Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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Kapitel III.<br />
men häufiger im SGB II als im SGB III eingesetzt. Die<br />
Einschränkung des Einsatzes von <strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahmen<br />
auf das SGB III hat zur Folge, dass <strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahmen<br />
in ihrem Umfang bundesweit<br />
seit Januar <strong>2009</strong> erheblich seltener eingesetzt werden.<br />
Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III)<br />
In dem zum 1.1.<strong>2009</strong> neu geregeltem Vermittlungsbudget<br />
wurden Leistungen zusammengefasst, die bislang<br />
in Einzelvorschriften geregelt waren und die <strong>Arbeit</strong>saufnahme<br />
durch verschiedene <strong>Arbeit</strong>nehmerleistungen<br />
unterstützten. Nicht mehr die Frage, welche Leistungen<br />
beantragt werden können, son<strong>der</strong>n ob und welche Handlungsbedarfe<br />
ausgeglichen werden müssen, steht beim<br />
Vermittlungsbudget im Vor<strong>der</strong>grund und erweitert die<br />
Möglichkeiten <strong>der</strong> individuellen För<strong>der</strong>ung.<br />
Freie För<strong>der</strong>ung (§ 16f SGB II)<br />
Die Sonstigen Weiteren Leistungen nach § 16 Abs. 2 SGB<br />
II (a.F.) sind zum 1.1.<strong>2009</strong> entfallen. Die damit geför<strong>der</strong>ten<br />
Inhalte werden seitdem vor allem im Rahmen des<br />
Vermittlungsbudgets, <strong>der</strong> Maßnahmen zur Aktivierung<br />
und beruflichen Einglie<strong>der</strong>ung sowie <strong>der</strong> neu geschaffenen<br />
Freien För<strong>der</strong>ung nach § 16f SGB II realisiert.<br />
Kurzarbeitergeld<br />
Wegen <strong>der</strong> globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im<br />
Jahr <strong>2009</strong> wurde das Instrument „Kurzarbeitergeld“ ein<br />
wichtiger Garant zur Erhaltung <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>splätze. Zur<br />
Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität wurden mit dem Konjunkturpaket<br />
II und <strong>der</strong> „Kug-Plus“-Regelung wesentliche Verbesserungen<br />
beim Kurzarbeitergeld <strong>für</strong> den Zeitraum<br />
vom 01. Februar <strong>2009</strong> bis zum 31. Dezember 2010 erreicht:<br />
– In den ersten 6 Bezugsmonaten hälftige Erstattung <strong>der</strong><br />
Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen,<br />
in pauschalierter Form<br />
– Ggf. bei Weiterbildung <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer während<br />
Kurzarbeit volle Erstattung <strong>der</strong> SV-Beiträge ab dem<br />
1. Monat des Bezuges<br />
– Volle Erstattung <strong>der</strong> Sozialversicherungsbeiträge ab<br />
dem 7. Kug-Bezugsmonat<br />
– Alternative Erfüllung <strong>der</strong> Mindesterfor<strong>der</strong>nisse (Drittelbzw.<br />
nur 10%-Regelung)<br />
– Fiktive Erhöhung des Sollentgelts bei Geltung kollektivrechtlicher<br />
Beschäftigungssicherungsvereinbarungen<br />
– Gewährung von Kurzarbeitergeld auch an Zeitarbeitnehmer<br />
– Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens bei <strong>der</strong><br />
Beantragung und Abrechnung.<br />
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