gs efo ,pohsftt voe 'sfj[fjuupvsjtn - CzechTourism
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Verkehr nach Tschechien<br />
Treibstoff<br />
In der Tschechischen Republik gibt es schon jetzt ein dichtes<br />
Netz von Tankstellen, weitere werden gebaut. Das Tankstellennetz<br />
ist flächendeckend, bleifreies Benzin ist überall erhältlich.<br />
Bank- und Kreditkarten werden fast überall akzeptiert.<br />
Zu raten ist, möglichst in den Kleinstädten und nicht in<br />
größeren oder an der Autobahn zu tanken, da sich die Preise<br />
stark unterscheiden können.<br />
Es werden folgende Kraftstoff-Sorten angeboten:<br />
• Spezial 91<br />
• Natural 91<br />
• Natural 95<br />
• SuperPlus 98<br />
• Diesel<br />
Hilfe im Falle einer Panne<br />
Im Falle einer Panne stehen entlang der Autobahnen in<br />
einer Entfernung von 2 km orangefarbene Notruftel<strong>efo</strong>ne.<br />
Außerdem sind mehrere Unternehmen und Organisationen für<br />
Sie da: /siehe Seite 11/<br />
Informationen zur Verkehrssituation für das gesamte Gebiet<br />
der Tschechischen Republik sind unter der Tel<strong>efo</strong>nnummer<br />
1230 bzw. 00420-1230 abrufbar.<br />
Autoverleih<br />
Mietwagen werden in der Tschechischen Republik von zahlreichen<br />
in- und ausländischen Gesellschaften angeboten. Zur Verfügung<br />
stehen Fahrzeuge aller Kategorien und Marken sowie<br />
Wagen mit Fahrer.<br />
Avis 00 420 221 851 225-6<br />
Sixt Rent a Car 00 420 267 180 404<br />
Europcar 0 420 235 364 531, 224 811 290<br />
Hertz Rent a Car 00 420 233 326 714<br />
Parken<br />
Es ist empfehlenswert, vor allem bewachte Parkplätze zu<br />
benutzen. Diese stehen in jeder größeren tschechischen Stadt<br />
und in jedem Touristenzentrum der Tschechischen Republik zur<br />
Verfügung.<br />
Nach dem Einparken sollte, der Wagen auf jeden Fall abgeschlossen<br />
werden, im Wageninneren sollten keine Gegenstände,<br />
welche Aufmerksamkeit anziehen könnten, liegen<br />
gelassen werden.<br />
Taxi<br />
Die Taxigebühren, die aus einer festen Gebühr und einer Kilometer-Pauschale<br />
bestehen, sind nicht einheitlich geregelt und<br />
können daher in verschiedenen Ortschaften unterschiedlich<br />
sein. Die Höhe der Kilometer-Pauschale muss an den Taxis<br />
selbst, sowie auch im Wageninneren angegeben sein.<br />
28 Kommen Sie nach Tschechien<br />
Jeder Taxifahrer ist verpflichtet, auf Wunsch des Kunden<br />
eine Quittung über den bezahlten Fahrpreis auszustellen. Wir<br />
empfehlen, sich vor der Fahrt über den Fahrpreis zu informieren.<br />
AAA Radio Taxi 00 420 222 333 222, 222 314 014<br />
Hallo Taxi 00 420 222 135 111, 244 114 411<br />
Taxi Praha 00 420 222 111 000<br />
Limousine Car Spiritka 00 420 224 314 857<br />
Ab 01. 07. 2006 neue Regelung<br />
im Straßenverkehr<br />
Am 01. 07. 2006 tritt das Gesetz Nr. 411/2005 Slg., über den<br />
Straßenverkehr, in Kraft. Wichti<strong>gs</strong>tes Ziel der Änderung der<br />
Straßenverkehrsregelung ist es, die Sicherheit auf den<br />
Straßen in der Tschechischen Republik zu erhöhen und das<br />
tschechische Recht dem EU-Recht anzugleichen. Das Gesetz<br />
bringt weitere präventive Maßnahmen mit sich, führt ein ähnliches<br />
Punktesystem für Autofahrer wie in Deutschland ein,<br />
erhöht Bußgelder bei Verkehrsverstößen und verleiht der Polizei<br />
neue Befugnisse.<br />
Die wichti<strong>gs</strong>ten Änderungen<br />
• Die vorgeschriebenen Beleuchtun<strong>gs</strong>einrichtungen sind nicht<br />
nur während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die<br />
Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sondern auch ta<strong>gs</strong>über<br />
/mit Abblendlicht/ sowie ganzjährig zu benutzen.<br />
• Die Gesetzesänderung sieht höhere Strafen fürs Fahren<br />
unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Suchtmitteln<br />
/Drogen, Medikamente/ vor. Ebenfalls neu ist, dass das<br />
Steuern von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss als Straftat<br />
bewertet wird, die mit einem Freiheitsentzug von bis zu einem<br />
Jahr, mit einer Geldstrafe oder einem Fahrverbot bestraft werden<br />
kann. Bei einem Verdacht auf Alkoholgenuss darf der<br />
Alkoholtest nunmehr auch von Gemeindepolizisten durchgeführt<br />
werden.<br />
• Kinder /kleiner als 150 cm, leichter als 36 kg/ dürfen nur in<br />
Kinderautositzen befördert werden, und zwar auf allen<br />
Typen von Verkehrswegen.<br />
• Der Fahrer muss nun auch beim Überholen eines Radfahrers<br />
die Fahrtrichtun<strong>gs</strong>anzeiger benutzen.