Geschäftsbericht 2007 - LOTTO-Hessen
Geschäftsbericht 2007 - LOTTO-Hessen
Geschäftsbericht 2007 - LOTTO-Hessen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Rechtliche<br />
Rahmenbedingungen<br />
14<br />
Vorbereitung auf das Inkrafttreten<br />
des Glücksspielstaatsvertrages<br />
Im Jahr <strong>2007</strong> führte <strong>LOTTO</strong> <strong>Hessen</strong> die unmittelbar nach dem weg-<br />
weisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006<br />
begonnenen Maßnahmen zur verstärkten Ausrichtung des gesamt-<br />
en Spielbetriebes an den Zielen der Spielsuchtbekämpfung und des<br />
Jugendschutzes erfolgreich fort. Dabei orientierte sich <strong>LOTTO</strong> Hes-<br />
sen bereits vorausschauend am Gesetzentwurf des neuen Staatsver-<br />
trages zum Glücksspielwesen in Deutschland, der am 12.12.<strong>2007</strong>,<br />
zusammen mit dem neuen Glücksspielgesetz, im Hessischen Land-<br />
tag beschlossen wurde. Die umfangreichen Maßnahmen beinhal-<br />
teten unter anderem die vollständige Anpassung des Werbeauftritts<br />
an den Zielen der Spielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes<br />
sowie die Schulung aller knapp 2.100 Verkaufsstellen in diesen<br />
Themenschwerpunkten.<br />
Rechtsprechung im Übergangszeitraum<br />
Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006,<br />
welches das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten ohne<br />
Genehmigung auch weiterhin als verboten angesehen hat, ent-<br />
wickelte sich im Jahr <strong>2007</strong> die Rechtsprechung zu der Frage der<br />
Rechtmäßigkeit privater gewerblicher Spotwettanbieter im Jahr<br />
weiterhin uneinheitlich. Während die Obergerichtliche Rechtspre-<br />
chung die Untersagungsverfügungen gegen solche Sportwettan-<br />
bieter stützte, entschieden zahlreiche Verwaltungsgerichte gegen<br />
die Rechtsauffassung der Obergerichte und der Behörden und<br />
legten zum Teil, wie das VG Gießen, dem Europäischen Gerichts-<br />
hof Fragen zur Vereinbarkeit des staatlichen Wettmonopols mit<br />
den Grundfreiheiten des EG Vertrages vor. In <strong>Hessen</strong> bestätigte<br />
der Verwaltungsgerichtshof in Kassel mehrfach, dass private<br />
Sportwettanbieter ohne entsprechende Genehmigung in <strong>Hessen</strong><br />
nicht tätig sein dürfen.