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WE 1 - Rechtsanwalt Heinz G. Schultze

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▪ „Ob etwas anderes zu dann zu gelten hätte, wenn die<br />

<strong>WE</strong> eine Schuld des Erwerbers ausdrücklich entgegen<br />

der Rechtsordnung hätten begründen wollen oder ob<br />

ein derartiger Beschluss mit der Überlegung, dass ein<br />

solche Haftung grundsätzlich nur zum Inhalt einer<br />

Vereinbarung gemacht werden kann, als nichtig<br />

anzusehen wäre, bedarf hier ebensowenig der<br />

Entscheidung ...“<br />

� Nichtigkeit ? (‐), wenn, dann nur bei<br />

ausdrücklicher Novation = Urteil LG Nürnberg‐<br />

Fürth<br />

105

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