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Liebe Leserinnen und Leser, - BankPraktiker

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noch entstehen. Inzwischen kann der Barwert<br />

jeder Forderung im Rahmen der modernen<br />

Banksteuerung anhand einer ökonomischen<br />

Messung des Kreditrisikos mittels der Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

sowie der aus einer Migrationsmatrix<br />

abgeleiteten erwarteten künftigen<br />

Entwicklung der Ausfallwahrscheinlichkeit verlässlich<br />

ermittelt werden. Deutet die Risikoklasse<br />

eines Kreditnehmers auf ein Ausfallrisiko hin, das<br />

der letzte Buchwert der Forderung nicht widerspiegelt,<br />

scheint eine zusätzliche Wertkorrektur<br />

geboten. Die Anwendung moderner Messmethoden<br />

des Adressenausfallrisikos für die<br />

messung des Adressenausfallrisikos <strong>und</strong> die<br />

Berechnung der risikovorsorge würde eine<br />

konsequente Weiterentwicklung der Bilanzierungspraxis<br />

darstellen 9 . Bei einem Gleichschritt<br />

von wertorientierter Banksteuerung <strong>und</strong> Forderungsbewertung<br />

könnte auf die Bildung von<br />

Pauschalwertberichtigungen verzichtet werden,<br />

da auch im Bereich der Risikoklassen mit geringen<br />

Ausfallwahrscheinlichkeiten das latente Kreditrisiko<br />

verlässlich ermittelt werden kann.<br />

IV. Zusammenfassung<br />

Jede Bank setzt verschiedene Risikoklassifizierungsverfahren<br />

ein <strong>und</strong> hat in den Organisationsrichtlinien<br />

bestimmte Kriterien festgelegt,<br />

nach denen sie die Risikovorsorge im Kreditgeschäft<br />

bildet. Damit werden die aufsichtsrechtlichen<br />

Anforderungen der MaRisk erfüllt. Bereits<br />

bisher war die Risikoklassifizierungsnote ein Indikator<br />

für das Erkennen von Risikovorsorgebedarf.<br />

Häufig ist allerdings feststellbar, dass im kleinteiligen<br />

Massenkreditgeschäft neben der Risikoklassifizierung,<br />

die sich überwiegend auf das Konto­<br />

prAXIsTIpps<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

<strong>und</strong> Zahlungsverhalten des K<strong>und</strong>en stützt, keine<br />

ergänzenden Informationen zur Bewertung<br />

der Forderungen vorliegen. Hier bietet sich der<br />

Ansatzpunkt für den Einsatz pauschalierter Verfahren.<br />

Die Ermittlung von Risikovorsorge kann<br />

nach einem pauschaliertem Verfahren erfolgen,<br />

sofern es gelingt, eine homogene risikogruppe<br />

zu definieren <strong>und</strong> die bewertungsrelevanten Einflussfaktoren<br />

geeignet zu gewichten. Beim Rückgriff<br />

auf die vorhandenen Risikoklassifizierungsverfahren<br />

werden die erwarteten Verluste in der<br />

Weise ermittelt, dass ein Kreditnehmer aufgr<strong>und</strong><br />

seines Zahlungsverhaltens einer Gruppe von Kreditnehmern<br />

zugeordnet wird, die eine gewisse<br />

Ausfallwahrscheinlichkeit aufweist. Dieses Verfahren<br />

steht dem Gr<strong>und</strong>satz der einzelbewertung<br />

nicht entgegen, da die individuellen Merkmale<br />

jedes Kreditnehmers zu einer dynamischen<br />

Einstufung in die verschiedenen Rating­ bzw.<br />

Scoringstufen führt.<br />

Die Nutzung derartiger Verfahren zur Bemessung<br />

der Einzelwertberichtigung kann für<br />

verschiedene Bereiche des Forderungsbestands<br />

einer Bank eingesetzt werden. Denkbar<br />

ist neben dem kleinteiligen gewerblichen<br />

Kreditgeschäft auch das Konsumentenkreditgeschäft<br />

sowie der Bereich der kleinteiligen<br />

Baufinanzierungsdarlehen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> deutlicher Abweichungen zwischen<br />

den modernen Verfahren zur Messung<br />

<strong>und</strong> Steuerung des Adressenausfallrisikos im<br />

Rahmen der Banksteuerung erscheint eine konsequente<br />

Nutzung der Ergebnisse der Risikoklassifizierung<br />

für den gesamten Forderungsbestand<br />

sinnvoll <strong>und</strong> würde die Bildung von<br />

Pauschalwertberichtigungen erübrigen. £<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Die Kombination<br />

von wertorientierter<br />

Banksteuerung<br />

<strong>und</strong> Forderungs­<br />

bewertung könnte<br />

das Verfahren der<br />

Pauschalwertberichtigung<br />

ersetzen. «<br />

Die pauschalierte Einzelwertberichtigung kann auch unterjährig mit geringem Aufwand ermittelt werden.<br />

Die Nutzung der Risikoklassifizierungsverfahren bietet Effizienzvorteile.<br />

Die Auswahl der für das pauschalierte Verfahren relevanten Forderungen sollte vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />

hausindividuellen Risikorelevanzgrenze erfolgen.<br />

Überschneidungen zwischen den einzelnen Wertberichtigungsverfahren sind zu vermeiden.<br />

9 Vgl. Wimmer/Kusterer, DStR 2006 S. 2046.<br />

Die Ergebnisse eines pauschalierten Verfahrens sind jährlich im Rahmen eines Backtestings zu hinterfragen.<br />

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