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gs efo ,pohsftt voe 'sfj[fjuupvsjtn - CzechTourism

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Verkehr nach Tschechien<br />

Treibstoff<br />

In der Tschechischen Republik gibt es schon jetzt ein dichtes<br />

Netz von Tankstellen, weitere werden gebaut. Das Tankstellennetz<br />

ist flächendeckend, bleifreies Benzin ist überall erhältlich.<br />

Bank- und Kreditkarten werden fast überall akzeptiert.<br />

Zu raten ist, möglichst in den Kleinstädten und nicht in<br />

größeren oder an der Autobahn zu tanken, da sich die Preise<br />

stark unterscheiden können.<br />

Es werden folgende Kraftstoff-Sorten angeboten:<br />

• Spezial 91<br />

• Natural 91<br />

• Natural 95<br />

• SuperPlus 98<br />

• Diesel<br />

Hilfe im Falle einer Panne<br />

Im Falle einer Panne stehen entlang der Autobahnen in<br />

einer Entfernung von 2 km orangefarbene Notruftel<strong>efo</strong>ne.<br />

Außerdem sind mehrere Unternehmen und Organisationen für<br />

Sie da: /siehe Seite 11/<br />

Informationen zur Verkehrssituation für das gesamte Gebiet<br />

der Tschechischen Republik sind unter der Tel<strong>efo</strong>nnummer<br />

1230 bzw. 00420-1230 abrufbar.<br />

Autoverleih<br />

Mietwagen werden in der Tschechischen Republik von zahlreichen<br />

in- und ausländischen Gesellschaften angeboten. Zur Verfügung<br />

stehen Fahrzeuge aller Kategorien und Marken sowie<br />

Wagen mit Fahrer.<br />

Avis 00 420 221 851 225-6<br />

Sixt Rent a Car 00 420 267 180 404<br />

Europcar 0 420 235 364 531, 224 811 290<br />

Hertz Rent a Car 00 420 233 326 714<br />

Parken<br />

Es ist empfehlenswert, vor allem bewachte Parkplätze zu<br />

benutzen. Diese stehen in jeder größeren tschechischen Stadt<br />

und in jedem Touristenzentrum der Tschechischen Republik zur<br />

Verfügung.<br />

Nach dem Einparken sollte, der Wagen auf jeden Fall abgeschlossen<br />

werden, im Wageninneren sollten keine Gegenstände,<br />

welche Aufmerksamkeit anziehen könnten, liegen<br />

gelassen werden.<br />

Taxi<br />

Die Taxigebühren, die aus einer festen Gebühr und einer Kilometer-Pauschale<br />

bestehen, sind nicht einheitlich geregelt und<br />

können daher in verschiedenen Ortschaften unterschiedlich<br />

sein. Die Höhe der Kilometer-Pauschale muss an den Taxis<br />

selbst, sowie auch im Wageninneren angegeben sein.<br />

28 Kommen Sie nach Tschechien<br />

Jeder Taxifahrer ist verpflichtet, auf Wunsch des Kunden<br />

eine Quittung über den bezahlten Fahrpreis auszustellen. Wir<br />

empfehlen, sich vor der Fahrt über den Fahrpreis zu informieren.<br />

AAA Radio Taxi 00 420 222 333 222, 222 314 014<br />

Hallo Taxi 00 420 222 135 111, 244 114 411<br />

Taxi Praha 00 420 222 111 000<br />

Limousine Car Spiritka 00 420 224 314 857<br />

Ab 01. 07. 2006 neue Regelung<br />

im Straßenverkehr<br />

Am 01. 07. 2006 tritt das Gesetz Nr. 411/2005 Slg., über den<br />

Straßenverkehr, in Kraft. Wichti<strong>gs</strong>tes Ziel der Änderung der<br />

Straßenverkehrsregelung ist es, die Sicherheit auf den<br />

Straßen in der Tschechischen Republik zu erhöhen und das<br />

tschechische Recht dem EU-Recht anzugleichen. Das Gesetz<br />

bringt weitere präventive Maßnahmen mit sich, führt ein ähnliches<br />

Punktesystem für Autofahrer wie in Deutschland ein,<br />

erhöht Bußgelder bei Verkehrsverstößen und verleiht der Polizei<br />

neue Befugnisse.<br />

Die wichti<strong>gs</strong>ten Änderungen<br />

• Die vorgeschriebenen Beleuchtun<strong>gs</strong>einrichtungen sind nicht<br />

nur während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die<br />

Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sondern auch ta<strong>gs</strong>über<br />

/mit Abblendlicht/ sowie ganzjährig zu benutzen.<br />

• Die Gesetzesänderung sieht höhere Strafen fürs Fahren<br />

unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Suchtmitteln<br />

/Drogen, Medikamente/ vor. Ebenfalls neu ist, dass das<br />

Steuern von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss als Straftat<br />

bewertet wird, die mit einem Freiheitsentzug von bis zu einem<br />

Jahr, mit einer Geldstrafe oder einem Fahrverbot bestraft werden<br />

kann. Bei einem Verdacht auf Alkoholgenuss darf der<br />

Alkoholtest nunmehr auch von Gemeindepolizisten durchgeführt<br />

werden.<br />

• Kinder /kleiner als 150 cm, leichter als 36 kg/ dürfen nur in<br />

Kinderautositzen befördert werden, und zwar auf allen<br />

Typen von Verkehrswegen.<br />

• Der Fahrer muss nun auch beim Überholen eines Radfahrers<br />

die Fahrtrichtun<strong>gs</strong>anzeiger benutzen.

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