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Liebe Leserinnen und Leser, - BankPraktiker

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278<br />

Beitrag<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Abbildung 1: Zuordnung der Risikoklassi�zierungsklassen<br />

„Weißer Bereich”<br />

fahren ausgenommen werden, um eine Doppelberechnung<br />

einer Wertberichtigung zu vermeiden.<br />

Daneben ist kritisch anzumerken, dass<br />

die alleinige Ausrichtung auf die Ergebnisse von<br />

Risikoklassifizierungsverfahren, insbesondere<br />

hinsichtlich der verhaltensorientierten Scoringverfahren,<br />

nicht alle Kriterien für die Ermittlung<br />

einer EWB erfassen. Das führt dazu, dass ggf.<br />

ein schlecht klassifizierter Kredit zu einer Erhöhung<br />

der pauschalierten Risikovorsorge führt,<br />

obwohl im Rahmen einer Einzelanalyse durchaus<br />

noch keine Wertberichtigung erforderlich<br />

wäre. Demgegenüber kann die Risikoklasse<br />

nicht alle Bonitätsmerkmale des K<strong>und</strong>en zeitnah<br />

wiedergeben. Zusätzliche qualitative Informationen<br />

können die Rückzahlung eines Kredits<br />

als unwahrscheinlich erscheinen lassen, obwohl<br />

die Risikoeinstufung noch vertretbar ist. Diese<br />

im Einzelfall auftretenden Unschärfen sind allerdings<br />

Bestandteil des pauschalierten Wertberichtigungsverfahrens<br />

<strong>und</strong> gleichen sich in der<br />

Gesamtheit gegenseitig aus. Durch eine regelmäßige<br />

Validierung der Risikoklassifizierungsverfahren<br />

<strong>und</strong> die Anwendung von Verlustquoten,<br />

wird die Risikovorsorge auf Ebene der<br />

homogenen Gruppe von Forderungen zuverlässig<br />

ermittelt. Eine Betrachtung des Einzel­<br />

Risikoklassi�zierungsverfahren<br />

Klassi�zierung<br />

mit PD*<br />

„Grauer Bereich” pauschalisierte EWB<br />

„Schwarzer Bereich” EWB<br />

* Probability of default gem. Risikoklassifizierungsverfahren (bereinigt um Verwertungsquoten)<br />

PWB für latente<br />

Kreditrisiken<br />

falls wird teilweise zu abweichenden Ergebnissen<br />

führen. Die Ergebnisse des pauschalierten<br />

Verfahrens sind daher jährlich einem Backtesting<br />

zu unterziehen. Die Zuordnung der Risikoklassen<br />

sowie die Höhe der Verlustquoten sind<br />

dabei vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Überleitung in<br />

die Abwicklung bzw. der tatsächlichen Forderungsausfälle<br />

zu hinterfragen.<br />

3. Ausblick: Diskrepanz zwischen<br />

wertorientierter Banksteuerung bzw.<br />

aufsichtsrechtlichen Vorgaben der<br />

MaRisk <strong>und</strong> der HGB-Bilanzierung<br />

von Wertberichtigungen<br />

Die Annahme, dass zum Abschlussstichtag nicht<br />

alle künftigen Forderungsausfälle mithilfe der<br />

Einzelwertberichtigungen oder pauschalierten<br />

Einzelwertberichtigungen eingeschätzt<br />

werden, baut auf der Tatsache auf, dass bisher<br />

keine ausreichenden methoden zur messung<br />

des spezifischen Kreditausfallrisikos einer einzelnen<br />

Forderung bestanden. Die Verfahren zur<br />

Berechnung von Pauschalwertberichtigungen<br />

sollten die Forderungsausfälle abdecken, die<br />

trotz geringer Ausfallwahrscheinlichkeiten der<br />

zugeordneten Risikoklasse im Einzelfall den­

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