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17. September 2012 - Verbandsgemeinde Schweich

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<strong>Schweich</strong> - 16 - Ausgabe 37/<strong>2012</strong><br />

3. Baumaßnahmen der Deutschen Bahn AG im Bereich des Bahnhofs<br />

<strong>Schweich</strong>, Vorstellung der Grobplanung - Antrag der FWG-<br />

Fraktion<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Stadtbürgermeister Rößler<br />

Herrn Kohlbecker von der DB AG und Herrn Schurath vom Büro<br />

Dr. Manns begrüßen.<br />

Es war der ausdrückliche Wunsch des Stadtrates, dass Vertreter der<br />

Deutschen Bahn über den Stand der Planungen informieren. Gerade<br />

im Vorfeld der Detailplanung besteht unter Umständen so die<br />

Möglichkeit Wünsche und Anregungen aus Sicht der Stadt zu unterbreiten.<br />

Nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen wurden<br />

sodann dem Rat durch Herrn Kohlbecker erteilt. Er berichtete, dass<br />

der Umbau des Bahnhofs <strong>Schweich</strong> komplett aus Bundesmitteln finanziert<br />

wird. Die Bahn wird dort einen Betrag von rd. 1,8 Mio. €<br />

investieren. Geplant ist ein neuer Haus- und Mittelbahnsteig. Die<br />

Investition ist auch auf die neue RE-Linie ausgerichtet. Die Bahnsteigausstattung<br />

erfolgt ebenfalls komplett neu. Ebenso werden der<br />

Treppenab- und -aufgang sowie die Unterführung saniert. Der Baubeginn<br />

für die genannten Maßnahmen ist im Jahr 2015 vorgesehen.<br />

Zur Planung fragte Ratsmitglied Hans-Dieter Natus nach, inwieweit<br />

darin die Belange für einen behindertgerechten Ausbau berücksichtigt<br />

sind.<br />

Hierzu erläuterte Herr Kohlbecker, dass die Bahnsteige behindertengerecht<br />

ausgebaut werden. Die vorhandene Bahnsteiganlage<br />

läßt jedoch die Herstellung einer Aufzugsanlage baulich nicht zu.<br />

Zudem sind für die Installation einer Aufzugsanlage mindestens<br />

1.000 Fahrgäste pro Tag erforderlich. Am Bahnhof <strong>Schweich</strong> verkehren<br />

täglich derzeit jedoch nur ca. 530 Fahrgäste.<br />

Ratsmitglied Johannes Lehnert fragte nach, ob es unbedingt ein<br />

Aufzug sein muss. Es gibt mit Sicherheit auch andere technische<br />

Möglichkeiten, um dies zu lösen. Weiterhin wies er darauf hin, dass<br />

sich durch die anstehende Errichtung der Treverer Schule und zweier<br />

Altenheime sowie eines Förderkindergartens das Fahrgastaufkommen<br />

sowie die Anzahl der Personen mit Beeinträchtigungen<br />

erhöhen wird.<br />

Zur Installation einer Aufzugsanlage stellte Herr Kohlbecker die<br />

Frage, wer bei einer solchen Anlage künftig bei Vandalismusschäden<br />

zuständig ist. Dies wird mit Sicherheit nicht die DB AG sein.<br />

Er sicherte jedoch zu, evtl. Möglichkeiten in der Entwurfsplanung<br />

nochmals zu betrachten. Sollte eine Aufzugsanlage installiert werden,<br />

wird diese mit Sicherheit nicht durch die DB AG finanziert.<br />

Hier wären u.U. andere Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. aus dem<br />

LVFGKom zu untersuchen.<br />

Ratsmitglied Achim Schmitt wies darauf hin, dass es zahlreiche kleinere<br />

Bahnhöfe gibt, die über einen Aufzug verfügen. Die Bahn darf<br />

nicht vor evtl. Vandalismus kapitulieren, der sicherlich anderswo<br />

nicht unbedeutender ist.<br />

Ratsmitglied Engelbert Meisberger führte aus, dass sich die Frequentierung<br />

des <strong>Schweich</strong>er Bahnhofs in den nächsten Jahren durch<br />

die neue Grundschule, die Treverer Schule, 2 neue Altenheime, die<br />

Lebenshilfe usw. wesentlich erhöhen wird. Er schlug vor, zumindest<br />

auf den Treppenab- und -aufgängen eine Fahrradrampe zu installieren.<br />

Herr Kohlbecker sicherte zu, dies zu überprüfen.<br />

Laut Mitteilung von Ratsmitglied Johannes Heinz scheint nach<br />

Presseberichten der SPNV-Nord offenbar noch viel Geld zu haben.<br />

Insoweit wäre eine Beteiligung des Landes an der Finanzierung und<br />

Herstellung eines Aufzugs u.U. denkbar. Insbesondere wäre eine Finanzierung<br />

aus dem LVFGKom zutreffend.<br />

Ratsmitglied Gerhard Ludes wies ebenfalls darauf hin, dass sich im<br />

Hinblick auf künftige bauliche Aktivitäten in der Stadt <strong>Schweich</strong> die<br />

Frequentierung des <strong>Schweich</strong>er Bahnhofs deutlich erhöhen wird.<br />

Ratsmitglied Johannes Lehnert war der Meinung, dass ein Treppenlift<br />

eine sinnvolle Alternative zu einer Aufzugsanlage wäre. Dies<br />

sollte planerisch überprüft werden.<br />

Ratsmitglied Gerhard Ludes stellte die Frage, wie es mit einer intensiveren<br />

Nutzung des Gleises 1 durch die DB AG aussieht. Sollte<br />

dies zum Tragen kommen, wäre eine Barrierefreiheit unmittelbar<br />

gegeben.<br />

Nach einer weiteren Diskussion nahm der Stadtrat die erteilten<br />

Informationen zur Kenntnis. Stadtbürgermeister Rößler bedankte<br />

sich bei den Herren Kohlbecker und Schurath für ihr Erscheinen.<br />

4. Beiträge für die Unterhaltung von Weinbergs-, Feld- und Wirtschaftswegen<br />

gemäß § 11 Kommunalabgabengesetz<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Stadtbürgermeister Rößler<br />

Herrn Josef Weins von der VG-Verwaltung begrüßen.<br />

Das Thema war Gegenstand der letzten Sitzungen des Umwelt- sowie<br />

des Haupt- und Finanzausschusses. Beide Ausschüsse halten die<br />

Festsetzung von Wegebeiträgen im Hinblick auf die Kosten-/Nutzenrelation<br />

für wenig sinnvoll. Sie schlagen dem Stadtrat vor, anstel-<br />

le der Einführung von Wegebeiträgen die Grundsteuer A deutlich<br />

anzuheben.<br />

Zum Sachstand wurde auf das beigefügte Schreiben der Verwaltung<br />

vom 15.02.<strong>2012</strong> sowie auf den Aktenvermerk vom<br />

14.12.2011 verwiesen.<br />

Ratsmitglied Achim Schmitt wies darauf hin, dass im konkreten Fall<br />

Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis zueinander stehen. Stattdessen<br />

schlug er vor, ab dem 01.01.2013 die Grundsteuer A auf 350<br />

v. H. anzuheben.<br />

Ratsmitglied Johannes Lehnert bemerkte, dass eine deutliche Erhöhung<br />

der Grundsteuer A keinen großen finanziellen Vorteil bringt.<br />

Man sollte sich daher überlegen, ob man eine solche Maßnahme<br />

nicht doch auf den Weg bringt. Es gibt bereits Gemeinden, die einen<br />

solchen Beitrag erheben. In den nächsten Jahren kommt einiges an<br />

Kosten auf die Stadt <strong>Schweich</strong> betreffend der Sanierung von Feld-,<br />

Weinbergs- und Waldwegen zu. Die Grundsteuer A ist im Übrigen<br />

nicht zweckgebunden und geht im allgemeinen Haushalt unter.<br />

Ratsmitglied Johannes Heinz bemerkte, dass die Jagdpacht rückläufig<br />

und auch nicht unbedingt auf Dauer gewährleistet ist. Die<br />

Grundlagendaten müssten aus seiner Sicht aufgrund der Festsetzung<br />

des Landwirtschaftskammerbeitrages auf den Steuerbescheiden<br />

grundsätzlich erkennbar sein. Auch er wies darauf hin, dass die<br />

Stadt <strong>Schweich</strong> in den nächsten Jahren mit erheblichen Kosten im<br />

Bereich des Wegebaus zu rechnen hat.<br />

Laut Mitteilung von Ratsmitglied Engelbert Meisberger sollte zunächst<br />

festgestellt werden, in welcher Höhe in den nächsten Jahren<br />

Investitionen im Bereich des Weinbergs-, Feld- und Wirtschaftswegeausbaus<br />

zu tätigen sind.<br />

Ratsmitglied Gerd Rohr sprach sich dafür aus, dass die Reparaturarbeiten<br />

an den Wegen künftig zeitgerecht angegangen werden.<br />

Herr Weins teilte mit, dass derzeit rd. 14.000,00 € an Jagdpachteinnanhmen<br />

sowie rd. 21.000,00 € an Grundsteuer A vereinnahmt werden,<br />

so dass letztendlich ein Betrag von ca. 35.000,00 € zur Verfügung<br />

stünde.<br />

Ratsmitglied Hans-Dieter Natus stellte die Frage, welcher Verwaltungsaufwand<br />

erforderlich ist, um die Grundlagendaten zu ermitteln.<br />

Hierzu erläuterte Herr Weins, dass der Verwaltungsaufwand mit Sicherheit<br />

nicht gering sein werde; die Verwaltung dies jedoch umsetzen<br />

werde, wenn der Stadtrat dies so beschliesst.<br />

Für Ratsmitglied Werner Fehmer war es für die weitere Entscheidungsfindung<br />

wichtig zu wissen, welche Wege mit welchem Aufwand<br />

künftig instandzusetzen sind.<br />

Herr Weins bemerkte, dass die Erneuerung der Weinbergsmauern und<br />

-geländer ebenfalls als beitragspflichtiger Aufwand einzustufen sind.<br />

Beschluss:<br />

Die VG-Verwaltung wird darum gebeten, bis zur nächsten Ratssitzung<br />

einen Satzungsentwurf mit Berechnungsbeispiel vorzulegen,<br />

damit eine abschließende Beratung- und Beschlussfassung stattfinden<br />

kann.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

5. Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen<br />

Stellplätze (Stellplatzsatzung) in der Stadt <strong>Schweich</strong> - Antrag<br />

der SPD-Fraktion<br />

Das Thema war Gegenstand der letzten Sitzung des Bau-, Haupt-<br />

und Finanzausschusses. Beide Ausschüsse schlagen einstimmig vor,<br />

den vorliegenden Entwurf wie folgt zu ergänzen bzw. zu ändern:<br />

Es soll eine Regelung zu der Mindestbreite der Stellplätze (2,50 m<br />

x 5,00 m) in die Stellplatzsatzung aufgenommen werden. Zusätzlich<br />

soll die vorgeschlagene Regelung bei Mehrfamilienhäusern wie<br />

folgt geändert werden: bis 45 qm Wohnfläche - 1 Stellplatz, darüber<br />

hinaus - 2 Stellplätze.<br />

Nach der beigefügten Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes<br />

besteht rechtlich jedoch keine Möglichkeit die Größe der<br />

Stellplätze zu regeln.<br />

In der anschließenden Diskussion bemerkte Ratsmitglied Achim<br />

Schmitt, dass die Größe der Stellplätze z.B. in Satzungen anderer<br />

Städte (in Hessen) bei nahezu gleicher Rechtslage festgelegt ist. Die<br />

Größe und Mindestbreite der Stellplätze sollte aus seiner Sicht unbedingt<br />

in der Satzung definiert sein. Insofern besteht für ihn diesbezüglich<br />

noch Klärungsbedarf.<br />

Ratsmitglied Johannes Lehnert sprach sich dafür aus, nur dass in die<br />

Satzung aufzunehmen, was rechtlich auch möglich ist.<br />

Ratsmitglied Hans-Dieter Natus erläuterte, dass die Landesbauordnung<br />

eine Breite von mindestens 2,30 m vorgebe. Aus diesem<br />

Gesetzeswortlaut gehe eindeutig hervor, dass auch eine Breite von<br />

2,50 m zulässig sei.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinde- und Städtebund ist durch die Verwaltung bezüglich<br />

der Größe der Stellplätze nochmals anzufragen; dies insbesondere<br />

unter dem Hinweis auf entsprechende Regelungen in Hessen (Breite,<br />

Beschaffenheit, behindertengerecht). Sobald dies erfolgt ist, ist

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