August 2010: Seite 1-48 (PDF, 11,6 - Trafikantenzeitung
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Impressum Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH 1051 Wien, Wiedner Hauptstraße 120–124 Tel.: (01) 546 64-0 Fax: (01) 546 64/DW 538 E-Mail: trafik@wirtschaftsverlag.at ISDN: (01) 545 58 72 Redaktion: Peter Hauer (Chefredakteur), DW 371 E-Mail: p.hauer@wirtschaftsverlag.at Anzeigenleitung: Gregory Kucera-Wurmehl, DW 260 Anzeigen- und Marketingberatung: Violetta Seidel, DW 261 E-Mail: v.seidel@wirtschaftsverlag.at Anzeigenservice: Evelyne Proderutti (Service), DW 461 Fax: DW 526, E-Mail: trafik@wirtschaftsverlag.at Abonnement: Aboservice Österr. Wirtschaftsverlag Tel. ++43/1/740 40-7812 Fax ++43/1/740 40-7813 E-Mail: aboservice@wirtschaftsverlag.at Jahresbezugspreis: € 50,– Abonnements, die nicht einen Monat vor Ablauf des Bezugsjahres storniert werden, laufen weiter. Anzeigentarif: Nr. 37, gültig ab 1. Jänner 2010 Erscheinungsweise: monatlich Hersteller: Friedrich VDV, Vereinigte Druckereien- und Verlags- GmbH & CO KG, 4020 Linz, Zamenhofstraße 43–45, www.friedrichvdv.com Geschäftsleitung: Thomas Zembacher Marketing: Paul Kampusch, DW 130 Bankverbindung: Bank Austria, Kto. 04240571200, BLZ 11000, IBAN AT511100004240571200, BIC BKAUATWW Druckauflage: 7.500 Verbreitete Auflage Inland: 4.800 (Jahresdurchschnitt) DVR: 0368491 trafikantenzeitung 8/2010 Aufreger to the package) würde bedeuten, daß für die Konfektionierung der Zigaretten nur noch schwarz-weiße Einheitspackungen verwendet werden dürfen, von denen durch die Weglassung farbiger Wort- wie auch Bildmarken keine Werbeimpulse ausgehen. Verkauf unter der Budel Das kann aber auch erst gar nicht passieren, wenn die zweite WHO- Forderung Bestandteil der Tabakproduktrichtlinie wird: Dieser zufolge sollen nämlich am Point of Sale – sprich: in der Trafik (und eventuell der Gastronomie oder an den Tankstellen) – Tabakwarenprodukte für den Kunden unsichtbar nur via einer Liste ausgesucht und an diesen verkauft werden dürfen – mit der noch weiter reichenden Konsequenz eines Werbeverbot sowie ein Kundenberatungsgesprächverbots im Tabakwareneinzelhandel. Aus für American Blend? Das Sortiment für diesen Verkauf quasi „unter der Budel“ wird sich gegenüber dem jetzigen allerdings stark reduzieren, sollte das angestrebte Zusatzstoffeverbot Eingang in die Tabakproduktrichtlinie finden. Wenn die sogenannte Positivliste, über welche die den Geschmack einer Blendzigarette stark mitbestimmenden zulässigen Zusatzstoffe genau definiert sind, außer Kraft gesetzt wird, dann würde der Wettbewerb statt über die Geschmacksnerven über den Portemonnaieinhalt ausgetragen werden. Eine Gefahr, die übrigens auch von der Schwarz-Weiß- Einheitspackungsvorschrift mit genormtem Marken-/Sortennamen und dem Kommunikationsverbot am POS ausgeht, weil ja auch in jedem dieser beiden Fälle für eine Kaufentscheidung als so gut wie das einzige Kriterium der Preis übrig bliebe. Ist das die Zukunft ? Musterschülerstaaten Aber es ist nicht die Weltgesundheitsorganisation und es sind in deren Fahrwasser nicht die Ärmelschonerträger in Brüssel allein, die den Nährboden für solche Auswüchse – wie die eben genannten – vorbereiten. Der, weil die Raucherhatz nun einmal trendy zu sein scheint und man mit ihr medienwirksam von anderen Problemen ablenken kann, vorauseilende Gehorsam mancher Regierungen, verunmöglicht geradezu eine sachliche Auseinandersetzung mit solchen weit übers Ziel hinaus schießenden Maßnahmen. So haben hier Norwegen, Großbritannien und Australien eine Vorreiterrolle eingenommen. • Gegen das von Norwegen beschlossene Verkaufsverbot „sicht- und riechbarer“ Rauchwaren an der Supermarktkasse nach Island-Vorbild – die „Österreichische Trafikantenzeitung“ berichtete in ihrer April-Ausgabe ausführlich – ist ein vom Tabakkonzern Philip Morris angestrengtes Verfahren beim Osloer Amtsgericht anhängig, um grundsätzlich abzuklären, ob ein solches Gesetz überhaupt zulässig ist. • Gegen ein britisches Gesetz, das ab Oktober 2011 – mit einer Übergangsfrist für kleinere Geschäfte bis Oktober 2013 – in Kraft treten soll und sowohl die Präsentation von Zigarettenpackungen in Geschäften wie auch ihren Verkauf über Zigarettenautomaten verbietet, hat der britische Einzelhandels- verband (LABA) am 26. April 2010 Klage eingebracht. • Und auch Australien stellt sich in die Riege der führenden Nationen im Kampf gegen das Rauchen. So hat die Regierung der Känguru-Heimat angekündigt, ab Juli 2012 alle Logos und Farben, die eine bestimmte Tabakmarke symbolisieren, auf Zigarettenpackungen
Aus dem Hause British American Tobacco UNVERÄNDERT ANDERS €3,80 DAS NEUE PACK. DER GLEICHE GESCHMACK. BESTELLEN SIE JETZT! Tabakwaren Moosmayr Ges.m.b.H. Telefon: 07734/32091 Telefax: 07734/3209155 E-mail: bestellung@moosmayr.at Rauchen kann tödlich sein.
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Fax: DW 526,<br />
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Aboservice Österr. Wirtschaftsverlag<br />
Tel. ++43/1/740 40-7812<br />
Fax ++43/1/740 40-7813<br />
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Jahresbezugspreis: € 50,–<br />
Abonnements, die nicht einen Monat vor<br />
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laufen weiter.<br />
Anzeigentarif:<br />
Nr. 37, gültig ab 1. Jänner <strong>2010</strong><br />
Erscheinungsweise: monatlich<br />
Hersteller:<br />
Friedrich VDV, Vereinigte Druckereien- und Verlags-<br />
GmbH & CO KG, 4020 Linz, Zamenhofstraße 43–45,<br />
www.friedrichvdv.com<br />
Geschäftsleitung: Thomas Zembacher<br />
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Bankverbindung: Bank Austria,<br />
Kto. 04240571200, BLZ <strong>11</strong>000, IBAN<br />
AT5<strong>11</strong>100004240571200, BIC BKAUATWW<br />
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4.800 (Jahresdurchschnitt)<br />
DVR: 0368491<br />
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Aufreger<br />
to the package) würde bedeuten, daß<br />
für die Konfektionierung der Zigaretten<br />
nur noch schwarz-weiße Einheitspackungen<br />
verwendet werden dürfen,<br />
von denen durch die Weglassung farbiger<br />
Wort- wie auch Bildmarken keine<br />
Werbeimpulse ausgehen.<br />
Verkauf unter der Budel<br />
Das kann aber auch erst gar nicht<br />
passieren, wenn die zweite WHO-<br />
Forderung Bestandteil der Tabakproduktrichtlinie<br />
wird: Dieser zufolge<br />
sollen nämlich am Point of Sale – sprich:<br />
in der Trafik (und eventuell der Gastronomie<br />
oder an den Tankstellen) –<br />
Tabakwarenprodukte für den Kunden<br />
unsichtbar nur via einer Liste ausgesucht<br />
und an diesen verkauft werden<br />
dürfen – mit der noch weiter reichenden<br />
Konsequenz eines Werbeverbot sowie<br />
ein Kundenberatungsgesprächverbots<br />
im Tabakwareneinzelhandel.<br />
Aus für American Blend?<br />
Das Sortiment für diesen Verkauf<br />
quasi „unter der Budel“ wird sich<br />
gegenüber dem jetzigen allerdings stark<br />
reduzieren, sollte das angestrebte<br />
Zusatzstoffeverbot Eingang in die<br />
Tabakproduktrichtlinie finden. Wenn<br />
die sogenannte Positivliste, über welche<br />
die den Geschmack einer Blendzigarette<br />
stark mitbestimmenden zulässigen<br />
Zusatzstoffe genau definiert sind, außer<br />
Kraft gesetzt wird, dann würde der<br />
Wettbewerb statt über die Geschmacksnerven<br />
über den Portemonnaieinhalt<br />
ausgetragen werden. Eine Gefahr, die<br />
übrigens auch von der Schwarz-Weiß-<br />
Einheitspackungsvorschrift mit genormtem<br />
Marken-/Sortennamen und<br />
dem Kommunikationsverbot am POS<br />
ausgeht, weil ja auch in jedem dieser<br />
beiden Fälle für eine Kaufentscheidung<br />
als so gut wie das einzige Kriterium der<br />
Preis übrig bliebe.<br />
Ist das die Zukunft ?<br />
Musterschülerstaaten<br />
Aber es ist nicht die Weltgesundheitsorganisation<br />
und es sind in deren Fahrwasser<br />
nicht die Ärmelschonerträger in<br />
Brüssel allein, die den Nährboden für<br />
solche Auswüchse – wie die eben genannten<br />
– vorbereiten. Der, weil die<br />
Raucherhatz nun einmal trendy zu sein<br />
scheint und man mit ihr medienwirksam<br />
von anderen Problemen ablenken<br />
kann, vorauseilende Gehorsam mancher<br />
Regierungen, verunmöglicht geradezu<br />
eine sachliche Auseinandersetzung<br />
mit solchen weit übers Ziel<br />
hinaus schießenden Maßnahmen. So<br />
haben hier Norwegen, Großbritannien<br />
und Australien eine Vorreiterrolle eingenommen.<br />
• Gegen das von Norwegen beschlossene<br />
Verkaufsverbot „sicht- und riechbarer“<br />
Rauchwaren an der Supermarktkasse<br />
nach Island-Vorbild – die<br />
„Österreichische <strong>Trafikantenzeitung</strong>“<br />
berichtete in ihrer April-Ausgabe ausführlich<br />
– ist ein vom Tabakkonzern<br />
Philip Morris angestrengtes Verfahren<br />
beim Osloer Amtsgericht anhängig, um<br />
grundsätzlich abzuklären, ob ein solches<br />
Gesetz überhaupt zulässig ist.<br />
• Gegen ein britisches Gesetz, das ab<br />
Oktober 20<strong>11</strong> – mit einer Übergangsfrist<br />
für kleinere Geschäfte bis Oktober<br />
2013 – in Kraft treten soll und sowohl<br />
die Präsentation von Zigarettenpackungen<br />
in Geschäften wie auch ihren Verkauf<br />
über Zigarettenautomaten verbietet,<br />
hat der britische Einzelhandels-<br />
verband (LABA) am 26. April <strong>2010</strong><br />
Klage eingebracht.<br />
• Und auch Australien stellt sich in<br />
die Riege der führenden Nationen im<br />
Kampf gegen das Rauchen. So hat die<br />
Regierung der Känguru-Heimat angekündigt,<br />
ab Juli 2012 alle Logos und<br />
Farben, die eine bestimmte Tabakmarke<br />
symbolisieren, auf Zigarettenpackungen