Geschäftsbericht 2007 - LOTTO-Hessen
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In Folge des Urteils vom 28.3.2006 ist zum 1.1.2008 der Glücks-<br />
spielstaatsvertrag (GlüStV) in Deutschland in Kraft getreten. Der<br />
GlüStV soll durch seine streng ordnungsrechtliche Ausrichtung die<br />
staatlich veranstalteten Lotterien und Sportwetten auf eine ver-<br />
fassungskonforme Grundlage stellen. Ungeachtet dessen hat die<br />
EU-Kommission in Aussicht gestellt, den GlüStV dem EuGH zur<br />
Überprüfung vorzulegen. Hierzu kann die EU-Kommission Klage<br />
vor dem EuGH erheben, was bis jetzt noch nicht erfolgt ist.<br />
Vor dem Bundesgerichtshof ist derzeit ein Verfahren des Deutschen<br />
Lotto- und Totoblocks gegen das Bundeskartellamt über dessen Ver-<br />
fügungen zur Regionalisierung des Glückspielangebots anhängig.<br />
Eine Entscheidung des BGH wird am 14. August 2008 fallen.<br />
Das Risikomanagement wird die im Risikohandbuch festgehal-<br />
tenen Risiken weiterhin fortlaufend mit den jeweiligen, be-<br />
troffenen Abteilungen auf ihre Aktualität hin überprüfen und<br />
abstimmen. Der Geschäftsführung werden bei Bedarf Handlungs-<br />
empfehlungen vorgeschlagen.<br />
Die Geschäftsleitung erwartet, abhängig von der weiteren Jackpot-<br />
entwicklung, für 2008 entweder ein dem Umsatz <strong>2007</strong> vergleich-<br />
bares Ergebnis oder eine moderate Umsatzminderung.<br />
Im Übrigen erwartet die LTG für 2008 einen ähnlichen Jahresüber-<br />
schuss, wie er sich auch schon in den Vorjahren ergeben hat.<br />
Wiesbaden, 30. April 2008<br />
Geschäftsführung der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH <strong>Hessen</strong><br />
Dr. Heinz-Georg Sundermann