Liebe Leserinnen und Leser, - BankPraktiker
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Beitrag<br />
» Das akute Adressenausfallrisiko<br />
einer homogenen<br />
Forderungsgruppe<br />
kann pauschal<br />
ermittelt werden. «<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Bildung pauschalierter EWB unter<br />
Einsatz von Risikoklassifizierungsverfahren<br />
Nutzung der Risikoklassifizierungsverfahren im kleinteiligen gewerblichen<br />
Kreditgeschäft für eine pauschalierte Ermittlung von Einzelwertberichtigungen.<br />
Autor:<br />
Jan Hendrik Meyer im Hagen,<br />
Abteilungsleiter Revision,<br />
Sparkasse Detmold.<br />
1 Vgl. MaRisk BTO 1.2.6.<br />
2 Vgl. MaRisk BTO 1.4.<br />
3 Vgl. Krumnow, Rechnungslegung der Kreditinstitute,<br />
2. Aufl. 2004, § 340 e HGB, Rdn. 193.<br />
I. Einleitung<br />
w Kreditinstitute sind aufgr<strong>und</strong> der Mindestanforderungen<br />
an das Risikomanagement dazu<br />
verpflichtet, Kriterien festzulegen, auf deren<br />
Gr<strong>und</strong>lage vor dem Hintergr<strong>und</strong> der jeweiligen<br />
Rechnungslegungsnorm Wertberichtigungen,<br />
Abschreibungen <strong>und</strong> Rückstellungen<br />
für das Kreditgeschäft gebildet werden 1 .<br />
Die dafür erforderliche eingehende Analyse<br />
der wirtschaftlichen Verhältnisse ist aufgr<strong>und</strong><br />
fehlender Unterlagen oftmals nicht möglich.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden im kleinteiligen<br />
Kreditgeschäft häufig pauschalierte Verfahren<br />
zur Ermittlung der Risikovorsorge eingesetzt.<br />
Dabei wird für Forderungen mit gleichartigen<br />
Risiken die Einzelwertberichtigung einheitlich<br />
ermittelt. Erkenntnisse über die Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
der Gruppe werden auf alle Forderungen<br />
der Gruppe übertragen. Die Sparkasse<br />
Detmold nutzt dabei im kleinteiligen<br />
gewerblichen Kreditgeschäft die gem. MaRisk<br />
erforderlichen Risikoklassifizierungsverfahren 2<br />
<strong>und</strong> konnte so den Arbeitsaufwand bei der<br />
Bewertung dieses Forderungssegments deutlich<br />
vermindern.<br />
II. Gr<strong>und</strong>lagen der pauschalierten<br />
Einzelwertberichtigung<br />
1. Gr<strong>und</strong>satz der Einzelbewertung<br />
Bei der Bemessung des Wertberichtigungsbedarfs<br />
ist gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB der<br />
Gr<strong>und</strong>satz der einzelbewertung zu beachten.<br />
Ein Wertausgleich zwischen einzelnen<br />
Bewertungsobjekten ist gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />
zulässig. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> hausinterner<br />
Kriterien ist im Rahmen einer Gesamtschau zu<br />
beurteilen, ob jeder einzelne Kreditnehmer in<br />
der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
nachzukommen. Sofern die Kapitaldienstfähigkeit<br />
nachhaltig nicht gegeben ist, muss in<br />
Höhe der ungesicherten Kreditinanspruchnahme<br />
eine Einzelwertberichtigung gebildet<br />
werden. Ein wesentlicher Ausgangspunkt<br />
dieser Analyse ist dabei die regelmäßige Beurteilung<br />
der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
der Kreditnehmer. Im gewerblichen Kreditgeschäft<br />
sind hierbei Konzern <strong>und</strong> Jahresabschlüsse<br />
sowie ergänzende Unterlagen, wie<br />
z. B. betriebswirtschaftliche Auswertungen,<br />
auszuwerten. Im nicht risikorelevanten Kreditgeschäft<br />
stehen dagegen häufig keine Unterlagen<br />
aus der laufenden Offenlegung gem.<br />
§ 18 KWG zur Verfügung, da das Kreditvolumen<br />
regelmäßig unterhalb der gesetzlichen<br />
bzw. hausinternen Offenlegungsgrenze liegt.<br />
Vielfach liegen lediglich quantitative Frühwarnindikatoren<br />
aus der Kontoführung vor.<br />
Die detaillierte Bewertung des kleinteiligen<br />
Kreditgeschäfts ist aufgr<strong>und</strong> der Vielzahl der<br />
zu beurteilenden Engagements nur mit verhältnismäßig<br />
hohem Aufwand möglich. Dieses<br />
Problem wurde in der Praxis insofern gelöst,<br />
dass Forderungen mit gleichartigen Risiken zu<br />
Gruppen zusammengefasst werden. Voraussetzung<br />
für die Gruppenbildung ist, dass die<br />
Gemeinsamkeiten der Gruppe die bestehenden<br />
Unterschiede überwiegen. Die in den einzelnen<br />
Gruppen enthaltenen Risiken werden<br />
in einem vereinfachten Verfahren durch pauschale<br />
Abschläge berücksichtigt, die sich an<br />
den Erfahrungen der Vergangenheit orientieren.<br />
Die pauschalierte Bewertung ist eine<br />
nach dem Niederstwertprinzip gebotene,<br />
pauschal ermittelte Einzelwertberichtigung,<br />
da die Bildung der Risikogruppen <strong>und</strong> die<br />
Zuordnung jedes einzelnen Kredits weiterhin<br />
das Vorliegen eines akuten Adressenausfallrisikos<br />
voraussetzt 3 .