31.12.2012 Aufrufe

Liebe Leserinnen und Leser, - BankPraktiker

Liebe Leserinnen und Leser, - BankPraktiker

Liebe Leserinnen und Leser, - BankPraktiker

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

HerauSgeber<br />

Werner Böhnke, Vorstandsvorsitzender, WGZ Bank<br />

Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH, Bankrechtssenat<br />

Dr. Peter Hanker, Vorstandssprecher, Volksbank Mittelhessen eG<br />

Wolfgang Hartmann, Mitglied des Vorstands <strong>und</strong> Chief Risk Officer,<br />

Commerzbank aG<br />

Prof. Dr. Thomas a. Lange, Sprecher des Vorstands, national-Bank aG<br />

Dr. Hans Richter, Oberstaatsanwalt, Leiter abteilung Bank-, Börsen- <strong>und</strong> Insolvenzstrafrecht,<br />

Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftsstrafrecht, Stuttgart<br />

karl Matthäus Schmidt, Vorstandssprecher, quirin bank aG<br />

Werner Severin, stv. Vorsitzender des Vorstands, SaarLB<br />

Prof. Dr. Franz-Christoph Zeitler, Vize-Präsident der Deutschen B<strong>und</strong>esbank<br />

FacHbeirat<br />

Jürgen Becker, B<strong>und</strong>eszentralamt für Steuern<br />

Markus Dauber, Vorstand, Volksbank Offenburg eG<br />

Markus Dokter, Leiter Unternehmenssteuerung, Volksbank Mittelhessen eG<br />

Volker Fentz, Vertriebsdirektor <strong>und</strong> Leiter Firmenk<strong>und</strong>en, niederlassung Rhein-<br />

Main, HypoVereinsbank, Member of UniCredit Group<br />

Dr. karsten Füser, Head of advisory Services / Global Financial Services,<br />

Ernst & Young aG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Stuttgart<br />

Dr. Ralf Hannemann, Direktor, Bereichsleiter Risikomanagement <strong>und</strong><br />

Controlling, B<strong>und</strong>esverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB<br />

Ralf Josten, LL. M. oec, Rechtsanwalt, Direktor Zentralbereich kommunen/<br />

Recht <strong>und</strong> Chefsyndikus kreissparkasse köln<br />

Dr. Jörg Lauer, Direktor Immobilienk<strong>und</strong>en Europa, Landesbank<br />

Baden-Württemberg<br />

Hans-Peter Lorenz, Bankenaufsicht, Deutsche B<strong>und</strong>esbank, Hauptverwaltung<br />

Frankfurt<br />

Marcus Michel, Bereichsdirektor Personal, Recht <strong>und</strong> Marketing, Volksbank<br />

Baden-Baden-Rastatt eG<br />

Mathias nittel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- <strong>und</strong> kapitalmarktrecht,<br />

Witt nittel Rechtsanwälte, Heidelberg<br />

Burkhard Reitermann, Unternehmensbereichsleiter Marktfolge, kredit,<br />

Risikomanagement, Privat- <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en, Dresdner Bank aG,<br />

Frankfurt am Main<br />

Helmut Schneider, Direktor, Steuerabteilung, Bayern LB<br />

Elmar Scholz, abteilungsleiter Marktfolge Passiv / Dienstleistungen,<br />

Sparkasse am niederrhein<br />

anja Steinmeyer, Leiterin Handelskontrolle, HSH nordbank aG<br />

Walter Ullrich, Direktor, Leiter Interne Revision, Hamburger Sparkasse aG<br />

Christoph Wengler, Syndikus, European association of Public Banks (EaPB)<br />

Dr. Maximilian a. Werkmüller, LL.M., Syndikus & Leiter Family Office, HSBC<br />

Trinkaus & Burkhardt kGaa<br />

Dr. Stefan Zeranski, Leiter Treasury, kölner Bank eG<br />

redaktion<br />

Heidelberg<br />

Dr. Patrick Rösler, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Finanz Colloquium Heidelberg<br />

(V.i.S.d.P.)<br />

Dr. Christian Göbes, Geschäftsführer Finanz Colloquium Heidelberg<br />

Corinna van der Eerden<br />

SponSoren<br />

abit.de de.ey.com bankon.de<br />

protiviti.de handelsblatt.com<br />

<strong>Liebe</strong> <strong><strong>Leser</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Leser</strong>,<br />

Seitensprung?<br />

Der Wechsel eines renommierten Mitarbeiters<br />

einer Verbraucherzentrale zu einer Bank<br />

(von Th. Bieler von der VZ NRW zur ING DIBA)<br />

hat in beiden Lagern zu erheblicher Verunsicherung<br />

geführt. Beide Seiten sind offensichtlich<br />

in eher starrem Lagerdenken fixiert<br />

als den Austausch als wechselseitigen Lernprozess<br />

zu begreifen.<br />

Editorial<br />

Dr. Rainer Metz<br />

Wer einmal auf „einer Seite“ tätig war, gilt der anderen Seite als<br />

verdächtig. Dies wird in anderen Ländern, insbesondere den USA,<br />

sehr viel unideologischer gesehen. Nicht für wen man gearbeitet<br />

hat, sondern welche Leistungsqualität man erbracht hat, steht<br />

dort zunächst im Vordergr<strong>und</strong>. Die Kombination von unterschiedlichen<br />

Ansätzen <strong>und</strong> Erfahrungen durch Mitarbeiter aus allen Richtungen<br />

wird als kreatives Erfolgspotential der Unternehmen gesehen.<br />

Insofern gibt dieser Wechsel Anlass zur Hoffnung, dass auch in<br />

Deutschland mehr Flexibilität entsteht. Dabei wäre es umgekehrt<br />

auch für die Verbraucherverbände von Vorteil, mehr qualifizierte<br />

Banker anwerben zu können.<br />

Hinter der Abschottung steht die Auffassung, dass Verbraucherschutz<br />

<strong>und</strong> Ökonomie inkompatibel seien. Verbraucherschutz wird<br />

als Bürokratie, als Kostenfaktor etc. verstanden; „Wirtschaftspolitik“<br />

wird auf die Sorge für die Anbieterseite beschränkt. Auch dies ist<br />

im Ausland anders. Deutlich wird dies schon an der institutionellen<br />

Verankerung beider Aufgaben in einer Einrichtung. Aufgabe ist die<br />

Sicherung effektiver <strong>und</strong> erfolgreicher Märkte <strong>und</strong> fairen Wettbewerbs<br />

zum Wohle der Verbraucher <strong>und</strong> Anbieter. In den USA obliegt<br />

auch der Anlegerschutz der Finanzmarktaufsicht.<br />

Anspruchsvolle Konsumenten mit klaren <strong>und</strong> durchsetzbaren Rechtsansprüchen<br />

sorgen nach diesem Verständnis dafür, dass sich nur<br />

seriöse <strong>und</strong> leistungsstarke Angebote <strong>und</strong> Anbieter auf dem Markt<br />

behaupten können. Tricks <strong>und</strong> Unseriosität gilt es auszuschalten,<br />

um sowohl Verbrauchervertrauen zu sichern als auch seriöse Unternehmen<br />

für den internationalen Wettbewerb zu stärken.<br />

Aber vielleicht tragen ja so kleine Schritte wie ein Mitarbeiterwechsel<br />

dazu bei, dass auch Deutschland langsam den Anschluss an den<br />

internationalen Standard findet.<br />

Dr. Rainer Metz, B<strong>und</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft<br />

<strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

265


Inhalt<br />

266<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

268-273<br />

AKTUELL / NEUE STUDIEN<br />

268 Steuerhinterziehung:<br />

Haftungsbescheid gg.<br />

Bankmitarbeiter<br />

270 Studie zur Baufinanzierungs-<br />

Fitness 2009<br />

Conrad Hinrich Donner Bank<br />

expandiert weiter<br />

Umfrage: Electronic Banking<br />

für Firmenk<strong>und</strong>en<br />

Firmenk<strong>und</strong>engeschäft deutscher<br />

Banken unter Druck<br />

271 Frauen erfolgreicher als Männer<br />

bei der Geldanlage<br />

„DIA-Deutschland-Trend-<br />

Vorsorge“ erstmals gesunken<br />

272 Neue Studien:<br />

Baufinanzierungsstudie 2009<br />

BEITRÄGE<br />

BEITRÄGE<br />

274 Bildung pauschalierter EWB: Einsatz<br />

von Risikoklassifizierungsverfahren<br />

Jan Hendrik Meyer im Hagen, Sparkasse Detmold<br />

w Durch den Einsatz eines pauschalierten Verfahrens<br />

zur Ermittlung von Einzelwertberichtigungen<br />

werden das Risikovorsorgeverfahren<br />

<strong>und</strong> die Risikoklassifizierungsverfahren in<br />

effizienter Weise miteinander verb<strong>und</strong>en. Der<br />

Beitrag erläutert die praktische Umsetzung<br />

eines derartigen Verfahrens bei der Sparkasse<br />

Detmold. Dabei werden auch die Vorteile <strong>und</strong><br />

Grenzen dieser Vorgehensweise vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />

einer wertorientierten Banksteuerung<br />

dargestellt.<br />

280 Fristenkongruente Refinanzierung:<br />

Aktive Portfoliozinssteuerung<br />

Holger Thiele, Dresdner Bank AG | Klaus Beutel, Dresdner Bank AG<br />

w Der Beitrag behandelt die Weiterentwicklung<br />

der fristenkongruenten Refinanzierung auf Basis<br />

von modelliertem K<strong>und</strong>enverhalten <strong>und</strong> die hierdurch<br />

eintretenden Cash flows.<br />

286 Talent Management: Best Practice<br />

Gabriele Herdin, Management Training / Volksbank Mittweida<br />

w Personalmanagement in einer Bank nach<br />

Risikogesichtspunkten mit Blick auf MaRisk<br />

richtet sich auf Maßnahmen zur Minderung,<br />

Vorbeugung <strong>und</strong> Beseitigung von Lückenrisiken,<br />

Beziehungsrisiken <strong>und</strong> Kompetenzrisiken.<br />

Dieser Beitrag zeigt das Vorgehen einer erfolgreichen<br />

Nachwuchsführungskräfteentwicklung<br />

auf. Dabei werden der Aufbau <strong>und</strong> die Durchführung<br />

des Programms, die Evaluation / Feedback<br />

<strong>und</strong> der Start des Folgeprogramms betrachtet.<br />

291 Sicherheitenpoolvertrag:<br />

Aktuelle Entwicklungen<br />

Michael Kersting, Sparkasse Nürnberg<br />

w Die Entscheidung des BGH vom 21.02.2008<br />

wurde in der Kreditwirtschaft sehr positiv aufgenommen.<br />

Der Beitrag beschäftigt sich insbesondere<br />

mit der Frage, inwieweit dieses Urteil Auswirkungen<br />

auf die bisherige Rechtsprechung des<br />

BGH zu Sicherheitenpoolverträgen beinhaltet.<br />

294 OpRisk:<br />

Individuelle Datenverarbeitung<br />

Jörg Bretz, Deutsche B<strong>und</strong>esbank<br />

w Sämtliche Finanzinstitute setzen individuelle<br />

Datenverarbeitung (IDV), zur Prozessunterstützung<br />

ein. Die Qualität des Managements der operationellen<br />

Risiken aus dem Einsatz der IDV schwankt<br />

zwischen den Instituten allerdings erheblich.<br />

Der Beitrag stellt wesentliche Elemente der<br />

Steuerung operationeller Risiken aus dem Einsatz<br />

der IDV dar.


274-307<br />

300 Strategisches Management:<br />

Auf dem Weg zur führenden<br />

Komfortsparkasse<br />

<strong>BankPraktiker</strong>:<br />

UnaBHänGIG – LÖSUnGSORIEnTIERT – kOMPakT:<br />

FaCHWISSEn FüR DaS akTIV- UnD PaSSIVGESCHäFT<br />

Redaktion Heidelberg<br />

Finanz Colloquium Heidelberg<br />

Dr. Patrick Rösler (V.i.S.d.P.),<br />

Dr. Christian Göbes<br />

Tel.: 0 62 21/60 18 55<br />

E-Mail: bp.redaktion@fachverlag.de<br />

Redaktion Düsseldorf /<br />

Redaktionsassistenz<br />

Corinna van der Eerden / Sylvia Braun<br />

Tel.: 02 11 / 887-1435<br />

E-Mail: bp.redaktion@fachverlag.de<br />

Produktmanagement<br />

Elke Hartmann<br />

Tel.: 02 11 / 887-1470<br />

E-Mail: e.hartmann@fachverlag.de<br />

Verlag<br />

Geschäftsführung<br />

Johannes Höfer, Dr. Michael Stollarz<br />

Objektleitung<br />

andreas Walter<br />

Dr. Michael Sohl, Nassauische Sparkasse | Dirk Schwarz, Nassauische<br />

Sparkasse, Wiesbaden<br />

w Die am 29.01.2009 vorgestellte neue Geschäftstrategie<br />

der Sparkassen hebt die K<strong>und</strong>enzufriedenheit<br />

auf die oberste Zielebene. Der vorliegende<br />

Beitrag zeigt auf, wie die Nassauische Sparkasse<br />

bei ihrer 2007 entwickelten <strong>und</strong> seit Mitte<br />

2008 umgesetzten Strategie zur Komfortsparkasse<br />

Nr. 1 dieses Ziel mittels eines innovativen, integrierten<br />

Managementsystems abbildet. Ein System,<br />

das die Gesamthausstrategie in allen strategierelevanten<br />

Dimensionen operationalisiert<br />

<strong>und</strong> neben den klassischen Dimensionen auch<br />

den öffentlichen Auftrag als einen strategischen<br />

Wettbewerbsvorteil in den Fokus nimmt.<br />

304 Insolvenzordnung: Wiederkehrende<br />

Probleme aus Sicht der Banken<br />

Impressum<br />

Reinhard Voß, COMMERZBANK AG<br />

w Nachdem die Insolvenzordnung vor zehn Jahren<br />

in Kraft trat, wird diese nun aus der Sicht eines<br />

Bankenvertreters auf den Prüfstand gestellt. Dabei<br />

wird insbesondere das Ziel der Verwirklichung<br />

der Gläubigerautonomie näher untersucht <strong>und</strong> es<br />

werden Gedanken zu einer noch besseren Beteiligung<br />

der Gläubiger entwickelt.<br />

Gesamtanzeigenleitung<br />

Sandro Cristofoli<br />

Anzeigenleitung<br />

Regina Hamdorf<br />

Ad Sales & Management<br />

Jochen kolb<br />

Tel.: 02 11 / 8 87-14 93<br />

Fax: 02 11 / 8 87-15 08<br />

Kontakt<br />

Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH<br />

kasernenstr. 67, 40213 Düsseldorf<br />

Postfach 10 11 02, 40002 Düsseldorf<br />

Tel.: 02 11 / 88 70, Telex 172 11 308 hblverl<br />

Redaktion: 02 11 / 8 87 28 03<br />

K<strong>und</strong>enservice<br />

Tel. Inland 0800 / 000 1637 (gebührenfrei)<br />

Fax Inland 0800 / 000 2959 (gebührenfrei)<br />

Tel. ausland 0049 / 211 – 887 – 3670<br />

Fax ausland 0049 / 211 – 887 – 3671<br />

<strong>Leser</strong>service E-Mail: bp.leserservice@vhb.de<br />

Anschrift<br />

Fachverlag k<strong>und</strong>enservice<br />

Berner Str. 2, 97084 Würzburg<br />

Postfach 92 54, 97092 Würzburg<br />

Bankverbindung<br />

Dresdner Bank aG, Düsseldorf (anzeigen / abo)<br />

BLZ 300 800 00, kto-nr. 212 665 500<br />

SERVICE<br />

308 BankPartner<br />

310 Rezensionen<br />

311 Personalia<br />

Kooperationspartner<br />

Finanz Colloquium Heidelberg GmbH, Plöck 32a<br />

69117 Heidelberg; Tel.: 0 62 21 / 60 18 – 62<br />

Fax: 0 62 21 / 60 18 – 63<br />

E-Mail: info@FC-Heidelberg.de<br />

www.FC-Heidelberg.de<br />

ISSN 1861-4884<br />

Internet<br />

www.bankpraktiker.de<br />

E-Mail: bp.redaktion@fachverlag.de<br />

<strong>BankPraktiker</strong> erscheint monatlich<br />

Bezugspreise<br />

Einzelheft 23 €; zzgl. 0,95 € Versandkosten.<br />

Jahresvorzugspreis Inland 210 € inkl. MwSt.<br />

zzgl. 12 € Versandkosten. abo für Studenten <strong>und</strong><br />

Teilnehmer an kursen zur Vorbereitung auf das<br />

Steuerberater- <strong>und</strong> Wirtschaftsprüferexamen<br />

(gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung)<br />

jährlich 111 €; inkl. MwSt. einschl. Versand-<br />

kosten. auslandsabonnement jährl. 196,80 €<br />

(angaben zu MwSt. <strong>und</strong> Versandkosten im<br />

ausland erhalten Sie im Internet unter:<br />

www.fachverlag.de/bezugspreise).<br />

Im kombi-abo mit der Monatszeitschrift FInanZ<br />

BETRIEB Inland 453 € inkl. MwSt. einschl. Versandkosten.<br />

auslands-kombi-abonnement mit<br />

der Monatszeitschrift FInanZ BETRIEB 401,40 €<br />

(angaben zu MwSt. <strong>und</strong> Versandkosten im ausland<br />

unter: www.fachverlag.de/bezugspreise).<br />

308-312<br />

abonnementskündigungen sind nur mit einer<br />

Frist von 21 Tagen zum Ende des berechneten<br />

Bezugszeitraums möglich. Im Fall höherer<br />

Gewalt (Streik oder aussperrungen) besteht kein<br />

Belieferungs- oder Entschädigungsanspruch.<br />

<strong>BankPraktiker</strong> wird sowohl im Print als auch auf<br />

elektronischem Weg (z. B. Datenbank, CD-ROM<br />

etc.) vertrieben. nachdruck <strong>und</strong> Vervielfältigung<br />

jeder art sind nur mit Genehmigung des Verlags<br />

zulässig.<br />

Layout <strong>und</strong> Produktion<br />

S3 aDVERTISInG kG<br />

newspaper & magazine experts<br />

Bilker allee 216, 40215 Düsseldorf<br />

E-Mail: experts@s3-advertising.com<br />

Werk 2 Print & Medien konstanz GmbH<br />

Medienhaus Südkurier<br />

Max-Stromeyer-Str. 180<br />

78467 konstanz<br />

Für anzeigen gilt Preisliste nr. 3 vom 01.01.2008.<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

267


Aktuell<br />

Recht<br />

Steuerhinterziehung: Haftungsbescheid<br />

gg. Bankmitarbeiter<br />

w Seit der Flut von Hausdurchsuchungen<br />

im Frühjahr 2008 hat sich der „Ton“ im<br />

Bereich der Bekämpfung der Steuerkriminalität<br />

sowohl bei den Strafgerichten<br />

als auch bei den staatsanwaltschaftlichen<br />

<strong>und</strong> finanzbehördlichen Ermittlungseinrichtungen<br />

verschärft. Dazu passt auch<br />

der „Rückenwind“ aus der Politik. Höhepunkt<br />

war sicherlich die öffentliche<br />

Einladung von Ländern wie Österreich,<br />

Liechtenstein, Schweiz <strong>und</strong> Burkina Faso<br />

zu einer OECD­Nachfolge Konferenz<br />

nach Berlin durch B<strong>und</strong>esfinanzminister<br />

Steinbrück. Insofern passt der Beschluss<br />

des 8. Senats des FG Düsseldorf vom<br />

10.02.2009 ins Bild. Die nachfolgenden<br />

Ausführungen schließen sich an Roller/<br />

Carl, BP 2008 S. 226 ff. an.<br />

Zum Verfahren: Ein Bankmitarbeiter erhielt<br />

gem. den §§ 191 i.V.m. 71 AO einen Haftungsbescheid<br />

wegen der behaupteten<br />

Teilnahme an der steuerhinterziehung<br />

eines nicht enttarnten K<strong>und</strong>en. Zudem<br />

enthält der Haftungsbescheid Zinsen für<br />

die verkürzten Steuern gem. § 235 AO.<br />

Hiergegen legte der Bankmitarbeiter Einspruch<br />

ein <strong>und</strong> beantragte die Aussetzung<br />

der Vollziehung. Diese wurde ihm verwehrt,<br />

weshalb er als Antragsteller beim<br />

FG Düsseldorf nach § 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m.<br />

Abs. 2 Satz 2 FGO beantragte, das den<br />

Haftungsbescheid erlassende FA zu zwingen,<br />

die Vollziehung des angefochtenen<br />

Haftungsbescheids auszusetzen, da ernstliche<br />

Zweifel an der Rechtmäßigkeit des<br />

Haftungsbescheids bestehen, so der Bankmitarbeiter.<br />

Der Bankmitarbeiter beantragte<br />

also im einstweiligen Rechtschutz lediglich<br />

die Aussetzung der Vollziehung des gegen<br />

ihn erlassenen Haftungsbescheids so lange,<br />

bis die Hauptsache geklärt ist.<br />

Die Argumentation des Bankmitarbeiters:<br />

Die Hauptargumentation des<br />

Bankmitarbeiters war, dass der Haftungsbescheid<br />

nichtig sei, da er weder einen<br />

konkreten Steuerschuldner noch die Höhe<br />

der einzelnen Steuerschulden beinhalte,<br />

268 06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

sodass es an der hinreichenden Bestimmtheit<br />

mangele. Insbesondere setze die<br />

hinreichende Bestimmtheit die festgesetzte<br />

Steuer nach Art <strong>und</strong> Betrag <strong>und</strong><br />

die Person des Steuerschuldners gem.<br />

§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO voraus.<br />

Die Argumentation des Finanzgerichts<br />

Düsseldorf: Dieser Argumentation schloss<br />

sich das FG nicht an, sondern erklärte in<br />

Anlehnung an die Rechtsprechung des<br />

BFH, dass der angefochtene Haftungsbescheid<br />

die erlassende Behörde, den<br />

Haftungsschuldner, die Haftungsschuld<br />

der Höhe <strong>und</strong> der Art – Einkommensteuer<br />

1993 – nach, sowie den Haftungsgr<strong>und</strong> in<br />

tatsächlicher <strong>und</strong> rechtlicher Hinsicht ausreichend<br />

erkennen lasse.<br />

Dass das den Haftungsbescheid erlassende<br />

FA den Steuerschuldner <strong>und</strong> die<br />

Höhe der einzelnen Steuerschulden nicht<br />

im Haftungsbescheid benennen konnte,<br />

liege daran, dass nach den Feststellungen<br />

der Strafermittlungsbehörden die K<strong>und</strong>en<br />

der betreffenden Bank im Hinblick auf die<br />

bevorstehende Einführung der sog. Zinsabschlagsteuer<br />

zu Beginn des Jahres 1992<br />

durch die Verlagerung von Vermögenswerten<br />

ins Ausland die späteren Erträge<br />

der deutschen Besteuerung endgültig entziehen<br />

wollten. Um vor Nachforschungen<br />

der deutschen Steuerbehörden geschützt<br />

zu sein, hätten diese K<strong>und</strong>en ein Interesse,<br />

bei den Transfers keine Spuren zu<br />

hinterlassen, die eine k<strong>und</strong>enbezogene<br />

Zuordnung der über die A­Bank getätigten<br />

Auslandstransfers ermöglichten. Die<br />

K<strong>und</strong>en machten deshalb von der seitens<br />

der A­Bank geschaffenen Möglichkeit,<br />

Bargeld <strong>und</strong> Wertpapiere ohne jegliche<br />

Legitimationsprüfung anonym ins Ausland<br />

transferieren zu können, Gebrauch.<br />

Deshalb konnten die Strafermittlungsbehörden<br />

die jeweiligen Steuerschuldner<br />

nicht ermitteln <strong>und</strong> konkret bezeichnen,<br />

weshalb gerade von der Möglichkeit des<br />

Haftungsbescheids gegen den Bankmitarbeiter<br />

Gebrauch gemacht wurde, der<br />

seinerseits durch die Strafermittlungsbehörden<br />

enttarnt wurde. Der Tatbeitrag<br />

des Bankmitarbeiters, der den Haftungsbescheid<br />

rechtfertigt, stehe – so das FG<br />

Düsseldorf – also fest. Lediglich die nicht<br />

enttarnten K<strong>und</strong>en können, da nicht<br />

konkretisierbar, nicht mit einem Steuerbescheid<br />

für die verkürzten Steuern<br />

herangezogen werden, sondern lediglich<br />

die enttarnten K<strong>und</strong>en. Für die nicht<br />

enttarnten K<strong>und</strong>en, die von der von der<br />

Bank geschaffenen – <strong>und</strong> vom BGH als<br />

„Verschleierungssystem für anonyme Kapitaltransfers“<br />

bezeichneten – Möglichkeit,<br />

Wertpapiere zugunsten der Auslandstöchter<br />

der Bank nicht unter ihrem Namen<br />

zu transferieren, Gebrauch machten,<br />

kam überhaupt ein Haftungsbescheid<br />

gegen den überführten Bankmitarbeiter<br />

in Betracht. Denn diesen nicht enttarnten<br />

K<strong>und</strong>en sei durch den überführten<br />

Bankmitarbeiter die Möglichkeit eröffnet<br />

worden, unter einem Kennwort oder einer<br />

Nummer bei den Schaltern oder Anlageberatern<br />

der betreffenden Bank effektiv<br />

einzuliefern, statt – wie erforderlich – die<br />

Identität offen zu legen.<br />

Letztlich geht das FG Düsseldorf also<br />

davon aus, dass zwischen enttarnten<br />

<strong>und</strong> nicht enttarnten K<strong>und</strong>en nicht<br />

differenziert werden dürfe. Die Entstehung<br />

der Steuerschuld <strong>und</strong> das Vorliegen<br />

einer Steuerhinterziehung durch die nicht<br />

enttarnten Wertpapierk<strong>und</strong>en wird durch<br />

das FG Düsseldorf für so wahrscheinlich<br />

erachtet, dass daran keine Zweifel bestehen<br />

könnten. Insbesondere geht das FG<br />

Düsseldorf davon aus, dass es sich die<br />

Überzeugung vom Vorliegen einer Steuerhinterziehung<br />

der nicht enttarnten<br />

Wertpapierk<strong>und</strong>en verschafft hat, da<br />

keine Anhaltspunkte bestünden, dass die<br />

nicht identifizierten K<strong>und</strong>en im Gegensatz<br />

zu den enttarnten K<strong>und</strong>en die Erträge<br />

angegeben hätten oder die Erträge wegen<br />

anderer Besteuerungsgr<strong>und</strong>lagen nicht zu<br />

einer Steuerverkürzung geführt hätten.<br />

Darüber hinaus geht das FG Düsseldorf<br />

davon aus, dass die Motivation der nicht<br />

enttarnten K<strong>und</strong>en für den anonymen<br />

Transfer dieselbe sein müsse, wie die<br />

der enttarnten K<strong>und</strong>en, da ein steuerehrlicher<br />

K<strong>und</strong>e kein Interesse an einem seine<br />

eigene Identität verschleiernden Wertpapiertransfer<br />

unter ausschließlicher Angabe<br />

eines Kennworts oder einer Nummer ins<br />

Ausland habe. Ebenso würde es keine<br />

Anhaltspunkte für strafbefreiende Erklä­


ungen der nicht identifizierten K<strong>und</strong>en<br />

geben. Im Übrigen habe eine strafbefreiende<br />

Erklärung lediglich Auswirkungen<br />

auf die Bestrafung, nicht aber darauf, dass<br />

der objektive <strong>und</strong> subjektive Tatbestand<br />

einer Steuerhinterziehung oder einer Beihilfe<br />

erfüllt war, welcher Voraussetzung für<br />

den Haftungsbescheid gem. den §§ 191,<br />

71 AO ist. Dass der Bankmitarbeiter die<br />

Gehilfe i. S. des § 27 StGB zur Steuerhinterziehung<br />

seiner K<strong>und</strong>en war, steht für<br />

das FG Düsseldorf fest. Denn mit den von<br />

ihm erstellten Anweisungen förderte er<br />

die Herbeiführung der Steuerverkürzung<br />

der nicht enttarnten K<strong>und</strong>en, wodurch<br />

die Wertpapiere anonym ins Ausland<br />

transferiert werden konnten, ohne die<br />

geforderte Legitimationsprüfung vorgenommen<br />

zu haben. Durch die von<br />

den K<strong>und</strong>en gewünschte Auslandsverwahrung<br />

der effektiven Stücke konnte<br />

auch auf die Aneignungsermächtigung<br />

gem. § 13 DepotG verzichtet werden,<br />

was anonyme Wertpapiertransfers ins<br />

Ausland förderte, da die Anonymität das<br />

Entdeckungsrisiko bei Nichtangabe der<br />

Kapitalerträge in den Steuererklärungen<br />

stark verringerte. Dem Bankmitarbeiter<br />

wurde seitens des FG Düsseldorf darüber<br />

hinaus bedingter Vorsatz unterstellt, da er<br />

nicht erläutert habe, welche Gründe die<br />

Anonymisierung des Wertpapiertransfers<br />

ins Ausland notwendig gemacht haben<br />

könnten <strong>und</strong> warum es gerade vor dem<br />

Hintergr<strong>und</strong> der Einführung der Zinsabschlagsteuer<br />

zu der enormen Nachfrage<br />

von K<strong>und</strong>en auf Verzicht einer Legitimationsprüfung<br />

bei der Einlieferung effektiver<br />

Werte kam.<br />

Das FG Düsseldorf schließt sich insofern<br />

auch der Rechtsprechung des BGH<br />

an, wonach für die tatsächliche Förderung<br />

der Haupttaten durch den Gehilfen<br />

es ausreicht, dass dieser die Haupttat im<br />

Vorbereitungsstadium fördert, so lange<br />

die Teilnahmehandlung mit dem Willen<br />

<strong>und</strong> dem Bewusstsein geleistet wird, die<br />

Haupttat (hier der nicht enttarnten, bzw.<br />

nicht identifizierten K<strong>und</strong>en zu einer fiktiven<br />

Steuerhinterziehung) zu fördern.<br />

Würdigung der jeweiligen Argumentation:<br />

Bei der eigenen Beurteilung<br />

des Beschlusses des FG Düsseldorf vom<br />

10.02.2009 ist auf der einen Seite<br />

das Ermittlungsinteresse der Finanz­<br />

<strong>und</strong> Steuerbehörden hinsichtlich der<br />

Steuerstraftaten im Interesse des Allgemeinwohls<br />

<strong>und</strong> der Volkswirtschaft, dem<br />

allgemeinen Steueraufkommen <strong>und</strong> dem<br />

Gleichbehandlungsgr<strong>und</strong>satz bei der Steuererhebung<br />

<strong>und</strong> auf der anderen Seite das<br />

Interesse des Steuerbürgers an rechtsstaatlichen<br />

fairen Verfahren zu berücksichtigen.<br />

Im Gr<strong>und</strong>satz gibt es also keinen Zweifel<br />

daran, dass die Gehilfen von Steuerhinterziehern<br />

für die hinterzogenen Steuern<br />

haften, wenn die Steuerschuldner nicht<br />

mehr zu greifen sind. Der hier zu diskutierende<br />

Beschluss des FG Düsseldorf gibt<br />

jedoch in anderer Hinsicht Anlass darüber<br />

nachzudenken, ob hier wirklich die<br />

rechtsstaatlichen Gr<strong>und</strong>sätze beachtet<br />

worden sind. Denn nach dem Gr<strong>und</strong>satz<br />

„in dubio pro reo“, der auch im Finanzgerichtsverfahren<br />

zu beachten ist, lässt sich<br />

möglicherweise ableiten, dass die Finanzbehörde<br />

im finanzgerichtlichen Verfahren<br />

die Feststellungslast für die den Steueranspruch<br />

begründenden Tatsachen trägt.<br />

Ob die Finanzbehörde <strong>und</strong> das FG wirklich<br />

nachgewiesen haben, dass unbekannte<br />

Dritte – also die nicht enttarnten <strong>und</strong><br />

nicht identifizierten Steuerhinterzieher<br />

– Steuerhinterziehung begangen haben,<br />

erscheint fraglich. Denn der Tatbestand<br />

der Steuerhinterziehung ist gegenüber<br />

diesen unbekannten Dritten denknotwendig<br />

<strong>und</strong> denklogisch nicht nachgewiesen,<br />

da diese Personen nicht einmal identifizierbar<br />

sind. Überspitzt formuliert haftet<br />

der Bankmitarbeiter für eine vermutete<br />

Steuerhinterziehung nicht geklärter Steuerart<br />

in nicht feststehender Höhe in noch<br />

aufzuklärendem Steuerjahr einer „Fata<br />

Morgana“, die möglicherweise sogar noch<br />

strafbefreiende Erklärungen abgegeben<br />

hat. Dass die hinterzogenen Steuern hinsichtlich<br />

des Veranlagungszeitraums <strong>und</strong><br />

der Steuerart lediglich vermutet werden<br />

<strong>und</strong> hinsichtlich der Höhe der hinterzogenen<br />

Steuern lediglich geschätzt<br />

werden, ohne greifbare Vergleiche heran<br />

ziehen zu können, erscheint rechtsstaatlich<br />

bedenklich. Es erscheint kaum mehr<br />

vertretbar, ohne Kenntnis der Steuerart,<br />

des Veranlagungszeitraums <strong>und</strong> des Steu­<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Aktuell<br />

erpflichtigen die hinterzogenen Steuern<br />

unter Anlehnung an die Feststellungen<br />

bei den enttarnten K<strong>und</strong>en nach § 162 AO<br />

zu schätzen. Denn gr<strong>und</strong>sätzlich ist eine<br />

Schätzung nach § 162 AO zwar erlaubt<br />

<strong>und</strong> vorgesehen, gem. § 162 Abs. 1 Satz 2<br />

AO sollten jedoch alle Umstände berücksichtigt<br />

werden, die für die Schätzung von<br />

Bedeutung sind. Dies ist ohne jeglichen<br />

Anhaltspunkt für eine konkrete Person<br />

überhaupt kaum möglich. Daran schließt<br />

sich die Haftung für die Hinterziehungszinsen<br />

nach §§ 71, 235 AO an. Insofern ist<br />

auch die Begründung im Beschluss des<br />

FG Düsseldorf, dass „die Berechnung der<br />

Hinterziehungszinsen im angefochtenen<br />

Haftungsbescheid schlüssig ist“ nicht<br />

überzeugend. Ausgehend von Fantasiezahlen<br />

kann selbstverständlich immer<br />

irgendeine schlüssige Berechnung durchgeführt<br />

werden. Das FG Düsseldorf hat<br />

zu Recht wegen gr<strong>und</strong>sätzlicher Bedeutung<br />

der vorstehend erörterten Fragen<br />

die Beschwerde zugelassen. Zu klären<br />

bleibt also nicht nur im Beschwerdeverfahren<br />

des einstweiligen Rechtschutzes,<br />

sondern auch im Hauptsacheverfahren<br />

unter Heranziehung gr<strong>und</strong>sätzlicher<br />

rechtsstaatlicher Kriterien, ob „bei der<br />

Überzeugungsbildung vom Vorliegen<br />

einer Steuerhinterziehung durch unbekannte<br />

Täter, zu der der in Haftung<br />

genommene Bankmitarbeiter Beihilfe<br />

geleistet hat (haben soll; Anmerkung<br />

des Autors) Feststellungen zu anderen<br />

Steuerhinterziehungen berücksichtigt<br />

werden können (in Bezug auf bekannte<br />

Täter; Anmerkung des Autors), auf die sich<br />

der angefochtene Haftungsbescheid nicht<br />

erstreckt.“ Schließlich darf das Strafverfahren<br />

gegen den Bankmitarbeiter wegen<br />

Beihilfe zur Steuerhinterziehung nicht mit<br />

dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren<br />

<strong>und</strong> der summarischen Überprüfung<br />

beim FG bis zur endgültigen Überprüfung<br />

des Haftungsbescheids gegen den Bankmitarbeiter<br />

in Bezug auf nicht enttarnte<br />

K<strong>und</strong>en verwechselt werden. £<br />

Dr. Reinhold Roller, Rechtsanwalt, Fachanwalt<br />

für Steuerrecht, Fachanwalt für<br />

Bank­ <strong>und</strong> Kapitalmarktrecht, Partner<br />

der Kanzlei Dr. Roller & Partner – Rechtsanwälte,<br />

München<br />

269


Aktuell<br />

Kredit<br />

Studie zur Baufinanzierungs-<br />

Fitness 2009<br />

w Das Wissen der Deutschen zum Thema<br />

Baufinanzierung ist nicht besonders gut<br />

ausgeprägt – das zeigt eine aktuelle Studie<br />

der comdirect bank zur „Baufinanzierungs­<br />

Fitness 2009“.<br />

Im Rahmen der Studie wurde das<br />

Know­how der Deutschen zu unterschied­<br />

lichen Darlehenstypen, Baufinanzierungsbegriffen,<br />

Fördermöglichkeiten sowie zur<br />

Anschlussfinanzierung <strong>und</strong> Beratung untersucht.<br />

Das Ergebnis: Die Befragten hatten<br />

große Wissenslücken in allen Bereichen,<br />

unabhängig davon, ob sie selbst eine Immobilie<br />

besitzen oder nicht.<br />

Beispiel Darlehenstypen: Rd. 80% der<br />

Befragten gaben an, verschiedene Hypothekendarlehen<br />

nicht zu kennen, oder<br />

lediglich schon einmal von ihnen gehört zu<br />

haben. Den Klassiker bei der Baufinanzierung<br />

– das Annuitätendarlehen – kennen<br />

gerade einmal 27,4% der Deutschen. Noch<br />

weniger bekannt ist das Forward­Darlehen:<br />

Nur 18,5% der befragten Immobilienbesitzer<br />

kennen diese Kreditform. Dabei können<br />

sie sich mit dieser Darlehensform jetzt das<br />

günstige Zinsniveau sichern, z. B. für eine<br />

Anschlussfinanzierung. Auch bei wichtigen<br />

Baufinanzierungsbegriffen musste ein<br />

Großteil der Befragten passen: So gaben<br />

bei einer Abfrage von 22 verschiedenen<br />

Begriffen wie z. B. Sondertilgung, Effektivzins<br />

oder Darlehensrate nur 37,6% der<br />

Befragten an, diese Begriffe erklären zu<br />

können (bei Immobilienbesitzern 47,9%,<br />

bei Nicht­Immobilienbesitzern 30,7%).<br />

Auch mit den Begriffen Tilgungssatz<br />

<strong>und</strong> Beleihungsauslauf konnten viele der<br />

Befragten nichts anfangen – dabei handelt<br />

es sich hierbei um wichtige Faktoren,<br />

die die Konditionen einer Baufinanzierung<br />

maßgeblich beeinflussen.<br />

Die Deutschen schöpfen Sparpotenziale bei<br />

der Baufinanzierung nicht aus, da sie nicht<br />

ausreichend informiert sind <strong>und</strong> die Zusammenhänge<br />

nicht kennen. Das gilt auch für<br />

die Anschlussfinanzierung sowie die Inan­<br />

270 06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

spruchnahme von staatlichen Fördermitteln<br />

wie KfW­Programmen, Landesfördermöglichkeiten<br />

oder Immobilien­Riester. £<br />

Anlage<br />

Conrad Hinrich Donner Bank<br />

expandiert weiter<br />

w Die CONRAD HINRICH DONNER BANK<br />

ist seit Februar 2009 mit einem Private<br />

Banking Team in Harburg vertreten. Damit<br />

setzt das Bankhaus seine Expansionspolitik<br />

– gegen den Branchentrend – fort. Ein<br />

fünfköpfiges Team aus erfahrenen Beratern<br />

wird zukünftig für noch mehr K<strong>und</strong>ennähe<br />

im gesamten Süderelberaum sorgen. £<br />

IT<br />

Umfrage: Electronic Banking<br />

für Firmenk<strong>und</strong>en<br />

w Über 300 Firmenk<strong>und</strong>en haben im<br />

Jahr 2007 in einer Online­Befragung des<br />

Forschungsinstituts ibi research an der<br />

Universität Regensburg <strong>und</strong> des Beratungs­<br />

<strong>und</strong> Softwarehauses PPI AG von<br />

ihren Erfahrungen im Zahlungsverkehr<br />

berichtet. Die Ergebnisse waren auch für<br />

die E­Banking­Experten der Kreditinstitute<br />

teilweise überraschend. Nach einem Jahr<br />

SEPA (Single Euro Payments Area) ist nun die<br />

Zeit für eine neue Befragung gekommen,<br />

um gemeinsam f<strong>und</strong>ierte Handlungsempfehlungen<br />

für die Zukunft des Electronic<br />

Banking zu erarbeiten <strong>und</strong> allen Interessierten<br />

zur Verfügung zu stellen. Alle Teilnehmer<br />

erhalten auf Wunsch eine Zusammenfassung<br />

der Ergebnisse <strong>und</strong> nehmen an der<br />

Verlosung attraktiver Preise teil.<br />

Im Electronic Banking stehen Firmenk<strong>und</strong>en<br />

Veränderungen ins Haus. An erster<br />

Stelle kommt die Einführung des einheitlichen<br />

europäischen Zahlungsverkehrsraums<br />

(SEPA): Ziel ist es, dass grenzüberschreitende<br />

Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften innerhalb<br />

Europas genauso effizient <strong>und</strong> kostengünstig<br />

abgewickelt werden können wie innerhalb<br />

Deutschlands. Zudem steht der neue Electronic­Banking­Standard<br />

EBICS zur Verfügung,<br />

der gegenüber dem bisherigen BCS/FTAM­<br />

Standard Vorteile bietet <strong>und</strong> Änderungen<br />

mit sich bringt. Welches sind die bisherigen<br />

Erfahrungen der Firmenk<strong>und</strong>en? Konnten<br />

die hohen Erwartungen erfüllt werden?<br />

Um ein möglichst genaues Bild von den<br />

Anforderungen unterschiedlicher Firmenk<strong>und</strong>en<br />

zu erhalten, ist die Beteiligung von<br />

Unternehmen an der Umfrage sehr wichtig.<br />

Unter der folgenden URL ist der Fragebogen<br />

erreichbar: www.ibi­umfrage.de/<br />

e­banking £<br />

mehr dazu unter:<br />

www.ibi­umfrage.de/e­banking<br />

Kredit<br />

Firmenk<strong>und</strong>engeschäft<br />

deutscher Banken unter Druck<br />

w Die Ergebnisse im Firmenk<strong>und</strong>engeschäft<br />

deutscher Banken werden in den<br />

Jahren 2009 <strong>und</strong> 2010 erheblich unter<br />

Druck geraten. Hierfür sind insgesamt<br />

sinkende Ertragspotenziale – insbesondere<br />

im Kredit­ <strong>und</strong> Auslandsgeschäft −,<br />

eine weiterhin hohe <strong>und</strong> ggf. sogar steigende<br />

Wettbewerbsintensität (durch<br />

Rückbesinnung aller Institutsgruppen auf<br />

das klassische Firmenk<strong>und</strong>engeschäft)<br />

sowie wirtschaftskrisenbedingt steigende<br />

Risikokosten verantwortlich. Institute, denen<br />

es nicht gelingt, diesen Entwicklungen aktiv<br />

entgegenzusteuern, werden laut Erkenntnissen<br />

des zeb/ die Eigenkapitalkosten im<br />

Firmenk<strong>und</strong>engeschäft in den Jahren 2009<br />

<strong>und</strong> 2010 nicht mehr verdienen können <strong>und</strong><br />

ggf. sogar in die Verlustzone abrutschen.<br />

Die Beratungsgesellschaft zeb/ hat<br />

zum dritten Mal nach 2004 <strong>und</strong> 2007<br />

die umfassendste Studie zum Firmenk<strong>und</strong>engeschäft<br />

von Kreditinstituten in<br />

Deutschland erstellt. Dabei wurden neben<br />

einer Marktpotenzial­ <strong>und</strong> Umfeldanalyse<br />

detaillierte Befragungen von 674 mittelständischen<br />

Unternehmen <strong>und</strong> 168<br />

Kreditinstituten ausgewertet. Im Fokus<br />

stand das kleine gewerbliche <strong>und</strong> mittelständische<br />

Firmenk<strong>und</strong>engeschäft mit<br />

Umsatzklassen bis zu 250 Mio. €. Damit<br />

adressiert die Befragung 99,3% aller deutschen<br />

Unternehmen, die knapp 53% des<br />

gesamten Umsatzes auf sich vereinigen.


Die erforderlichen Gegensteuerungsmaßnahmen<br />

liegen nach Ansicht des zeb/ auf<br />

der Ertrags­, Kosten­ <strong>und</strong> Risikoseite.<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Auf der Ertragsseite wird es neben<br />

einer konsequenten Umsetzung<br />

schlagkräftiger Vertriebskonzepte<br />

<strong>und</strong> einer deutlich verbesserten, individuellen<br />

Kommunikation mit den<br />

Firmenk<strong>und</strong>en insbesondere um eine<br />

Professionalisierung des Preismanagements<br />

gehen. Dieses muss zum einen<br />

die insgesamt steigenden Liquiditäts­<br />

<strong>und</strong> Risikokosten <strong>und</strong> zum anderen die<br />

produktspezifisch unterschiedlichen<br />

Zahlungsbereitschaften der Firmenk<strong>und</strong>en<br />

berücksichtigen.<br />

Auf der Kostenseite müssen die insbesondere<br />

in den Kreditprozessen weiterhin<br />

bestehenden Kostensenkungspotenziale<br />

durch die Vermeidung von Doppelarbeiten,<br />

eine größere Bündelung von<br />

Teilprozessen <strong>und</strong> eine Stärkung der Risikodifferenzierung<br />

gehoben werden.<br />

Der dritte wesentliche Stellhebel liegt<br />

in einem aktiven Problemkreditmanagement,<br />

das insbesondere über eine<br />

deutlich intensivere Auseinandersetzung<br />

mit außerbilanziellen Frühwarnsignalen<br />

zum Kernerfolgsfaktor in der aktuellen<br />

Krise wird. Besonders auffällig ist nach<br />

Ansicht des zeb/ die hohe Bereitschaft der<br />

Unternehmen, ihre Bankverbindungen<br />

zu wechseln. Jedes zweite Unternehmen<br />

hat in den letzten Jahren seine Hausbank<br />

gewechselt oder plant dies in Zukunft zu<br />

tun. Ca. 27 % der Unternehmen stellen<br />

eine spürbare Belastung des Verhältnisses<br />

zu ihren Kreditinstituten durch die<br />

Finanzmarktkrise fest. Die Mehrheit der<br />

befragten Unternehmen wünscht sich zur<br />

Verbesserung des Vertrauensverhältnisses<br />

eine intensivere <strong>und</strong> offenere Kommunikation<br />

ihres Kreditinstituts. Dass dieser<br />

Wunsch berechtigt ist, zeigt sich besonders<br />

an der Ratingkommunikation. Mehr<br />

als die Hälfte der Unternehmen kennt<br />

seine Ratingnote bisher nicht <strong>und</strong> weniger<br />

als jedes zehnte Unternehmen wurde<br />

bisher von seinem Kreditinstitut hinsichtlich<br />

möglicher Verbesserungsmaßnahmen<br />

zum Rating beraten. Hier besteht nach<br />

wie vor großer Aufholbedarf in der Kreditwirtschaft.<br />

£<br />

Anlage<br />

Frauen erfolgreicher als Männer<br />

bei der Geldanlage<br />

w Die DAB bank hat eine umfassende<br />

Untersuchung zum Anlageverhalten<br />

von Frauen <strong>und</strong> Männern durchgeführt.<br />

Hierzu wurden mehr als 465.000 Privatk<strong>und</strong>endepots<br />

der DAB bank ausgewertet.<br />

Ein zentrales Ergebnis: Frauen agieren<br />

an der Börse erfolgreicher als Männer<br />

– sowohl in steigenden als auch in fallenden<br />

Aktienmärkten.<br />

Für das Bullenjahr 2007 <strong>und</strong> das Bärenjahr<br />

2008 untersuchte die DAB bank in einer<br />

ausführlichen Analyse die Performance<br />

der Depots von Frauen <strong>und</strong> Männern. Im<br />

Jahr 2007 erwirtschafteten die Frauen<br />

eine durchschnittliche Rendite von 18%.<br />

Männer schafften hingegen eine Performance<br />

von 14%. Zum Vergleich: Der MSCI<br />

World Index legte im selben Zeitraum um<br />

7% zu. Damit konnten beide Geschlechter<br />

den Index deutlich schlagen, aber die<br />

Frauen waren noch erfolgreicher. Dieses<br />

Ergebnis zeigt sich auch im Umfeld der<br />

schwierigen Börsensituation im Jahr 2008.<br />

Während der MSCI World um 42% an Wert<br />

verlor, konnten die Frauen den Index um<br />

zwölf Prozentpunkte schlagen. Die Männer<br />

waren hingegen nur sechs Prozentpunkte<br />

besser als der Index.<br />

Neben der Wertentwicklung analysierte<br />

die DAB bank auch die unterschiedliche<br />

Zusammensetzung der Depots. Frauen<br />

agieren bei der Geldanlage sicherheitsorientierter.<br />

Zum 31.12.2008 hatten Frauen<br />

41% des Depotvolumens in Aktien angelegt,<br />

die Männer 48%. Bei Anleihen, die als<br />

relativ sichere Anlageform gelten, hatten<br />

weibliche Anleger mit 16% einen höheren<br />

Anteil als Männer (13%). £<br />

Anlage<br />

„DIA-Deutschland-Trend-<br />

Vorsorge“ erstmals gesunken<br />

w Zum dritten Mal wurde der monatliche<br />

„DIA­Deutschland­Trend­Vorsorge“<br />

im Auftrag des Deutschen Instituts<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Aktuell<br />

für Altersvorsorge (DIA) ermittelt.<br />

Er misst das Vertrauen, die Erwartungen<br />

<strong>und</strong> die geplanten Ativitäten der<br />

Bevölkerung in Bezug auf die Altersvorsorge.<br />

Erstmals wurde auch die<br />

konkrete Betroffenheit der Bevölkerung<br />

erhoben.<br />

Im März ist der DIA­Deutschland­Trend­<br />

Vorsorge erstmals von zuvor 100 Punkten<br />

auf 98 Zähler gesunken. Der Rückgang<br />

zeige die zunehmende persönliche<br />

Betroffenheit durch die Finanz­ <strong>und</strong> Wirtschaftskrise<br />

für 46% der Befragten, so<br />

das DIA. Inzwischen gibt jeder Fünfte<br />

(19%) an, Verluste bei seiner Geldanlage<br />

erlitten zu haben, 15% der Befragten<br />

beklagen Einkommensrückgänge. Vier<br />

Prozent sind mittlerweile in Kurzarbeit<br />

<strong>und</strong> ebensoviele befürchten das gleiche<br />

Schicksal. Acht Prozent geben an,<br />

sie seien arbeitslos <strong>und</strong> ebensoviele<br />

fühlen sich vom Verlust des Arbeitsplatzes<br />

bedroht.<br />

Äußerten im Februar 2009 32%, sich um<br />

ihre Altersvorsorge genauso viel oder<br />

wenig Sorgen zu machen wie vor der<br />

Krise, stieg der Anteil dieser Gruppe<br />

im März auf 40%. Die gesetzliche<br />

Rente bleibt allerdings bei der Hälfte<br />

der Befragten das Sorgenkind Nummer<br />

eins. Die private <strong>und</strong> die betrieb­<br />

liche Variante bereiten den Erwerbstätigen<br />

mit 30 bzw. 16% wie bereits<br />

in den Vormonaten deutlich weniger<br />

Kummer.<br />

Entsprechend gehen weiterhin drei Viertel<br />

(73%) der Befragten davon aus, dass<br />

sie ihren Lebensstandard im Alter werden<br />

senken müssen. Dieser Meinung schlossen<br />

sich im Jahr 2005 nur 37% an. Gleichzeitig<br />

geht die Bereitschaft zu Vorsorge­Aktivitäten<br />

in den nächsten zwölf Monaten<br />

erstmals um zwei Punkte auf 20% zurück.<br />

Vier von zehn Befragten glauben, ausreichend<br />

vorgesorgt zu haben. Genau soviele<br />

geben an, nicht vorgesorgt zu haben <strong>und</strong><br />

in den kommenden zwölf Monaten auch<br />

nichts dafür tun zu können. £<br />

mehr dazu unter:<br />

www.dia­vorsorge.de<br />

271


Neue Studien<br />

Kredit<br />

Baufinanzierungsstudie 2009<br />

w Der Umbruch in der Baufinanzierung<br />

geht in die zweite Phase: Immer mehr<br />

Banken <strong>und</strong> Sparkassen bieten ihren<br />

K<strong>und</strong>en neben hauseigenen Produkten<br />

Darlehen von Drittanbietern an. Die Institute<br />

erkennen, dass sich nur so K<strong>und</strong>en<br />

halten, Margen verbessern <strong>und</strong> unnötige<br />

Kreditrisiken vermeiden lassen. Die<br />

Finanzkrise hat zudem dazu geführt, dass<br />

die Kreditinstitute wechselwillige K<strong>und</strong>en<br />

nicht mehr um jeden Preis mit hauseigenen<br />

Darlehen versorgen. Das Öffnen des Produktangebots<br />

tut Not: Immobilienkäufer<br />

<strong>und</strong> Häuslebauer sind nicht nur anhaltend<br />

preissensibel <strong>und</strong> anspruchsvoll hinsichtlich<br />

einer professionellen Beratung – sie<br />

erwarten neuerdings zudem eine große<br />

Auswahl an Kreditarten. Die Baufinanzierungsstudie<br />

2009 stellt die Ergebnisse einer<br />

Befragung dar, die das IMWF Institut für<br />

Management­ <strong>und</strong> Wirtschaftsforschung<br />

im Auftrag der PlanetHome AG durchgeführt<br />

hat. Die Daten wurden im Oktober<br />

2008 unter 100 Top­Entscheidern von<br />

privaten Banken, Sparkassen <strong>und</strong> Genossenschaftsinstituten<br />

erhoben.<br />

Preisdruck sorgt für K<strong>und</strong>enschw<strong>und</strong><br />

Mehr als neun von zehn Kreditinstituten<br />

in Deutschland verlieren in der Immobilienfinanzierung<br />

weiterhin K<strong>und</strong>en an<br />

Direktanbieter <strong>und</strong> Baugeldvermittler. Der<br />

Trend der K<strong>und</strong>enabwanderung in der Baufinanzierung<br />

hat sich in den vergangenen<br />

zwei Jahren nochmals leicht verschärft. 93%<br />

der Banken <strong>und</strong> Sparkassen verzeichnen in<br />

der Immobilienfinanzierung einen Schw<strong>und</strong><br />

an Darlehensnehmern. Im Jahr 2006 sahen<br />

sich 90,5% der befragten Institute damit<br />

konfrontiert. 100% aller Geldinstitute sind<br />

der Meinung, dass sie einem immer stärkeren<br />

Preisdruck unterliegen.<br />

K<strong>und</strong>en anhaltend preissensibel –<br />

Beratung kein Rettungsanker<br />

Ursache für den zunehmenden Preis­<br />

<strong>und</strong> Wettbewerbsdruck sind die immer<br />

höhere Angebotstransparenz, extreme<br />

272 06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Konditionsunterschiede <strong>und</strong> nicht zuletzt<br />

anhaltend kostenbewusste K<strong>und</strong>en. 61%<br />

der befragten Entscheider meinen, dass sie<br />

K<strong>und</strong>en an den Wettbewerb verlieren, weil<br />

die K<strong>und</strong>en immer preissensibler werden.<br />

Die Banken erkennen zunehmend, dass sie<br />

preissensible K<strong>und</strong>en nicht allein mit der<br />

Beratung <strong>und</strong> der Nähe halten können. So<br />

sehen zwar 82% der privaten Banken, Sparkassen<br />

<strong>und</strong> Genossenschaftsinstitute ihr<br />

großes Plus bei der Beratung – allerdings<br />

sind die Häuslebauer <strong>und</strong> Immobilienkäufer<br />

nicht genügend bereit, dafür zu zahlen.<br />

74% der Institute geben unumw<strong>und</strong>en zu:<br />

„In der Beratung sind wir unschlagbar, aber<br />

bei den Kosten sind andere für die K<strong>und</strong>en<br />

attraktiver.“ Der Wettbewerbsdruck nimmt<br />

dabei nicht nur eindimensional zu, weil<br />

K<strong>und</strong>en immer genauer die Konditionen<br />

vergleichen <strong>und</strong> bereit sind, für wenige<br />

Prozentpunkte der Hausbank den Rücken<br />

zu kehren. Die Nachfrage nach Immobilienkrediten<br />

sinkt bei klassischen Retailbanken<br />

ebenso, weil der gesamte Markt für Hypothekenkredite<br />

in Deutschland rückläufig<br />

ist. Mit Blick auf die Wohnungsbauzahlen<br />

<strong>und</strong> die Daten der B<strong>und</strong>esbank ist<br />

auch 2009 nicht mit positiven Impulsen<br />

<strong>und</strong> einer deutlichen Zunahme des b<strong>und</strong>esweiten<br />

Kreditvolumens bei privaten<br />

Hypothekendarlehen zu rechnen.<br />

Finanzkrise lenkt Blick auf<br />

Margenerosion<br />

Den Kampf um Häuslebauer <strong>und</strong> Immobilienkäufer<br />

bezahlt die Mehrheit der<br />

Kreditinstitute mit weiter sinkenden<br />

Margen. Insgesamt 96% der 100 befragten<br />

Top­Entscheider sind der Meinung, dass<br />

Retailbanken in Deutschland bei etablierten<br />

Produkten wie der Baufinanzierung<br />

an Marge verlieren. Bei der Baufinanzierungsstudie<br />

2006 beklagten 90,4% der<br />

Befragten einen solchen Margenverlust.<br />

Der Kampf um preissensible K<strong>und</strong>en geht<br />

dabei vor allem mit einer sinkenden Profitabiliät<br />

<strong>und</strong> einem erhöhten Kreditrisiko<br />

einher. Denn: Um sich gegen Internetanbieter<br />

<strong>und</strong> Baugeldvermittler durchzusetzen,<br />

vergeben Retailbanken ihre eigenen Hypothekendarlehen<br />

auf Kosten der Marge zu<br />

günstigeren Konditionen. Gleichzeitig<br />

erkennen 82% der Anbieter, dass sie mit sin­<br />

kender Marge ihr Kreditausfallrisiko immer<br />

schlechter abdecken können. Die aktuelle<br />

Finanzkrise führt allerdings zu einem<br />

Umdenken. Während 2006 noch 44,8%<br />

der Institute angaben, bei ausgewählten<br />

K<strong>und</strong>en die Margen unter das Profitabilitätsziel<br />

zu senken, um K<strong>und</strong>en zu halten, sank<br />

die Zahl 2008 um knapp 25% auf 35%. Bei<br />

herkömmlichen Finanzierungsk<strong>und</strong>en sind<br />

Banken immer seltener zu Zugeständnissen<br />

bereit. Sieben von zehn Retailinstituten<br />

(70%) haben heute eine Mindestgrenze bei<br />

der Marge, die nicht unterschritten werden<br />

darf. Im Zweifelsfall wird der K<strong>und</strong>e an die<br />

Konkurrenz abgegeben. Viele Banken befinden<br />

sich in der Zwickmühle. Sie können sich<br />

den K<strong>und</strong>enverlust eigentlich nicht leisten,<br />

da es sich bei der Immobilienfinanzierung<br />

um ein wichtiges Anker­ <strong>und</strong> Vertrauensprodukt<br />

für weitere Finanzdienstleistungen<br />

handelt. Da sie die Konditionen jedoch nicht<br />

senken wollen <strong>und</strong> können, unterliegen sie<br />

im Konkurrenzkampf.<br />

Konkurrenz: Auch Geno­Banken werden<br />

zum Wettbewerber<br />

Den „Feind“ machen Retailbanken bei<br />

der Immobilienfinanzierung lange nicht<br />

mehr nur im Internet aus. Wenn klassische<br />

Banken nach dem Auslöser des<br />

Wettbewerbdrucks gefragt werden, sieht<br />

ein Viertel der Entscheider (26%) Direktbanken<br />

oder Vermittler mit Filialnetz als<br />

den stärksten Wettbewerber. 18% der Entscheider<br />

glauben zudem, dass in drei Jahren<br />

Genossenschaftsbanken die schärfsten<br />

Wettbewerber sind. Damit sind Genossenschaftsbanken<br />

bei Retailinstituten<br />

ebenso gefürchtet wie Finanzberater oder<br />

Finanzvermittler, die ebenfalls von 18% als<br />

stärkster Wettbewerber erwartet werden.<br />

Baufinanzierungsvermittler im Internet <strong>und</strong><br />

Sparkassen empfinden jeweils 15 <strong>und</strong> 14%<br />

als zunehmende Gefahr.<br />

Nach Kampf um Konditionen beginnt<br />

Kampf um Kreditarten<br />

Ein Zinsunterschied von 0,5 Prozentpunkten<br />

verteuert eine Immobilienfinanzierung<br />

um mehrere 10 T€. Diese Erkenntnis hat in<br />

den vergangenen Jahren zu einem harten<br />

Kampf um die besten Konditionen geführt.


Neuerdings kommt es jedoch nicht mehr<br />

nur auf den günstigsten Zins an. 71% aller<br />

Befragten Kreditinstitute vertreten die<br />

Meinung, dass sie ihren K<strong>und</strong>en ebenfalls<br />

neue Kreditarten wie langlaufende<br />

Forward­Kredite, Starterhypotheken oder<br />

Familiendarlehen offerieren müssen, um<br />

K<strong>und</strong>en in der Immobilienfinanzierung<br />

nicht an Direktanbieter oder an Baugeldmakler<br />

zu verlieren. Ingesamt stimmen<br />

61% aller Entscheider der Aussage zu,<br />

dass K<strong>und</strong>en neben günstigen Konditionen<br />

zunehmend auf eine breite Auswahl<br />

an verschiedenen Kreditprodukten achten.<br />

K<strong>und</strong>en sind heute besser informiert<br />

<strong>und</strong> verlangen gezielt nach Krediten mit<br />

Ausstiegsoptionen, Tilgungsanpassungen<br />

oder langen Zinsbindungen. Immer weniger<br />

Immobilienkäufer geben sich bei der Finanzierung<br />

mit Standardlösungen zufrieden.<br />

Die wenigsten Banken <strong>und</strong> Sparkassen<br />

haben für ihre K<strong>und</strong>en aber hauseigene<br />

Finanzierungsprodukte im Programm,<br />

die den gewachsenen Anforderungen<br />

entsprechen. Deshalb erachten es insgesamt<br />

44% der deutschen Kreditinstitute<br />

für nötig, das eigene Produktportfolio<br />

um Finanzprodukte von Drittanbietern<br />

zu ergänzen. Der Hintergr<strong>und</strong>: Eigene<br />

Produkte sind in der Preis­ <strong>und</strong> Risikogestaltung<br />

begrenzt. Bevor den Instituten<br />

Geschäft verloren geht, vermitteln sie<br />

lieber gegen Provision Finanzierungsprodukte<br />

von Fremdanbietern. Aktuelle<br />

Kapitalmarktrestriktionen lassen es darüber<br />

hinaus gar nicht zu, hausintern neue<br />

Finanzprodukte darzustellen.<br />

Vertrieb von Fremdprodukten wird<br />

als Chance empf<strong>und</strong>en<br />

Trotz des starken Preiswettbewerbs empfinden<br />

67% aller Kreditinstitute in Deutschland<br />

den Baufinanzierungsmarkt als Chance. Um<br />

preissensible K<strong>und</strong>en nicht an Internetanbieter<br />

oder Baugeldmakler zu verlieren, bieten<br />

immer mehr private Banken, Sparkassen <strong>und</strong><br />

Genossenschaftsbanken neben hauseigenen<br />

Produkten auch Darlehen von Fremdanbietern<br />

an. Besonders interessant sind die<br />

Erfahrungen, die Institute gesammelt haben,<br />

nachdem sie ihr Produktportfolio geöffnet<br />

haben. Wie die Baufinanzierungsstudie erge­<br />

ben hat, konnten 21% der Institute durch<br />

die Öffnung des eigenen Produktportfolios<br />

sogar ihr Finanzierungsvolumen erhöhen.<br />

Die Hälfte (49%) aller 100 befragten Top­<br />

Entscheider vertritt mittlerweile die Ansicht,<br />

dass der Vertrieb hauseigenerer Produkte<br />

durch die Ergänzung von Fremdprodukten<br />

nicht negativ beeinflusst wird. Gerade bei<br />

vielen Sparkassen <strong>und</strong> Genossenschaftsbanken<br />

findet ein Umdenken statt. Sie<br />

sind zunehmend bereit, sich ähnlich wie<br />

bei Fondsprodukten auch in der Immobilienfinanzierung<br />

zu öffnen.<br />

Umbruch im Baufinanzierungsmarkt<br />

geht in zweite Phase<br />

Wie die Studie ergeben hat, ist der Umbruch<br />

am Baufinanzierungsmarkt in die zweite<br />

Phase gegangen. Nachdem Internetvermittler<br />

<strong>und</strong> Direktanbieter klassischen Banken<br />

zu Beginn der Jahrtausendwende K<strong>und</strong>en<br />

abnehmen konnten, versuchen die traditionellen<br />

Filialanbieter diesen Trend selbst<br />

zu durchbrechen – indem sie ihr Angebot<br />

den neuen Marktanforderungen anpassen.<br />

Dies gelingt ihnen, indem sie ihren K<strong>und</strong>en<br />

ebenfalls bessere Konditionen sowie eine<br />

große Produktauswahl offerieren. Nachdem<br />

Banken <strong>und</strong> Sparkassen in den ersten<br />

Jahren des Umbruchs versucht haben, kostengünstige<br />

<strong>und</strong> innovative Darlehen im<br />

eigenen Haus zu produzieren, haben sich<br />

viele Häuser heute für eine andere Strategie<br />

entschieden. Dafür arbeiten sie mit<br />

Vermittlern wie der PlanetHome AG zusammen,<br />

die ihnen Zugriff auf eine Vielzahl von<br />

kostengünstigen <strong>und</strong> innovativen Darlehen<br />

eröffnen. Retailinstitute nutzen somit den<br />

Vorteil, den ihnen Fremdprodukte bieten.<br />

Die aktuelle Finanzkrise hat diesen Trend<br />

nochmals verstärkt, weil Banken ihre<br />

K<strong>und</strong>en nicht um jeden Preis an eigene<br />

Finanzierungsprodukte binden können –<br />

<strong>und</strong> aus Risikosicht wollen. Laut Umfrage<br />

führt mittlerweile ein Großteil der Institute<br />

neben hauseigenen Produkten Darlehen<br />

von Drittanbietern. Man geht davon aus,<br />

dass der Anteil der Institute, die in der Baufinanzierung<br />

Drittprodukte anbieten, in den<br />

kommenden drei Jahren um 5,4% zunimmt.<br />

Der Anteil von Drittprodukten in der Immobilienfinanzierung<br />

wird nach Meinung der<br />

Entscheider bis 2011 auf 28,2% steigen.<br />

Ausblick<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Neue Studien<br />

Die Offenheit gegenüber Fremdprodukten<br />

hat deutlich zugenommen. Rd.<br />

ein Viertel aller Banken geht davon aus,<br />

dass zwischen 20 <strong>und</strong> 30% der zukünftig<br />

vermittelten Kredite durch Produkte von<br />

Drittanbietern dargestellt werden. Dabei<br />

wandelt sich auch das Bild, das Banken von<br />

sich selbst haben. Das Öffnen des Produktportfolios<br />

wird nicht nur als zusätzlicher<br />

Vertriebskanal gesehen, um K<strong>und</strong>en zu<br />

halten <strong>und</strong> Neuk<strong>und</strong>en zu gewinnen. 30%<br />

aller befragten Institute können sich heute<br />

vorstellen, anderen Banken als Produktgeber<br />

eigene Baufinanzierungsprodukte<br />

bereitzustellen – damit diese von anderen<br />

Instituten vertrieben werden.<br />

Die K<strong>und</strong>en sind nach Expertenmeinung<br />

für diesen Schritt bereit. 48% aller Retailbanken<br />

meinen, dass sich K<strong>und</strong>en von<br />

ihrer Hausbank einen Kredit von einem<br />

anderen Institut vermitteln lassen würden.<br />

Mehr als die Hälfte aller K<strong>und</strong>en will nach<br />

Einschätzung der Hausbanken vor allem<br />

gut beraten werden. 54% der Befragten<br />

vertreten darüber hinaus die Meinung,<br />

dass es den K<strong>und</strong>en egal ist, ob die Finanzierung<br />

über die eigenen Bücher geht<br />

oder nicht.<br />

Ingesamt ist zu erwarten, dass die Preisunterschiede<br />

zwischen Direktanbietern<br />

<strong>und</strong> normalen Retailbanken abnehmen,<br />

so sich diese für eine offene Produktpolitik<br />

entscheiden <strong>und</strong> mit entsprechenden<br />

Kooperationspartnern agieren, die ihnen<br />

Zugriff <strong>und</strong> Unterstützung beim Vertrieb<br />

von Hypothekenprodukten bieten. Banken<br />

kann es auf diese Weise gelingen, mehr<br />

K<strong>und</strong>en zu halten bzw. verlorene K<strong>und</strong>en<br />

zurückzugewinnen. Denn: Neben günstigen<br />

Preisen <strong>und</strong> unabhängiger Auswahl<br />

erwartet eine Vielzahl der K<strong>und</strong>en eine<br />

unabhängige Beratung vor Ort. Klassische<br />

Retailbanken haben die Chance, in der<br />

Immobilienfinanzierung verlorenen Boden<br />

gut zu machen <strong>und</strong> sich durch klare Dienstleistungen<br />

positiv von Direktanbietern<br />

abzuheben. £<br />

Dr. Bernd Klosterkemper, Vorstandssprecher<br />

der PlanetHome AG<br />

273


274<br />

Beitrag<br />

» Das akute Adressenausfallrisiko<br />

einer homogenen<br />

Forderungsgruppe<br />

kann pauschal<br />

ermittelt werden. «<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Bildung pauschalierter EWB unter<br />

Einsatz von Risikoklassifizierungsverfahren<br />

Nutzung der Risikoklassifizierungsverfahren im kleinteiligen gewerblichen<br />

Kreditgeschäft für eine pauschalierte Ermittlung von Einzelwertberichtigungen.<br />

Autor:<br />

Jan Hendrik Meyer im Hagen,<br />

Abteilungsleiter Revision,<br />

Sparkasse Detmold.<br />

1 Vgl. MaRisk BTO 1.2.6.<br />

2 Vgl. MaRisk BTO 1.4.<br />

3 Vgl. Krumnow, Rechnungslegung der Kreditinstitute,<br />

2. Aufl. 2004, § 340 e HGB, Rdn. 193.<br />

I. Einleitung<br />

w Kreditinstitute sind aufgr<strong>und</strong> der Mindestanforderungen<br />

an das Risikomanagement dazu<br />

verpflichtet, Kriterien festzulegen, auf deren<br />

Gr<strong>und</strong>lage vor dem Hintergr<strong>und</strong> der jeweiligen<br />

Rechnungslegungsnorm Wertberichtigungen,<br />

Abschreibungen <strong>und</strong> Rückstellungen<br />

für das Kreditgeschäft gebildet werden 1 .<br />

Die dafür erforderliche eingehende Analyse<br />

der wirtschaftlichen Verhältnisse ist aufgr<strong>und</strong><br />

fehlender Unterlagen oftmals nicht möglich.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden im kleinteiligen<br />

Kreditgeschäft häufig pauschalierte Verfahren<br />

zur Ermittlung der Risikovorsorge eingesetzt.<br />

Dabei wird für Forderungen mit gleichartigen<br />

Risiken die Einzelwertberichtigung einheitlich<br />

ermittelt. Erkenntnisse über die Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

der Gruppe werden auf alle Forderungen<br />

der Gruppe übertragen. Die Sparkasse<br />

Detmold nutzt dabei im kleinteiligen<br />

gewerblichen Kreditgeschäft die gem. MaRisk<br />

erforderlichen Risikoklassifizierungsverfahren 2<br />

<strong>und</strong> konnte so den Arbeitsaufwand bei der<br />

Bewertung dieses Forderungssegments deutlich<br />

vermindern.<br />

II. Gr<strong>und</strong>lagen der pauschalierten<br />

Einzelwertberichtigung<br />

1. Gr<strong>und</strong>satz der Einzelbewertung<br />

Bei der Bemessung des Wertberichtigungsbedarfs<br />

ist gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB der<br />

Gr<strong>und</strong>satz der einzelbewertung zu beachten.<br />

Ein Wertausgleich zwischen einzelnen<br />

Bewertungsobjekten ist gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />

zulässig. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> hausinterner<br />

Kriterien ist im Rahmen einer Gesamtschau zu<br />

beurteilen, ob jeder einzelne Kreditnehmer in<br />

der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

nachzukommen. Sofern die Kapitaldienstfähigkeit<br />

nachhaltig nicht gegeben ist, muss in<br />

Höhe der ungesicherten Kreditinanspruchnahme<br />

eine Einzelwertberichtigung gebildet<br />

werden. Ein wesentlicher Ausgangspunkt<br />

dieser Analyse ist dabei die regelmäßige Beurteilung<br />

der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

der Kreditnehmer. Im gewerblichen Kreditgeschäft<br />

sind hierbei Konzern­ <strong>und</strong> Jahresabschlüsse<br />

sowie ergänzende Unterlagen, wie<br />

z. B. betriebswirtschaftliche Auswertungen,<br />

auszuwerten. Im nicht risikorelevanten Kreditgeschäft<br />

stehen dagegen häufig keine Unterlagen<br />

aus der laufenden Offenlegung gem.<br />

§ 18 KWG zur Verfügung, da das Kreditvolumen<br />

regelmäßig unterhalb der gesetzlichen<br />

bzw. hausinternen Offenlegungsgrenze liegt.<br />

Vielfach liegen lediglich quantitative Frühwarnindikatoren<br />

aus der Kontoführung vor.<br />

Die detaillierte Bewertung des kleinteiligen<br />

Kreditgeschäfts ist aufgr<strong>und</strong> der Vielzahl der<br />

zu beurteilenden Engagements nur mit verhältnismäßig<br />

hohem Aufwand möglich. Dieses<br />

Problem wurde in der Praxis insofern gelöst,<br />

dass Forderungen mit gleichartigen Risiken zu<br />

Gruppen zusammengefasst werden. Voraussetzung<br />

für die Gruppenbildung ist, dass die<br />

Gemeinsamkeiten der Gruppe die bestehenden<br />

Unterschiede überwiegen. Die in den einzelnen<br />

Gruppen enthaltenen Risiken werden<br />

in einem vereinfachten Verfahren durch pauschale<br />

Abschläge berücksichtigt, die sich an<br />

den Erfahrungen der Vergangenheit orientieren.<br />

Die pauschalierte Bewertung ist eine<br />

nach dem Niederstwertprinzip gebotene,<br />

pauschal ermittelte Einzelwertberichtigung,<br />

da die Bildung der Risikogruppen <strong>und</strong> die<br />

Zuordnung jedes einzelnen Kredits weiterhin<br />

das Vorliegen eines akuten Adressenausfallrisikos<br />

voraussetzt 3 .


2. Verfahren zur Ermittlung der<br />

pauschalen Einzelwertberichtigung<br />

Bei der Ermittlung der pauschalierten Einzelwertberichtigung<br />

werden gemeinsame Risiken<br />

festgestellt <strong>und</strong> auf jede Forderung der Gruppe<br />

übertragen 4 . Es kann zum einen auf das verhaltensmerkmalorientierteschichtungsverfahren<br />

zurückgegriffen werden. Dabei wird eine<br />

repräsentative stichprobe aus dem Gesamtbestand<br />

der betroffenen Forderungen gezogen. Die<br />

Forderungen der Stichprobe werden anhand der<br />

vorliegenden Informationen einzeln auf das Vorliegen<br />

eines Wertberichtigungsbedarfs entsprechend<br />

der internen Kriterien für die Risikovorsorge<br />

untersucht. Bei der Auswahl der Stichprobe<br />

werden die Forderungen in mehrere Schichten<br />

mit gleichartigen Risikomerkmalen eingeteilt.<br />

Der ermittelte Wertberichtigungsbedarf wird<br />

auf den gesamten zu untersuchenden Forderungsbestand<br />

der jeweiligen Schichten hochgerechnet<br />

5 . Zum anderen ist die Anwendung eines<br />

dynamisch-zahlungsorientierten Verfahrens<br />

möglich. Hierbei werden die Kredite einer homogenen<br />

Gruppe in die Bereiche „Weiß“, „Grau“<br />

<strong>und</strong> „schwarz“ eingeteilt. Die „weißen“ Kredite<br />

zeigen bisher keine Leistungsstörungen. Dennoch<br />

besteht auch für diese Kredite ein latentes<br />

Kreditrisiko, dem über die Bildung von Pauschalwertberichtigungen<br />

Rechnung getragen wird.<br />

Demgegenüber weisen die „schwarzen“ Kredite<br />

massive Leistungsstörungen auf. Die Kredite<br />

wurden bereits in den Bereich Abwicklung<br />

übergeleitet <strong>und</strong> die gerichtliche bzw. außergerichtliche<br />

Betreibung der Forderung hat begonnen.<br />

In Höhe des Blankoanteils ist im Fall einer<br />

dauernden Wertminderung Risikovorsorge zu<br />

bilden. In diesem Bereich ist aufgr<strong>und</strong> individueller<br />

Verhältnisse im Verwertungsfall jede Forderung<br />

einzeln zu bewerten 6 . Solange noch keine<br />

Abgabe in die Abwicklung erfolgt ist, sind die<br />

Forderungen mit Leistungsstörungen, wie Überziehungen,<br />

Mahnungen, Tilgungsrückständen,<br />

St<strong>und</strong>ungen, Lastschriftrückgaben <strong>und</strong> Schufa­<br />

Einträgen, dem „grauen“ Bereich zuzuordnen.<br />

III. Praktische Umsetzung im<br />

gewerblichen Kreditgeschäft<br />

1. Ausgangslage<br />

Die Sparkasse Detmold hat die Risikovorsorge<br />

im kleinteiligen gewerblichen Kreditgeschäft<br />

bisher nach einem verhaltensorientierten<br />

Schichtungsverfahren ermittelt. Dabei wurde<br />

zunächst eine Stichprobe aus der homogenen<br />

Gruppe der gewerblichen Kredite mit einem<br />

Kreditvolumen von bis zu 50 T€ je Kreditnehmereinheit<br />

ermittelt. Die daraus berechnete<br />

Einzelwertberichtigungsquote wurde dann auf<br />

den gesamten noch nicht wertberichtigten Forderungsbestand<br />

dieser Gruppe angewendet.<br />

Der Vorteil dieses Verfahrens lag in der einheitlichen<br />

Anwendung der in den Organisationsrichtlinien<br />

verankerten Kriterien für die Bildung<br />

von Einzelwertberichtigungen. Demgegenüber<br />

wirkte sich der hohe Zeitaufwand für die Verfahrensdurchführung<br />

negativ aus. In Einzelfällen<br />

mussten ergänzende Unterlagen zur Analyse<br />

der wirtschaftlichen Verhältnisse vom K<strong>und</strong>en<br />

angefordert werden, da das Kreditvolumen<br />

dieser Kreditnehmergruppe mit 50 T€ deutlich<br />

unterhalb der internen Grenze zur Anforderung<br />

von Unterlagen zur Offenlegung der wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse der Sparkasse lag.<br />

2. Einbindung von Risikoklassifizierungsverfahren<br />

bei der Ermittlung<br />

der Risikovorsorge<br />

a) Beweggründe<br />

Durch die nahezu vollständige Klassifizierung<br />

des Forderungsbestandes mit Risikoklassifizierungsverfahren<br />

ergab sich erstmals die Möglichkeit<br />

das zuvor von manuellen Tätigkeiten<br />

geprägte Verfahren stark zu vereinfachen. Im<br />

Segment des kleinteiligen gewerblichen Kreditgeschäfts<br />

werden verschiedene Risikoklassifizierungsverfahren<br />

eingesetzt. Neben einem<br />

Standardratingverfahren, das sich auf die im<br />

Einzelfall vorliegenden Unterlagen zu den wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen sowie ergänzende<br />

qualitative Indikatoren stützt, werden die<br />

K<strong>und</strong>en dieser Gruppe überwiegend mit verhaltensmerkmalorientierten<br />

Scoringverfahren<br />

beurteilt. Dabei fließt neben dem Konto­ <strong>und</strong><br />

Zahlungsverhalten auch die Umsatzentwicklung<br />

<strong>und</strong> das Vorliegen von negativen Informationen,<br />

wie gerichtliche Mahnverfahren, mit in die Klassifizierung<br />

ein. Um die Informationen der Risikoklassifizierungsverfahren<br />

in geeigneter Weise<br />

mit dem Risikovorsorgeverfahren zu verbinden,<br />

wurde die Nutzung der Risikoklassifizierungsverfahren<br />

zur pauschalierten Ermittlung der<br />

Risikovorsorge im Jahr 2008 vom Vorstand der<br />

Sparkasse Detmold beschlossen. Durch die DV-<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Die nahezu<br />

vollständige Risiko­<br />

klassifizierung<br />

ermöglicht eine<br />

vereinfachte FordeForde­ rungsbewertung. «<br />

4 Vgl. Becker/Schneider, EWB, 2. Aufl. 2004,<br />

S. 153 f.<br />

5 Vgl. Müller, Risikovorsorge im Jahresabschluss<br />

von Banken, 2000, S. 209 f.<br />

6 Vgl. Droege, Die Bewertung von Konsumentenkreditforderungen<br />

im Jahresabschluss der<br />

Kreditinstitute, 1988, S. 166 f.<br />

275


276<br />

Beitrag<br />

» Das pauschalierte<br />

Verfahren erfasst die<br />

Forderungsklassen,<br />

die aufgr<strong>und</strong> von<br />

Negativmerkmalen<br />

zustande gekommen<br />

sind <strong>und</strong> somit auf<br />

akute Leistungsstörungen<br />

hindeuten. «<br />

7 Vgl. MaRisk BTO 1.2.6.<br />

8 Vgl. MaRisk BTO 1.1.<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

technische unterstützung der Datenerhebung<br />

kann ein pauschaliertes EWB­Verfahren innerhalb<br />

kurzer Zeit vollständig bearbeitet werden.<br />

Damit wird die Forderung der MaRisk 7 erfüllt,<br />

nach der die Risikovorsorge zeitnah zu ermitteln<br />

<strong>und</strong> fortzuschreiben ist. Bei der Erstellung des<br />

vierteljährlichen risikoberichts kann das Risikocontrolling<br />

den unterjährigen Stand der Risikovorsorge<br />

verlässlich <strong>und</strong> schnell feststellen.<br />

Die Konzeption wurde schließlich mit dem<br />

Abschlussprüfer, der Prüfungsstelle des Sparkassen­<br />

<strong>und</strong> Giroverbands, abgestimmt.<br />

b) Auswahl der für die pauschalierte<br />

Bewertung relevanten Forderungen<br />

Im Rahmen der Neuausrichtung des pauschalierten<br />

EWB­Verfahrens war zunächst zu definieren,<br />

welche K<strong>und</strong>engruppe von einem derartigen<br />

Verfahren erfasst werden sollte. Das<br />

kleinteilige gewerbliche Kreditgeschäft zeichnet<br />

sich durch eine hohe Stückzahl von Krediten<br />

mit einem geringen Komplexitätsgrad<br />

aus. Es werden lediglich Standardverträge<br />

sowie Standardsicherheiten verwendet. Das<br />

kleinteilige Kreditgeschäft ist betragsmäßig<br />

deutlich unterhalb der risikorelevanzgrenze<br />

gem. marisk 8 anzusiedeln. Das zur Nutzung<br />

des pauschalierten Verfahrens max. Kreditvolumen<br />

je Kreditnehmereinheit wurde auf<br />

125 T€ festgelegt, da die Sparkasse Detmold<br />

erst ab diesem Betrag laufend Unterlagen zur<br />

Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

anfordert, die eine detaillierte Bonitätsanalyse<br />

<strong>und</strong> somit die Ermittlung der klassischen Einzelwertberichtigung<br />

erst ermöglichen.<br />

c) Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

Im Rahmen der Risikoklassifizierung werden verhaltens­<br />

<strong>und</strong> zahlungsbedingte Veränderungen<br />

des K<strong>und</strong>en erfasst <strong>und</strong> bewertet. Dabei werden<br />

alle von der Risikoklassifizierung erfassten<br />

K<strong>und</strong>en einer Risikoklasse zugeordnet, die aufgr<strong>und</strong><br />

statischer Erhebungen die Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

(PD = probability of default) der<br />

Forderung innerhalb der nächsten zwölf Monate<br />

ausdrückt. Für die Berechnung der pauschalierten<br />

Einzelwertberichtigung kann diese Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

herangezogen werden.<br />

Dazu ist zunächst die ungesicherte Kreditinanspruchnahme<br />

mit der PD zu multiplizieren. Da<br />

die tatsächlichen Forderungsausfälle teilweise<br />

von der statistischen Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

abweichen können, wird der rechnerische Ausfall<br />

mit einer Verlustquote multipliziert, die sich<br />

aus hausinternen Erfahrungswerten bei der Verwertung<br />

von Forderungen ableiten lässt.<br />

d) Überleitung der Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

zu einzelnen Bereichen eines<br />

dynamisch-zahlungsorientierten Systems<br />

Die Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

stellt die Gr<strong>und</strong>lage für die Bestimmung der einzelnen<br />

Farbbereiche des pauschalierten EWB­Verfahrens<br />

dar (vgl. Abb. 1). Die Grenze zwischen<br />

„weißem“ <strong>und</strong> „grauem“ Bereich ist dort zu<br />

ziehen, wo die künftig erwarteten Verluste, die<br />

sich in den Ausfallwahrscheinlichkeiten widerspiegeln,<br />

noch zu keinen auffälligen Veränderungen<br />

im Zahlungsverhalten der K<strong>und</strong>en geführt haben.<br />

Dieses latente Kreditrisiko wird derzeit über die<br />

Bildung von Pauschalwertberichtigungen nach<br />

HGB abgebildet <strong>und</strong> drückt gerade das Risiko aus,<br />

dass auch einwandfreie bzw. anmerkungsbedürftige<br />

Forderungen, die über eine geringe Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

verfügen, notleidend werden<br />

können. Dem „grauen“ Bereich sind die Risikoklassen<br />

zuzuordnen, die aufgr<strong>und</strong> von Negativmerkmalen<br />

zustande gekommen sind <strong>und</strong> somit<br />

auf akute Leistungsstörungen hindeuten. Der<br />

„schwarze“ Bereich beginnt bei der Risikoklasse,<br />

die ausschließlich Engagements umfasst, die sich<br />

bereits im Abwicklungsbereich befinden. Sofern<br />

in einer oder mehreren „grauen“ Klassen bereits<br />

Engagements aus dem Abwicklungsbereich enthalten<br />

sind, ist darauf zu achten, dass diese Kreditnehmer<br />

nicht mehr vom pauschalierten EWB­<br />

Verfahren erfasst werden.<br />

e) Grenzen des Verfahrens<br />

Während das bisher angewandte verhaltensmerkmalorientierte<br />

Schichtungsverfahren mit<br />

den anderen Verfahren (Pauschalwertberichtigungen<br />

<strong>und</strong> klassische Einzelwertberichtigungen)<br />

kaum kollidierte, ergeben sich bei der<br />

Nutzung der Risikoklassifizierungsverfahren<br />

bereits aus der Zuordnung der einzelnen Klassen<br />

zu den Farbbereichen Überschneidungen<br />

mit den anderen Wertberichtigungsverfahren.<br />

Wurde z. B. für ein Engagement, das entsprechend<br />

der Risikoklasse dem „grauen“<br />

Bereich zuzuordnen ist, bereits in den Vorjahren<br />

eine klassische Einzelwertberichtigung gebildet,<br />

muss diese Forderung vom pauschalierten Ver­


PRAXISSEMINAR: 25.–26.06.2009 IN FRANKFURT/M.<br />

06. November in Düsseldorf<br />

»<br />

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Implementierung des Standards IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz <strong>und</strong> Bewertung«<br />

besondere Schwierigkeiten bereitet. Der Standard ist gr<strong>und</strong>sätzlich von allen Unternehmen anzuwenden, unabhängig<br />

von Branche, Rechtsform oder Unternehmensgröße. Er ist – von wenigen, genau enumerierten Sachverhalten<br />

abgesehen – auf alle Finanzinstrumente anzuwenden, die die weite Definition des Standards erfüllen. Damit erstreckt<br />

sich der Anwendungsbereich über die klassischen bilanzwirksamen Finanzinstrumente wie den Kassenbestand, Forderungen,<br />

Verbindlichkeiten oder Wertpapiere hinaugehend auch auf die aus den originären Finanzinstrumenten abgeleiteten<br />

Instrumente, die sogenannten Derivate.<br />

− Internationale Entwicklungen in der Rechnungslegung<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen von IAS 39<br />

−<br />

Ansatz <strong>und</strong> Abgang von Financial Instruments<br />

− Kategorisierung <strong>und</strong> Bewertung von Financial<br />

Instruments<br />

− Umfassende Wertpapierbuchungsfallstudie für die<br />

Haltekategorien Trading, Available-for-Sale <strong>und</strong><br />

Held-to-Maturity<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Financial Instruments nach IAS 39<br />

Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Praxisbeispiele der Bilanzierung von Finanzinstrumenten<br />

Themen Referenten<br />

Voraussetzungen für Hedge Accounting<br />

Fair Value <strong>und</strong> Cash Flow Hedges – Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Hedge Accounting in Beispielen<br />

Embedded Derivatives<br />

Termin: 25.–26.06.2009, Frankfurt/M.<br />

Veranstaltungsort: Fleming´s Hotel an der Neuen Börse,<br />

Elbinger Straße 1–3, 60487 Frankfurt am Main,<br />

Telefon 0 69/50 60 40-0, Telefax 0 69/50 60 40-999<br />

Teilnahmegebühr: € 1.395,– zzgl. MwSt.<br />

€ 1.045,– zzgl. MwSt. Vorzugspreis für Abonnenten »KoR«<br />

Inkl. Veranstaltungsunterlagen, Mittagessen, Kaffeepausen <strong>und</strong> Erfrischungsgetränken.<br />

Sollte mehr als ein Vertreter eines Unternehmens an derselben<br />

Veranstaltung teilnehmen, so erhält jeder weitere Teilnehmer 15% Rabatt auf<br />

die nicht ermäßigte Teilnahmegebühr.<br />

Anmeldung »Financial Instruments nach IAS 39<br />

069/24 24-4769 069/24 24-4750<br />

Schriftliche Anmeldung an: Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt<br />

GmbH »WSF Wirtschaftsseminare«, Eschersheimer<br />

Landstraße 50, D-60322 Frankfurt am Main. Bei Rücktritt bis<br />

vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen € 50,– Bearbeitungsgebühr<br />

an. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 30%<br />

der Gesamtkosten zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist wird der<br />

volle Betrag, jedoch ohne Umsatzsteuerbelastung, fällig. Ein Ersatzteilnehmer<br />

kann einmalig kostenfrei gestellt werden. Sollten<br />

Sie die Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung bis zwei Wochen<br />

vor Veranstaltungsbeginn stornieren, haben Sie einmalig die<br />

Möglichkeit, mit der Stornierung eine andere Veranstaltung verbindlich<br />

zu buchen, sofern die ursprüngliche Rechnung beglichen<br />

wurde. Hierfür erheben wir anstelle der Stornierungsgebühr eine<br />

Umbuchungsgebühr von € 50,– zzgl. MwSt. Storniert WSF eine<br />

Veranstaltung, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren rückerstattet.<br />

Weitere Ansprüche gegenüber WSF bestehen nicht.<br />

Zimmerbuchungen nehmen Sie bitte unter dem Stichwort »WSF«<br />

als Selbstzahler vor. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung von<br />

Sonderkonditionen zeitlich begrenzt ist <strong>und</strong> i.d.R. bis 4 Wochen<br />

vor Veranstaltungsbeginn Gültigkeit hat.<br />

Firma<br />

Ich / wir nehme(n) vom 25.–26.06.2009 teil.<br />

25%<br />

Rabatt<br />

Teilnehmer 1: Name/Vorname Abteilung/Position<br />

Teilnehmer 2: Name/Vorname Abteilung/Position<br />

Straße/Postfach<br />

Telefon/Telefax E-Mail<br />

Datum/Unterschrift<br />

− Martina Dombek ist Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin<br />

<strong>und</strong> Partner im Bereich GFS der<br />

Ernst & Young AG, Eschborn.<br />

− Jochen Kirch ist Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong> Senior<br />

Manager in der Capital Markets Group der<br />

Ernst & Young AG, Eschborn.<br />

− Jan Marxfeld ist Wirtschaftsprüfer, Certified Public<br />

Accountant (CPA) <strong>und</strong> Senior Manager im Bereich GFS<br />

der Ernst & Young AG, Eschborn.<br />

− Dr. Christian Veth ist Manager in der Capital Markets<br />

Group bei der Ernst & Young AG, Eschborn.<br />

PLZ/Ort<br />

für Abonnenten<br />

von KoR!<br />

Weitere Infos:<br />

www.wirtschaftsseminare.de/9575<br />

Expertenwissen<br />

für die Praxis<br />

Abo-Nr. der Zeitschrift<br />

KoR


278<br />

Beitrag<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Abbildung 1: Zuordnung der Risikoklassi�zierungsklassen<br />

„Weißer Bereich”<br />

fahren ausgenommen werden, um eine Doppelberechnung<br />

einer Wertberichtigung zu vermeiden.<br />

Daneben ist kritisch anzumerken, dass<br />

die alleinige Ausrichtung auf die Ergebnisse von<br />

Risikoklassifizierungsverfahren, insbesondere<br />

hinsichtlich der verhaltensorientierten Scoringverfahren,<br />

nicht alle Kriterien für die Ermittlung<br />

einer EWB erfassen. Das führt dazu, dass ggf.<br />

ein schlecht klassifizierter Kredit zu einer Erhöhung<br />

der pauschalierten Risikovorsorge führt,<br />

obwohl im Rahmen einer Einzelanalyse durchaus<br />

noch keine Wertberichtigung erforderlich<br />

wäre. Demgegenüber kann die Risikoklasse<br />

nicht alle Bonitätsmerkmale des K<strong>und</strong>en zeitnah<br />

wiedergeben. Zusätzliche qualitative Informationen<br />

können die Rückzahlung eines Kredits<br />

als unwahrscheinlich erscheinen lassen, obwohl<br />

die Risikoeinstufung noch vertretbar ist. Diese<br />

im Einzelfall auftretenden Unschärfen sind allerdings<br />

Bestandteil des pauschalierten Wertberichtigungsverfahrens<br />

<strong>und</strong> gleichen sich in der<br />

Gesamtheit gegenseitig aus. Durch eine regelmäßige<br />

Validierung der Risikoklassifizierungsverfahren<br />

<strong>und</strong> die Anwendung von Verlustquoten,<br />

wird die Risikovorsorge auf Ebene der<br />

homogenen Gruppe von Forderungen zuverlässig<br />

ermittelt. Eine Betrachtung des Einzel­<br />

Risikoklassi�zierungsverfahren<br />

Klassi�zierung<br />

mit PD*<br />

„Grauer Bereich” pauschalisierte EWB<br />

„Schwarzer Bereich” EWB<br />

* Probability of default gem. Risikoklassifizierungsverfahren (bereinigt um Verwertungsquoten)<br />

PWB für latente<br />

Kreditrisiken<br />

falls wird teilweise zu abweichenden Ergebnissen<br />

führen. Die Ergebnisse des pauschalierten<br />

Verfahrens sind daher jährlich einem Backtesting<br />

zu unterziehen. Die Zuordnung der Risikoklassen<br />

sowie die Höhe der Verlustquoten sind<br />

dabei vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Überleitung in<br />

die Abwicklung bzw. der tatsächlichen Forderungsausfälle<br />

zu hinterfragen.<br />

3. Ausblick: Diskrepanz zwischen<br />

wertorientierter Banksteuerung bzw.<br />

aufsichtsrechtlichen Vorgaben der<br />

MaRisk <strong>und</strong> der HGB-Bilanzierung<br />

von Wertberichtigungen<br />

Die Annahme, dass zum Abschlussstichtag nicht<br />

alle künftigen Forderungsausfälle mithilfe der<br />

Einzelwertberichtigungen oder pauschalierten<br />

Einzelwertberichtigungen eingeschätzt<br />

werden, baut auf der Tatsache auf, dass bisher<br />

keine ausreichenden methoden zur messung<br />

des spezifischen Kreditausfallrisikos einer einzelnen<br />

Forderung bestanden. Die Verfahren zur<br />

Berechnung von Pauschalwertberichtigungen<br />

sollten die Forderungsausfälle abdecken, die<br />

trotz geringer Ausfallwahrscheinlichkeiten der<br />

zugeordneten Risikoklasse im Einzelfall den­


noch entstehen. Inzwischen kann der Barwert<br />

jeder Forderung im Rahmen der modernen<br />

Banksteuerung anhand einer ökonomischen<br />

Messung des Kreditrisikos mittels der Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

sowie der aus einer Migrationsmatrix<br />

abgeleiteten erwarteten künftigen<br />

Entwicklung der Ausfallwahrscheinlichkeit verlässlich<br />

ermittelt werden. Deutet die Risikoklasse<br />

eines Kreditnehmers auf ein Ausfallrisiko hin, das<br />

der letzte Buchwert der Forderung nicht widerspiegelt,<br />

scheint eine zusätzliche Wertkorrektur<br />

geboten. Die Anwendung moderner Messmethoden<br />

des Adressenausfallrisikos für die<br />

messung des Adressenausfallrisikos <strong>und</strong> die<br />

Berechnung der risikovorsorge würde eine<br />

konsequente Weiterentwicklung der Bilanzierungspraxis<br />

darstellen 9 . Bei einem Gleichschritt<br />

von wertorientierter Banksteuerung <strong>und</strong> Forderungsbewertung<br />

könnte auf die Bildung von<br />

Pauschalwertberichtigungen verzichtet werden,<br />

da auch im Bereich der Risikoklassen mit geringen<br />

Ausfallwahrscheinlichkeiten das latente Kreditrisiko<br />

verlässlich ermittelt werden kann.<br />

IV. Zusammenfassung<br />

Jede Bank setzt verschiedene Risikoklassifizierungsverfahren<br />

ein <strong>und</strong> hat in den Organisationsrichtlinien<br />

bestimmte Kriterien festgelegt,<br />

nach denen sie die Risikovorsorge im Kreditgeschäft<br />

bildet. Damit werden die aufsichtsrechtlichen<br />

Anforderungen der MaRisk erfüllt. Bereits<br />

bisher war die Risikoklassifizierungsnote ein Indikator<br />

für das Erkennen von Risikovorsorgebedarf.<br />

Häufig ist allerdings feststellbar, dass im kleinteiligen<br />

Massenkreditgeschäft neben der Risikoklassifizierung,<br />

die sich überwiegend auf das Konto­<br />

prAXIsTIpps<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

<strong>und</strong> Zahlungsverhalten des K<strong>und</strong>en stützt, keine<br />

ergänzenden Informationen zur Bewertung<br />

der Forderungen vorliegen. Hier bietet sich der<br />

Ansatzpunkt für den Einsatz pauschalierter Verfahren.<br />

Die Ermittlung von Risikovorsorge kann<br />

nach einem pauschaliertem Verfahren erfolgen,<br />

sofern es gelingt, eine homogene risikogruppe<br />

zu definieren <strong>und</strong> die bewertungsrelevanten Einflussfaktoren<br />

geeignet zu gewichten. Beim Rückgriff<br />

auf die vorhandenen Risikoklassifizierungsverfahren<br />

werden die erwarteten Verluste in der<br />

Weise ermittelt, dass ein Kreditnehmer aufgr<strong>und</strong><br />

seines Zahlungsverhaltens einer Gruppe von Kreditnehmern<br />

zugeordnet wird, die eine gewisse<br />

Ausfallwahrscheinlichkeit aufweist. Dieses Verfahren<br />

steht dem Gr<strong>und</strong>satz der einzelbewertung<br />

nicht entgegen, da die individuellen Merkmale<br />

jedes Kreditnehmers zu einer dynamischen<br />

Einstufung in die verschiedenen Rating­ bzw.<br />

Scoringstufen führt.<br />

Die Nutzung derartiger Verfahren zur Bemessung<br />

der Einzelwertberichtigung kann für<br />

verschiedene Bereiche des Forderungsbestands<br />

einer Bank eingesetzt werden. Denkbar<br />

ist neben dem kleinteiligen gewerblichen<br />

Kreditgeschäft auch das Konsumentenkreditgeschäft<br />

sowie der Bereich der kleinteiligen<br />

Baufinanzierungsdarlehen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> deutlicher Abweichungen zwischen<br />

den modernen Verfahren zur Messung<br />

<strong>und</strong> Steuerung des Adressenausfallrisikos im<br />

Rahmen der Banksteuerung erscheint eine konsequente<br />

Nutzung der Ergebnisse der Risikoklassifizierung<br />

für den gesamten Forderungsbestand<br />

sinnvoll <strong>und</strong> würde die Bildung von<br />

Pauschalwertberichtigungen erübrigen. £<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Die Kombination<br />

von wertorientierter<br />

Banksteuerung<br />

<strong>und</strong> Forderungs­<br />

bewertung könnte<br />

das Verfahren der<br />

Pauschalwertberichtigung<br />

ersetzen. «<br />

Die pauschalierte Einzelwertberichtigung kann auch unterjährig mit geringem Aufwand ermittelt werden.<br />

Die Nutzung der Risikoklassifizierungsverfahren bietet Effizienzvorteile.<br />

Die Auswahl der für das pauschalierte Verfahren relevanten Forderungen sollte vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />

hausindividuellen Risikorelevanzgrenze erfolgen.<br />

Überschneidungen zwischen den einzelnen Wertberichtigungsverfahren sind zu vermeiden.<br />

9 Vgl. Wimmer/Kusterer, DStR 2006 S. 2046.<br />

Die Ergebnisse eines pauschalierten Verfahrens sind jährlich im Rahmen eines Backtestings zu hinterfragen.<br />

279


280<br />

Beitrag<br />

» Im Rahmen der<br />

Zinsrisikosteuerung<br />

wird möglichst ein<br />

„natürlicher Hedge“<br />

von Zinsrisiken<br />

zwischen Krediten<br />

<strong>und</strong> Einlagen<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Aktive Portfoliozinssteuerung<br />

Durationsorientierte Refinanzierung auf Basis von realen Cash­flows.<br />

Autoren:<br />

Holger Thiele,<br />

Leiter Portfoliooptimierung,<br />

Kredit Portfoliomanagement,<br />

Dresdner Bank AG.<br />

Klaus Beutel,<br />

Leiter Portfoliosteuerung<br />

Primärgeschäft, Kredit Portfoliomanagement,<br />

Strategie/Steuerung/<br />

Pricing/Optimierung Refinanzierung,<br />

Dresdner Bank AG.<br />

angestrebt. «<br />

I. Einleitung<br />

w Traditionell werden Zinsabsicherungen<br />

im Kreditgeschäft von Banken im Rahmen<br />

der Marktzinsmethode auf Basis vereinbarter<br />

Kredit­ /Konditionslaufzeiten <strong>und</strong> hierdurch<br />

eintretender Cash­flows abgeschlossen. Bei<br />

Kreditarten, die eine vorzeitige (Teil­)Tilgung<br />

erlauben, verändert das K<strong>und</strong>enverhalten<br />

das zeitliche <strong>und</strong> volumenmäßige Eintreffen<br />

der Cash­flows. Dies gilt insbesondere bei Kreditarten<br />

mit sondertilgungsoptionen, aber<br />

auch bei der individuellen Inanspruchnahme<br />

von Kreditlinien. Auf Basis empirischer Informationen<br />

lassen sich Treiber für diese Verhalten<br />

identifizieren, die eine aktive (bessere)<br />

Einschätzung der Cash­flows <strong>und</strong> hierdurch<br />

bessere Absicherungen erlauben.<br />

Der Bedarf hinsichtlich Verbesserung der Absicherungen<br />

ergibt sich aus einer zunehmenden<br />

Nachfrage von K<strong>und</strong>en nach Festsatzprodukten<br />

mit sondertilgungsoptionen <strong>und</strong> einer<br />

verbesserten Zinsrisikosteuerung. Aufgr<strong>und</strong> des<br />

unter den Banken herrschenden Wettbewerbs<br />

ist es oftmals nicht möglich, Absicherungskosten<br />

solcher Produkte auf Basis der traditionellen<br />

Marktzinsmethode an die K<strong>und</strong>en weiterzugeben.<br />

Insofern stehen Banken vor der Wahl, entweder<br />

auf Profitabilität zu verzichten oder neue<br />

Wege in der Absicherungsmethodik zu gehen.<br />

II. Ansatz der durationsorientierten<br />

Zinsabsicherung<br />

1. Traditionelle Marktzinsmethode auf<br />

Basis von Konditionsbindung<br />

Zu den klassischen Funktionen einer Banken­<br />

Treasury gehören die Liquiditätssteuerung,<br />

das F<strong>und</strong>ing <strong>und</strong> die Abwicklung von Geldmarkt­<br />

<strong>und</strong> Devisengeschäften. Erweitert<br />

wird diese Funktion vielmals um die Steuerung<br />

von Zinsrisiken <strong>und</strong> vereinzelt um eine<br />

Kredit­Treasury Funktion.<br />

Innerhalb der Zinsrisikosteuerung stellt die<br />

marktzinsmethode aktuell die am weitest verbreitete<br />

Form der Ermittlung fristenkongruenter<br />

Zinsabsicherungen für Kredite <strong>und</strong> Einlagen dar.<br />

Die Treasuryfunktion stellt hierbei auf Basis von<br />

Marktopportunitäten Verrechnungssätze an die<br />

einzelnen Marktbereiche. Basis für marktopportunitäten<br />

können theoretische Zinsabsicherungskosten<br />

sein – in der Praxis wird zumeist<br />

eine durchschnittliche Zinskurve in Anlehnung<br />

an den EONIA/EURIBOR/Swap gewählt.<br />

Die Verrechnungssätze wiederum bilden die<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Preisgestaltung für Kredite <strong>und</strong><br />

Einlagen gegenüber dem K<strong>und</strong>en. Im Rahmen<br />

der Zinsrisikosteuerung wird möglichst ein<br />

„natürlicher Hedge“ von Zinsrisiken zwischen<br />

Krediten <strong>und</strong> Einlagen angestrebt. Hierunter<br />

wird verstanden, dass sich Zinsrisiken aus Einlagen<br />

<strong>und</strong> Krediten in unterschiedlichen Laufzeitbändern<br />

möglichst neutralisieren sollen. Zinsrisiken<br />

ohne „natürlichen Hedge“ werden am<br />

Kapitalmarkt <strong>und</strong> damit zu tendenziell höheren<br />

Kosten abgesichert.<br />

Kredite mit variablen Zinssätzen werden i. d. R.<br />

auch entsprechend der Zinssatzbasis abgesichert.<br />

Bei Krediten mit feststehenden Zinssätzen orientiert<br />

man sich hinsichtlich der Fristigkeit von Zinsrisiken<br />

i. d. R. an der Konditionsbindung sowie der<br />

Tilgungsstruktur. Die Absicherung des Zinsrisikos<br />

erfolgt fristenkongruent für nicht vorliegende<br />

natürliche Hedges am Kapitalmarkt mittels Swap.<br />

Bei Kreditprodukten mit längerer Vertrags­ oder<br />

Konditionslaufzeit (Private Baufinanzierungen,<br />

Investitionsdarlehen etc.) existieren oftmals vertragliche<br />

sondertilgungsrechte (z. B. 5 bis 10%<br />

p. a.). Darüber hinaus bestehen gesetzliche Kündigungsrechte<br />

nach § 489 BGB, wonach K<strong>und</strong>en<br />

zehn Jahre nach Kreditbereitstellung mit einer<br />

Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen<br />

können. Die Absicherung des Zinsrisikos dieser<br />

vertraglichen bzw. gesetzlichen Tilgungsrechte<br />

erfolgt meist durch Swaptions. Hierfür können<br />

über die Zinsabsicherungskosten mittels Swap<br />

hinaus zusätzliche Kosten entstehen.


Becker / Berndt / Klein (Hrsg.)<br />

Bearbeitungs- <strong>und</strong> Prüfungsleitfäden<br />

Prozesse prüfen · Risiken vermeiden · Fehler aufdecken<br />

� Handlungsempfehlungen ableiten<br />

Bearbeitungs- <strong>und</strong> Prüfungsleitfaden<br />

Wertpapier-Compliance:<br />

Risikoorientierte Ausgestaltung der Compliance-Organisation<br />

<strong>und</strong> Wohlverhaltensregeln<br />

Prozesse prüfen · Risiken vermeiden · Fehler aufdecken<br />

� Handlungsempfehlungen ableiten<br />

Becker / Berndt / Klein (Hrsg.)<br />

Hahn<br />

Schmitt<br />

Scholz<br />

Sinning<br />

Stumpf<br />

Rainer Hahn<br />

Teamleiter Zentralbereich Revision<br />

Nassauische Sparkasse, Wiesbaden<br />

Mathias Schmitt<br />

Bereichsleiter Interne Revision<br />

VR Bank Rhein-Neckar eG,<br />

Mannheim<br />

Dietmar Stumpf<br />

Head of Central Compliance<br />

Group Compliance/Compliance Advisory<br />

Commerzbank AG, Frankfurt<br />

Karin Sinning<br />

Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin<br />

Advisory Services/Financial Services<br />

Ernst & Young AG<br />

Bearbeitungs- <strong>und</strong> Prüfungsleitfaden<br />

Risikobasierte Geldwäscheprävention:<br />

Erleichterungen <strong>und</strong> Verschärfungen<br />

gegenüber Sicherungsmaßnahmen &<br />

K<strong>und</strong>ensorgfaltspflichten<br />

Finanz Colloquium<br />

Heidelberg<br />

Prozesse prüfen · Risiken vermeiden · Fehler aufdecken<br />

� Handlungsempfehlungen ableiten<br />

Becker / Berndt / Klein (Hrsg.)<br />

Meierhöfer<br />

Meyer im Hagen<br />

Plaumann-Ewerdwalbesloh<br />

Stanke<br />

Finanz Colloquium<br />

Heidelberg<br />

Jan Hendrik Meyer im Hagen<br />

Bereichsleiter Interne Revision<br />

Sparkasse Detmold<br />

Ulli Stanke<br />

Teamleiter Zentralbereich Revision<br />

Nassauische Sparkasse, Wiesbaden<br />

Volker Meierhöfer<br />

Geldwäschebeauftragter<br />

Sparkasse Neuss<br />

Michael Plaumann-Ewerdwalbesloh<br />

Partner,<br />

Advisory Services/ Financial Services<br />

Ernst & Young AG<br />

Wertpapier-Compliance<br />

Risikoorientierte Ausgestaltung der<br />

Compliance-Organisation <strong>und</strong> Wohlverhaltensregeln<br />

Monika Scholz<br />

Wirtschaftsprüferin /Steuerberaterin<br />

Advisory Services/Financial Services<br />

Ernst & Young AG<br />

Mit Inkrafttreten des neu gefassten<br />

Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)<br />

wurde insbesondere Abschnitt 6 des<br />

WpHG sowie die ergänzende Wertpapierdienstleistungs-,<br />

Verhaltens- <strong>und</strong><br />

Organisationsverordnung (WpDVerOV)<br />

mit § 25a KWG <strong>und</strong> dessen Konkretisierung<br />

in Form der MaRisk red<strong>und</strong>anzfrei<br />

miteinander verknüpft. Bei dieser<br />

Gelegenheit wurden sowohl die Compliance-Richtlinie<br />

als auch die „alten“<br />

Mitarbeiter-Leitsätze zugunsten einer<br />

stärker risikobasierten Ausprägung der<br />

Compliance-Organisation aufgehoben.<br />

Mit Inkrafttreten des novellierten<br />

Geldwäschegesetzes (GwG) Ende August<br />

2008 wurde den Kreditinstituten in<br />

Abstimmung zwischen der Bankenaufsicht<br />

<strong>und</strong> dem Zentralen Kreditausschuss<br />

(ZKA) zur Implementierung des neuen<br />

Regelwerks ein 9-monatiger Übergangszeitraum<br />

zugestanden. Am 17. Dezember<br />

2008 hatte sich der ZKA gemeinsam mit<br />

dem B<strong>und</strong>esfinanzministerium (BMF)<br />

<strong>und</strong> der BaFin (Geldwäscheaufsicht)<br />

darauf verständigt, ergänzende Auslegungs-<br />

<strong>und</strong> Anwendungshinweise zu den<br />

gesetzlichen Regelungen aus GwG <strong>und</strong><br />

Kreditwesengesetz (KWG) abzustimmen.<br />

Mehr Risikoorientierung bedeutet<br />

größere Ermessensspielräume aber auch<br />

eine stärkerer Unsicherheit bei der Auslegung<br />

der Vorschriften. So sind z. B. die<br />

Regelungen aus § 33b WpHG zur Überwachung<br />

von Mitarbeitergeschäften zu<br />

unspezifisch gewesen, so dass die BaFin<br />

(Wertpapieraufsicht) mit ihrem R<strong>und</strong>schreiben<br />

8/2008 eine Konkretisierung<br />

der Überwachungspflichten herbeigeführt<br />

hat. Mit weiteren R<strong>und</strong>schreiben (z. B.<br />

in Bezug auf die Gestaltung <strong>und</strong> Inhalte<br />

von Werbemitteilungen) ist zu rechnen.<br />

Die Prüfung <strong>und</strong> Beurteilung der<br />

risikoorientierten Ausgestaltung<br />

von Wertpapier-Compliance mithilfe<br />

erläuternder Prüffelder <strong>und</strong> Checklisten<br />

steht im Mittelpunkt dieses Bearbeitungs-<br />

<strong>und</strong> Prüfungsleitfadens.<br />

Obwohl darin einige Probleme geklärt<br />

werden konnten, existieren weiterhin<br />

offene Zweifelsfragen. Diese sollen in<br />

den endgültigen ZKA-Industriestandards<br />

geregelt werden, die voraussichtlich<br />

Mitte des Jahres 2009 veröffentlicht<br />

werden.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> steht die<br />

Prüfung <strong>und</strong> Beurteilung der risikoorientierten<br />

Ausgestaltung der Geldwäscheprävention<br />

mithilfe erläuternder<br />

Prüffelder <strong>und</strong> Checklisten im Mittelpunkt<br />

des Bearbeitungs- <strong>und</strong> Prüfungsleitfadens.<br />

Im Einführungskapitel stellt<br />

ein Geldwäschebeauftragter aus seiner<br />

Finanz Colloquium<br />

Heidelberg<br />

Stand: 15.06.2009<br />

Erscheinungstermin: 30.07.2009<br />

Umfang: ca. 280 Seiten<br />

Preis: € 59,–<br />

Leitfaden im Abo: € 47,20<br />

ISBN: 978-3-940976-01-7<br />

Zum Einstieg stellt ein (betroffener)<br />

Compliance-Beauftragter aus seiner<br />

Sicht den risikobasierten Überwachungsansatz<br />

im Rahmen des internen<br />

Kontrollsystems (IKS) dar. Im Hauptteil<br />

erörtern zwei interne Revisoren<br />

zielführende Prüffelder zur Beurteilung<br />

der Einhaltung mitarbeiterbezogener<br />

Organisations- <strong>und</strong> Compliance-Anforderungen<br />

sowie k<strong>und</strong>enbezogener<br />

Wohlverhaltenspflichten. Abschließend<br />

werden künftige Prüfungsgebiete des<br />

externen (Jahresabschluss-)Prüfers zur<br />

Überprüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts<br />

gemäß § 36 WpHG unter<br />

Berücksichtigung der Neufassung von<br />

WpDPV <strong>und</strong> IDW EPS 521 vorgestellt.<br />

Sicht den risikobasierten Überwachungsansatz<br />

im Rahmen des internen<br />

Kontrollsystems (IKS) dar. Im Hauptteil<br />

erörtern zwei interne Revisoren Prüfungsfelder<br />

zur Beurteilung der Erleichterungen<br />

<strong>und</strong> Verschärfungen bzgl.<br />

interner Sicherungsmaßnahmen <strong>und</strong><br />

K<strong>und</strong>ensorgfaltspflichten. Im abschließenden<br />

Kapitel behandelt ein externer<br />

Prüfer ausgewählte Prüfungsfelder zur<br />

risikoorientierten Beurteilung der Anti-<br />

Geldwäsche-Organisation <strong>und</strong> der neuen<br />

k<strong>und</strong>enbezogenen Sorgfaltspflichten.<br />

Bestellen Sie direkt bei:<br />

Bestellcoupon<br />

Finanz Colloquium Heidelberg GmbH<br />

Plöck 32a, 69117 Heidelberg<br />

Fax: 06221/601863<br />

Telefon: 06221/601855<br />

E-Mail: info@FC-Heidelberg.de<br />

Internet: www.FC-Heidelberg.de<br />

Lieferung gegen Rechnung<br />

versandkostenfrei innerhalb Deutschlands!<br />

Risikobasierte Geldwäscheprävention<br />

Erleichterungen <strong>und</strong> Verschärfungen gegenüber<br />

Sicherungsmaßnahmen & K<strong>und</strong>ensorgfaltspflichten<br />

Ich bestelle:<br />

� Wertpapier-Compliance<br />

€ 59,–<br />

� Risikobasierte Geldwäscheprävention<br />

€ 59,–<br />

� Ich will Abonnent mit einem Preisvorteil<br />

von 20 % werden: Senden Sie mir sofort<br />

nach Erscheinen jeden Band zu.<br />

Stand: 15.06.2009<br />

Erscheinungstermin: 30.07.2009<br />

Umfang: ca. 280 Seiten<br />

Preis: € 59,–<br />

Leitfaden im Abo: € 47,20<br />

ISBN: 978-3-940976-02-4<br />

Name, Vorname<br />

Position<br />

Abteilung<br />

Firma<br />

Straße<br />

PLZ/Ort<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Datum, Unterschrift


282<br />

Beitrag<br />

» Die Absicherung<br />

des Zinsrisikos<br />

der besonderen<br />

Tilgungsrechte<br />

erfolgt meist über<br />

teuere Swaptions. «<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Abbildung 1: Zusammensetzung der<br />

K<strong>und</strong>enkondition<br />

K<strong>und</strong>enkonditionen<br />

Marge<br />

F<strong>und</strong>ingkosten, Risikokosten,<br />

Kapitalkosten, Bearbeitungskosten,<br />

Gewinnmarge<br />

Sondertilgungsrechte für K<strong>und</strong>en sind generell<br />

mit erhöhten Absicherungskosten verb<strong>und</strong>en,<br />

wenn das Zinsrisiko hieraus ebenfalls<br />

fristenkongruent abgesichert werden soll. Aufgr<strong>und</strong><br />

des insbesondere im Privatk<strong>und</strong>engeschäft<br />

herrschenden Wettbewerbs können die<br />

erhöhten Absicherungskosten nur teilweise in<br />

der Marge an K<strong>und</strong>en (vgl. Abb. 1) weitergegeben<br />

werden. Dadurch verringert sich tendenziell<br />

die Profitabilität dieser Geschäfte <strong>und</strong> des<br />

Geschäftsfelds für die Bank. Einige Institute<br />

bieten Sondertilgungsrechte standardmäßig<br />

als Bestandteil ihrer Kreditprodukte an. Losgelöst<br />

von der tatsächlichen Nutzung der jeweiligen<br />

Sondertilgungsrechte seitens der K<strong>und</strong>en<br />

müssen Absicherungskosten auch für diejenigen<br />

Kredite aufgewendet werden, die im Verlauf<br />

nicht sondergetilgt werden.<br />

Im Rahmen der Sondertilgungsmöglichkeiten<br />

entstehen zudem in der Zinsrisikosteuerung<br />

der Treasury implizite Zinsrisiken durch die<br />

primäre Orientierung der Zinsrisikosteuerung<br />

an der Konditionsbindung. Die fristenkongruente<br />

Konditionsbindung im Rahmen der traditionellen<br />

Marktzinsmethode unterstellt implizit,<br />

dass diese mit dem tatsächlichen K<strong>und</strong>enverhalten<br />

identisch ist. Diese Annahme trifft<br />

jedoch in der Praxis in der Mehrzahl der Fälle<br />

nicht zu. Es erfolgen z. B. Rückzahlungen aufgr<strong>und</strong><br />

von Objektverkäufen, vorzeitigen Ablösungen<br />

bzw. Sondertilgungen aus Kulanz etc.<br />

Dies bedeutet, dass die tatsächlichen Cashflows<br />

<strong>und</strong> damit die Zinsstruktur ex post von<br />

derjenigen auf Basis der Konditionsbindung<br />

<strong>und</strong> anfänglicher Tilgungsstruktur (ex ante)<br />

abweicht. Diese Abweichungen könnten sich<br />

+<br />

Zinsabsicherungskosten<br />

Swaptions, u.ä.<br />

+<br />

„Benchmark”-Zinssatz<br />

EONIA/EURIBOR/SWAP<br />

im Zeitverlauf idealerweise ausgleichen, ein<br />

Zinsrisiko besteht in der Zwischenzeit dennoch.<br />

Wenn z. B. spezifische Sondertilgungsmöglichkeiten<br />

nicht genutzt werden, verändern sich die<br />

Cash­flows für die Restlaufzeit, <strong>und</strong> wenn vorzeitig<br />

Kreditbeträge zurückgezahlt werden,<br />

zielen Absicherungen ins Leere.<br />

2. Weiterentwicklung der Marktzinsmethode<br />

um das K<strong>und</strong>enverhalten<br />

Die Erkenntnis, dass angenommenes <strong>und</strong> tatsächlich<br />

eintretendes K<strong>und</strong>enverhalten in der<br />

Praxis meist differieren, legt den Schluss nahe,<br />

dass durch Abbildung des tatsächlichen K<strong>und</strong>enverhaltens<br />

eine genauere Zinsrisikosteuerung<br />

möglich ist. Hierbei sind künftige, von der<br />

anfänglichen Tilgungsstruktur abweichende,<br />

Sondertilgungen bei der Zinsabsicherung zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die erwarteten künftigen Sondertilgungen<br />

führen zu einer gegenüber der anfänglichen<br />

Tilgungsstruktur schnelleren Rückzahlung<br />

des Kredits <strong>und</strong> damit einer verkürzten Laufzeit<br />

im Zinsrisikoprofil. Die Zinsabsicherung<br />

muss dann aufgr<strong>und</strong> des neuen Risikoprofils<br />

fristenkongruent <strong>und</strong> damit ebenfalls verkürzt<br />

erfolgen. Die Marktzinsmethode wird somit zu<br />

einer durationsorientierten Zinsabsicherung<br />

auf Basis des erwarteten Tilgungsverhaltens<br />

von K<strong>und</strong>en weiterentwickelt. Die realen Cashflows<br />

der Kredite determinieren in diesem Fall<br />

diese Weiterentwicklung.<br />

Durch die durationsorientierte Zinsabsicherung<br />

kommt es neben einer genaueren Zinsrisikosteuerung<br />

bei normalsteiler Zinskurve zu<br />

insgesamt geringeren Absicherungskosten, da<br />

Zinsen für kürzere Laufzeiten geringer sind als<br />

für längere – umgekehrt bei einer inversen<br />

Zinsstrukturkurve. Zusätzlich sind keine Absicherungskosten<br />

in Form von Kosten für Swaptions<br />

für vertragliche oder gesetzliche Sondertilgungsrechte<br />

erforderlich, da diese bereits im<br />

(durationsorientierten) Zinsrisikoprofil einkalkuliert<br />

sind.<br />

Die durationsorientierte Zinsabsicherung erlaubt<br />

insofern eine Verfeinerung der Fristenkongruenz<br />

im Rahmen der Marktzinsmethode.<br />

Anstelle der herkömmlichen Konditionsbindung<br />

tritt die durch K<strong>und</strong>enverhalten gespiegelte<br />

Konditionsannahme.


Unterschiede im Tilgungsverlauf werden<br />

durch K<strong>und</strong>enverhalten beeinflusst (vgl.<br />

Abb. 2).<br />

Die durch durationsorientierte Zinsabsicherung<br />

erzielbaren Kostenreduzierungen<br />

können zur Erhöhung der Profitabilität entsprechender<br />

Produkte bzw. Stellung von<br />

attraktiven K<strong>und</strong>enkonditionen verwendet<br />

werden. Ein teilweiser bis kompletter<br />

Ausgleich für nicht durchholbare Zinsabsicherungskosten<br />

ist somit möglich. Den<br />

Kostenreduzierungen steht aber auch ein<br />

Modellrisiko hinsichtlich der prognosegüte<br />

Abbildung 2: Tilgungsverläufe<br />

Inanspruchnahme<br />

0<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Jahre<br />

planmäßiger<br />

Tilgungsverlauf<br />

tatsächlicher<br />

Tilgungsverlauf<br />

des erwarteten sondertilgungsverhaltens<br />

gegenüber. Das Risiko besteht in einer Fehleinschätzung<br />

des K<strong>und</strong>enverhaltens <strong>und</strong><br />

einer dadurch nachträglich notwendigen<br />

Anpassung des Zinsrisikoprofils. Ein Überschätzen<br />

von zukünftigen Tilgungen führt<br />

dazu, dass der angenommene modellartige<br />

Tilgungsverlauf steiler ist als die eintretenden<br />

Cash­flows <strong>und</strong> umgekehrt. Beide Seiten<br />

können zu unterschiedlichen Effekten im<br />

Zinsrisiko der Bank führen, je nachdem, wie<br />

sich die Zinsen entwickeln. Es ist daher notwendig,<br />

die Prognosegüte der realen Cashflows<br />

auf ein hohes Niveau zu heben.<br />

Bei der Analyse der möglichen Treiber des<br />

sondertilgungsverhaltens ist auf möglichst<br />

lange Zeitreihen <strong>und</strong> konsistente Daten zu<br />

achten. Hinsichtlich der Prognosegüte ist<br />

diese am höchsten, wenn Kohorten gebildet<br />

werden, da dann einzelne Tilgungsprofile<br />

nachvollziehbar werden. Hierbei ist ebenfalls<br />

auf einen ausreichend großen Datenbestand<br />

zu achten, um statistische Messmethoden<br />

anwenden zu können <strong>und</strong> nicht Expertenschätzungen<br />

zu nutzen. Die Kohorten wiederum<br />

werden nach Kreditcharakteristika<br />

wie Alter des Kredits (Seasoning), Laufzeit<br />

des Kredits, Nominalvolumen, Besicherungen,<br />

regelmäßigen Tilgungen <strong>und</strong> bereits<br />

erfolgten Sondertilgungen untersucht.<br />

Ebenfalls sollten k<strong>und</strong>enspezifische Charakteristika<br />

wie Ausbildung, Familiengröße<br />

(Anzahl im Haushalt lebender Erwachsener),<br />

Alter, Ort, bzw. Region, Einkommen <strong>und</strong><br />

Rating­ oder Scoringergebnis berücksichtigt<br />

werden. Neben diesen am Kredit orientierten<br />

Variablen sollten natürlich auch makroökonomische<br />

Faktoren untersucht werden. Hierbei<br />

sind offensichtliche mögliche Einflüsse<br />

wie Höhe des Zinsniveaus, Verlauf der Zinskurve,<br />

Spreaddifferenzen zwischen z. B. B<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Kredit oder Einalgen <strong>und</strong> Kreditzinsen,<br />

Arbeitslosenquote, Hauspreis­ oder Lebenshaltungskostenindizes,<br />

BIP­Änderungen <strong>und</strong><br />

Veränderungen in der Inflationsrate zu berücksichtigen.<br />

Bei den Analysen sollten auch saisonale<br />

Effekte bzw. Verteilungen über die<br />

Monate/Quartale berücksichtigt werden.<br />

3. Prognosemodell durationsorientierte<br />

Zinsabsicherung<br />

Die Prognose des Sondertilgungsverhaltens<br />

von K<strong>und</strong>en ist zentraler Bestandteil der<br />

durationsorientierten Zinsabsicherung. Dabei<br />

nehmen Prognosegüte <strong>und</strong> Änderungen des<br />

Zinsniveaus Einfluss auf den Vorteil des Zinsabsicherungsmodells.<br />

Falls das Sondertilgungsverhalten<br />

korrekt prognostiziert wird, treten<br />

die Kostenvorteile der durationsorientierten<br />

Zinsabsicherung unabhängig von eventuellen<br />

Änderungen des Zinsniveaus ein. Bei Abweichungen<br />

zwischen prognostiziertem <strong>und</strong> tatsächlichem<br />

Sondertilgungsverhalten können<br />

sich die Kostenvorteile in Abhängigkeit vom<br />

aktuellen Zinsniveau erhöhen oder reduzieren<br />

(vgl. Abb. 3).<br />

Das Sondertilgungsverhalten ist für die<br />

vereinbarte Konditionsbindung (z. B. zehn<br />

Jahre) zum Zeitpunkt des Neugeschäftsabschlusses<br />

durch ein Prognosemodell zu<br />

schätzen. Dabei sind mögliche Einflussfaktoren<br />

auf das Sondertilgungsverhalten<br />

auf Basis von Datenhistorien zu analy­<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Durch Abbildung<br />

des tatsächlichen<br />

K<strong>und</strong>enverhaltens<br />

ist eine genauere<br />

Zinsrisikosteuerung<br />

möglich. «<br />

283


284<br />

Beitrag<br />

» Auf Basis einer<br />

Kombination aus<br />

Prognosemodell<br />

mittels vorhandener<br />

empirischer Daten<br />

<strong>und</strong> die Schwan­<br />

kungsbreite des<br />

Modellrisikos minimini­ mierenderProdukt­ merkmale wird<br />

ein Startmodell<br />

definiert <strong>und</strong> auf<br />

dessen Gr<strong>und</strong>lage<br />

Zinsabsicherung<br />

betrieben. «<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Abbildung 3: Darstellung der Effekte aus<br />

Zinskurvenänderungen auf das Prognosemodell<br />

Höhere<br />

Tilgung<br />

Analoge<br />

Prognosen<br />

Niedrige<br />

Tilgung<br />

Effekte auf Ertragsvorteil<br />

0 – ++<br />

Steilere<br />

Zinskurve<br />

Ertragsvorteile<br />

++ + –– ++<br />

Inverse<br />

Zinskurve<br />

Shift<br />

+ +<br />

+ = höhere Ertragsvorteil<br />

0 = Ertragsvorteil gem. Annahme<br />

– = geringerer Ertragsvorteil<br />

sieren. Insbesondere ist zu untersuchen,<br />

inwieweit sich K<strong>und</strong>en rational hinsichtlich<br />

Zinsentwicklungen verhalten; d. h., tilgen<br />

K<strong>und</strong>en nur dann, wenn die aktuellen Marktzinsen<br />

unter dem ursprünglich vereinbarten<br />

Kreditzins liegen oder gibt es andere bzw.<br />

weitere Einflussfaktoren wie z. B. die individuelle<br />

Liquiditätssituation oder konjunkturelle<br />

Entwicklungen.<br />

I. d. R. sind in den Banken nur begrenzte Datenhistorien<br />

hinsichtlich des Sondertilgungsverhaltens<br />

vorhanden. Dies ist insbesondere<br />

damit zu begründen, dass entsprechende<br />

Produkte mit Sondertilgungsmöglichkeit<br />

erst seit wenigen Jahren in der Breite angeboten<br />

werden. Insofern wird die Analyse dieser<br />

Daten nur mit qualitativen Einschränkungen<br />

möglich sein. Daher ist es sinnvoll, durch Produktmerkmale<br />

wie z. B. eine maximale Sondertilgung<br />

pro Jahr (z. B. 5%) die Bandbreite<br />

des möglichen Sondertilgungsverhaltens von<br />

K<strong>und</strong>en einzugrenzen. Im Zusammenwirken<br />

mit den Erkenntnissen aus der Analyse der<br />

historischen Daten lassen sich somit Abweichungen<br />

vom prognostizierten Tilgungsverhalten<br />

möglichst gering halten. Dies führt<br />

tendenziell zu einer geringeren Schwankungsbreite<br />

des Modellrisikos.<br />

Auf Basis einer Kombination aus prognosemodell<br />

mittels vorhandener empirischer<br />

Daten <strong>und</strong> der die schwankungsbreite<br />

des modellrisikos minimierender produktmerkmale<br />

wird ein Startmodell definiert. Auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage des Startmodells wird die Zinsabsicherung<br />

betrieben. Es erfolgt anschließend<br />

––<br />

Shift<br />

– –<br />

ein fortwährender Abgleich zwischen prognostizierten<br />

<strong>und</strong> tatsächlich eintretenden<br />

Sondertilgungen. Auf Basis dieser neuen<br />

Erkenntnisse wird periodisch (z. B. jährlich)<br />

eine Rekalibrierung des Prognosemodells<br />

vorgenommen.<br />

Unter Umständen ist dann die Zinsabsicherung<br />

für entsprechende Neugeschäfte anzupassen.<br />

Durch einen revolvierenden Prozess<br />

erfolgt über Zeit eine Erhöhung der Qualität<br />

des Prognosemodells <strong>und</strong> damit eine<br />

Annährung zwischen prognostiziertem <strong>und</strong><br />

tatsächlichem Tilgungsverhalten auf Portfolioebene.<br />

Durch Verbesserung der Prognosegüte<br />

kann die im Startmodell vorgenommene<br />

Einschränkung der Produktmerkmale<br />

sukzessive reduziert werden.<br />

Im Rahmen der Analysen wurde hinsichtlich<br />

des Tilgungsverhaltens im Baufinanzierungsbereich<br />

insbesondere bezüglich des Seasonings<br />

der Baufinanzierungen eine hohe prognosegüte<br />

festgestellt. Hieraus konnte eine<br />

spezifische Tilgungskurve abgeleitet werden,<br />

welche in der durationsorientierten Refinanzierung<br />

inzwischen berücksichtigt wurde.<br />

Weitere Parameter werden laufend mit<br />

einbezogen, um eine noch höhere Prognosegüte<br />

zu erreichen. Bereits aufgr<strong>und</strong> der ersten<br />

Annahme ist allerdings der Barwertvorteil der<br />

Methode zu messen. Mithilfe der durationsorientierten<br />

Refinanzierung kann das k<strong>und</strong>enspezifische<br />

Tilgungsverhalten optimiert<br />

in die Zinsrisikosteuerung eingehen.<br />

III. Zusammenfassung<br />

<strong>und</strong> Ausblick<br />

Die Fortentwicklung der Marktzinsmethode auf<br />

Basis einer durationsorientierten Zinsabsicherung<br />

birgt viele Vorteile aus Sicht einer Bank<br />

– insbesondere können Produkte kosteneffizient<br />

gestaltet werden <strong>und</strong> das Zinsrisiko reduziert<br />

werden.<br />

Auch für Produkte mit kürzeren Konditionsbindungen<br />

kann die Analyse des Tilgungsverhaltens<br />

eine Verbesserung des Zinsrisikos<br />

der Bank bedeuten. Je kürzer jedoch<br />

die Zinsbindung der Produkte, desto geringer<br />

wird der Effekt auf die Zinsrisikosteuerung<br />

sein. £


prAXIsTIpps<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Sammeln Sie zunächst möglichst konsistente Daten zu Tilgungen.<br />

Nutzen Sie zur Ermittlung des K<strong>und</strong>enverhaltens möglichst statistische Verfahren,<br />

um Treiber zu identifizieren.<br />

Analysieren Sie auch irrationale Treiber hinsichtlich ihrer Prognosegüte.<br />

Überprüfen Sie laufend das Modell, um die Prognosegüte ständig zu verbessern.<br />

Bauen Sie das Modell auf andere Produktbereiche aus – auch die Passivseite<br />

können Sie einbeziehen.<br />

������������ ���� ����� ���� ������������ ���� �������� ���<br />

����������������������������������������������������<br />

���������������������������������������������������<br />

��������������� ����������������� ���������������� ����������� ��������<br />

�����������������������������������������������<br />

�������������������������������������������<br />

Ja, ich will das FINANZ BETRIEB KOMPETENZ-PORTFOLIO kostenlos testen!<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Datum 2. Unterschrift<br />

Beitrag<br />

Jetzt bestellen! � 0800 /0 00 - 29 59 08 00 / 0 00 - 16 37 � www.fi nanz-betrieb.de<br />

Bitte senden Sie mir drei Ausgaben<br />

FINANZ BETRIEB <strong>und</strong><br />

eine Ausgabe Bewertungs-<br />

Praktiker kostenlos zu. Falls ich diese<br />

Fachtitel nicht weiter beziehen möchte,<br />

teile ich Ihnen das innerhalb von zwei<br />

Wochen nach Erhalt der 3. Ausgabe<br />

schriftlich mit. Hören Sie nichts von<br />

mir, erhalte ich FINANZ BETRIEB <strong>und</strong><br />

quartals weise BewertungsPraktiker<br />

zum Jahres vorzugspreis von € 267,–<br />

inkl. MwSt., zzgl. € 12,– Versand.<br />

Vorzugspreis für Studenten gegen<br />

ak tuelle Bescheinigung € 127,50 inkl.<br />

MwSt. <strong>und</strong> € 12,– Versand.<br />

PA-FBNK0155<br />

Anschrif t<br />

privat<br />

Name, Vorname<br />

Firma (bitte nur bei Firmenanschrift angeben)<br />

Beruf / Funktion / Abteilung<br />

Straße, Nr.<br />

PLZ, Ort<br />

Anschrif t<br />

geschäf tlich<br />

Telefon (für evtl. Rückfragen)<br />

» Bei der Analyse<br />

der möglichen<br />

Treiber des Sonder­<br />

tilgungsverhaltens<br />

ist auf möglichst<br />

lange Zeitreihen<br />

<strong>und</strong> konsistente<br />

Daten zu achten. «<br />

E-Mail Geburtsdatum<br />

Datum 1. Unterschrift<br />

Unsere Vertrauensgarantie:<br />

Mir ist bekannt, dass ich diese Bestellung innerhalb der folgenden zwei Wochen ohne Begründung bei der Fachverlag<br />

der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH (AG Düsseldorf, HRB 30329), K<strong>und</strong>enservice, Kasernenstraße 67,<br />

40213 Düsseldorf, schriftlich per Datenträger (Postkarte, Brief etc.) widerrufen kann. Zur Fristwahrung genügt<br />

die rechtzeitige Absendung. Dies bestätige ich mit meiner 2. Unterschrift.<br />

285


286<br />

Beitrag<br />

» Einen anstrengenden<br />

Weg klar<br />

zu benennen, führt<br />

dazu, dass die<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Talent Management:<br />

Best Practice<br />

Nachwuchsführungskräfte entwickeln – Erfahrungsbericht aus einem<br />

konkreten Projekt.<br />

Autorin:<br />

Gabriele Herdin, Management<br />

Training, selbstständige Trainerin<br />

<strong>und</strong> freie Personalentwicklerin<br />

für die Volksbank Mittweida.<br />

Belastung subjektiv<br />

nicht als so schwer­<br />

wiegendwahrgenommen wird. «<br />

I. Einleitung<br />

w Die Volksbank Mittweida eG hat 2005<br />

ein Nachwuchsförderungsprogramm ausgeschrieben<br />

<strong>und</strong> gestartet, mit dem Ziel, ihre<br />

Lückenrisiken (quantitatives <strong>und</strong> qualitatives<br />

Potenzialrisiko) zu minimieren. Dem vorausberechneten<br />

Führungskräftemangel entgegenzuwirken<br />

<strong>und</strong> ein hohes Qualifikationsniveau<br />

zu verankern, war dem Vorstand<br />

besonders wichtig. Die Bank hatte zu dieser<br />

Zeit ihre Vision <strong>und</strong> ihre Ziele mit einer neuen<br />

Strategie verb<strong>und</strong>en. Die Vision – „innovativ<br />

– erfolgreich – führend“ wurde auch in<br />

die Balance score Card eingeb<strong>und</strong>en, indem<br />

zu den gängigen Komponenten Mitarbeiter,<br />

Prozess, K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Finanzen, die Komponente<br />

„Innovation“ eingefügt wurde. Daraus<br />

sowie aus einer Mitarbeiterbefragung ergab<br />

sich die Ableitung der Anforderungsprofile<br />

der Stellen. Zusätzlich formulierte der Vorstand<br />

ein weiteres Ziel: „Zügig entscheidungsreife<br />

Vorlagen erhalten ohne Rückdelegierung<br />

der Verantwortung“.<br />

Daraus wurde offensichtlich, in welchen<br />

Bereichen junge engagierte Mitarbeiter befähigt<br />

werden sollten. Eine Weiterbildungsreihe<br />

über zweieinhalb Jahre wurde konzipiert,<br />

die als Maxime hatte, die Teilnehmer<br />

nach dem Wissens­ <strong>und</strong> Erfahrungsinput zum<br />

Handeln zu bringen. Die Entwicklung von<br />

Kompetenzen, die für die innovative Gestaltung<br />

einer Bank notwendig sind, stand im<br />

Vordergr<strong>und</strong>. Trainings, Echt­Projekte <strong>und</strong><br />

Job­Rotation bilden die Kernstücke der Maßnahme,<br />

die von den Teilnehmern durchlaufen<br />

wurden. Als Ergebnis hatte die Bank<br />

erfolgreiche, qualifizierte Teilnehmer, sofort<br />

umsetzbare Projekte, mehrere Innovationspreise<br />

<strong>und</strong> ist als Bank des Jahres 2008 ausgezeichnet<br />

worden!<br />

II. Maßnahmen im Talent<br />

Managementprogramm<br />

1. Startphase<br />

a) Ausschreibung<br />

effizienz wird an der Weitervermittlung<br />

<strong>und</strong> umsetzung des erworbenen Wissens<br />

gemessen. „Chancen nutzen – Herausforderungen<br />

meistern – Perspektiven erhalten“, so<br />

oder ähnlich muss das Motto sein, das mögliche<br />

Teilnehmer auf die Mehrbelastung offen<br />

anspricht <strong>und</strong> sie gleichzeitig motiviert, ihre<br />

Chance zu nutzen. Einen anstrengenden Weg<br />

klar zu benennen, führt dazu, dass die Belastung<br />

subjektiv nicht als so schwerwiegend<br />

wahrgenommen wird.<br />

Ein Antrag zur Aufnahme in das Programm<br />

(vgl. Abb. 1) fördert den Austausch zwischen<br />

der Führungskraft <strong>und</strong> dem Weiterbildungsinteressenten.<br />

Die erste Phase der Reflexion<br />

ist gegeben. Die Führungskraft formuliert<br />

eine strukturierte Stellungnahme im Hinblick<br />

auf die vereinbarten Ziele. Die Unterstützung<br />

durch die Führungskraft während der Qualifikationsmaßnahme<br />

ist dadurch gegeben.<br />

b) Auftaktveranstaltung<br />

Jeder Teilnehmer braucht eine Übersicht<br />

mit Aufgaben <strong>und</strong> Terminen. Erwartungen<br />

müssen gegenseitig geklärt <strong>und</strong> Regeln<br />

gemeinsam aufgestellt werden. Gerade in<br />

dieser euphorischen Anfangsstimmung ist<br />

eine Trainingsübung sehr spannend: Lassen<br />

Sie die Teilnehmer die Übung machen, bei<br />

der sie Bambusstecken gemeinsam auf den<br />

Fingern zum Boden balancieren müssen. Die<br />

Auswertung kann z. B. folgendermaßen aussehen:<br />

„Wir hatten gerade gemeinsam Regeln


im Umgang miteinander vereinbart. War es für<br />

Sie einfach, diese einzuhalten? Konnten Sie<br />

die Regeln einhalten? Wer ist denn eigentlich<br />

Schuld am Ergebnis der Aufgabe?“ Mit einem<br />

leichten Augenzwinkern sollen die Teilnehmer<br />

erkennen, dass ihre guten Vorsätze nicht so<br />

einfach zu verankern sind. Deswegen sollten<br />

alle darüber diskutieren, „Was könnte uns<br />

davon abhalten unsere Vorsätze umzusetzen?<br />

Was tun wir dann? Wie gehen wir<br />

damit um?“<br />

2. Module<br />

a) Trainings<br />

Wichtiger Bestandteil des Programms sind<br />

Trainings, mittels derer das unternehmerische,<br />

kreative Denken <strong>und</strong> innovative Handeln<br />

der Teilnehmer gestärkt <strong>und</strong> gefördert<br />

wird. Folgende Themen sollten alle Teilnehmer<br />

absolvieren: Zeit- <strong>und</strong> selbstmanage-<br />

emotion banking ®<br />

graphics by<br />

STRATEgIE. BERATUNg. INNOVATIVES MARKETINg.<br />

ment zum Einstieg in das Programm, um den<br />

Durchlauf der Maßnahme für sich planen zu<br />

können <strong>und</strong> Prioritäten für sich zu setzen.<br />

Um sofort einsatzbereit für das begleitende<br />

Echtprojekt zu sein, schließt daran das Thema<br />

projektmanagement an. Regeln der Projektarbeit<br />

nach DIN werden erlernt <strong>und</strong> Übungen<br />

dazu „erlebt“. Legotürme werden konstruiert,<br />

danach zeigt der „Auftraggeber“ die Kosten<br />

auf, die durch Fehler entstehen, wenn sich<br />

Teilnehmer nicht an die Projektvereinbarung<br />

halten.<br />

Kommunikationstraining <strong>und</strong> Training<br />

zu Konfliktmanagement sind genau in der<br />

Anfangsphase der Echtprojekte sinnvoll.<br />

Dort kommt es auf die Qualität der Kommunikation<br />

ganz besonders an. Haben sich Auftraggeber<br />

<strong>und</strong> Projektgruppe wirklich „richtig“<br />

verstanden? Haben alle Beteiligten das<br />

gleiche Bild vom Ziel? Haben die Projektteilnehmer<br />

einen Weg gef<strong>und</strong>en, ihre Unsicher­<br />

victor<br />

McGyver für Banken<br />

In Ihrer Bank wird leidenschaftlich diskutiert, aber nicht gehandelt?<br />

Jeder sieht die Bäume, aber nicht den Wald? Jeder hat recht <strong>und</strong><br />

doch sind alle anderer Meinung? Sie brauchen Fakten, nicht<br />

Behauptungen? Sie suchen Klarheit, nicht Vermutungen?<br />

victor kann Ihnen helfen, denn er ist Ihr flexibler Partner<br />

für erfolgreiches Management! Ein echter MacGyver. Ein<br />

Schweizer Taschenmesser. Eine eierlegende Wollmilchsau. OK.<br />

Das geht zu weit, aber Fakt ist: victor kann viel. Sehr viel.<br />

Wer Marktforschung mit Wirkung sucht, nutzt victor.<br />

3-facher Nutzen<br />

1. Standortanalyse<br />

• 360° Feedback: Führungskräfte,<br />

Mitarbeiter, K<strong>und</strong>en<br />

• internationales Benchmark<br />

• entscheidungsorientierte Analysen<br />

• sensationelles Preis-<br />

Leistungsverhältnis<br />

2. Banksteuerung<br />

3. Wettbewerb<br />

Kontakt <strong>und</strong> Anmeldung:<br />

Tel: +43/2252/25 48 45<br />

www.bankdesjahres.com<br />

JETZT<br />

VICTOR 2009 NUTZEN<br />

Beitrag


288<br />

Beitrag<br />

» Die zu erlernendenKreativitätstechniken<br />

müssen<br />

den Nutzbarkeitstest<br />

bestehen, um<br />

später in der Praxis<br />

auch angewendet<br />

zu werden. «<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

heiten zu klären? Es soll eine Kultur der Offenheit<br />

etabliert werden. Allein die Erkenntnis der<br />

Teilnehmer, dass der andere ähnliche Sorgen<br />

oder sogar Ängste hat, führt zu mehr Selbstbewusstsein<br />

<strong>und</strong> damit zu einer höheren<br />

Handlungsfähigkeit.<br />

Diese neu „erlernte“ Offenheit wird nun gleich<br />

wieder trainiert, denn der nächste Weiterbildungsschritt<br />

ist ein Kreativitätstraining, das<br />

mittels Szenariotechnnik <strong>und</strong> Outdoortraining<br />

die Teilnehmer befähigt, neue Blickwinkel<br />

bei der Lösungssuche zu einzunehmen.<br />

Dazu werden günstigster weise vorab von<br />

Abteilungen Aufgaben abgefragt, die einer<br />

kreativen Bearbeitung bedürfen. Ideensammlungen,<br />

Vorschläge, Veränderungen <strong>und</strong> Entscheidungsbegründungen<br />

werden von den<br />

Teilnehmern an die „Auftraggeber“ aus dem<br />

Seminar zurückgeliefert. Solche Aufgaben<br />

können sein: Aktionen für den „Jugendmarkt“<br />

erfinden oder Ideen für die nächste K<strong>und</strong>enveranstaltung<br />

entwickeln? Die zu erlernenden Kreativitätstechniken<br />

müssen den Nutzbarkeitstest<br />

bestehen, um später in der Praxis auch<br />

angewendet zu werden. Im Fall der eingangs<br />

beschriebenen Bank wurde dadurch der Startschuss<br />

für ein funktionierendes Zukunftsmanagement<br />

gegeben.<br />

Abbildung 1: Übersicht der Maßnahmen<br />

Abschluss<br />

Prüfung, Evalution,<br />

Film<br />

Flankierende<br />

Maßnahmen<br />

Kaminabende mit<br />

Vorstand<br />

Job-Rotation<br />

mit gegenseitigem<br />

Feedback<br />

Ausschreibung<br />

Ziel, Chancen +<br />

Belastung aufzeigen<br />

b) Echt-Projekte – direkter Bezug<br />

zur Realität<br />

„Entscheidungen zu üben, ist schwierig. Folgen<br />

von Entscheidungen abschätzen lernen, das<br />

passiert in der Realität“, weiß der Vorstand. Die<br />

vermittelten Gr<strong>und</strong>techniken <strong>und</strong> ­fertigkeiten<br />

werden deshalb sofort in Echtprojekten „nebenbei"<br />

überprüft <strong>und</strong> reflektiert. Die Projekte geben<br />

der Vorstand oder Abteilungen, die Projektzuarbeit<br />

benötigen, in Auftrag. Welche Themen<br />

sind in Ihrem Haus schon geschoben worden<br />

<strong>und</strong> brauchen einmal engagierte <strong>und</strong> unvoreingenommene<br />

„Kümmerer“? Lassen Sie sich<br />

doch einmal ein neues oder modifiziertes Seniorenkonzept<br />

entwickeln. Das führt dazu, dass<br />

Sie sich als Auftraggeber für den Projektauftrag<br />

über Ihr Ziel klar werden müssen, am Ende aber<br />

ein umsetzbares Ergebnis geliefert bekommen.<br />

Das Echtprojekt muss nun von Meilenstein zu<br />

Meilenstein vorangebracht werden. Durch den<br />

Nutzen, den ihre Projektarbeit stiftet, sind die<br />

Teilnehmer hochmotiviert in ihrem Einsatz.<br />

c) Job-Rotation<br />

Zwischen allen Trainings muss die tägliche<br />

Arbeit erledigt werden <strong>und</strong> im letzten Jahr<br />

eigenständig ein „Austauscharbeitsplatz“<br />

Auftaktveranstaltung<br />

Termine, Regeln,<br />

Vorsätze<br />

„Ausgezeichnete”<br />

Projekte<br />

Ges<strong>und</strong>heits-,<br />

Zukunftsmanagement<br />

Training<br />

Befähigung für Arbeit,<br />

Projekt, Job-Rotation


Tabelle 1: Aufnahmeantrag mit allgemeinen Fragestellungen<br />

1. stellungnahme des mitarbeiters<br />

Worin besteht der praktische Nutzen dieser Qualifikation für mich? Warum möchte ich an dieser<br />

Maßnahme teilnehmen?<br />

Was erwarte ich von dieser Maßnahme?<br />

Wie kann mich die XY­Bank bei der Erreichung meiner Ziele unterstützen?<br />

Wie kann mich mein Vorgesetzter unterstützen?<br />

2. stellungnahme der Führungskraft<br />

Wie schätzen Sie das Potenzial Ihres Mitarbeiters ein? Zeichnet sich der Mitarbeiter durch besondere<br />

Eigeninitiative <strong>und</strong> Lernbereitschaft aus?<br />

Welche konkreten Lernerwartungen bestehen?<br />

Wie können Sie zu der beruflichen Entwicklung Ihres Mitarbeiters beitragen?<br />

gesucht werden. Die Teilnehmer der Maßnahme<br />

sollten bis zu zwei Monate lang in eine<br />

andere Abteilung „schnuppern“ dürfen. In<br />

einer Informationsveranstaltung im Vorfeld zur<br />

Job­Rotation tauschen alle Beteiligten, abgebende<br />

<strong>und</strong> aufnehmende Führungskräfte<br />

<strong>und</strong> die „Job­Rotierer“, ihre Erwartungen <strong>und</strong><br />

Ängste aus. Es werden Regeln vereinbart, die<br />

ein möglichst eigenständiges Arbeiten der<br />

„Rotierer“ ermöglichen <strong>und</strong> den jeweiligen<br />

Abteilungen auch noch einen Zusatznutzen<br />

bieten, wie z. B. Feedback zu ihren Prozessen.<br />

Strukturierte Beobachtungsleitfäden unterstützen<br />

den Job­Rotierer bei seiner zusätzlichen<br />

Aufgabe als „externer“ Beobachter.<br />

Job­Rotation ist ein wichtiger Schritt im Personalmanagement<br />

unter Risikogesichtspunkten,<br />

da hierbei Qualifikationen aufgebaut werden,<br />

die in Zukunft gegenseitige Vertretungsmöglichkeiten<br />

ergeben.<br />

d) Flankierende Maßnahmen<br />

Der informelle Austausch hat einen hohen<br />

Anteil am Erfolg einer Maßnahme. Genauso<br />

wichtig ist die Wertschätzung der Teilnehmer<br />

für die Mehrbelastung. Diese Anforderungen<br />

können recht einfach <strong>und</strong> angenehm für alle<br />

Beteiligten verb<strong>und</strong>en werden, indem regelmäßige<br />

„Kaminabende“ mit Vorstand <strong>und</strong>/oder<br />

den Führungskräften durchgeführt werden.<br />

Bei gemeinsamen Abendessen wird der Stand<br />

der verschiedenen Projekte, die Erfolge <strong>und</strong><br />

Probleme miteinander verglichen. Wünsche<br />

werden formuliert. Erfahrungen werden ausgetauscht.<br />

Der Vorstand wird um Rat gefragt <strong>und</strong><br />

holt seinerseits Meinungen ein. Danach geht es<br />

mit neuem Elan an die vielfältigen Aufgaben.<br />

3. Abschluss <strong>und</strong> Evaluation<br />

Entscheidend ist, dass erworbenes Wissen weitergegeben<br />

wird. Effizienz der Teilnehmer heißt<br />

demzufolge, vor jeder Maßnahme wie Trainings,<br />

Projekt­Teilnahme oder Job­Rotation,<br />

mit dem Vorgesetzten abzustimmen, welche<br />

Frage dort geklärt oder was erlernt werden soll<br />

<strong>und</strong> was aus den Maßnahmen für die Abteilung<br />

als Wissensinput wichtig ist. „Was muss<br />

die Abteilung über das Training erfahren?“, ist<br />

z. B. die Frage bei der Rückkehr von einer Veranstaltung.<br />

Entscheidend ist letztlich jedoch<br />

nicht, was die Teilnehmer theoretisch wissen<br />

<strong>und</strong> können, sondern was sie anschließend in<br />

der Praxis umsetzen. Das Umsetzungsziel sollte<br />

zu Beginn des Jahres in die persönliche Zielvereinbarung<br />

des Teilnehmers einfließen. Die<br />

Zielerreichung <strong>und</strong> damit die Umsetzungsstärke<br />

kann vom Vorgesetzen mit einer Zielprämie<br />

vergütet werden.<br />

Am Ende des gesamten High­Potential­<br />

Programms steht eine Abschlussprüfung mit<br />

einem schriftlichen <strong>und</strong> einem mündlichen Teil.<br />

Für die mündliche Prüfung ist es sinnvoll, dass<br />

jeder Teilnehmer einen Fall etwa fünf Tage vor<br />

der Prüfung erhält. So kann er recherchieren,<br />

Struktur erarbeiten <strong>und</strong> proben. Die Prüfungsthemen<br />

bzw. die erarbeiteten Lösungen sollen<br />

auch hier keineswegs bloße Theorie bleiben –<br />

ganz im Gegenteil: Sie sollten wirklich danach<br />

von der Bank genutzt werden, wie z. B. das<br />

Thema „Zukunftsmanagement“. Dies ist nicht<br />

nur effizient für die Bank, sondern hochmotivierend<br />

für die Absolventen. Aus den Themen<br />

ergibt sich auch die Zusammensetzung des<br />

Prüfungsteams: Trainer, Themenauftraggeber,<br />

Personalabteilung.<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Der informelle<br />

Austausch hat<br />

einen hohen Anteil<br />

am Erfolg. «<br />

289


290<br />

Beitrag<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Mit einem Mediencoach <strong>und</strong> einer Regisseurin<br />

werden zum Abschluss die Ergebnisse aus<br />

den Talentmanagement­Aufträgen im Film<br />

eingefangen. Denn Erfolge müssen gefeiert<br />

<strong>und</strong> sichtbar gemacht werden! Mit diesem<br />

speziellen medientraining wird geübt, wie<br />

eine professionelle, positive Außenwirkung<br />

erzielt wird.<br />

4. Feedback – Zitate von Teilnehmern<br />

„Viel Arbeit, aber auch viel Spaß. Besonders<br />

bei der Durchführung unseres Echtprojekts<br />

haben die Köpfe oft geraucht bis<br />

in die späten Abendst<strong>und</strong>en. Trotz allem ist<br />

am Ende ein doch ganz vielversprechendes<br />

Mitglieder­ <strong>und</strong> Jugendmehrwertprogramm<br />

heraus gekommen, mit dem wir uns ganz<br />

bestimmt nicht zu verstecken brauchen.“<br />

„Durch die gute mischung aus Theorie in den<br />

einzelnen Seminaren <strong>und</strong> der Umsetzung im<br />

Echtprojekt konnte ich viel ausprobieren <strong>und</strong><br />

erworbenes Wissen anwenden. Die Zusammenarbeit<br />

im Team hat sehr viel Spaß gemacht.“<br />

„Die Idee Job­Rotation finde ich besonders<br />

wertvoll für eine verbesserte Zusammenarbeit<br />

<strong>und</strong> mehr Verständnis zwischen den Abteilungen.“<br />

5. Neuer Start<br />

Wie könnte die Folgemaßnahme ablaufen?<br />

Was könnte noch in ein Unternehmen neu eingebracht<br />

werden? Die Bausteine Job­Rotation,<br />

prAXIsTIpps<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Strategie in beschreibbare Verhaltensweisen “übersetzen”.<br />

Kommunikationstraining, Outdoor­Training<br />

<strong>und</strong> Abschlussprüfung sollten weiterhin wichtige<br />

Bestandteile des Programms bleiben.<br />

Aber: Wo noch beim vorherigen Durchlauf der<br />

Echtfall mithilfe von gezieltem Projektmanagement<br />

bearbeitet wurde, könnten nun Themen<br />

an die Mitglieder vergeben werden, die nach<br />

den Regeln des Change management bearbeitet<br />

werden, nach dem Motto: „Veränderung<br />

ist ein Bestandteil der täglichen Arbeit“.<br />

Das Ziel für Folge II könnte so aussehen:<br />

Die Teilnehmer sollen<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Veränderungen erkennen,<br />

Veränderungen verstehen,<br />

Veränderungen kommunizieren,<br />

Veränderungen umsetzen,<br />

Veränderungen erfolgreich begleiten<br />

<strong>und</strong> dabei Mitarbeiter, Teams <strong>und</strong> das gesamte<br />

System menschlich berücksichtigen.<br />

Vielleicht ergibt sich auch die Möglichkeit, dass<br />

die High­Potentials in einem offenen Best­<br />

Practice­Seminar für Personalentwickler „ihr“<br />

Programm <strong>und</strong> die Bank vorstellen. So wird<br />

das vorangestellte Selbststudium „Präsentationstechnik“<br />

sofort umgesetzt.<br />

Ein Bankplanspiel einbauen, in dem Nachwuchskräfte<br />

der ersten R<strong>und</strong>e gegen die der<br />

zweiten R<strong>und</strong>e antreten, führt auch zu Spaß<br />

<strong>und</strong> Erkenntnis. Die Auswahl der Trainer <strong>und</strong> die<br />

Organisation dieses Wettbewerbs ist dann aber<br />

zusätzlich Aufgabe der neuen Teilnehmer. £<br />

Im Aufnahmeantrag zur Maßnahme auf Belastungen hinweisen.<br />

Wissensinput zeitnah mit Umsetzungsaufgaben verknüpfen.<br />

Ausschließlich Aufgaben/Projekte vergeben, die wirklich gebraucht werden.<br />

Gesamte Maßnahme in einer Übersicht aufbereiten: Welches Risiko im Personalmanagement<br />

wird durch welches Modul verringert.<br />

Erfolge müssen sichtbar gemacht <strong>und</strong> gefeiert werden!<br />

Prüfungen sichern die Qualität.


Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Neues zum Sicherheitenpoolvertrag<br />

Anfechtung von Poolsicherheiten – Änderung der höchstrichterlichen<br />

Rechtsprechung?<br />

I. Einleitung<br />

w Ausgangspunkt der Diskussion dürfte die<br />

bisherige Rechtsprechung des BGH 1 sein. Diese<br />

erwies sich in der typischen Konstellation eines<br />

Sicherheitenpoolvertrags mit einer treuhänderischen<br />

durch die Poolführerin gehaltene<br />

Globalzession als wenig bankenfre<strong>und</strong>lich.<br />

1. Treuhänderisch gehaltene<br />

Globalzession als Standardfall<br />

Ausgangspunkt dieser Entscheidung war, dass<br />

die poolführende Bank eine Globalzession eingeholt<br />

hatte. Diese Globalzession wurde von<br />

der Poolführerin treuhänderisch zugunsten<br />

der übrigen Banken gehalten. Streitgegenstand<br />

zwischen Insolvenzverwalter <strong>und</strong> Poolbank<br />

waren insbesondere Zahlungseingänge<br />

nach Insolvenzantragsstellung auf Konten der<br />

Poolmitglieder, die keine eigene Globalzession<br />

hatten, sondern lediglich über die Poolführerin<br />

an der Globalzession beteiligt waren.<br />

a) Insolvenzverwalter ficht Eingänge auf<br />

Kontokorrentkonto der Poolbank an<br />

Der Insolvenzverwalter hatte gem. § 96 Abs. 1<br />

i. V. m. § 130 InsO die Verrechnung mit den Kontokorrentkonten<br />

der Poolbanken angefochten.<br />

Die poolbanken sind der Argumentation<br />

des Insolvenzverwalters entgegengetreten<br />

mit dem Hinweis, dass mit der Sicherungsabtretung<br />

der Forderung an die Poolführerin<br />

die Forderung aus dem Schuldnervermögen<br />

ausgeschieden sei. Der Vorgang sei als ein<br />

bloßer sicherheitenaustausch zu bewerten,<br />

weil nach Zahlung auf ihre Konten das AGB<br />

Pfandrecht an der Forderung gegenüber der<br />

Gemeinschuldnerin bestehe. Die an die Poolführerin<br />

zedierte Forderung sei durch das Einstellen<br />

in das Kontokorrentverhältnis bei der<br />

Poolbank erloschen. Somit könne keine objektive<br />

Gläubigerbenachteiligung i. S. von § 130<br />

InsO angenommen werden.<br />

b) BGH lässt Anfechtung zu<br />

Der BGH ist dieser Auffassung entgegengetreten,<br />

mit dem Hinweis, dass die Forderung<br />

durch die Zession aus dem schuldnervermögen<br />

nicht ausgeschieden sei. Ein AGB Pfandrecht<br />

sei zwar nach Kündigung des Kontokorrentverhältnisses<br />

entstanden, dieses sei aber<br />

nach § 131 InsO nach ganz herrschender<br />

Meinung in der Rechtsprechung anfechtbar.<br />

Ferner bestehe trotz des Poolvertrags kein<br />

dingliches Recht des Poolmitglieds an der verrechneten<br />

Forderung.<br />

Das treuhänderische Verwalten im Rahmen<br />

eines Poolvertrags durch eine Poolführerin<br />

begründet nach Auffassung des BGH kein<br />

dingliches Recht der übrigen beteiligten<br />

Banken an den zedierten Forderungen. Auch<br />

die Tatsache, dass die Gemeinschuldnerin<br />

den Sicherheitenpoolvertrag ebenso wie die<br />

übrigen Poolmitglieder unterschrieben habe,<br />

ändere nichts an dieser Tatsache. Dingliche<br />

Berechtigung besteht allein aufgr<strong>und</strong> der<br />

Globalzession zugunsten der Poolführerin.<br />

Eine Verrechnung einer Gutschrift mit einem<br />

negativen Saldo eines Kontokorrentkontos<br />

bei einem anderen Poolmitglied als der Poolführerin<br />

stelle auch dann eine Benachteiligung<br />

der Gläubigergesamtheit dar, wenn die<br />

Gutschrift aus der Zahlung aus einer an den<br />

Pool sicherungshalber abgetretenen Forderung<br />

resultiere.<br />

In der Praxis bedeutet diese Auffassung bei<br />

den typischen Konstellationen der Sicherheitentreuhandverträge<br />

im Rahmen von Poolvereinbarungen<br />

eine erhebliche Wertminderung<br />

der Globalzession. Insbesondere den<br />

Poolmitgliedern dürfte ein Ansatz einer Globalzession<br />

als Sicherheit allenfalls über einen<br />

Saldenausgleich möglich sein. Ein direkter<br />

Ansatz der Globalzession scheidet bei diesen<br />

Kreditinstituten wegen der mögliche Anfechtung<br />

i. d. R. aus.<br />

Autor:<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

Michael Kersting, Rechtsanwalt,<br />

Direktor KreditConsult,<br />

Sparkasse Nürnberg.<br />

1 Vgl. insbesondere BGH Urt. vom 02.6.2005 – IXZR<br />

181/03 = ZinsO 2005 S. 932, ZIP 2005 S. 1651,<br />

WM 2005 S. 1790.<br />

291


292<br />

Beitrag<br />

» Die bisherige<br />

Handhabung der<br />

Gr<strong>und</strong>schulden in<br />

Finanzierungstreu­<br />

hand ist nach der<br />

BGH Rechtsprechung<br />

insolvenzfest <strong>und</strong><br />

kann somit beibehalten<br />

werden. «<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

2. Gr<strong>und</strong>schuldabtretung bei<br />

Finanzierungstreuhand nicht<br />

anfechtbar<br />

In der nunmehr zitierten aktuellen Entscheidung<br />

des BGH vom 21.02.2008 ging es um den<br />

Sachverhalt, dass zwei Darlehen durch eine<br />

Gr<strong>und</strong>schuld gesichert wurden. Hierbei hatte<br />

eine Sparkasse im Rahmen einer Immobilienfinanzierung<br />

eine erstrangige Gr<strong>und</strong>schuld<br />

auf dem zu finanzierenden Objekt eingetragen.<br />

Nachrangig war gegenüber einer weiteren<br />

Bank ein gr<strong>und</strong>pfandrechtlich abgesichertes<br />

Darlehen ausgereicht worden. Die<br />

Absicherung dieses Darlehens erfolgte durch<br />

treuhänderisches Halten der vorgenannten<br />

erstrangigen Gr<strong>und</strong>schuld. Die zugunsten<br />

der erstrangig eingetragenen Sparkasse <strong>und</strong><br />

abgetretenen Rückgewährsansprüche dienten<br />

auch zur Sicherung der Ansprüche der anderen<br />

(nachrangigen) Bank aus diesem Darlehen.<br />

Die erstrangige Sparkasse darf nach den<br />

getroffenen Vereinbarungen diese Sicherheit<br />

ganz oder teilweise auf die zweite Bank<br />

übertragen.<br />

Die spätere Gemeinschuldnerin hat dieser<br />

Sicherungszweckerklärung zugestimmt. Nach<br />

Insolvenzantragsstellung erfolgte die Kreditkündigung<br />

der beiden Banken. Die Sparkasse<br />

hat den nachrangigen Teil vereinbarungsgemäß<br />

an die weitere Bank abgetreten. Frage<br />

war nunmehr, ob diese Sicherungszweckerklärung<br />

eine dingliche Berechtigung im<br />

Sinne der o. g. bisherigen Rechtsprechung des<br />

BGH zur Anfechtbarkeit von Poolsicherheiten<br />

begründet. Dies hätte dann zur Folge, dass<br />

die Erweiterung der Rechte zugunsten der<br />

weiteren Bank nach § 90 Abs. 1 InsO unwirksam<br />

wäre.<br />

a) Typische Sachverhaltskonstellation<br />

der Finanzierungstreuhand<br />

Bei dem hier entschiedenen Fall handelt es<br />

sich um die typische Gestaltung einer Finanzierungstreuhand.<br />

Demnach wurde von einem<br />

Kreditinstitut treuhänderisch eine Gr<strong>und</strong>schuld<br />

bzw. ein Gr<strong>und</strong>schuldteil für ein anderes<br />

Institut – meist eine Bausparkasse – gehalten.<br />

Im Fall der Rückzahlung oder Verwertung<br />

wird dann der nicht mehr valutierende Teil<br />

der Gr<strong>und</strong>schuld an das andere Kreditinstitut<br />

abgetreten.<br />

b) BGH entscheidet bankenfre<strong>und</strong>lich<br />

Der BGH hat hier entschieden, dass eine<br />

Unwirksamkeit nach § 93 Abs. 1 InsO nicht<br />

besteht. Zur Begründung führte der BGH auf,<br />

dass die bloße Abtretung bestehender (erstrangiger)<br />

Rechte die Gläubigergesamtheit<br />

i. d. R. nicht beeinträchtigt. Gr<strong>und</strong>sätzlich fällt<br />

zwar der Verlust der Einrede der Nichtvalutierung<br />

in den von § 91 Abs. 1 InsO geschützten<br />

Bereich, aber eine Erweiterung der ursprünglichen<br />

Zweckerklärung auf den zusätzlichen<br />

Gläubiger <strong>und</strong> die damit für den Gläubiger<br />

bestehende Rechtstellung war hier außerhalb<br />

einer Krise anfechtungsfest erworben. Eine<br />

Masseschmälerung kann somit in den Verlust<br />

der Nichtvalutierungseinrede durch Abtretung<br />

einer Gr<strong>und</strong>schuld an einen bis dahin<br />

ungesicherten Gläubiger gr<strong>und</strong>sätzlich vorliegen.<br />

Eine unwirksame Unterdeckungsnahme<br />

i. S. von § 91 Abs. 1 InsO liegt auch dann nicht<br />

vor, wenn die das schuldnerische Gr<strong>und</strong>stück<br />

belastende Sicherungsgr<strong>und</strong>schuld nach der<br />

mit dem Zedenten insolvenzfest getroffenen<br />

Sicherungsvereinbarung auch das Darlehen<br />

eines Dritten sichert <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>schuld<br />

nach Verfahrenseröffnung in dieser Höhe an<br />

ihn abgetreten wird.<br />

Die bisherige Handhabung der Gr<strong>und</strong>schulden<br />

in Finanzierungstreuhand ist nach der BGH<br />

Rechtsprechung also insolvenzfest <strong>und</strong> kann<br />

somit beibehalten werden.<br />

II. Konsequenzen aus<br />

diesen Urteilen<br />

Dieses Urteil zur fiduziarisch gehaltenen<br />

Gr<strong>und</strong>schuld führt dazu, dass die Auffassung<br />

des BGH hinsichtlich der Anfechtbarkeit von<br />

Eingängen auf einem Kontokorrentkonto eines<br />

Poolmitglieds aus einer treuhänderisch gehaltenen<br />

Globalzession nach der überwiegenden<br />

Meinung in der Kreditwirtschaft die Sicherheitenpoolentscheidung<br />

vom 02.06.2005 als aufgehoben<br />

gilt.<br />

1. Mehrheit des Bankenlagers sieht<br />

Entscheidung zu Sicherheitenpoolverträgen<br />

aufgehoben<br />

Nach dieser Auffassung stellt die „Sicherheitenpoolentscheidung“<br />

vom 02.06.2005 keinen


allgemeinen Rechtsatz auf, dass aus einer treuhänderischen<br />

Verwaltung eines Sicherungsrechts<br />

die Poolmitglieder kein eigenes Recht<br />

auf eine abgesonderte Befriedigung gelten<br />

machen können. Soweit Sicherungsrechte<br />

bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch<br />

nicht untergegangen sind – wie z. B. im Fall aus<br />

der Entscheidung vom 02.06.2005 – besteht<br />

zugunsten aller Poolmitglieder ein Absonderungsrecht,<br />

sofern diesem eine Anfechtungsfeste<br />

<strong>und</strong> rechtswirksame Sicherheitenbestellung<br />

zugr<strong>und</strong>e liegt. Diese Auffassung gibt der<br />

Kreditwirtschaft eine Entwarnung hinsichtlich<br />

der Anfechtbarkeit von Zahlungseingängen<br />

auf Konten eines Poolmitglieds bei einer treuhänderisch<br />

gehaltenen Globalzession zugunsten<br />

des Poolführers.<br />

2. Aktuelle Rechtsprechung des BGH<br />

stützt diese Auffassung<br />

Der BGH hat in seinem Urteil vom 21.02.2008 2<br />

explizit ausgeführt, dass sich die Rechtsprechung<br />

des Senats zu den Poolsicherheiten<br />

in der Insolvenz nicht heranziehen<br />

lässt. Das Urteil aus dem Jahre 2008 stellt<br />

nicht den allgemeinen Gr<strong>und</strong>rechtsatz<br />

auf, dass aus einer treuhänderischen Verwaltung<br />

eines Sicherungsrechts kein eigenes<br />

Recht auf abgesonderte Befriedigung<br />

hergeleitet werden könne. Die Besonderheit<br />

der Entscheidung aus dem Jahre 2005<br />

prAXIsTIpps<br />

•<br />

•<br />

besteht darin, dass die zur Sicherheit abgetretene<br />

Forderung des Schuldners gegen den<br />

Drittschuldner durch dessen Zahlung an die<br />

Anfechtungsgegnerin erloschen war. Die<br />

Poolbank hatte ihrerseits nur einen schuldrechtlichen<br />

Anspruch gegen die Poolführerin,<br />

die ihr übertragenen Sicherheiten auch<br />

für sie zu verwalten.<br />

a) Sachverhalt nicht vergleichbar<br />

Bei dem im Jahre 2008 entschiedenen Streitfall<br />

ist das Sicherungsrecht jedoch nicht untergegangen,<br />

es hatte vielmehr vor <strong>und</strong> nach der<br />

Abtretung Bestand.<br />

b) BGH weist ausdrücklich auf<br />

Unterschied im Sachverhalt hin<br />

Durch diesen ausdrücklichen Hinweis des BGH<br />

ergibt sich daher eine Entwarnung hinsichtlich<br />

der Anfechtbarkeit von Zahlungseingängen<br />

auf Konten der Poolmitglieder, denen<br />

eine Globalzession zugunsten des Sicherheitenpoolführers<br />

zugr<strong>und</strong>e liegt. Demnach<br />

gibt es keinen allgemeinen Rechtsatz, wonach<br />

wegen der treuhänderischen Verwaltung<br />

eines Sicherungsrechts ein Absonderungsrecht<br />

der Poolbanken ausgeschlossen ist. In<br />

diesem Fall liegt keine anfechtbare „Unterdeckungnahme“<br />

einer Sicherheit zulasten<br />

der Gläubigergemeinschaft vor. £<br />

Die vonseiten der Kreditwirtschaft vertretene Meinung, dass durch die neue<br />

Rechtsprechung zur Gr<strong>und</strong>schuld im Finanzierungstreuhandverhältnis eine Entwarnung<br />

hinsichtlich der Rechtsprechung zur Anfechtung von Eingängen aus einer<br />

Globalzession bei einem Sicherheitentreuhandverhältnis ausgegangen werden<br />

kann, wird aufgr<strong>und</strong> der Hinweise des BGH in seinem Urteil aus dem Jahre 2008<br />

geteilt.<br />

Eine Anfechtbarkeit von Zahlungseingängen auf ein Konto einer Poolbank unterliegt<br />

unter dem Gesichtspunkt der mangelnden dinglichen Berechtigung keiner<br />

Anfechtung, da es sich bei der fiduziarischen Treuhand im Rahmen eines Sicherheitenpoolvertrags<br />

nicht um eine anfechtbare Rechtshandlung <strong>und</strong> objektive Gläubigerbenachteiligung<br />

handelt.<br />

2 Vgl. WM 2008 S. 602.<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

293


294<br />

Beitrag<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

OpRisk individuelle<br />

Datenverarbeitung<br />

Management der operationellen Risiken aus dem Einsatz individueller<br />

Datenverarbeitung (IDV).<br />

Autor:<br />

Jörg Bretz, Prüfungsleiter im Rahmen<br />

bankgeschäftlicher Prüfungen bei<br />

Finanzinstituten, Deutsche B<strong>und</strong>esbank.<br />

I. Einleitung<br />

w Sämtliche Finanzinstitute setzen individuelle<br />

Datenverarbeitung (IDV), d. h. durch Fachbereiche<br />

entwickelte Tabellenkalkulations­ <strong>und</strong><br />

Datenbankanwendungen, zur Unterstützung<br />

von Prozessen ein. Die Qualität des Managements<br />

der operationellen Risiken aus dem Einsatz<br />

der IDV schwankt zwischen den Instituten<br />

allerdings erheblich. Der folgende Beitrag stellt<br />

wesentliche Elemente der Steuerung operationeller<br />

Risiken aus dem Einsatz der IDV dar.<br />

II. Risiken aus dem Einsatz von IDV<br />

Wenn das Management operationeller Risiken<br />

aus IDV thematisiert wird, sind in fast allen<br />

Finanzinstituten vergleichbare Diskussionen<br />

zu beobachten. Die IT als Kompetenzzentrum<br />

für Entwicklung <strong>und</strong> Betrieb von Anwendungen<br />

lehnt IDV als dilettantisch ab. Die Fachbereiche<br />

ihrerseits betrachten regelmäßig die<br />

Anforderungen der IT z. B. nach Fachkonzepten<br />

<strong>und</strong> dokumentierten Programmtests als überdimensionierte<br />

administrative Hürden, die<br />

nur Kosten verursachen. Die oftmals benötigte<br />

Flexibilität des Fachbereichs sei nicht<br />

gewährleistet. Im Zusammenhang mit diesem<br />

eisernen „IDV­Vorhang“ zwischen Fachbereich<br />

<strong>und</strong> IT werden dann Thesen wie „Sind aufgezeichnete<br />

Excel­Makros schon Anwendungsentwicklung?“<br />

oder „Reines Summenziehen<br />

ist ja wohl noch keine Programmierung?“ oder<br />

„Soll ich jetzt jede eilige ad­hoc­Auswertung<br />

für den Vorstand erst durch IT entwickeln <strong>und</strong><br />

testen lassen?“ diskutiert.<br />

Die Analyse der schadensfälle aus dem<br />

unsachgemäßen Einsatz von IDV­Anwendungen<br />

rückt Fragestellungen in den Vordergr<strong>und</strong>,<br />

die in den Fachbereichen eher selten<br />

diskutiert werden. Die beiden nachstehenden<br />

Beispiele dokumentieren die Problematik.<br />

IDV­Anwendungen analysieren meist auf<br />

Kopien von Produktivdatenbeständen, die<br />

auf einem Fachbereichslaufwerk gespeichert<br />

wurden. Wer stellt sicher, dass der verwendete<br />

Datentopf aktuell <strong>und</strong> vollständig ist?<br />

Wer verantwortet die Datenextraktionsprozedur<br />

inhaltlich? Wie ist die Datenkopie generell<br />

gegen bewusste oder unbewusste Veränderungen<br />

durch den Fachbereich geschützt?<br />

Durch das gezielte Löschen eines Datensatzes<br />

in der Fachbereichskopie könnte ein problematisches<br />

Kreditengagement aus dem Vorstandsbericht<br />

verschwinden.<br />

Rechnet die IDV­Anwendung richtig? Wie<br />

werden Formeln <strong>und</strong> Funktionen qualitätsgesichert?<br />

Gibt es Schutzmaßnahmen gegen eine<br />

versehentliche Veränderung von Formeln <strong>und</strong><br />

Funktionen? Wie ist sichergestellt, dass auch<br />

die aktuell getestete Version der Anwendung<br />

eingesetzt wird, <strong>und</strong> nicht eine fehlerbehaftete<br />

aus der Vorwoche? Z. B. können fehlerhaft<br />

ermittelte Konditionstableaus für den Vertrieb<br />

die Ursache für erhebliche Verluste sein.<br />

III. Management operationeller<br />

Risiken aus IDV-Anwendungen<br />

1. Zentrale Vorgaben begrenzen<br />

die operationellen Risiken aus<br />

IDV-Anwendungen<br />

Das Kreditwesengesetz macht in § 25 a die<br />

Geschäftsleitung für ein angemessen ausgestaltetes<br />

Risikomanagement verantwortlich. Dies<br />

schließt das Management der operationellen<br />

Risiken <strong>und</strong> damit auch die aus IDV­Anwendungen<br />

resultierenden ein.


Üblicherweise wird die Geschäftsleitung dieser<br />

Verantwortung im ersten Schritt durch die Veröffentlichung<br />

einer Arbeitsanweisung zur IDV<br />

gerecht. Diese wird oftmals durch die Abteilung<br />

Organisation oder IT fachlich erstellt<br />

<strong>und</strong> verantwortet. Damit ist präzise festgelegt,<br />

in welchem Umfang <strong>und</strong> nach welchen<br />

Regeln Fachbereiche Anwendungsentwicklung<br />

selbst betreiben dürfen. Die Einhaltung dieser<br />

Regeln/Kontrollen wird dann prozessunabhängig<br />

durch die Interne Revision geprüft.<br />

Die Prüfungspraxis zeigt, dass in den meisten<br />

Instituten eine IDV­Arbeitsanweisung vorhanden<br />

ist, die den Anwendungsentwicklungsprozess<br />

im Fachbereich skizziert. Der Inhalt dieser<br />

IDV­Arbeitsanweisungen wird üblicherweise<br />

den in AT 7.2 der MaRisk referenzierten gängigen<br />

Standards gerecht <strong>und</strong> führt kaum zu<br />

Beanstandungen der Bankenaufsicht.<br />

Die Verantwortung für ein angemessenes<br />

Management der operationellen Risiken aus<br />

IDV­Anwendungen liegt damit in der Hand<br />

der Fachbereiche.<br />

2. Mängel in der dezentralen<br />

Umsetzung der Vorgaben<br />

durch die Fachbereiche<br />

Die Erfahrungen aus bankgeschäftlichen Prüfungen<br />

zeigen, dass die Fachbereiche den zentralen<br />

Vorgaben zum Management der operationellen<br />

Risiken aus IDV­Anwendungen<br />

häufig nicht gerecht werden. Die beobachteten<br />

Mängel münden dann häufig in Prüfungsfeststellungen<br />

zum jeweiligen Fachbereich.<br />

Häufen sich die Mängel in der Steuerung der<br />

operationellen Risiken aus IDV allerdings fachbereichübergreifend,<br />

ist die Ursache vielfach<br />

unmittelbar auf Ebene der Geschäftsleitung<br />

zu suchen.<br />

Was macht es den Fachbereichen so schwer,<br />

die zentralen Vorgaben zu erfüllen? Die Fachbereichsleiter<br />

sind mangels IT­Vorbildung<br />

oft unsensibel gegenüber den operationellen<br />

risiken aus IDV-Anwendungen.<br />

Die Fachbereichsmitarbeiter lernen auf den<br />

angebotenen Fortbildungen die technische<br />

Bedienung der Anwendungen wie z. B. Formeln<br />

<strong>und</strong> Funktionen in Excel <strong>und</strong> das Aufzeichnen<br />

von Makros. Kenntnisse zu den<br />

prozessen der sicheren Anwendungsentwicklung<br />

mit Fachkonzept, Architektur, Qualitätssicherung,<br />

Dokumentation sowie zum<br />

sicheren Anwendungsbetrieb werden den<br />

Fachbereichsmitarbeitern häufig nicht vermittelt.<br />

Mangelndes Risikomanagement bei<br />

IDV­Anwendungen ist also primär auf unzureichende<br />

Qualifikation der Fachbereiche<br />

zurückzuführen.<br />

Ein zweiter Kernpunkt ist, dass Kontrollen im<br />

rahmen von Anwendungsentwicklung <strong>und</strong><br />

-betrieb Zeit <strong>und</strong> damit Geld kosten. Wenn<br />

der Fachbereich sämtliche Prozessschritte in<br />

der Hand hat, ist es für ihn leicht, durch Aufweichen<br />

von Kontrollen höhere operationelle<br />

risiken einzugehen <strong>und</strong> damit – kurzfristig –<br />

Geld zu sparen. Diese operationellen Risiken<br />

werden oftmals nicht transparent gemacht.<br />

Erst wenn ein mit der Anwendungsentwicklung<br />

betrauter Beschäftigter den Fachbereich<br />

wechselt, fallen die Kosten der Neuentwicklung<br />

aufgr<strong>und</strong> unzureichender Dokumentation <strong>und</strong><br />

Architektur an. Diese werden natürlich nicht als<br />

Schadensfall aus operationellem Risiko transparent<br />

gemacht, sondern bleiben in den allgemeinen<br />

Personalkosten verschleiert.<br />

Mit der Einbindung der IT wird automatisch<br />

ein Vier-Augen-prinzip eingeführt. IT als eine<br />

mit dem Management operationeller Risiken<br />

aus IDV vertraute Organisationseinheit fordert<br />

vom Fachbereich ein Mitwirken ein. Dies hebt<br />

das Risikomanagement üblicherweise auf ein<br />

professionelles Niveau, da dem Fachbereich<br />

viele Möglichkeiten des Aufweichens von Kontrollen<br />

genommen werden. Und selbst wenn<br />

die Qualität der fachlichen Tests nichts taugen<br />

sollte, ist zumindest der Verantwortliche für die<br />

Tests durch sein Freigabetestat nachvollziehbar<br />

dokumentiert.<br />

3. Wesentliche Anwendungen<br />

identifizieren<br />

Ein wichtiger Punkt im Management operationeller<br />

Risiken ist das Abwägen von risiken<br />

gegenüber den durch Kontrollen entstehenden<br />

Kosten. Natürlich schießt man mit Kanonen<br />

auf Spatzen, wenn jede einzelne Excel­<br />

Tabelle die Anforderungen an professionelles<br />

IDV­Anwendungsmanagement erfüllen muss;<br />

dem Fachbereich wäre jede Flexibilität für<br />

ad­hoc­Auswertungen entzogen.<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Die Fachbereichsleiter<br />

sind mangels<br />

IT­Vorbildung oft<br />

unsensibel gegenüber<br />

den operationellen<br />

Risiken aus IDV­<br />

Anwendungen. «<br />

295


296<br />

Beitrag<br />

» Der erste Schritt<br />

professionellen<br />

IDV­Anwendungs­<br />

managements<br />

besteht darin, die<br />

wesentlichen IDV­<br />

Anwendungen<br />

anhand der poten­<br />

ziellen Auswirkung<br />

fehlerhafter Pro­<br />

grammqualität zu<br />

identifizieren. «<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Der erste Schritt professionellen IDV­Anwendungsmanagements<br />

besteht darin, die wesent­<br />

lichen IDV­Anwendungen anhand der potenziellen<br />

Auswirkung fehlerhafter Programmqualität<br />

zu identifizieren. In der Praxis immer wieder<br />

vorgef<strong>und</strong>ene Kriterien wie die Komplexität der<br />

Programmierung gehen am Ziel eines angemessenen<br />

Risikomanagements vorbei. Eine simple<br />

Addition von 30 Zahlen ist zwar technisch trivial,<br />

doch wenn die Geschäftsleitung auf Basis dieser<br />

Zahlen die Risiken eines Portfolios steuert, muss<br />

sichergestellt sein, dass die Summenformel alle<br />

relevanten Summanden einschließt.<br />

Gängige Kriterien zur Identifizierung wesentlicher<br />

Anwendungen sind:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Werden die Ergebnisse der IDV in bestandsführende<br />

Anwendungen übernommen?<br />

Werden auf Basis der IDV­Anwendung Entscheidungen<br />

erheblicher Tragweite getroffen<br />

(z. B. Fondspreisermittlung, Positionsmanagement,<br />

Kontrollfunktionen im<br />

Risiko­Controlling, Ergebnisermittlung)?<br />

Stellt die IDV­Anwendung die Datenqualität<br />

wesentlicher Anwendungen sicher (z. B.<br />

Abstimmungsanwendungen)<br />

Der Fachbereich hat die wesentlichen IDV­<br />

Anwendungen angemessen zu verwalten. In der<br />

Praxis haben sich einfache Listen bewährt, die<br />

für jede dieser Anwendungen die eingesetzte<br />

Version, Zweck <strong>und</strong> Zuständigkeiten (Programmierung,<br />

Qualitätssicherung, Test, Abnahme,<br />

Produktiveinsatz) dokumentieren. Die funktionale<br />

Trennung zwischen der Anwendungsentwicklung<br />

<strong>und</strong> den Qualitätssicherungstests<br />

wird leider in der Praxis regelmäßig vernachlässigt.<br />

Die Analyse zu den wesentlichen Anwendungen<br />

ist im Rahmen der jährlichen Risikoinventur<br />

gem. BTR 4 der MaRisk zu überprüfen.<br />

IV. Die häufigsten Fehler beim<br />

Einsatz von IDV-Anwendungen<br />

<strong>und</strong> daraus resultierende<br />

Anforderungen<br />

1. Versionierung von<br />

IDV-Anwendungen<br />

Die Nachvollziehbarkeit des Programmcodes<br />

<strong>und</strong> seiner Versionen ist regelmäßig nicht<br />

sichergestellt. In der Prüfungspraxis ist oft<br />

zu beobachten, dass es nur eine IDV­Anwendungsdatei<br />

gibt, an der immer weiter gebastelt<br />

<strong>und</strong> die immer wieder überschrieben wird.<br />

Eine preiswerte Abhilfe kann die Nutzung<br />

eines professionellen Versionierungstools (z. B.<br />

CVS) für die Programmdateien <strong>und</strong> die zugehörige<br />

Dokumentation sein. Auf keinen Fall<br />

darf die Dokumentation älterer Programmversionen<br />

änderbar sein.<br />

2. Trennung von Programm <strong>und</strong> Daten<br />

IDV­Anwendungen vermischen regelmäßig<br />

Code <strong>und</strong> Daten. Damit sind die Programmversionen<br />

fix an Datenversionen gekoppelt<br />

<strong>und</strong> erschweren Kontrolltätigkeiten. Einfach<br />

umzusetzen sind separate Tabellen bzw.<br />

Datenbanken für Datenhaltung, Parametrisierung<br />

sowie für die Funktionalität <strong>und</strong><br />

Rechenlogik.<br />

3. Wartung von IDV-Anwendungen<br />

Oft sind IDV­Anwendungen hochindividuell<br />

programmiert <strong>und</strong> damit schwer oder<br />

gar nicht wartbar (Spaghetti­Code­Risiko).<br />

Dies verhindert eine Entwicklung im Team,<br />

die Nachvollziehbarkeit durch Dritte (Interne<br />

Revision <strong>und</strong> externe Prüfer) sowie die Unterstützung<br />

durch Spezialisten im Notfall.<br />

Eine wirtschaftliche Weiterentwicklung der<br />

Anwendung anstelle einer Neuentwicklung<br />

wird damit verhindert. Ursächlich ist hier<br />

meist die unzureichende Qualifikation des<br />

Programmierers hinsichtlich professioneller<br />

Anwendungsentwicklung.<br />

Auch bei IDV­Anwendungen müssen Standards<br />

zu Anwendungsarchitektur, Bezeichnung <strong>und</strong><br />

Nutzung von Variablen, Objekten <strong>und</strong> Makros<br />

eingehalten werden. Dokumentationen sind<br />

anzufertigen. Die Einhaltung dieser Standards<br />

ist durch den Fachbereich sicherzustellen.<br />

4. Qualitätssicherung von<br />

IDV-Anwendungen<br />

Vielfach werden IDV­Anwendungen nur durch<br />

den Programmierer selbst getestet bzw. plausibilisiert.<br />

Eine Selbstkontrolle führt regelmäßig<br />

zu keiner angemessenen Anwendungsqualität.<br />

Unabdingbar ist die Kontrolle durch eine weitere<br />

Person, die nicht in die Programmierung<br />

eingeb<strong>und</strong>en war.


Programmierer <strong>und</strong> Qualitätssicherer müssen<br />

ihre Tätigkeit nachvollziehbar dokumentieren.<br />

Die Nachvollziehbarkeit erhöht den Qualitätsdruck,<br />

da der für Fehler Verantwortliche<br />

im Nachhinein identifiziert werden kann. Zum<br />

Ende der Qualitätssicherungstests ist die fachlich­funktionale<br />

Abnahme der IDV­Anwendung<br />

durch den Fachbereich zu dokumentieren.<br />

Die Interne Revision sollte in inhaltliche Fragen<br />

nicht eingeb<strong>und</strong>en sein. Immer wieder ist zu<br />

beobachten, dass die Interne Revision IDV­<br />

Anwendungen inhaltlich freigeben muss.<br />

Solche prozessualen Einbindungen gefährden<br />

die Unabhängigkeit der Revision <strong>und</strong> werden<br />

den Anforderungen des BT 2.2 Rdn. 2 der MaRisk<br />

nicht gerecht. Die Interne Revision muss die<br />

IDV­Anwendung im Rahmen ihrer Tätigkeiten<br />

prozessunabhängig überprüfen können. Wie<br />

könnte sie dies tun, wenn sie zuvor deren Richtigkeit<br />

unterschriftlich bescheinigt hat?<br />

Im Rahmen der technischen Funktionstrennung<br />

ist sicherzustellen, dass der Programmierer<br />

die Qualitätssicherung technisch nicht<br />

beeinflussen kann. Sonst könnte er während<br />

der Tests am Programmcode manipulieren<br />

<strong>und</strong> damit die Testergebnisse verfälschen. So<br />

könnten fehlerhafte Programme in den regulären<br />

IDV­Anwendungsbetrieb gelangen.<br />

5. Sicherer Produktivbetrieb<br />

von IDV-Anwendungen<br />

Oft gelangen Fehlerkorrekturen <strong>und</strong> Updates<br />

des Programmierers unkontrolliert in den Produktivbetrieb,<br />

weil sämtliche Beschäftigte<br />

des Fachbereichs schreibenden Zugriff auf<br />

IDV­Anwendungen haben. Dies gefährdet die<br />

Qualität der IDV­Anwendung <strong>und</strong> auch die<br />

Sicherheit der verarbeiteten Daten durch Vertuschung<br />

<strong>und</strong> Manipulation. Ein bewährtes<br />

Verfahren hierzu ist die Programmsiegelung.<br />

Preiswerte Abhilfe ist die Einschränkung der<br />

Benutzerrechte auf die produktive Programmversion.<br />

Hierbei ist sicherzustellen, dass der<br />

Programmierer die qualitätsgesicherten Version<br />

nicht produktiv stellen kann.<br />

6. Zugriffsrechte innerhalb<br />

von IDV-Anwendungen<br />

Ist die Rechenlogik gegen Veränderungen<br />

durch Anwender geschützt?<br />

Wird ein fachlich gebotenes Vier­Augen­Prinzip<br />

auch technisch implementiert oder zumindest<br />

organisatorisch abgefangen?<br />

Sind Datenänderungen hinsichtlich Verursacher,<br />

Datum <strong>und</strong> Uhrzeit nachvollziehbar?<br />

Häufig ist keine Benutzerberechtigungssteuerung<br />

in IDV­Anwendungen implementiert.<br />

Obwohl entsprechende Mechanismen in IDV­<br />

Plattformen nicht immer gegen Hacker tauglich<br />

sind, reduzieren sie immerhin das Risiko<br />

versehentlicher Veränderungen. Standard sollte<br />

zumindest die Nutzung des Zellschutzes in Excel<br />

für sämtliche berechnete Werte sein. Ebenso<br />

wichtig ist ein Schreibschutz für Makros. Meist<br />

lassen sich Vier­Augen­Prinzip <strong>und</strong> Nachvollziehbarkeit<br />

nur implementieren, indem der Anwender<br />

nicht mehr direkt in der Tabelle, sondern in<br />

einer Erfassungsmaske arbeitet.<br />

7. Backup der Daten von<br />

IDV-Anwendungen<br />

I. d. R. sind die IDV­Anwendungsdaten in die<br />

Datensicherung der Dateiserver integriert <strong>und</strong><br />

stellen hinsichtlich des Backup damit kein<br />

Problem dar.<br />

8. Integrität der Daten von<br />

IDV-Anwendungen<br />

Häufig werden die Quelldaten der IDV­Anwendung<br />

auf unsicheren Wegen aus den bestandsführenden<br />

Anwendungen exportiert. Risiko ist<br />

hierbei die Manipulation der Quelldaten. Eine<br />

preiswerte Problemlösung ist die automatisierte<br />

Extraktion der Quelldaten <strong>und</strong> Speicherung in<br />

ein schreibgeschütztes Dateiverzeichnis.<br />

Wichtig sind hierbei die Qualitätssicherung<br />

der Extraktionsprozedur <strong>und</strong> die regelmäßige<br />

Abstimmung, ob der Datenextrakt auch alle<br />

Daten enthält. Wie wird der Fachbereich zu<br />

Änderungen der bestandsführenden Anwendung<br />

informiert, die Auswirkungen auf die IDV­<br />

Anwendung haben könnten (z. B. Migration von<br />

Feldinhalten, Umwidmung von Werten)?<br />

9. Dokumentation von<br />

IDV-Anwendungen<br />

Oft verzichtet der Programmierer des Fachbereichs<br />

auf die Dokumentation der Anwen­<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

297


298<br />

Beitrag<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

dung, weil er sie selbst verwendet. Doch was<br />

ist mit den Aspekten Wartbarkeit, Prüfbarkeit,<br />

Nachvollziehbarkeit, Urlaubsvertretung?<br />

Praktisch reduziert bereits die Einhaltung von<br />

Programmierstandards den Dokumentationsaufwand<br />

erheblich. Die Dokumentation zur<br />

Anwendungsarchitektur enthält Datenquellen,<br />

einen Überblick zur Programmlogik <strong>und</strong> die<br />

Ergebnisse der Anwendung. Die technische Programmdokumentation<br />

kann auch im Quellcode<br />

durch ausführliche Kommentare stattfinden,<br />

die mit den jeweiligen Anwendungsversionen<br />

abgelegt werden. Das Anwenderhandbuch<br />

kann auch in eine Arbeitsablaufbeschreibung<br />

eingeb<strong>und</strong>en sein; bei größeren Anwendungen<br />

wird oft ein separates Benutzerhandbuch mit<br />

den jeweiligen Anwendungsversionen erstellt.<br />

10. Revision von IDV-Anwendungen<br />

Manchmal werden die IDV­Anwendungen von<br />

der Internen Revision stiefmütterlich behandelt;<br />

die qualifizierte IT­Revision wird im Fachbereich<br />

nicht eingesetzt <strong>und</strong> die Fachrevision<br />

ist nicht in jedem Fall ausreichend kompetent<br />

für die Aspekte der IDV. Kernpunkt ist hier die<br />

klare Regelung der Zuständigkeit. Hier könnten<br />

gemischte Teams aus Fach­ <strong>und</strong> IT­Revision<br />

Abhilfe schaffen.<br />

prAXIsTIpps<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

V. Ausblick<br />

Auch wenn dieser Beitrag die Risiken aus<br />

IDV­Anwendungen in den Vordergr<strong>und</strong><br />

rückt, soll nicht der Eindruck entstehen, als<br />

seien diese aus dem betrieblichen Alltag zu<br />

eliminieren.<br />

Im Rahmen der Unterstützung bankfachlicher<br />

Prozesse bieten sie erhebliche möglichkeiten<br />

im prototyping. Oftmals kann ein<br />

Fachkonzept für eine (IDV­)Anwendung erst<br />

dann erstellt werden, nachdem mit einem<br />

IDV­Prototyp die Kernfunktionalität entwickelt<br />

wurde. In dieser frühen Phase sind IDV­<br />

Anwendungen durch ihre Flexibilität <strong>und</strong><br />

ihre umfassenden Möglichkeiten unschlagbar.<br />

Ebenso sind IDV­Anwendungen vorteilhaft,<br />

wenn es um die rasche unkomplizierte<br />

Filterung, Analyse <strong>und</strong> präsentation<br />

von Daten aus bestandsführenden Anwendungen<br />

geht.<br />

Wesentlich ist, dass die Risiken aus dem<br />

Einsatz von IDV­Anwendungen qualifiziert<br />

gegen die Chancen ihrer Nutzung abgewogen<br />

werden. Nur dann werden operationelle<br />

Risiken den Vorschriften des BTR 4<br />

Rdn. 2 der MaRisk entsprechend identifiziert<br />

<strong>und</strong> beurteilt. £<br />

Qualifizieren Sie Fachbereichsmitarbeiter nicht nur hinsichtlich der technischen<br />

Möglichkeiten von z. B. Excel <strong>und</strong> Access, sondern auch hinsichtlich angemessener<br />

Anwendungsentwicklungsprozesse.<br />

Ermitteln Sie die in Ihrem Haus eingesetzten wesentlichen IDV­Anwendungen.<br />

Dies sind erfahrungsgemäß mehr als fünf, aber weniger als fünfzig.<br />

Analysieren Sie die operationellen Risiken aus diesen wesentlichen IDV­Anwendungen<br />

systematisch <strong>und</strong> dokumentieren Sie die Chance­Risiko­Abwägung.<br />

Lassen Sie die Restrisiken durch einen geeigneten Kompetenzträger wie Abteilungsleiter,<br />

Fachbereichsleiter oder die Geschäftsleitung gegenzeichnen.


����������������<br />

�������������<br />

Finanz Colloquium<br />

Heidelberg<br />

�������������������<br />

���������������������������<br />

���������������������������<br />

���������������������������������������������������������<br />

��������������������������������������������������������<br />

������������������������������������������������������������<br />

������������������������������������������������������������<br />

Dr. Stefan Zeranski (Hrsg.)<br />

Leiter Treasury Kölner Bank eG<br />

Dr. Bernd Walter<br />

Leiter Risikocontrolling<br />

Kasseler Sparkasse<br />

Michael Schneider<br />

Leiter Liquidität & Collateral<br />

DZ Bank, Frankfurt<br />

Thomas Rempel-Oberem<br />

Associate Partner, Consulting<br />

ifb group, Köln<br />

Anja Albert<br />

Laufende Aufsicht<br />

Deutsche B<strong>und</strong>esbank<br />

Thomas Nordheim<br />

Leiter Revision EDG Kie<br />

����������������<br />

Finanz Colloquium<br />

Heidelberg<br />

�������������������<br />

���������������������<br />

����������������<br />

��������<br />

�������<br />

���<br />

�������<br />

�������<br />

�����<br />

�� ��<br />

�����������������������������������������������<br />

�����������������������������������������������<br />

����������������������������������<br />

Dr. Stefan Zeranski (Hrsg.)<br />

Leiter Treasury, Kölner Bank eG<br />

Prof. Dr. Harry M. Kat<br />

City University of London<br />

Risikomanagement, Aquila Capital<br />

Rainer Englisch<br />

Prüfungsleiter Deutsche B<strong>und</strong>esbank<br />

Hauptverwaltung München<br />

Dr. Martin Knauber<br />

Abteilungsdirektor Banksteuerung<br />

Deutsche Postbank AG<br />

Dr. Thomas Meißner<br />

Gruppenleiter Marktanalyse Renten<br />

Ertragsorientiertes Liquiditätsrisikomanagement<br />

in mittelständischen Banken,<br />

2. Auflage<br />

Volker Schmidt<br />

Leiter Geldhandel/Derivate<br />

Helaba, Frankfurt<br />

Dr. Holger Thomae<br />

Partner, Consulting<br />

TriSolutions, Hamburg<br />

Karsten Stickelmann<br />

Leiter Prüfung Liquiditätsmodelle<br />

Deutsche B<strong>und</strong>esbank<br />

Holger Nielsen<br />

Stv. Leiter Treasury<br />

Hamburger Sparkasse<br />

Dr. Thomas Dietz<br />

Dozent, Fachhochschule<br />

Deutsche B<strong>und</strong>esbank u. a.<br />

Aus den §§ 11, 25a KWG <strong>und</strong> den Empfehlungen<br />

der Bank für Internationalen<br />

Zahlungsausgleich resultiert die Forderung,<br />

dass Banken ein angemessenes<br />

Liquiditätsrisikomanagement haben müssen.<br />

Gemäß den Mindestanforderungen<br />

an das Risikomanagement (MaRisk) ist<br />

DZ BANK AG, Frankfurt<br />

Svend Reuse<br />

Abteilungsleiter Controlling<br />

Sparkasse Mülheim an der Ruhr<br />

Thomas Schaar<br />

Leiter Rechnungswesen <strong>und</strong> Steuern<br />

Stadtsparkasse München<br />

Stephan Meißner<br />

Bereichsleiter Investmentbanking<br />

Berliner Volksbank eG u. a.<br />

Gemäß den Mindestanforderungen<br />

an das Risikomanagement (MaRisk) ist<br />

sicherzustellen, dass die Risiken adäquat<br />

in den Risikosteuerungs- <strong>und</strong> Controllingprozessen<br />

berücksichtigt werden.<br />

In einer modernen Banksteuerung<br />

obliegt dem Treasury Management das<br />

zentrale Bilanzstrukturmanagement unter<br />

Beachtung der Kreditrisikostrategie. Das<br />

Treasury Management hat in der Praxis<br />

eine hohe Komplexität zu bewältigen,<br />

die vor allem aus Produktinnovationen im<br />

K<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> Handelsgeschäft sowie dem<br />

globalen Finanzmarktumfeld hervorgeht.<br />

In Zeiten rückläufiger Margen <strong>und</strong><br />

geprägt von den Erfahrungen der<br />

Finanzkrise erkennen Banken im Treasury<br />

Management immer mehr ein Handlungsfeld,<br />

in dem sie zusätzliche Erträge generieren<br />

<strong>und</strong> Vermögensverluste vermeiden<br />

können. Das Treasury Management<br />

erwirtschaftet neben dem Transformationsergebnis<br />

aus der Bilanzstruktur auch<br />

Erträge aus dem Depot A. Dabei stehen<br />

die Eigenanlagen in enger Wechselwirkung<br />

mit der geschäftspolitischen<br />

Ausrichtung eines Hauses als Handelsbuch-<br />

oder Nichthandelsbuchinstitut. Die<br />

Finanzkrise legt eindringlich nahe, Treasury<br />

Management konsequent umzusetzen.<br />

Mit der Finanzkrise kommt dem Treasury<br />

Management aus bankenaufsichtlicher<br />

Sicht eine noch größere Bedeutung zu.<br />

Im Mittelpunkt des Fachbuchs stehen<br />

Beiträge aus der Praxis, die aufzeigen,<br />

wie Banken derzeit Treasury Management<br />

umsetzen. Die Autorengruppe ist<br />

unmittelbar mit dem Treasury Management<br />

im Umfeld von Sparkassen <strong>und</strong><br />

Genossenschaftsbanken sowie der<br />

Bankenaufsicht betraut. Sie arbeitet<br />

die wichtigen Kernfragen für die<br />

Umsetzung eines erfolgreichen Treasury<br />

Managements in der Praxis heraus.<br />

Bestellen Sie direkt bei:<br />

Bestellcoupon<br />

Finanz Colloquium Heidelberg GmbH<br />

Plöck 32a, 69117 Heidelberg<br />

Fax: 06221/601863<br />

Telefon: 06221/601855<br />

E-Mail: info@FC-Heidelberg.de<br />

Internet: www.FC-Heidelberg.de<br />

Lieferung gegen Rechnung<br />

versandkostenfrei innerhalb Deutschlands!<br />

Ich bestelle:<br />

sicherzustellen, dass Liquiditätsrisiken<br />

adäquat in den Risikosteuerungs- <strong>und</strong><br />

Controllingprozessen berücksichtigt<br />

werden. So muss sich beispielsweise die<br />

Geschäftsleitung einer Bank regelmäßig<br />

über die Liquiditätssituation informieren.<br />

Zudem fordern die MaRisk, dass jede<br />

Bank angemessene Systeme zur Messung,<br />

Überwachung <strong>und</strong> Kontrolle des<br />

Liquiditätsrisikos einsetzt. Dabei schreiben<br />

die MaRisk bewusst keine bestimmten<br />

Methoden <strong>und</strong> Modelle vor. § 10 der<br />

Liquiditätsverordnung lässt interne Liquiditätsmodelle<br />

alternativ zum Standardverfahren<br />

zu, das den Gr<strong>und</strong>satz II ersetzt.<br />

Viele Banken haben bereits eine wertorientierte<br />

Zinsbuchsteuerung umgesetzt.<br />

Geprägt von den Erfahrungen aus der<br />

Finanzkrise erkennen viele Institute nun<br />

in Zeiten rückläufiger Zinsspannen im<br />

Liquiditätsmanagement immer mehr<br />

ein Handlungsfeld, in dem sie durch ein<br />

ertragsorientiertes Liquiditätsrisikomanagement<br />

zusätzliche Erträge generieren<br />

<strong>und</strong> Liquiditätskosten vermeiden können.<br />

Dabei stehen Liquiditäts- <strong>und</strong> Erfolgsrisiken<br />

Treasury Management<br />

in mittelständischen Kreditinstituten<br />

� Ertragsorientiertes Liquiditätsrisikomanagement<br />

in mittelständischen Banken, 2. Auflage<br />

€ 86,–<br />

� Treasury Management<br />

in mittelständischen Kreditinstituten<br />

€ 149,–<br />

Seminare zu diesen <strong>und</strong> vielen weiteren<br />

Themen sowie weitere Bücher finden Sie<br />

unter www.FC-Heidelberg.de<br />

Finanz Colloquium<br />

in enger Wechselwirkung, zumal Banken<br />

letztlich nur so viel Liquidität anlegen können,<br />

wie sie nicht unmittelbar zur Sicherstellung<br />

ihrer täglichen Zahlungsbereitschaft<br />

benötigen. Im Zuge der Finanzkrise<br />

kommt dem Liquiditätsrisikomanagement<br />

aus regulatorischer Sicht eine gestiegene<br />

Bedeutung zu.<br />

Im Mittelpunkt der 2. Auflage stehen<br />

Beiträge aus der Praxis, die aufzeigen,<br />

wie Banken derzeit ein ertragsorientiertes<br />

Liquiditätsrisikomanagement umsetzen.<br />

Die Autorengruppe ist unmittelbar mit dem<br />

Liquiditätsrisikomanagement im Umfeld von<br />

Sparkassen <strong>und</strong> Genossenschaftsbanken<br />

sowie der Bankenaufsicht betraut. Im<br />

Einzelnen werden aktuelle Schwerpunkte<br />

vermittelt, wobei die bisherigen Kapitel<br />

überarbeitet <strong>und</strong> neue Beiträge mit aufgenommen<br />

worden sind.<br />

Stand: 01.05.2009<br />

Erscheinungstermin: 15.06.2009<br />

Umfang: ca. 600 Seiten<br />

Preis: € 86,–<br />

ISBN: 978-3-936974-99-7<br />

Stand: 15.08.2009<br />

Erscheinungstermin: 30.09.2009<br />

Umfang: ca. 1100 Seiten<br />

Preis: € 149,–<br />

ISBN: 978-3-940976-00-0<br />

Name, Vorname<br />

Position<br />

Abteilung<br />

Firma<br />

Straße<br />

PLZ/Ort<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Datum, Unterschrift<br />

Heidelberg


300<br />

Beitrag<br />

» Der öffentliche<br />

Auftrag stellt eine<br />

wettbewerbsdifferenzierende<br />

Dimension<br />

mit Alleinstellungsmerkmal<br />

dar. «<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Was K<strong>und</strong>en wirklich wollen!<br />

Service <strong>und</strong> Qualität als stärkenfokussierte Strategie einer Sparkasse.<br />

Autoren:<br />

Dr. Michael Sohl, Zentralbereichsleiter<br />

Vorstandsstab <strong>und</strong> Kommunikation,<br />

Nassauische Sparkasse (Naspa),<br />

Wiesbaden.<br />

Dirk Schwarz, Leiter Unternehmensentwicklung<br />

<strong>und</strong> Qualitätsmanagement,<br />

Nassauische Sparkasse (Naspa),<br />

Wiesbaden.<br />

I. Einleitung<br />

w Am 29.01.2009 stellte DSGV­Präsident Heinrich<br />

Haasis die Eckpunkte der neuen Geschäftstrategie<br />

der sparkassen in Berlin der Öffentlichkeit<br />

vor. Dort wird die K<strong>und</strong>enzufriedenheit<br />

auf die oberste Zielebene gehoben; folgerichtig<br />

wird das früher rein auf Finanzkennzahlen<br />

(CIR, EK­Rendite) basierende Zielsteuerungssystem<br />

weiterentwickelt. Der K<strong>und</strong>e steht künftig<br />

(noch) mehr im Mittelpunkt. In der Strategiepyramide<br />

findet sich zu Recht auch die erfüllung<br />

des öffentlichen Auftrags als Vision ebenso an<br />

der Spitze wie der Anspruch, Deutschlands Nr. 1<br />

in allen Geldangelegenheiten durch überlegene<br />

Qualität in Beratung <strong>und</strong> Service zu werden. Dazu<br />

werden die Sparkassen ihre Beratungs­ <strong>und</strong> Servicequalität<br />

weiter deutlich ausbauen.<br />

Die Nassauische Sparkasse ist auch insoweit eine<br />

typische Sparkasse. Sie stellte 2007 im Rahmen<br />

ihrer strategischen Neuausrichtung bewusst <strong>und</strong><br />

gezielt den K<strong>und</strong>en in den Fokus. Das strategische<br />

Ziel „Komfortsparkasse Nr. 1“ zu werden ist dabei<br />

konsequent „vom K<strong>und</strong>en her gedacht“.<br />

Dem Thema Qualitätsmanagement i. S. eines<br />

integrierten Managementansatzes wurde dabei<br />

ein hoher Stellenwert eingeräumt <strong>und</strong> die<br />

Naspa verfügt über ein „Strategie­Cockpit“, das<br />

dem Top­Management ermöglicht, mit wenigen<br />

Kennzahlen Strategie <strong>und</strong> Qualitätsanspruch<br />

nachhaltig umzusetzen <strong>und</strong> zu steuern.<br />

Neben den klassischen Dimensionen Finanzen,<br />

K<strong>und</strong>en, Mitarbeiter <strong>und</strong> Prozesse, stellt sie den<br />

öffentlichen Auftrag als eine eigene, weil wettbewerbsdifferenzierende<br />

Dimension mit Alleinstellungscharakter<br />

dar.<br />

II. Naspa – Der Weg zur<br />

Komfortsparkasse Nr. 1<br />

1. Standard ist oft nicht ausreichend<br />

Den K<strong>und</strong>en in den Fokus stellen heißt, sich<br />

intensiv mit den Bedürfnissen <strong>und</strong> den Verhal­<br />

tensmustern der K<strong>und</strong>en zu befassen. Die wissenschaftlichen<br />

Zusammenhänge sind bereits<br />

1978 durch Dr. Noriaki Kano, Professor an der<br />

Universität Tokio, aus Analysen von K<strong>und</strong>enwünschen<br />

abgeleitet worden. Auf den Punkt<br />

gebracht: Eine Wettbewerbsdifferenzierung<br />

ist nur möglich, wenn man die Erwartungen<br />

seiner Zielk<strong>und</strong>en kennt <strong>und</strong> in der Lage ist,<br />

diese am „point of Visuality“, also im direkten<br />

K<strong>und</strong>enkontakt zu übertreffen <strong>und</strong> zwar in<br />

einem Bereich, für den der K<strong>und</strong>e dann auch<br />

bereit ist, einen adäquaten Preis zu zahlen.<br />

Da sich die Erwartungen aber kontinuierlich<br />

erhöhen, bedarf es eines revolvierenden Prozesses,<br />

diese Begeisterungsfaktoren ständig<br />

neu zu definieren.<br />

Wie sieht dies praktisch aus? Warum fahren<br />

nicht alle Menschen günstige Kleinwagen,<br />

warum nächtigen wir nicht gr<strong>und</strong>sätzlich in<br />

Hotels der unteren Mittelklasse, warum ernähren<br />

wir uns nicht täglich in den jeweils billigsten<br />

Fast­Food­Restaurants? Weil wir eben nicht<br />

immer das Billigste suchen. Mitunter muss<br />

es komfortabel sein <strong>und</strong> eine hohe Qualität<br />

haben. Und selbst bei der Suche nach dem<br />

Schnäppchen gehen viele Verbraucher den<br />

komfortablen Weg: Sie lassen einen Preis­<br />

Agenten im Internet nach den günstigsten<br />

Angeboten suchen.<br />

Die Präferenzen der Verbraucher sind also<br />

unterschiedlich <strong>und</strong> bewegen sich in einer<br />

Bandbreite zwischen der möglichst preiswerten<br />

Deckung von Gr<strong>und</strong>bedürfnissen,<br />

dazu gehören z. B. auch einfache <strong>und</strong> standardisierte<br />

Bankgeschäfte, <strong>und</strong> dem Wunsch nach<br />

anspruchsvollen Qualitätslösungen, wenn<br />

es um die persönliche Zukunft <strong>und</strong> Sicherheit<br />

geht. Eine vor kurzem vom Mannheimer<br />

Ipos­Institut veröffentlichte Studie ergab, dass<br />

sogar für 60% der Direktbank­K<strong>und</strong>en der persönliche<br />

Kontakt zu ihrem Kreditinstitut wichtig<br />

ist. Vor allem, wenn es um höhere Summen<br />

<strong>und</strong> um langfristige Entscheidungen geht,<br />

legen die K<strong>und</strong>en großen Wert auf das persönliche<br />

Gespräch. Natürlich bietet die Naspa als


Hausbank auch einfache <strong>und</strong> standardisierte<br />

Dienstleistungen. Diese könnten die K<strong>und</strong>en<br />

bei einem filiallosen Distanzbanker vielleicht<br />

etwas billiger haben. Deshalb setzt die Naspa<br />

auf eine „mehrwertstrategie“ – eben Komfort<br />

<strong>und</strong> die Gewissheit, bei der Nassauischen Sparkasse<br />

gut aufgehoben zu sein <strong>und</strong> persönlich<br />

geschätzt zu werden. Komfort in diesem Sinne<br />

ist alles, was deutlich über den selbstverständlichen<br />

Standard hinausreicht <strong>und</strong> die K<strong>und</strong>en<br />

nicht nur zufriedenstellt, sondern begeistert.<br />

2. Positionierung mit Qualität<br />

Als führende deutsche Komfortsparkasse hat<br />

sich die Naspa 2007/2008 positioniert. Das ist<br />

ein ehrgeiziges Vorhaben <strong>und</strong> wirft im ersten<br />

Moment Fragen auf: Was macht eine Komfortsparkasse<br />

eigentlich aus? Welche Kriterien<br />

entscheiden darüber, ob ein Institut zur Masse<br />

der Standardanbieter oder zur Avantgarde der<br />

Komfort­ <strong>und</strong> Qualitäts­Dienstleister zählt?<br />

Erscheint dieses Ziel wirklich viel versprechend<br />

in einer Zeit, da in vielen Köpfen noch immer<br />

der Werbeslogan „Geiz ist geil“ nachklingt?<br />

Und: Welche Wettbewerbsvorteile erwartet die<br />

Naspa von dieser Neuausrichtung? Wer Komfort<br />

verspricht, muss sich daran messen lassen.<br />

Entlarvt sich die Komfortsparkasse im täglichen<br />

Geschäft als inhaltsloser Marketing­Gag, geht<br />

der Schuss nach hinten los.<br />

Dabei steht der K<strong>und</strong>e im Mittelpunkt; seine<br />

Wünsche <strong>und</strong> erwartungen wurden in Fokusgruppen<br />

ermittelt, getestet, verifiziert <strong>und</strong><br />

schließlich vor der gesamthausweiten Umsetzung<br />

in einem Pilot auf Herz <strong>und</strong> Nieren geprüft.<br />

Am Ende eines jeden Schritts stand eine<br />

K<strong>und</strong>en­ <strong>und</strong> Mitarbeiterbefragung. Was war<br />

gut, was hat sich bewährt, wo gibt es Anpassungsbedarf?<br />

Denn nur wenn die Erwartungen<br />

des K<strong>und</strong>en segmentspezifisch erreicht <strong>und</strong> in<br />

den Zielsegmenten übertroffen werden, ist der<br />

K<strong>und</strong>e bereit, dafür einen Preis zu zahlen <strong>und</strong><br />

damit den wirtschaftlichen Erfolg eines jeden<br />

Unternehmens zu sichern.<br />

III. Anforderungen an ein modernes<br />

Steuerungsinstrument<br />

Jede Strategie ist nur so gut wie ihre Umsetzung.<br />

Dieser Satz ist ebenso banal wie wahr,<br />

zeigen sich am Markt oftmals die „Macher“<br />

erfolgreicher als die besten „Theoretiker“, ohne<br />

dass operative Hektik strategische Defizite dauerhaft<br />

ersetzen kann. Am erfolgreichsten ist<br />

daher eine auf f<strong>und</strong>ierten Analysen aufsetzende<br />

Zielfindung, gepaart mit einer stringenten, auf<br />

Nachhaltigkeit basierenden Umsetzung. Dabei<br />

sind eben nicht nur Finanzkennzahlen entscheidend,<br />

sondern es kommt darauf an, die<br />

Wechselwirkungen der an der Gestaltung des<br />

Unternehmenserfolges zusammenwirkenden<br />

Dimensionen zu erkennen <strong>und</strong> mittels weniger<br />

Kennzahlen für das Top­Management steuerungsfähig<br />

zu machen.<br />

1. Die Q-Card<br />

Die Q­Card der Naspa erfüllt diese Anforderungen.<br />

Sie ist ein innovatives Managementsystem,<br />

welches die Gesamthausstrategie in allen<br />

strategierelevanten Dimensionen abbildet<br />

<strong>und</strong> operationalisiert. Die Abbildung erfolgt<br />

„vom K<strong>und</strong>en her gedacht“ <strong>und</strong> qualitätsorientiert.<br />

Sie löst sich damit von der Dimension<br />

der retrograden Betrachtung auf K<strong>und</strong>enbeschwerden.<br />

Strategieabbildend „denkt“ sie<br />

nach vorne <strong>und</strong> orientiert sich dabei an den<br />

Dimensionen der BSC.<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Qualität wird damit: messbar entlang der<br />

gesamten Prozesskette;<br />

Qualität wird damit: steuerbar durch Kennzahlen<br />

in allen Teilzielen;<br />

Qualität wird zudem: zu einer neu gedachten<br />

„Fehlerkultur“.<br />

Die Q-Card wird innerhalb der Sparkasse als<br />

Steuerungsinstrument zur Plattform für einen<br />

„Gesteuerten Dialog“. Offenheit <strong>und</strong> Kontrolle<br />

sind die Elemente <strong>und</strong> Leitplanken zugleich<br />

einer neuen Qualitätskultur.<br />

Dabei ist auch neu, dass in dieser vernetzten<br />

Betrachtung die für die Sparkassen wichtige<br />

(wichtigste) Dimension, der öffentlichen Auftrag<br />

<strong>und</strong> das gesellschaftliche Umfeld, als<br />

Betrachtungsebene von vorneherein einbezogen<br />

werden.<br />

Dass es gerade beim „öffentlichen Auftrag“<br />

einer Sparkasse Entwicklungspotenzial hinsichtlich<br />

der Wahrnehmung als Wettbewerbsvorteil<br />

gibt, mag allein die Suchfunktion der<br />

Homepage des <strong>BankPraktiker</strong> belegen. Während<br />

zum Thema Qualitätsmanagement 39 Tref­<br />

» Entscheidend<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

für die Zugehörigkeit<br />

zu Komfort­<br />

<strong>und</strong> Qualitätsdienstleistern<br />

ist die<br />

nachhaltige Qualität<br />

der Service­ <strong>und</strong><br />

Beratungsdienst­<br />

leistung. «<br />

301


302<br />

Beitrag<br />

» Die Q­Card ist<br />

ein innovatives<br />

Managementsystem,<br />

welches die Gesamt­<br />

hausstrategie in<br />

allen strategie­<br />

relevantenDimen­ sionen abbildet <strong>und</strong><br />

operationalisiert. «<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

fer über alle Rubriken angezeigt wurden, ergab<br />

die Anfrage „öffentlicher Auftrag“ sieben Treffer,<br />

die sich auf drei Rechtsquellen beschränkten.<br />

Angesichts der Finanzmarktkrise, in der die<br />

Themen Vertrauen <strong>und</strong> Sicherheit deutlich stärker<br />

in den Fokus der Öffentlichkeit <strong>und</strong> damit<br />

der K<strong>und</strong>en gerückt sind, liegt eine Herausforderung<br />

für die Sparkassen darin, ihre Gemeinwohlorientierung<br />

als Wettbewerbsvorteil zu<br />

begreifen <strong>und</strong> konsequent zu nutzen, statt sie<br />

als „Kostenfaktor“ zu bilanzieren. Dann sollte es<br />

in Zukunft deutlich mehr Beiträge geben, die<br />

sich auch inhaltlich mit diesem USP der Sparkassen<br />

beschäftigen.<br />

2. Zwei Praxisbeispiele zur<br />

„Qualitätssteuerung“<br />

Entscheidend für die Akzeptanz der Q­Card<br />

ist die Aussagefähigkeit der gewählten Kennzahlen,<br />

Ziel­ <strong>und</strong> Messgrößen. Exemplarisch<br />

soll dies anhand der Ziele „K<strong>und</strong>en durch herausragende<br />

erlebbare Servicequalität begeistern“<br />

<strong>und</strong> „Einheitliche Führungskultur entwickeln<br />

<strong>und</strong> leben“ verdeutlicht werden:<br />

a) Zertifizierte K<strong>und</strong>enorientierung<br />

Die Naspa als Komfortsparkasse Nummer 1<br />

hat ihre Komfort­ <strong>und</strong> Serviceorientierung<br />

von einem unabhängigen Gutachter – dem<br />

TÜV Hessen – zertifizieren lassen. Dieses Zertifikat<br />

bescheinigt der Naspa ihre außerordentliche<br />

Qualität in service <strong>und</strong> Dienstleistung.<br />

Als eine der ersten Sparkassen erhält sie das<br />

TÜV­Proficert­Siegel.<br />

Für diese Zertifizierung haben die Prüfer des<br />

TÜV Hessen die Service­ <strong>und</strong> Dienstleistungsprozesse<br />

eingehend analysiert, Mitarbeiter<br />

befragt <strong>und</strong> die Arbeitsabläufe in den Finanz­<br />

Centern auf den Prüfstand gestellt. Insbesondere<br />

untersuchten sie<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

die Rolle des K<strong>und</strong>enmanagers der Naspa,<br />

der für den ersten K<strong>und</strong>enkontakt in größeren<br />

Finanz­Centern verantwortlich ist;<br />

die Rolle des Servicemanagers der Naspa,<br />

der u. a. auf den Gesamteindruck des Finanz­<br />

Centers achtet;<br />

die Behandlung <strong>und</strong> den Umgang mit<br />

Beschwerden;<br />

die permanente <strong>und</strong> dauerhafte Abfrage<br />

der K<strong>und</strong>enzufriedenheit;<br />

ß<br />

das Komfortversprechen der Naspa gegenüber<br />

den K<strong>und</strong>en, jeden Tag durch Wertschätzung,<br />

Qualität <strong>und</strong> Schnelligkeit zu<br />

überzeugen.<br />

Ziel der Zertifizierung ist es, sich nicht nur<br />

auf eine nachhaltige servicequalität zu verpflichten,<br />

sondern sich vor allem am Anspruch<br />

messen zu lassen, den individuellen Wünschen<br />

<strong>und</strong> Anliegen der K<strong>und</strong>en gerecht zu werden.<br />

D. h.: Individuelle <strong>und</strong> professionelle Beratung,<br />

hochwertige Service­ <strong>und</strong> Dienstleistungsqualität<br />

<strong>und</strong> das bisschen mehr, was der K<strong>und</strong>e im<br />

ersten Moment nicht erwartet. Das sind die<br />

Punkte, mit denen die Naspa K<strong>und</strong>en begeistern<br />

will.<br />

Das TÜV­Proficert­Siegel für Komfort­ <strong>und</strong><br />

Serviceorientierung wird für drei Jahre vergeben,<br />

wobei die unabhängigen TÜV­Prüfer<br />

einmal jährlich eine Überprüfung der festgelegten<br />

Service­ <strong>und</strong> Dienstleistungsstandards<br />

vornehmen.<br />

b) Neue Führungsleitlinien etabliert<br />

Gerade im Dienstleistungssektor steht der<br />

Dienstleistende im Mittelpunkt aller Qualitätsbetrachtungen.<br />

Entsprechend kommen auf<br />

die Führungskräfte neue Herausforderungen<br />

zu. Sie zu meistern heißt, sowohl „harte“ Vertriebszahlen<br />

als auch „weiche“ Faktoren gleichermaßen<br />

zu berücksichtigen. Herausragende<br />

Leistungen wird der K<strong>und</strong>e nur in einem positiven<br />

Mitarbeiterumfeld erleben. Gerade in<br />

Zeiten restriktiver Ressourcen stellt dies besondere<br />

Anforderungen an die Führungskräfte. Hier<br />

ist – ähnlich wie die Komfort­ <strong>und</strong> Serviceorientierung<br />

gegenüber dem K<strong>und</strong>en – ein einheitliches<br />

Verständnis <strong>und</strong> Vorgehen der Erfolgsfaktor<br />

in der Führung. Um dies zu gewährleisten,<br />

hat der Vorstand der Naspa gemeinsam mit<br />

dem Top­Management im Dialog fünf Leitlinien<br />

der Führung entwickelt. Führung ist in<br />

der Komfortstrategie der Naspa ein zentraler<br />

Anker. Neben begleitenden Coaching­Maßnahmen<br />

wird zukünftig auch im Rahmen eines<br />

„Change-Barometers“ das Stimmungsbild der<br />

Mitarbeiter <strong>und</strong> damit nicht zuletzt der Umsetzungsgrad<br />

der Führung regelmäßig widergespiegelt.<br />

Führungsverständnis <strong>und</strong> Wirkungsgrad<br />

werden zu entscheidenden Faktoren des<br />

Umsetzungserfolgs der Strategie.


3. Wenn’s ums Geld geht, Sparkasse!<br />

Sparkassen stehen für Vertrauen <strong>und</strong> Menschlichkeit.<br />

Und für Tradition. Es gilt, diesen „genetische<br />

Code“ einer Sparkasse neu aufzuladen.<br />

Eine Herausforderung, die gerade in diesen<br />

Tagen ein mehr an Transparenz <strong>und</strong> Steuerung<br />

verlangt. Angesichts der Finanzmarktkrise sind<br />

aber auch aufsichtsrechtliche Bestrebungen<br />

wahrscheinlich, integrierte Steuerungssysteme<br />

zu fordern, die neben den klassischen Finanz­<br />

<strong>und</strong> Risikokennzahlen auch andere wesentliche<br />

Dimensionen wie K<strong>und</strong>en, Mitarbeiter <strong>und</strong> Pro­<br />

prAXIsTIpps<br />

•<br />

•<br />

zesse berücksichtigen. Erste Expertentreffen<br />

haben dazu schon stattgef<strong>und</strong>en.<br />

Für die Sparkassen wird es darauf ankommen,<br />

ihren öffentlichen Auftrag nicht als Pflicht oder<br />

betriebswirtschaftlichen Kostenfaktor zu begreifen,<br />

sondern in ihm einen strategischen Wettbewerbsvorteil<br />

zu sehen. Einen Wettbewerbsvorteil,<br />

der bei entsprechender Vernetzung mit<br />

den betriebswirtschaftlichen Dimensionen entscheidend<br />

zur Differenzierung im i. S. eines USP<br />

beitragen kann. Die Q­Card der Naspa ist auf<br />

diesem Weg ein wichtiger Meilenstein. £<br />

Qualität ist mehr als „messen <strong>und</strong> wiegen“ von Ideen <strong>und</strong> Beschwerden. Qualität<br />

<strong>und</strong> Service werden in der Zukunft zu einer stärkenfokussierten Strategie. Erfolgsfaktoren<br />

auf diesem Weg sind Transparenz <strong>und</strong> Steuerung. Machen Sie daher Qualität<br />

zu einem festen Anker ihrer Geschäftsstrategie.<br />

Dieses „neue“ Cockpit braucht exzellente Piloten: Führung ist der Engpassfaktor<br />

für die Umsetzung jeglicher strategischer Ziele. Daher gilt es Führung als stabilisierenden<br />

Faktor in Zeiten der rasanten Änderung von Umwelt <strong>und</strong> Technik zu verstehen.<br />

Coaching <strong>und</strong> Change sind die zentralen Wertpaare <strong>und</strong> daher fest mit der<br />

Strategie des Instituts zu verbinden.<br />

����� ��� �������������� ����<br />

��� �������������<br />

Beitrag<br />

» Aktuell werden<br />

aufsichtsrechtliche<br />

Bestrebungen<br />

erkennbar,<br />

integrierte SteueSteue­ rungssysteme zu<br />

fordern, die neben<br />

den klassischen<br />

Finanz­ <strong>und</strong> Risikokennzahlen<br />

auch<br />

andere wesentliche<br />

Dimensionen wie<br />

K<strong>und</strong>en, Mitarbeiter<br />

<strong>und</strong> Prozesse<br />

berücksichtigen. «<br />

������������ ����� ��������������� ��� ��������������<br />

������� ��� ��������������� ����� ��������� ��� ��� ����<br />

��� ��� ���� ������������������� ������ ��� �������������<br />

������������ ����<br />

� �������� ������� �� ��������������������� �������<br />

��� �������������<br />

� ������������������������ �������� ��� �������� ���<br />

������������������� ��� ��� ������� ��� ���������������<br />

� �������� ������� ��� �������� ����������<br />

� �������� ���������� ����� ��� ���� ������������ ������� � ��� � ��� �� ��� ���������������������� ���� ��� �� � ��� � ��� �� ��<br />

AR_189x90_4c.indd 1 15.12.2008 16:08:53 Uhr


304<br />

Beitrag<br />

» In der Praxis zeigt<br />

sich immer wieder,<br />

dass die bestmögliche<br />

Befriedigung<br />

der Gläubiger<br />

i. d. R. eher durch<br />

eine Sanierung <strong>und</strong><br />

damit den Erhalt<br />

der Werte <strong>und</strong><br />

nicht durch eine<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Wiederkehrende Probleme mit<br />

der Insolvenzordnung aus Sicht<br />

der Banken<br />

Praktische Lösungsvorschläge <strong>und</strong> Anregungen an den Gesetzgeber.<br />

Autor:<br />

Reinhard Voß, Bereichsvorstand Global<br />

Intensive Care, COMMERZBANK AG.<br />

Zerschlagung herherbeigeführt wird. «<br />

I. Einleitung<br />

w Nach dem Insolvenzverfahren jahrzehntelang<br />

eher ein Schattendasein führten <strong>und</strong> in<br />

der breiten Öffentlichkeit kaum Aufmerksamkeit<br />

fanden, ist durch die Finanzmarktkrise <strong>und</strong><br />

ihre Auswirkungen auf die Realwirtschaft (den<br />

sprunghaften Anstieg der Verfahren Anfang<br />

dieses Jahres) <strong>und</strong> insbesondere durch spektakuläre<br />

Großverfahren (z. B. Hertie, Sinn Leffers,<br />

Edscha, Stankiewicz etc.) die Bedeutung der<br />

Insolvenzverfahren für die Volkswirtschaft, nicht<br />

nur den direkt Betroffenen bewusst geworden.<br />

Es ist mittlerweile auch erkannt worden, dass<br />

ein modernes Insolvenzrecht <strong>und</strong> ein funktionierendes<br />

Prozedere zwischen Insolvenzgericht,<br />

Insolvenzverwaltern <strong>und</strong> Gläubigern im<br />

Zuge der weiter fortgeschrittenen Globalisierung<br />

ein wesentliches Wettbewerbselement<br />

für konkurrierende Volkswirtschaften darstellt.<br />

Auch wenn mit der am 01.01.1999 in Kraft<br />

gesetzten Insolvenzordnung (InsO) ein modernes<br />

<strong>und</strong> wettbewerbsfähiges Verfahrensrecht<br />

geschaffen wurde, erscheint es angebracht,<br />

auf einige Schwächen der Insolvenzordnung<br />

hinzuweisen <strong>und</strong> Anregungen zur Beseitigung<br />

aufzuzeigen. Dies ist zz. umso mehr geboten,<br />

denn die Weltwirtschaft steht vor der größten<br />

Herausforderung ihrer Nachkriegsgeschichte.<br />

II. Ziele der Insolvenzrechtsreform<br />

Die Insolvenzordnung sollte die Idee der marktkonformen<br />

Insolvenzabwicklung verwirklichen<br />

<strong>und</strong> hatte im Wesentlichen folgende Hauptziele:<br />

ß Schaffung eines einheitlichen Insolvenzverfahrens<br />

ß Erleichterte <strong>und</strong> rechtzeitige Verfahrenseröffnung<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Stärkung der Gläubigerautonomie<br />

Erhöhte Verteilungsgerechtigkeit durch<br />

Abschaffung der Konkursrechte<br />

Förderung der Sanierung, insbesondere<br />

durch Insolvenzpläne <strong>und</strong> Eigen­<br />

verwaltung<br />

Mehrung der Masse durch Verschärfung des<br />

Anfechtungsrechts<br />

Verbraucherinsolvenzverfahren / Einführung<br />

einer Restschuldbefreiung<br />

Nach zehnjähriger Praxis muss jetzt resümiert<br />

werden, dass weder die Gläubigerautonomie<br />

wesentlich gestärkt, noch dass die Sanierung<br />

evident gefördert werden konnte.<br />

III. Förderung der Sanierung<br />

Die Hauptziele des Gesetzgebers waren, die<br />

Rechtseinheit in Ost­ <strong>und</strong> Westdeutschland<br />

wieder herzustellen <strong>und</strong> die Vergleichsverfahren<br />

in die Insolvenzordnung zu integrieren.<br />

Darüber hinaus wurde die Gleichwertigkeit<br />

der Verfahrensziele Liquidation <strong>und</strong> Sanierung<br />

eingeführt. Allerdings wurde in § 1 Satz 1<br />

der InsO normiert, dass das Insolvenzverfahren<br />

der gemeinschaftlichen Befriedigung der<br />

Gläubiger dient, <strong>und</strong> damit die Haftungsverwirklichung<br />

weiterhin im Vordergr<strong>und</strong> steht.<br />

Der ursprüngliche Reformansatz, der Sanierung<br />

einen gesetzlichen Vorrang einzuräumen,<br />

wurde aufgegeben. In der Praxis zeigt sich aber<br />

immer wieder, dass die bestmögliche Befriedigung<br />

der Gläubiger i. d. R. eher durch eine<br />

Sanierung <strong>und</strong> damit den Erhalt der Werte<br />

<strong>und</strong> nicht durch eine Zerschlagung herbeigeführt<br />

wird.<br />

Deshalb sollten sanierungsmaßnahmen<br />

mit dem Ziel des Erhalts von möglichst vielen<br />

Unternehmen im Ganzen oder in Teilen vom


Gesetzgeber privilegiert werden. Das Insolvenzplanverfahren<br />

1 als Regelfall für eine<br />

gerichtliche Sanierung hat sich aus verschiedenen<br />

Gründen leider nicht durchgesetzt<br />

<strong>und</strong> dürfte ohne gr<strong>und</strong>legende Änderung der<br />

Sanierungsvorschriften auch in Zukunft ein<br />

Schattendasein führen.<br />

Abgesehen von „bürokratischen Hemmnissen“<br />

ist hierfür insbesondere maßgeblich,<br />

dass der Schuldner zu geringen Einfluss auf<br />

die Art der Durchführung des Insolvenzverfahrens<br />

hat. Dem Schuldner sollte deshalb<br />

bei Insolvenzbeantragung die Wahlmöglichkeit<br />

eingeräumt werden, entweder ein<br />

sanierungsverfahren mit Erhalt des Rechtsträgers<br />

oder ein Insolvenzverfahren zu beantragen.<br />

Beantragt er das Sanierungsverfahren,<br />

sollte die eigenverwaltung 2 der Regelfall<br />

darstellen, sofern die erste Gläubigerversammlung<br />

nicht etwas anderes beschließt.<br />

Der Insolvenzverwalter – besser Sanierungs­<br />

oder Vergleichsverwalter – fungiert insoweit<br />

als Sachverwalter, wobei dessen Befugnisse<br />

aber erheblich erweitert werden sollten, insbesondere<br />

bei der Begründung von neuen<br />

Verbindlichkeiten.<br />

Dem Sanierungsantrag ist ein von externer,<br />

sachk<strong>und</strong>iger Seite zu bestätigter Liquiditätsplan<br />

für die Sanierungsphase beizufügen,<br />

unterlegt durch eine Finanzierungsbestätigung<br />

eines Kreditinstituts. In Anlehnung<br />

der aus dem amerikanischen Insolvenzrecht<br />

bekannten „Debtor in Possesion“ 3 sollten derartige<br />

neue Finanzierungsmittel eine „super<br />

priority“ eingeräumt werden. Nur so kann<br />

sichergestellt werden, dass das Unternehmen<br />

schnell <strong>und</strong> unbürokratisch wieder zahlungsfähig<br />

wird <strong>und</strong> damit überhaupt erst fortgeführt<br />

werden kann.<br />

Im eröffneten Sanierungsverfahren (Insolvenzplanverfahren)<br />

ist dann unter enger<br />

Beteiligung der Gläubiger (steering Committee<br />

bzw. Gläubigerausschuss 4 ) ein<br />

Sanierungsplan zu entwickeln <strong>und</strong> durch<br />

die Gläubigerversammlung zu bestätigen.<br />

Ziel des Plans muss die nachhaltige Sanierung<br />

des Unternehmens 5 <strong>und</strong> damit auch<br />

der Erhalt von Arbeitsplätzen sein. Abgesehen<br />

von der leistungswirtschaftlichen Sanierung<br />

bedarf es dazu vor allem der Bereitstellung<br />

von neuem Kapital.<br />

IV. Stärkung der<br />

Gläubigerautonomie<br />

Weiteres wesentliches Ziel der Insolvenzrechtsreform<br />

war die Stärkung der Gläubigerautonomie.<br />

Dies kommt insbesondere in § 57 InsO<br />

(Wahl eines anderen Insolvenzverwalters) <strong>und</strong><br />

in § 157 InsO (Entscheidung über den Fortgang<br />

des Verfahrens) zum Ausdruck. Bei der wichtigsten<br />

Entscheidung in jedem Insolvenzverfahren,<br />

nämlich bei der Bestellung des vorläufigen<br />

Insolvenzverwalters 6 , werden die<br />

Gläubiger jedoch nicht beteiligt.<br />

Auch wenn zu konzedieren ist, dass zunehmend<br />

einzelne Insolvenzgerichte auch Gläubigeranregungen<br />

berücksichtigen, ist insgesamt<br />

die derzeitige Praxis der Insolvenzgerichte bei<br />

der Bestellung von vorläufigen Insolvenzverwaltern<br />

für die Gläubiger unbefriedigend.<br />

Die derzeitige Diskussion beschäftigt sich vorrangig<br />

mit einer gleichmäßigen <strong>und</strong> gerechten<br />

Versorgung der Insolvenzverwalter mit Mandaten<br />

<strong>und</strong> weniger mit einer bestmöglichen<br />

Masseverwertung oder der Sanierung 7 .<br />

Erfreulicherweise hat die Uhlenbruck­Kommission<br />

das Problem offensichtlich erkannt<br />

<strong>und</strong> will institutionellen Gläubigern im Einzelfall<br />

ein eingeschränktes Anhörungsrecht einräumen.<br />

Es wird vorgeschlagen, die Gedanken<br />

der Uhlenbruck­Kommission 8 insoweit fortzuentwickeln.<br />

Jedem Gläubiger sollte ein Vorschlagsrecht<br />

für den zu bestellenden vorläufigen<br />

Insolvenzverwalter eingeräumt werden;<br />

der Vorschlag ist auf Basis eines objektiven<br />

Anforderungsprofils zu begründen. Es obliegt<br />

der Eigeninitiative des Gläubigers, in unmittelbarem<br />

zeitlichen Zusammenhang mit dem<br />

Insolvenzantrag auf das Insolvenzgericht<br />

zuzugehen.<br />

Wenn das Insolvenzgericht einem Vorschlag<br />

nicht entspricht, sollte dies im Einzelfall zu<br />

begründen sein, wobei ein Gläubigervorschlag<br />

nicht allein deshalb zurückgewiesen werden<br />

darf, weil sich der Vorgeschlagene nicht auf<br />

der Vorauswahlliste befindet.<br />

Es kann bei diesem Vorschlag zur Stärkung<br />

der Gläubigerautonomie nicht deutlich genug<br />

darauf hingewiesen werden, dass die derzeitige<br />

Nichtberücksichtigung von Gläubiger­<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Jedem Gläubiger<br />

sollte ein Vorschlags­<br />

recht für den zu<br />

bestellenden vor­<br />

läufigenInsolvenz­ verwalter eingeräumt<br />

werden; der Vor­<br />

schlag ist auf Basis<br />

eines objektiven<br />

Anforderungsprofils<br />

zu begründen. «<br />

1 Vgl. §§ 217 ff. InsO.<br />

2 Vgl. §§ 270 ff. InsO.<br />

3 Vgl. Chapter 11 US­BC.<br />

4 Vgl. § 69 Satz 1 InsO.<br />

5 I. S. d. § 39 Abs. 4 S. 2 InsO.<br />

6 Vgl. § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO.<br />

7 Vgl. BAKinso ZinsO 2008 S. 1260.<br />

8 Vgl. ZIP 2007 S. 1433 f.<br />

305


306<br />

Beitrag<br />

» Es wird angeregt,<br />

das Sanierungs­<br />

privileg für einen<br />

festen Zeitraum, z. B.<br />

für mind. vier Jahre<br />

seit der Übernahme<br />

der Beteiligung,<br />

einzuräumen. «<br />

9 Vgl. Eidenmüller, ZGR 2006 S. 467.<br />

10 Vgl. Westpfahl/Janjuah, ZIP 2008 Beil. zu Heft 3<br />

S. 8.<br />

11 Vgl. Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis,<br />

7. Aufl. 2007, Rdn 5.175.<br />

12 Vgl. §§ 222, 229 ff. AktG, §§ 15, 21 WpHG, § 8 c<br />

KStG.<br />

13 Vgl. Buth/Herrmanns, Restrukturierung Sanierung<br />

Insolvenz, 2. Aufl. 2004, § 13 Rdn. 49.<br />

14 Vgl. BGH, NJW 1984 S. 1891.<br />

15 Vgl. § 32 a Abs. 3 Satz 3 GmbHG a. F.<br />

16 Vgl. § 39 Abs. 4 Satz 2 InsO.<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

interessenten bei der Bestellung des vorläufigen<br />

Insolvenzverwalters einen echten<br />

Wettbewerbsnachteil im Vergleich mit sonstigen<br />

Rechtsordnungen darstellt <strong>und</strong> hier –<br />

insbesondere von ausländischen Gläubigern<br />

– das größte operative Risiko bei Einleitung<br />

<strong>und</strong> Durchführung von Insolvenzverfahren in<br />

Deutschland gesehen wird 9 . Auch der zunehmenden<br />

Verlagerung von Insolvenzverfahren<br />

ins Ausland könnte durch das angeregte Vorschlagsrecht<br />

entgegengewirkt werden.<br />

Des Weiteren wird zu überlegen sein, ob es<br />

wegen des erforderlichen wirtschaftlichen<br />

Sachverstands bei der Auswahl der Insolvenzverwalter,<br />

nicht geboten wäre, die Insolvenzgerichte,<br />

wie bei den Kammern für Handelssachen,<br />

mit einem Berufsrichter / Rechtspfleger<br />

<strong>und</strong> zwei wirtschaftlich erfahrenen, ehrenamtlichen<br />

Richtern zu besetzen.<br />

Auch § 57 InsO (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters)<br />

berücksichtigt die Gläubigerinteressen<br />

nicht ausreichend. Der Insolvenzverwalter<br />

kann von der Gläubigergemeinschaft derzeit<br />

nur in der ersten Gläubigerversammlung ohne<br />

einen besonderen Gr<strong>und</strong> durch die Wahl eines<br />

neuen Verwalters ersetzt werden. Die Gläubigerversammlung<br />

findet unter Umständen<br />

erst sechs Monate nach dem Eröffnungsantrag<br />

statt. Dann sind erfahrungsgemäß entscheidende<br />

Weichenstellungen für das Verfahren<br />

unabänderlich erfolgt 10 .<br />

Der Gesetzgeber sollte deshalb vorsehen, dass<br />

die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters im<br />

Insolvenzeröffnungsverfahren <strong>und</strong>/oder während<br />

der Laufzeit des Insolvenzverfahrens<br />

jederzeit möglich ist. Hierzu ist erforderlich,<br />

dass die Gläubiger entsprechend § 75 InsO<br />

die Einberufung einer Gläubigerversammlung<br />

beantragen können.<br />

V. Förderung von<br />

Sanierungsmaßnahmen<br />

Wie eingangs schon erwähnt, sollten im wohlverstandenen<br />

Schuldner­ <strong>und</strong> Gläubigerinteresse<br />

alle Anstrengungen unternommen<br />

werden, sowohl außer­ als auch gerichtliche<br />

Sanierungen zu fördern, um zumindest wertevernichtende<br />

gerichtliche Liquidationen zu<br />

vermeiden.<br />

Die institutionellen Gläubiger sehen deshalb<br />

mit Sorge die teilweise ausufernde Praxis von<br />

Insolvenzverwaltern, die Anfechtungsmöglichkeiten<br />

nach § 133 InsO weit auszulegen<br />

<strong>und</strong> dadurch auch Erfolg versprechende außergerichtliche<br />

Sanierungen zu belasten.<br />

Sanierungsdarlehen sind für Darlehensgeber<br />

<strong>und</strong> Organe der Gesellschaft deshalb derzeit<br />

mit erheblichem Risiko belastet. Im Fall des<br />

Fehlschlagens der Sanierung können Anfechtungstatbestände<br />

<strong>und</strong>/oder Schadenersatzansprüche<br />

ausgelöst werden 11 . Daneben wird<br />

die Mitwirkung von Anteilseignern an Sanierungsmaßnahmen<br />

<strong>und</strong> die Umwandlung von<br />

Darlehen in Beteiligungen auch durch die<br />

bestehenden anderen gesetzlichen Regeln<br />

erheblich erschwert 12 .<br />

Der Gesetzgeber sollte deshalb klarstellen,<br />

dass von der Eignung des sanierungskonzepts<br />

<strong>und</strong> der Ernsthaftigkeit des Sanierungsversuchs<br />

immer dann auszugehen ist, wenn<br />

das von einem unabhängigen branchenk<strong>und</strong>igen<br />

Fachmann erstellt oder geprüfte Konzept<br />

schlüssig ist, die Sanierungsfähigkeit <strong>und</strong> ­würdigkeit<br />

bestätigt hat <strong>und</strong> es nicht offensichtlich<br />

<strong>und</strong>urchführbar ist.<br />

Ziel einer jeden Sanierung ist die Kapitaldienstfähigkeit<br />

eines Unternehmens <strong>und</strong> damit die<br />

Finanzierbarkeit wieder herzustellen. Dies ist<br />

i. d. R. nur durch Bereitstellung neuen Kapitals<br />

möglich. In der Praxis erfolgt diese entweder<br />

durch Zuführung echten Eigenkapitals oder<br />

durch die Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen<br />

(Debt-equity-swaps) 13 .<br />

Die o. g. Sanierungsmaßnahmen wurden<br />

durch die Regeln über den Eigenkapitalersatz<br />

14 erheblich erschwert. Das seinerzeitige<br />

sanierungsprivileg 15 hat sich in der Praxis<br />

nicht bewährt, da ein Investor nicht zuverlässig<br />

erkennen kann, ob <strong>und</strong> wie lange die Privilegierung<br />

andauert. Zu begrüßen sind die insoweit<br />

neuen Vorschriften im momiG, mit dem<br />

die §§ 32 a <strong>und</strong> 32 b GmbHG a. F. aufgehoben<br />

wurden. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO führt – wegen<br />

des Wegfalls des Eigenkapitalersatzrechts zu<br />

erhöhter Rechtssicherheit <strong>und</strong> ­klarheit. Allerdings<br />

werden die Vorbehalte von Beteiligungsinteressenten<br />

durch die Neuregelung des Sanierungsprivilegs<br />

16 leider nicht beseitigt, womit<br />

kaum von einer Änderung im Gläubigerverhal­


ten auszugehen ist. Es wird deshalb angeregt,<br />

das Sanierungsprivileg für einen festen Zeitraum,<br />

z. B. für mind. vier Jahre seit der Übernahme<br />

der Beteiligung, einzuräumen.<br />

Bei gerichtlichen Sanierungen im Rahmen von<br />

Insolvenzplanverfahren ist eine Zurückhaltung<br />

bei den Gläubigern allein schon deshalb festzustellen,<br />

weil sie sich unzureichend an den prognostizierten<br />

Erfolgen beteiligt sehen. Dem<br />

könnte insbesondere dadurch entgegenge­<br />

prAXIsTIpps<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

wirkt werden, dass mit Gläubigermehrheit<br />

umschuldungen von Fremd­ in Eigenkapital<br />

auch gegen den Willen des Schuldners ermöglicht<br />

werden.<br />

Dadurch wird erreicht, dass die Unternehmen<br />

wieder ausreichend kapitalisiert sind <strong>und</strong> die<br />

Gläubiger angemessen an einem Sanierungserfolg<br />

beteiligt werden. Der Gesetzgeber ist<br />

dringend gefordert, hier kurzfristig neue Wege<br />

zu beschreiten. £<br />

Die Gläubiger sollten die Möglichkeiten der Sanierung von Unternehmen im Rahmen<br />

eines Insolvenzplanverfahrens vermehrt in Betracht ziehen.<br />

Eine aktivere Begleitung von Insolvenzverfahren durch die Gläubiger erhöht die<br />

Chancen einer erfolgreichen Sanierung des Schuldners.<br />

Ein Debt­Equity­Swap sollte als alternatives Sanierungsinstrument häufiger geprüft<br />

werden, da es die Kapitalbasis des Unternehmens stärkt <strong>und</strong> die Gläubiger am Unternehmenserfolg<br />

partizipieren lässt.<br />

Aus der Praxis <strong>und</strong> aus Sicht eines Gläubigervertreters ergeben sich Verbesserungsmöglichkeiten,<br />

insbesondere in folgenden Bereichen:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Förderung von Sanierungsmaßnahmen (gerichtlich/außergerichtlich);<br />

Weitere Stärkung der Gläubigerautonomie;<br />

Weiterentwicklung/Modifizierung des Anfechtungsrechts.<br />

���������������<br />

������� ���� ���� � ������� ����� ��������� �� ����<br />

�����������<br />

��������������������� ����<br />

��� ������������<br />

06 ������������� / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

����<br />

Beitrag<br />

» Dem Bedenken<br />

der Gläubiger, dass<br />

sie unzureichend<br />

an den prognostizierten<br />

Erfolgen<br />

beteiligt würden,<br />

könnte insbesondere<br />

dadurch entgegengewirkt<br />

werden,<br />

dass mit GläubigermehrheitUmschuldungen<br />

von Fremd­<br />

in Eigenkapital auch<br />

gegen den Willen des<br />

Schuldners ermöglicht<br />

werden. «<br />

�������<br />

� ��� ���� ����<br />

���������������������� ��� � ����������<br />

� ��� ���� ����<br />

��������� � ����������� ��� ��������������<br />

�����������<br />

����� ��� ��� �� �� �������� ����������<br />

����������� ��� ����������<br />

��� �������������<br />

��� ���� ���������<br />

�� ����������� ����<br />

307<br />

��������������������������


BankPartner<br />

Der Bankpartner bietet Ihnen einen Überblick über kompetente Dienstleister aus <strong>und</strong> für die Kredit­ <strong>und</strong> Finanzbranche. Die Rubriken­<br />

Zuordnung hilft Ihnen bei der Suche nach dem gewünschten Partner.<br />

Rubrik Firma Kontakt Profil<br />

B E R AT u N G<br />

G u T A C H T E R / B E W E R T E R<br />

I T - D I E N S T L E I S T u N G<br />

bankon Management<br />

Consulting GmbH & Co. kG<br />

Max-Planck-Straße 8<br />

85609 Dornach/München<br />

Risk Research Prof. Hamerle<br />

GmbH & Co. kG<br />

Josef-Engert-Straße 11<br />

93053 Regensburg<br />

Protiviti GmbH<br />

Taunusanlage 17<br />

60325 Frankfurt am Main<br />

IndustrieWert GmbH<br />

adlerstr. 54<br />

40211 Düsseldorf<br />

aBIT aG<br />

Robert-Bosch-Str. 1<br />

40668 Meerbusch<br />

308 06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Michael Rother<br />

Geschäftsführer<br />

Tel.: 089/99 90 97 90<br />

Mobil: 0172/675 20 21<br />

Fax: 089/99 90 97 99<br />

Mail: info@bankon.de<br />

www.bankon.de<br />

Dr. Michael knapp<br />

Tel: 0941/89 96 64-31<br />

Fax: 0941/89 96 64-99<br />

Mail: info@risk-research.de<br />

www.risk-research.de<br />

Helge Lautenbach<br />

Managing Director<br />

Tel: 069/9 63 76 81 52<br />

Fax: 069/24 70 67 54<br />

Mail: helge.lautenbach@protiviti.de<br />

www.protiviti.de<br />

Michael Mekelburger<br />

Geschäftsführer<br />

Tel.: 0211/15 97 76-0<br />

Fax: 0211/15 97 76-10<br />

Mail: m.mekelburger@industriewert.de<br />

www.industriewert.de<br />

Jürgen Däumler<br />

Leiter k<strong>und</strong>enbetreuung<br />

Tel. 0 21 50/9153 888<br />

Fax: 0 21 50/9153 299<br />

Mail: vertrieb@abit.de<br />

www.abit.de<br />

bankon Management Consulting ist als Branchenspezialist für den Finanzdienstleistungssektor<br />

fokussiert auf das Management komplexer Themenstellungen, die gleichermaßen bankfachliche<br />

<strong>und</strong> technische Expertise erfordern. Mit dem anspruch eines Qualitätsführers, der aufgr<strong>und</strong> der<br />

besonderen kompetenzprofile der Berater auch bezüglich der Effizienz bei der Projektdurchführung<br />

Maßstäbe setzt, umfasst das Beratungsspektrum sämtliche Bankfunktionalitäten. Unsere k<strong>und</strong>en sind<br />

ausnahmslos renommierte Häuser, die in ihren Märkten eine führende Position innehaben.<br />

bankon hat sich aktuell als der führende Berater im Umfeld der Migrationen von Sparkassen <strong>und</strong><br />

Landesbanken auf das kernsystem OSPlus tief in der Sparkassen Organisation etabliert.<br />

Risk Research berät seit über 15 Jahren in kooperation mit dem Lehrstuhl für Statistik (Prof. Dr. alfred<br />

Hamerle) an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Regensburg internationale<br />

Großbanken <strong>und</strong> mittelständische kreditinstitute bei der konzeption, Entwicklung <strong>und</strong> Implementierung<br />

von Risikomanagementsystemen. neben der Beratung <strong>und</strong> Forschung bilden unsere Workshops<br />

einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Darüber hinaus bieten wir gezielte Inhouse-Trainings<br />

zu allen Bereichen des Risikomanagements an.<br />

Protiviti ist ein globales Beratungsunternehmen, das über anerkannte Expertise in den Themen Corporate<br />

<strong>und</strong> IT Governance, unternehmensweites Risikomanagement, Controlling & Finanzwesen sowie<br />

Interne Revision verfügt. Im Gegensatz zu vielen anderen anbietern in diesem Umfeld sind wir<br />

unabhängig in unserer Meinungsbildung <strong>und</strong> Beratungsdienstleistung, da wir keine Jahresabschlussprüfungen<br />

durchführen. Diese Unabhängigkeit ist seit der Gründung die Basis unseres unternehmerischen<br />

Handelns.<br />

Die IndustrieWert GmbH ist eines der führenden Sachverständigen- <strong>und</strong> auktionshäuser für Industrieanlagen,<br />

Maschinen <strong>und</strong> sonstiges bewegliches anlage- <strong>und</strong> Umlaufvermögen. Öffentlich bestellte<br />

<strong>und</strong> vereidigte Sachverständige <strong>und</strong> Versteigerer be- <strong>und</strong> verwerten sicherungsübereignetes Vermögen<br />

mit rechtlich geprüfter, einwandfreier abwicklung <strong>und</strong> einem optimalen Erlös-/kosten-Verhältnis.<br />

Erlösgarantien <strong>und</strong> Mittelstandsnachfolge sowie Sale-and-Lease Back im angebot.<br />

Gerne überreichen wir Ihnen ein kostenloses angebot!<br />

Mit derzeit über 550 Installationen bei k<strong>und</strong>en aus der kreditwirtschaft ist aBIT führender anbieter<br />

innovativer Bankensoftware für die Unterstützung von Serviceprozessen im deutschsprachigen Raum.<br />

Mit aBIT Banknology © bietet aBIT ein komponentenbasiertes Bearbeitungssystem, das als Standardsoftware-Lösung<br />

auf Basis eines einheitlichen Datenmodells, generischer Schnittstellenadapter <strong>und</strong><br />

einer integrierten Workflowsteuerung kreditinstitute in den Bereichen kreditantragsbearbeitung,<br />

Problemkreditmanagement, Risikovorsorge <strong>und</strong> Pfändungsbearbeitung unterstützt. als Partner der<br />

kreditwirtschaft ist aBIT seit über 20 Jahren erfolgreich im Markt etabliert.


Rubrik Firma Kontakt Profil<br />

I T - D I E N S T L E I S T u N G<br />

S T E u E R B E R AT u N G /<br />

W I R T S C H A f T S P Rü f u N G<br />

tolina GmbH<br />

Salzufer 8<br />

10587 Berlin<br />

SUBITO aG<br />

kurhessenstr. 5<br />

D-64546 Mörfelden-Walldorf<br />

Ernst & Young aG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Thomas Baier<br />

Leiter Vertrieb<br />

Tel. 0 30/2647 45 77 77<br />

Fax: 0 30/2647 45 13<br />

Mail: vertrieb@tolina.de<br />

www.tolina.de<br />

Holger Müller<br />

Bereichsleiter Vertrieb<br />

Tel.: 06105/9702-278<br />

Fax: 06105/9702-106<br />

Mail: holger.mueller@subito.de<br />

www.subito.de<br />

Dr. karsten Füser<br />

Partner<br />

advisory Services / Global Financial<br />

Services<br />

national Office aaBS/<br />

Intelligent Information Technology<br />

Ernst & Young aG<br />

Tel.: 07 11/98 81-144 97<br />

Mail: karsten.Fueser@de.ey.com<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

BankPartner<br />

Das tolina-Team entwickelt seit 1988 erfolgreich individuelle Software für Finanzinstitute. Wir<br />

bieten praxiserprobte, thematisch umfassende Lösungen für die Bereiche Backoffice, Recht <strong>und</strong><br />

kredit. Die enge kooperation mit den k<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die ständige innovative Weiterentwicklung<br />

unserer Produkte sind zentrale Bausteine unseres Erfolges. tolina-Programme arbeiten effizient,<br />

können gut in vor-handene IT-Strukturen integriert werden <strong>und</strong> amortisieren sich in kurzer Zeit.<br />

Jede dritte Sparkasse setzt eine oder mehrere unserer anwendungen ein.<br />

Seit fast 20 Jahren entwickelt die SUBITO aG Lösungen für das kredit- <strong>und</strong> Forderungsmanagement,<br />

welche die Prozesse im kreditgeschäft von Finanzdienstleistern effizient <strong>und</strong><br />

sicher unterstützen. Durch die langjährige Erfahrung in der k<strong>und</strong>enorientierten Gestaltung<br />

geschäftskritischer Prozesse sowie dem fachlichen <strong>und</strong> technologischen know-how aus<br />

der konzipierung <strong>und</strong> Entwicklung von anwendungen für das kreditgeschäft bietet SUBITO<br />

Finanzdienstleistern neben dem Produktportfolio FactoryBanking auch umfassende <strong>und</strong><br />

praxisorientierte Consulting-Leistungen.<br />

Ernst & Young bietet Wirtschaftsprüfung <strong>und</strong> prüfungsnahe Leistungen sowie Steuer-, Transaktions-<br />

<strong>und</strong> Immobilienberatung an <strong>und</strong> liefert somit ein einzigartiges fachübergreifendes<br />

Serviceangebot. Der Bereich advisory Services / Global Financial Services hat sich vor allem auf<br />

Fragen von Banken, Versicherungen <strong>und</strong> Finanzdienstleistungsunternehmen spezialisiert <strong>und</strong><br />

berät z.B. sowohl im Rahmen regulatorischer Themenstellungen r<strong>und</strong> um „Basel II“, bei der Bewertung<br />

strukturierter Finanzprodukte oder aber in Fragen der Optimierung betrieblicher abläufe.<br />

309


Rezensionen<br />

01<br />

02<br />

03<br />

310 06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Anlage, Controlling, Recht<br />

01 Family Office Management als<br />

(Bank-)Dienstleistung für vermögende<br />

Privatk<strong>und</strong>en<br />

Dr. Maximilian A. Werkmüller: Family Office Management<br />

als (Bank­)Dienstleistung für vermögende Privatk<strong>und</strong>en.<br />

Finanz Colloquium Heidelberg, Heidelberg, 2008.<br />

413 S., 84 €.<br />

w Dieses Buch ist eine Bereicherung für die Family<br />

Office Fachliteratur. Es bietet einen guten Überblick<br />

über die Organisation <strong>und</strong> alle gängigen Dienstleistungen<br />

eines Family Office. Leicht verständlich werden<br />

die relevanten Aspekte vermittelt. Damit bietet es eine<br />

gute Orientierung sowohl für vermögende Familien,<br />

die sich mit der Frage beschäftigen, wie sie die Sicherung<br />

ihres Vermögens organisieren wollen, als auch<br />

für Family Office Anbieter.<br />

Jedem, der vor der Entscheidung steht, sein Familienvermögen<br />

einem Family Office anzuvertrauen, ist dieses<br />

Buch zu empfehlen. Der <strong>Leser</strong> kann sich orientieren,<br />

was er von einem Family Office erwarten kann <strong>und</strong> was<br />

sich hinter bestimmten Dienstleistungen verbirgt.<br />

Dieses Werk ist auch dem <strong>Leser</strong> zu empfehlen, der sich<br />

mit dem Gedanken trägt, selbst Family Office Dienstleistungen<br />

für Mandanten anzubieten. Es werden alle<br />

dafür entscheidenden Aspekte vorgestellt, wie z. B.<br />

die rechtlichen Rahmenbedingungen, die möglichen<br />

Dienstleistungsangebote, die Vertragsgestaltung, Preismodelle<br />

<strong>und</strong> die Beziehung zum Mandanten. Dabei<br />

liegt der Schwerpunkt des Buchs auf der Darstellung<br />

der Family Office Dienstleistungen.<br />

Fazit: Dieses Werk von Werkmüller <strong>und</strong> seinen Autoren<br />

ist jedem, der sich für das Thema Family Office interessiert,<br />

sehr zu empfehlen. £<br />

Jörg Plesse, Erb­ <strong>und</strong> Stiftungsmanager, NORD/LB,<br />

Hannover, Braunschweig<br />

Anlage<br />

02 Wer hat unser Geld verbrannt?<br />

Hans-Lothar Merten / Johannes Fiala: Wer hat unser<br />

Geld verbrannt? Walhalla Fachverlag, Regensburg,<br />

2008. 240 S., 19,90 €.<br />

w In ihrem neuen Buch liefern Finanzjournalist Hans-<br />

Lothar Merten <strong>und</strong> Rechtsanwalt Johannes Fiala eine<br />

Stichwortsammlung r<strong>und</strong> um Finanzprodukte <strong>und</strong> wie<br />

mit diesen Geld von Anlegern „verbrannt“ wird. In rd.<br />

200 Beiträgen von A wie „Abkassiert – wie Banken tricksen“<br />

bis Z wie „Zinsaufblähungsmodell“ nehmen die<br />

beiden gr<strong>und</strong>sätzlich ausgewiesenen Autoren kein Blatt<br />

vor den M<strong>und</strong>. Das Buch richtet sich an den mehr oder<br />

weniger erfahrenen Bankk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> verlässt leider<br />

zu oft die Linie der Sachlichkeit, als dass man es als<br />

Buch für <strong>BankPraktiker</strong> empfehlen könnte. Eine f<strong>und</strong>ierte<br />

Analyse der Finanzkrise sieht anders aus. £<br />

Vorstand, Recht, Revision<br />

03 Revision des Personalbereichs<br />

Christine Brand-Noé: Revision des Personalbereichs:<br />

Prüfungsplanung <strong>und</strong> ­durchführung mit der „Prüfungslandkarte<br />

Personal“. Erich Schmidt Verlag, Berlin.<br />

2008. 136 S., 29 €.<br />

w Der Personalbereich besitzt für Kreditinstitute<br />

eine enorme Bedeutung. Er ist vielschichtig sowie<br />

mit hohen Kosten <strong>und</strong> Risiken verb<strong>und</strong>en. Dennoch<br />

wird dieses Gebiet nicht oder nur teilweise in die Prüfungsarbeit<br />

der Internen Revision einbezogen. Vor<br />

allem die Komplexität <strong>und</strong> die schwierige Messbarkeit<br />

der Ergebnisse sind es, die die Revisionstätigkeit<br />

erheblich erschweren.<br />

Das vorliegende Buch von Christine Brand-Noé zeigt<br />

wichtige Prüfungsansätze: Was kann, was soll, was muss<br />

die Interne Revision im Personalbereich prüfen? Das<br />

Werk bietet:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

erstmalig eine umfassende <strong>und</strong> ganzheitliche<br />

Darstellung des Personalbereichs unter Prüfungsaspekten,<br />

eine klar strukturierte <strong>und</strong> überschaubare Aufteilung<br />

in Prüffelder, Prüfungsgebiete <strong>und</strong> ­segmente für<br />

einen schnellen, zielführenden Einstieg (z. B. unter<br />

Risikogesichtspunkten),<br />

viele wichtige Ansatzpunkte zur detaillierten Planung<br />

<strong>und</strong> Durchführung von Prüfungen im Personalbereich.<br />

Das besondere Plus des Buchs: Für eine leistungsfähige<br />

moderne Revision erhält man mit der „Prüfungslandkarte<br />

Personal“ zum ersten Mal die Praxishilfe, die<br />

die Prüfungsaufgabe in diesem schwierigen Gebiet<br />

erleichtert <strong>und</strong> damit die Effektivität <strong>und</strong> Effizienz der<br />

Revisionsarbeit steigert.<br />

Dieses Werk richtet sich vornehmlich an Kollegen aus<br />

der Internen Revision in Banken <strong>und</strong> Sparkassen. £


IT<br />

Busenbach, Dirk<br />

Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt<br />

w Bei der Sparkasse Gummersbach­<br />

Bergneustadt geht Rolf Ospelkaus, Leiter<br />

der Organisation, in Rente. Sein Nachfolger<br />

wird Dirk Busenbach. £<br />

Vorstand<br />

Freidel, Ingo<br />

Volksbank Stendal eG<br />

w Ingo Freidel, Dipl.­Bankbetriebswirt,<br />

wurde zum 01.03.2009 vom Aufsichtsrat<br />

in den Vorstand der Volksbank Stendal<br />

berufen. Der 42­jährige ist wie<br />

Vorstandskollege Andreas Lepel ein<br />

genossenschaftliches Eigengewächs.<br />

Er war seit 1990 bei der Volksbank<br />

Osterburg, nach einigen Fusionen als<br />

Volksbank Osterburg­Lüchow­Dannenberg<br />

firmierend. Zu seinen Stationen<br />

gehörten die Marktbereichsleitung der<br />

Volksbank Osterburg <strong>und</strong> zuletzt die<br />

Vertriebsleitung für das Privat­ <strong>und</strong> das<br />

Firmenk<strong>und</strong>engeschäft der Gesamtbank.<br />

Freidel wird für das K<strong>und</strong>engeschäft<br />

zuständig sein, während Lepel wieder<br />

die Verantwortung für die Marktfolgebereiche<br />

übernimmt. £<br />

Revision<br />

Kallweit, Elke<br />

Sparkasse Osterode am Harz<br />

w Bei der Sparkasse Osterode am Harz<br />

geht Herrmann Veit in Rente, seine Nachfolgerin<br />

als Leiterin der Revision wird<br />

Elke Kallweit. £<br />

Vorstand<br />

Novotny, Karl<br />

Oberpfälzer Sparkassen<br />

w Der Neumarkter Sparkassen­Chef<br />

Karl Novotny wurde zum Sprecher der<br />

Oberpfälzer Sparkassen gewählt. Der<br />

Sparkassen­Bezirksverband hat den<br />

Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse<br />

Neumarkt­Parsberg mit Wirkung<br />

zum 01.09.2009 zum Bezirksobmann<br />

bestimmt. Novotny übernimmt das<br />

Amt vom Vorstandsvorsitzenden Alois<br />

Hagl von der Sparkasse Schwandorf,<br />

der in den Ruhestand geht. Landrat<br />

Albert Löhner wurde in der Sitzung<br />

als Vorsitzender des Sparkassen­<br />

Bezirksverbands wiedergewählt. Sein<br />

Stellvertreter wurde Karl Novotny. £<br />

Vorstand<br />

Opitz, Frank<br />

Sparkasse Detmold<br />

w Die Sparkasse Detmold freut sich<br />

über einen weiteren Verhinderungsvertreter<br />

des Vorstands. Zum 01.04.2009<br />

hat der Verwaltungsrat Dip.­Kfm. Frank<br />

Opitz in diesen verantwortungsvollen<br />

Aufgabenbereich berufen. Opitz ist<br />

45 Jahre alt, verheiratet <strong>und</strong> lebt in<br />

Detmold.<br />

In der Sparkasse führt er als Bereichsleiter<br />

das Vertriebsmanagement. Den<br />

Beruf des Bankkaufmanns erlernte er<br />

bei der Sparkasse Detmold. Nach dem<br />

erfolgreichen Abschluss im Jahr 1988<br />

übernahm er anspruchsvolle Aufgaben<br />

im Kreditgeschäft der Sparkasse.<br />

Bereits im Herbst 1990 legte er an der<br />

Sparkassenakademie in Münster die<br />

Prüfung zum Sparkassenbetriebswirt<br />

ab. Dem folgte das Studium zum<br />

Diplom­Sparkassenbetriebswirt an der<br />

Deutschen Sparkassenakademie in Bonn<br />

<strong>und</strong> das berufsbegleitende Studium<br />

der Betriebswirtschaftslehre, das er als<br />

Diplomkaufmann abschloss.<br />

In der Sparkasse Detmold wechselte<br />

er vom Kreditgeschäft ins Vorstandssekretariat,<br />

zu dessen Leiter er 1995<br />

ernannt wurde. Im Mai 2000 berief ihn<br />

der Vorstand der Sparkasse Detmold zum<br />

Abteilungsleiter Firmenk<strong>und</strong>en.<br />

Im Jahr 2006 übertrug ihm die<br />

Geschäftsleitung der Sparkasse neue<br />

<strong>und</strong> verantwortungsvolle Aufgaben.<br />

Mit der Einführung des neuen Bereichs<br />

Vertriebsmanagement wurde Opitz zum<br />

Direktor <strong>und</strong> Bereichsleiter ernannt.<br />

In dieser Tätigkeit gestaltet er die<br />

zukunftsorientierte Ausrichtung der<br />

Sparkasse Detmold mit. £<br />

06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />

Personalia<br />

de Maizière, Andreas<br />

Fürstlich Castell’sche Bank<br />

w Mit Ablauf der Hauptversammlung<br />

am 29.04.2009 hat der<br />

Vorsitzende des Aufsichtsrats der<br />

Fürstlich Castell’schen Bank Hans<br />

Hermann Reschke (76) sein Amt an<br />

Andreas de Maizière übergeben.<br />

De Maizière (58) blickt auf eine fast<br />

30­jährige Tätigkeit bei der Commerzbank<br />

AG zurück, die ihn bis<br />

in den Vorstand führte, aus dem er<br />

2005 auf eigenen Wunsch ausschied.<br />

Er ist heute Partner bei Doertenbach<br />

& Co. in Frankfurt/M. <strong>und</strong> Mitglied<br />

von Aufsichtsräten <strong>und</strong> Beiräten<br />

verschiedener Unternehmen <strong>und</strong><br />

Institutionen; dem Aufsichtsrat der<br />

Fürstlich Castell’schen Bank gehört<br />

er seit drei Jahren an.<br />

Die Hauptversammlung der Fürstlich<br />

Castell’schen Bank bestellte zudem<br />

den bis vor kurzem amtierenden<br />

B<strong>und</strong>eswirtschaftsminister Michael<br />

Glos (64) zum neuen Mitglied des<br />

Aufsichtsrats. Der in Prichsenstadt<br />

nahe Castell wohnende Unternehmer<br />

ist den Inhabern der Bank<br />

seit vielen Jahren fre<strong>und</strong>schaftlich<br />

verb<strong>und</strong>en.<br />

1774 gegründet, ist die Fürstlich<br />

Castell’sche Bank die älteste<br />

Bank Bayerns. Sie hat 13 Filialen in<br />

Franken sowie Repräsentanzen in<br />

Heilbronn, Mannheim <strong>und</strong> München<br />

<strong>und</strong> ist in den drei Geschäftsfeldern<br />

Vermögensanlage, Firmenk<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> Privatk<strong>und</strong>en tätig. £<br />

311


Personalia<br />

Vorstand<br />

Overkamp, Frank<br />

Volksbank Gronau-Ahaus<br />

w Frank Overkamp (37), seit Oktober 2008<br />

Generalbevollmächtigter der Volksbank<br />

Gronau­Ahaus, wird zum 01.06.2009 in<br />

den Vorstand der Bank berufen. Das<br />

teilte Vorstandssprecher Wilfried Schlimm<br />

am Rande einer Bilanzpressekonferenz<br />

mit. Overkamp wird damit Nachfolger<br />

von Vorstandsmitglied Heinz Ahler, der<br />

Ende Mai nach 46­jähriger Tätigkeit für<br />

die Volksbank Gronau­Ahaus in den Ruhestand<br />

tritt.<br />

Overkamp begann am 01.08.1991 seine<br />

Ausbildung bei der Volksbank. Neben der<br />

fachlichen Weiterbildung an verschiedenen<br />

Akademien, die mit dem Abschluss<br />

des „Bachelor of Business Administration“<br />

abgeschlossen wurde, bekleidete<br />

er in den letzten Jahren verschiedene<br />

Führungspositionen im Haus der Bank<br />

– so als Teilmarktleiter für die Niederlassung<br />

Epe sowie als Bereichsleiter für das<br />

Firmenk<strong>und</strong>engeschäft.<br />

Overkamps Nachfolge als Bereichsleiter<br />

Firmenk<strong>und</strong>engeschäft wird Thomas<br />

Krotzek (51) antreten, der bisher für den<br />

Zählen Sie zu den Gewinnern!<br />

Mit präzisen Analysen <strong>und</strong> handfesten Tipps verbessert die M&A REVIEW die Erfolgs quote engagierter<br />

Praktiker.<br />

Jeden Monat zeigen namhafte Autoren die erfolgskritischen Faktoren auf, damit Sie beim Kaufen, Verkaufen,<br />

Fusionieren <strong>und</strong> Kooperieren den Überblick behalten <strong>und</strong> richtig entscheiden können. Für die<br />

gezielte Recherche steht Abonnenten zusätzlich die M&A REVIEW Online-Daten bank mit allen Heftinhalten<br />

seit 1990 zur Verfügung.<br />

Die hohe fachliche Kompetenz sichert die M&A REVIEW durch die Schirmherrschaft des Instituts für<br />

Betriebswirtschaft der Universität St. Gallen.<br />

Schnell & einfach bestellen<br />

Bereich der „Intensiv­Betreuung“ von<br />

Volksbank­K<strong>und</strong>en verantwortlich war.<br />

Seine Aufgabe wird in der Folge in den<br />

Geschäftsbereich Marktfolge Kreditwesen<br />

integriert. £<br />

Vorstand<br />

Rieger, Johannes<br />

Sparkasse Schweinfurt<br />

w Rd. 20 Jahre hat Jürgen Riese die<br />

Stadt Schweinfurt mitgeprägt. Zuerst<br />

als Vorstandsmitglied <strong>und</strong> ab dem<br />

Jahr 2000 als Vorstandsvorsitzender<br />

der ehemaligen Städtischen Sparkasse<br />

Schweinfurt. Nach der Fusion im Jahr<br />

2007 mit der örtlichen Kreissparkasse<br />

übernahm er für das Gesamthaus den<br />

Vorsitz. Nach 48 Jahren aktiv im Arbeitsleben,<br />

wurde Riese nun in den Ruhestand<br />

verabschiedet.<br />

Nach der Ausbildung bei der Berliner<br />

Bank haben die Grenzöffnung 1989, die<br />

Einführung des € <strong>und</strong> nicht zuletzt die<br />

Fusion der beiden Schweinfurter Sparkassen<br />

seinen Weg wesentlich geprägt.<br />

Künftig wird Johannes Rieger – vor<br />

der Fusion Vorstandsvorsitzender der<br />

Kreissparkasse – die Geschicke des Kreditinstituts<br />

leiten. £<br />

Vorstand<br />

Thomann, Werner<br />

Baden-württembergischer Genossenschaftsverband<br />

w Bankdirektor Werner Thomann, Vorstandssprecher<br />

der Volksbank Rhein­Wehra, ist<br />

zum Vorstandssprecher der Regionalkonferenz<br />

Süd im baden­württembergischen<br />

Genossenschaftsverband gewählt worden.<br />

Thomann repräsentiert damit 26 Volks­ <strong>und</strong><br />

Raiffeisenbanken im Gebiet zwischen Lahr<br />

<strong>und</strong> Meersburg. £<br />

Telefon 08 00/000 1637<br />

Telefax 08 00/000 2959 Internet www.mareview.de<br />

Kredit<br />

Warschke, Ingeborg<br />

Helaba<br />

w Ingeborg Warschke hat zum 01.05.2009 die<br />

Leitung des Helaba Immobilienkreditgeschäfts<br />

am Standort London übernommen. Die erfahrene<br />

Bankerin ist seit 1995 im internationalen<br />

Immobiliengeschäft der Helaba tätig <strong>und</strong> war<br />

zuletzt für Immobilienfinanzierungen der Bank<br />

in Süd­ <strong>und</strong> Westeuropa sowie für das Geschäft<br />

mit international tätigen geschlossenen <strong>und</strong><br />

offenen Immobilienfonds verantwortlich. Peter<br />

Wilson, der das Londoner Immobiliengeschäft<br />

während der letzten neun Jahre erfolgreich<br />

geführt hat, wird als „Senior“ weiterhin vor<br />

Ort mitwirken. £

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!