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Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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Kapitel II.<br />

Es werden folgende Begriffe unterschieden:<br />

<strong>Arbeit</strong>slosigkeit = Zahl <strong>der</strong> Personen, die die <strong>Arbeit</strong>slosenkriterien<br />

des § 16 Abs. 1 SGB III (Beschäftigungslosigkeit,<br />

Verfügbarkeit, <strong>Arbeit</strong>ssuche) und des § 16 Abs. 2<br />

SGB III (keine Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen<br />

Maßnahme) erfüllen und deshalb als arbeitslos zählen.<br />

<strong>Arbeit</strong>slosigkeit im weiteren Sinne (i.w.S.) = Zahl <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosen<br />

nach § 16 SGB III plus Zahl <strong>der</strong> Personen, die<br />

die <strong>Arbeit</strong>slosenkriterien des § 16 Abs. 1 SGB III erfüllen<br />

(Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und <strong>Arbeit</strong>ssuche)<br />

und allein wegen des § 16 Abs. 2 SGB III (Teilnahme<br />

an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme) o<strong>der</strong> wegen<br />

des § 53a Abs. 2 SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftig<br />

nach Vollendung des 58. Lebensjahres, denen innerhalb<br />

eines Jahres keine sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigung angeboten werden konnte) nicht arbeitslos<br />

sind.<br />

Unterbeschäftigung im engeren Sinne (i.e.S.) = Zahl <strong>der</strong><br />

<strong>Arbeit</strong>slosen i.w.S. plus Zahl <strong>der</strong> Personen, die an bestimmten<br />

entlastend wirkenden arbeitsmarktpolitischen<br />

Maßnahmen teilnehmen o<strong>der</strong> zeitweise arbeitsunfähig<br />

sind und deshalb die Kriterien des § 16 Abs. 1 SGB III<br />

(Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und <strong>Arbeit</strong>ssuche)<br />

nicht erfüllen. Personen in <strong>der</strong> Unterbeschäftigung<br />

im engeren Sinne haben ihr Beschäftigungsproblem<br />

(noch) nicht gelöst; ohne diese Maßnahmen wären sie arbeitslos.<br />

Unterbeschäftigung = Unterbeschäftigung i.e.S. plus<br />

Zahl <strong>der</strong> Personen in weiteren entlastenden arbeitsmarktpolitischen<br />

Maßnahmen, die fern vom <strong>Arbeit</strong>slosenstatus<br />

sind und ihr Beschäftigungsproblem individuell<br />

schon weitgehend gelöst haben (z.B. Personen in geför<strong>der</strong>ter<br />

Selbständigkeit und Altersteilzeit); sie stehen <strong>für</strong><br />

Personen, die ohne diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen<br />

arbeitslos wären.<br />

Vgl. ausführlich dazu <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> BA, Methodenbericht<br />

„Umfassende <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>statistik: <strong>Arbeit</strong>slosigkeit und<br />

Unterbeschäftigung“, Nürnberg <strong>2009</strong>.<br />

7. Entlastung <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosigkeit durch arbeitsmarktpolitische<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> BA<br />

Die aktive <strong>Arbeit</strong>sför<strong>der</strong>ung soll dazu beitragen, die Entstehung<br />

von <strong>Arbeit</strong>slosigkeit zu vermeiden, die Dauer <strong>der</strong><br />

<strong>Arbeit</strong>slosigkeit zu verkürzen o<strong>der</strong> die Beschäftigungsfähigkeit<br />

zu erhöhen. Die Entlastungswirkung ist ein<br />

zeitlich befristeter Effekt von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten,<br />

<strong>der</strong> <strong>für</strong> die Unterbeschäftigungsrechnung<br />

relevant ist. Maßgeblich ist die gesamtwirtschaftlich entlastende<br />

Wirkung während <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung; die Quantifizierung<br />

<strong>der</strong> Entlastung erfolgt durch die Teilnehmerzahl<br />

(ggf. im Vollzeitäquivalent). Die Frage, ob die Instrumen-<br />

34<br />

te auch nachhaltig die <strong>Arbeit</strong>slosigkeit individuell beenden<br />

und gesamtwirtschaftlich reduzieren, wird im Rahmen<br />

wissenschaftlicher Evaluationsforschung untersucht.<br />

Die Entlastungswirkung ist aus analytischen Gründen<br />

von Bedeutung, nämlich beson<strong>der</strong>s dann, wenn ihre Verän<strong>der</strong>ung<br />

einen Beitrag zur Erklärung von (gegenläufigen)<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosigkeit leistet. Darüber<br />

hinaus führt die Berücksichtigung des Entlastungsvolumens<br />

zu einer besseren Erfassung des Umfangs <strong>der</strong> Unterbeschäftigung.<br />

Berechnungen <strong>der</strong> Entlastung werden<br />

von Forschungsinstituten und vom Sachverständigenrat<br />

durchgeführt. Die Zuordnung einzelner arbeitsmarktpolitischer<br />

Maßahmen ist z. T. unterschiedlich.<br />

Folgende arbeitsmarktpolitische Instrumente werden<br />

aktuell in die Entlastungsrechnung <strong>der</strong> BA einbezogen:<br />

– Beschäftigtenäquivalent <strong>der</strong> Kurzarbeit: Zahl <strong>der</strong> Kurzarbeiter<br />

mal durchschnittlichem <strong>Arbeit</strong>szeitausfall,<br />

– Maßnahmen des zweiten <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>es: <strong>Arbeit</strong>sgelegenheiten,<br />

ABM, Beschäftigungszuschuss<br />

– Berufliche Weiterbildung (einschl. Reha), Eignungsfeststellungs-<br />

und Trainingsmaßnahmen (einschl. Reha;<br />

Restabwicklung), Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen<br />

Einglie<strong>der</strong>ung<br />

– Vorruhestandsähnliche Regelungen: Inanspruchnahme<br />

des § 428 SGB III im Rechtskreis SGB III (Restabwicklung),<br />

Personen in geför<strong>der</strong>ter Altersteilzeit, Regelung<br />

des § 53 a Abs. 2 SGB II<br />

– För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Selbständigkeit: Gründungszuschuss,<br />

Einstiegsgeld Variante Selbständigkeit und Existenzgründungszuschuss<br />

(Ich-AG; Restabwicklung).<br />

Außerdem werden Personen, die arbeitsunfähig sind und<br />

<strong>Arbeit</strong>slosengeld auf Basis des § 126 SGB III beziehen,<br />

zur Unterbeschäftigung gezählt.<br />

Folgende Instrumente werden in <strong>der</strong> Entlastungsrechnung<br />

nicht berücksichtigt, was nichts gegen ihre Wirksamkeit<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ung von <strong>Arbeit</strong>slosen<br />

in reguläre Beschäftigung sagt:<br />

- Maßnahmen <strong>der</strong> beruflichen Erstqualifizierung spielen<br />

sich größtenteils im Vorfeld des <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>es ab;<br />

sie betreffen überwiegend Personen, die vorher nicht<br />

arbeitslos gemeldet waren. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e <strong>für</strong><br />

berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, die Berufsausbildung<br />

Benachteiligter, die berufliche Ersteinglie<strong>der</strong>ung<br />

Behin<strong>der</strong>ter, BAB wegen einer beruflichen Ausbildung<br />

sowie <strong>für</strong> große Teile des Sofortprogramms<br />

zum Abbau <strong>der</strong> Jugendarbeitslosigkeit. Ob sich diese<br />

Jugendlichen ohne eine <strong>der</strong>artige Maßnahme (kurzfristig)<br />

arbeitslos gemeldet hätten, muss offen bleiben.<br />

<strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong> <strong>2009</strong>

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