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WE 1 - Rechtsanwalt Heinz G. Schultze

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� Insolvenzverfahren<br />

Insolvenzverfahren<br />

Pflicht zur Hausgeldzahlung:<br />

• Fällig werdendes Hausgeld<br />

• Sonderumlagen<br />

• Beschluss Hausgeldabrechnung<br />

(nur Abrechnungsspitze)<br />

Von der Eröffnung des Insolvenzverfahren<br />

(Beschluss Insolvenzgericht)<br />

Bis Zuschlag, wenn<br />

Zwangsversteigerung oder<br />

Grundbucheintragung, bei<br />

Verkauf oder Aufhebung<br />

Insolvenzverfahren oder<br />

Freigabe aus dem Beschlag

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