31.12.2012 Aufrufe

Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. <strong>Arbeit</strong>slosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen<br />

Erwerbspersonen:<br />

Der Nenner enthält neben den <strong>Arbeit</strong>slosen nur die abhängigen<br />

zivilen Erwerbstätigen (abh. ziv. ET), d.h. die<br />

Summe aus voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten<br />

(einschl. Auszubildende), geringfügig Beschäftigten<br />

und Beamten (ohne Soldaten). Daraus errechnet<br />

sich:<br />

<strong>Arbeit</strong>slosenquote<br />

=<br />

(auf Basis <strong>der</strong> abh. ziv. EP)<br />

Diese Art <strong>der</strong> Quotenberechnung hat in Deutschland<br />

die längere Tradition.<br />

Seit dem Jahr 2000 wird die Zahl <strong>der</strong> ausschließlich geringfügig<br />

Beschäftigten als Teil <strong>der</strong> Bezugsgröße aus<br />

<strong>der</strong> Beschäftigtenstatistik <strong>der</strong> <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong><br />

gewonnen. Dies führte rein rechnerisch zu verringerten<br />

<strong>Arbeit</strong>slosenquoten; damit ist die Vergleichbarkeit mit<br />

den Jahren zuvor eingeschränkt. Seit 2007 werden auch<br />

Personen in <strong>Arbeit</strong>sgelegenheiten in <strong>der</strong> Mehraufwandsvariante<br />

in die Bezugsgröße mit einbezogen; sie sind<br />

nicht in <strong>der</strong> sozialversicherungspflichtigen o<strong>der</strong> geringfügigen<br />

Beschäftigung enthalten und werden deshalb geson<strong>der</strong>t<br />

in die Bezugsgrößenrechnung aufgenommen.<br />

Ab <strong>2009</strong> wurden die auswertbaren Differenzierungen<br />

bei<strong>der</strong> Bezugsgrößen rückwirkend ab Mai 2007 umfangreich<br />

erweitert. Beide <strong>Arbeit</strong>slosenquoten können seitdem<br />

nach Geschlecht, Nationalität und in einer Abstufung<br />

in Fünf-Jahres-Schritten <strong>für</strong> zusätzliche Altersgruppen<br />

berechnet werden. Zusätzlich zu den bisherigen<br />

politischen und BA-Gebietsstrukturen liegen die Informationen<br />

auch <strong>für</strong> die SGB II-Gebietsstruktur vor. Die soziodemografischen<br />

Merkmale und regionalen Gebietsstrukturen<br />

sind dabei miteinan<strong>der</strong> frei kombinierbar.<br />

Abbildung II.4<br />

<strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Arbeit</strong>slose<br />

abh. ziv. ET + <strong>Arbeit</strong>slose<br />

x100<br />

Die Bezugsgrößen <strong>für</strong> die Berechnung <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosenquoten<br />

werden einmal jährlich - üblicherweise beginnend<br />

mit dem Berichtsmonat April o<strong>der</strong> Mai – aktualisiert,<br />

und zwar bis auf Kreisebene. Rückrechnungen werden<br />

nicht vorgenommen. Es wird auf verschiedene <strong>Statistik</strong>en<br />

(u.a. Beschäftigtenstatistik, Personalstandsstatistik<br />

und Mikrozensus) zugegriffen, <strong>der</strong>en Ergebnisse erst<br />

nach einer gewissen Zeitverzögerung zur Verfügung<br />

stehen. Deshalb beruht die Bezugsbasis z. B. <strong>für</strong> <strong>2009</strong><br />

überwiegend auf Daten aus dem Jahr 2008. Für eine einheitliche<br />

Berechnung <strong>der</strong> Bezugsgrößen bis auf Kreisund<br />

Gemeindeebene muss <strong>der</strong> Aktualitätsverlust in Kauf<br />

genommen werden.<br />

6. Konzept <strong>der</strong> Unterbeschäftigung<br />

Kapitel II.<br />

In <strong>der</strong> Unterbeschäftigungsrechnung werden zusätzlich<br />

zu den registrierten <strong>Arbeit</strong>slosen auch die Personen erfasst,<br />

die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten,<br />

weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme <strong>der</strong> <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>politik<br />

sind o<strong>der</strong> einen arbeitsmarktbedingten<br />

Son<strong>der</strong>status besitzen. Es wird unterstellt, dass ohne<br />

den Einsatz dieser Maßnahmen die <strong>Arbeit</strong>slosigkeit<br />

entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept<br />

<strong>der</strong> Unterbeschäftigung wird zweierlei geleistet:<br />

(1) Es wird ein möglichst umfassendes Bild vom Defizit<br />

an regulärer Beschäftigung in einer Volkswirtschaft<br />

gegeben.<br />

(2) Realwirtschaftliche (insbeson<strong>der</strong>e konjunkturell) bedingte<br />

Einflüsse auf den <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong> können besser<br />

erkannt werden, weil <strong>der</strong> Einsatz entlasten<strong>der</strong> <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>politik<br />

zwar die <strong>Arbeit</strong>slosigkeit, nicht aber<br />

die Unterbeschäftigung verän<strong>der</strong>t.<br />

Komponenten <strong>der</strong> Unterbeschäftigung Maßnahmen bzw. Son<strong>der</strong>status<br />

<strong>Arbeit</strong>slosigkeit nach § 16 SGB III<br />

+ Personen, die wegen § 16 Abs. 2 SGB III und § 53a Abs. 2<br />

SGB II nicht arbeitslos sind<br />

= <strong>Arbeit</strong>slosigkeit im weiteren Sinne (nach § 16 Abs. 1 SGB III)<br />

+ Personen, die nahe am <strong>Arbeit</strong>slosenstatus<br />

nach § 16 Abs. 1 SGB III sind<br />

= Unterbeschäftigung im engeren Sinne<br />

+ Personen in Maßnahmen mit gesamtwirtschaftlicher<br />

Entlastung, die weit weg sind vom <strong>Arbeit</strong>slosenstatus<br />

nach § 16 Abs. 1 SGB III<br />

= UNTERBESCHÄFTIGUNG nach BA-Konzept *<br />

* Unterbeschäftigung + Stille Reserve i.e.S. kann Unterbeschäftigung i.w.S. genannt werden.<br />

Quelle: <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> Bundeagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong><br />

Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen<br />

(Restabwicklung), Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen<br />

Einglie<strong>der</strong>ung, Son<strong>der</strong>regelung § 53a Abs. 2 SGB II<br />

Berufliche Weiterbildung, <strong>Arbeit</strong>sgelegenheiten, <strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahmen,<br />

Beschäftigungszuschuss, <strong>Arbeit</strong>sunfähigkeit (§ 126 SGB<br />

III), vorruhestandsähnliche Regelung nach § 428 SGB III<br />

Geför<strong>der</strong>te Selbständigkeit, Altersteilzeit, Kurzarbeit<br />

33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!