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Arbeitsmarkt 2009 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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Kapitel II.<br />

über arbeitsuchende und arbeitslose Personen im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Geschäftsprozesse erfasst und laufend aktualisiert.<br />

(2) Der Datenstandard XSozial-BA-SGB II: Zugelassene<br />

kommunale Träger übermitteln einzelfallbezogene<br />

Daten aus ihren Geschäftsverfahren nach § 51 b SGB II<br />

an die <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>. Die Datenübermittlung<br />

erfolgt über eine XML-Schnittstelle nach<br />

dem Datenaustauschstandard XSozial-BA-SGB II, <strong>der</strong><br />

zwischen BA und kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt<br />

ist. Datenlücken in <strong>der</strong> Vergangenheit wurden<br />

mit Schätzwerten auf Basis eines linearen Regressionsmodells<br />

gefüllt. Für kurzfristige Datenausfälle wird <strong>für</strong><br />

zahlreiche Daten seit Februar 2006 ein Fortschreibungsmodell<br />

verwendet, das neben den letzten valide gemeldeten<br />

Werten auch die durchschnittliche Entwicklung<br />

von Kreisen mit ähnlicher <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>struktur nutzt. (3)<br />

Zusammenführung <strong>der</strong> Daten: Die Daten werden bei <strong>der</strong><br />

<strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> BA in Nürnberg in zentralen statistischen IT-<br />

Verfahren aufbereitet. Als Basis entstehen Konten mit<br />

verlaufsorientierten <strong>Statistik</strong>-Informationen je Person,<br />

aus denen statistische Kennzahlen ermittelt werden.<br />

1.3 Beschäftigungsstatistik<br />

Der Bestand an sozialversicherungspflichtigen und geringfügig<br />

entlohnt Beschäftigten wird auf Basis <strong>der</strong> Meldungen<br />

von <strong>Arbeit</strong>gebern zur Sozialversicherung ermittelt. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> Abgabefristen und des Meldeflusses sind<br />

stabile statistische Ergebnisse erst nach sechs Monaten<br />

Wartezeit zu erwarten. Alle auf dem Meldeverfahren zur<br />

Sozialversicherung basierenden Daten <strong>der</strong> Beschäftigtenstatistik<br />

gelten <strong>für</strong> einen Zeitraum von drei Jahren nach<br />

dem jeweiligen Stichtag als vorläufige Ergebnisse. Ergibt<br />

sich innerhalb dieses Zeitraumes kein entscheiden<strong>der</strong><br />

Berichtigungsbedarf, erhalten sie automatisch den Status<br />

eines endgültigen Ergebnisses. Sämtlichen Angaben zur<br />

sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Analyse beinhalten die Zahl <strong>der</strong> voll sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten, d.h. ausschließlich geringfügig<br />

entlohnte Beschäftigte sind darin nicht enthalten.<br />

In <strong>der</strong> <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>berichterstattung <strong>der</strong> BA steht die<br />

Erwerbstätigkeit und die Beschäftigung nach dem Inlandskonzept<br />

im Vor<strong>der</strong>grund, insbeson<strong>der</strong>e wegen <strong>der</strong> engeren<br />

Anbindung an Konjunktur und <strong>Arbeit</strong>skräftenachfrage als<br />

beim alternativen Inlän<strong>der</strong>konzept. Nach dem Inlandskonzept<br />

gehören Einpendler, die in Deutschland arbeiten,<br />

ihren Wohnsitz aber im Ausland haben, zu den Erwerbstätigen<br />

bzw. Beschäftigten, während Auspendler nicht mitgezählt<br />

werden. Beim Inlän<strong>der</strong>konzept ist es entsprechend<br />

umgekehrt. Somit erklären Höhe und Verän<strong>der</strong>ung des<br />

Saldos zwischen Ein- und Auspendlern den Unterschied in<br />

Niveau und Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwerbstätigkeit bzw. Beschäftigung<br />

nach Inlands- und Inlän<strong>der</strong>konzept.<br />

26<br />

1.4 <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> Leistungsempfänger nach<br />

dem SGB III<br />

Leistungsempfänger nach dem SGB III sind Personen mit<br />

Anspruch auf <strong>Arbeit</strong>slosengeld sowie <strong>Arbeit</strong>slosengeld<br />

bei Weiterbildung, vor 2005 auch auf <strong>Arbeit</strong>slosenhilfe,<br />

Einglie<strong>der</strong>ungsgeld bzw. -hilfe o<strong>der</strong> Unterhaltsgeld. Die<br />

<strong>Statistik</strong> wird als Sekundärstatistik als Vollerhebung<br />

aus den Prozessdaten nach zweimonatiger Wartezeit gewonnen.<br />

Basis sind die zur Leistungsgewährung in den<br />

Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> im Fachverfahren „Computerunterstützte<br />

Leistungsberechnung- und Informationssystem<br />

(COLIBRI)“ eingegebenen Daten.<br />

1.5 <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> Grundsicherung <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>suchende<br />

Die <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> Grundsicherung <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>suchende<br />

berichtet über erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige<br />

Hilfebedürftige, die <strong>Arbeit</strong>slosengeld II o<strong>der</strong> Sozialgeld<br />

beziehen. Erwerbsfähige Hilfebedürftige sind Personen<br />

im Alter zwischen 15 bis unter 65 Jahren, die mindestens<br />

drei Stunden am Tag arbeiten (Erwerbsfähigkeit) und<br />

ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten<br />

können (Hilfebedürftigkeit; vgl. hierzu ausführlicher<br />

„4. Wichtige Begriffe aus <strong>der</strong> Grundsicherung <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>suchende“<br />

im Kapitel III.). Die Grundsicherungsstatistik<br />

basiert auf Prozessdaten aus dem operativen IT-Fachverfahren<br />

A2LL und aus Datenlieferungen kommunaler<br />

Träger über den Datenstandard XSozial; sie enthält alle<br />

leistungsrelevanten Daten zu hilfebedürftigen Personen.<br />

Sie wird nach einer Wartezeit von drei Monaten ermittelt.<br />

In die Grundsicherungsstatistik wurden ausgewählte<br />

Informationen aus <strong>der</strong> <strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong>statistik integriert,<br />

so dass <strong>für</strong> jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen <strong>der</strong><br />

Bewerberstatus und weitere vermittlungsrelevante Sachverhalte<br />

festgestellt und in <strong>der</strong> Grundsicherungsstatistik<br />

ausgewiesen werden können.<br />

1.6 <strong>Statistik</strong> zu Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>sför<strong>der</strong>ung<br />

Die För<strong>der</strong>statistik erfasst För<strong>der</strong>ungen bzw. Teilnahmen<br />

von Personen an Maßnahmen <strong>der</strong> aktiven <strong>Arbeit</strong>sför<strong>der</strong>ung<br />

(§ 3 SGB III Abs. 4) und Leistungen zur Einglie<strong>der</strong>ung<br />

(§§ 16 bis 16g SGB II). Es erfolgt eine Zählung<br />

von För<strong>der</strong>fällen bzw. Teilnahmen, nicht von Personen;<br />

folglich wird eine Person, die in einem Zeitraum o<strong>der</strong> an<br />

einem Zeitpunkt mehrere För<strong>der</strong>leistungen erhält, mehrfach<br />

gezählt.<br />

Die För<strong>der</strong>statistik ist eine Sekundärstatistik, die auf einer<br />

Vollerhebung von Prozessdaten basiert. Grundlage<br />

<strong>für</strong> die Erstellung <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong> ist zum einen das Verfahren<br />

„Computergestützte Sachbearbeitung“ (coSach), in<br />

<strong><strong>Arbeit</strong>smarkt</strong> <strong>2009</strong>

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