Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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Kapitel III.<br />
Europäischer Sozialfonds (ESF)<br />
Um den weitreichenden Folgen <strong>der</strong> Wirtschaftskrise<br />
entgegen zu wirken, hat das Bundesministerium <strong>für</strong><br />
<strong>Arbeit</strong> und Soziales kurzfristig am 18.12.2008 zur<br />
Beschäftigungssicherung von <strong>Arbeit</strong>nehmern, die<br />
vorübergehend von <strong>Arbeit</strong>sausfall betroffen sind, zum<br />
01.01.<strong>2009</strong> eine weitere För<strong>der</strong>richtlinie erlassen. Mir ihr<br />
wurden neben Beziehern von Transferkurzarbeitergeld<br />
nun auch die Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld<br />
und Saison-Kurzarbeitergeld in die ESF-<br />
För<strong>der</strong>ung einbezogen.<br />
Darüber hinaus werden arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen<br />
des SGB III mit Gel<strong>der</strong>n des Europäischen<br />
Sozialfonds (ESF) unterstützt. Der ESF bietet dabei För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten<br />
in folgenden Fel<strong>der</strong>n:<br />
– zusätzliche Hilfen zur Sicherung von Existenzgründungen<br />
(Coaching)<br />
– zusätzliche Hilfen bei beruflicher Qualifizierung (Gewährung<br />
eines pauschalierten ESF-Unterhaltsgeldes),<br />
– berufsbezogene Maßnahmen zur Stärkung <strong>der</strong> Sprachkompetenz<br />
<strong>für</strong> Personen mit Migrationshintergrund.<br />
Übergang Schule Beruf<br />
Die <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> unterstützt Jugendliche<br />
beim Übergang von <strong>der</strong> Schule in Ausbildung durch<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> vertieften Berufsorientierung, Berufseinstiegsbegleitung,<br />
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen,<br />
Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen<br />
und ausbildungsbegleitende Hilfen.<br />
Vertiefte Berufsorientierung<br />
Bereits frühzeitig engagiert sich die BA durch die vertiefte<br />
Berufsorientierung nach § 33 , 421q SGB III bei <strong>der</strong><br />
Berufswahl Jugendlicher und ergänzt damit das eigene<br />
Dienstleistungsangebot <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>sagenturen auf dem<br />
Feld <strong>der</strong> Berufsorientierung: Medien, BIZ und durch die<br />
Berufsberatung durchgeführte Veranstaltungen. Die<br />
Maßnahmen zielen ab auf eine bessere Vorbereitung von<br />
Schülern auf die Berufswahl, um den Übergang von<br />
<strong>der</strong> Schule in den Beruf zu verbessern. Zielgruppe sind<br />
Schüler an allgemeinbildenden Schulen. Voraussetzung<br />
<strong>für</strong> eine För<strong>der</strong>ung ist, dass ein Dritter (z.B. Schule bzw.<br />
Land, Kommunen, Kammern, Verbände, Vereine) die<br />
Maßnahmen zu mindestens 50 % mitfinanziert.<br />
Berufseinstiegsbegleitung<br />
Für Jugendliche, die voraussichtlich Schwierigkeiten<br />
haben werden, den Abschluss <strong>der</strong> allgemein bildenden<br />
Schule zu erreichen und den Übergang in eine berufliche<br />
Ausbildung zu bewältigen, können im Rahmen einer<br />
modellhaften Erprobung des neuen Instruments Berufseinstiegsbegleitung<br />
(§ 421s SGB III) an bundesweit<br />
1.000 Schulen Berufseinstiegsbegleiter eingesetzt<br />
werden. Unterstützt werden das Erreichen des Schul-<br />
50<br />
abschlusses, die Berufswahl und –orientierung, die Ausbildungssuche<br />
und die Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses.<br />
Die Begleitung beginnt in <strong>der</strong> Regel in <strong>der</strong><br />
Vorabgangsklasse und endet ein halbes Jahr nach Ausbildungsaufnahme,<br />
spätestens aber 24 Monate nach<br />
Beendigung <strong>der</strong> Schule.<br />
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen<br />
Im Rahmen berufsvorbereiten<strong>der</strong> Bildungsmaßnahmen<br />
(§ 61 SGB III) werden benachteiligte Jugendliche auf<br />
die Aufnahme einer Ausbildung vorbereitet und sollen<br />
möglichst nachhaltig in den Ausbildungsmarkt integriert<br />
werden. Zu den wichtigsten Aufgaben <strong>der</strong> Maßnahme<br />
gehört es, die Jugendlichen bei <strong>der</strong> Berufswahl zu unterstützen<br />
und ihnen die erfor<strong>der</strong>lichen Fähigkeiten und<br />
Fertigkeiten <strong>für</strong> die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung<br />
o<strong>der</strong> – sofern dies (noch) nicht möglich ist – <strong>für</strong><br />
die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln. Mit<br />
dem zum 01.01.<strong>2009</strong> in Kraft getretenen Rechtsanspruch<br />
auf die Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss<br />
(§ 61a SGB III) wird sichergestellt, dass je<strong>der</strong> Jugendliche<br />
die Chance erhält, den Hauptschulabschluss im Rahmen<br />
einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gemäß<br />
§ 61 SGB III nachzuholen, sofern nicht bereits feststeht,<br />
dass er aufgrund seiner individuellen Möglichkeiten<br />
nicht in <strong>der</strong> Lage sein wird, den Hauptschulabschluss<br />
durch die Vorbereitung voraussichtlich zu erreichen. Hierdurch<br />
soll die Zahl <strong>der</strong> jungen Menschen ohne allgemeinbildenden<br />
Schulabschluss nachhaltig gesenkt werden.<br />
Ausbildungsbegleitende Hilfen<br />
Für die Unterstützung von Teilnehmern in betrieblicher<br />
Ausbildung und Ausbildungsvorbereitung stellt die BA<br />
ausbildungsbegleitende Hilfen nach § 241 SGB III bereit.<br />
Diese zielen darauf ab, Jugendlichen, die beson<strong>der</strong>er<br />
Hilfen bedürfen, durch För<strong>der</strong>ung des Erlernens von<br />
Fachtheorie, Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und<br />
Bildungsdefiziten sowie durch sozialpädagogische Begleitung<br />
die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen<br />
Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung zu<br />
ermöglichen.<br />
Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung<br />
Im Rahmen einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen<br />
Einrichtung (§ 241 SGB III) soll lernbeeinträchtigten<br />
und sozial benachteiligten Jugendlichen und<br />
jungen Erwachsenen, die auch mit ausbildungsbegleitenden<br />
Hilfen noch nicht in einem Betrieb ausgebildet<br />
werden können, ein Ausbildungsabschluss ermöglicht<br />
werden. Hierbei wird ein frühzeitiger Übergang in betriebliche<br />
Ausbildung, möglichst bereits nach dem ersten<br />
Ausbildungsjahr, angestrebt. Gelingt <strong>der</strong> Übergang nicht,<br />
wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich<br />
fortgeführt.<br />
<strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong> <strong>2009</strong>