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WE 1 - Rechtsanwalt Heinz G. Schultze

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� H.M (BayObLG ZMR 2004, 355, OLG Köln NJW‐<br />

RR 2001, 87 m.w.N.): Beschluss ist nur<br />

anfechtbar<br />

� LG Nürnberg‐Fürth schließt sich nicht an<br />

� Beschluss ist nichtig<br />

� Gemeinschaft kann Pflicht nur insoweit begründen,<br />

als durch Gesetz oder GO ermächtigt<br />

� Nicht vergleichbar mit falschen Verteilungsschlüssel,<br />

weil dieser Fehler noch im gesetzlich abgesteckten<br />

Rahmen<br />

� Rechtsfolge: Teilnichtigkeit nur insoweit Altsalden<br />

betroffen, §139 BGB<br />

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