31.12.2012 Aufrufe

Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kapitel III.<br />

men häufiger im SGB II als im SGB III eingesetzt. Die<br />

Einschränkung des Einsatzes von <strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahmen<br />

auf das SGB III hat zur Folge, dass <strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahmen<br />

in ihrem Umfang bundesweit<br />

seit Januar <strong>2009</strong> erheblich seltener eingesetzt werden.<br />

Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III)<br />

In dem zum 1.1.<strong>2009</strong> neu geregeltem Vermittlungsbudget<br />

wurden Leistungen zusammengefasst, die bislang<br />

in Einzelvorschriften geregelt waren und die <strong>Arbeit</strong>saufnahme<br />

durch verschiedene <strong>Arbeit</strong>nehmerleistungen<br />

unterstützten. Nicht mehr die Frage, welche Leistungen<br />

beantragt werden können, son<strong>der</strong>n ob und welche Handlungsbedarfe<br />

ausgeglichen werden müssen, steht beim<br />

Vermittlungsbudget im Vor<strong>der</strong>grund und erweitert die<br />

Möglichkeiten <strong>der</strong> individuellen För<strong>der</strong>ung.<br />

Freie För<strong>der</strong>ung (§ 16f SGB II)<br />

Die Sonstigen Weiteren Leistungen nach § 16 Abs. 2 SGB<br />

II (a.F.) sind zum 1.1.<strong>2009</strong> entfallen. Die damit geför<strong>der</strong>ten<br />

Inhalte werden seitdem vor allem im Rahmen des<br />

Vermittlungsbudgets, <strong>der</strong> Maßnahmen zur Aktivierung<br />

und beruflichen Einglie<strong>der</strong>ung sowie <strong>der</strong> neu geschaffenen<br />

Freien För<strong>der</strong>ung nach § 16f SGB II realisiert.<br />

Kurzarbeitergeld<br />

Wegen <strong>der</strong> globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im<br />

Jahr <strong>2009</strong> wurde das Instrument „Kurzarbeitergeld“ ein<br />

wichtiger Garant zur Erhaltung <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>splätze. Zur<br />

Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität wurden mit dem Konjunkturpaket<br />

II und <strong>der</strong> „Kug-Plus“-Regelung wesentliche Verbesserungen<br />

beim Kurzarbeitergeld <strong>für</strong> den Zeitraum<br />

vom 01. Februar <strong>2009</strong> bis zum 31. Dezember 2010 erreicht:<br />

– In den ersten 6 Bezugsmonaten hälftige Erstattung <strong>der</strong><br />

Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen,<br />

in pauschalierter Form<br />

– Ggf. bei Weiterbildung <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer während<br />

Kurzarbeit volle Erstattung <strong>der</strong> SV-Beiträge ab dem<br />

1. Monat des Bezuges<br />

– Volle Erstattung <strong>der</strong> Sozialversicherungsbeiträge ab<br />

dem 7. Kug-Bezugsmonat<br />

– Alternative Erfüllung <strong>der</strong> Mindesterfor<strong>der</strong>nisse (Drittelbzw.<br />

nur 10%-Regelung)<br />

– Fiktive Erhöhung des Sollentgelts bei Geltung kollektivrechtlicher<br />

Beschäftigungssicherungsvereinbarungen<br />

– Gewährung von Kurzarbeitergeld auch an Zeitarbeitnehmer<br />

– Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens bei <strong>der</strong><br />

Beantragung und Abrechnung.<br />

52

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!