WE 1 - Rechtsanwalt Heinz G. Schultze
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� BGH NJW 1999, 3713 (V ZB 17/99)<br />
▪ ...kommt es für die Frage der Haftung des<br />
Erstehers/Erwerbes darauf an, ob der Beschluss über die<br />
JA angefochten worden ist, nicht an, weil der Beschluss<br />
über die Jahresabrechnung die Begründung einer Schuld<br />
des Erstehers/Erwerbers in Höhe der rückständigen<br />
Vorschüsse des Vorgängers nicht zum Inhalt hat...“<br />
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