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Wichtige Informationen …<br />
Die Europäische Union hat es sich zum Ziel erklärt, einen Raum<br />
ohne innere Grenzen zu schaffen, in dem sich Individuen frei und<br />
ohne Ansehen ihrer Staatsangehörigkeit bewegen können. Dieser<br />
lang erwartete Moment ist nun gekommen. Die Grenzschranken<br />
zwischen den Nachbarländern gehören seit dem 21. 12. 2007 der<br />
Vergangenheit an und das Reisen durch Europa wird wieder ein<br />
wenig einfacher. Neben den bisherigen 15 Mitgliedsstaaten Österreich,<br />
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland,<br />
Irland, Italien, Griechenland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen,<br />
Portugal, Spanien und Schweden gehören außer der Tschechischen<br />
Republik nun auch Estland, Litauen, Lettland, Polen, Ungarn,<br />
Malta, die Slowakei und Slowenien zum Schengen-Raum.<br />
Was ändert sich?<br />
Die Tschechische Republik hebt die Passkontrollen an ihren<br />
Gebietsgrenzen auf. Die Einreise wird damit zu jeder Tages- und<br />
Nachtzeit praktisch überall da möglich, wo eine Straße die Grenze<br />
überquert. Auch Radfahrer und Fußgänger sind in den freien<br />
Grenzübertritt eingeschlossen. Die einzige Einschränkung beim<br />
Passieren der Grenze betrifft Nationalparks und Landschaftsschutzgebiete.<br />
Hier ist der Übertritt nur auf den markierten Wegen<br />
gestattet.<br />
Die Kontrollen an den internationalen Flughäfen sollen bis zum<br />
30. 03. 2008 aufgehoben werden. Nach diesem Datum müssen<br />
nur Fluggäste, die aus Ländern bzw. in Länder außerhalb des<br />
Schengenabkommens reisen, die Passkontrolle passieren. An den<br />
internationalen Flughäfen in Praha-Ruzyně, Brno-Tuřany, Ostrava-Mošnov,<br />
in Pardubice und Karlovy Vary wurden entsprechende<br />
Baumaßnahmen vorgenommen, um Schengenpassagieren von<br />
Nicht-Schengenpassagieren zu trennen. Am Flughafen Praha-<br />
Ruzyně erfolgt die Abfertigung /bei Aufrechterhaltung der Passkontrollen/<br />
auf diese Weise bereits seit dem 28. 10. 2007.<br />
Was bleibt gleich?<br />
3) Die Tschechische<br />
Republik und<br />
ihr Beitritt<br />
zum Schengen-Raum<br />
Der Weg zur Freizügigkeit ist damit offen, bitte beachten Sie aber,<br />
dass auf dem Gebiet des anderen Staates nach wie vor aus Gründen<br />
der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit die<br />
Ausweispflicht besteht. In welchem Land Sie auch immer Ihren<br />
Auslandsaufenthalt planen – denken Sie daran, immer Ihren<br />
Ausweis, also den einfachen Personalausweis oder den gültigen<br />
12 Kommen Sie nach Tschechien<br />
Reisepass bzw. die Aufenthaltsgenehmigung, mit sich zu führen!<br />
Über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen können Sie auch<br />
gern bei der Konsularabteilung der Tschechischen Botschaft<br />
/siehe Seite 10/ informieren.<br />
Zollregelungen<br />
Seit dem 01. 05. 2004 gelten gegenüber Tschechien dieselben<br />
Einfuhrbestimmungen wie für die anderen EU-Mitgliedsstaaten<br />
und es gibt keine Warenkontrollen im Sinne einer Zollkontrolle<br />
mehr. Die Ausnahmeregelung bezüglich der Einfuhrbeschränkung<br />
von Tabakwaren und Alkohol nach Deutschland auf dem Landweg<br />
bleibt jedoch bestehen! /800 Stück Zigaretten, 400 Zigarillos<br />
/Höchstgewicht 3g/Stück/, 200 Stück Zigarren, 1 kg Rauchtabak,<br />
10 Liter Spirituosen/. Nähere Informationen dazu finden sie unter:<br />
www.zoll.de<br />
Reisen mit Haustieren<br />
Falls Sie sich entschließen, die Tschechische Republik mit Ihrem<br />
lieben Haustier zu besuchen, beachten Sie bitte Folgendes: Für die<br />
Einreise in die Tschechische Republik benötigen Sie für Ihr Tier<br />
den Ausweis für kleine Tiere - den sog. PET PASSPORT inkl. der<br />
Impfung gegen Tollwut /die Impfung muss älter als 1 Monat und<br />
nicht älter als 1 Jahr sein/ + die Tätowierung oder den Chip.<br />
Meerschweinchen, Hamster und sämtliche Nagetiere sowie<br />
Kriechtiere, Lurche, Aquariumfische, Papageien und andere Vögel<br />
dürfen mit Ihnen in die Tschechische Republik reisen, ohne eine<br />
veterinärärztliche Bewilligung bzw. Bescheinigung zu haben.<br />
Falls Sie mit einem Pferd oder anderem hier nicht erwähnten Tier<br />
in/durch die Tschechische Republik reisen möchten, fragen Sie<br />
bitte bei o.g. Státní veterinární správa nach.<br />
Staatliche Veterinärverwaltung<br />
/Státní veterinární správa České Republiky/<br />
Slezská 7, 120 00 Praha 2, Tel.: 00420/ 227 010 142,<br />
Fax: 00420/ 227 010 191<br />
E-mail: e.podatelna@svscr.cz, www.svscr.cz<br />
Weitere Informationen über den Beitritt der Tschechischen<br />
Republik zum Schengenabkommen finden Sie auf www.euroskop.cz/schengen<br />
oder auf den Internetseiten der Europäischen<br />
Kommission http://ec.europa.eu.