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WE 1 - Rechtsanwalt Heinz G. Schultze

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� Anmerkungen Häublein (Z<strong>WE</strong> 2010, 136):<br />

� Berufung auf BGH‐Beschluss vom 30.11.1995 (NJW<br />

1996, 725) und vom 23.9.1999 (NJW 1999, 3713)<br />

� Hieraus ergibt sich angeblich, dass der in der<br />

Abrechnung ausgewiesene Zahlbetrag auf<br />

Abrechnungsspitze zu beschränken ist<br />

� Weitere offene Forderungen nur informatorisch<br />

� Problem für Anwalt: Klage auf Grundlage<br />

bestandskräftiger Abrechnungsbeschluss (Grundlage:<br />

Saldo) ist nicht schlüssig, wenn Klageforderung<br />

größer als Abrechnungsspitze<br />

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