Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2. <strong>Arbeit</strong>slosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen<br />
Erwerbspersonen:<br />
Der Nenner enthält neben den <strong>Arbeit</strong>slosen nur die abhängigen<br />
zivilen Erwerbstätigen (abh. ziv. ET), d.h. die<br />
Summe aus voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten<br />
(einschl. Auszubildende), geringfügig Beschäftigten<br />
und Beamten (ohne Soldaten). Daraus errechnet<br />
sich:<br />
<strong>Arbeit</strong>slosenquote<br />
=<br />
(auf Basis <strong>der</strong> abh. ziv. EP)<br />
Diese Art <strong>der</strong> Quotenberechnung hat in Deutschland<br />
die längere Tradition.<br />
Seit dem Jahr 2000 wird die Zahl <strong>der</strong> ausschließlich geringfügig<br />
Beschäftigten als Teil <strong>der</strong> Bezugsgröße aus<br />
<strong>der</strong> Beschäftigtenstatistik <strong>der</strong> <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong><br />
gewonnen. Dies führte rein rechnerisch zu verringerten<br />
<strong>Arbeit</strong>slosenquoten; damit ist die Vergleichbarkeit mit<br />
den Jahren zuvor eingeschränkt. Seit 2007 werden auch<br />
Personen in <strong>Arbeit</strong>sgelegenheiten in <strong>der</strong> Mehraufwandsvariante<br />
in die Bezugsgröße mit einbezogen; sie sind<br />
nicht in <strong>der</strong> sozialversicherungspflichtigen o<strong>der</strong> geringfügigen<br />
Beschäftigung enthalten und werden deshalb geson<strong>der</strong>t<br />
in die Bezugsgrößenrechnung aufgenommen.<br />
Ab <strong>2009</strong> wurden die auswertbaren Differenzierungen<br />
bei<strong>der</strong> Bezugsgrößen rückwirkend ab Mai 2007 umfangreich<br />
erweitert. Beide <strong>Arbeit</strong>slosenquoten können seitdem<br />
nach Geschlecht, Nationalität und in einer Abstufung<br />
in Fünf-Jahres-Schritten <strong>für</strong> zusätzliche Altersgruppen<br />
berechnet werden. Zusätzlich zu den bisherigen<br />
politischen und BA-Gebietsstrukturen liegen die Informationen<br />
auch <strong>für</strong> die SGB II-Gebietsstruktur vor. Die soziodemografischen<br />
Merkmale und regionalen Gebietsstrukturen<br />
sind dabei miteinan<strong>der</strong> frei kombinierbar.<br />
Abbildung II.4<br />
<strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong> <strong>2009</strong><br />
<strong>Arbeit</strong>slose<br />
abh. ziv. ET + <strong>Arbeit</strong>slose<br />
x100<br />
Die Bezugsgrößen <strong>für</strong> die Berechnung <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosenquoten<br />
werden einmal jährlich - üblicherweise beginnend<br />
mit dem Berichtsmonat April o<strong>der</strong> Mai – aktualisiert,<br />
und zwar bis auf Kreisebene. Rückrechnungen werden<br />
nicht vorgenommen. Es wird auf verschiedene <strong>Statistik</strong>en<br />
(u.a. Beschäftigtenstatistik, Personalstandsstatistik<br />
und Mikrozensus) zugegriffen, <strong>der</strong>en Ergebnisse erst<br />
nach einer gewissen Zeitverzögerung zur Verfügung<br />
stehen. Deshalb beruht die Bezugsbasis z. B. <strong>für</strong> <strong>2009</strong><br />
überwiegend auf Daten aus dem Jahr 2008. Für eine einheitliche<br />
Berechnung <strong>der</strong> Bezugsgrößen bis auf Kreisund<br />
Gemeindeebene muss <strong>der</strong> Aktualitätsverlust in Kauf<br />
genommen werden.<br />
6. Konzept <strong>der</strong> Unterbeschäftigung<br />
Kapitel II.<br />
In <strong>der</strong> Unterbeschäftigungsrechnung werden zusätzlich<br />
zu den registrierten <strong>Arbeit</strong>slosen auch die Personen erfasst,<br />
die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten,<br />
weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme <strong>der</strong> <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>politik<br />
sind o<strong>der</strong> einen arbeitsmarktbedingten<br />
Son<strong>der</strong>status besitzen. Es wird unterstellt, dass ohne<br />
den Einsatz dieser Maßnahmen die <strong>Arbeit</strong>slosigkeit<br />
entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept<br />
<strong>der</strong> Unterbeschäftigung wird zweierlei geleistet:<br />
(1) Es wird ein möglichst umfassendes Bild vom Defizit<br />
an regulärer Beschäftigung in einer Volkswirtschaft<br />
gegeben.<br />
(2) Realwirtschaftliche (insbeson<strong>der</strong>e konjunkturell) bedingte<br />
Einflüsse auf den <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong> können besser<br />
erkannt werden, weil <strong>der</strong> Einsatz entlasten<strong>der</strong> <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>politik<br />
zwar die <strong>Arbeit</strong>slosigkeit, nicht aber<br />
die Unterbeschäftigung verän<strong>der</strong>t.<br />
Komponenten <strong>der</strong> Unterbeschäftigung Maßnahmen bzw. Son<strong>der</strong>status<br />
<strong>Arbeit</strong>slosigkeit nach § 16 SGB III<br />
+ Personen, die wegen § 16 Abs. 2 SGB III und § 53a Abs. 2<br />
SGB II nicht arbeitslos sind<br />
= <strong>Arbeit</strong>slosigkeit im weiteren Sinne (nach § 16 Abs. 1 SGB III)<br />
+ Personen, die nahe am <strong>Arbeit</strong>slosenstatus<br />
nach § 16 Abs. 1 SGB III sind<br />
= Unterbeschäftigung im engeren Sinne<br />
+ Personen in Maßnahmen mit gesamtwirtschaftlicher<br />
Entlastung, die weit weg sind vom <strong>Arbeit</strong>slosenstatus<br />
nach § 16 Abs. 1 SGB III<br />
= UNTERBESCHÄFTIGUNG nach BA-Konzept *<br />
* Unterbeschäftigung + Stille Reserve i.e.S. kann Unterbeschäftigung i.w.S. genannt werden.<br />
Quelle: <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> Bundeagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong><br />
Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen<br />
(Restabwicklung), Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen<br />
Einglie<strong>der</strong>ung, Son<strong>der</strong>regelung § 53a Abs. 2 SGB II<br />
Berufliche Weiterbildung, <strong>Arbeit</strong>sgelegenheiten, <strong>Arbeit</strong>sbeschaffungsmaßnahmen,<br />
Beschäftigungszuschuss, <strong>Arbeit</strong>sunfähigkeit (§ 126 SGB<br />
III), vorruhestandsähnliche Regelung nach § 428 SGB III<br />
Geför<strong>der</strong>te Selbständigkeit, Altersteilzeit, Kurzarbeit<br />
33