August 2010: Seite 1-48 (PDF, 11,6 - Trafikantenzeitung
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Totale PINVergabeKontrolle<br />
Wie Sie vielleicht schon erfahren haben, übt Tobacoland auf DLS einen<br />
massiven Druck hinsichtlich Telefonwertkarten aus (Totale Kontrolle über die<br />
PIN-Vergabe zum Zweck des Ausschaltens anderer Anbieter, wie aus einem<br />
beigeschlossenen Rundschreiben von DLS ProIT GmbH hervorgeht. - Anm.<br />
d.Red.) Ich als DLS-Kunde (über mein Kassensystem) und etliche andere<br />
Kollegen meiner Zunft<br />
bedienen die Telefonwert-<br />
karten seit circa 2 Jahren über<br />
die Tob-Techkassen (einfache<br />
Handhabung über das Kassensystem<br />
und am Bondrucker zum<br />
Ausdrucken). E-Loading von Tob<br />
habe ich eigentlich nur noch,<br />
um Mastercard oder Nieder-<br />
österreichcards zum aufladen<br />
zu benützen. Mir wäre es recht,<br />
wenn Sie als Ombudsmann uns<br />
informieren könnten, ob dies alles<br />
mit rechten Dingen zugeht,<br />
damit ich als Bezirksver-<br />
trauensmann meine und etliche andere Kollegen davon Informieren kann.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Hofstätter Michael<br />
Nicht die Personen handeln falsch –<br />
das Gesetz ist dringend reformbedürftig!<br />
Sehr geehrter Herr Dr. Simhandl!<br />
Es ist mir nie in den Sinn gekommen, daß Sie, oder ein anderer der MVG, mutwillig oder vorsätzlich,<br />
rechtswidrig etwas getan hätten. Dies war auch nicht der Grund meines Schreibens, das Sie in der letzten<br />
Ausgabe der „Österreichischen <strong>Trafikantenzeitung</strong>“ freundlicher Weise ausführlich beantwortet haben<br />
(Von wegen garantierter Gewaltentrennung...“, <strong>Seite</strong> 15). Vielmehr war der Beweggrund, daß die<br />
derzeitigen Regelungen eigentlich nicht meinem Rechtsempfinden entsprechen.<br />
Eine Vorladung (Einladung zum Gespräch) enthält z. B. keinen Grund warum man vorgeladen wird. Zum<br />
Unterschied zur Polizei, wo dezidiert der Sachverhalt bzw. die Vorhaltung genau beschrieben wird. Die<br />
MVG hüllt sich in Schweigen und versucht, mittels geschickter Befragungstechnik,<br />
irgendetwas Negatives zu ermitteln, das dann von der MVG weiterbehandelt und bestraft wird. Akteneinsicht<br />
gibt es nicht. Was genau jemandem vorgeworfen wird, wird demjenigen nicht gesagt. Wie soll sich<br />
derjenige dann verteidigen, wenn er nicht einmal weiß, was ihm vorgeworfen wird?<br />
Die MVG nimmt an, daß jeder Trafikant von Natur aus ein Verbrecher ist und behandelt ihn auch so. (Unschuldsvermutung<br />
gibt es bei der MVG nicht!) Die MVG bestimmt in Personalunion was rechtens ist, bzw.<br />
was zu verurteilen ist, ohne daß die MVG dagegen irgendein Rechtsmittel zuläßt. Es gibt keine „ERSTE<br />
INSTANZ“ gegen die man berufen kann. (Auch keine zweite!)<br />
Wenn es zu einer Verwarnung kommt, bleibt diese lebenslang aufrecht. Tilgung ausgeschlossen! usw.<br />
Das steht so im Monopolgesetz, das die MVG durchsetzt. Dem Gesetz ist somit Genüge getan, aber es<br />
widerspricht den Grundgesetz der Gewaltenteilung, der Unschuldsvermutung und dem Instanzenzug.<br />
Das Monopolgesetz ist gesetzwidrig!<br />
Das wäre eigentlich die Aufgabe des Gesetzgebers, die Trafikanten vor dem Gesetz nicht schlechter zu<br />
stellen. Daher ist dzt. die MVG nicht die Servicegesellschaft FÜR, sondern GEGEN die Trafikanten, da sie<br />
nur GEGEN die Trafikanten vorgeht.<br />
Daß Sie, sehr geehrter Herr Dr. Simhandl, sich gesetzeskonform verhielten glaube ich, nur ist dieses<br />
Gesetz NICHT gesetzeskonform. Genau das ist es, was ich anprangern möchte. Keinesfalls möchte ich<br />
einzelne Personen der MVG beschuldigen, etwas Falsches (im Rahmen des gültigen Monopol-<br />
gesetzes) zu machen. Nur ist das Gesetz falsch und muß dringest reformiert werden.<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
Peter Bernardi<br />
Leserservice/Ombundsmann<br />
Sehr geehrter Herr Hofstätter !<br />
Recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage betreffend Telephonwertkartenverkauf.<br />
Neben der monopolrechtlich geregelten<br />
Tabakware werden in den österreichischen Trafiken eine<br />
ganze Reihe von Nebenartikeln vertrieben, die keiner näheren<br />
speziellen Regelung, wie Preis, Handelsspanne und geschlossener<br />
Wertschöpfungskette unterworfen sind.<br />
Vor diesem Hintergrund ist die Distribution dieser<br />
Ware vom Produzenten über den Zwischen(Groß-)<br />
händler zum Trafikanten letztendlich „frei“.<br />
Allerdings kann die Berufsvertretung der Tabak-<br />
trafikanten versuchen, hier eintheitliche<br />
Rahmenbedingungen auszuverhandeln, um für die<br />
Trafikanten eine faire Regelung zu schaffen. Dies<br />
passiert etwa regelmäßig bei Lotto-Toto,<br />
Zeitungen/Zeitschriften, Sportwetten usw.<br />
Der Vertrieb der Telephonpins würde sich ebenfalls<br />
für eine solche Regelung von Mindeststandards<br />
anbieten, wie Distribution, Handelsspanne,<br />
Verfügbarkeit, Abrechnung. Allerdings kann es<br />
bei unterschiedlichen Anbietern auf dieser Grundlage immer<br />
zu unterschiedlichen Angeboten kommen, wo der Trafikant<br />
dann selbst entscheiden muß, welche für ihn die beste Lösung<br />
ist. Mehr ist hier leider nicht dazu zu sagen.<br />
Herzlichst Dr. Simhandl<br />
Beschilderung<br />
Gibt es Alternativen zu den (überteuerten)<br />
Trafik-Kennzeichnungs-<br />
Schildern, die von<br />
diversen Wiederverkäufern<br />
(wie<br />
etwa Tobaccoland)<br />
aggressivst angeboten<br />
werden), bzw.<br />
andere/alternative Quel-<br />
len für eine gesetzes-<br />
konforme Beschilderung ?<br />
Sehr geehrter Herr Lang !<br />
Vielen Dank!<br />
A Lang<br />
Wesentlich ist, daß die Kennzeichnung<br />
entsprechend der beschlossenen Vorlage<br />
erstellt wird. Wenn Sie einen Schildermaler<br />
finden, der das für Sie günstiger<br />
erstellt, dann wird das wohl auch in<br />
Ordnung sein. Achtung aber: Bitte die<br />
Urheberrechte mit dem Bundesgremium<br />
abklären, damit sie von dieser <strong>Seite</strong> keine<br />
Schwierigkeiten zu erwarten haben.<br />
Darüber hinaus bietet nunmehr auch<br />
die Wohlfahrtseinrichtung der<br />
Trafikanten die verschiedenen Varianten<br />
der Schilder an.<br />
Herzlichst Dr. Simhandl<br />
8/<strong>2010</strong> trafikantenzeitung 15