Geschäftsbericht 2007 - LOTTO-Hessen
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Rechtsgrundlagen<br />
Die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH <strong>Hessen</strong> (LTG) führt im<br />
Auftrag der Hessischen Lotterieverwaltung (HLV) auf Basis des<br />
„Gesetzes über staatliche Sportwetten, Zahlenlotterien und Zu-<br />
satzlotterien in <strong>Hessen</strong>“ vom 03. November 1998 das Zahlenlotto<br />
(Ziehung am Samstag und Ziehung am Mittwoch), KENO, die<br />
Sportwetten ODDSET und Fußball-TOTO (Auswahl- und Ergebnis-<br />
wette), die Zusatzlotterien (Spiel 77, Super 6 und Plus 5) und die<br />
Sofortlotterie durch.<br />
Die Einzelheiten sind in dem mit der HLV geschlossenen Ge-<br />
schäftsbesorgungsvertrag vom 13. August 1996 in seiner Fassung<br />
vom 4. April 2006 geregelt. Für ihre treuhänderische Aufgabe<br />
erhält die LTG eine Geschäftsbesorgungsvergütung in Höhe von<br />
106 Prozent der lotteriebezogenen Aufwendungen für die ersten<br />
20 Mio. Euro sowie für die darüber hinausgehenden Beträge eine<br />
Vergütung von 104 Prozent.<br />
Mit Zustimmung des Gesellschafters und Genehmigung des Mi-<br />
nisteriums des Innern und für Sport veranstaltete die LTG auch im<br />
Berichtsjahr die Privatlotterie GlücksSpirale.<br />
Die LTG bildet zusammen mit den Lotterieunternehmen der<br />
übrigen 15 Bundesländer den Deutschen Lotto- und Totoblock.<br />
Rechtliche Grundlage des Zusammenschlusses in Form einer Ge-<br />
sellschaft bürgerlichen Rechts ist der Blockvertrag in der Fassung<br />
vom 22. Mai 2000. Der Blockvertrag wurde am 04. Dezember<br />
<strong>2007</strong> geändert und trat in seiner Neufassung am 01.01.2008 in<br />
Kraft. Durch diesen Zusammenschluss wird die Veranstaltung und<br />
Durchführung von Lotterien und Sportwetten nach einheitlichen<br />
Spielplänen ermöglicht.<br />
Außerdem ist seit Februar 2004 der KENO-Kooperationsvertrag in<br />
Kraft, dem 15 Gesellschaften beigetreten sind. Sachsen-Anhalt ist<br />
das einzige Bundesland, das kein KENO anbietet.