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Geschäftsbericht 2007 - LOTTO-Hessen

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Entscheidung des EuGH<br />

Im März <strong>2007</strong> entschied der Europäische Gerichtshof in der Rechts-<br />

sache Placanica und stellte fest, dass eine die Teilnahme an der<br />

Veranstaltung von Glücksspielen einschränkende nationale Regelung<br />

aus Gründen des Allgemeinwohls, wie z.B. einer kohärenten und<br />

systematischen Politik zur Eindämmung der Spiel- und Wettsucht,<br />

zulässig sei. Der Europäische Gerichtshof hielt damit an seiner<br />

bisherigen Rechtsprechung fest, wonach es den Mitgliedsstaaten<br />

freisteht, den Glücksspielmarkt auch in Form eines staatlichen Mo-<br />

nopols zu regeln.<br />

Beschlüsse des BGH und des OLG Düsseldorf<br />

im Kartellverfahren<br />

Im Verfahren der 16 Lotteriegesellschaften gegen das Bundeskar-<br />

tellamt hat das OLG Düsseldorf am 08.06.<strong>2007</strong> in der Hauptsache<br />

entschieden und im Wesentlichen den Beschluss des Bundeskar-<br />

tellamtes bestätigt. Dagegen hat <strong>LOTTO</strong> <strong>Hessen</strong> zusammen mit<br />

den übrigen 15 Gesellschaften Rechtsbeschwerde beim BGH ein-<br />

gelegt. Der BGH hatte einige Tage nach dem Beschluss des OLG<br />

Düsseldorf im vorläufi gen Rechtsschutzverfahren am 13.06.<strong>2007</strong><br />

die Rechtsauffassung der Lotteriegesellschaften gestärkt, indem<br />

er die sofortige Vollziehung von Anordnungen des Bundeskartell-<br />

amts vorläufi g ausgesetzt und den ordnungsrechtlichen Belangen<br />

im Glücksspielrecht gegenüber dem Kartellrecht den Vorrang<br />

eingeräumt hat. Darüber hinaus billigte der BGH den Lotterie-<br />

gesellschaften die Entscheidungsbefugnis über den Umfang der<br />

regionalen Verbreitung des Internetangebots zu.

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