Liebe Leserinnen und Leser, - BankPraktiker
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2. Verfahren zur Ermittlung der<br />
pauschalen Einzelwertberichtigung<br />
Bei der Ermittlung der pauschalierten Einzelwertberichtigung<br />
werden gemeinsame Risiken<br />
festgestellt <strong>und</strong> auf jede Forderung der Gruppe<br />
übertragen 4 . Es kann zum einen auf das verhaltensmerkmalorientierteschichtungsverfahren<br />
zurückgegriffen werden. Dabei wird eine<br />
repräsentative stichprobe aus dem Gesamtbestand<br />
der betroffenen Forderungen gezogen. Die<br />
Forderungen der Stichprobe werden anhand der<br />
vorliegenden Informationen einzeln auf das Vorliegen<br />
eines Wertberichtigungsbedarfs entsprechend<br />
der internen Kriterien für die Risikovorsorge<br />
untersucht. Bei der Auswahl der Stichprobe<br />
werden die Forderungen in mehrere Schichten<br />
mit gleichartigen Risikomerkmalen eingeteilt.<br />
Der ermittelte Wertberichtigungsbedarf wird<br />
auf den gesamten zu untersuchenden Forderungsbestand<br />
der jeweiligen Schichten hochgerechnet<br />
5 . Zum anderen ist die Anwendung eines<br />
dynamisch-zahlungsorientierten Verfahrens<br />
möglich. Hierbei werden die Kredite einer homogenen<br />
Gruppe in die Bereiche „Weiß“, „Grau“<br />
<strong>und</strong> „schwarz“ eingeteilt. Die „weißen“ Kredite<br />
zeigen bisher keine Leistungsstörungen. Dennoch<br />
besteht auch für diese Kredite ein latentes<br />
Kreditrisiko, dem über die Bildung von Pauschalwertberichtigungen<br />
Rechnung getragen wird.<br />
Demgegenüber weisen die „schwarzen“ Kredite<br />
massive Leistungsstörungen auf. Die Kredite<br />
wurden bereits in den Bereich Abwicklung<br />
übergeleitet <strong>und</strong> die gerichtliche bzw. außergerichtliche<br />
Betreibung der Forderung hat begonnen.<br />
In Höhe des Blankoanteils ist im Fall einer<br />
dauernden Wertminderung Risikovorsorge zu<br />
bilden. In diesem Bereich ist aufgr<strong>und</strong> individueller<br />
Verhältnisse im Verwertungsfall jede Forderung<br />
einzeln zu bewerten 6 . Solange noch keine<br />
Abgabe in die Abwicklung erfolgt ist, sind die<br />
Forderungen mit Leistungsstörungen, wie Überziehungen,<br />
Mahnungen, Tilgungsrückständen,<br />
St<strong>und</strong>ungen, Lastschriftrückgaben <strong>und</strong> Schufa<br />
Einträgen, dem „grauen“ Bereich zuzuordnen.<br />
III. Praktische Umsetzung im<br />
gewerblichen Kreditgeschäft<br />
1. Ausgangslage<br />
Die Sparkasse Detmold hat die Risikovorsorge<br />
im kleinteiligen gewerblichen Kreditgeschäft<br />
bisher nach einem verhaltensorientierten<br />
Schichtungsverfahren ermittelt. Dabei wurde<br />
zunächst eine Stichprobe aus der homogenen<br />
Gruppe der gewerblichen Kredite mit einem<br />
Kreditvolumen von bis zu 50 T€ je Kreditnehmereinheit<br />
ermittelt. Die daraus berechnete<br />
Einzelwertberichtigungsquote wurde dann auf<br />
den gesamten noch nicht wertberichtigten Forderungsbestand<br />
dieser Gruppe angewendet.<br />
Der Vorteil dieses Verfahrens lag in der einheitlichen<br />
Anwendung der in den Organisationsrichtlinien<br />
verankerten Kriterien für die Bildung<br />
von Einzelwertberichtigungen. Demgegenüber<br />
wirkte sich der hohe Zeitaufwand für die Verfahrensdurchführung<br />
negativ aus. In Einzelfällen<br />
mussten ergänzende Unterlagen zur Analyse<br />
der wirtschaftlichen Verhältnisse vom K<strong>und</strong>en<br />
angefordert werden, da das Kreditvolumen<br />
dieser Kreditnehmergruppe mit 50 T€ deutlich<br />
unterhalb der internen Grenze zur Anforderung<br />
von Unterlagen zur Offenlegung der wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse der Sparkasse lag.<br />
2. Einbindung von Risikoklassifizierungsverfahren<br />
bei der Ermittlung<br />
der Risikovorsorge<br />
a) Beweggründe<br />
Durch die nahezu vollständige Klassifizierung<br />
des Forderungsbestandes mit Risikoklassifizierungsverfahren<br />
ergab sich erstmals die Möglichkeit<br />
das zuvor von manuellen Tätigkeiten<br />
geprägte Verfahren stark zu vereinfachen. Im<br />
Segment des kleinteiligen gewerblichen Kreditgeschäfts<br />
werden verschiedene Risikoklassifizierungsverfahren<br />
eingesetzt. Neben einem<br />
Standardratingverfahren, das sich auf die im<br />
Einzelfall vorliegenden Unterlagen zu den wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen sowie ergänzende<br />
qualitative Indikatoren stützt, werden die<br />
K<strong>und</strong>en dieser Gruppe überwiegend mit verhaltensmerkmalorientierten<br />
Scoringverfahren<br />
beurteilt. Dabei fließt neben dem Konto <strong>und</strong><br />
Zahlungsverhalten auch die Umsatzentwicklung<br />
<strong>und</strong> das Vorliegen von negativen Informationen,<br />
wie gerichtliche Mahnverfahren, mit in die Klassifizierung<br />
ein. Um die Informationen der Risikoklassifizierungsverfahren<br />
in geeigneter Weise<br />
mit dem Risikovorsorgeverfahren zu verbinden,<br />
wurde die Nutzung der Risikoklassifizierungsverfahren<br />
zur pauschalierten Ermittlung der<br />
Risikovorsorge im Jahr 2008 vom Vorstand der<br />
Sparkasse Detmold beschlossen. Durch die DV-<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Die nahezu<br />
vollständige Risiko<br />
klassifizierung<br />
ermöglicht eine<br />
vereinfachte FordeForde rungsbewertung. «<br />
4 Vgl. Becker/Schneider, EWB, 2. Aufl. 2004,<br />
S. 153 f.<br />
5 Vgl. Müller, Risikovorsorge im Jahresabschluss<br />
von Banken, 2000, S. 209 f.<br />
6 Vgl. Droege, Die Bewertung von Konsumentenkreditforderungen<br />
im Jahresabschluss der<br />
Kreditinstitute, 1988, S. 166 f.<br />
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