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Wichtige Informationen …<br />
4) Europäische<br />
Krankenversicherung.<br />
Nützliche<br />
Informationen<br />
Deutsch-tschechisches Sozialabkommen<br />
Am 01. 09. 2002 trat das deutsch-tschechische Sozialabkommen<br />
in Kraft, das vor allem die gesetzliche Renten-, Krankenund<br />
Unfallversicherung betrifft. Damit entfällt die Notwendigkeit<br />
des Abschlusses einer Auslandskrankenversicherung oder<br />
anderer Zusatzversicherungen für Urlaube und Kurzreisen.<br />
Die vereinbarten Leistungen der jeweiligen Krankenkasse<br />
umfassen aber nur Sachleistungen im Rahmen der medizinischen<br />
Erstversorgung. Insbesondere ist zu beachten, dass die<br />
Transportkosten nach Deutschland nicht von den deutschen<br />
Trägern der Krankenversicherung übernommen werden. Insoweit<br />
ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung nach<br />
wie vor empfehlenswert.<br />
Krankenversicherung<br />
Nach dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU stellen die<br />
gesetzlichen Krankenkassen seit dem 01. 06. 2004 die "Europäische<br />
Krankenversicherun<strong>gs</strong>karte" aus, die vom 01. 01. 2006 an<br />
in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch ist. Diejenigen Kassen,<br />
die diese Regelung noch nicht umgesetzt haben, stellen dann eine<br />
vorläufige rechtswirksame Bescheinigung als Ersatz für die Europäische<br />
Versicherun<strong>gs</strong>karte aus. Diese Rahmenbedingungen gelten<br />
nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine<br />
Rückholversicherung ein. Weitere Informationen über die Europäische<br />
Krankenversicherung finden Sie auf den Internetseiten<br />
der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/health-eu/<br />
care_for_me/insurance/index_de.htm<br />
Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie<br />
bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien<br />
selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung<br />
ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher<br />
den Kostenrahmen in etwa abzuklären. Sollten Sie in Prag ärztliche<br />
Hilfe oder einen Apothekennotdienst benötigen, so wenden<br />
Sie sich bitte an eine der folgenden Adressen:<br />
Ärztlicher Bereitschaftsdienst<br />
Praha 1, Palackého 5,<br />
tel. 00420/ 224 949 181<br />
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst<br />
Praha 1, Palackého 5,<br />
tel. 00420/ 224 946 981<br />
Apotheke mit Bereitschaftsdienst<br />
Praha 1, Palackého 5,<br />
tel. 00420/ 224 946 982<br />
Ausländische Kliniken<br />
General Health Care Corporation – Praha 1, Krakovská,<br />
tel.: 00420/ 222 211 206<br />
Health Centre Pratur – Praha 1, Vodičkova 28,<br />
tel.: 00420/ 224 220 040<br />
Weitere Kontakte und einige praktische Informationen über<br />
die Krankenversicherung in Tschechien finden Sie unter<br />
http://www.mzv.cz/wwwo/default.asp?ParentIDO=1094&ido=17<br />
116&amb=2&idj=36<br />
Die wichti<strong>gs</strong>ten medizinischen Hinweise für Reisen nach Tschechien<br />
erhalten Sie auf den Internetseiten des Deutschen Auswärtigen<br />
Amts http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/TschechischeRepublik.html<br />
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