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WE 1 - Rechtsanwalt Heinz G. Schultze

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� BGH NJW 1999, 3713 (V ZB 17/99)<br />

▪ ...kommt es für die Frage der Haftung des<br />

Erstehers/Erwerbes darauf an, ob der Beschluss über die<br />

JA angefochten worden ist, nicht an, weil der Beschluss<br />

über die Jahresabrechnung die Begründung einer Schuld<br />

des Erstehers/Erwerbers in Höhe der rückständigen<br />

Vorschüsse des Vorgängers nicht zum Inhalt hat...“<br />

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