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Liebe Leserinnen und Leser, - BankPraktiker

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276<br />

Beitrag<br />

» Das pauschalierte<br />

Verfahren erfasst die<br />

Forderungsklassen,<br />

die aufgr<strong>und</strong> von<br />

Negativmerkmalen<br />

zustande gekommen<br />

sind <strong>und</strong> somit auf<br />

akute Leistungsstörungen<br />

hindeuten. «<br />

7 Vgl. MaRisk BTO 1.2.6.<br />

8 Vgl. MaRisk BTO 1.1.<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

technische unterstützung der Datenerhebung<br />

kann ein pauschaliertes EWB­Verfahren innerhalb<br />

kurzer Zeit vollständig bearbeitet werden.<br />

Damit wird die Forderung der MaRisk 7 erfüllt,<br />

nach der die Risikovorsorge zeitnah zu ermitteln<br />

<strong>und</strong> fortzuschreiben ist. Bei der Erstellung des<br />

vierteljährlichen risikoberichts kann das Risikocontrolling<br />

den unterjährigen Stand der Risikovorsorge<br />

verlässlich <strong>und</strong> schnell feststellen.<br />

Die Konzeption wurde schließlich mit dem<br />

Abschlussprüfer, der Prüfungsstelle des Sparkassen­<br />

<strong>und</strong> Giroverbands, abgestimmt.<br />

b) Auswahl der für die pauschalierte<br />

Bewertung relevanten Forderungen<br />

Im Rahmen der Neuausrichtung des pauschalierten<br />

EWB­Verfahrens war zunächst zu definieren,<br />

welche K<strong>und</strong>engruppe von einem derartigen<br />

Verfahren erfasst werden sollte. Das<br />

kleinteilige gewerbliche Kreditgeschäft zeichnet<br />

sich durch eine hohe Stückzahl von Krediten<br />

mit einem geringen Komplexitätsgrad<br />

aus. Es werden lediglich Standardverträge<br />

sowie Standardsicherheiten verwendet. Das<br />

kleinteilige Kreditgeschäft ist betragsmäßig<br />

deutlich unterhalb der risikorelevanzgrenze<br />

gem. marisk 8 anzusiedeln. Das zur Nutzung<br />

des pauschalierten Verfahrens max. Kreditvolumen<br />

je Kreditnehmereinheit wurde auf<br />

125 T€ festgelegt, da die Sparkasse Detmold<br />

erst ab diesem Betrag laufend Unterlagen zur<br />

Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

anfordert, die eine detaillierte Bonitätsanalyse<br />

<strong>und</strong> somit die Ermittlung der klassischen Einzelwertberichtigung<br />

erst ermöglichen.<br />

c) Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

Im Rahmen der Risikoklassifizierung werden verhaltens­<br />

<strong>und</strong> zahlungsbedingte Veränderungen<br />

des K<strong>und</strong>en erfasst <strong>und</strong> bewertet. Dabei werden<br />

alle von der Risikoklassifizierung erfassten<br />

K<strong>und</strong>en einer Risikoklasse zugeordnet, die aufgr<strong>und</strong><br />

statischer Erhebungen die Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

(PD = probability of default) der<br />

Forderung innerhalb der nächsten zwölf Monate<br />

ausdrückt. Für die Berechnung der pauschalierten<br />

Einzelwertberichtigung kann diese Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

herangezogen werden.<br />

Dazu ist zunächst die ungesicherte Kreditinanspruchnahme<br />

mit der PD zu multiplizieren. Da<br />

die tatsächlichen Forderungsausfälle teilweise<br />

von der statistischen Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

abweichen können, wird der rechnerische Ausfall<br />

mit einer Verlustquote multipliziert, die sich<br />

aus hausinternen Erfahrungswerten bei der Verwertung<br />

von Forderungen ableiten lässt.<br />

d) Überleitung der Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

zu einzelnen Bereichen eines<br />

dynamisch-zahlungsorientierten Systems<br />

Die Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

stellt die Gr<strong>und</strong>lage für die Bestimmung der einzelnen<br />

Farbbereiche des pauschalierten EWB­Verfahrens<br />

dar (vgl. Abb. 1). Die Grenze zwischen<br />

„weißem“ <strong>und</strong> „grauem“ Bereich ist dort zu<br />

ziehen, wo die künftig erwarteten Verluste, die<br />

sich in den Ausfallwahrscheinlichkeiten widerspiegeln,<br />

noch zu keinen auffälligen Veränderungen<br />

im Zahlungsverhalten der K<strong>und</strong>en geführt haben.<br />

Dieses latente Kreditrisiko wird derzeit über die<br />

Bildung von Pauschalwertberichtigungen nach<br />

HGB abgebildet <strong>und</strong> drückt gerade das Risiko aus,<br />

dass auch einwandfreie bzw. anmerkungsbedürftige<br />

Forderungen, die über eine geringe Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

verfügen, notleidend werden<br />

können. Dem „grauen“ Bereich sind die Risikoklassen<br />

zuzuordnen, die aufgr<strong>und</strong> von Negativmerkmalen<br />

zustande gekommen sind <strong>und</strong> somit<br />

auf akute Leistungsstörungen hindeuten. Der<br />

„schwarze“ Bereich beginnt bei der Risikoklasse,<br />

die ausschließlich Engagements umfasst, die sich<br />

bereits im Abwicklungsbereich befinden. Sofern<br />

in einer oder mehreren „grauen“ Klassen bereits<br />

Engagements aus dem Abwicklungsbereich enthalten<br />

sind, ist darauf zu achten, dass diese Kreditnehmer<br />

nicht mehr vom pauschalierten EWB­<br />

Verfahren erfasst werden.<br />

e) Grenzen des Verfahrens<br />

Während das bisher angewandte verhaltensmerkmalorientierte<br />

Schichtungsverfahren mit<br />

den anderen Verfahren (Pauschalwertberichtigungen<br />

<strong>und</strong> klassische Einzelwertberichtigungen)<br />

kaum kollidierte, ergeben sich bei der<br />

Nutzung der Risikoklassifizierungsverfahren<br />

bereits aus der Zuordnung der einzelnen Klassen<br />

zu den Farbbereichen Überschneidungen<br />

mit den anderen Wertberichtigungsverfahren.<br />

Wurde z. B. für ein Engagement, das entsprechend<br />

der Risikoklasse dem „grauen“<br />

Bereich zuzuordnen ist, bereits in den Vorjahren<br />

eine klassische Einzelwertberichtigung gebildet,<br />

muss diese Forderung vom pauschalierten Ver­

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