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August 2010: Seite 1-48 (PDF, 11,6 - Trafikantenzeitung

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Totale PIN­Vergabe­Kontrolle<br />

Wie Sie vielleicht schon erfahren haben, übt Tobacoland auf DLS einen<br />

massiven Druck hinsichtlich Telefonwertkarten aus (Totale Kontrolle über die<br />

PIN-Vergabe zum Zweck des Ausschaltens anderer Anbieter, wie aus einem<br />

beigeschlossenen Rundschreiben von DLS ProIT GmbH hervorgeht. - Anm.<br />

d.Red.) Ich als DLS-Kunde (über mein Kassensystem) und etliche andere<br />

Kollegen meiner Zunft<br />

bedienen die Telefonwert-<br />

karten seit circa 2 Jahren über<br />

die Tob-Techkassen (einfache<br />

Handhabung über das Kassensystem<br />

und am Bondrucker zum<br />

Ausdrucken). E-Loading von Tob<br />

habe ich eigentlich nur noch,<br />

um Mastercard oder Nieder-<br />

österreichcards zum aufladen<br />

zu benützen. Mir wäre es recht,<br />

wenn Sie als Ombudsmann uns<br />

informieren könnten, ob dies alles<br />

mit rechten Dingen zugeht,<br />

damit ich als Bezirksver-<br />

trauensmann meine und etliche andere Kollegen davon Informieren kann.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Hofstätter Michael<br />

Nicht die Personen handeln falsch –<br />

das Gesetz ist dringend reformbedürftig!<br />

Sehr geehrter Herr Dr. Simhandl!<br />

Es ist mir nie in den Sinn gekommen, daß Sie, oder ein anderer der MVG, mutwillig oder vorsätzlich,<br />

rechtswidrig etwas getan hätten. Dies war auch nicht der Grund meines Schreibens, das Sie in der letzten<br />

Ausgabe der „Österreichischen <strong>Trafikantenzeitung</strong>“ freundlicher Weise ausführlich beantwortet haben<br />

(Von wegen garantierter Gewaltentrennung...“, <strong>Seite</strong> 15). Vielmehr war der Beweggrund, daß die<br />

derzeitigen Regelungen eigentlich nicht meinem Rechtsempfinden entsprechen.<br />

Eine Vorladung (Einladung zum Gespräch) enthält z. B. keinen Grund warum man vorgeladen wird. Zum<br />

Unterschied zur Polizei, wo dezidiert der Sachverhalt bzw. die Vorhaltung genau beschrieben wird. Die<br />

MVG hüllt sich in Schweigen und versucht, mittels geschickter Befragungstechnik,<br />

irgendetwas Negatives zu ermitteln, das dann von der MVG weiterbehandelt und bestraft wird. Akteneinsicht<br />

gibt es nicht. Was genau jemandem vorgeworfen wird, wird demjenigen nicht gesagt. Wie soll sich<br />

derjenige dann verteidigen, wenn er nicht einmal weiß, was ihm vorgeworfen wird?<br />

Die MVG nimmt an, daß jeder Trafikant von Natur aus ein Verbrecher ist und behandelt ihn auch so. (Unschuldsvermutung<br />

gibt es bei der MVG nicht!) Die MVG bestimmt in Personalunion was rechtens ist, bzw.<br />

was zu verurteilen ist, ohne daß die MVG dagegen irgendein Rechtsmittel zuläßt. Es gibt keine „ERSTE<br />

INSTANZ“ gegen die man berufen kann. (Auch keine zweite!)<br />

Wenn es zu einer Verwarnung kommt, bleibt diese lebenslang aufrecht. Tilgung ausgeschlossen! usw.<br />

Das steht so im Monopolgesetz, das die MVG durchsetzt. Dem Gesetz ist somit Genüge getan, aber es<br />

widerspricht den Grundgesetz der Gewaltenteilung, der Unschuldsvermutung und dem Instanzenzug.<br />

Das Monopolgesetz ist gesetzwidrig!<br />

Das wäre eigentlich die Aufgabe des Gesetzgebers, die Trafikanten vor dem Gesetz nicht schlechter zu<br />

stellen. Daher ist dzt. die MVG nicht die Servicegesellschaft FÜR, sondern GEGEN die Trafikanten, da sie<br />

nur GEGEN die Trafikanten vorgeht.<br />

Daß Sie, sehr geehrter Herr Dr. Simhandl, sich gesetzeskonform verhielten glaube ich, nur ist dieses<br />

Gesetz NICHT gesetzeskonform. Genau das ist es, was ich anprangern möchte. Keinesfalls möchte ich<br />

einzelne Personen der MVG beschuldigen, etwas Falsches (im Rahmen des gültigen Monopol-<br />

gesetzes) zu machen. Nur ist das Gesetz falsch und muß dringest reformiert werden.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Peter Bernardi<br />

Leserservice/Ombundsmann<br />

Sehr geehrter Herr Hofstätter !<br />

Recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage betreffend Telephonwertkartenverkauf.<br />

Neben der monopolrechtlich geregelten<br />

Tabakware werden in den österreichischen Trafiken eine<br />

ganze Reihe von Nebenartikeln vertrieben, die keiner näheren<br />

speziellen Regelung, wie Preis, Handelsspanne und geschlossener<br />

Wertschöpfungskette unterworfen sind.<br />

Vor diesem Hintergrund ist die Distribution dieser<br />

Ware vom Produzenten über den Zwischen(Groß-)<br />

händler zum Trafikanten letztendlich „frei“.<br />

Allerdings kann die Berufsvertretung der Tabak-<br />

trafikanten versuchen, hier eintheitliche<br />

Rahmenbedingungen auszuverhandeln, um für die<br />

Trafikanten eine faire Regelung zu schaffen. Dies<br />

passiert etwa regelmäßig bei Lotto-Toto,<br />

Zeitungen/Zeitschriften, Sportwetten usw.<br />

Der Vertrieb der Telephonpins würde sich ebenfalls<br />

für eine solche Regelung von Mindeststandards<br />

anbieten, wie Distribution, Handelsspanne,<br />

Verfügbarkeit, Abrechnung. Allerdings kann es<br />

bei unterschiedlichen Anbietern auf dieser Grundlage immer<br />

zu unterschiedlichen Angeboten kommen, wo der Trafikant<br />

dann selbst entscheiden muß, welche für ihn die beste Lösung<br />

ist. Mehr ist hier leider nicht dazu zu sagen.<br />

Herzlichst Dr. Simhandl<br />

Beschilderung<br />

Gibt es Alternativen zu den (überteuerten)<br />

Trafik-Kennzeichnungs-<br />

Schildern, die von<br />

diversen Wiederverkäufern<br />

(wie<br />

etwa Tobaccoland)<br />

aggressivst angeboten<br />

werden), bzw.<br />

andere/alternative Quel-<br />

len für eine gesetzes-<br />

konforme Beschilderung ?<br />

Sehr geehrter Herr Lang !<br />

Vielen Dank!<br />

A Lang<br />

Wesentlich ist, daß die Kennzeichnung<br />

entsprechend der beschlossenen Vorlage<br />

erstellt wird. Wenn Sie einen Schildermaler<br />

finden, der das für Sie günstiger<br />

erstellt, dann wird das wohl auch in<br />

Ordnung sein. Achtung aber: Bitte die<br />

Urheberrechte mit dem Bundesgremium<br />

abklären, damit sie von dieser <strong>Seite</strong> keine<br />

Schwierigkeiten zu erwarten haben.<br />

Darüber hinaus bietet nunmehr auch<br />

die Wohlfahrtseinrichtung der<br />

Trafikanten die verschiedenen Varianten<br />

der Schilder an.<br />

Herzlichst Dr. Simhandl<br />

8/<strong>2010</strong> trafikantenzeitung 15

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