Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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Kapitel II.<br />
Es werden folgende Begriffe unterschieden:<br />
<strong>Arbeit</strong>slosigkeit = Zahl <strong>der</strong> Personen, die die <strong>Arbeit</strong>slosenkriterien<br />
des § 16 Abs. 1 SGB III (Beschäftigungslosigkeit,<br />
Verfügbarkeit, <strong>Arbeit</strong>ssuche) und des § 16 Abs. 2<br />
SGB III (keine Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen<br />
Maßnahme) erfüllen und deshalb als arbeitslos zählen.<br />
<strong>Arbeit</strong>slosigkeit im weiteren Sinne (i.w.S.) = Zahl <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosen<br />
nach § 16 SGB III plus Zahl <strong>der</strong> Personen, die<br />
die <strong>Arbeit</strong>slosenkriterien des § 16 Abs. 1 SGB III erfüllen<br />
(Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und <strong>Arbeit</strong>ssuche)<br />
und allein wegen des § 16 Abs. 2 SGB III (Teilnahme<br />
an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme) o<strong>der</strong> wegen<br />
des § 53a Abs. 2 SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftig<br />
nach Vollendung des 58. Lebensjahres, denen innerhalb<br />
eines Jahres keine sozialversicherungspflichtige<br />
Beschäftigung angeboten werden konnte) nicht arbeitslos<br />
sind.<br />
Unterbeschäftigung im engeren Sinne (i.e.S.) = Zahl <strong>der</strong><br />
<strong>Arbeit</strong>slosen i.w.S. plus Zahl <strong>der</strong> Personen, die an bestimmten<br />
entlastend wirkenden arbeitsmarktpolitischen<br />
Maßnahmen teilnehmen o<strong>der</strong> zeitweise arbeitsunfähig<br />
sind und deshalb die Kriterien des § 16 Abs. 1 SGB III<br />
(Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und <strong>Arbeit</strong>ssuche)<br />
nicht erfüllen. Personen in <strong>der</strong> Unterbeschäftigung<br />
im engeren Sinne haben ihr Beschäftigungsproblem<br />
(noch) nicht gelöst; ohne diese Maßnahmen wären sie arbeitslos.<br />
Unterbeschäftigung = Unterbeschäftigung i.e.S. plus<br />
Zahl <strong>der</strong> Personen in weiteren entlastenden arbeitsmarktpolitischen<br />
Maßnahmen, die fern vom <strong>Arbeit</strong>slosenstatus<br />
sind und ihr Beschäftigungsproblem individuell<br />
schon weitgehend gelöst haben (z.B. Personen in geför<strong>der</strong>ter<br />
Selbständigkeit und Altersteilzeit); sie stehen <strong>für</strong><br />
Personen, die ohne diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen<br />
arbeitslos wären.<br />
Vgl. ausführlich dazu <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> BA, Methodenbericht<br />
„Umfassende <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>statistik: <strong>Arbeit</strong>slosigkeit und<br />
Unterbeschäftigung“, Nürnberg <strong>2009</strong>.<br />
7. Entlastung <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosigkeit durch arbeitsmarktpolitische<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> BA<br />
Die aktive <strong>Arbeit</strong>sför<strong>der</strong>ung soll dazu beitragen, die Entstehung<br />
von <strong>Arbeit</strong>slosigkeit zu vermeiden, die Dauer <strong>der</strong><br />
<strong>Arbeit</strong>slosigkeit zu verkürzen o<strong>der</strong> die Beschäftigungsfähigkeit<br />
zu erhöhen. Die Entlastungswirkung ist ein<br />
zeitlich befristeter Effekt von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten,<br />
<strong>der</strong> <strong>für</strong> die Unterbeschäftigungsrechnung<br />
relevant ist. Maßgeblich ist die gesamtwirtschaftlich entlastende<br />
Wirkung während <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung; die Quantifizierung<br />
<strong>der</strong> Entlastung erfolgt durch die Teilnehmerzahl<br />
(ggf. im Vollzeitäquivalent). Die Frage, ob die Instrumen-<br />
34<br />
te auch nachhaltig die <strong>Arbeit</strong>slosigkeit individuell beenden<br />
und gesamtwirtschaftlich reduzieren, wird im Rahmen<br />
wissenschaftlicher Evaluationsforschung untersucht.<br />
Die Entlastungswirkung ist aus analytischen Gründen<br />
von Bedeutung, nämlich beson<strong>der</strong>s dann, wenn ihre Verän<strong>der</strong>ung<br />
einen Beitrag zur Erklärung von (gegenläufigen)<br />
Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosigkeit leistet. Darüber<br />
hinaus führt die Berücksichtigung des Entlastungsvolumens<br />
zu einer besseren Erfassung des Umfangs <strong>der</strong> Unterbeschäftigung.<br />
Berechnungen <strong>der</strong> Entlastung werden<br />
von Forschungsinstituten und vom Sachverständigenrat<br />
durchgeführt. Die Zuordnung einzelner arbeitsmarktpolitischer<br />
Maßahmen ist z. T. unterschiedlich.<br />
Folgende arbeitsmarktpolitische Instrumente werden<br />
aktuell in die Entlastungsrechnung <strong>der</strong> BA einbezogen:<br />
– Beschäftigtenäquivalent <strong>der</strong> Kurzarbeit: Zahl <strong>der</strong> Kurzarbeiter<br />
mal durchschnittlichem <strong>Arbeit</strong>szeitausfall,<br />
– Maßnahmen des zweiten <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>es: <strong>Arbeit</strong>sgelegenheiten,<br />
ABM, Beschäftigungszuschuss<br />
– Berufliche Weiterbildung (einschl. Reha), Eignungsfeststellungs-<br />
und Trainingsmaßnahmen (einschl. Reha;<br />
Restabwicklung), Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen<br />
Einglie<strong>der</strong>ung<br />
– Vorruhestandsähnliche Regelungen: Inanspruchnahme<br />
des § 428 SGB III im Rechtskreis SGB III (Restabwicklung),<br />
Personen in geför<strong>der</strong>ter Altersteilzeit, Regelung<br />
des § 53 a Abs. 2 SGB II<br />
– För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Selbständigkeit: Gründungszuschuss,<br />
Einstiegsgeld Variante Selbständigkeit und Existenzgründungszuschuss<br />
(Ich-AG; Restabwicklung).<br />
Außerdem werden Personen, die arbeitsunfähig sind und<br />
<strong>Arbeit</strong>slosengeld auf Basis des § 126 SGB III beziehen,<br />
zur Unterbeschäftigung gezählt.<br />
Folgende Instrumente werden in <strong>der</strong> Entlastungsrechnung<br />
nicht berücksichtigt, was nichts gegen ihre Wirksamkeit<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ung von <strong>Arbeit</strong>slosen<br />
in reguläre Beschäftigung sagt:<br />
- Maßnahmen <strong>der</strong> beruflichen Erstqualifizierung spielen<br />
sich größtenteils im Vorfeld des <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>es ab;<br />
sie betreffen überwiegend Personen, die vorher nicht<br />
arbeitslos gemeldet waren. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e <strong>für</strong><br />
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, die Berufsausbildung<br />
Benachteiligter, die berufliche Ersteinglie<strong>der</strong>ung<br />
Behin<strong>der</strong>ter, BAB wegen einer beruflichen Ausbildung<br />
sowie <strong>für</strong> große Teile des Sofortprogramms<br />
zum Abbau <strong>der</strong> Jugendarbeitslosigkeit. Ob sich diese<br />
Jugendlichen ohne eine <strong>der</strong>artige Maßnahme (kurzfristig)<br />
arbeitslos gemeldet hätten, muss offen bleiben.<br />
<strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong> <strong>2009</strong>