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Liebe Leserinnen und Leser, - BankPraktiker

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2. Verfahren zur Ermittlung der<br />

pauschalen Einzelwertberichtigung<br />

Bei der Ermittlung der pauschalierten Einzelwertberichtigung<br />

werden gemeinsame Risiken<br />

festgestellt <strong>und</strong> auf jede Forderung der Gruppe<br />

übertragen 4 . Es kann zum einen auf das verhaltensmerkmalorientierteschichtungsverfahren<br />

zurückgegriffen werden. Dabei wird eine<br />

repräsentative stichprobe aus dem Gesamtbestand<br />

der betroffenen Forderungen gezogen. Die<br />

Forderungen der Stichprobe werden anhand der<br />

vorliegenden Informationen einzeln auf das Vorliegen<br />

eines Wertberichtigungsbedarfs entsprechend<br />

der internen Kriterien für die Risikovorsorge<br />

untersucht. Bei der Auswahl der Stichprobe<br />

werden die Forderungen in mehrere Schichten<br />

mit gleichartigen Risikomerkmalen eingeteilt.<br />

Der ermittelte Wertberichtigungsbedarf wird<br />

auf den gesamten zu untersuchenden Forderungsbestand<br />

der jeweiligen Schichten hochgerechnet<br />

5 . Zum anderen ist die Anwendung eines<br />

dynamisch-zahlungsorientierten Verfahrens<br />

möglich. Hierbei werden die Kredite einer homogenen<br />

Gruppe in die Bereiche „Weiß“, „Grau“<br />

<strong>und</strong> „schwarz“ eingeteilt. Die „weißen“ Kredite<br />

zeigen bisher keine Leistungsstörungen. Dennoch<br />

besteht auch für diese Kredite ein latentes<br />

Kreditrisiko, dem über die Bildung von Pauschalwertberichtigungen<br />

Rechnung getragen wird.<br />

Demgegenüber weisen die „schwarzen“ Kredite<br />

massive Leistungsstörungen auf. Die Kredite<br />

wurden bereits in den Bereich Abwicklung<br />

übergeleitet <strong>und</strong> die gerichtliche bzw. außergerichtliche<br />

Betreibung der Forderung hat begonnen.<br />

In Höhe des Blankoanteils ist im Fall einer<br />

dauernden Wertminderung Risikovorsorge zu<br />

bilden. In diesem Bereich ist aufgr<strong>und</strong> individueller<br />

Verhältnisse im Verwertungsfall jede Forderung<br />

einzeln zu bewerten 6 . Solange noch keine<br />

Abgabe in die Abwicklung erfolgt ist, sind die<br />

Forderungen mit Leistungsstörungen, wie Überziehungen,<br />

Mahnungen, Tilgungsrückständen,<br />

St<strong>und</strong>ungen, Lastschriftrückgaben <strong>und</strong> Schufa­<br />

Einträgen, dem „grauen“ Bereich zuzuordnen.<br />

III. Praktische Umsetzung im<br />

gewerblichen Kreditgeschäft<br />

1. Ausgangslage<br />

Die Sparkasse Detmold hat die Risikovorsorge<br />

im kleinteiligen gewerblichen Kreditgeschäft<br />

bisher nach einem verhaltensorientierten<br />

Schichtungsverfahren ermittelt. Dabei wurde<br />

zunächst eine Stichprobe aus der homogenen<br />

Gruppe der gewerblichen Kredite mit einem<br />

Kreditvolumen von bis zu 50 T€ je Kreditnehmereinheit<br />

ermittelt. Die daraus berechnete<br />

Einzelwertberichtigungsquote wurde dann auf<br />

den gesamten noch nicht wertberichtigten Forderungsbestand<br />

dieser Gruppe angewendet.<br />

Der Vorteil dieses Verfahrens lag in der einheitlichen<br />

Anwendung der in den Organisationsrichtlinien<br />

verankerten Kriterien für die Bildung<br />

von Einzelwertberichtigungen. Demgegenüber<br />

wirkte sich der hohe Zeitaufwand für die Verfahrensdurchführung<br />

negativ aus. In Einzelfällen<br />

mussten ergänzende Unterlagen zur Analyse<br />

der wirtschaftlichen Verhältnisse vom K<strong>und</strong>en<br />

angefordert werden, da das Kreditvolumen<br />

dieser Kreditnehmergruppe mit 50 T€ deutlich<br />

unterhalb der internen Grenze zur Anforderung<br />

von Unterlagen zur Offenlegung der wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse der Sparkasse lag.<br />

2. Einbindung von Risikoklassifizierungsverfahren<br />

bei der Ermittlung<br />

der Risikovorsorge<br />

a) Beweggründe<br />

Durch die nahezu vollständige Klassifizierung<br />

des Forderungsbestandes mit Risikoklassifizierungsverfahren<br />

ergab sich erstmals die Möglichkeit<br />

das zuvor von manuellen Tätigkeiten<br />

geprägte Verfahren stark zu vereinfachen. Im<br />

Segment des kleinteiligen gewerblichen Kreditgeschäfts<br />

werden verschiedene Risikoklassifizierungsverfahren<br />

eingesetzt. Neben einem<br />

Standardratingverfahren, das sich auf die im<br />

Einzelfall vorliegenden Unterlagen zu den wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen sowie ergänzende<br />

qualitative Indikatoren stützt, werden die<br />

K<strong>und</strong>en dieser Gruppe überwiegend mit verhaltensmerkmalorientierten<br />

Scoringverfahren<br />

beurteilt. Dabei fließt neben dem Konto­ <strong>und</strong><br />

Zahlungsverhalten auch die Umsatzentwicklung<br />

<strong>und</strong> das Vorliegen von negativen Informationen,<br />

wie gerichtliche Mahnverfahren, mit in die Klassifizierung<br />

ein. Um die Informationen der Risikoklassifizierungsverfahren<br />

in geeigneter Weise<br />

mit dem Risikovorsorgeverfahren zu verbinden,<br />

wurde die Nutzung der Risikoklassifizierungsverfahren<br />

zur pauschalierten Ermittlung der<br />

Risikovorsorge im Jahr 2008 vom Vorstand der<br />

Sparkasse Detmold beschlossen. Durch die DV-<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Die nahezu<br />

vollständige Risiko­<br />

klassifizierung<br />

ermöglicht eine<br />

vereinfachte FordeForde­ rungsbewertung. «<br />

4 Vgl. Becker/Schneider, EWB, 2. Aufl. 2004,<br />

S. 153 f.<br />

5 Vgl. Müller, Risikovorsorge im Jahresabschluss<br />

von Banken, 2000, S. 209 f.<br />

6 Vgl. Droege, Die Bewertung von Konsumentenkreditforderungen<br />

im Jahresabschluss der<br />

Kreditinstitute, 1988, S. 166 f.<br />

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