WE 1 - Rechtsanwalt Heinz G. Schultze
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� Aufnahme Altbestände in Abrechnung<br />
unzulässig<br />
� Unzulässige Anspruchsverdoppelung (ist bereits<br />
beschlossen)<br />
� Umgehung der Verjährungsvorschriften<br />
� Regelmäßig so zu verstehen, dass Altsalden nur<br />
der Information dienen (z.B. KG NJW‐RR 1994,<br />
883)<br />
� HIER: Beschluss wollte auch Altsalden erfassen<br />
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