Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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Seit August <strong>2009</strong> können Auszubildende, ihre vorzeitig<br />
beendete Ausbildung außerbetrieblich zu Ende führen,<br />
sofern eine betriebliche Fortsetzung nicht möglich ist.<br />
Für die betriebliche Aus- o<strong>der</strong> Weiterbildung von<br />
behin<strong>der</strong>ten bzw. schwerbehin<strong>der</strong>ten Menschen können<br />
<strong>Arbeit</strong>gebern Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gewährt<br />
werden (vgl. §§ 235a, 236).<br />
Träger von Maßnahmen können Zuschüsse erhalten und<br />
Maßnahmekosten erstattet bekommen, wenn sie för<strong>der</strong>ungsbedürftige<br />
Jugendliche mit sozialpädagogischer Begleitung<br />
während einer Berufsausbildungsvorbereitung<br />
nach dem Berufsbildungsgesetz unterstützen (vgl. § 243<br />
Abs. 1 SGB III). Klein- und Mittelbetriebe können zur<br />
Unterstützung bei administrativen und organisatorischen<br />
Aufgaben im Zusammenhang mit <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Berufsausbildung, <strong>der</strong> Berufsausbildungsvorbereitung<br />
nach dem Berufsbildungsgesetz und <strong>der</strong> Einstiegsqualifizierung<br />
geför<strong>der</strong>t werden (vgl. § 243 Abs. 2 SGB III).<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ)<br />
können Betriebe, die Jugendliche in eine betriebliche<br />
Einstiegsqualifizierung (§ 235b) übernehmen einen<br />
Zuschuss zur Praktikumsvergütung <strong>für</strong> die Teilnehmer erhalten.<br />
Im Rahmen des § 421r SGB III kann <strong>Arbeit</strong>gebern ein<br />
Ausbildungsbonus <strong>für</strong> die zusätzliche Ausbildung<br />
insbeson<strong>der</strong>e von Jugendlichen, die bereits im Vorjahr<br />
einen Ausbildungsplatz gesucht haben sowie <strong>für</strong> die<br />
Übernahme von Auszubildenden, <strong>der</strong>en Ausbildungsbetrieb<br />
wegen einer Insolvenz, Stilllegung o<strong>der</strong><br />
Schließung die Ausbildung vorzeitig beenden musste,<br />
bewilligt werden.<br />
Für Freie För<strong>der</strong>ung können die Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> bis<br />
zu 10% <strong>der</strong> im Einglie<strong>der</strong>ungstitel enthaltenen Mittel<br />
einsetzen (§ 10 SGB III). Die freien Leistungen müssen<br />
den Zielen und Grundsätzen <strong>der</strong> gesetzlichen Leistungen<br />
entsprechen, dürfen diese jedoch nicht ergänzend aufstocken.<br />
Die Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> können damit eigenverantwortlich<br />
neue arbeitsmarktpolitische Ansätze<br />
entwickeln, um die Einglie<strong>der</strong>ung von <strong>Arbeit</strong>slosen und<br />
von <strong>Arbeit</strong>slosigkeit bedrohten <strong>Arbeit</strong>nehmern in reguläre<br />
Beschäftigung zu unterstützen. Im SGB II hat die freie<br />
För<strong>der</strong>ung nach § 16f SGB II eine vergleichbare Funktion.<br />
Eine Ausnahme vom Aufstockungs- und Umgehungsverbot<br />
gilt hier jedoch <strong>für</strong> Langzeitarbeitslose.<br />
Die Mittel <strong>für</strong> die meisten Ermessensleistungen <strong>der</strong> aktiven<br />
<strong>Arbeit</strong>sför<strong>der</strong>ung werden in einem Einglie<strong>der</strong>ungstitel<br />
zusammengefasst und den Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> zur<br />
eigenen Bewirtschaftung zugewiesen (vgl. § 71b SGB IV).<br />
Korrespondierend zur Dezentralisierung <strong>der</strong> Budgetkompetenz<br />
beim Einglie<strong>der</strong>ungstitel wird von den Agenturen<br />
Kapitel III.<br />
<strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> über die Einglie<strong>der</strong>ungsbilanz Rechenschaft<br />
über die von ihnen durchgeführten Maßnahmen <strong>der</strong> aktiven<br />
<strong>Arbeit</strong>sför<strong>der</strong>ung gefor<strong>der</strong>t. Diese soll Aufschluss<br />
über den Mitteleinsatz, die geför<strong>der</strong>ten Personengruppen<br />
und die Wirksamkeit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung geben<br />
(§ 11 i.V.m. § 7 SGB III).<br />
Die steuerfinanzierten Haushaltsmittel zur aktiven<br />
<strong>Arbeit</strong>sför<strong>der</strong>ung im SGB II werden getrennt vom Einglie<strong>der</strong>ungstitel<br />
des SGB III im SGB II-Einglie<strong>der</strong>ungsbudget<br />
zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt mit <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungsmittelverordnung.<br />
Die Grundsicherungsstellen bewirtschaften<br />
die zugeteilten Mittel in dezentraler Verantwortung.<br />
Informationen zu Mitteleinsatz, geför<strong>der</strong>ten Personengruppen<br />
und Wirksamkeit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>wirkung im<br />
SGB II werden in <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungsbilanz SGB II veröffentlicht.<br />
8. <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>politische Instrumente:<br />
Wesentliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>für</strong> <strong>2009</strong><br />
Neuausrichtung <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Instrumente<br />
Zum 1.1.<strong>2009</strong> ist eine Reform <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen<br />
Instrumente, das „Gesetz zur Neuausrichtung <strong>der</strong><br />
arbeitsmarktpolitischen Instrumente“, in Kraft getreten.<br />
Das Gesetz bewirkt durch die Neugestaltung und die<br />
Zusammenlegung vieler arbeitsmarktpolitischer Instrumente<br />
eine Reduktion von gleichartigen o<strong>der</strong> unwirksamen<br />
Leistungen und soll es möglich machen, die<br />
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen schneller und zielführen<strong>der</strong><br />
den <strong>Arbeit</strong>slosen zugute kommen zu lassen.<br />
Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Einglie<strong>der</strong>ung,<br />
wurden durch das „Gesetz zur Neuausrichtung<br />
<strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ zum 1.1.<strong>2009</strong><br />
neu in das SGB III aufgenommen. Diese Maßnahmen<br />
können sowohl im Rechtskreis SGB III als auch im<br />
Rechtskreis SGB II eingesetzt werden und können bei<br />
einem Träger o<strong>der</strong> aber auch von einem <strong>Arbeit</strong>geber –<br />
analog <strong>der</strong> früheren betrieblichen Trainingsmaßnahmen<br />
– durchgeführt werden. Gleichzeitig gehen die bisherigen<br />
Maßnahmen zur Eignungsabklärung / Trainingsmaßnahmen<br />
und die Leistungen „Beauftragung von Trägern<br />
mit <strong>der</strong> Vermittlung“, „Beauftragung von Trägern mit Einglie<strong>der</strong>ungsmaßnahmen“<br />
sowie „Aktivierungshilfen“ <strong>für</strong><br />
Jugendliche in den neuen Maßnahmen zur Aktivierung<br />
und beruflichen Einglie<strong>der</strong>ung auf.<br />
<strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahmen<br />
<strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahmen können seit Januar<br />
<strong>2009</strong> nur noch im Rechtskreis SGB III eingesetzt werden.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> Personen in <strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahmen<br />
im SGB II war daher im Laufe des Jahres <strong>2009</strong><br />
stark rückläufig. Tendenziell wurden in den Jahren seit<br />
<strong>der</strong> Einführung des SGB II <strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnah-<br />
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