Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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einer Reduzierung um 10 Prozent <strong>der</strong> Regelleistung, bei<br />
wie<strong>der</strong>holter Pflichtverletzung um den Prozentsatz, <strong>der</strong><br />
sich aus <strong>der</strong> Summe des Prozentsatzes <strong>der</strong> vorangegangenen<br />
Min<strong>der</strong>ung und zusätzlichen 10 Prozent ergibt. Bei<br />
einer Min<strong>der</strong>ung von mehr als 30 Prozent können ergänzende<br />
Sach- o<strong>der</strong> geldwerte Leistungen (z. B. Lebensmittelgutscheine)<br />
erbracht werden.<br />
Für Jugendliche zwischen 15 bis unter 25 Jahren gelten<br />
strengere Vorschriften. Bei Pflichtverletzungen werden<br />
<strong>für</strong> drei Monate keine Geldleistungen erbracht, lediglich<br />
die Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung werden noch<br />
übernommen. Bei einer wie<strong>der</strong>holten Pflichtverletzung<br />
werden auch die Kosten <strong>für</strong> Unterkunft nicht mehr getragen.<br />
Unter Umständen kann aber <strong>der</strong> Träger die Absenkung<br />
o<strong>der</strong> den Wegfall <strong>der</strong> Regelleistung auf sechs<br />
Wochen verkürzen, wenn dies angemessen erscheint.<br />
Die Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung können unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Umstände des Einzelfalls wie<strong>der</strong> übernommen<br />
werden, wenn <strong>der</strong> Jugendliche sich nachträglich<br />
bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen.<br />
Sanktionen sind kein Selbstzweck. Sie stellen nur einen<br />
Teilaspekt des Prinzips des För<strong>der</strong>ns und For<strong>der</strong>ns dar<br />
und dienen <strong>der</strong> Disziplinierung und Motivierung <strong>der</strong><br />
Leistungsempfänger. Daneben gibt es positive Motivierungsmechanismen<br />
wie Einglie<strong>der</strong>ungsvereinbarungen<br />
und Sofortangebote <strong>für</strong> Neuzugänge in das Hilfesystem.<br />
Auch führen die Möglichkeit <strong>der</strong> Sanktionierung und die<br />
Rechtsfolgebelehrungen dazu, dass viele Leistungsempfänger<br />
ihren Pflichten zur Mitwirkung nachkommen, so<br />
dass bei diesen die Notwendigkeit zur tatsächlichen<br />
Sanktionierung nicht mehr besteht. Mit den Mitteln <strong>der</strong><br />
<strong>Statistik</strong> lässt sich dies genauso wenig feststellen, wie<br />
die Anzahl <strong>der</strong> Personen, die angesichts von konkreten<br />
<strong>Arbeit</strong>sangeboten o<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ungen zur Teilnahme an<br />
Einglie<strong>der</strong>ungsmaßnahmen auf den weiteren Leistungsbezug<br />
verzichtet haben. Insoweit stellen Sanktionen die<br />
Wirkung <strong>der</strong> for<strong>der</strong>nden <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>politik nicht in vollem<br />
Umfang dar.<br />
7. Aktive <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>politik 1<br />
Die Vielfalt arbeitsmarktpolitischer Instrumente ermöglicht<br />
eine an individuellen Lebenslagen orientierte Hilfe<br />
und auf individuelle Vermittlungshemmnisse abzielenden<br />
Mitteleinsatz.<br />
Das Gesetz zur Neuausrichtung <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen<br />
Instrumente ist am 01.01.<strong>2009</strong> in Kraft getreten.<br />
Die Neukonzeption <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Instru-<br />
1 ) Die aufgeführten Paragraphen beziehen sich auf das<br />
SGB III, soweit nichts an<strong>der</strong>es genannt ist.<br />
Kapitel III.<br />
mente reduziert die Komplexität des Produktportfolios<br />
und vergrößert die Handlungsspielräume vor Ort. Hervorzuheben<br />
sind in diesem Zusammenhang das Vermittlungsbudget<br />
und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen<br />
Einglie<strong>der</strong>ung.<br />
Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III)<br />
Im Vermittlungsbudget wurden Leistungen zusammengefasst,<br />
die bislang in Einzelvorschriften geregelt waren und<br />
die <strong>Arbeit</strong>saufnahme durch verschiedene <strong>Arbeit</strong>nehmerleistungen<br />
unterstützen halfen. Nicht mehr die Frage,<br />
welche Leistungen beantragt werden können, son<strong>der</strong>n ob<br />
und welche Handlungsbedarfe ausgeglichen werden müssen,<br />
steht beim Vermittlungsbudget im Vor<strong>der</strong>grund und<br />
erweitert die Möglichkeiten <strong>der</strong> individuellen För<strong>der</strong>ung.<br />
Maßnahmen zur Aktivierung und<br />
beruflichen Einglie<strong>der</strong>ung (§ 46 SGB III)<br />
Die Neuregelung übernimmt die positiven Elemente <strong>der</strong><br />
Instrumente Beauftragung Dritter mit <strong>der</strong> Vermittlung<br />
nach § 37 SGB III, Personal-Service-Agenturen nach §<br />
37c SGB III, Trainingsmaßnahmen nach §§ 48 ff. SGB III,<br />
Maßnahmen nach § 421i SGB III sowie Aktivierungshilfen<br />
nach § 241 Abs. 3a SGB III. Maßnahmen o<strong>der</strong> Maßnahmeteile<br />
zur Feststellung, Verringerung o<strong>der</strong> Beseitigung<br />
von Vermittlungshemmnissen können nach § 46 Abs. 1<br />
Satz 1 Nr. 2 SGB III auch bei einem <strong>Arbeit</strong>geber bis zu einer<br />
Dauer von vier Wochen durchgeführt werden. Die<br />
Vermittlung von beruflichen Kenntnissen ist auf die Dauer<br />
von acht Wochen begrenzt.<br />
Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung ist als eines<br />
<strong>der</strong> wesentlichen Elemente <strong>der</strong> aktiven <strong>Arbeit</strong>sför<strong>der</strong>ung<br />
anzusehen. Sie soll dazu beitragen, die Diskrepanz zwischen<br />
den qualifikatorischen Anfor<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong><br />
Nachfrage nach <strong>Arbeit</strong>skräften und den bei <strong>Arbeit</strong>suchenden<br />
vorhandenen Qualifikationen auszugleichen.<br />
Die BA leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Deckung<br />
des Fachkräftebedarfs. Durch die För<strong>der</strong>ung beruflicher<br />
Weiterbildung (FbW) werden Qualifikationen an geän<strong>der</strong>te<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen angepasst, aber auch Möglichkeiten<br />
geboten, einen bislang fehlenden Berufsabschluss zu erwerben<br />
(vgl. §§ 77 - 87, 124a, 235 c, 417).<br />
Programm „WeGebAU“<br />
Intention des 2006 gestarteten Programms ist es, eine Anschubfinanzierung<br />
<strong>für</strong> die Weiterbildung von älteren und<br />
geringqualifzierten Beschäftigten insbeson<strong>der</strong>e in kleinen<br />
und mittleren Unternehmen zu geben und damit das Bewusstsein<br />
<strong>für</strong> die Herausfor<strong>der</strong>ungen des lebenslangen<br />
Lernens bei allen Beteiligten zu schaffen. Durch die Teilnahme<br />
an einer Weiterbildung sollen Beschäftigungschancen<br />
und Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. erweitert<br />
werden, um eine dauerhafte Beschäftigung zu sichern.<br />
<strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong> <strong>2009</strong> 47