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Geschäftsbericht 2007 - LOTTO-Hessen

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74<br />

Erläuterungen<br />

zur Bilanz<br />

Passiva<br />

Das Stammkapital beläuft sich auf TDM 9.043 (TEUR 4.624). Die<br />

Position „Andere Gewinnrücklagen“ wurde aus Bilanzgewinnen der<br />

Vorjahre dotiert. Die letztmalige Zuführung im Jahre 1986 (TEUR<br />

654) diente zur Finanzierung von Bauvorhaben. Im Übrigen sind die<br />

Rücklagen nicht zweckgebunden.<br />

Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpfl ich-<br />

tungen ab.<br />

Die sonstigen Rückstellungen (TEUR 5.555) betreffen im Wesent-<br />

lichen mögliche Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge<br />

(TEUR 740), Prozesskosten (TEUR 456), Abfi ndungsansprüche (TEUR<br />

336) für Bezirksleiter sowie Altersteilzeitverpfl ichtungen (TEUR<br />

3.620) inklusive der eventuell zukünftigen Verpfl ichtung auf Über-<br />

gangsgeld aus dem derzeitigen Tarifvertrag.<br />

Die möglichen Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge beru-<br />

hen auf Feststellungen einer Außenprüfung der LVA <strong>Hessen</strong>, wel-<br />

che die Meinung vertritt, dass die selbstständigen Bezirksleiter als<br />

weisungsgebundene Arbeitnehmer gegenüber der LTG anzusehen<br />

sind. Die LVA hatte einen Bescheid erlassen und die Beitragszah-<br />

lung für den Prüfungszeitraum 1994 bis 2001 gefordert. Gegen<br />

diesen Bescheid hatte die LTG Widerspruch eingelegt bzw. nach<br />

dessen Zurückweisung vor dem Sozialgericht Wiesbaden geklagt.<br />

Die Klage wurde 2004 zurückgewiesen. Die LTG hatte darauf hin<br />

Berufung vor dem Landessozialgericht <strong>Hessen</strong> eingelegt.<br />

Die Rückstellung beinhaltet Sozialversicherungsbeiträge für den<br />

streitgegenständlichen Zeitraum sowie für die Zeit bis zur Um-<br />

stellung der Bezirksleiterverträge in 2005. In der mündlichen<br />

Verhandlung vom 20. März 2008 vor dem Landessozialgericht<br />

<strong>Hessen</strong> wurde mit der LVA <strong>Hessen</strong> ein Vergleich über die Zahlung<br />

von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von TEUR 287 für den<br />

streitgegenständlichen Zeitraum geschlossen. Der Vergleich stellt

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