17. September 2012 - Verbandsgemeinde Schweich
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<strong>Schweich</strong> - 16 - Ausgabe 37/<strong>2012</strong><br />
3. Baumaßnahmen der Deutschen Bahn AG im Bereich des Bahnhofs<br />
<strong>Schweich</strong>, Vorstellung der Grobplanung - Antrag der FWG-<br />
Fraktion<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Stadtbürgermeister Rößler<br />
Herrn Kohlbecker von der DB AG und Herrn Schurath vom Büro<br />
Dr. Manns begrüßen.<br />
Es war der ausdrückliche Wunsch des Stadtrates, dass Vertreter der<br />
Deutschen Bahn über den Stand der Planungen informieren. Gerade<br />
im Vorfeld der Detailplanung besteht unter Umständen so die<br />
Möglichkeit Wünsche und Anregungen aus Sicht der Stadt zu unterbreiten.<br />
Nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen wurden<br />
sodann dem Rat durch Herrn Kohlbecker erteilt. Er berichtete, dass<br />
der Umbau des Bahnhofs <strong>Schweich</strong> komplett aus Bundesmitteln finanziert<br />
wird. Die Bahn wird dort einen Betrag von rd. 1,8 Mio. €<br />
investieren. Geplant ist ein neuer Haus- und Mittelbahnsteig. Die<br />
Investition ist auch auf die neue RE-Linie ausgerichtet. Die Bahnsteigausstattung<br />
erfolgt ebenfalls komplett neu. Ebenso werden der<br />
Treppenab- und -aufgang sowie die Unterführung saniert. Der Baubeginn<br />
für die genannten Maßnahmen ist im Jahr 2015 vorgesehen.<br />
Zur Planung fragte Ratsmitglied Hans-Dieter Natus nach, inwieweit<br />
darin die Belange für einen behindertgerechten Ausbau berücksichtigt<br />
sind.<br />
Hierzu erläuterte Herr Kohlbecker, dass die Bahnsteige behindertengerecht<br />
ausgebaut werden. Die vorhandene Bahnsteiganlage<br />
läßt jedoch die Herstellung einer Aufzugsanlage baulich nicht zu.<br />
Zudem sind für die Installation einer Aufzugsanlage mindestens<br />
1.000 Fahrgäste pro Tag erforderlich. Am Bahnhof <strong>Schweich</strong> verkehren<br />
täglich derzeit jedoch nur ca. 530 Fahrgäste.<br />
Ratsmitglied Johannes Lehnert fragte nach, ob es unbedingt ein<br />
Aufzug sein muss. Es gibt mit Sicherheit auch andere technische<br />
Möglichkeiten, um dies zu lösen. Weiterhin wies er darauf hin, dass<br />
sich durch die anstehende Errichtung der Treverer Schule und zweier<br />
Altenheime sowie eines Förderkindergartens das Fahrgastaufkommen<br />
sowie die Anzahl der Personen mit Beeinträchtigungen<br />
erhöhen wird.<br />
Zur Installation einer Aufzugsanlage stellte Herr Kohlbecker die<br />
Frage, wer bei einer solchen Anlage künftig bei Vandalismusschäden<br />
zuständig ist. Dies wird mit Sicherheit nicht die DB AG sein.<br />
Er sicherte jedoch zu, evtl. Möglichkeiten in der Entwurfsplanung<br />
nochmals zu betrachten. Sollte eine Aufzugsanlage installiert werden,<br />
wird diese mit Sicherheit nicht durch die DB AG finanziert.<br />
Hier wären u.U. andere Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. aus dem<br />
LVFGKom zu untersuchen.<br />
Ratsmitglied Achim Schmitt wies darauf hin, dass es zahlreiche kleinere<br />
Bahnhöfe gibt, die über einen Aufzug verfügen. Die Bahn darf<br />
nicht vor evtl. Vandalismus kapitulieren, der sicherlich anderswo<br />
nicht unbedeutender ist.<br />
Ratsmitglied Engelbert Meisberger führte aus, dass sich die Frequentierung<br />
des <strong>Schweich</strong>er Bahnhofs in den nächsten Jahren durch<br />
die neue Grundschule, die Treverer Schule, 2 neue Altenheime, die<br />
Lebenshilfe usw. wesentlich erhöhen wird. Er schlug vor, zumindest<br />
auf den Treppenab- und -aufgängen eine Fahrradrampe zu installieren.<br />
Herr Kohlbecker sicherte zu, dies zu überprüfen.<br />
Laut Mitteilung von Ratsmitglied Johannes Heinz scheint nach<br />
Presseberichten der SPNV-Nord offenbar noch viel Geld zu haben.<br />
Insoweit wäre eine Beteiligung des Landes an der Finanzierung und<br />
Herstellung eines Aufzugs u.U. denkbar. Insbesondere wäre eine Finanzierung<br />
aus dem LVFGKom zutreffend.<br />
Ratsmitglied Gerhard Ludes wies ebenfalls darauf hin, dass sich im<br />
Hinblick auf künftige bauliche Aktivitäten in der Stadt <strong>Schweich</strong> die<br />
Frequentierung des <strong>Schweich</strong>er Bahnhofs deutlich erhöhen wird.<br />
Ratsmitglied Johannes Lehnert war der Meinung, dass ein Treppenlift<br />
eine sinnvolle Alternative zu einer Aufzugsanlage wäre. Dies<br />
sollte planerisch überprüft werden.<br />
Ratsmitglied Gerhard Ludes stellte die Frage, wie es mit einer intensiveren<br />
Nutzung des Gleises 1 durch die DB AG aussieht. Sollte<br />
dies zum Tragen kommen, wäre eine Barrierefreiheit unmittelbar<br />
gegeben.<br />
Nach einer weiteren Diskussion nahm der Stadtrat die erteilten<br />
Informationen zur Kenntnis. Stadtbürgermeister Rößler bedankte<br />
sich bei den Herren Kohlbecker und Schurath für ihr Erscheinen.<br />
4. Beiträge für die Unterhaltung von Weinbergs-, Feld- und Wirtschaftswegen<br />
gemäß § 11 Kommunalabgabengesetz<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Stadtbürgermeister Rößler<br />
Herrn Josef Weins von der VG-Verwaltung begrüßen.<br />
Das Thema war Gegenstand der letzten Sitzungen des Umwelt- sowie<br />
des Haupt- und Finanzausschusses. Beide Ausschüsse halten die<br />
Festsetzung von Wegebeiträgen im Hinblick auf die Kosten-/Nutzenrelation<br />
für wenig sinnvoll. Sie schlagen dem Stadtrat vor, anstel-<br />
le der Einführung von Wegebeiträgen die Grundsteuer A deutlich<br />
anzuheben.<br />
Zum Sachstand wurde auf das beigefügte Schreiben der Verwaltung<br />
vom 15.02.<strong>2012</strong> sowie auf den Aktenvermerk vom<br />
14.12.2011 verwiesen.<br />
Ratsmitglied Achim Schmitt wies darauf hin, dass im konkreten Fall<br />
Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis zueinander stehen. Stattdessen<br />
schlug er vor, ab dem 01.01.2013 die Grundsteuer A auf 350<br />
v. H. anzuheben.<br />
Ratsmitglied Johannes Lehnert bemerkte, dass eine deutliche Erhöhung<br />
der Grundsteuer A keinen großen finanziellen Vorteil bringt.<br />
Man sollte sich daher überlegen, ob man eine solche Maßnahme<br />
nicht doch auf den Weg bringt. Es gibt bereits Gemeinden, die einen<br />
solchen Beitrag erheben. In den nächsten Jahren kommt einiges an<br />
Kosten auf die Stadt <strong>Schweich</strong> betreffend der Sanierung von Feld-,<br />
Weinbergs- und Waldwegen zu. Die Grundsteuer A ist im Übrigen<br />
nicht zweckgebunden und geht im allgemeinen Haushalt unter.<br />
Ratsmitglied Johannes Heinz bemerkte, dass die Jagdpacht rückläufig<br />
und auch nicht unbedingt auf Dauer gewährleistet ist. Die<br />
Grundlagendaten müssten aus seiner Sicht aufgrund der Festsetzung<br />
des Landwirtschaftskammerbeitrages auf den Steuerbescheiden<br />
grundsätzlich erkennbar sein. Auch er wies darauf hin, dass die<br />
Stadt <strong>Schweich</strong> in den nächsten Jahren mit erheblichen Kosten im<br />
Bereich des Wegebaus zu rechnen hat.<br />
Laut Mitteilung von Ratsmitglied Engelbert Meisberger sollte zunächst<br />
festgestellt werden, in welcher Höhe in den nächsten Jahren<br />
Investitionen im Bereich des Weinbergs-, Feld- und Wirtschaftswegeausbaus<br />
zu tätigen sind.<br />
Ratsmitglied Gerd Rohr sprach sich dafür aus, dass die Reparaturarbeiten<br />
an den Wegen künftig zeitgerecht angegangen werden.<br />
Herr Weins teilte mit, dass derzeit rd. 14.000,00 € an Jagdpachteinnanhmen<br />
sowie rd. 21.000,00 € an Grundsteuer A vereinnahmt werden,<br />
so dass letztendlich ein Betrag von ca. 35.000,00 € zur Verfügung<br />
stünde.<br />
Ratsmitglied Hans-Dieter Natus stellte die Frage, welcher Verwaltungsaufwand<br />
erforderlich ist, um die Grundlagendaten zu ermitteln.<br />
Hierzu erläuterte Herr Weins, dass der Verwaltungsaufwand mit Sicherheit<br />
nicht gering sein werde; die Verwaltung dies jedoch umsetzen<br />
werde, wenn der Stadtrat dies so beschliesst.<br />
Für Ratsmitglied Werner Fehmer war es für die weitere Entscheidungsfindung<br />
wichtig zu wissen, welche Wege mit welchem Aufwand<br />
künftig instandzusetzen sind.<br />
Herr Weins bemerkte, dass die Erneuerung der Weinbergsmauern und<br />
-geländer ebenfalls als beitragspflichtiger Aufwand einzustufen sind.<br />
Beschluss:<br />
Die VG-Verwaltung wird darum gebeten, bis zur nächsten Ratssitzung<br />
einen Satzungsentwurf mit Berechnungsbeispiel vorzulegen,<br />
damit eine abschließende Beratung- und Beschlussfassung stattfinden<br />
kann.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
5. Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen<br />
Stellplätze (Stellplatzsatzung) in der Stadt <strong>Schweich</strong> - Antrag<br />
der SPD-Fraktion<br />
Das Thema war Gegenstand der letzten Sitzung des Bau-, Haupt-<br />
und Finanzausschusses. Beide Ausschüsse schlagen einstimmig vor,<br />
den vorliegenden Entwurf wie folgt zu ergänzen bzw. zu ändern:<br />
Es soll eine Regelung zu der Mindestbreite der Stellplätze (2,50 m<br />
x 5,00 m) in die Stellplatzsatzung aufgenommen werden. Zusätzlich<br />
soll die vorgeschlagene Regelung bei Mehrfamilienhäusern wie<br />
folgt geändert werden: bis 45 qm Wohnfläche - 1 Stellplatz, darüber<br />
hinaus - 2 Stellplätze.<br />
Nach der beigefügten Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes<br />
besteht rechtlich jedoch keine Möglichkeit die Größe der<br />
Stellplätze zu regeln.<br />
In der anschließenden Diskussion bemerkte Ratsmitglied Achim<br />
Schmitt, dass die Größe der Stellplätze z.B. in Satzungen anderer<br />
Städte (in Hessen) bei nahezu gleicher Rechtslage festgelegt ist. Die<br />
Größe und Mindestbreite der Stellplätze sollte aus seiner Sicht unbedingt<br />
in der Satzung definiert sein. Insofern besteht für ihn diesbezüglich<br />
noch Klärungsbedarf.<br />
Ratsmitglied Johannes Lehnert sprach sich dafür aus, nur dass in die<br />
Satzung aufzunehmen, was rechtlich auch möglich ist.<br />
Ratsmitglied Hans-Dieter Natus erläuterte, dass die Landesbauordnung<br />
eine Breite von mindestens 2,30 m vorgebe. Aus diesem<br />
Gesetzeswortlaut gehe eindeutig hervor, dass auch eine Breite von<br />
2,50 m zulässig sei.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinde- und Städtebund ist durch die Verwaltung bezüglich<br />
der Größe der Stellplätze nochmals anzufragen; dies insbesondere<br />
unter dem Hinweis auf entsprechende Regelungen in Hessen (Breite,<br />
Beschaffenheit, behindertengerecht). Sobald dies erfolgt ist, ist