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Wichtige Informationen …<br />

Die Europäische Union hat es sich zum Ziel erklärt, einen Raum<br />

ohne innere Grenzen zu schaffen, in dem sich Individuen frei und<br />

ohne Ansehen ihrer Staatsangehörigkeit bewegen können. Dieser<br />

lang erwartete Moment ist nun gekommen. Die Grenzschranken<br />

zwischen den Nachbarländern gehören seit dem 21. 12. 2007 der<br />

Vergangenheit an und das Reisen durch Europa wird wieder ein<br />

wenig einfacher. Neben den bisherigen 15 Mitgliedsstaaten Österreich,<br />

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland,<br />

Irland, Italien, Griechenland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen,<br />

Portugal, Spanien und Schweden gehören außer der Tschechischen<br />

Republik nun auch Estland, Litauen, Lettland, Polen, Ungarn,<br />

Malta, die Slowakei und Slowenien zum Schengen-Raum.<br />

Was ändert sich?<br />

Die Tschechische Republik hebt die Passkontrollen an ihren<br />

Gebietsgrenzen auf. Die Einreise wird damit zu jeder Tages- und<br />

Nachtzeit praktisch überall da möglich, wo eine Straße die Grenze<br />

überquert. Auch Radfahrer und Fußgänger sind in den freien<br />

Grenzübertritt eingeschlossen. Die einzige Einschränkung beim<br />

Passieren der Grenze betrifft Nationalparks und Landschaftsschutzgebiete.<br />

Hier ist der Übertritt nur auf den markierten Wegen<br />

gestattet.<br />

Die Kontrollen an den internationalen Flughäfen sollen bis zum<br />

30. 03. 2008 aufgehoben werden. Nach diesem Datum müssen<br />

nur Fluggäste, die aus Ländern bzw. in Länder außerhalb des<br />

Schengenabkommens reisen, die Passkontrolle passieren. An den<br />

internationalen Flughäfen in Praha-Ruzyně, Brno-Tuřany, Ostrava-Mošnov,<br />

in Pardubice und Karlovy Vary wurden entsprechende<br />

Baumaßnahmen vorgenommen, um Schengenpassagieren von<br />

Nicht-Schengenpassagieren zu trennen. Am Flughafen Praha-<br />

Ruzyně erfolgt die Abfertigung /bei Aufrechterhaltung der Passkontrollen/<br />

auf diese Weise bereits seit dem 28. 10. 2007.<br />

Was bleibt gleich?<br />

3) Die Tschechische<br />

Republik und<br />

ihr Beitritt<br />

zum Schengen-Raum<br />

Der Weg zur Freizügigkeit ist damit offen, bitte beachten Sie aber,<br />

dass auf dem Gebiet des anderen Staates nach wie vor aus Gründen<br />

der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit die<br />

Ausweispflicht besteht. In welchem Land Sie auch immer Ihren<br />

Auslandsaufenthalt planen – denken Sie daran, immer Ihren<br />

Ausweis, also den einfachen Personalausweis oder den gültigen<br />

12 Kommen Sie nach Tschechien<br />

Reisepass bzw. die Aufenthaltsgenehmigung, mit sich zu führen!<br />

Über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen können Sie auch<br />

gern bei der Konsularabteilung der Tschechischen Botschaft<br />

/siehe Seite 10/ informieren.<br />

Zollregelungen<br />

Seit dem 01. 05. 2004 gelten gegenüber Tschechien dieselben<br />

Einfuhrbestimmungen wie für die anderen EU-Mitgliedsstaaten<br />

und es gibt keine Warenkontrollen im Sinne einer Zollkontrolle<br />

mehr. Die Ausnahmeregelung bezüglich der Einfuhrbeschränkung<br />

von Tabakwaren und Alkohol nach Deutschland auf dem Landweg<br />

bleibt jedoch bestehen! /800 Stück Zigaretten, 400 Zigarillos<br />

/Höchstgewicht 3g/Stück/, 200 Stück Zigarren, 1 kg Rauchtabak,<br />

10 Liter Spirituosen/. Nähere Informationen dazu finden sie unter:<br />

www.zoll.de<br />

Reisen mit Haustieren<br />

Falls Sie sich entschließen, die Tschechische Republik mit Ihrem<br />

lieben Haustier zu besuchen, beachten Sie bitte Folgendes: Für die<br />

Einreise in die Tschechische Republik benötigen Sie für Ihr Tier<br />

den Ausweis für kleine Tiere - den sog. PET PASSPORT inkl. der<br />

Impfung gegen Tollwut /die Impfung muss älter als 1 Monat und<br />

nicht älter als 1 Jahr sein/ + die Tätowierung oder den Chip.<br />

Meerschweinchen, Hamster und sämtliche Nagetiere sowie<br />

Kriechtiere, Lurche, Aquariumfische, Papageien und andere Vögel<br />

dürfen mit Ihnen in die Tschechische Republik reisen, ohne eine<br />

veterinärärztliche Bewilligung bzw. Bescheinigung zu haben.<br />

Falls Sie mit einem Pferd oder anderem hier nicht erwähnten Tier<br />

in/durch die Tschechische Republik reisen möchten, fragen Sie<br />

bitte bei o.g. Státní veterinární správa nach.<br />

Staatliche Veterinärverwaltung<br />

/Státní veterinární správa České Republiky/<br />

Slezská 7, 120 00 Praha 2, Tel.: 00420/ 227 010 142,<br />

Fax: 00420/ 227 010 191<br />

E-mail: e.podatelna@svscr.cz, www.svscr.cz<br />

Weitere Informationen über den Beitritt der Tschechischen<br />

Republik zum Schengenabkommen finden Sie auf www.euroskop.cz/schengen<br />

oder auf den Internetseiten der Europäischen<br />

Kommission http://ec.europa.eu.

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