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WE 1 - Rechtsanwalt Heinz G. Schultze

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� Aufnahme Altbestände in Abrechnung<br />

unzulässig<br />

� Unzulässige Anspruchsverdoppelung (ist bereits<br />

beschlossen)<br />

� Umgehung der Verjährungsvorschriften<br />

� Regelmäßig so zu verstehen, dass Altsalden nur<br />

der Information dienen (z.B. KG NJW‐RR 1994,<br />

883)<br />

� HIER: Beschluss wollte auch Altsalden erfassen<br />

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