August 2010: Seite 1-48 (PDF, 11,6 - Trafikantenzeitung

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Leserservice/Ombudsmann Gewisses, nicht mehr zeitgemäßes Knebeln Es würde mich dringendst interessieren, ob sie jetzt quasi als Rechtsanwalt für Trafikanten agieren werden und können, mit allen gesetzlich möglichen Schlägen gegen ein gewisses, heute nicht mehr zeitgemäßes Knebeln ? Wie zum Beispiel wie ein Sklave: Urlaubsansuchen längere Zeit voraus… Änderung Geschäftszeiten-Ansuchen, obwohl es ein ranghöheres Gesetz (maximale Offenhaltszeit 72 Stunden) gibt… Wie sie ja noch sicherlich wissen, hatte ich um eine sogenannte Bedarfserhebung wegen eventuellen Verkaufs angefragt – nein ich muß ja als Gewerbescheininhaber ANSUCHEN !!! Da gibt es keinerlei Rechtspapier, was da eigentlich erhoben werden darf. Da kommt ein total Fremder, knallt einen Laptop auf den Tisch: Haben sie wo einen Tresor...Alarmanlage? – Das kann es doch nicht sein !!! Tabakumsätze hat die MVG von jedem Trafikanten auf den Cent genau. Die anderen – wie Nebenartikel, Zeitungen und Lotto, wo sich der Trafikant selbst behaupten und bemühen muß um seinen Umsatz – zählen angeblich nicht beim Verkaufspreis. – Das kann es doch auch nicht sein!!! Ich habe zum Beispiel ein 93 Quadratmeter großes Eigentumslokal mit allerlei Firlefanz – und da will die MVG den Verkaufspreis einfach bestimmen??? Hat sich – zum Beispiel wie bei mir – 19 Jahre wer darum gekümmert ob ich Geld für einen Urlaub habe und ob ich gehen könnte als Behinderter??? Bezahlt bei einem Ausgleich oder Konkurs wegen Unterdeckung der offenen Kredite als Folge von weniger Kundenfrequenz die Monopolverwaltung alles – oder haftet doch der Gewerbescheininhaber bis auf‘s letzte Hemd? Aus der Porzellangasse läßt es sich leicht reden, da dort niemand die Situation vor Ort kennt. Wie zum Beispiel den Umbau der umliegenden Straßen, Parkplätze weg - dafür Garage. Oder U-Bahn-Bau über längere Zeit und nun Stationen woanders als vorher bei der Straßenbahn. Und schließlich zwei Jahre Hausrenovierung und Trafik hinter Gerüst usw. Der behinderte Trafikant bekommt keine jährlichen automatischen Lohnerhöhungen, auch kein automatisches Urlaubsgeld, auch kein automatisches Weihnachtsgeld und auch keinerlei mehrfaches automatisches Krankengeld, keine Überstundenbezahlung... Zeitungen haben jahrelang denselben Preis und daher keinerlei Lohnerhöhung, Spannenkürzungen bei Tabakwaren laufend, ebenso bei Lotto und Losen. Und jetzt als Überhammer bei/von Lotto: 2 (zwei!!!) Prozent weniger Provision bei Neuübernahme UND zusätzlich unbefristete Bankgarantie – so wie sie bei mir beim Verkauf vom Nachfolger eingefordert wird: € 17.000. Heute hat mir Dr. Koreska von der MVG lakonisch mitgeteilt: Hilfestellung für Zahlungsverlängerung bei Tabak geht die MVG nichts an !!! WIE HEISST ES ANGEBLICH : DIE MONOPOLVERWALTUNG IST (SEI) FÜR DIE TRAFIKANTEN DA ??? Wüßte schon noch so einiges. Wie können und werden sie hier zum Beispiel helfen können ??? Mit freundlichen Grüssen Kurt Eder 1 trafikantenzeitung 8/2010 Sehr geehrter Herr Eder ! Danke für Ihre Zuschrift betreffend Tätigkeit der Monopolverwaltung und einzelne in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen. Die Ombudsstelle der Trafikantenzeitung ist keineswegs als Rechtsanwaltsfunktion zu verstehen, sondern als unabhängige Auskunftsstelle für Anliegen und Fragen der Trafikanten im Zusammenhang mit dem Tabakmonopol. Als langjähriger Trafikant (19 Berufsjahre) kennen Sie die Spielregeln des Tabakmonopolgesetzes. Zum Schutz der Solidaritätsgemeinschaft der Trafikantinnen und Trafikanten umfaßt dieses Gesetz gewisse Spiel- regeln. Dazu gehört etwa auch die Strukturerhebung bei einer Nachbesetzung. Das Vorgehen beim Besuch des Aussendienstes ist im Rahmen dieser Strukturerhebung erfolgt und hat das Ziel, objektivierbare Grundlagen im Nachbesetzungsverfahren zu schaffen. Dies liegt im Interesse des übergebenden und über- nehmenden Trafikanten gleichermaßen und hat nichts mit Bevormundung oder Willkür zu tun. Nachbesetzungen orientierten sich an vielen Parametern, Tabakwarenumsatz, Lotto-Annahmestelle, Lage und Kundenfrequenz, Ausstattungszustand des Trafiklokals. In Ihrem eigenen Interesse ist es daher notwendig, kooperativ an einem solchen Nach- besetzungsverfahren mitzuwirken. Zur Fragen einer Verlängerung der Zahlungsmodali- täten bei Tabakwaren darf ich Ihnen mitteilen, daß es sich dabei um eine gesetzliche Regelung handelt, welche die Monopolverwaltung, selbst bei bestem Willen nicht außer Kraft setzen oder einseitig verlängern kann. Primär müßte es hier zu einer Gesetzesnovellierung kommen, die durch die Berufsvertretung unterstützt werden könnte, und durch das Bundesministerium für Finanzen vorgenommen werden müßte. Der Fairness halber müsste hier aber auch der Konsens mit der Tabakwarenindustrie und dem Tabakwarengroßhandel gesucht werden, da dies einen „Fassungskredit“ zu Lasten dieser beiden Wirtschaftspartner bedeuten würde. Die Monopolverwaltung ist hier nur Vollzugs- organ und hat sich in dem Zeitraum, den ich überblicke, jedenfalls immer versucht, die Trafikanten zu unterstützen. Herzlichst Dr. Simhandl

Totale PIN­Vergabe­Kontrolle Wie Sie vielleicht schon erfahren haben, übt Tobacoland auf DLS einen massiven Druck hinsichtlich Telefonwertkarten aus (Totale Kontrolle über die PIN-Vergabe zum Zweck des Ausschaltens anderer Anbieter, wie aus einem beigeschlossenen Rundschreiben von DLS ProIT GmbH hervorgeht. - Anm. d.Red.) Ich als DLS-Kunde (über mein Kassensystem) und etliche andere Kollegen meiner Zunft bedienen die Telefonwert- karten seit circa 2 Jahren über die Tob-Techkassen (einfache Handhabung über das Kassensystem und am Bondrucker zum Ausdrucken). E-Loading von Tob habe ich eigentlich nur noch, um Mastercard oder Nieder- österreichcards zum aufladen zu benützen. Mir wäre es recht, wenn Sie als Ombudsmann uns informieren könnten, ob dies alles mit rechten Dingen zugeht, damit ich als Bezirksver- trauensmann meine und etliche andere Kollegen davon Informieren kann. Mit freundlichen Grüßen Hofstätter Michael Nicht die Personen handeln falsch – das Gesetz ist dringend reformbedürftig! Sehr geehrter Herr Dr. Simhandl! Es ist mir nie in den Sinn gekommen, daß Sie, oder ein anderer der MVG, mutwillig oder vorsätzlich, rechtswidrig etwas getan hätten. Dies war auch nicht der Grund meines Schreibens, das Sie in der letzten Ausgabe der „Österreichischen Trafikantenzeitung“ freundlicher Weise ausführlich beantwortet haben (Von wegen garantierter Gewaltentrennung...“, Seite 15). Vielmehr war der Beweggrund, daß die derzeitigen Regelungen eigentlich nicht meinem Rechtsempfinden entsprechen. Eine Vorladung (Einladung zum Gespräch) enthält z. B. keinen Grund warum man vorgeladen wird. Zum Unterschied zur Polizei, wo dezidiert der Sachverhalt bzw. die Vorhaltung genau beschrieben wird. Die MVG hüllt sich in Schweigen und versucht, mittels geschickter Befragungstechnik, irgendetwas Negatives zu ermitteln, das dann von der MVG weiterbehandelt und bestraft wird. Akteneinsicht gibt es nicht. Was genau jemandem vorgeworfen wird, wird demjenigen nicht gesagt. Wie soll sich derjenige dann verteidigen, wenn er nicht einmal weiß, was ihm vorgeworfen wird? Die MVG nimmt an, daß jeder Trafikant von Natur aus ein Verbrecher ist und behandelt ihn auch so. (Unschuldsvermutung gibt es bei der MVG nicht!) Die MVG bestimmt in Personalunion was rechtens ist, bzw. was zu verurteilen ist, ohne daß die MVG dagegen irgendein Rechtsmittel zuläßt. Es gibt keine „ERSTE INSTANZ“ gegen die man berufen kann. (Auch keine zweite!) Wenn es zu einer Verwarnung kommt, bleibt diese lebenslang aufrecht. Tilgung ausgeschlossen! usw. Das steht so im Monopolgesetz, das die MVG durchsetzt. Dem Gesetz ist somit Genüge getan, aber es widerspricht den Grundgesetz der Gewaltenteilung, der Unschuldsvermutung und dem Instanzenzug. Das Monopolgesetz ist gesetzwidrig! Das wäre eigentlich die Aufgabe des Gesetzgebers, die Trafikanten vor dem Gesetz nicht schlechter zu stellen. Daher ist dzt. die MVG nicht die Servicegesellschaft FÜR, sondern GEGEN die Trafikanten, da sie nur GEGEN die Trafikanten vorgeht. Daß Sie, sehr geehrter Herr Dr. Simhandl, sich gesetzeskonform verhielten glaube ich, nur ist dieses Gesetz NICHT gesetzeskonform. Genau das ist es, was ich anprangern möchte. Keinesfalls möchte ich einzelne Personen der MVG beschuldigen, etwas Falsches (im Rahmen des gültigen Monopol- gesetzes) zu machen. Nur ist das Gesetz falsch und muß dringest reformiert werden. Mit freundlichen Grüssen Peter Bernardi Leserservice/Ombundsmann Sehr geehrter Herr Hofstätter ! Recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage betreffend Telephonwertkartenverkauf. Neben der monopolrechtlich geregelten Tabakware werden in den österreichischen Trafiken eine ganze Reihe von Nebenartikeln vertrieben, die keiner näheren speziellen Regelung, wie Preis, Handelsspanne und geschlossener Wertschöpfungskette unterworfen sind. Vor diesem Hintergrund ist die Distribution dieser Ware vom Produzenten über den Zwischen(Groß-) händler zum Trafikanten letztendlich „frei“. Allerdings kann die Berufsvertretung der Tabak- trafikanten versuchen, hier eintheitliche Rahmenbedingungen auszuverhandeln, um für die Trafikanten eine faire Regelung zu schaffen. Dies passiert etwa regelmäßig bei Lotto-Toto, Zeitungen/Zeitschriften, Sportwetten usw. Der Vertrieb der Telephonpins würde sich ebenfalls für eine solche Regelung von Mindeststandards anbieten, wie Distribution, Handelsspanne, Verfügbarkeit, Abrechnung. Allerdings kann es bei unterschiedlichen Anbietern auf dieser Grundlage immer zu unterschiedlichen Angeboten kommen, wo der Trafikant dann selbst entscheiden muß, welche für ihn die beste Lösung ist. Mehr ist hier leider nicht dazu zu sagen. Herzlichst Dr. Simhandl Beschilderung Gibt es Alternativen zu den (überteuerten) Trafik-Kennzeichnungs- Schildern, die von diversen Wiederverkäufern (wie etwa Tobaccoland) aggressivst angeboten werden), bzw. andere/alternative Quel- len für eine gesetzes- konforme Beschilderung ? Sehr geehrter Herr Lang ! Vielen Dank! A Lang Wesentlich ist, daß die Kennzeichnung entsprechend der beschlossenen Vorlage erstellt wird. Wenn Sie einen Schildermaler finden, der das für Sie günstiger erstellt, dann wird das wohl auch in Ordnung sein. Achtung aber: Bitte die Urheberrechte mit dem Bundesgremium abklären, damit sie von dieser Seite keine Schwierigkeiten zu erwarten haben. Darüber hinaus bietet nunmehr auch die Wohlfahrtseinrichtung der Trafikanten die verschiedenen Varianten der Schilder an. Herzlichst Dr. Simhandl 8/2010 trafikantenzeitung 15

Leserservice/Ombudsmann<br />

Gewisses, nicht mehr zeitgemäßes Knebeln<br />

Es würde mich dringendst interessieren, ob sie jetzt quasi als Rechtsanwalt für Trafikanten<br />

agieren werden und können, mit allen gesetzlich möglichen Schlägen gegen ein<br />

gewisses, heute nicht mehr zeitgemäßes Knebeln ?<br />

Wie zum Beispiel wie ein Sklave: Urlaubsansuchen längere Zeit voraus…<br />

Änderung Geschäftszeiten-Ansuchen, obwohl es ein ranghöheres Gesetz (maximale<br />

Offenhaltszeit 72 Stunden) gibt…<br />

Wie sie ja noch sicherlich wissen, hatte ich um eine sogenannte Bedarfserhebung wegen<br />

eventuellen Verkaufs angefragt – nein ich muß ja als Gewerbescheininhaber ANSUCHEN !!!<br />

Da gibt es keinerlei Rechtspapier, was da eigentlich erhoben werden darf. Da kommt ein<br />

total Fremder, knallt einen Laptop auf den Tisch: Haben sie wo einen Tresor...Alarmanlage?<br />

– Das kann es doch nicht sein !!!<br />

Tabakumsätze hat die MVG von jedem Trafikanten auf den Cent genau. Die anderen – wie<br />

Nebenartikel, Zeitungen und Lotto, wo sich der Trafikant selbst behaupten und bemühen<br />

muß um seinen Umsatz – zählen angeblich nicht beim Verkaufspreis. – Das kann es doch<br />

auch nicht sein!!! Ich habe zum Beispiel ein 93 Quadratmeter großes Eigentumslokal mit<br />

allerlei Firlefanz – und da will die MVG den Verkaufspreis einfach bestimmen???<br />

Hat sich – zum Beispiel wie bei mir – 19 Jahre wer darum gekümmert ob ich Geld für<br />

einen Urlaub habe und ob ich gehen könnte als Behinderter???<br />

Bezahlt bei einem Ausgleich oder Konkurs wegen Unterdeckung der offenen Kredite als<br />

Folge von weniger Kundenfrequenz die Monopolverwaltung alles – oder haftet doch der<br />

Gewerbescheininhaber bis auf‘s letzte Hemd? Aus der Porzellangasse läßt es sich leicht<br />

reden, da dort niemand die Situation vor Ort kennt. Wie zum Beispiel den Umbau der<br />

umliegenden Straßen, Parkplätze weg - dafür Garage. Oder U-Bahn-Bau über längere Zeit<br />

und nun Stationen woanders als vorher bei der Straßenbahn. Und schließlich zwei Jahre<br />

Hausrenovierung und Trafik hinter Gerüst usw.<br />

Der behinderte Trafikant bekommt keine jährlichen automatischen Lohnerhöhungen, auch<br />

kein automatisches Urlaubsgeld, auch kein automatisches Weihnachtsgeld und auch<br />

keinerlei mehrfaches automatisches Krankengeld, keine Überstundenbezahlung...<br />

Zeitungen haben jahrelang denselben Preis und daher keinerlei Lohnerhöhung, Spannenkürzungen<br />

bei Tabakwaren laufend, ebenso bei Lotto und Losen. Und jetzt als Überhammer<br />

bei/von Lotto: 2 (zwei!!!) Prozent weniger Provision bei Neuübernahme UND zusätzlich<br />

unbefristete Bankgarantie – so wie sie bei mir beim Verkauf vom Nachfolger eingefordert<br />

wird: € 17.000.<br />

Heute hat mir Dr. Koreska von der MVG lakonisch mitgeteilt: Hilfestellung für Zahlungsverlängerung<br />

bei Tabak geht die MVG nichts an !!!<br />

WIE HEISST ES ANGEBLICH : DIE MONOPOLVERWALTUNG IST (SEI) FÜR DIE<br />

TRAFIKANTEN DA ???<br />

Wüßte schon noch so einiges.<br />

Wie können und werden sie hier zum Beispiel helfen können ???<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Kurt Eder<br />

1 trafikantenzeitung 8/<strong>2010</strong><br />

Sehr geehrter Herr Eder !<br />

Danke für Ihre Zuschrift betreffend Tätigkeit der<br />

Monopolverwaltung und einzelne in diesem Zusammenhang<br />

aufgeworfenen Fragen. Die Ombudsstelle der<br />

<strong>Trafikantenzeitung</strong> ist keineswegs als Rechtsanwaltsfunktion<br />

zu verstehen, sondern als unabhängige<br />

Auskunftsstelle für Anliegen und Fragen der<br />

Trafikanten im Zusammenhang mit dem Tabakmonopol.<br />

Als langjähriger Trafikant (19 Berufsjahre) kennen<br />

Sie die Spielregeln des Tabakmonopolgesetzes. Zum<br />

Schutz der Solidaritätsgemeinschaft der Trafikantinnen<br />

und Trafikanten umfaßt dieses Gesetz gewisse Spiel-<br />

regeln. Dazu gehört etwa auch die Strukturerhebung<br />

bei einer Nachbesetzung. Das Vorgehen beim Besuch<br />

des Aussendienstes ist im Rahmen dieser Strukturerhebung<br />

erfolgt und hat das Ziel, objektivierbare Grundlagen<br />

im Nachbesetzungsverfahren zu schaffen. Dies<br />

liegt im Interesse des übergebenden und über-<br />

nehmenden Trafikanten gleichermaßen und hat nichts<br />

mit Bevormundung oder Willkür zu tun.<br />

Nachbesetzungen orientierten sich an vielen Parametern,<br />

Tabakwarenumsatz, Lotto-Annahmestelle,<br />

Lage und Kundenfrequenz, Ausstattungszustand des<br />

Trafiklokals. In Ihrem eigenen Interesse ist es daher<br />

notwendig, kooperativ an einem solchen Nach-<br />

besetzungsverfahren mitzuwirken.<br />

Zur Fragen einer Verlängerung der Zahlungsmodali-<br />

täten bei Tabakwaren darf ich Ihnen mitteilen, daß es<br />

sich dabei um eine gesetzliche Regelung handelt,<br />

welche die Monopolverwaltung, selbst bei bestem<br />

Willen nicht außer Kraft setzen oder einseitig verlängern<br />

kann.<br />

Primär müßte es hier zu einer Gesetzesnovellierung<br />

kommen, die durch die Berufsvertretung unterstützt<br />

werden könnte, und durch das Bundesministerium für<br />

Finanzen vorgenommen werden müßte. Der Fairness<br />

halber müsste hier aber auch der Konsens mit der<br />

Tabakwarenindustrie und dem Tabakwarengroßhandel<br />

gesucht werden, da dies einen „Fassungskredit“ zu<br />

Lasten dieser beiden Wirtschaftspartner bedeuten<br />

würde. Die Monopolverwaltung ist hier nur Vollzugs-<br />

organ und hat sich in dem Zeitraum, den ich überblicke,<br />

jedenfalls immer versucht, die Trafikanten zu<br />

unterstützen.<br />

Herzlichst Dr. Simhandl

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