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Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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Kapitel III.<br />

Europäischer Sozialfonds (ESF)<br />

Um den weitreichenden Folgen <strong>der</strong> Wirtschaftskrise<br />

entgegen zu wirken, hat das Bundesministerium <strong>für</strong><br />

<strong>Arbeit</strong> und Soziales kurzfristig am 18.12.2008 zur<br />

Beschäftigungssicherung von <strong>Arbeit</strong>nehmern, die<br />

vorübergehend von <strong>Arbeit</strong>sausfall betroffen sind, zum<br />

01.01.<strong>2009</strong> eine weitere För<strong>der</strong>richtlinie erlassen. Mir ihr<br />

wurden neben Beziehern von Transferkurzarbeitergeld<br />

nun auch die Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld<br />

und Saison-Kurzarbeitergeld in die ESF-<br />

För<strong>der</strong>ung einbezogen.<br />

Darüber hinaus werden arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen<br />

des SGB III mit Gel<strong>der</strong>n des Europäischen<br />

Sozialfonds (ESF) unterstützt. Der ESF bietet dabei För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten<br />

in folgenden Fel<strong>der</strong>n:<br />

– zusätzliche Hilfen zur Sicherung von Existenzgründungen<br />

(Coaching)<br />

– zusätzliche Hilfen bei beruflicher Qualifizierung (Gewährung<br />

eines pauschalierten ESF-Unterhaltsgeldes),<br />

– berufsbezogene Maßnahmen zur Stärkung <strong>der</strong> Sprachkompetenz<br />

<strong>für</strong> Personen mit Migrationshintergrund.<br />

Übergang Schule Beruf<br />

Die <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> unterstützt Jugendliche<br />

beim Übergang von <strong>der</strong> Schule in Ausbildung durch<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> vertieften Berufsorientierung, Berufseinstiegsbegleitung,<br />

berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen,<br />

Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen<br />

und ausbildungsbegleitende Hilfen.<br />

Vertiefte Berufsorientierung<br />

Bereits frühzeitig engagiert sich die BA durch die vertiefte<br />

Berufsorientierung nach § 33 , 421q SGB III bei <strong>der</strong><br />

Berufswahl Jugendlicher und ergänzt damit das eigene<br />

Dienstleistungsangebot <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>sagenturen auf dem<br />

Feld <strong>der</strong> Berufsorientierung: Medien, BIZ und durch die<br />

Berufsberatung durchgeführte Veranstaltungen. Die<br />

Maßnahmen zielen ab auf eine bessere Vorbereitung von<br />

Schülern auf die Berufswahl, um den Übergang von<br />

<strong>der</strong> Schule in den Beruf zu verbessern. Zielgruppe sind<br />

Schüler an allgemeinbildenden Schulen. Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> eine För<strong>der</strong>ung ist, dass ein Dritter (z.B. Schule bzw.<br />

Land, Kommunen, Kammern, Verbände, Vereine) die<br />

Maßnahmen zu mindestens 50 % mitfinanziert.<br />

Berufseinstiegsbegleitung<br />

Für Jugendliche, die voraussichtlich Schwierigkeiten<br />

haben werden, den Abschluss <strong>der</strong> allgemein bildenden<br />

Schule zu erreichen und den Übergang in eine berufliche<br />

Ausbildung zu bewältigen, können im Rahmen einer<br />

modellhaften Erprobung des neuen Instruments Berufseinstiegsbegleitung<br />

(§ 421s SGB III) an bundesweit<br />

1.000 Schulen Berufseinstiegsbegleiter eingesetzt<br />

werden. Unterstützt werden das Erreichen des Schul-<br />

50<br />

abschlusses, die Berufswahl und –orientierung, die Ausbildungssuche<br />

und die Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses.<br />

Die Begleitung beginnt in <strong>der</strong> Regel in <strong>der</strong><br />

Vorabgangsklasse und endet ein halbes Jahr nach Ausbildungsaufnahme,<br />

spätestens aber 24 Monate nach<br />

Beendigung <strong>der</strong> Schule.<br />

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen<br />

Im Rahmen berufsvorbereiten<strong>der</strong> Bildungsmaßnahmen<br />

(§ 61 SGB III) werden benachteiligte Jugendliche auf<br />

die Aufnahme einer Ausbildung vorbereitet und sollen<br />

möglichst nachhaltig in den Ausbildungsmarkt integriert<br />

werden. Zu den wichtigsten Aufgaben <strong>der</strong> Maßnahme<br />

gehört es, die Jugendlichen bei <strong>der</strong> Berufswahl zu unterstützen<br />

und ihnen die erfor<strong>der</strong>lichen Fähigkeiten und<br />

Fertigkeiten <strong>für</strong> die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung<br />

o<strong>der</strong> – sofern dies (noch) nicht möglich ist – <strong>für</strong><br />

die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln. Mit<br />

dem zum 01.01.<strong>2009</strong> in Kraft getretenen Rechtsanspruch<br />

auf die Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss<br />

(§ 61a SGB III) wird sichergestellt, dass je<strong>der</strong> Jugendliche<br />

die Chance erhält, den Hauptschulabschluss im Rahmen<br />

einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gemäß<br />

§ 61 SGB III nachzuholen, sofern nicht bereits feststeht,<br />

dass er aufgrund seiner individuellen Möglichkeiten<br />

nicht in <strong>der</strong> Lage sein wird, den Hauptschulabschluss<br />

durch die Vorbereitung voraussichtlich zu erreichen. Hierdurch<br />

soll die Zahl <strong>der</strong> jungen Menschen ohne allgemeinbildenden<br />

Schulabschluss nachhaltig gesenkt werden.<br />

Ausbildungsbegleitende Hilfen<br />

Für die Unterstützung von Teilnehmern in betrieblicher<br />

Ausbildung und Ausbildungsvorbereitung stellt die BA<br />

ausbildungsbegleitende Hilfen nach § 241 SGB III bereit.<br />

Diese zielen darauf ab, Jugendlichen, die beson<strong>der</strong>er<br />

Hilfen bedürfen, durch För<strong>der</strong>ung des Erlernens von<br />

Fachtheorie, Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und<br />

Bildungsdefiziten sowie durch sozialpädagogische Begleitung<br />

die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen<br />

Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung zu<br />

ermöglichen.<br />

Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung<br />

Im Rahmen einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen<br />

Einrichtung (§ 241 SGB III) soll lernbeeinträchtigten<br />

und sozial benachteiligten Jugendlichen und<br />

jungen Erwachsenen, die auch mit ausbildungsbegleitenden<br />

Hilfen noch nicht in einem Betrieb ausgebildet<br />

werden können, ein Ausbildungsabschluss ermöglicht<br />

werden. Hierbei wird ein frühzeitiger Übergang in betriebliche<br />

Ausbildung, möglichst bereits nach dem ersten<br />

Ausbildungsjahr, angestrebt. Gelingt <strong>der</strong> Übergang nicht,<br />

wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich<br />

fortgeführt.<br />

<strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong> <strong>2009</strong>

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