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WE 1 - Rechtsanwalt Heinz G. Schultze

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� Zwangsverwaltung<br />

Zwangsverwaltungsverfahren<br />

Pflicht zur Hausgeldzahlung:<br />

• Fällig werdendes Hausgeld<br />

• Sonderumlagen<br />

• Beschluss Hausgeldabrechnung<br />

(nur Abrechnungsspitze)<br />

Von Beschlagnahme durch:<br />

• Eintrag Zwangsverwaltungsvermerk im GB<br />

• Inbesitznahme Wohnung<br />

(„Grüß Gott, ich bin der Zwangsverwalter“)<br />

Bis Zuschlag<br />

Zwangsversteigerung oder<br />

Aufhebung<br />

Zwangsverwaltungsverfahren

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