Ausgabe 20.11.2011 1 von 15 Hallo Ihr Lieben, hier, wie gewohnt ...
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Verteidiger: "Urteil unverhältnismäßig hart"<br />
Aus Sicht des Rechtsanwalts der am Dienstag verurteilten Frau ist das Urteil unverhältnismäßig hart.<br />
"Man muss auch sehen, dass meine Mandantin die Tiere nicht zum Spaß gequält hat, sondern dass<br />
ihr im Vorfeld zugesicherte Geld benötigte" sagte er vor dem Amtsgericht. Außerdem plane seine<br />
Mandantin - die 29 Jahre alte Frau studiere "etwas Betriebswirtschaftliches" - in die USA<br />
überzusiedeln. "Das wird durch die Strafe nicht mehr möglich sein", sagte er mit Hinweis auf die<br />
strengen Einwanderungsregeln für Verurteilte. Gegen den Strafbefehl gibt es die Möglichkeit eines<br />
Einspruchs. Über diese Option will der Verteidiger mit seiner Mandantin noch sprechen.<br />
dapd<br />
Quelle: regionales.t-online.de<br />
Anmerkung: Bei fast allen Strafangelegenheiten gilt das Motiv „Geld zu erlangen“ strafverschärfend.<br />
Dass <strong>hier</strong> ein Anwalt die Geldgeilheit seiner Mandantin als strafmildernd sieht, ist blanker Hohn.<br />
<strong>Ausgabe</strong> <strong>20.11.2011</strong> 12 <strong>von</strong> <strong>15</strong><br />
Erfolg gegen Nerzfarmer<br />
Mit einer skurrilen Klage wollte die Pelzindustrie den Journalisten Jan Peifer, der für seine<br />
Undercover-Recherchen bekannt ist, einschüchtern.<br />
Wie wir berichtet haben, wurde Jan Peifer vorgeworfen, durch seine Anwesenheit und angebliches<br />
lautes Rufen für den Tod <strong>von</strong> 1.300 Nerzen verantwortlich zu sein.<br />
22.000 Euro Schadensersatz sollte er deswegen zahlen.<br />
Wir erklärten uns <strong>von</strong> Anfang an mit Jan Peifer solidarisch und veranstalteten auch eine Aktion in<br />
Bonn, um ihm den Rücken zu stärken.<br />
Heute ist der Nerzfarmer vor dem Landgericht Bonn mit seiner Klage gescheitert. Das Landgericht<br />
entschied außerdem, dass der Nerzfarmer alle Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen habe.<br />
Ein voller Erfolg also!<br />
Als Mahi Klosterhalfen heute mit Jan Peifer sprach, um ihm im Namen der Albert Schweitzer Stiftung<br />
zu gratulieren, kündigte der Journalist an, in 2012 eine neue, große Recherche über die Pelzindustrie<br />
zu veröffentlichen, »denn die Öffentlichkeit scheuen diese Menschen <strong>wie</strong> der Teufel das<br />
Weihwasser«, so Peifer, der übrigens statt zu feiern gleich <strong>wie</strong>der an die Arbeit geht, um den<br />
nächsten Skandal in der Massentierhaltung aufzudecken.<br />
Außerdem prüft er seinerseits, juristische Schritte gegen den Nerzfarmer in die Wege zu leiten.<br />
Quelle: Albert Schweitzer Stiftung für unser Mitwelt<br />
Anmerkung: Kompliment an das Landgericht Bonn!<br />
Keine Eintragung eines Vereins zur Aufklärung über „Zoophilie“<br />
ins Vereinsregister<br />
Ein neu gegründeter Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck die Aufklärung der Gesellschaft über<br />
„Zoophilie“ sein sollte, ist in zweiter Instanz vor dem Kammergericht mit dem Versuch gescheitert, ins<br />
Vereinsregister eingetragen zu werden. In der Vereinssatzung wird „Zoophilie“ beschrieben als „die<br />
partnerschaftliche Liebe zum Tier, die die nach geltendem deutschen Recht erlaubten sexuellen<br />
Kontakte einschließen kann, jedoch nicht muss“.<br />
Das Registergericht hatte die Eintragung wegen Verstößen der Satzung gegen § 17 des<br />
Tierschutzgesetzes und gegen § 184a Strafgesetzbuch abgelehnt. Das hat der 25. Zivilsenat des<br />
Kammergerichts nun im Beschwerdeverfahren bestätigt.