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gs efo ,pohsftt voe 'sfj[fjuupvsjtn - CzechTourism

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Wichtige Informationen …<br />

4) Europäische<br />

Krankenversicherung.<br />

Nützliche<br />

Informationen<br />

Deutsch-tschechisches Sozialabkommen<br />

Am 01. 09. 2002 trat das deutsch-tschechische Sozialabkommen<br />

in Kraft, das vor allem die gesetzliche Renten-, Krankenund<br />

Unfallversicherung betrifft. Damit entfällt die Notwendigkeit<br />

des Abschlusses einer Auslandskrankenversicherung oder<br />

anderer Zusatzversicherungen für Urlaube und Kurzreisen.<br />

Die vereinbarten Leistungen der jeweiligen Krankenkasse<br />

umfassen aber nur Sachleistungen im Rahmen der medizinischen<br />

Erstversorgung. Insbesondere ist zu beachten, dass die<br />

Transportkosten nach Deutschland nicht von den deutschen<br />

Trägern der Krankenversicherung übernommen werden. Insoweit<br />

ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung nach<br />

wie vor empfehlenswert.<br />

Krankenversicherung<br />

Nach dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU stellen die<br />

gesetzlichen Krankenkassen seit dem 01. 06. 2004 die "Europäische<br />

Krankenversicherun<strong>gs</strong>karte" aus, die vom 01. 01. 2006 an<br />

in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch ist. Diejenigen Kassen,<br />

die diese Regelung noch nicht umgesetzt haben, stellen dann eine<br />

vorläufige rechtswirksame Bescheinigung als Ersatz für die Europäische<br />

Versicherun<strong>gs</strong>karte aus. Diese Rahmenbedingungen gelten<br />

nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine<br />

Rückholversicherung ein. Weitere Informationen über die Europäische<br />

Krankenversicherung finden Sie auf den Internetseiten<br />

der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/health-eu/<br />

care_for_me/insurance/index_de.htm<br />

Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie<br />

bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien<br />

selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung<br />

ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher<br />

den Kostenrahmen in etwa abzuklären. Sollten Sie in Prag ärztliche<br />

Hilfe oder einen Apothekennotdienst benötigen, so wenden<br />

Sie sich bitte an eine der folgenden Adressen:<br />

Ärztlicher Bereitschaftsdienst<br />

Praha 1, Palackého 5,<br />

tel. 00420/ 224 949 181<br />

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst<br />

Praha 1, Palackého 5,<br />

tel. 00420/ 224 946 981<br />

Apotheke mit Bereitschaftsdienst<br />

Praha 1, Palackého 5,<br />

tel. 00420/ 224 946 982<br />

Ausländische Kliniken<br />

General Health Care Corporation – Praha 1, Krakovská,<br />

tel.: 00420/ 222 211 206<br />

Health Centre Pratur – Praha 1, Vodičkova 28,<br />

tel.: 00420/ 224 220 040<br />

Weitere Kontakte und einige praktische Informationen über<br />

die Krankenversicherung in Tschechien finden Sie unter<br />

http://www.mzv.cz/wwwo/default.asp?ParentIDO=1094&ido=17<br />

116&amb=2&idj=36<br />

Die wichti<strong>gs</strong>ten medizinischen Hinweise für Reisen nach Tschechien<br />

erhalten Sie auf den Internetseiten des Deutschen Auswärtigen<br />

Amts http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/TschechischeRepublik.html<br />

Kommen Sie nach Tschechien 13

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