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gs efo ,pohsftt voe 'sfj[fjuupvsjtn - CzechTourism

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Verkehr nach Tschechien<br />

• Das Tel<strong>efo</strong>nieren während der Fahrt erhöht die Unfallgefahr.<br />

Daher ist es während der Fahrt verboten, ein Handy in der<br />

Hand oder anderweitig /z.B. zwischen Kopf und Schulter/<br />

zu halten. Freisprechanlagen sind zugelassen.<br />

• Die Gesetzesänderung ermöglicht nicht nur parallel, sondern<br />

auch quer und senkrecht zum Gehsteig zu parken, selbst<br />

wenn es mit keinem entsprechenden Verkehrszeichen<br />

gekennzeichnet ist. Das Fahrzeug muss so abgestellt werden,<br />

dass mindestens eine Fahrspur mit einer Breite von mind.<br />

3 m für jede Fahrtrichtung frei bleibt.<br />

• Die Gesetzesneuerung schreibt vor, dass auch beim Wechsel<br />

auf eine freie Fahrspur auf einer mehrspurigen Straße die<br />

Regel „Rechts vor Links” gilt. Wenn eine mehrspurige<br />

Straße über eine Einfädelun<strong>gs</strong>spur verfügt, ist der Fahrer<br />

verpflichtet, die Einfädelun<strong>gs</strong>spur zu nutzen.<br />

• Wenn der Autofahrer in den Kreisverkehr hineinfahren<br />

möchte, gibt er keine Fahrtrichtun<strong>gs</strong>änderung an. Bei einem<br />

Fahrbahnwechsel nach rechts oder links hingegen sowie bei<br />

der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr ist er verpflichtet, die<br />

ichtun<strong>gs</strong>änderung anzuzeąigen.<br />

• In der Tschechischen Republik ist es nun auch verboten,<br />

aktive Radarstörer zu verwenden, die gegen Lasergeschwindigkeitsmesser<br />

eingesetzt werden können. Für die Verwendung<br />

von aktiven Radarstörer kann eine Strafe von bis zu<br />

100 000,- CZK verhängt werden.<br />

Bei Verkehrsstau auf Autobahnen und Straßen für Kraftfahrzeuge<br />

müssen Autofahrer eine freie Fahrspur für Fahrzeuge mit<br />

Vorfahrtsrecht nach folgendem Beispiel bilden: siehe Abbildung:<br />

2 Spuren 3 Spuren<br />

Punktesystem und Befugnisse der Polizei<br />

Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern /Deutschland,<br />

Frankreich, Großbritannien, Polen, Italien u.a./ wird ab 01. 07.<br />

2006 ein Punktesystem zur Bewertung von Fahrern eingeführt.<br />

In der Gesetzesänderung wurden die Befugnisse der<br />

Polizei der Tschechischen Republik und der Gemeindepolizei<br />

neu geregelt.<br />

Polizisten dürfen eine Weiterfahrt verhindern, wenn ein berechtigter<br />

Grund vorliegt /Unfallverschuldung, Verweigerung des<br />

Alkoholtests u. a./, und dürfen dem Fahrer an Ort und Stelle die<br />

Fahrerlaubnis entziehen. Auch Gemeindepolizisten haben das<br />

Recht, eine Weiterfahrt aus solchem Grund zu verhindern. Bei<br />

Verdacht auf Begehung eines Verstoßes haben Polizisten neu<br />

die Möglichkeit, vor Ort eine Kaution bis zu einer Höhe von<br />

50 000,- CZK einzuziehen.<br />

Die Kaution dient als Mittel, die Beteiligung des Fahrers am<br />

Verfahren über den Verstoß abzusichern, und wird in voller<br />

Höhe rückerstattet, wenn dieser beim weiteren Verfahren für<br />

nicht schuldig befunden wird.<br />

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