31.12.2012 Aufrufe

Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

einer Reduzierung um 10 Prozent <strong>der</strong> Regelleistung, bei<br />

wie<strong>der</strong>holter Pflichtverletzung um den Prozentsatz, <strong>der</strong><br />

sich aus <strong>der</strong> Summe des Prozentsatzes <strong>der</strong> vorangegangenen<br />

Min<strong>der</strong>ung und zusätzlichen 10 Prozent ergibt. Bei<br />

einer Min<strong>der</strong>ung von mehr als 30 Prozent können ergänzende<br />

Sach- o<strong>der</strong> geldwerte Leistungen (z. B. Lebensmittelgutscheine)<br />

erbracht werden.<br />

Für Jugendliche zwischen 15 bis unter 25 Jahren gelten<br />

strengere Vorschriften. Bei Pflichtverletzungen werden<br />

<strong>für</strong> drei Monate keine Geldleistungen erbracht, lediglich<br />

die Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung werden noch<br />

übernommen. Bei einer wie<strong>der</strong>holten Pflichtverletzung<br />

werden auch die Kosten <strong>für</strong> Unterkunft nicht mehr getragen.<br />

Unter Umständen kann aber <strong>der</strong> Träger die Absenkung<br />

o<strong>der</strong> den Wegfall <strong>der</strong> Regelleistung auf sechs<br />

Wochen verkürzen, wenn dies angemessen erscheint.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung können unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Umstände des Einzelfalls wie<strong>der</strong> übernommen<br />

werden, wenn <strong>der</strong> Jugendliche sich nachträglich<br />

bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen.<br />

Sanktionen sind kein Selbstzweck. Sie stellen nur einen<br />

Teilaspekt des Prinzips des För<strong>der</strong>ns und For<strong>der</strong>ns dar<br />

und dienen <strong>der</strong> Disziplinierung und Motivierung <strong>der</strong><br />

Leistungsempfänger. Daneben gibt es positive Motivierungsmechanismen<br />

wie Einglie<strong>der</strong>ungsvereinbarungen<br />

und Sofortangebote <strong>für</strong> Neuzugänge in das Hilfesystem.<br />

Auch führen die Möglichkeit <strong>der</strong> Sanktionierung und die<br />

Rechtsfolgebelehrungen dazu, dass viele Leistungsempfänger<br />

ihren Pflichten zur Mitwirkung nachkommen, so<br />

dass bei diesen die Notwendigkeit zur tatsächlichen<br />

Sanktionierung nicht mehr besteht. Mit den Mitteln <strong>der</strong><br />

<strong>Statistik</strong> lässt sich dies genauso wenig feststellen, wie<br />

die Anzahl <strong>der</strong> Personen, die angesichts von konkreten<br />

<strong>Arbeit</strong>sangeboten o<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ungen zur Teilnahme an<br />

Einglie<strong>der</strong>ungsmaßnahmen auf den weiteren Leistungsbezug<br />

verzichtet haben. Insoweit stellen Sanktionen die<br />

Wirkung <strong>der</strong> for<strong>der</strong>nden <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>politik nicht in vollem<br />

Umfang dar.<br />

7. Aktive <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>politik 1<br />

Die Vielfalt arbeitsmarktpolitischer Instrumente ermöglicht<br />

eine an individuellen Lebenslagen orientierte Hilfe<br />

und auf individuelle Vermittlungshemmnisse abzielenden<br />

Mitteleinsatz.<br />

Das Gesetz zur Neuausrichtung <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen<br />

Instrumente ist am 01.01.<strong>2009</strong> in Kraft getreten.<br />

Die Neukonzeption <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Instru-<br />

1 ) Die aufgeführten Paragraphen beziehen sich auf das<br />

SGB III, soweit nichts an<strong>der</strong>es genannt ist.<br />

Kapitel III.<br />

mente reduziert die Komplexität des Produktportfolios<br />

und vergrößert die Handlungsspielräume vor Ort. Hervorzuheben<br />

sind in diesem Zusammenhang das Vermittlungsbudget<br />

und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen<br />

Einglie<strong>der</strong>ung.<br />

Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III)<br />

Im Vermittlungsbudget wurden Leistungen zusammengefasst,<br />

die bislang in Einzelvorschriften geregelt waren und<br />

die <strong>Arbeit</strong>saufnahme durch verschiedene <strong>Arbeit</strong>nehmerleistungen<br />

unterstützen halfen. Nicht mehr die Frage,<br />

welche Leistungen beantragt werden können, son<strong>der</strong>n ob<br />

und welche Handlungsbedarfe ausgeglichen werden müssen,<br />

steht beim Vermittlungsbudget im Vor<strong>der</strong>grund und<br />

erweitert die Möglichkeiten <strong>der</strong> individuellen För<strong>der</strong>ung.<br />

Maßnahmen zur Aktivierung und<br />

beruflichen Einglie<strong>der</strong>ung (§ 46 SGB III)<br />

Die Neuregelung übernimmt die positiven Elemente <strong>der</strong><br />

Instrumente Beauftragung Dritter mit <strong>der</strong> Vermittlung<br />

nach § 37 SGB III, Personal-Service-Agenturen nach §<br />

37c SGB III, Trainingsmaßnahmen nach §§ 48 ff. SGB III,<br />

Maßnahmen nach § 421i SGB III sowie Aktivierungshilfen<br />

nach § 241 Abs. 3a SGB III. Maßnahmen o<strong>der</strong> Maßnahmeteile<br />

zur Feststellung, Verringerung o<strong>der</strong> Beseitigung<br />

von Vermittlungshemmnissen können nach § 46 Abs. 1<br />

Satz 1 Nr. 2 SGB III auch bei einem <strong>Arbeit</strong>geber bis zu einer<br />

Dauer von vier Wochen durchgeführt werden. Die<br />

Vermittlung von beruflichen Kenntnissen ist auf die Dauer<br />

von acht Wochen begrenzt.<br />

Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung ist als eines<br />

<strong>der</strong> wesentlichen Elemente <strong>der</strong> aktiven <strong>Arbeit</strong>sför<strong>der</strong>ung<br />

anzusehen. Sie soll dazu beitragen, die Diskrepanz zwischen<br />

den qualifikatorischen Anfor<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong><br />

Nachfrage nach <strong>Arbeit</strong>skräften und den bei <strong>Arbeit</strong>suchenden<br />

vorhandenen Qualifikationen auszugleichen.<br />

Die BA leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Deckung<br />

des Fachkräftebedarfs. Durch die För<strong>der</strong>ung beruflicher<br />

Weiterbildung (FbW) werden Qualifikationen an geän<strong>der</strong>te<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen angepasst, aber auch Möglichkeiten<br />

geboten, einen bislang fehlenden Berufsabschluss zu erwerben<br />

(vgl. §§ 77 - 87, 124a, 235 c, 417).<br />

Programm „WeGebAU“<br />

Intention des 2006 gestarteten Programms ist es, eine Anschubfinanzierung<br />

<strong>für</strong> die Weiterbildung von älteren und<br />

geringqualifzierten Beschäftigten insbeson<strong>der</strong>e in kleinen<br />

und mittleren Unternehmen zu geben und damit das Bewusstsein<br />

<strong>für</strong> die Herausfor<strong>der</strong>ungen des lebenslangen<br />

Lernens bei allen Beteiligten zu schaffen. Durch die Teilnahme<br />

an einer Weiterbildung sollen Beschäftigungschancen<br />

und Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. erweitert<br />

werden, um eine dauerhafte Beschäftigung zu sichern.<br />

<strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong> <strong>2009</strong> 47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!