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vom 1. 7. 2010 - Samtgemeinde Boldecker Land

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<strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> - 3 - Nr. 322/<strong>2010</strong><br />

Bestimmung der Wildspuren erleichtern helfen“, sagte der Naturschutzobmann<br />

bei der Übergabe.<br />

Foto: Wildtierbeobachtung des Hegeringes <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> im<br />

Rahmen des Ferienprogramms der Jugendpflege der <strong>Samtgemeinde</strong><br />

<strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong>. Sammelstelle Grillplatz Barwedel.<br />

Text und Foto: Joachim Dürheide<br />

Hinweise zum sicheren Grillen<br />

Kind beim Grillen schwer verletzt<br />

„Ein 11-jähriger Junge wurde am Samstagabend durch eine Stichflamme<br />

beim Grillen verletzt. Das Kind erlitt Verbrennungen<br />

zweiten Grades im Bauchbereich. Nach ersten Ermittlungen der<br />

Polizei hatte ein 30 Jahre alter Mann hinter dem Haus den Grill<br />

mit Spiritus angezündet. Da die Holzkohle offensichtlich nicht<br />

ausreichend glühte, goss er noch mehrfach Spiritus auf die heißen<br />

Kohlen. Dadurch entzündete<br />

sich der Spiritus und es kam<br />

zu einer größeren Stichflamme.<br />

Die Kleidung des in der<br />

Nähe stehenden Kindes geriet<br />

sofort in Brand.“<br />

Das gute Wetter und die<br />

angenehmen Temperaturen<br />

verleiten jedes Jahr wieder<br />

viele Menschen zum Grillen.<br />

Für einen sicheren Grillspaß<br />

beachten sie bitte folgende<br />

Hinweise:<br />

Grillen Sie nur unter freiem<br />

Himmel (nicht auf Balkonen<br />

etc.) und mit ausreichendem Abstand (mindestens 5 Meter) zu<br />

brennbaren Materialien!<br />

Grillen Sie nicht im Wald bzw. Waldrand und auf sonstigen trockenen<br />

Freiflächen. Benutzen sie im öffentlichen Raum nur ausgewiesene<br />

Grillplätze.<br />

Wenn Sie an einem ausgewiesenen Lagerfeuerplatz grillen, sorgen<br />

Sie für einen nicht brennbaren Streifen rund um den Grillplatz -<br />

am einfachsten, indem Sie Grassoden ausheben, bis die Erde freiliegt.<br />

Grillen Sie niemals in geschlossenen Räumen.<br />

Durch die entstehenden Gase entsteht Erstickungsgefahr. Dies gilt<br />

auch noch einige Zeit nach Erlöschen des Grills. Stellen Sie den<br />

Grill deshalb auch nach dem Grillen nicht in geschlossenen Räumen<br />

ab.<br />

Nutzen Sie nur einen standsicheren Grill mit ausreichend hoher<br />

Glutwanne, sodass Asche und Glut nur schwer <strong>vom</strong> Wind heraus<br />

getragen werden können. Bei der Verwendung eines Gasgrills<br />

achten Sie auf dichte Verbindungen und unbeschädigte, nicht verwitterte<br />

Schlauchverbindungen. Stellen Sie den Grill kippsicher<br />

und auf einem brandsicheren Untergrund auf!<br />

Verwenden Sie nur zugelassene Grillanzünder!<br />

Schütten Sie niemals Benzin, Spiritus oder andere brennbare<br />

Flüssigkeiten auf die Grillkohle! Es droht die Gefahr einer Stichflamme<br />

oder Verpuffung!<br />

Lassen Sie Ihr Grillfeuer nie unbeaufsichtigt!<br />

Halten Sie Kinder <strong>vom</strong> Feuer fern! Gehen Sie verantwortungsbewusst<br />

und vorbildlich mit dem Grillfeuer um und seien Sie somit<br />

Vorbild für andere.<br />

Löschen Sie bei aufkommendem Wind (sobald Funkenflug entsteht)<br />

und nach dem Grillen die Glut ab! Verwenden sie möglichst<br />

kein Wasser als Löschmittel, da schlagartig große Mengen Wasserdampf<br />

entstehen und dadurch die Gefahr der Verbrühung entsteht.<br />

Verwenden sie vorzugsweise Erde oder Sand um die Glut<br />

damit abzudecken.<br />

Bei Verbrennungen gilt: Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort<br />

mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur<br />

10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen<br />

und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär<br />

abgelöscht werden. Längere Kühlung führt zur Unterkühlung der<br />

betroffenen Person. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die<br />

Notrufnummer 112.<br />

Schütten Sie keine heiße Grillkohle in Müllbehältnisse, Komposthaufen<br />

oder auf Rasenflächen. Entsorgen Sie die Asche möglichst<br />

erst am folgenden Tag und nach einer abschließenden Kontrolle.<br />

��� Aus dem Ordnungsamt<br />

Artenschutz: Hornissen, Hummeln und Bienen<br />

Der Fachbereich Umwelt der Kreisverwaltung Gifhorn teilt mit,<br />

dass wie bereits im Jahre 2009 auch für dieses Jahr keine Möglichkeiten<br />

bestehen bei Störungen und/oder Belästigungen von<br />

Hornissen, Hummeln, Bienen oder Wespen, Helfer zur Verfügung<br />

zu stellen. Ein Not-Telefon besteht auch in diesem Jahr nicht<br />

und kann auch nicht eingerichtet werden. Bei Problemen, die<br />

mit Bienen entstehen sind die Imker zu verständigen. Hornissen,<br />

Hummeln und verschiedene Solitärbienen fallen weiterhin unter<br />

die artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies bedeutet, dass<br />

für das Umsetzen oder auch Abtöten der Tiere eine Ausnahmegenehmigung<br />

erforderlich ist. Diese Ausnahmegenehmigungen<br />

werden von der unteren Naturschutzbehörde beim <strong>Land</strong>kreis Gifhorn,<br />

Fachbereich Umwelt, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, Tel.:<br />

05371/82 690 oder 82 665 erteilt. Weitere Informationen sind auch<br />

unter der o. a. Telefon-Nummer zu erhalten.<br />

Bienen, Hornissen, Hummeln und Wespen<br />

Informationen für die Beseitigung oder Umsetzung:<br />

Bienen: Es sind die Imker zuständig.<br />

Wespen: Es besteht nur bei Erdwespen ein Schutz.<br />

Hier ist die Untere Naturschutzbehörde zu informieren bzw. eine<br />

Ausnahmegenehmigung zu beantragen.<br />

Bei „normalen“ Wespen kann abgetötet werden.<br />

Hornissen und Hummeln: Bei einer Umsetzung/Beseitigung ist<br />

eine Ausnahmegenehmigung von der unteren Naturschutzbehörde<br />

– <strong>Land</strong>kreis Gifhorn – erforderlich, siehe oben.<br />

Für die Umsetzung/Beseitigung: V<br />

om <strong>Land</strong>kreis steht niemand zur Verfügung.<br />

Bei Vorliegen der Ausnahmegenehmigung werden von den o. g.<br />

Firmen auch Hornissen abgetötet. Kostenpflichtig!

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