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Geschäftsbericht 2007 - LOTTO-Hessen

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Rechtliche<br />

Rahmenbedingungen<br />

14<br />

Vorbereitung auf das Inkrafttreten<br />

des Glücksspielstaatsvertrages<br />

Im Jahr <strong>2007</strong> führte <strong>LOTTO</strong> <strong>Hessen</strong> die unmittelbar nach dem weg-<br />

weisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006<br />

begonnenen Maßnahmen zur verstärkten Ausrichtung des gesamt-<br />

en Spielbetriebes an den Zielen der Spielsuchtbekämpfung und des<br />

Jugendschutzes erfolgreich fort. Dabei orientierte sich <strong>LOTTO</strong> Hes-<br />

sen bereits vorausschauend am Gesetzentwurf des neuen Staatsver-<br />

trages zum Glücksspielwesen in Deutschland, der am 12.12.<strong>2007</strong>,<br />

zusammen mit dem neuen Glücksspielgesetz, im Hessischen Land-<br />

tag beschlossen wurde. Die umfangreichen Maßnahmen beinhal-<br />

teten unter anderem die vollständige Anpassung des Werbeauftritts<br />

an den Zielen der Spielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes<br />

sowie die Schulung aller knapp 2.100 Verkaufsstellen in diesen<br />

Themenschwerpunkten.<br />

Rechtsprechung im Übergangszeitraum<br />

Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006,<br />

welches das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten ohne<br />

Genehmigung auch weiterhin als verboten angesehen hat, ent-<br />

wickelte sich im Jahr <strong>2007</strong> die Rechtsprechung zu der Frage der<br />

Rechtmäßigkeit privater gewerblicher Spotwettanbieter im Jahr<br />

weiterhin uneinheitlich. Während die Obergerichtliche Rechtspre-<br />

chung die Untersagungsverfügungen gegen solche Sportwettan-<br />

bieter stützte, entschieden zahlreiche Verwaltungsgerichte gegen<br />

die Rechtsauffassung der Obergerichte und der Behörden und<br />

legten zum Teil, wie das VG Gießen, dem Europäischen Gerichts-<br />

hof Fragen zur Vereinbarkeit des staatlichen Wettmonopols mit<br />

den Grundfreiheiten des EG Vertrages vor. In <strong>Hessen</strong> bestätigte<br />

der Verwaltungsgerichtshof in Kassel mehrfach, dass private<br />

Sportwettanbieter ohne entsprechende Genehmigung in <strong>Hessen</strong><br />

nicht tätig sein dürfen.

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