Geschäftsbericht 2007 - LOTTO-Hessen
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Entscheidung des EuGH<br />
Im März <strong>2007</strong> entschied der Europäische Gerichtshof in der Rechts-<br />
sache Placanica und stellte fest, dass eine die Teilnahme an der<br />
Veranstaltung von Glücksspielen einschränkende nationale Regelung<br />
aus Gründen des Allgemeinwohls, wie z.B. einer kohärenten und<br />
systematischen Politik zur Eindämmung der Spiel- und Wettsucht,<br />
zulässig sei. Der Europäische Gerichtshof hielt damit an seiner<br />
bisherigen Rechtsprechung fest, wonach es den Mitgliedsstaaten<br />
freisteht, den Glücksspielmarkt auch in Form eines staatlichen Mo-<br />
nopols zu regeln.<br />
Beschlüsse des BGH und des OLG Düsseldorf<br />
im Kartellverfahren<br />
Im Verfahren der 16 Lotteriegesellschaften gegen das Bundeskar-<br />
tellamt hat das OLG Düsseldorf am 08.06.<strong>2007</strong> in der Hauptsache<br />
entschieden und im Wesentlichen den Beschluss des Bundeskar-<br />
tellamtes bestätigt. Dagegen hat <strong>LOTTO</strong> <strong>Hessen</strong> zusammen mit<br />
den übrigen 15 Gesellschaften Rechtsbeschwerde beim BGH ein-<br />
gelegt. Der BGH hatte einige Tage nach dem Beschluss des OLG<br />
Düsseldorf im vorläufi gen Rechtsschutzverfahren am 13.06.<strong>2007</strong><br />
die Rechtsauffassung der Lotteriegesellschaften gestärkt, indem<br />
er die sofortige Vollziehung von Anordnungen des Bundeskartell-<br />
amts vorläufi g ausgesetzt und den ordnungsrechtlichen Belangen<br />
im Glücksspielrecht gegenüber dem Kartellrecht den Vorrang<br />
eingeräumt hat. Darüber hinaus billigte der BGH den Lotterie-<br />
gesellschaften die Entscheidungsbefugnis über den Umfang der<br />
regionalen Verbreitung des Internetangebots zu.