Liebe Leserinnen und Leser, - BankPraktiker
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HerauSgeber<br />
Werner Böhnke, Vorstandsvorsitzender, WGZ Bank<br />
Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH, Bankrechtssenat<br />
Dr. Peter Hanker, Vorstandssprecher, Volksbank Mittelhessen eG<br />
Wolfgang Hartmann, Mitglied des Vorstands <strong>und</strong> Chief Risk Officer,<br />
Commerzbank aG<br />
Prof. Dr. Thomas a. Lange, Sprecher des Vorstands, national-Bank aG<br />
Dr. Hans Richter, Oberstaatsanwalt, Leiter abteilung Bank-, Börsen- <strong>und</strong> Insolvenzstrafrecht,<br />
Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftsstrafrecht, Stuttgart<br />
karl Matthäus Schmidt, Vorstandssprecher, quirin bank aG<br />
Werner Severin, stv. Vorsitzender des Vorstands, SaarLB<br />
Prof. Dr. Franz-Christoph Zeitler, Vize-Präsident der Deutschen B<strong>und</strong>esbank<br />
FacHbeirat<br />
Jürgen Becker, B<strong>und</strong>eszentralamt für Steuern<br />
Markus Dauber, Vorstand, Volksbank Offenburg eG<br />
Markus Dokter, Leiter Unternehmenssteuerung, Volksbank Mittelhessen eG<br />
Volker Fentz, Vertriebsdirektor <strong>und</strong> Leiter Firmenk<strong>und</strong>en, niederlassung Rhein-<br />
Main, HypoVereinsbank, Member of UniCredit Group<br />
Dr. karsten Füser, Head of advisory Services / Global Financial Services,<br />
Ernst & Young aG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,<br />
Stuttgart<br />
Dr. Ralf Hannemann, Direktor, Bereichsleiter Risikomanagement <strong>und</strong><br />
Controlling, B<strong>und</strong>esverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB<br />
Ralf Josten, LL. M. oec, Rechtsanwalt, Direktor Zentralbereich kommunen/<br />
Recht <strong>und</strong> Chefsyndikus kreissparkasse köln<br />
Dr. Jörg Lauer, Direktor Immobilienk<strong>und</strong>en Europa, Landesbank<br />
Baden-Württemberg<br />
Hans-Peter Lorenz, Bankenaufsicht, Deutsche B<strong>und</strong>esbank, Hauptverwaltung<br />
Frankfurt<br />
Marcus Michel, Bereichsdirektor Personal, Recht <strong>und</strong> Marketing, Volksbank<br />
Baden-Baden-Rastatt eG<br />
Mathias nittel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- <strong>und</strong> kapitalmarktrecht,<br />
Witt nittel Rechtsanwälte, Heidelberg<br />
Burkhard Reitermann, Unternehmensbereichsleiter Marktfolge, kredit,<br />
Risikomanagement, Privat- <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en, Dresdner Bank aG,<br />
Frankfurt am Main<br />
Helmut Schneider, Direktor, Steuerabteilung, Bayern LB<br />
Elmar Scholz, abteilungsleiter Marktfolge Passiv / Dienstleistungen,<br />
Sparkasse am niederrhein<br />
anja Steinmeyer, Leiterin Handelskontrolle, HSH nordbank aG<br />
Walter Ullrich, Direktor, Leiter Interne Revision, Hamburger Sparkasse aG<br />
Christoph Wengler, Syndikus, European association of Public Banks (EaPB)<br />
Dr. Maximilian a. Werkmüller, LL.M., Syndikus & Leiter Family Office, HSBC<br />
Trinkaus & Burkhardt kGaa<br />
Dr. Stefan Zeranski, Leiter Treasury, kölner Bank eG<br />
redaktion<br />
Heidelberg<br />
Dr. Patrick Rösler, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Finanz Colloquium Heidelberg<br />
(V.i.S.d.P.)<br />
Dr. Christian Göbes, Geschäftsführer Finanz Colloquium Heidelberg<br />
Corinna van der Eerden<br />
SponSoren<br />
abit.de de.ey.com bankon.de<br />
protiviti.de handelsblatt.com<br />
<strong>Liebe</strong> <strong><strong>Leser</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Leser</strong>,<br />
Seitensprung?<br />
Der Wechsel eines renommierten Mitarbeiters<br />
einer Verbraucherzentrale zu einer Bank<br />
(von Th. Bieler von der VZ NRW zur ING DIBA)<br />
hat in beiden Lagern zu erheblicher Verunsicherung<br />
geführt. Beide Seiten sind offensichtlich<br />
in eher starrem Lagerdenken fixiert<br />
als den Austausch als wechselseitigen Lernprozess<br />
zu begreifen.<br />
Editorial<br />
Dr. Rainer Metz<br />
Wer einmal auf „einer Seite“ tätig war, gilt der anderen Seite als<br />
verdächtig. Dies wird in anderen Ländern, insbesondere den USA,<br />
sehr viel unideologischer gesehen. Nicht für wen man gearbeitet<br />
hat, sondern welche Leistungsqualität man erbracht hat, steht<br />
dort zunächst im Vordergr<strong>und</strong>. Die Kombination von unterschiedlichen<br />
Ansätzen <strong>und</strong> Erfahrungen durch Mitarbeiter aus allen Richtungen<br />
wird als kreatives Erfolgspotential der Unternehmen gesehen.<br />
Insofern gibt dieser Wechsel Anlass zur Hoffnung, dass auch in<br />
Deutschland mehr Flexibilität entsteht. Dabei wäre es umgekehrt<br />
auch für die Verbraucherverbände von Vorteil, mehr qualifizierte<br />
Banker anwerben zu können.<br />
Hinter der Abschottung steht die Auffassung, dass Verbraucherschutz<br />
<strong>und</strong> Ökonomie inkompatibel seien. Verbraucherschutz wird<br />
als Bürokratie, als Kostenfaktor etc. verstanden; „Wirtschaftspolitik“<br />
wird auf die Sorge für die Anbieterseite beschränkt. Auch dies ist<br />
im Ausland anders. Deutlich wird dies schon an der institutionellen<br />
Verankerung beider Aufgaben in einer Einrichtung. Aufgabe ist die<br />
Sicherung effektiver <strong>und</strong> erfolgreicher Märkte <strong>und</strong> fairen Wettbewerbs<br />
zum Wohle der Verbraucher <strong>und</strong> Anbieter. In den USA obliegt<br />
auch der Anlegerschutz der Finanzmarktaufsicht.<br />
Anspruchsvolle Konsumenten mit klaren <strong>und</strong> durchsetzbaren Rechtsansprüchen<br />
sorgen nach diesem Verständnis dafür, dass sich nur<br />
seriöse <strong>und</strong> leistungsstarke Angebote <strong>und</strong> Anbieter auf dem Markt<br />
behaupten können. Tricks <strong>und</strong> Unseriosität gilt es auszuschalten,<br />
um sowohl Verbrauchervertrauen zu sichern als auch seriöse Unternehmen<br />
für den internationalen Wettbewerb zu stärken.<br />
Aber vielleicht tragen ja so kleine Schritte wie ein Mitarbeiterwechsel<br />
dazu bei, dass auch Deutschland langsam den Anschluss an den<br />
internationalen Standard findet.<br />
Dr. Rainer Metz, B<strong>und</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft<br />
<strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
265
Inhalt<br />
266<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
268-273<br />
AKTUELL / NEUE STUDIEN<br />
268 Steuerhinterziehung:<br />
Haftungsbescheid gg.<br />
Bankmitarbeiter<br />
270 Studie zur Baufinanzierungs-<br />
Fitness 2009<br />
Conrad Hinrich Donner Bank<br />
expandiert weiter<br />
Umfrage: Electronic Banking<br />
für Firmenk<strong>und</strong>en<br />
Firmenk<strong>und</strong>engeschäft deutscher<br />
Banken unter Druck<br />
271 Frauen erfolgreicher als Männer<br />
bei der Geldanlage<br />
„DIA-Deutschland-Trend-<br />
Vorsorge“ erstmals gesunken<br />
272 Neue Studien:<br />
Baufinanzierungsstudie 2009<br />
BEITRÄGE<br />
BEITRÄGE<br />
274 Bildung pauschalierter EWB: Einsatz<br />
von Risikoklassifizierungsverfahren<br />
Jan Hendrik Meyer im Hagen, Sparkasse Detmold<br />
w Durch den Einsatz eines pauschalierten Verfahrens<br />
zur Ermittlung von Einzelwertberichtigungen<br />
werden das Risikovorsorgeverfahren<br />
<strong>und</strong> die Risikoklassifizierungsverfahren in<br />
effizienter Weise miteinander verb<strong>und</strong>en. Der<br />
Beitrag erläutert die praktische Umsetzung<br />
eines derartigen Verfahrens bei der Sparkasse<br />
Detmold. Dabei werden auch die Vorteile <strong>und</strong><br />
Grenzen dieser Vorgehensweise vor dem Hintergr<strong>und</strong><br />
einer wertorientierten Banksteuerung<br />
dargestellt.<br />
280 Fristenkongruente Refinanzierung:<br />
Aktive Portfoliozinssteuerung<br />
Holger Thiele, Dresdner Bank AG | Klaus Beutel, Dresdner Bank AG<br />
w Der Beitrag behandelt die Weiterentwicklung<br />
der fristenkongruenten Refinanzierung auf Basis<br />
von modelliertem K<strong>und</strong>enverhalten <strong>und</strong> die hierdurch<br />
eintretenden Cash flows.<br />
286 Talent Management: Best Practice<br />
Gabriele Herdin, Management Training / Volksbank Mittweida<br />
w Personalmanagement in einer Bank nach<br />
Risikogesichtspunkten mit Blick auf MaRisk<br />
richtet sich auf Maßnahmen zur Minderung,<br />
Vorbeugung <strong>und</strong> Beseitigung von Lückenrisiken,<br />
Beziehungsrisiken <strong>und</strong> Kompetenzrisiken.<br />
Dieser Beitrag zeigt das Vorgehen einer erfolgreichen<br />
Nachwuchsführungskräfteentwicklung<br />
auf. Dabei werden der Aufbau <strong>und</strong> die Durchführung<br />
des Programms, die Evaluation / Feedback<br />
<strong>und</strong> der Start des Folgeprogramms betrachtet.<br />
291 Sicherheitenpoolvertrag:<br />
Aktuelle Entwicklungen<br />
Michael Kersting, Sparkasse Nürnberg<br />
w Die Entscheidung des BGH vom 21.02.2008<br />
wurde in der Kreditwirtschaft sehr positiv aufgenommen.<br />
Der Beitrag beschäftigt sich insbesondere<br />
mit der Frage, inwieweit dieses Urteil Auswirkungen<br />
auf die bisherige Rechtsprechung des<br />
BGH zu Sicherheitenpoolverträgen beinhaltet.<br />
294 OpRisk:<br />
Individuelle Datenverarbeitung<br />
Jörg Bretz, Deutsche B<strong>und</strong>esbank<br />
w Sämtliche Finanzinstitute setzen individuelle<br />
Datenverarbeitung (IDV), zur Prozessunterstützung<br />
ein. Die Qualität des Managements der operationellen<br />
Risiken aus dem Einsatz der IDV schwankt<br />
zwischen den Instituten allerdings erheblich.<br />
Der Beitrag stellt wesentliche Elemente der<br />
Steuerung operationeller Risiken aus dem Einsatz<br />
der IDV dar.
274-307<br />
300 Strategisches Management:<br />
Auf dem Weg zur führenden<br />
Komfortsparkasse<br />
<strong>BankPraktiker</strong>:<br />
UnaBHänGIG – LÖSUnGSORIEnTIERT – kOMPakT:<br />
FaCHWISSEn FüR DaS akTIV- UnD PaSSIVGESCHäFT<br />
Redaktion Heidelberg<br />
Finanz Colloquium Heidelberg<br />
Dr. Patrick Rösler (V.i.S.d.P.),<br />
Dr. Christian Göbes<br />
Tel.: 0 62 21/60 18 55<br />
E-Mail: bp.redaktion@fachverlag.de<br />
Redaktion Düsseldorf /<br />
Redaktionsassistenz<br />
Corinna van der Eerden / Sylvia Braun<br />
Tel.: 02 11 / 887-1435<br />
E-Mail: bp.redaktion@fachverlag.de<br />
Produktmanagement<br />
Elke Hartmann<br />
Tel.: 02 11 / 887-1470<br />
E-Mail: e.hartmann@fachverlag.de<br />
Verlag<br />
Geschäftsführung<br />
Johannes Höfer, Dr. Michael Stollarz<br />
Objektleitung<br />
andreas Walter<br />
Dr. Michael Sohl, Nassauische Sparkasse | Dirk Schwarz, Nassauische<br />
Sparkasse, Wiesbaden<br />
w Die am 29.01.2009 vorgestellte neue Geschäftstrategie<br />
der Sparkassen hebt die K<strong>und</strong>enzufriedenheit<br />
auf die oberste Zielebene. Der vorliegende<br />
Beitrag zeigt auf, wie die Nassauische Sparkasse<br />
bei ihrer 2007 entwickelten <strong>und</strong> seit Mitte<br />
2008 umgesetzten Strategie zur Komfortsparkasse<br />
Nr. 1 dieses Ziel mittels eines innovativen, integrierten<br />
Managementsystems abbildet. Ein System,<br />
das die Gesamthausstrategie in allen strategierelevanten<br />
Dimensionen operationalisiert<br />
<strong>und</strong> neben den klassischen Dimensionen auch<br />
den öffentlichen Auftrag als einen strategischen<br />
Wettbewerbsvorteil in den Fokus nimmt.<br />
304 Insolvenzordnung: Wiederkehrende<br />
Probleme aus Sicht der Banken<br />
Impressum<br />
Reinhard Voß, COMMERZBANK AG<br />
w Nachdem die Insolvenzordnung vor zehn Jahren<br />
in Kraft trat, wird diese nun aus der Sicht eines<br />
Bankenvertreters auf den Prüfstand gestellt. Dabei<br />
wird insbesondere das Ziel der Verwirklichung<br />
der Gläubigerautonomie näher untersucht <strong>und</strong> es<br />
werden Gedanken zu einer noch besseren Beteiligung<br />
der Gläubiger entwickelt.<br />
Gesamtanzeigenleitung<br />
Sandro Cristofoli<br />
Anzeigenleitung<br />
Regina Hamdorf<br />
Ad Sales & Management<br />
Jochen kolb<br />
Tel.: 02 11 / 8 87-14 93<br />
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kasernenstr. 67, 40213 Düsseldorf<br />
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K<strong>und</strong>enservice<br />
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<strong>Leser</strong>service E-Mail: bp.leserservice@vhb.de<br />
Anschrift<br />
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SERVICE<br />
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311 Personalia<br />
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Finanz Colloquium Heidelberg GmbH, Plöck 32a<br />
69117 Heidelberg; Tel.: 0 62 21 / 60 18 – 62<br />
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www.FC-Heidelberg.de<br />
ISSN 1861-4884<br />
Internet<br />
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<strong>BankPraktiker</strong> erscheint monatlich<br />
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06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
267
Aktuell<br />
Recht<br />
Steuerhinterziehung: Haftungsbescheid<br />
gg. Bankmitarbeiter<br />
w Seit der Flut von Hausdurchsuchungen<br />
im Frühjahr 2008 hat sich der „Ton“ im<br />
Bereich der Bekämpfung der Steuerkriminalität<br />
sowohl bei den Strafgerichten<br />
als auch bei den staatsanwaltschaftlichen<br />
<strong>und</strong> finanzbehördlichen Ermittlungseinrichtungen<br />
verschärft. Dazu passt auch<br />
der „Rückenwind“ aus der Politik. Höhepunkt<br />
war sicherlich die öffentliche<br />
Einladung von Ländern wie Österreich,<br />
Liechtenstein, Schweiz <strong>und</strong> Burkina Faso<br />
zu einer OECDNachfolge Konferenz<br />
nach Berlin durch B<strong>und</strong>esfinanzminister<br />
Steinbrück. Insofern passt der Beschluss<br />
des 8. Senats des FG Düsseldorf vom<br />
10.02.2009 ins Bild. Die nachfolgenden<br />
Ausführungen schließen sich an Roller/<br />
Carl, BP 2008 S. 226 ff. an.<br />
Zum Verfahren: Ein Bankmitarbeiter erhielt<br />
gem. den §§ 191 i.V.m. 71 AO einen Haftungsbescheid<br />
wegen der behaupteten<br />
Teilnahme an der steuerhinterziehung<br />
eines nicht enttarnten K<strong>und</strong>en. Zudem<br />
enthält der Haftungsbescheid Zinsen für<br />
die verkürzten Steuern gem. § 235 AO.<br />
Hiergegen legte der Bankmitarbeiter Einspruch<br />
ein <strong>und</strong> beantragte die Aussetzung<br />
der Vollziehung. Diese wurde ihm verwehrt,<br />
weshalb er als Antragsteller beim<br />
FG Düsseldorf nach § 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m.<br />
Abs. 2 Satz 2 FGO beantragte, das den<br />
Haftungsbescheid erlassende FA zu zwingen,<br />
die Vollziehung des angefochtenen<br />
Haftungsbescheids auszusetzen, da ernstliche<br />
Zweifel an der Rechtmäßigkeit des<br />
Haftungsbescheids bestehen, so der Bankmitarbeiter.<br />
Der Bankmitarbeiter beantragte<br />
also im einstweiligen Rechtschutz lediglich<br />
die Aussetzung der Vollziehung des gegen<br />
ihn erlassenen Haftungsbescheids so lange,<br />
bis die Hauptsache geklärt ist.<br />
Die Argumentation des Bankmitarbeiters:<br />
Die Hauptargumentation des<br />
Bankmitarbeiters war, dass der Haftungsbescheid<br />
nichtig sei, da er weder einen<br />
konkreten Steuerschuldner noch die Höhe<br />
der einzelnen Steuerschulden beinhalte,<br />
268 06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
sodass es an der hinreichenden Bestimmtheit<br />
mangele. Insbesondere setze die<br />
hinreichende Bestimmtheit die festgesetzte<br />
Steuer nach Art <strong>und</strong> Betrag <strong>und</strong><br />
die Person des Steuerschuldners gem.<br />
§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO voraus.<br />
Die Argumentation des Finanzgerichts<br />
Düsseldorf: Dieser Argumentation schloss<br />
sich das FG nicht an, sondern erklärte in<br />
Anlehnung an die Rechtsprechung des<br />
BFH, dass der angefochtene Haftungsbescheid<br />
die erlassende Behörde, den<br />
Haftungsschuldner, die Haftungsschuld<br />
der Höhe <strong>und</strong> der Art – Einkommensteuer<br />
1993 – nach, sowie den Haftungsgr<strong>und</strong> in<br />
tatsächlicher <strong>und</strong> rechtlicher Hinsicht ausreichend<br />
erkennen lasse.<br />
Dass das den Haftungsbescheid erlassende<br />
FA den Steuerschuldner <strong>und</strong> die<br />
Höhe der einzelnen Steuerschulden nicht<br />
im Haftungsbescheid benennen konnte,<br />
liege daran, dass nach den Feststellungen<br />
der Strafermittlungsbehörden die K<strong>und</strong>en<br />
der betreffenden Bank im Hinblick auf die<br />
bevorstehende Einführung der sog. Zinsabschlagsteuer<br />
zu Beginn des Jahres 1992<br />
durch die Verlagerung von Vermögenswerten<br />
ins Ausland die späteren Erträge<br />
der deutschen Besteuerung endgültig entziehen<br />
wollten. Um vor Nachforschungen<br />
der deutschen Steuerbehörden geschützt<br />
zu sein, hätten diese K<strong>und</strong>en ein Interesse,<br />
bei den Transfers keine Spuren zu<br />
hinterlassen, die eine k<strong>und</strong>enbezogene<br />
Zuordnung der über die ABank getätigten<br />
Auslandstransfers ermöglichten. Die<br />
K<strong>und</strong>en machten deshalb von der seitens<br />
der ABank geschaffenen Möglichkeit,<br />
Bargeld <strong>und</strong> Wertpapiere ohne jegliche<br />
Legitimationsprüfung anonym ins Ausland<br />
transferieren zu können, Gebrauch.<br />
Deshalb konnten die Strafermittlungsbehörden<br />
die jeweiligen Steuerschuldner<br />
nicht ermitteln <strong>und</strong> konkret bezeichnen,<br />
weshalb gerade von der Möglichkeit des<br />
Haftungsbescheids gegen den Bankmitarbeiter<br />
Gebrauch gemacht wurde, der<br />
seinerseits durch die Strafermittlungsbehörden<br />
enttarnt wurde. Der Tatbeitrag<br />
des Bankmitarbeiters, der den Haftungsbescheid<br />
rechtfertigt, stehe – so das FG<br />
Düsseldorf – also fest. Lediglich die nicht<br />
enttarnten K<strong>und</strong>en können, da nicht<br />
konkretisierbar, nicht mit einem Steuerbescheid<br />
für die verkürzten Steuern<br />
herangezogen werden, sondern lediglich<br />
die enttarnten K<strong>und</strong>en. Für die nicht<br />
enttarnten K<strong>und</strong>en, die von der von der<br />
Bank geschaffenen – <strong>und</strong> vom BGH als<br />
„Verschleierungssystem für anonyme Kapitaltransfers“<br />
bezeichneten – Möglichkeit,<br />
Wertpapiere zugunsten der Auslandstöchter<br />
der Bank nicht unter ihrem Namen<br />
zu transferieren, Gebrauch machten,<br />
kam überhaupt ein Haftungsbescheid<br />
gegen den überführten Bankmitarbeiter<br />
in Betracht. Denn diesen nicht enttarnten<br />
K<strong>und</strong>en sei durch den überführten<br />
Bankmitarbeiter die Möglichkeit eröffnet<br />
worden, unter einem Kennwort oder einer<br />
Nummer bei den Schaltern oder Anlageberatern<br />
der betreffenden Bank effektiv<br />
einzuliefern, statt – wie erforderlich – die<br />
Identität offen zu legen.<br />
Letztlich geht das FG Düsseldorf also<br />
davon aus, dass zwischen enttarnten<br />
<strong>und</strong> nicht enttarnten K<strong>und</strong>en nicht<br />
differenziert werden dürfe. Die Entstehung<br />
der Steuerschuld <strong>und</strong> das Vorliegen<br />
einer Steuerhinterziehung durch die nicht<br />
enttarnten Wertpapierk<strong>und</strong>en wird durch<br />
das FG Düsseldorf für so wahrscheinlich<br />
erachtet, dass daran keine Zweifel bestehen<br />
könnten. Insbesondere geht das FG<br />
Düsseldorf davon aus, dass es sich die<br />
Überzeugung vom Vorliegen einer Steuerhinterziehung<br />
der nicht enttarnten<br />
Wertpapierk<strong>und</strong>en verschafft hat, da<br />
keine Anhaltspunkte bestünden, dass die<br />
nicht identifizierten K<strong>und</strong>en im Gegensatz<br />
zu den enttarnten K<strong>und</strong>en die Erträge<br />
angegeben hätten oder die Erträge wegen<br />
anderer Besteuerungsgr<strong>und</strong>lagen nicht zu<br />
einer Steuerverkürzung geführt hätten.<br />
Darüber hinaus geht das FG Düsseldorf<br />
davon aus, dass die Motivation der nicht<br />
enttarnten K<strong>und</strong>en für den anonymen<br />
Transfer dieselbe sein müsse, wie die<br />
der enttarnten K<strong>und</strong>en, da ein steuerehrlicher<br />
K<strong>und</strong>e kein Interesse an einem seine<br />
eigene Identität verschleiernden Wertpapiertransfer<br />
unter ausschließlicher Angabe<br />
eines Kennworts oder einer Nummer ins<br />
Ausland habe. Ebenso würde es keine<br />
Anhaltspunkte für strafbefreiende Erklä
ungen der nicht identifizierten K<strong>und</strong>en<br />
geben. Im Übrigen habe eine strafbefreiende<br />
Erklärung lediglich Auswirkungen<br />
auf die Bestrafung, nicht aber darauf, dass<br />
der objektive <strong>und</strong> subjektive Tatbestand<br />
einer Steuerhinterziehung oder einer Beihilfe<br />
erfüllt war, welcher Voraussetzung für<br />
den Haftungsbescheid gem. den §§ 191,<br />
71 AO ist. Dass der Bankmitarbeiter die<br />
Gehilfe i. S. des § 27 StGB zur Steuerhinterziehung<br />
seiner K<strong>und</strong>en war, steht für<br />
das FG Düsseldorf fest. Denn mit den von<br />
ihm erstellten Anweisungen förderte er<br />
die Herbeiführung der Steuerverkürzung<br />
der nicht enttarnten K<strong>und</strong>en, wodurch<br />
die Wertpapiere anonym ins Ausland<br />
transferiert werden konnten, ohne die<br />
geforderte Legitimationsprüfung vorgenommen<br />
zu haben. Durch die von<br />
den K<strong>und</strong>en gewünschte Auslandsverwahrung<br />
der effektiven Stücke konnte<br />
auch auf die Aneignungsermächtigung<br />
gem. § 13 DepotG verzichtet werden,<br />
was anonyme Wertpapiertransfers ins<br />
Ausland förderte, da die Anonymität das<br />
Entdeckungsrisiko bei Nichtangabe der<br />
Kapitalerträge in den Steuererklärungen<br />
stark verringerte. Dem Bankmitarbeiter<br />
wurde seitens des FG Düsseldorf darüber<br />
hinaus bedingter Vorsatz unterstellt, da er<br />
nicht erläutert habe, welche Gründe die<br />
Anonymisierung des Wertpapiertransfers<br />
ins Ausland notwendig gemacht haben<br />
könnten <strong>und</strong> warum es gerade vor dem<br />
Hintergr<strong>und</strong> der Einführung der Zinsabschlagsteuer<br />
zu der enormen Nachfrage<br />
von K<strong>und</strong>en auf Verzicht einer Legitimationsprüfung<br />
bei der Einlieferung effektiver<br />
Werte kam.<br />
Das FG Düsseldorf schließt sich insofern<br />
auch der Rechtsprechung des BGH<br />
an, wonach für die tatsächliche Förderung<br />
der Haupttaten durch den Gehilfen<br />
es ausreicht, dass dieser die Haupttat im<br />
Vorbereitungsstadium fördert, so lange<br />
die Teilnahmehandlung mit dem Willen<br />
<strong>und</strong> dem Bewusstsein geleistet wird, die<br />
Haupttat (hier der nicht enttarnten, bzw.<br />
nicht identifizierten K<strong>und</strong>en zu einer fiktiven<br />
Steuerhinterziehung) zu fördern.<br />
Würdigung der jeweiligen Argumentation:<br />
Bei der eigenen Beurteilung<br />
des Beschlusses des FG Düsseldorf vom<br />
10.02.2009 ist auf der einen Seite<br />
das Ermittlungsinteresse der Finanz<br />
<strong>und</strong> Steuerbehörden hinsichtlich der<br />
Steuerstraftaten im Interesse des Allgemeinwohls<br />
<strong>und</strong> der Volkswirtschaft, dem<br />
allgemeinen Steueraufkommen <strong>und</strong> dem<br />
Gleichbehandlungsgr<strong>und</strong>satz bei der Steuererhebung<br />
<strong>und</strong> auf der anderen Seite das<br />
Interesse des Steuerbürgers an rechtsstaatlichen<br />
fairen Verfahren zu berücksichtigen.<br />
Im Gr<strong>und</strong>satz gibt es also keinen Zweifel<br />
daran, dass die Gehilfen von Steuerhinterziehern<br />
für die hinterzogenen Steuern<br />
haften, wenn die Steuerschuldner nicht<br />
mehr zu greifen sind. Der hier zu diskutierende<br />
Beschluss des FG Düsseldorf gibt<br />
jedoch in anderer Hinsicht Anlass darüber<br />
nachzudenken, ob hier wirklich die<br />
rechtsstaatlichen Gr<strong>und</strong>sätze beachtet<br />
worden sind. Denn nach dem Gr<strong>und</strong>satz<br />
„in dubio pro reo“, der auch im Finanzgerichtsverfahren<br />
zu beachten ist, lässt sich<br />
möglicherweise ableiten, dass die Finanzbehörde<br />
im finanzgerichtlichen Verfahren<br />
die Feststellungslast für die den Steueranspruch<br />
begründenden Tatsachen trägt.<br />
Ob die Finanzbehörde <strong>und</strong> das FG wirklich<br />
nachgewiesen haben, dass unbekannte<br />
Dritte – also die nicht enttarnten <strong>und</strong><br />
nicht identifizierten Steuerhinterzieher<br />
– Steuerhinterziehung begangen haben,<br />
erscheint fraglich. Denn der Tatbestand<br />
der Steuerhinterziehung ist gegenüber<br />
diesen unbekannten Dritten denknotwendig<br />
<strong>und</strong> denklogisch nicht nachgewiesen,<br />
da diese Personen nicht einmal identifizierbar<br />
sind. Überspitzt formuliert haftet<br />
der Bankmitarbeiter für eine vermutete<br />
Steuerhinterziehung nicht geklärter Steuerart<br />
in nicht feststehender Höhe in noch<br />
aufzuklärendem Steuerjahr einer „Fata<br />
Morgana“, die möglicherweise sogar noch<br />
strafbefreiende Erklärungen abgegeben<br />
hat. Dass die hinterzogenen Steuern hinsichtlich<br />
des Veranlagungszeitraums <strong>und</strong><br />
der Steuerart lediglich vermutet werden<br />
<strong>und</strong> hinsichtlich der Höhe der hinterzogenen<br />
Steuern lediglich geschätzt<br />
werden, ohne greifbare Vergleiche heran<br />
ziehen zu können, erscheint rechtsstaatlich<br />
bedenklich. Es erscheint kaum mehr<br />
vertretbar, ohne Kenntnis der Steuerart,<br />
des Veranlagungszeitraums <strong>und</strong> des Steu<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Aktuell<br />
erpflichtigen die hinterzogenen Steuern<br />
unter Anlehnung an die Feststellungen<br />
bei den enttarnten K<strong>und</strong>en nach § 162 AO<br />
zu schätzen. Denn gr<strong>und</strong>sätzlich ist eine<br />
Schätzung nach § 162 AO zwar erlaubt<br />
<strong>und</strong> vorgesehen, gem. § 162 Abs. 1 Satz 2<br />
AO sollten jedoch alle Umstände berücksichtigt<br />
werden, die für die Schätzung von<br />
Bedeutung sind. Dies ist ohne jeglichen<br />
Anhaltspunkt für eine konkrete Person<br />
überhaupt kaum möglich. Daran schließt<br />
sich die Haftung für die Hinterziehungszinsen<br />
nach §§ 71, 235 AO an. Insofern ist<br />
auch die Begründung im Beschluss des<br />
FG Düsseldorf, dass „die Berechnung der<br />
Hinterziehungszinsen im angefochtenen<br />
Haftungsbescheid schlüssig ist“ nicht<br />
überzeugend. Ausgehend von Fantasiezahlen<br />
kann selbstverständlich immer<br />
irgendeine schlüssige Berechnung durchgeführt<br />
werden. Das FG Düsseldorf hat<br />
zu Recht wegen gr<strong>und</strong>sätzlicher Bedeutung<br />
der vorstehend erörterten Fragen<br />
die Beschwerde zugelassen. Zu klären<br />
bleibt also nicht nur im Beschwerdeverfahren<br />
des einstweiligen Rechtschutzes,<br />
sondern auch im Hauptsacheverfahren<br />
unter Heranziehung gr<strong>und</strong>sätzlicher<br />
rechtsstaatlicher Kriterien, ob „bei der<br />
Überzeugungsbildung vom Vorliegen<br />
einer Steuerhinterziehung durch unbekannte<br />
Täter, zu der der in Haftung<br />
genommene Bankmitarbeiter Beihilfe<br />
geleistet hat (haben soll; Anmerkung<br />
des Autors) Feststellungen zu anderen<br />
Steuerhinterziehungen berücksichtigt<br />
werden können (in Bezug auf bekannte<br />
Täter; Anmerkung des Autors), auf die sich<br />
der angefochtene Haftungsbescheid nicht<br />
erstreckt.“ Schließlich darf das Strafverfahren<br />
gegen den Bankmitarbeiter wegen<br />
Beihilfe zur Steuerhinterziehung nicht mit<br />
dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren<br />
<strong>und</strong> der summarischen Überprüfung<br />
beim FG bis zur endgültigen Überprüfung<br />
des Haftungsbescheids gegen den Bankmitarbeiter<br />
in Bezug auf nicht enttarnte<br />
K<strong>und</strong>en verwechselt werden. £<br />
Dr. Reinhold Roller, Rechtsanwalt, Fachanwalt<br />
für Steuerrecht, Fachanwalt für<br />
Bank <strong>und</strong> Kapitalmarktrecht, Partner<br />
der Kanzlei Dr. Roller & Partner – Rechtsanwälte,<br />
München<br />
269
Aktuell<br />
Kredit<br />
Studie zur Baufinanzierungs-<br />
Fitness 2009<br />
w Das Wissen der Deutschen zum Thema<br />
Baufinanzierung ist nicht besonders gut<br />
ausgeprägt – das zeigt eine aktuelle Studie<br />
der comdirect bank zur „Baufinanzierungs<br />
Fitness 2009“.<br />
Im Rahmen der Studie wurde das<br />
Knowhow der Deutschen zu unterschied<br />
lichen Darlehenstypen, Baufinanzierungsbegriffen,<br />
Fördermöglichkeiten sowie zur<br />
Anschlussfinanzierung <strong>und</strong> Beratung untersucht.<br />
Das Ergebnis: Die Befragten hatten<br />
große Wissenslücken in allen Bereichen,<br />
unabhängig davon, ob sie selbst eine Immobilie<br />
besitzen oder nicht.<br />
Beispiel Darlehenstypen: Rd. 80% der<br />
Befragten gaben an, verschiedene Hypothekendarlehen<br />
nicht zu kennen, oder<br />
lediglich schon einmal von ihnen gehört zu<br />
haben. Den Klassiker bei der Baufinanzierung<br />
– das Annuitätendarlehen – kennen<br />
gerade einmal 27,4% der Deutschen. Noch<br />
weniger bekannt ist das ForwardDarlehen:<br />
Nur 18,5% der befragten Immobilienbesitzer<br />
kennen diese Kreditform. Dabei können<br />
sie sich mit dieser Darlehensform jetzt das<br />
günstige Zinsniveau sichern, z. B. für eine<br />
Anschlussfinanzierung. Auch bei wichtigen<br />
Baufinanzierungsbegriffen musste ein<br />
Großteil der Befragten passen: So gaben<br />
bei einer Abfrage von 22 verschiedenen<br />
Begriffen wie z. B. Sondertilgung, Effektivzins<br />
oder Darlehensrate nur 37,6% der<br />
Befragten an, diese Begriffe erklären zu<br />
können (bei Immobilienbesitzern 47,9%,<br />
bei NichtImmobilienbesitzern 30,7%).<br />
Auch mit den Begriffen Tilgungssatz<br />
<strong>und</strong> Beleihungsauslauf konnten viele der<br />
Befragten nichts anfangen – dabei handelt<br />
es sich hierbei um wichtige Faktoren,<br />
die die Konditionen einer Baufinanzierung<br />
maßgeblich beeinflussen.<br />
Die Deutschen schöpfen Sparpotenziale bei<br />
der Baufinanzierung nicht aus, da sie nicht<br />
ausreichend informiert sind <strong>und</strong> die Zusammenhänge<br />
nicht kennen. Das gilt auch für<br />
die Anschlussfinanzierung sowie die Inan<br />
270 06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
spruchnahme von staatlichen Fördermitteln<br />
wie KfWProgrammen, Landesfördermöglichkeiten<br />
oder ImmobilienRiester. £<br />
Anlage<br />
Conrad Hinrich Donner Bank<br />
expandiert weiter<br />
w Die CONRAD HINRICH DONNER BANK<br />
ist seit Februar 2009 mit einem Private<br />
Banking Team in Harburg vertreten. Damit<br />
setzt das Bankhaus seine Expansionspolitik<br />
– gegen den Branchentrend – fort. Ein<br />
fünfköpfiges Team aus erfahrenen Beratern<br />
wird zukünftig für noch mehr K<strong>und</strong>ennähe<br />
im gesamten Süderelberaum sorgen. £<br />
IT<br />
Umfrage: Electronic Banking<br />
für Firmenk<strong>und</strong>en<br />
w Über 300 Firmenk<strong>und</strong>en haben im<br />
Jahr 2007 in einer OnlineBefragung des<br />
Forschungsinstituts ibi research an der<br />
Universität Regensburg <strong>und</strong> des Beratungs<br />
<strong>und</strong> Softwarehauses PPI AG von<br />
ihren Erfahrungen im Zahlungsverkehr<br />
berichtet. Die Ergebnisse waren auch für<br />
die EBankingExperten der Kreditinstitute<br />
teilweise überraschend. Nach einem Jahr<br />
SEPA (Single Euro Payments Area) ist nun die<br />
Zeit für eine neue Befragung gekommen,<br />
um gemeinsam f<strong>und</strong>ierte Handlungsempfehlungen<br />
für die Zukunft des Electronic<br />
Banking zu erarbeiten <strong>und</strong> allen Interessierten<br />
zur Verfügung zu stellen. Alle Teilnehmer<br />
erhalten auf Wunsch eine Zusammenfassung<br />
der Ergebnisse <strong>und</strong> nehmen an der<br />
Verlosung attraktiver Preise teil.<br />
Im Electronic Banking stehen Firmenk<strong>und</strong>en<br />
Veränderungen ins Haus. An erster<br />
Stelle kommt die Einführung des einheitlichen<br />
europäischen Zahlungsverkehrsraums<br />
(SEPA): Ziel ist es, dass grenzüberschreitende<br />
Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften innerhalb<br />
Europas genauso effizient <strong>und</strong> kostengünstig<br />
abgewickelt werden können wie innerhalb<br />
Deutschlands. Zudem steht der neue ElectronicBankingStandard<br />
EBICS zur Verfügung,<br />
der gegenüber dem bisherigen BCS/FTAM<br />
Standard Vorteile bietet <strong>und</strong> Änderungen<br />
mit sich bringt. Welches sind die bisherigen<br />
Erfahrungen der Firmenk<strong>und</strong>en? Konnten<br />
die hohen Erwartungen erfüllt werden?<br />
Um ein möglichst genaues Bild von den<br />
Anforderungen unterschiedlicher Firmenk<strong>und</strong>en<br />
zu erhalten, ist die Beteiligung von<br />
Unternehmen an der Umfrage sehr wichtig.<br />
Unter der folgenden URL ist der Fragebogen<br />
erreichbar: www.ibiumfrage.de/<br />
ebanking £<br />
mehr dazu unter:<br />
www.ibiumfrage.de/ebanking<br />
Kredit<br />
Firmenk<strong>und</strong>engeschäft<br />
deutscher Banken unter Druck<br />
w Die Ergebnisse im Firmenk<strong>und</strong>engeschäft<br />
deutscher Banken werden in den<br />
Jahren 2009 <strong>und</strong> 2010 erheblich unter<br />
Druck geraten. Hierfür sind insgesamt<br />
sinkende Ertragspotenziale – insbesondere<br />
im Kredit <strong>und</strong> Auslandsgeschäft −,<br />
eine weiterhin hohe <strong>und</strong> ggf. sogar steigende<br />
Wettbewerbsintensität (durch<br />
Rückbesinnung aller Institutsgruppen auf<br />
das klassische Firmenk<strong>und</strong>engeschäft)<br />
sowie wirtschaftskrisenbedingt steigende<br />
Risikokosten verantwortlich. Institute, denen<br />
es nicht gelingt, diesen Entwicklungen aktiv<br />
entgegenzusteuern, werden laut Erkenntnissen<br />
des zeb/ die Eigenkapitalkosten im<br />
Firmenk<strong>und</strong>engeschäft in den Jahren 2009<br />
<strong>und</strong> 2010 nicht mehr verdienen können <strong>und</strong><br />
ggf. sogar in die Verlustzone abrutschen.<br />
Die Beratungsgesellschaft zeb/ hat<br />
zum dritten Mal nach 2004 <strong>und</strong> 2007<br />
die umfassendste Studie zum Firmenk<strong>und</strong>engeschäft<br />
von Kreditinstituten in<br />
Deutschland erstellt. Dabei wurden neben<br />
einer Marktpotenzial <strong>und</strong> Umfeldanalyse<br />
detaillierte Befragungen von 674 mittelständischen<br />
Unternehmen <strong>und</strong> 168<br />
Kreditinstituten ausgewertet. Im Fokus<br />
stand das kleine gewerbliche <strong>und</strong> mittelständische<br />
Firmenk<strong>und</strong>engeschäft mit<br />
Umsatzklassen bis zu 250 Mio. €. Damit<br />
adressiert die Befragung 99,3% aller deutschen<br />
Unternehmen, die knapp 53% des<br />
gesamten Umsatzes auf sich vereinigen.
Die erforderlichen Gegensteuerungsmaßnahmen<br />
liegen nach Ansicht des zeb/ auf<br />
der Ertrags, Kosten <strong>und</strong> Risikoseite.<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Auf der Ertragsseite wird es neben<br />
einer konsequenten Umsetzung<br />
schlagkräftiger Vertriebskonzepte<br />
<strong>und</strong> einer deutlich verbesserten, individuellen<br />
Kommunikation mit den<br />
Firmenk<strong>und</strong>en insbesondere um eine<br />
Professionalisierung des Preismanagements<br />
gehen. Dieses muss zum einen<br />
die insgesamt steigenden Liquiditäts<br />
<strong>und</strong> Risikokosten <strong>und</strong> zum anderen die<br />
produktspezifisch unterschiedlichen<br />
Zahlungsbereitschaften der Firmenk<strong>und</strong>en<br />
berücksichtigen.<br />
Auf der Kostenseite müssen die insbesondere<br />
in den Kreditprozessen weiterhin<br />
bestehenden Kostensenkungspotenziale<br />
durch die Vermeidung von Doppelarbeiten,<br />
eine größere Bündelung von<br />
Teilprozessen <strong>und</strong> eine Stärkung der Risikodifferenzierung<br />
gehoben werden.<br />
Der dritte wesentliche Stellhebel liegt<br />
in einem aktiven Problemkreditmanagement,<br />
das insbesondere über eine<br />
deutlich intensivere Auseinandersetzung<br />
mit außerbilanziellen Frühwarnsignalen<br />
zum Kernerfolgsfaktor in der aktuellen<br />
Krise wird. Besonders auffällig ist nach<br />
Ansicht des zeb/ die hohe Bereitschaft der<br />
Unternehmen, ihre Bankverbindungen<br />
zu wechseln. Jedes zweite Unternehmen<br />
hat in den letzten Jahren seine Hausbank<br />
gewechselt oder plant dies in Zukunft zu<br />
tun. Ca. 27 % der Unternehmen stellen<br />
eine spürbare Belastung des Verhältnisses<br />
zu ihren Kreditinstituten durch die<br />
Finanzmarktkrise fest. Die Mehrheit der<br />
befragten Unternehmen wünscht sich zur<br />
Verbesserung des Vertrauensverhältnisses<br />
eine intensivere <strong>und</strong> offenere Kommunikation<br />
ihres Kreditinstituts. Dass dieser<br />
Wunsch berechtigt ist, zeigt sich besonders<br />
an der Ratingkommunikation. Mehr<br />
als die Hälfte der Unternehmen kennt<br />
seine Ratingnote bisher nicht <strong>und</strong> weniger<br />
als jedes zehnte Unternehmen wurde<br />
bisher von seinem Kreditinstitut hinsichtlich<br />
möglicher Verbesserungsmaßnahmen<br />
zum Rating beraten. Hier besteht nach<br />
wie vor großer Aufholbedarf in der Kreditwirtschaft.<br />
£<br />
Anlage<br />
Frauen erfolgreicher als Männer<br />
bei der Geldanlage<br />
w Die DAB bank hat eine umfassende<br />
Untersuchung zum Anlageverhalten<br />
von Frauen <strong>und</strong> Männern durchgeführt.<br />
Hierzu wurden mehr als 465.000 Privatk<strong>und</strong>endepots<br />
der DAB bank ausgewertet.<br />
Ein zentrales Ergebnis: Frauen agieren<br />
an der Börse erfolgreicher als Männer<br />
– sowohl in steigenden als auch in fallenden<br />
Aktienmärkten.<br />
Für das Bullenjahr 2007 <strong>und</strong> das Bärenjahr<br />
2008 untersuchte die DAB bank in einer<br />
ausführlichen Analyse die Performance<br />
der Depots von Frauen <strong>und</strong> Männern. Im<br />
Jahr 2007 erwirtschafteten die Frauen<br />
eine durchschnittliche Rendite von 18%.<br />
Männer schafften hingegen eine Performance<br />
von 14%. Zum Vergleich: Der MSCI<br />
World Index legte im selben Zeitraum um<br />
7% zu. Damit konnten beide Geschlechter<br />
den Index deutlich schlagen, aber die<br />
Frauen waren noch erfolgreicher. Dieses<br />
Ergebnis zeigt sich auch im Umfeld der<br />
schwierigen Börsensituation im Jahr 2008.<br />
Während der MSCI World um 42% an Wert<br />
verlor, konnten die Frauen den Index um<br />
zwölf Prozentpunkte schlagen. Die Männer<br />
waren hingegen nur sechs Prozentpunkte<br />
besser als der Index.<br />
Neben der Wertentwicklung analysierte<br />
die DAB bank auch die unterschiedliche<br />
Zusammensetzung der Depots. Frauen<br />
agieren bei der Geldanlage sicherheitsorientierter.<br />
Zum 31.12.2008 hatten Frauen<br />
41% des Depotvolumens in Aktien angelegt,<br />
die Männer 48%. Bei Anleihen, die als<br />
relativ sichere Anlageform gelten, hatten<br />
weibliche Anleger mit 16% einen höheren<br />
Anteil als Männer (13%). £<br />
Anlage<br />
„DIA-Deutschland-Trend-<br />
Vorsorge“ erstmals gesunken<br />
w Zum dritten Mal wurde der monatliche<br />
„DIADeutschlandTrendVorsorge“<br />
im Auftrag des Deutschen Instituts<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Aktuell<br />
für Altersvorsorge (DIA) ermittelt.<br />
Er misst das Vertrauen, die Erwartungen<br />
<strong>und</strong> die geplanten Ativitäten der<br />
Bevölkerung in Bezug auf die Altersvorsorge.<br />
Erstmals wurde auch die<br />
konkrete Betroffenheit der Bevölkerung<br />
erhoben.<br />
Im März ist der DIADeutschlandTrend<br />
Vorsorge erstmals von zuvor 100 Punkten<br />
auf 98 Zähler gesunken. Der Rückgang<br />
zeige die zunehmende persönliche<br />
Betroffenheit durch die Finanz <strong>und</strong> Wirtschaftskrise<br />
für 46% der Befragten, so<br />
das DIA. Inzwischen gibt jeder Fünfte<br />
(19%) an, Verluste bei seiner Geldanlage<br />
erlitten zu haben, 15% der Befragten<br />
beklagen Einkommensrückgänge. Vier<br />
Prozent sind mittlerweile in Kurzarbeit<br />
<strong>und</strong> ebensoviele befürchten das gleiche<br />
Schicksal. Acht Prozent geben an,<br />
sie seien arbeitslos <strong>und</strong> ebensoviele<br />
fühlen sich vom Verlust des Arbeitsplatzes<br />
bedroht.<br />
Äußerten im Februar 2009 32%, sich um<br />
ihre Altersvorsorge genauso viel oder<br />
wenig Sorgen zu machen wie vor der<br />
Krise, stieg der Anteil dieser Gruppe<br />
im März auf 40%. Die gesetzliche<br />
Rente bleibt allerdings bei der Hälfte<br />
der Befragten das Sorgenkind Nummer<br />
eins. Die private <strong>und</strong> die betrieb<br />
liche Variante bereiten den Erwerbstätigen<br />
mit 30 bzw. 16% wie bereits<br />
in den Vormonaten deutlich weniger<br />
Kummer.<br />
Entsprechend gehen weiterhin drei Viertel<br />
(73%) der Befragten davon aus, dass<br />
sie ihren Lebensstandard im Alter werden<br />
senken müssen. Dieser Meinung schlossen<br />
sich im Jahr 2005 nur 37% an. Gleichzeitig<br />
geht die Bereitschaft zu VorsorgeAktivitäten<br />
in den nächsten zwölf Monaten<br />
erstmals um zwei Punkte auf 20% zurück.<br />
Vier von zehn Befragten glauben, ausreichend<br />
vorgesorgt zu haben. Genau soviele<br />
geben an, nicht vorgesorgt zu haben <strong>und</strong><br />
in den kommenden zwölf Monaten auch<br />
nichts dafür tun zu können. £<br />
mehr dazu unter:<br />
www.diavorsorge.de<br />
271
Neue Studien<br />
Kredit<br />
Baufinanzierungsstudie 2009<br />
w Der Umbruch in der Baufinanzierung<br />
geht in die zweite Phase: Immer mehr<br />
Banken <strong>und</strong> Sparkassen bieten ihren<br />
K<strong>und</strong>en neben hauseigenen Produkten<br />
Darlehen von Drittanbietern an. Die Institute<br />
erkennen, dass sich nur so K<strong>und</strong>en<br />
halten, Margen verbessern <strong>und</strong> unnötige<br />
Kreditrisiken vermeiden lassen. Die<br />
Finanzkrise hat zudem dazu geführt, dass<br />
die Kreditinstitute wechselwillige K<strong>und</strong>en<br />
nicht mehr um jeden Preis mit hauseigenen<br />
Darlehen versorgen. Das Öffnen des Produktangebots<br />
tut Not: Immobilienkäufer<br />
<strong>und</strong> Häuslebauer sind nicht nur anhaltend<br />
preissensibel <strong>und</strong> anspruchsvoll hinsichtlich<br />
einer professionellen Beratung – sie<br />
erwarten neuerdings zudem eine große<br />
Auswahl an Kreditarten. Die Baufinanzierungsstudie<br />
2009 stellt die Ergebnisse einer<br />
Befragung dar, die das IMWF Institut für<br />
Management <strong>und</strong> Wirtschaftsforschung<br />
im Auftrag der PlanetHome AG durchgeführt<br />
hat. Die Daten wurden im Oktober<br />
2008 unter 100 TopEntscheidern von<br />
privaten Banken, Sparkassen <strong>und</strong> Genossenschaftsinstituten<br />
erhoben.<br />
Preisdruck sorgt für K<strong>und</strong>enschw<strong>und</strong><br />
Mehr als neun von zehn Kreditinstituten<br />
in Deutschland verlieren in der Immobilienfinanzierung<br />
weiterhin K<strong>und</strong>en an<br />
Direktanbieter <strong>und</strong> Baugeldvermittler. Der<br />
Trend der K<strong>und</strong>enabwanderung in der Baufinanzierung<br />
hat sich in den vergangenen<br />
zwei Jahren nochmals leicht verschärft. 93%<br />
der Banken <strong>und</strong> Sparkassen verzeichnen in<br />
der Immobilienfinanzierung einen Schw<strong>und</strong><br />
an Darlehensnehmern. Im Jahr 2006 sahen<br />
sich 90,5% der befragten Institute damit<br />
konfrontiert. 100% aller Geldinstitute sind<br />
der Meinung, dass sie einem immer stärkeren<br />
Preisdruck unterliegen.<br />
K<strong>und</strong>en anhaltend preissensibel –<br />
Beratung kein Rettungsanker<br />
Ursache für den zunehmenden Preis<br />
<strong>und</strong> Wettbewerbsdruck sind die immer<br />
höhere Angebotstransparenz, extreme<br />
272 06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Konditionsunterschiede <strong>und</strong> nicht zuletzt<br />
anhaltend kostenbewusste K<strong>und</strong>en. 61%<br />
der befragten Entscheider meinen, dass sie<br />
K<strong>und</strong>en an den Wettbewerb verlieren, weil<br />
die K<strong>und</strong>en immer preissensibler werden.<br />
Die Banken erkennen zunehmend, dass sie<br />
preissensible K<strong>und</strong>en nicht allein mit der<br />
Beratung <strong>und</strong> der Nähe halten können. So<br />
sehen zwar 82% der privaten Banken, Sparkassen<br />
<strong>und</strong> Genossenschaftsinstitute ihr<br />
großes Plus bei der Beratung – allerdings<br />
sind die Häuslebauer <strong>und</strong> Immobilienkäufer<br />
nicht genügend bereit, dafür zu zahlen.<br />
74% der Institute geben unumw<strong>und</strong>en zu:<br />
„In der Beratung sind wir unschlagbar, aber<br />
bei den Kosten sind andere für die K<strong>und</strong>en<br />
attraktiver.“ Der Wettbewerbsdruck nimmt<br />
dabei nicht nur eindimensional zu, weil<br />
K<strong>und</strong>en immer genauer die Konditionen<br />
vergleichen <strong>und</strong> bereit sind, für wenige<br />
Prozentpunkte der Hausbank den Rücken<br />
zu kehren. Die Nachfrage nach Immobilienkrediten<br />
sinkt bei klassischen Retailbanken<br />
ebenso, weil der gesamte Markt für Hypothekenkredite<br />
in Deutschland rückläufig<br />
ist. Mit Blick auf die Wohnungsbauzahlen<br />
<strong>und</strong> die Daten der B<strong>und</strong>esbank ist<br />
auch 2009 nicht mit positiven Impulsen<br />
<strong>und</strong> einer deutlichen Zunahme des b<strong>und</strong>esweiten<br />
Kreditvolumens bei privaten<br />
Hypothekendarlehen zu rechnen.<br />
Finanzkrise lenkt Blick auf<br />
Margenerosion<br />
Den Kampf um Häuslebauer <strong>und</strong> Immobilienkäufer<br />
bezahlt die Mehrheit der<br />
Kreditinstitute mit weiter sinkenden<br />
Margen. Insgesamt 96% der 100 befragten<br />
TopEntscheider sind der Meinung, dass<br />
Retailbanken in Deutschland bei etablierten<br />
Produkten wie der Baufinanzierung<br />
an Marge verlieren. Bei der Baufinanzierungsstudie<br />
2006 beklagten 90,4% der<br />
Befragten einen solchen Margenverlust.<br />
Der Kampf um preissensible K<strong>und</strong>en geht<br />
dabei vor allem mit einer sinkenden Profitabiliät<br />
<strong>und</strong> einem erhöhten Kreditrisiko<br />
einher. Denn: Um sich gegen Internetanbieter<br />
<strong>und</strong> Baugeldvermittler durchzusetzen,<br />
vergeben Retailbanken ihre eigenen Hypothekendarlehen<br />
auf Kosten der Marge zu<br />
günstigeren Konditionen. Gleichzeitig<br />
erkennen 82% der Anbieter, dass sie mit sin<br />
kender Marge ihr Kreditausfallrisiko immer<br />
schlechter abdecken können. Die aktuelle<br />
Finanzkrise führt allerdings zu einem<br />
Umdenken. Während 2006 noch 44,8%<br />
der Institute angaben, bei ausgewählten<br />
K<strong>und</strong>en die Margen unter das Profitabilitätsziel<br />
zu senken, um K<strong>und</strong>en zu halten, sank<br />
die Zahl 2008 um knapp 25% auf 35%. Bei<br />
herkömmlichen Finanzierungsk<strong>und</strong>en sind<br />
Banken immer seltener zu Zugeständnissen<br />
bereit. Sieben von zehn Retailinstituten<br />
(70%) haben heute eine Mindestgrenze bei<br />
der Marge, die nicht unterschritten werden<br />
darf. Im Zweifelsfall wird der K<strong>und</strong>e an die<br />
Konkurrenz abgegeben. Viele Banken befinden<br />
sich in der Zwickmühle. Sie können sich<br />
den K<strong>und</strong>enverlust eigentlich nicht leisten,<br />
da es sich bei der Immobilienfinanzierung<br />
um ein wichtiges Anker <strong>und</strong> Vertrauensprodukt<br />
für weitere Finanzdienstleistungen<br />
handelt. Da sie die Konditionen jedoch nicht<br />
senken wollen <strong>und</strong> können, unterliegen sie<br />
im Konkurrenzkampf.<br />
Konkurrenz: Auch GenoBanken werden<br />
zum Wettbewerber<br />
Den „Feind“ machen Retailbanken bei<br />
der Immobilienfinanzierung lange nicht<br />
mehr nur im Internet aus. Wenn klassische<br />
Banken nach dem Auslöser des<br />
Wettbewerbdrucks gefragt werden, sieht<br />
ein Viertel der Entscheider (26%) Direktbanken<br />
oder Vermittler mit Filialnetz als<br />
den stärksten Wettbewerber. 18% der Entscheider<br />
glauben zudem, dass in drei Jahren<br />
Genossenschaftsbanken die schärfsten<br />
Wettbewerber sind. Damit sind Genossenschaftsbanken<br />
bei Retailinstituten<br />
ebenso gefürchtet wie Finanzberater oder<br />
Finanzvermittler, die ebenfalls von 18% als<br />
stärkster Wettbewerber erwartet werden.<br />
Baufinanzierungsvermittler im Internet <strong>und</strong><br />
Sparkassen empfinden jeweils 15 <strong>und</strong> 14%<br />
als zunehmende Gefahr.<br />
Nach Kampf um Konditionen beginnt<br />
Kampf um Kreditarten<br />
Ein Zinsunterschied von 0,5 Prozentpunkten<br />
verteuert eine Immobilienfinanzierung<br />
um mehrere 10 T€. Diese Erkenntnis hat in<br />
den vergangenen Jahren zu einem harten<br />
Kampf um die besten Konditionen geführt.
Neuerdings kommt es jedoch nicht mehr<br />
nur auf den günstigsten Zins an. 71% aller<br />
Befragten Kreditinstitute vertreten die<br />
Meinung, dass sie ihren K<strong>und</strong>en ebenfalls<br />
neue Kreditarten wie langlaufende<br />
ForwardKredite, Starterhypotheken oder<br />
Familiendarlehen offerieren müssen, um<br />
K<strong>und</strong>en in der Immobilienfinanzierung<br />
nicht an Direktanbieter oder an Baugeldmakler<br />
zu verlieren. Ingesamt stimmen<br />
61% aller Entscheider der Aussage zu,<br />
dass K<strong>und</strong>en neben günstigen Konditionen<br />
zunehmend auf eine breite Auswahl<br />
an verschiedenen Kreditprodukten achten.<br />
K<strong>und</strong>en sind heute besser informiert<br />
<strong>und</strong> verlangen gezielt nach Krediten mit<br />
Ausstiegsoptionen, Tilgungsanpassungen<br />
oder langen Zinsbindungen. Immer weniger<br />
Immobilienkäufer geben sich bei der Finanzierung<br />
mit Standardlösungen zufrieden.<br />
Die wenigsten Banken <strong>und</strong> Sparkassen<br />
haben für ihre K<strong>und</strong>en aber hauseigene<br />
Finanzierungsprodukte im Programm,<br />
die den gewachsenen Anforderungen<br />
entsprechen. Deshalb erachten es insgesamt<br />
44% der deutschen Kreditinstitute<br />
für nötig, das eigene Produktportfolio<br />
um Finanzprodukte von Drittanbietern<br />
zu ergänzen. Der Hintergr<strong>und</strong>: Eigene<br />
Produkte sind in der Preis <strong>und</strong> Risikogestaltung<br />
begrenzt. Bevor den Instituten<br />
Geschäft verloren geht, vermitteln sie<br />
lieber gegen Provision Finanzierungsprodukte<br />
von Fremdanbietern. Aktuelle<br />
Kapitalmarktrestriktionen lassen es darüber<br />
hinaus gar nicht zu, hausintern neue<br />
Finanzprodukte darzustellen.<br />
Vertrieb von Fremdprodukten wird<br />
als Chance empf<strong>und</strong>en<br />
Trotz des starken Preiswettbewerbs empfinden<br />
67% aller Kreditinstitute in Deutschland<br />
den Baufinanzierungsmarkt als Chance. Um<br />
preissensible K<strong>und</strong>en nicht an Internetanbieter<br />
oder Baugeldmakler zu verlieren, bieten<br />
immer mehr private Banken, Sparkassen <strong>und</strong><br />
Genossenschaftsbanken neben hauseigenen<br />
Produkten auch Darlehen von Fremdanbietern<br />
an. Besonders interessant sind die<br />
Erfahrungen, die Institute gesammelt haben,<br />
nachdem sie ihr Produktportfolio geöffnet<br />
haben. Wie die Baufinanzierungsstudie erge<br />
ben hat, konnten 21% der Institute durch<br />
die Öffnung des eigenen Produktportfolios<br />
sogar ihr Finanzierungsvolumen erhöhen.<br />
Die Hälfte (49%) aller 100 befragten Top<br />
Entscheider vertritt mittlerweile die Ansicht,<br />
dass der Vertrieb hauseigenerer Produkte<br />
durch die Ergänzung von Fremdprodukten<br />
nicht negativ beeinflusst wird. Gerade bei<br />
vielen Sparkassen <strong>und</strong> Genossenschaftsbanken<br />
findet ein Umdenken statt. Sie<br />
sind zunehmend bereit, sich ähnlich wie<br />
bei Fondsprodukten auch in der Immobilienfinanzierung<br />
zu öffnen.<br />
Umbruch im Baufinanzierungsmarkt<br />
geht in zweite Phase<br />
Wie die Studie ergeben hat, ist der Umbruch<br />
am Baufinanzierungsmarkt in die zweite<br />
Phase gegangen. Nachdem Internetvermittler<br />
<strong>und</strong> Direktanbieter klassischen Banken<br />
zu Beginn der Jahrtausendwende K<strong>und</strong>en<br />
abnehmen konnten, versuchen die traditionellen<br />
Filialanbieter diesen Trend selbst<br />
zu durchbrechen – indem sie ihr Angebot<br />
den neuen Marktanforderungen anpassen.<br />
Dies gelingt ihnen, indem sie ihren K<strong>und</strong>en<br />
ebenfalls bessere Konditionen sowie eine<br />
große Produktauswahl offerieren. Nachdem<br />
Banken <strong>und</strong> Sparkassen in den ersten<br />
Jahren des Umbruchs versucht haben, kostengünstige<br />
<strong>und</strong> innovative Darlehen im<br />
eigenen Haus zu produzieren, haben sich<br />
viele Häuser heute für eine andere Strategie<br />
entschieden. Dafür arbeiten sie mit<br />
Vermittlern wie der PlanetHome AG zusammen,<br />
die ihnen Zugriff auf eine Vielzahl von<br />
kostengünstigen <strong>und</strong> innovativen Darlehen<br />
eröffnen. Retailinstitute nutzen somit den<br />
Vorteil, den ihnen Fremdprodukte bieten.<br />
Die aktuelle Finanzkrise hat diesen Trend<br />
nochmals verstärkt, weil Banken ihre<br />
K<strong>und</strong>en nicht um jeden Preis an eigene<br />
Finanzierungsprodukte binden können –<br />
<strong>und</strong> aus Risikosicht wollen. Laut Umfrage<br />
führt mittlerweile ein Großteil der Institute<br />
neben hauseigenen Produkten Darlehen<br />
von Drittanbietern. Man geht davon aus,<br />
dass der Anteil der Institute, die in der Baufinanzierung<br />
Drittprodukte anbieten, in den<br />
kommenden drei Jahren um 5,4% zunimmt.<br />
Der Anteil von Drittprodukten in der Immobilienfinanzierung<br />
wird nach Meinung der<br />
Entscheider bis 2011 auf 28,2% steigen.<br />
Ausblick<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Neue Studien<br />
Die Offenheit gegenüber Fremdprodukten<br />
hat deutlich zugenommen. Rd.<br />
ein Viertel aller Banken geht davon aus,<br />
dass zwischen 20 <strong>und</strong> 30% der zukünftig<br />
vermittelten Kredite durch Produkte von<br />
Drittanbietern dargestellt werden. Dabei<br />
wandelt sich auch das Bild, das Banken von<br />
sich selbst haben. Das Öffnen des Produktportfolios<br />
wird nicht nur als zusätzlicher<br />
Vertriebskanal gesehen, um K<strong>und</strong>en zu<br />
halten <strong>und</strong> Neuk<strong>und</strong>en zu gewinnen. 30%<br />
aller befragten Institute können sich heute<br />
vorstellen, anderen Banken als Produktgeber<br />
eigene Baufinanzierungsprodukte<br />
bereitzustellen – damit diese von anderen<br />
Instituten vertrieben werden.<br />
Die K<strong>und</strong>en sind nach Expertenmeinung<br />
für diesen Schritt bereit. 48% aller Retailbanken<br />
meinen, dass sich K<strong>und</strong>en von<br />
ihrer Hausbank einen Kredit von einem<br />
anderen Institut vermitteln lassen würden.<br />
Mehr als die Hälfte aller K<strong>und</strong>en will nach<br />
Einschätzung der Hausbanken vor allem<br />
gut beraten werden. 54% der Befragten<br />
vertreten darüber hinaus die Meinung,<br />
dass es den K<strong>und</strong>en egal ist, ob die Finanzierung<br />
über die eigenen Bücher geht<br />
oder nicht.<br />
Ingesamt ist zu erwarten, dass die Preisunterschiede<br />
zwischen Direktanbietern<br />
<strong>und</strong> normalen Retailbanken abnehmen,<br />
so sich diese für eine offene Produktpolitik<br />
entscheiden <strong>und</strong> mit entsprechenden<br />
Kooperationspartnern agieren, die ihnen<br />
Zugriff <strong>und</strong> Unterstützung beim Vertrieb<br />
von Hypothekenprodukten bieten. Banken<br />
kann es auf diese Weise gelingen, mehr<br />
K<strong>und</strong>en zu halten bzw. verlorene K<strong>und</strong>en<br />
zurückzugewinnen. Denn: Neben günstigen<br />
Preisen <strong>und</strong> unabhängiger Auswahl<br />
erwartet eine Vielzahl der K<strong>und</strong>en eine<br />
unabhängige Beratung vor Ort. Klassische<br />
Retailbanken haben die Chance, in der<br />
Immobilienfinanzierung verlorenen Boden<br />
gut zu machen <strong>und</strong> sich durch klare Dienstleistungen<br />
positiv von Direktanbietern<br />
abzuheben. £<br />
Dr. Bernd Klosterkemper, Vorstandssprecher<br />
der PlanetHome AG<br />
273
274<br />
Beitrag<br />
» Das akute Adressenausfallrisiko<br />
einer homogenen<br />
Forderungsgruppe<br />
kann pauschal<br />
ermittelt werden. «<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Bildung pauschalierter EWB unter<br />
Einsatz von Risikoklassifizierungsverfahren<br />
Nutzung der Risikoklassifizierungsverfahren im kleinteiligen gewerblichen<br />
Kreditgeschäft für eine pauschalierte Ermittlung von Einzelwertberichtigungen.<br />
Autor:<br />
Jan Hendrik Meyer im Hagen,<br />
Abteilungsleiter Revision,<br />
Sparkasse Detmold.<br />
1 Vgl. MaRisk BTO 1.2.6.<br />
2 Vgl. MaRisk BTO 1.4.<br />
3 Vgl. Krumnow, Rechnungslegung der Kreditinstitute,<br />
2. Aufl. 2004, § 340 e HGB, Rdn. 193.<br />
I. Einleitung<br />
w Kreditinstitute sind aufgr<strong>und</strong> der Mindestanforderungen<br />
an das Risikomanagement dazu<br />
verpflichtet, Kriterien festzulegen, auf deren<br />
Gr<strong>und</strong>lage vor dem Hintergr<strong>und</strong> der jeweiligen<br />
Rechnungslegungsnorm Wertberichtigungen,<br />
Abschreibungen <strong>und</strong> Rückstellungen<br />
für das Kreditgeschäft gebildet werden 1 .<br />
Die dafür erforderliche eingehende Analyse<br />
der wirtschaftlichen Verhältnisse ist aufgr<strong>und</strong><br />
fehlender Unterlagen oftmals nicht möglich.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden im kleinteiligen<br />
Kreditgeschäft häufig pauschalierte Verfahren<br />
zur Ermittlung der Risikovorsorge eingesetzt.<br />
Dabei wird für Forderungen mit gleichartigen<br />
Risiken die Einzelwertberichtigung einheitlich<br />
ermittelt. Erkenntnisse über die Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
der Gruppe werden auf alle Forderungen<br />
der Gruppe übertragen. Die Sparkasse<br />
Detmold nutzt dabei im kleinteiligen<br />
gewerblichen Kreditgeschäft die gem. MaRisk<br />
erforderlichen Risikoklassifizierungsverfahren 2<br />
<strong>und</strong> konnte so den Arbeitsaufwand bei der<br />
Bewertung dieses Forderungssegments deutlich<br />
vermindern.<br />
II. Gr<strong>und</strong>lagen der pauschalierten<br />
Einzelwertberichtigung<br />
1. Gr<strong>und</strong>satz der Einzelbewertung<br />
Bei der Bemessung des Wertberichtigungsbedarfs<br />
ist gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB der<br />
Gr<strong>und</strong>satz der einzelbewertung zu beachten.<br />
Ein Wertausgleich zwischen einzelnen<br />
Bewertungsobjekten ist gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />
zulässig. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> hausinterner<br />
Kriterien ist im Rahmen einer Gesamtschau zu<br />
beurteilen, ob jeder einzelne Kreditnehmer in<br />
der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
nachzukommen. Sofern die Kapitaldienstfähigkeit<br />
nachhaltig nicht gegeben ist, muss in<br />
Höhe der ungesicherten Kreditinanspruchnahme<br />
eine Einzelwertberichtigung gebildet<br />
werden. Ein wesentlicher Ausgangspunkt<br />
dieser Analyse ist dabei die regelmäßige Beurteilung<br />
der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
der Kreditnehmer. Im gewerblichen Kreditgeschäft<br />
sind hierbei Konzern <strong>und</strong> Jahresabschlüsse<br />
sowie ergänzende Unterlagen, wie<br />
z. B. betriebswirtschaftliche Auswertungen,<br />
auszuwerten. Im nicht risikorelevanten Kreditgeschäft<br />
stehen dagegen häufig keine Unterlagen<br />
aus der laufenden Offenlegung gem.<br />
§ 18 KWG zur Verfügung, da das Kreditvolumen<br />
regelmäßig unterhalb der gesetzlichen<br />
bzw. hausinternen Offenlegungsgrenze liegt.<br />
Vielfach liegen lediglich quantitative Frühwarnindikatoren<br />
aus der Kontoführung vor.<br />
Die detaillierte Bewertung des kleinteiligen<br />
Kreditgeschäfts ist aufgr<strong>und</strong> der Vielzahl der<br />
zu beurteilenden Engagements nur mit verhältnismäßig<br />
hohem Aufwand möglich. Dieses<br />
Problem wurde in der Praxis insofern gelöst,<br />
dass Forderungen mit gleichartigen Risiken zu<br />
Gruppen zusammengefasst werden. Voraussetzung<br />
für die Gruppenbildung ist, dass die<br />
Gemeinsamkeiten der Gruppe die bestehenden<br />
Unterschiede überwiegen. Die in den einzelnen<br />
Gruppen enthaltenen Risiken werden<br />
in einem vereinfachten Verfahren durch pauschale<br />
Abschläge berücksichtigt, die sich an<br />
den Erfahrungen der Vergangenheit orientieren.<br />
Die pauschalierte Bewertung ist eine<br />
nach dem Niederstwertprinzip gebotene,<br />
pauschal ermittelte Einzelwertberichtigung,<br />
da die Bildung der Risikogruppen <strong>und</strong> die<br />
Zuordnung jedes einzelnen Kredits weiterhin<br />
das Vorliegen eines akuten Adressenausfallrisikos<br />
voraussetzt 3 .
2. Verfahren zur Ermittlung der<br />
pauschalen Einzelwertberichtigung<br />
Bei der Ermittlung der pauschalierten Einzelwertberichtigung<br />
werden gemeinsame Risiken<br />
festgestellt <strong>und</strong> auf jede Forderung der Gruppe<br />
übertragen 4 . Es kann zum einen auf das verhaltensmerkmalorientierteschichtungsverfahren<br />
zurückgegriffen werden. Dabei wird eine<br />
repräsentative stichprobe aus dem Gesamtbestand<br />
der betroffenen Forderungen gezogen. Die<br />
Forderungen der Stichprobe werden anhand der<br />
vorliegenden Informationen einzeln auf das Vorliegen<br />
eines Wertberichtigungsbedarfs entsprechend<br />
der internen Kriterien für die Risikovorsorge<br />
untersucht. Bei der Auswahl der Stichprobe<br />
werden die Forderungen in mehrere Schichten<br />
mit gleichartigen Risikomerkmalen eingeteilt.<br />
Der ermittelte Wertberichtigungsbedarf wird<br />
auf den gesamten zu untersuchenden Forderungsbestand<br />
der jeweiligen Schichten hochgerechnet<br />
5 . Zum anderen ist die Anwendung eines<br />
dynamisch-zahlungsorientierten Verfahrens<br />
möglich. Hierbei werden die Kredite einer homogenen<br />
Gruppe in die Bereiche „Weiß“, „Grau“<br />
<strong>und</strong> „schwarz“ eingeteilt. Die „weißen“ Kredite<br />
zeigen bisher keine Leistungsstörungen. Dennoch<br />
besteht auch für diese Kredite ein latentes<br />
Kreditrisiko, dem über die Bildung von Pauschalwertberichtigungen<br />
Rechnung getragen wird.<br />
Demgegenüber weisen die „schwarzen“ Kredite<br />
massive Leistungsstörungen auf. Die Kredite<br />
wurden bereits in den Bereich Abwicklung<br />
übergeleitet <strong>und</strong> die gerichtliche bzw. außergerichtliche<br />
Betreibung der Forderung hat begonnen.<br />
In Höhe des Blankoanteils ist im Fall einer<br />
dauernden Wertminderung Risikovorsorge zu<br />
bilden. In diesem Bereich ist aufgr<strong>und</strong> individueller<br />
Verhältnisse im Verwertungsfall jede Forderung<br />
einzeln zu bewerten 6 . Solange noch keine<br />
Abgabe in die Abwicklung erfolgt ist, sind die<br />
Forderungen mit Leistungsstörungen, wie Überziehungen,<br />
Mahnungen, Tilgungsrückständen,<br />
St<strong>und</strong>ungen, Lastschriftrückgaben <strong>und</strong> Schufa<br />
Einträgen, dem „grauen“ Bereich zuzuordnen.<br />
III. Praktische Umsetzung im<br />
gewerblichen Kreditgeschäft<br />
1. Ausgangslage<br />
Die Sparkasse Detmold hat die Risikovorsorge<br />
im kleinteiligen gewerblichen Kreditgeschäft<br />
bisher nach einem verhaltensorientierten<br />
Schichtungsverfahren ermittelt. Dabei wurde<br />
zunächst eine Stichprobe aus der homogenen<br />
Gruppe der gewerblichen Kredite mit einem<br />
Kreditvolumen von bis zu 50 T€ je Kreditnehmereinheit<br />
ermittelt. Die daraus berechnete<br />
Einzelwertberichtigungsquote wurde dann auf<br />
den gesamten noch nicht wertberichtigten Forderungsbestand<br />
dieser Gruppe angewendet.<br />
Der Vorteil dieses Verfahrens lag in der einheitlichen<br />
Anwendung der in den Organisationsrichtlinien<br />
verankerten Kriterien für die Bildung<br />
von Einzelwertberichtigungen. Demgegenüber<br />
wirkte sich der hohe Zeitaufwand für die Verfahrensdurchführung<br />
negativ aus. In Einzelfällen<br />
mussten ergänzende Unterlagen zur Analyse<br />
der wirtschaftlichen Verhältnisse vom K<strong>und</strong>en<br />
angefordert werden, da das Kreditvolumen<br />
dieser Kreditnehmergruppe mit 50 T€ deutlich<br />
unterhalb der internen Grenze zur Anforderung<br />
von Unterlagen zur Offenlegung der wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse der Sparkasse lag.<br />
2. Einbindung von Risikoklassifizierungsverfahren<br />
bei der Ermittlung<br />
der Risikovorsorge<br />
a) Beweggründe<br />
Durch die nahezu vollständige Klassifizierung<br />
des Forderungsbestandes mit Risikoklassifizierungsverfahren<br />
ergab sich erstmals die Möglichkeit<br />
das zuvor von manuellen Tätigkeiten<br />
geprägte Verfahren stark zu vereinfachen. Im<br />
Segment des kleinteiligen gewerblichen Kreditgeschäfts<br />
werden verschiedene Risikoklassifizierungsverfahren<br />
eingesetzt. Neben einem<br />
Standardratingverfahren, das sich auf die im<br />
Einzelfall vorliegenden Unterlagen zu den wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen sowie ergänzende<br />
qualitative Indikatoren stützt, werden die<br />
K<strong>und</strong>en dieser Gruppe überwiegend mit verhaltensmerkmalorientierten<br />
Scoringverfahren<br />
beurteilt. Dabei fließt neben dem Konto <strong>und</strong><br />
Zahlungsverhalten auch die Umsatzentwicklung<br />
<strong>und</strong> das Vorliegen von negativen Informationen,<br />
wie gerichtliche Mahnverfahren, mit in die Klassifizierung<br />
ein. Um die Informationen der Risikoklassifizierungsverfahren<br />
in geeigneter Weise<br />
mit dem Risikovorsorgeverfahren zu verbinden,<br />
wurde die Nutzung der Risikoklassifizierungsverfahren<br />
zur pauschalierten Ermittlung der<br />
Risikovorsorge im Jahr 2008 vom Vorstand der<br />
Sparkasse Detmold beschlossen. Durch die DV-<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Die nahezu<br />
vollständige Risiko<br />
klassifizierung<br />
ermöglicht eine<br />
vereinfachte FordeForde rungsbewertung. «<br />
4 Vgl. Becker/Schneider, EWB, 2. Aufl. 2004,<br />
S. 153 f.<br />
5 Vgl. Müller, Risikovorsorge im Jahresabschluss<br />
von Banken, 2000, S. 209 f.<br />
6 Vgl. Droege, Die Bewertung von Konsumentenkreditforderungen<br />
im Jahresabschluss der<br />
Kreditinstitute, 1988, S. 166 f.<br />
275
276<br />
Beitrag<br />
» Das pauschalierte<br />
Verfahren erfasst die<br />
Forderungsklassen,<br />
die aufgr<strong>und</strong> von<br />
Negativmerkmalen<br />
zustande gekommen<br />
sind <strong>und</strong> somit auf<br />
akute Leistungsstörungen<br />
hindeuten. «<br />
7 Vgl. MaRisk BTO 1.2.6.<br />
8 Vgl. MaRisk BTO 1.1.<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
technische unterstützung der Datenerhebung<br />
kann ein pauschaliertes EWBVerfahren innerhalb<br />
kurzer Zeit vollständig bearbeitet werden.<br />
Damit wird die Forderung der MaRisk 7 erfüllt,<br />
nach der die Risikovorsorge zeitnah zu ermitteln<br />
<strong>und</strong> fortzuschreiben ist. Bei der Erstellung des<br />
vierteljährlichen risikoberichts kann das Risikocontrolling<br />
den unterjährigen Stand der Risikovorsorge<br />
verlässlich <strong>und</strong> schnell feststellen.<br />
Die Konzeption wurde schließlich mit dem<br />
Abschlussprüfer, der Prüfungsstelle des Sparkassen<br />
<strong>und</strong> Giroverbands, abgestimmt.<br />
b) Auswahl der für die pauschalierte<br />
Bewertung relevanten Forderungen<br />
Im Rahmen der Neuausrichtung des pauschalierten<br />
EWBVerfahrens war zunächst zu definieren,<br />
welche K<strong>und</strong>engruppe von einem derartigen<br />
Verfahren erfasst werden sollte. Das<br />
kleinteilige gewerbliche Kreditgeschäft zeichnet<br />
sich durch eine hohe Stückzahl von Krediten<br />
mit einem geringen Komplexitätsgrad<br />
aus. Es werden lediglich Standardverträge<br />
sowie Standardsicherheiten verwendet. Das<br />
kleinteilige Kreditgeschäft ist betragsmäßig<br />
deutlich unterhalb der risikorelevanzgrenze<br />
gem. marisk 8 anzusiedeln. Das zur Nutzung<br />
des pauschalierten Verfahrens max. Kreditvolumen<br />
je Kreditnehmereinheit wurde auf<br />
125 T€ festgelegt, da die Sparkasse Detmold<br />
erst ab diesem Betrag laufend Unterlagen zur<br />
Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
anfordert, die eine detaillierte Bonitätsanalyse<br />
<strong>und</strong> somit die Ermittlung der klassischen Einzelwertberichtigung<br />
erst ermöglichen.<br />
c) Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />
Im Rahmen der Risikoklassifizierung werden verhaltens<br />
<strong>und</strong> zahlungsbedingte Veränderungen<br />
des K<strong>und</strong>en erfasst <strong>und</strong> bewertet. Dabei werden<br />
alle von der Risikoklassifizierung erfassten<br />
K<strong>und</strong>en einer Risikoklasse zugeordnet, die aufgr<strong>und</strong><br />
statischer Erhebungen die Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
(PD = probability of default) der<br />
Forderung innerhalb der nächsten zwölf Monate<br />
ausdrückt. Für die Berechnung der pauschalierten<br />
Einzelwertberichtigung kann diese Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
herangezogen werden.<br />
Dazu ist zunächst die ungesicherte Kreditinanspruchnahme<br />
mit der PD zu multiplizieren. Da<br />
die tatsächlichen Forderungsausfälle teilweise<br />
von der statistischen Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
abweichen können, wird der rechnerische Ausfall<br />
mit einer Verlustquote multipliziert, die sich<br />
aus hausinternen Erfahrungswerten bei der Verwertung<br />
von Forderungen ableiten lässt.<br />
d) Überleitung der Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />
zu einzelnen Bereichen eines<br />
dynamisch-zahlungsorientierten Systems<br />
Die Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />
stellt die Gr<strong>und</strong>lage für die Bestimmung der einzelnen<br />
Farbbereiche des pauschalierten EWBVerfahrens<br />
dar (vgl. Abb. 1). Die Grenze zwischen<br />
„weißem“ <strong>und</strong> „grauem“ Bereich ist dort zu<br />
ziehen, wo die künftig erwarteten Verluste, die<br />
sich in den Ausfallwahrscheinlichkeiten widerspiegeln,<br />
noch zu keinen auffälligen Veränderungen<br />
im Zahlungsverhalten der K<strong>und</strong>en geführt haben.<br />
Dieses latente Kreditrisiko wird derzeit über die<br />
Bildung von Pauschalwertberichtigungen nach<br />
HGB abgebildet <strong>und</strong> drückt gerade das Risiko aus,<br />
dass auch einwandfreie bzw. anmerkungsbedürftige<br />
Forderungen, die über eine geringe Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
verfügen, notleidend werden<br />
können. Dem „grauen“ Bereich sind die Risikoklassen<br />
zuzuordnen, die aufgr<strong>und</strong> von Negativmerkmalen<br />
zustande gekommen sind <strong>und</strong> somit<br />
auf akute Leistungsstörungen hindeuten. Der<br />
„schwarze“ Bereich beginnt bei der Risikoklasse,<br />
die ausschließlich Engagements umfasst, die sich<br />
bereits im Abwicklungsbereich befinden. Sofern<br />
in einer oder mehreren „grauen“ Klassen bereits<br />
Engagements aus dem Abwicklungsbereich enthalten<br />
sind, ist darauf zu achten, dass diese Kreditnehmer<br />
nicht mehr vom pauschalierten EWB<br />
Verfahren erfasst werden.<br />
e) Grenzen des Verfahrens<br />
Während das bisher angewandte verhaltensmerkmalorientierte<br />
Schichtungsverfahren mit<br />
den anderen Verfahren (Pauschalwertberichtigungen<br />
<strong>und</strong> klassische Einzelwertberichtigungen)<br />
kaum kollidierte, ergeben sich bei der<br />
Nutzung der Risikoklassifizierungsverfahren<br />
bereits aus der Zuordnung der einzelnen Klassen<br />
zu den Farbbereichen Überschneidungen<br />
mit den anderen Wertberichtigungsverfahren.<br />
Wurde z. B. für ein Engagement, das entsprechend<br />
der Risikoklasse dem „grauen“<br />
Bereich zuzuordnen ist, bereits in den Vorjahren<br />
eine klassische Einzelwertberichtigung gebildet,<br />
muss diese Forderung vom pauschalierten Ver
PRAXISSEMINAR: 25.–26.06.2009 IN FRANKFURT/M.<br />
06. November in Düsseldorf<br />
»<br />
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Implementierung des Standards IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz <strong>und</strong> Bewertung«<br />
besondere Schwierigkeiten bereitet. Der Standard ist gr<strong>und</strong>sätzlich von allen Unternehmen anzuwenden, unabhängig<br />
von Branche, Rechtsform oder Unternehmensgröße. Er ist – von wenigen, genau enumerierten Sachverhalten<br />
abgesehen – auf alle Finanzinstrumente anzuwenden, die die weite Definition des Standards erfüllen. Damit erstreckt<br />
sich der Anwendungsbereich über die klassischen bilanzwirksamen Finanzinstrumente wie den Kassenbestand, Forderungen,<br />
Verbindlichkeiten oder Wertpapiere hinaugehend auch auf die aus den originären Finanzinstrumenten abgeleiteten<br />
Instrumente, die sogenannten Derivate.<br />
− Internationale Entwicklungen in der Rechnungslegung<br />
<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen von IAS 39<br />
−<br />
Ansatz <strong>und</strong> Abgang von Financial Instruments<br />
− Kategorisierung <strong>und</strong> Bewertung von Financial<br />
Instruments<br />
− Umfassende Wertpapierbuchungsfallstudie für die<br />
Haltekategorien Trading, Available-for-Sale <strong>und</strong><br />
Held-to-Maturity<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Financial Instruments nach IAS 39<br />
Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Praxisbeispiele der Bilanzierung von Finanzinstrumenten<br />
Themen Referenten<br />
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Fair Value <strong>und</strong> Cash Flow Hedges – Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Hedge Accounting in Beispielen<br />
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278<br />
Beitrag<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Abbildung 1: Zuordnung der Risikoklassi�zierungsklassen<br />
„Weißer Bereich”<br />
fahren ausgenommen werden, um eine Doppelberechnung<br />
einer Wertberichtigung zu vermeiden.<br />
Daneben ist kritisch anzumerken, dass<br />
die alleinige Ausrichtung auf die Ergebnisse von<br />
Risikoklassifizierungsverfahren, insbesondere<br />
hinsichtlich der verhaltensorientierten Scoringverfahren,<br />
nicht alle Kriterien für die Ermittlung<br />
einer EWB erfassen. Das führt dazu, dass ggf.<br />
ein schlecht klassifizierter Kredit zu einer Erhöhung<br />
der pauschalierten Risikovorsorge führt,<br />
obwohl im Rahmen einer Einzelanalyse durchaus<br />
noch keine Wertberichtigung erforderlich<br />
wäre. Demgegenüber kann die Risikoklasse<br />
nicht alle Bonitätsmerkmale des K<strong>und</strong>en zeitnah<br />
wiedergeben. Zusätzliche qualitative Informationen<br />
können die Rückzahlung eines Kredits<br />
als unwahrscheinlich erscheinen lassen, obwohl<br />
die Risikoeinstufung noch vertretbar ist. Diese<br />
im Einzelfall auftretenden Unschärfen sind allerdings<br />
Bestandteil des pauschalierten Wertberichtigungsverfahrens<br />
<strong>und</strong> gleichen sich in der<br />
Gesamtheit gegenseitig aus. Durch eine regelmäßige<br />
Validierung der Risikoklassifizierungsverfahren<br />
<strong>und</strong> die Anwendung von Verlustquoten,<br />
wird die Risikovorsorge auf Ebene der<br />
homogenen Gruppe von Forderungen zuverlässig<br />
ermittelt. Eine Betrachtung des Einzel<br />
Risikoklassi�zierungsverfahren<br />
Klassi�zierung<br />
mit PD*<br />
„Grauer Bereich” pauschalisierte EWB<br />
„Schwarzer Bereich” EWB<br />
* Probability of default gem. Risikoklassifizierungsverfahren (bereinigt um Verwertungsquoten)<br />
PWB für latente<br />
Kreditrisiken<br />
falls wird teilweise zu abweichenden Ergebnissen<br />
führen. Die Ergebnisse des pauschalierten<br />
Verfahrens sind daher jährlich einem Backtesting<br />
zu unterziehen. Die Zuordnung der Risikoklassen<br />
sowie die Höhe der Verlustquoten sind<br />
dabei vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Überleitung in<br />
die Abwicklung bzw. der tatsächlichen Forderungsausfälle<br />
zu hinterfragen.<br />
3. Ausblick: Diskrepanz zwischen<br />
wertorientierter Banksteuerung bzw.<br />
aufsichtsrechtlichen Vorgaben der<br />
MaRisk <strong>und</strong> der HGB-Bilanzierung<br />
von Wertberichtigungen<br />
Die Annahme, dass zum Abschlussstichtag nicht<br />
alle künftigen Forderungsausfälle mithilfe der<br />
Einzelwertberichtigungen oder pauschalierten<br />
Einzelwertberichtigungen eingeschätzt<br />
werden, baut auf der Tatsache auf, dass bisher<br />
keine ausreichenden methoden zur messung<br />
des spezifischen Kreditausfallrisikos einer einzelnen<br />
Forderung bestanden. Die Verfahren zur<br />
Berechnung von Pauschalwertberichtigungen<br />
sollten die Forderungsausfälle abdecken, die<br />
trotz geringer Ausfallwahrscheinlichkeiten der<br />
zugeordneten Risikoklasse im Einzelfall den
noch entstehen. Inzwischen kann der Barwert<br />
jeder Forderung im Rahmen der modernen<br />
Banksteuerung anhand einer ökonomischen<br />
Messung des Kreditrisikos mittels der Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
sowie der aus einer Migrationsmatrix<br />
abgeleiteten erwarteten künftigen<br />
Entwicklung der Ausfallwahrscheinlichkeit verlässlich<br />
ermittelt werden. Deutet die Risikoklasse<br />
eines Kreditnehmers auf ein Ausfallrisiko hin, das<br />
der letzte Buchwert der Forderung nicht widerspiegelt,<br />
scheint eine zusätzliche Wertkorrektur<br />
geboten. Die Anwendung moderner Messmethoden<br />
des Adressenausfallrisikos für die<br />
messung des Adressenausfallrisikos <strong>und</strong> die<br />
Berechnung der risikovorsorge würde eine<br />
konsequente Weiterentwicklung der Bilanzierungspraxis<br />
darstellen 9 . Bei einem Gleichschritt<br />
von wertorientierter Banksteuerung <strong>und</strong> Forderungsbewertung<br />
könnte auf die Bildung von<br />
Pauschalwertberichtigungen verzichtet werden,<br />
da auch im Bereich der Risikoklassen mit geringen<br />
Ausfallwahrscheinlichkeiten das latente Kreditrisiko<br />
verlässlich ermittelt werden kann.<br />
IV. Zusammenfassung<br />
Jede Bank setzt verschiedene Risikoklassifizierungsverfahren<br />
ein <strong>und</strong> hat in den Organisationsrichtlinien<br />
bestimmte Kriterien festgelegt,<br />
nach denen sie die Risikovorsorge im Kreditgeschäft<br />
bildet. Damit werden die aufsichtsrechtlichen<br />
Anforderungen der MaRisk erfüllt. Bereits<br />
bisher war die Risikoklassifizierungsnote ein Indikator<br />
für das Erkennen von Risikovorsorgebedarf.<br />
Häufig ist allerdings feststellbar, dass im kleinteiligen<br />
Massenkreditgeschäft neben der Risikoklassifizierung,<br />
die sich überwiegend auf das Konto<br />
prAXIsTIpps<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
<strong>und</strong> Zahlungsverhalten des K<strong>und</strong>en stützt, keine<br />
ergänzenden Informationen zur Bewertung<br />
der Forderungen vorliegen. Hier bietet sich der<br />
Ansatzpunkt für den Einsatz pauschalierter Verfahren.<br />
Die Ermittlung von Risikovorsorge kann<br />
nach einem pauschaliertem Verfahren erfolgen,<br />
sofern es gelingt, eine homogene risikogruppe<br />
zu definieren <strong>und</strong> die bewertungsrelevanten Einflussfaktoren<br />
geeignet zu gewichten. Beim Rückgriff<br />
auf die vorhandenen Risikoklassifizierungsverfahren<br />
werden die erwarteten Verluste in der<br />
Weise ermittelt, dass ein Kreditnehmer aufgr<strong>und</strong><br />
seines Zahlungsverhaltens einer Gruppe von Kreditnehmern<br />
zugeordnet wird, die eine gewisse<br />
Ausfallwahrscheinlichkeit aufweist. Dieses Verfahren<br />
steht dem Gr<strong>und</strong>satz der einzelbewertung<br />
nicht entgegen, da die individuellen Merkmale<br />
jedes Kreditnehmers zu einer dynamischen<br />
Einstufung in die verschiedenen Rating bzw.<br />
Scoringstufen führt.<br />
Die Nutzung derartiger Verfahren zur Bemessung<br />
der Einzelwertberichtigung kann für<br />
verschiedene Bereiche des Forderungsbestands<br />
einer Bank eingesetzt werden. Denkbar<br />
ist neben dem kleinteiligen gewerblichen<br />
Kreditgeschäft auch das Konsumentenkreditgeschäft<br />
sowie der Bereich der kleinteiligen<br />
Baufinanzierungsdarlehen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> deutlicher Abweichungen zwischen<br />
den modernen Verfahren zur Messung<br />
<strong>und</strong> Steuerung des Adressenausfallrisikos im<br />
Rahmen der Banksteuerung erscheint eine konsequente<br />
Nutzung der Ergebnisse der Risikoklassifizierung<br />
für den gesamten Forderungsbestand<br />
sinnvoll <strong>und</strong> würde die Bildung von<br />
Pauschalwertberichtigungen erübrigen. £<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Die Kombination<br />
von wertorientierter<br />
Banksteuerung<br />
<strong>und</strong> Forderungs<br />
bewertung könnte<br />
das Verfahren der<br />
Pauschalwertberichtigung<br />
ersetzen. «<br />
Die pauschalierte Einzelwertberichtigung kann auch unterjährig mit geringem Aufwand ermittelt werden.<br />
Die Nutzung der Risikoklassifizierungsverfahren bietet Effizienzvorteile.<br />
Die Auswahl der für das pauschalierte Verfahren relevanten Forderungen sollte vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />
hausindividuellen Risikorelevanzgrenze erfolgen.<br />
Überschneidungen zwischen den einzelnen Wertberichtigungsverfahren sind zu vermeiden.<br />
9 Vgl. Wimmer/Kusterer, DStR 2006 S. 2046.<br />
Die Ergebnisse eines pauschalierten Verfahrens sind jährlich im Rahmen eines Backtestings zu hinterfragen.<br />
279
280<br />
Beitrag<br />
» Im Rahmen der<br />
Zinsrisikosteuerung<br />
wird möglichst ein<br />
„natürlicher Hedge“<br />
von Zinsrisiken<br />
zwischen Krediten<br />
<strong>und</strong> Einlagen<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Aktive Portfoliozinssteuerung<br />
Durationsorientierte Refinanzierung auf Basis von realen Cashflows.<br />
Autoren:<br />
Holger Thiele,<br />
Leiter Portfoliooptimierung,<br />
Kredit Portfoliomanagement,<br />
Dresdner Bank AG.<br />
Klaus Beutel,<br />
Leiter Portfoliosteuerung<br />
Primärgeschäft, Kredit Portfoliomanagement,<br />
Strategie/Steuerung/<br />
Pricing/Optimierung Refinanzierung,<br />
Dresdner Bank AG.<br />
angestrebt. «<br />
I. Einleitung<br />
w Traditionell werden Zinsabsicherungen<br />
im Kreditgeschäft von Banken im Rahmen<br />
der Marktzinsmethode auf Basis vereinbarter<br />
Kredit /Konditionslaufzeiten <strong>und</strong> hierdurch<br />
eintretender Cashflows abgeschlossen. Bei<br />
Kreditarten, die eine vorzeitige (Teil)Tilgung<br />
erlauben, verändert das K<strong>und</strong>enverhalten<br />
das zeitliche <strong>und</strong> volumenmäßige Eintreffen<br />
der Cashflows. Dies gilt insbesondere bei Kreditarten<br />
mit sondertilgungsoptionen, aber<br />
auch bei der individuellen Inanspruchnahme<br />
von Kreditlinien. Auf Basis empirischer Informationen<br />
lassen sich Treiber für diese Verhalten<br />
identifizieren, die eine aktive (bessere)<br />
Einschätzung der Cashflows <strong>und</strong> hierdurch<br />
bessere Absicherungen erlauben.<br />
Der Bedarf hinsichtlich Verbesserung der Absicherungen<br />
ergibt sich aus einer zunehmenden<br />
Nachfrage von K<strong>und</strong>en nach Festsatzprodukten<br />
mit sondertilgungsoptionen <strong>und</strong> einer<br />
verbesserten Zinsrisikosteuerung. Aufgr<strong>und</strong> des<br />
unter den Banken herrschenden Wettbewerbs<br />
ist es oftmals nicht möglich, Absicherungskosten<br />
solcher Produkte auf Basis der traditionellen<br />
Marktzinsmethode an die K<strong>und</strong>en weiterzugeben.<br />
Insofern stehen Banken vor der Wahl, entweder<br />
auf Profitabilität zu verzichten oder neue<br />
Wege in der Absicherungsmethodik zu gehen.<br />
II. Ansatz der durationsorientierten<br />
Zinsabsicherung<br />
1. Traditionelle Marktzinsmethode auf<br />
Basis von Konditionsbindung<br />
Zu den klassischen Funktionen einer Banken<br />
Treasury gehören die Liquiditätssteuerung,<br />
das F<strong>und</strong>ing <strong>und</strong> die Abwicklung von Geldmarkt<br />
<strong>und</strong> Devisengeschäften. Erweitert<br />
wird diese Funktion vielmals um die Steuerung<br />
von Zinsrisiken <strong>und</strong> vereinzelt um eine<br />
KreditTreasury Funktion.<br />
Innerhalb der Zinsrisikosteuerung stellt die<br />
marktzinsmethode aktuell die am weitest verbreitete<br />
Form der Ermittlung fristenkongruenter<br />
Zinsabsicherungen für Kredite <strong>und</strong> Einlagen dar.<br />
Die Treasuryfunktion stellt hierbei auf Basis von<br />
Marktopportunitäten Verrechnungssätze an die<br />
einzelnen Marktbereiche. Basis für marktopportunitäten<br />
können theoretische Zinsabsicherungskosten<br />
sein – in der Praxis wird zumeist<br />
eine durchschnittliche Zinskurve in Anlehnung<br />
an den EONIA/EURIBOR/Swap gewählt.<br />
Die Verrechnungssätze wiederum bilden die<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Preisgestaltung für Kredite <strong>und</strong><br />
Einlagen gegenüber dem K<strong>und</strong>en. Im Rahmen<br />
der Zinsrisikosteuerung wird möglichst ein<br />
„natürlicher Hedge“ von Zinsrisiken zwischen<br />
Krediten <strong>und</strong> Einlagen angestrebt. Hierunter<br />
wird verstanden, dass sich Zinsrisiken aus Einlagen<br />
<strong>und</strong> Krediten in unterschiedlichen Laufzeitbändern<br />
möglichst neutralisieren sollen. Zinsrisiken<br />
ohne „natürlichen Hedge“ werden am<br />
Kapitalmarkt <strong>und</strong> damit zu tendenziell höheren<br />
Kosten abgesichert.<br />
Kredite mit variablen Zinssätzen werden i. d. R.<br />
auch entsprechend der Zinssatzbasis abgesichert.<br />
Bei Krediten mit feststehenden Zinssätzen orientiert<br />
man sich hinsichtlich der Fristigkeit von Zinsrisiken<br />
i. d. R. an der Konditionsbindung sowie der<br />
Tilgungsstruktur. Die Absicherung des Zinsrisikos<br />
erfolgt fristenkongruent für nicht vorliegende<br />
natürliche Hedges am Kapitalmarkt mittels Swap.<br />
Bei Kreditprodukten mit längerer Vertrags oder<br />
Konditionslaufzeit (Private Baufinanzierungen,<br />
Investitionsdarlehen etc.) existieren oftmals vertragliche<br />
sondertilgungsrechte (z. B. 5 bis 10%<br />
p. a.). Darüber hinaus bestehen gesetzliche Kündigungsrechte<br />
nach § 489 BGB, wonach K<strong>und</strong>en<br />
zehn Jahre nach Kreditbereitstellung mit einer<br />
Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen<br />
können. Die Absicherung des Zinsrisikos dieser<br />
vertraglichen bzw. gesetzlichen Tilgungsrechte<br />
erfolgt meist durch Swaptions. Hierfür können<br />
über die Zinsabsicherungskosten mittels Swap<br />
hinaus zusätzliche Kosten entstehen.
Becker / Berndt / Klein (Hrsg.)<br />
Bearbeitungs- <strong>und</strong> Prüfungsleitfäden<br />
Prozesse prüfen · Risiken vermeiden · Fehler aufdecken<br />
� Handlungsempfehlungen ableiten<br />
Bearbeitungs- <strong>und</strong> Prüfungsleitfaden<br />
Wertpapier-Compliance:<br />
Risikoorientierte Ausgestaltung der Compliance-Organisation<br />
<strong>und</strong> Wohlverhaltensregeln<br />
Prozesse prüfen · Risiken vermeiden · Fehler aufdecken<br />
� Handlungsempfehlungen ableiten<br />
Becker / Berndt / Klein (Hrsg.)<br />
Hahn<br />
Schmitt<br />
Scholz<br />
Sinning<br />
Stumpf<br />
Rainer Hahn<br />
Teamleiter Zentralbereich Revision<br />
Nassauische Sparkasse, Wiesbaden<br />
Mathias Schmitt<br />
Bereichsleiter Interne Revision<br />
VR Bank Rhein-Neckar eG,<br />
Mannheim<br />
Dietmar Stumpf<br />
Head of Central Compliance<br />
Group Compliance/Compliance Advisory<br />
Commerzbank AG, Frankfurt<br />
Karin Sinning<br />
Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin<br />
Advisory Services/Financial Services<br />
Ernst & Young AG<br />
Bearbeitungs- <strong>und</strong> Prüfungsleitfaden<br />
Risikobasierte Geldwäscheprävention:<br />
Erleichterungen <strong>und</strong> Verschärfungen<br />
gegenüber Sicherungsmaßnahmen &<br />
K<strong>und</strong>ensorgfaltspflichten<br />
Finanz Colloquium<br />
Heidelberg<br />
Prozesse prüfen · Risiken vermeiden · Fehler aufdecken<br />
� Handlungsempfehlungen ableiten<br />
Becker / Berndt / Klein (Hrsg.)<br />
Meierhöfer<br />
Meyer im Hagen<br />
Plaumann-Ewerdwalbesloh<br />
Stanke<br />
Finanz Colloquium<br />
Heidelberg<br />
Jan Hendrik Meyer im Hagen<br />
Bereichsleiter Interne Revision<br />
Sparkasse Detmold<br />
Ulli Stanke<br />
Teamleiter Zentralbereich Revision<br />
Nassauische Sparkasse, Wiesbaden<br />
Volker Meierhöfer<br />
Geldwäschebeauftragter<br />
Sparkasse Neuss<br />
Michael Plaumann-Ewerdwalbesloh<br />
Partner,<br />
Advisory Services/ Financial Services<br />
Ernst & Young AG<br />
Wertpapier-Compliance<br />
Risikoorientierte Ausgestaltung der<br />
Compliance-Organisation <strong>und</strong> Wohlverhaltensregeln<br />
Monika Scholz<br />
Wirtschaftsprüferin /Steuerberaterin<br />
Advisory Services/Financial Services<br />
Ernst & Young AG<br />
Mit Inkrafttreten des neu gefassten<br />
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)<br />
wurde insbesondere Abschnitt 6 des<br />
WpHG sowie die ergänzende Wertpapierdienstleistungs-,<br />
Verhaltens- <strong>und</strong><br />
Organisationsverordnung (WpDVerOV)<br />
mit § 25a KWG <strong>und</strong> dessen Konkretisierung<br />
in Form der MaRisk red<strong>und</strong>anzfrei<br />
miteinander verknüpft. Bei dieser<br />
Gelegenheit wurden sowohl die Compliance-Richtlinie<br />
als auch die „alten“<br />
Mitarbeiter-Leitsätze zugunsten einer<br />
stärker risikobasierten Ausprägung der<br />
Compliance-Organisation aufgehoben.<br />
Mit Inkrafttreten des novellierten<br />
Geldwäschegesetzes (GwG) Ende August<br />
2008 wurde den Kreditinstituten in<br />
Abstimmung zwischen der Bankenaufsicht<br />
<strong>und</strong> dem Zentralen Kreditausschuss<br />
(ZKA) zur Implementierung des neuen<br />
Regelwerks ein 9-monatiger Übergangszeitraum<br />
zugestanden. Am 17. Dezember<br />
2008 hatte sich der ZKA gemeinsam mit<br />
dem B<strong>und</strong>esfinanzministerium (BMF)<br />
<strong>und</strong> der BaFin (Geldwäscheaufsicht)<br />
darauf verständigt, ergänzende Auslegungs-<br />
<strong>und</strong> Anwendungshinweise zu den<br />
gesetzlichen Regelungen aus GwG <strong>und</strong><br />
Kreditwesengesetz (KWG) abzustimmen.<br />
Mehr Risikoorientierung bedeutet<br />
größere Ermessensspielräume aber auch<br />
eine stärkerer Unsicherheit bei der Auslegung<br />
der Vorschriften. So sind z. B. die<br />
Regelungen aus § 33b WpHG zur Überwachung<br />
von Mitarbeitergeschäften zu<br />
unspezifisch gewesen, so dass die BaFin<br />
(Wertpapieraufsicht) mit ihrem R<strong>und</strong>schreiben<br />
8/2008 eine Konkretisierung<br />
der Überwachungspflichten herbeigeführt<br />
hat. Mit weiteren R<strong>und</strong>schreiben (z. B.<br />
in Bezug auf die Gestaltung <strong>und</strong> Inhalte<br />
von Werbemitteilungen) ist zu rechnen.<br />
Die Prüfung <strong>und</strong> Beurteilung der<br />
risikoorientierten Ausgestaltung<br />
von Wertpapier-Compliance mithilfe<br />
erläuternder Prüffelder <strong>und</strong> Checklisten<br />
steht im Mittelpunkt dieses Bearbeitungs-<br />
<strong>und</strong> Prüfungsleitfadens.<br />
Obwohl darin einige Probleme geklärt<br />
werden konnten, existieren weiterhin<br />
offene Zweifelsfragen. Diese sollen in<br />
den endgültigen ZKA-Industriestandards<br />
geregelt werden, die voraussichtlich<br />
Mitte des Jahres 2009 veröffentlicht<br />
werden.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> steht die<br />
Prüfung <strong>und</strong> Beurteilung der risikoorientierten<br />
Ausgestaltung der Geldwäscheprävention<br />
mithilfe erläuternder<br />
Prüffelder <strong>und</strong> Checklisten im Mittelpunkt<br />
des Bearbeitungs- <strong>und</strong> Prüfungsleitfadens.<br />
Im Einführungskapitel stellt<br />
ein Geldwäschebeauftragter aus seiner<br />
Finanz Colloquium<br />
Heidelberg<br />
Stand: 15.06.2009<br />
Erscheinungstermin: 30.07.2009<br />
Umfang: ca. 280 Seiten<br />
Preis: € 59,–<br />
Leitfaden im Abo: € 47,20<br />
ISBN: 978-3-940976-01-7<br />
Zum Einstieg stellt ein (betroffener)<br />
Compliance-Beauftragter aus seiner<br />
Sicht den risikobasierten Überwachungsansatz<br />
im Rahmen des internen<br />
Kontrollsystems (IKS) dar. Im Hauptteil<br />
erörtern zwei interne Revisoren<br />
zielführende Prüffelder zur Beurteilung<br />
der Einhaltung mitarbeiterbezogener<br />
Organisations- <strong>und</strong> Compliance-Anforderungen<br />
sowie k<strong>und</strong>enbezogener<br />
Wohlverhaltenspflichten. Abschließend<br />
werden künftige Prüfungsgebiete des<br />
externen (Jahresabschluss-)Prüfers zur<br />
Überprüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts<br />
gemäß § 36 WpHG unter<br />
Berücksichtigung der Neufassung von<br />
WpDPV <strong>und</strong> IDW EPS 521 vorgestellt.<br />
Sicht den risikobasierten Überwachungsansatz<br />
im Rahmen des internen<br />
Kontrollsystems (IKS) dar. Im Hauptteil<br />
erörtern zwei interne Revisoren Prüfungsfelder<br />
zur Beurteilung der Erleichterungen<br />
<strong>und</strong> Verschärfungen bzgl.<br />
interner Sicherungsmaßnahmen <strong>und</strong><br />
K<strong>und</strong>ensorgfaltspflichten. Im abschließenden<br />
Kapitel behandelt ein externer<br />
Prüfer ausgewählte Prüfungsfelder zur<br />
risikoorientierten Beurteilung der Anti-<br />
Geldwäsche-Organisation <strong>und</strong> der neuen<br />
k<strong>und</strong>enbezogenen Sorgfaltspflichten.<br />
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282<br />
Beitrag<br />
» Die Absicherung<br />
des Zinsrisikos<br />
der besonderen<br />
Tilgungsrechte<br />
erfolgt meist über<br />
teuere Swaptions. «<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Abbildung 1: Zusammensetzung der<br />
K<strong>und</strong>enkondition<br />
K<strong>und</strong>enkonditionen<br />
Marge<br />
F<strong>und</strong>ingkosten, Risikokosten,<br />
Kapitalkosten, Bearbeitungskosten,<br />
Gewinnmarge<br />
Sondertilgungsrechte für K<strong>und</strong>en sind generell<br />
mit erhöhten Absicherungskosten verb<strong>und</strong>en,<br />
wenn das Zinsrisiko hieraus ebenfalls<br />
fristenkongruent abgesichert werden soll. Aufgr<strong>und</strong><br />
des insbesondere im Privatk<strong>und</strong>engeschäft<br />
herrschenden Wettbewerbs können die<br />
erhöhten Absicherungskosten nur teilweise in<br />
der Marge an K<strong>und</strong>en (vgl. Abb. 1) weitergegeben<br />
werden. Dadurch verringert sich tendenziell<br />
die Profitabilität dieser Geschäfte <strong>und</strong> des<br />
Geschäftsfelds für die Bank. Einige Institute<br />
bieten Sondertilgungsrechte standardmäßig<br />
als Bestandteil ihrer Kreditprodukte an. Losgelöst<br />
von der tatsächlichen Nutzung der jeweiligen<br />
Sondertilgungsrechte seitens der K<strong>und</strong>en<br />
müssen Absicherungskosten auch für diejenigen<br />
Kredite aufgewendet werden, die im Verlauf<br />
nicht sondergetilgt werden.<br />
Im Rahmen der Sondertilgungsmöglichkeiten<br />
entstehen zudem in der Zinsrisikosteuerung<br />
der Treasury implizite Zinsrisiken durch die<br />
primäre Orientierung der Zinsrisikosteuerung<br />
an der Konditionsbindung. Die fristenkongruente<br />
Konditionsbindung im Rahmen der traditionellen<br />
Marktzinsmethode unterstellt implizit,<br />
dass diese mit dem tatsächlichen K<strong>und</strong>enverhalten<br />
identisch ist. Diese Annahme trifft<br />
jedoch in der Praxis in der Mehrzahl der Fälle<br />
nicht zu. Es erfolgen z. B. Rückzahlungen aufgr<strong>und</strong><br />
von Objektverkäufen, vorzeitigen Ablösungen<br />
bzw. Sondertilgungen aus Kulanz etc.<br />
Dies bedeutet, dass die tatsächlichen Cashflows<br />
<strong>und</strong> damit die Zinsstruktur ex post von<br />
derjenigen auf Basis der Konditionsbindung<br />
<strong>und</strong> anfänglicher Tilgungsstruktur (ex ante)<br />
abweicht. Diese Abweichungen könnten sich<br />
+<br />
Zinsabsicherungskosten<br />
Swaptions, u.ä.<br />
+<br />
„Benchmark”-Zinssatz<br />
EONIA/EURIBOR/SWAP<br />
im Zeitverlauf idealerweise ausgleichen, ein<br />
Zinsrisiko besteht in der Zwischenzeit dennoch.<br />
Wenn z. B. spezifische Sondertilgungsmöglichkeiten<br />
nicht genutzt werden, verändern sich die<br />
Cashflows für die Restlaufzeit, <strong>und</strong> wenn vorzeitig<br />
Kreditbeträge zurückgezahlt werden,<br />
zielen Absicherungen ins Leere.<br />
2. Weiterentwicklung der Marktzinsmethode<br />
um das K<strong>und</strong>enverhalten<br />
Die Erkenntnis, dass angenommenes <strong>und</strong> tatsächlich<br />
eintretendes K<strong>und</strong>enverhalten in der<br />
Praxis meist differieren, legt den Schluss nahe,<br />
dass durch Abbildung des tatsächlichen K<strong>und</strong>enverhaltens<br />
eine genauere Zinsrisikosteuerung<br />
möglich ist. Hierbei sind künftige, von der<br />
anfänglichen Tilgungsstruktur abweichende,<br />
Sondertilgungen bei der Zinsabsicherung zu<br />
berücksichtigen.<br />
Die erwarteten künftigen Sondertilgungen<br />
führen zu einer gegenüber der anfänglichen<br />
Tilgungsstruktur schnelleren Rückzahlung<br />
des Kredits <strong>und</strong> damit einer verkürzten Laufzeit<br />
im Zinsrisikoprofil. Die Zinsabsicherung<br />
muss dann aufgr<strong>und</strong> des neuen Risikoprofils<br />
fristenkongruent <strong>und</strong> damit ebenfalls verkürzt<br />
erfolgen. Die Marktzinsmethode wird somit zu<br />
einer durationsorientierten Zinsabsicherung<br />
auf Basis des erwarteten Tilgungsverhaltens<br />
von K<strong>und</strong>en weiterentwickelt. Die realen Cashflows<br />
der Kredite determinieren in diesem Fall<br />
diese Weiterentwicklung.<br />
Durch die durationsorientierte Zinsabsicherung<br />
kommt es neben einer genaueren Zinsrisikosteuerung<br />
bei normalsteiler Zinskurve zu<br />
insgesamt geringeren Absicherungskosten, da<br />
Zinsen für kürzere Laufzeiten geringer sind als<br />
für längere – umgekehrt bei einer inversen<br />
Zinsstrukturkurve. Zusätzlich sind keine Absicherungskosten<br />
in Form von Kosten für Swaptions<br />
für vertragliche oder gesetzliche Sondertilgungsrechte<br />
erforderlich, da diese bereits im<br />
(durationsorientierten) Zinsrisikoprofil einkalkuliert<br />
sind.<br />
Die durationsorientierte Zinsabsicherung erlaubt<br />
insofern eine Verfeinerung der Fristenkongruenz<br />
im Rahmen der Marktzinsmethode.<br />
Anstelle der herkömmlichen Konditionsbindung<br />
tritt die durch K<strong>und</strong>enverhalten gespiegelte<br />
Konditionsannahme.
Unterschiede im Tilgungsverlauf werden<br />
durch K<strong>und</strong>enverhalten beeinflusst (vgl.<br />
Abb. 2).<br />
Die durch durationsorientierte Zinsabsicherung<br />
erzielbaren Kostenreduzierungen<br />
können zur Erhöhung der Profitabilität entsprechender<br />
Produkte bzw. Stellung von<br />
attraktiven K<strong>und</strong>enkonditionen verwendet<br />
werden. Ein teilweiser bis kompletter<br />
Ausgleich für nicht durchholbare Zinsabsicherungskosten<br />
ist somit möglich. Den<br />
Kostenreduzierungen steht aber auch ein<br />
Modellrisiko hinsichtlich der prognosegüte<br />
Abbildung 2: Tilgungsverläufe<br />
Inanspruchnahme<br />
0<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Jahre<br />
planmäßiger<br />
Tilgungsverlauf<br />
tatsächlicher<br />
Tilgungsverlauf<br />
des erwarteten sondertilgungsverhaltens<br />
gegenüber. Das Risiko besteht in einer Fehleinschätzung<br />
des K<strong>und</strong>enverhaltens <strong>und</strong><br />
einer dadurch nachträglich notwendigen<br />
Anpassung des Zinsrisikoprofils. Ein Überschätzen<br />
von zukünftigen Tilgungen führt<br />
dazu, dass der angenommene modellartige<br />
Tilgungsverlauf steiler ist als die eintretenden<br />
Cashflows <strong>und</strong> umgekehrt. Beide Seiten<br />
können zu unterschiedlichen Effekten im<br />
Zinsrisiko der Bank führen, je nachdem, wie<br />
sich die Zinsen entwickeln. Es ist daher notwendig,<br />
die Prognosegüte der realen Cashflows<br />
auf ein hohes Niveau zu heben.<br />
Bei der Analyse der möglichen Treiber des<br />
sondertilgungsverhaltens ist auf möglichst<br />
lange Zeitreihen <strong>und</strong> konsistente Daten zu<br />
achten. Hinsichtlich der Prognosegüte ist<br />
diese am höchsten, wenn Kohorten gebildet<br />
werden, da dann einzelne Tilgungsprofile<br />
nachvollziehbar werden. Hierbei ist ebenfalls<br />
auf einen ausreichend großen Datenbestand<br />
zu achten, um statistische Messmethoden<br />
anwenden zu können <strong>und</strong> nicht Expertenschätzungen<br />
zu nutzen. Die Kohorten wiederum<br />
werden nach Kreditcharakteristika<br />
wie Alter des Kredits (Seasoning), Laufzeit<br />
des Kredits, Nominalvolumen, Besicherungen,<br />
regelmäßigen Tilgungen <strong>und</strong> bereits<br />
erfolgten Sondertilgungen untersucht.<br />
Ebenfalls sollten k<strong>und</strong>enspezifische Charakteristika<br />
wie Ausbildung, Familiengröße<br />
(Anzahl im Haushalt lebender Erwachsener),<br />
Alter, Ort, bzw. Region, Einkommen <strong>und</strong><br />
Rating oder Scoringergebnis berücksichtigt<br />
werden. Neben diesen am Kredit orientierten<br />
Variablen sollten natürlich auch makroökonomische<br />
Faktoren untersucht werden. Hierbei<br />
sind offensichtliche mögliche Einflüsse<br />
wie Höhe des Zinsniveaus, Verlauf der Zinskurve,<br />
Spreaddifferenzen zwischen z. B. B<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong> Kredit oder Einalgen <strong>und</strong> Kreditzinsen,<br />
Arbeitslosenquote, Hauspreis oder Lebenshaltungskostenindizes,<br />
BIPÄnderungen <strong>und</strong><br />
Veränderungen in der Inflationsrate zu berücksichtigen.<br />
Bei den Analysen sollten auch saisonale<br />
Effekte bzw. Verteilungen über die<br />
Monate/Quartale berücksichtigt werden.<br />
3. Prognosemodell durationsorientierte<br />
Zinsabsicherung<br />
Die Prognose des Sondertilgungsverhaltens<br />
von K<strong>und</strong>en ist zentraler Bestandteil der<br />
durationsorientierten Zinsabsicherung. Dabei<br />
nehmen Prognosegüte <strong>und</strong> Änderungen des<br />
Zinsniveaus Einfluss auf den Vorteil des Zinsabsicherungsmodells.<br />
Falls das Sondertilgungsverhalten<br />
korrekt prognostiziert wird, treten<br />
die Kostenvorteile der durationsorientierten<br />
Zinsabsicherung unabhängig von eventuellen<br />
Änderungen des Zinsniveaus ein. Bei Abweichungen<br />
zwischen prognostiziertem <strong>und</strong> tatsächlichem<br />
Sondertilgungsverhalten können<br />
sich die Kostenvorteile in Abhängigkeit vom<br />
aktuellen Zinsniveau erhöhen oder reduzieren<br />
(vgl. Abb. 3).<br />
Das Sondertilgungsverhalten ist für die<br />
vereinbarte Konditionsbindung (z. B. zehn<br />
Jahre) zum Zeitpunkt des Neugeschäftsabschlusses<br />
durch ein Prognosemodell zu<br />
schätzen. Dabei sind mögliche Einflussfaktoren<br />
auf das Sondertilgungsverhalten<br />
auf Basis von Datenhistorien zu analy<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Durch Abbildung<br />
des tatsächlichen<br />
K<strong>und</strong>enverhaltens<br />
ist eine genauere<br />
Zinsrisikosteuerung<br />
möglich. «<br />
283
284<br />
Beitrag<br />
» Auf Basis einer<br />
Kombination aus<br />
Prognosemodell<br />
mittels vorhandener<br />
empirischer Daten<br />
<strong>und</strong> die Schwan<br />
kungsbreite des<br />
Modellrisikos minimini mierenderProdukt merkmale wird<br />
ein Startmodell<br />
definiert <strong>und</strong> auf<br />
dessen Gr<strong>und</strong>lage<br />
Zinsabsicherung<br />
betrieben. «<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Abbildung 3: Darstellung der Effekte aus<br />
Zinskurvenänderungen auf das Prognosemodell<br />
Höhere<br />
Tilgung<br />
Analoge<br />
Prognosen<br />
Niedrige<br />
Tilgung<br />
Effekte auf Ertragsvorteil<br />
0 – ++<br />
Steilere<br />
Zinskurve<br />
Ertragsvorteile<br />
++ + –– ++<br />
Inverse<br />
Zinskurve<br />
Shift<br />
+ +<br />
+ = höhere Ertragsvorteil<br />
0 = Ertragsvorteil gem. Annahme<br />
– = geringerer Ertragsvorteil<br />
sieren. Insbesondere ist zu untersuchen,<br />
inwieweit sich K<strong>und</strong>en rational hinsichtlich<br />
Zinsentwicklungen verhalten; d. h., tilgen<br />
K<strong>und</strong>en nur dann, wenn die aktuellen Marktzinsen<br />
unter dem ursprünglich vereinbarten<br />
Kreditzins liegen oder gibt es andere bzw.<br />
weitere Einflussfaktoren wie z. B. die individuelle<br />
Liquiditätssituation oder konjunkturelle<br />
Entwicklungen.<br />
I. d. R. sind in den Banken nur begrenzte Datenhistorien<br />
hinsichtlich des Sondertilgungsverhaltens<br />
vorhanden. Dies ist insbesondere<br />
damit zu begründen, dass entsprechende<br />
Produkte mit Sondertilgungsmöglichkeit<br />
erst seit wenigen Jahren in der Breite angeboten<br />
werden. Insofern wird die Analyse dieser<br />
Daten nur mit qualitativen Einschränkungen<br />
möglich sein. Daher ist es sinnvoll, durch Produktmerkmale<br />
wie z. B. eine maximale Sondertilgung<br />
pro Jahr (z. B. 5%) die Bandbreite<br />
des möglichen Sondertilgungsverhaltens von<br />
K<strong>und</strong>en einzugrenzen. Im Zusammenwirken<br />
mit den Erkenntnissen aus der Analyse der<br />
historischen Daten lassen sich somit Abweichungen<br />
vom prognostizierten Tilgungsverhalten<br />
möglichst gering halten. Dies führt<br />
tendenziell zu einer geringeren Schwankungsbreite<br />
des Modellrisikos.<br />
Auf Basis einer Kombination aus prognosemodell<br />
mittels vorhandener empirischer<br />
Daten <strong>und</strong> der die schwankungsbreite<br />
des modellrisikos minimierender produktmerkmale<br />
wird ein Startmodell definiert. Auf<br />
Gr<strong>und</strong>lage des Startmodells wird die Zinsabsicherung<br />
betrieben. Es erfolgt anschließend<br />
––<br />
Shift<br />
– –<br />
ein fortwährender Abgleich zwischen prognostizierten<br />
<strong>und</strong> tatsächlich eintretenden<br />
Sondertilgungen. Auf Basis dieser neuen<br />
Erkenntnisse wird periodisch (z. B. jährlich)<br />
eine Rekalibrierung des Prognosemodells<br />
vorgenommen.<br />
Unter Umständen ist dann die Zinsabsicherung<br />
für entsprechende Neugeschäfte anzupassen.<br />
Durch einen revolvierenden Prozess<br />
erfolgt über Zeit eine Erhöhung der Qualität<br />
des Prognosemodells <strong>und</strong> damit eine<br />
Annährung zwischen prognostiziertem <strong>und</strong><br />
tatsächlichem Tilgungsverhalten auf Portfolioebene.<br />
Durch Verbesserung der Prognosegüte<br />
kann die im Startmodell vorgenommene<br />
Einschränkung der Produktmerkmale<br />
sukzessive reduziert werden.<br />
Im Rahmen der Analysen wurde hinsichtlich<br />
des Tilgungsverhaltens im Baufinanzierungsbereich<br />
insbesondere bezüglich des Seasonings<br />
der Baufinanzierungen eine hohe prognosegüte<br />
festgestellt. Hieraus konnte eine<br />
spezifische Tilgungskurve abgeleitet werden,<br />
welche in der durationsorientierten Refinanzierung<br />
inzwischen berücksichtigt wurde.<br />
Weitere Parameter werden laufend mit<br />
einbezogen, um eine noch höhere Prognosegüte<br />
zu erreichen. Bereits aufgr<strong>und</strong> der ersten<br />
Annahme ist allerdings der Barwertvorteil der<br />
Methode zu messen. Mithilfe der durationsorientierten<br />
Refinanzierung kann das k<strong>und</strong>enspezifische<br />
Tilgungsverhalten optimiert<br />
in die Zinsrisikosteuerung eingehen.<br />
III. Zusammenfassung<br />
<strong>und</strong> Ausblick<br />
Die Fortentwicklung der Marktzinsmethode auf<br />
Basis einer durationsorientierten Zinsabsicherung<br />
birgt viele Vorteile aus Sicht einer Bank<br />
– insbesondere können Produkte kosteneffizient<br />
gestaltet werden <strong>und</strong> das Zinsrisiko reduziert<br />
werden.<br />
Auch für Produkte mit kürzeren Konditionsbindungen<br />
kann die Analyse des Tilgungsverhaltens<br />
eine Verbesserung des Zinsrisikos<br />
der Bank bedeuten. Je kürzer jedoch<br />
die Zinsbindung der Produkte, desto geringer<br />
wird der Effekt auf die Zinsrisikosteuerung<br />
sein. £
prAXIsTIpps<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Sammeln Sie zunächst möglichst konsistente Daten zu Tilgungen.<br />
Nutzen Sie zur Ermittlung des K<strong>und</strong>enverhaltens möglichst statistische Verfahren,<br />
um Treiber zu identifizieren.<br />
Analysieren Sie auch irrationale Treiber hinsichtlich ihrer Prognosegüte.<br />
Überprüfen Sie laufend das Modell, um die Prognosegüte ständig zu verbessern.<br />
Bauen Sie das Modell auf andere Produktbereiche aus – auch die Passivseite<br />
können Sie einbeziehen.<br />
������������ ���� ����� ���� ������������ ���� �������� ���<br />
����������������������������������������������������<br />
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06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Datum 2. Unterschrift<br />
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Firma (bitte nur bei Firmenanschrift angeben)<br />
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Treiber des Sonder<br />
tilgungsverhaltens<br />
ist auf möglichst<br />
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<strong>und</strong> konsistente<br />
Daten zu achten. «<br />
E-Mail Geburtsdatum<br />
Datum 1. Unterschrift<br />
Unsere Vertrauensgarantie:<br />
Mir ist bekannt, dass ich diese Bestellung innerhalb der folgenden zwei Wochen ohne Begründung bei der Fachverlag<br />
der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH (AG Düsseldorf, HRB 30329), K<strong>und</strong>enservice, Kasernenstraße 67,<br />
40213 Düsseldorf, schriftlich per Datenträger (Postkarte, Brief etc.) widerrufen kann. Zur Fristwahrung genügt<br />
die rechtzeitige Absendung. Dies bestätige ich mit meiner 2. Unterschrift.<br />
285
286<br />
Beitrag<br />
» Einen anstrengenden<br />
Weg klar<br />
zu benennen, führt<br />
dazu, dass die<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Talent Management:<br />
Best Practice<br />
Nachwuchsführungskräfte entwickeln – Erfahrungsbericht aus einem<br />
konkreten Projekt.<br />
Autorin:<br />
Gabriele Herdin, Management<br />
Training, selbstständige Trainerin<br />
<strong>und</strong> freie Personalentwicklerin<br />
für die Volksbank Mittweida.<br />
Belastung subjektiv<br />
nicht als so schwer<br />
wiegendwahrgenommen wird. «<br />
I. Einleitung<br />
w Die Volksbank Mittweida eG hat 2005<br />
ein Nachwuchsförderungsprogramm ausgeschrieben<br />
<strong>und</strong> gestartet, mit dem Ziel, ihre<br />
Lückenrisiken (quantitatives <strong>und</strong> qualitatives<br />
Potenzialrisiko) zu minimieren. Dem vorausberechneten<br />
Führungskräftemangel entgegenzuwirken<br />
<strong>und</strong> ein hohes Qualifikationsniveau<br />
zu verankern, war dem Vorstand<br />
besonders wichtig. Die Bank hatte zu dieser<br />
Zeit ihre Vision <strong>und</strong> ihre Ziele mit einer neuen<br />
Strategie verb<strong>und</strong>en. Die Vision – „innovativ<br />
– erfolgreich – führend“ wurde auch in<br />
die Balance score Card eingeb<strong>und</strong>en, indem<br />
zu den gängigen Komponenten Mitarbeiter,<br />
Prozess, K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Finanzen, die Komponente<br />
„Innovation“ eingefügt wurde. Daraus<br />
sowie aus einer Mitarbeiterbefragung ergab<br />
sich die Ableitung der Anforderungsprofile<br />
der Stellen. Zusätzlich formulierte der Vorstand<br />
ein weiteres Ziel: „Zügig entscheidungsreife<br />
Vorlagen erhalten ohne Rückdelegierung<br />
der Verantwortung“.<br />
Daraus wurde offensichtlich, in welchen<br />
Bereichen junge engagierte Mitarbeiter befähigt<br />
werden sollten. Eine Weiterbildungsreihe<br />
über zweieinhalb Jahre wurde konzipiert,<br />
die als Maxime hatte, die Teilnehmer<br />
nach dem Wissens <strong>und</strong> Erfahrungsinput zum<br />
Handeln zu bringen. Die Entwicklung von<br />
Kompetenzen, die für die innovative Gestaltung<br />
einer Bank notwendig sind, stand im<br />
Vordergr<strong>und</strong>. Trainings, EchtProjekte <strong>und</strong><br />
JobRotation bilden die Kernstücke der Maßnahme,<br />
die von den Teilnehmern durchlaufen<br />
wurden. Als Ergebnis hatte die Bank<br />
erfolgreiche, qualifizierte Teilnehmer, sofort<br />
umsetzbare Projekte, mehrere Innovationspreise<br />
<strong>und</strong> ist als Bank des Jahres 2008 ausgezeichnet<br />
worden!<br />
II. Maßnahmen im Talent<br />
Managementprogramm<br />
1. Startphase<br />
a) Ausschreibung<br />
effizienz wird an der Weitervermittlung<br />
<strong>und</strong> umsetzung des erworbenen Wissens<br />
gemessen. „Chancen nutzen – Herausforderungen<br />
meistern – Perspektiven erhalten“, so<br />
oder ähnlich muss das Motto sein, das mögliche<br />
Teilnehmer auf die Mehrbelastung offen<br />
anspricht <strong>und</strong> sie gleichzeitig motiviert, ihre<br />
Chance zu nutzen. Einen anstrengenden Weg<br />
klar zu benennen, führt dazu, dass die Belastung<br />
subjektiv nicht als so schwerwiegend<br />
wahrgenommen wird.<br />
Ein Antrag zur Aufnahme in das Programm<br />
(vgl. Abb. 1) fördert den Austausch zwischen<br />
der Führungskraft <strong>und</strong> dem Weiterbildungsinteressenten.<br />
Die erste Phase der Reflexion<br />
ist gegeben. Die Führungskraft formuliert<br />
eine strukturierte Stellungnahme im Hinblick<br />
auf die vereinbarten Ziele. Die Unterstützung<br />
durch die Führungskraft während der Qualifikationsmaßnahme<br />
ist dadurch gegeben.<br />
b) Auftaktveranstaltung<br />
Jeder Teilnehmer braucht eine Übersicht<br />
mit Aufgaben <strong>und</strong> Terminen. Erwartungen<br />
müssen gegenseitig geklärt <strong>und</strong> Regeln<br />
gemeinsam aufgestellt werden. Gerade in<br />
dieser euphorischen Anfangsstimmung ist<br />
eine Trainingsübung sehr spannend: Lassen<br />
Sie die Teilnehmer die Übung machen, bei<br />
der sie Bambusstecken gemeinsam auf den<br />
Fingern zum Boden balancieren müssen. Die<br />
Auswertung kann z. B. folgendermaßen aussehen:<br />
„Wir hatten gerade gemeinsam Regeln
im Umgang miteinander vereinbart. War es für<br />
Sie einfach, diese einzuhalten? Konnten Sie<br />
die Regeln einhalten? Wer ist denn eigentlich<br />
Schuld am Ergebnis der Aufgabe?“ Mit einem<br />
leichten Augenzwinkern sollen die Teilnehmer<br />
erkennen, dass ihre guten Vorsätze nicht so<br />
einfach zu verankern sind. Deswegen sollten<br />
alle darüber diskutieren, „Was könnte uns<br />
davon abhalten unsere Vorsätze umzusetzen?<br />
Was tun wir dann? Wie gehen wir<br />
damit um?“<br />
2. Module<br />
a) Trainings<br />
Wichtiger Bestandteil des Programms sind<br />
Trainings, mittels derer das unternehmerische,<br />
kreative Denken <strong>und</strong> innovative Handeln<br />
der Teilnehmer gestärkt <strong>und</strong> gefördert<br />
wird. Folgende Themen sollten alle Teilnehmer<br />
absolvieren: Zeit- <strong>und</strong> selbstmanage-<br />
emotion banking ®<br />
graphics by<br />
STRATEgIE. BERATUNg. INNOVATIVES MARKETINg.<br />
ment zum Einstieg in das Programm, um den<br />
Durchlauf der Maßnahme für sich planen zu<br />
können <strong>und</strong> Prioritäten für sich zu setzen.<br />
Um sofort einsatzbereit für das begleitende<br />
Echtprojekt zu sein, schließt daran das Thema<br />
projektmanagement an. Regeln der Projektarbeit<br />
nach DIN werden erlernt <strong>und</strong> Übungen<br />
dazu „erlebt“. Legotürme werden konstruiert,<br />
danach zeigt der „Auftraggeber“ die Kosten<br />
auf, die durch Fehler entstehen, wenn sich<br />
Teilnehmer nicht an die Projektvereinbarung<br />
halten.<br />
Kommunikationstraining <strong>und</strong> Training<br />
zu Konfliktmanagement sind genau in der<br />
Anfangsphase der Echtprojekte sinnvoll.<br />
Dort kommt es auf die Qualität der Kommunikation<br />
ganz besonders an. Haben sich Auftraggeber<br />
<strong>und</strong> Projektgruppe wirklich „richtig“<br />
verstanden? Haben alle Beteiligten das<br />
gleiche Bild vom Ziel? Haben die Projektteilnehmer<br />
einen Weg gef<strong>und</strong>en, ihre Unsicher<br />
victor<br />
McGyver für Banken<br />
In Ihrer Bank wird leidenschaftlich diskutiert, aber nicht gehandelt?<br />
Jeder sieht die Bäume, aber nicht den Wald? Jeder hat recht <strong>und</strong><br />
doch sind alle anderer Meinung? Sie brauchen Fakten, nicht<br />
Behauptungen? Sie suchen Klarheit, nicht Vermutungen?<br />
victor kann Ihnen helfen, denn er ist Ihr flexibler Partner<br />
für erfolgreiches Management! Ein echter MacGyver. Ein<br />
Schweizer Taschenmesser. Eine eierlegende Wollmilchsau. OK.<br />
Das geht zu weit, aber Fakt ist: victor kann viel. Sehr viel.<br />
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VICTOR 2009 NUTZEN<br />
Beitrag
288<br />
Beitrag<br />
» Die zu erlernendenKreativitätstechniken<br />
müssen<br />
den Nutzbarkeitstest<br />
bestehen, um<br />
später in der Praxis<br />
auch angewendet<br />
zu werden. «<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
heiten zu klären? Es soll eine Kultur der Offenheit<br />
etabliert werden. Allein die Erkenntnis der<br />
Teilnehmer, dass der andere ähnliche Sorgen<br />
oder sogar Ängste hat, führt zu mehr Selbstbewusstsein<br />
<strong>und</strong> damit zu einer höheren<br />
Handlungsfähigkeit.<br />
Diese neu „erlernte“ Offenheit wird nun gleich<br />
wieder trainiert, denn der nächste Weiterbildungsschritt<br />
ist ein Kreativitätstraining, das<br />
mittels Szenariotechnnik <strong>und</strong> Outdoortraining<br />
die Teilnehmer befähigt, neue Blickwinkel<br />
bei der Lösungssuche zu einzunehmen.<br />
Dazu werden günstigster weise vorab von<br />
Abteilungen Aufgaben abgefragt, die einer<br />
kreativen Bearbeitung bedürfen. Ideensammlungen,<br />
Vorschläge, Veränderungen <strong>und</strong> Entscheidungsbegründungen<br />
werden von den<br />
Teilnehmern an die „Auftraggeber“ aus dem<br />
Seminar zurückgeliefert. Solche Aufgaben<br />
können sein: Aktionen für den „Jugendmarkt“<br />
erfinden oder Ideen für die nächste K<strong>und</strong>enveranstaltung<br />
entwickeln? Die zu erlernenden Kreativitätstechniken<br />
müssen den Nutzbarkeitstest<br />
bestehen, um später in der Praxis auch<br />
angewendet zu werden. Im Fall der eingangs<br />
beschriebenen Bank wurde dadurch der Startschuss<br />
für ein funktionierendes Zukunftsmanagement<br />
gegeben.<br />
Abbildung 1: Übersicht der Maßnahmen<br />
Abschluss<br />
Prüfung, Evalution,<br />
Film<br />
Flankierende<br />
Maßnahmen<br />
Kaminabende mit<br />
Vorstand<br />
Job-Rotation<br />
mit gegenseitigem<br />
Feedback<br />
Ausschreibung<br />
Ziel, Chancen +<br />
Belastung aufzeigen<br />
b) Echt-Projekte – direkter Bezug<br />
zur Realität<br />
„Entscheidungen zu üben, ist schwierig. Folgen<br />
von Entscheidungen abschätzen lernen, das<br />
passiert in der Realität“, weiß der Vorstand. Die<br />
vermittelten Gr<strong>und</strong>techniken <strong>und</strong> fertigkeiten<br />
werden deshalb sofort in Echtprojekten „nebenbei"<br />
überprüft <strong>und</strong> reflektiert. Die Projekte geben<br />
der Vorstand oder Abteilungen, die Projektzuarbeit<br />
benötigen, in Auftrag. Welche Themen<br />
sind in Ihrem Haus schon geschoben worden<br />
<strong>und</strong> brauchen einmal engagierte <strong>und</strong> unvoreingenommene<br />
„Kümmerer“? Lassen Sie sich<br />
doch einmal ein neues oder modifiziertes Seniorenkonzept<br />
entwickeln. Das führt dazu, dass<br />
Sie sich als Auftraggeber für den Projektauftrag<br />
über Ihr Ziel klar werden müssen, am Ende aber<br />
ein umsetzbares Ergebnis geliefert bekommen.<br />
Das Echtprojekt muss nun von Meilenstein zu<br />
Meilenstein vorangebracht werden. Durch den<br />
Nutzen, den ihre Projektarbeit stiftet, sind die<br />
Teilnehmer hochmotiviert in ihrem Einsatz.<br />
c) Job-Rotation<br />
Zwischen allen Trainings muss die tägliche<br />
Arbeit erledigt werden <strong>und</strong> im letzten Jahr<br />
eigenständig ein „Austauscharbeitsplatz“<br />
Auftaktveranstaltung<br />
Termine, Regeln,<br />
Vorsätze<br />
„Ausgezeichnete”<br />
Projekte<br />
Ges<strong>und</strong>heits-,<br />
Zukunftsmanagement<br />
Training<br />
Befähigung für Arbeit,<br />
Projekt, Job-Rotation
Tabelle 1: Aufnahmeantrag mit allgemeinen Fragestellungen<br />
1. stellungnahme des mitarbeiters<br />
Worin besteht der praktische Nutzen dieser Qualifikation für mich? Warum möchte ich an dieser<br />
Maßnahme teilnehmen?<br />
Was erwarte ich von dieser Maßnahme?<br />
Wie kann mich die XYBank bei der Erreichung meiner Ziele unterstützen?<br />
Wie kann mich mein Vorgesetzter unterstützen?<br />
2. stellungnahme der Führungskraft<br />
Wie schätzen Sie das Potenzial Ihres Mitarbeiters ein? Zeichnet sich der Mitarbeiter durch besondere<br />
Eigeninitiative <strong>und</strong> Lernbereitschaft aus?<br />
Welche konkreten Lernerwartungen bestehen?<br />
Wie können Sie zu der beruflichen Entwicklung Ihres Mitarbeiters beitragen?<br />
gesucht werden. Die Teilnehmer der Maßnahme<br />
sollten bis zu zwei Monate lang in eine<br />
andere Abteilung „schnuppern“ dürfen. In<br />
einer Informationsveranstaltung im Vorfeld zur<br />
JobRotation tauschen alle Beteiligten, abgebende<br />
<strong>und</strong> aufnehmende Führungskräfte<br />
<strong>und</strong> die „JobRotierer“, ihre Erwartungen <strong>und</strong><br />
Ängste aus. Es werden Regeln vereinbart, die<br />
ein möglichst eigenständiges Arbeiten der<br />
„Rotierer“ ermöglichen <strong>und</strong> den jeweiligen<br />
Abteilungen auch noch einen Zusatznutzen<br />
bieten, wie z. B. Feedback zu ihren Prozessen.<br />
Strukturierte Beobachtungsleitfäden unterstützen<br />
den JobRotierer bei seiner zusätzlichen<br />
Aufgabe als „externer“ Beobachter.<br />
JobRotation ist ein wichtiger Schritt im Personalmanagement<br />
unter Risikogesichtspunkten,<br />
da hierbei Qualifikationen aufgebaut werden,<br />
die in Zukunft gegenseitige Vertretungsmöglichkeiten<br />
ergeben.<br />
d) Flankierende Maßnahmen<br />
Der informelle Austausch hat einen hohen<br />
Anteil am Erfolg einer Maßnahme. Genauso<br />
wichtig ist die Wertschätzung der Teilnehmer<br />
für die Mehrbelastung. Diese Anforderungen<br />
können recht einfach <strong>und</strong> angenehm für alle<br />
Beteiligten verb<strong>und</strong>en werden, indem regelmäßige<br />
„Kaminabende“ mit Vorstand <strong>und</strong>/oder<br />
den Führungskräften durchgeführt werden.<br />
Bei gemeinsamen Abendessen wird der Stand<br />
der verschiedenen Projekte, die Erfolge <strong>und</strong><br />
Probleme miteinander verglichen. Wünsche<br />
werden formuliert. Erfahrungen werden ausgetauscht.<br />
Der Vorstand wird um Rat gefragt <strong>und</strong><br />
holt seinerseits Meinungen ein. Danach geht es<br />
mit neuem Elan an die vielfältigen Aufgaben.<br />
3. Abschluss <strong>und</strong> Evaluation<br />
Entscheidend ist, dass erworbenes Wissen weitergegeben<br />
wird. Effizienz der Teilnehmer heißt<br />
demzufolge, vor jeder Maßnahme wie Trainings,<br />
ProjektTeilnahme oder JobRotation,<br />
mit dem Vorgesetzten abzustimmen, welche<br />
Frage dort geklärt oder was erlernt werden soll<br />
<strong>und</strong> was aus den Maßnahmen für die Abteilung<br />
als Wissensinput wichtig ist. „Was muss<br />
die Abteilung über das Training erfahren?“, ist<br />
z. B. die Frage bei der Rückkehr von einer Veranstaltung.<br />
Entscheidend ist letztlich jedoch<br />
nicht, was die Teilnehmer theoretisch wissen<br />
<strong>und</strong> können, sondern was sie anschließend in<br />
der Praxis umsetzen. Das Umsetzungsziel sollte<br />
zu Beginn des Jahres in die persönliche Zielvereinbarung<br />
des Teilnehmers einfließen. Die<br />
Zielerreichung <strong>und</strong> damit die Umsetzungsstärke<br />
kann vom Vorgesetzen mit einer Zielprämie<br />
vergütet werden.<br />
Am Ende des gesamten HighPotential<br />
Programms steht eine Abschlussprüfung mit<br />
einem schriftlichen <strong>und</strong> einem mündlichen Teil.<br />
Für die mündliche Prüfung ist es sinnvoll, dass<br />
jeder Teilnehmer einen Fall etwa fünf Tage vor<br />
der Prüfung erhält. So kann er recherchieren,<br />
Struktur erarbeiten <strong>und</strong> proben. Die Prüfungsthemen<br />
bzw. die erarbeiteten Lösungen sollen<br />
auch hier keineswegs bloße Theorie bleiben –<br />
ganz im Gegenteil: Sie sollten wirklich danach<br />
von der Bank genutzt werden, wie z. B. das<br />
Thema „Zukunftsmanagement“. Dies ist nicht<br />
nur effizient für die Bank, sondern hochmotivierend<br />
für die Absolventen. Aus den Themen<br />
ergibt sich auch die Zusammensetzung des<br />
Prüfungsteams: Trainer, Themenauftraggeber,<br />
Personalabteilung.<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Der informelle<br />
Austausch hat<br />
einen hohen Anteil<br />
am Erfolg. «<br />
289
290<br />
Beitrag<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Mit einem Mediencoach <strong>und</strong> einer Regisseurin<br />
werden zum Abschluss die Ergebnisse aus<br />
den TalentmanagementAufträgen im Film<br />
eingefangen. Denn Erfolge müssen gefeiert<br />
<strong>und</strong> sichtbar gemacht werden! Mit diesem<br />
speziellen medientraining wird geübt, wie<br />
eine professionelle, positive Außenwirkung<br />
erzielt wird.<br />
4. Feedback – Zitate von Teilnehmern<br />
„Viel Arbeit, aber auch viel Spaß. Besonders<br />
bei der Durchführung unseres Echtprojekts<br />
haben die Köpfe oft geraucht bis<br />
in die späten Abendst<strong>und</strong>en. Trotz allem ist<br />
am Ende ein doch ganz vielversprechendes<br />
Mitglieder <strong>und</strong> Jugendmehrwertprogramm<br />
heraus gekommen, mit dem wir uns ganz<br />
bestimmt nicht zu verstecken brauchen.“<br />
„Durch die gute mischung aus Theorie in den<br />
einzelnen Seminaren <strong>und</strong> der Umsetzung im<br />
Echtprojekt konnte ich viel ausprobieren <strong>und</strong><br />
erworbenes Wissen anwenden. Die Zusammenarbeit<br />
im Team hat sehr viel Spaß gemacht.“<br />
„Die Idee JobRotation finde ich besonders<br />
wertvoll für eine verbesserte Zusammenarbeit<br />
<strong>und</strong> mehr Verständnis zwischen den Abteilungen.“<br />
5. Neuer Start<br />
Wie könnte die Folgemaßnahme ablaufen?<br />
Was könnte noch in ein Unternehmen neu eingebracht<br />
werden? Die Bausteine JobRotation,<br />
prAXIsTIpps<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Strategie in beschreibbare Verhaltensweisen “übersetzen”.<br />
Kommunikationstraining, OutdoorTraining<br />
<strong>und</strong> Abschlussprüfung sollten weiterhin wichtige<br />
Bestandteile des Programms bleiben.<br />
Aber: Wo noch beim vorherigen Durchlauf der<br />
Echtfall mithilfe von gezieltem Projektmanagement<br />
bearbeitet wurde, könnten nun Themen<br />
an die Mitglieder vergeben werden, die nach<br />
den Regeln des Change management bearbeitet<br />
werden, nach dem Motto: „Veränderung<br />
ist ein Bestandteil der täglichen Arbeit“.<br />
Das Ziel für Folge II könnte so aussehen:<br />
Die Teilnehmer sollen<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Veränderungen erkennen,<br />
Veränderungen verstehen,<br />
Veränderungen kommunizieren,<br />
Veränderungen umsetzen,<br />
Veränderungen erfolgreich begleiten<br />
<strong>und</strong> dabei Mitarbeiter, Teams <strong>und</strong> das gesamte<br />
System menschlich berücksichtigen.<br />
Vielleicht ergibt sich auch die Möglichkeit, dass<br />
die HighPotentials in einem offenen Best<br />
PracticeSeminar für Personalentwickler „ihr“<br />
Programm <strong>und</strong> die Bank vorstellen. So wird<br />
das vorangestellte Selbststudium „Präsentationstechnik“<br />
sofort umgesetzt.<br />
Ein Bankplanspiel einbauen, in dem Nachwuchskräfte<br />
der ersten R<strong>und</strong>e gegen die der<br />
zweiten R<strong>und</strong>e antreten, führt auch zu Spaß<br />
<strong>und</strong> Erkenntnis. Die Auswahl der Trainer <strong>und</strong> die<br />
Organisation dieses Wettbewerbs ist dann aber<br />
zusätzlich Aufgabe der neuen Teilnehmer. £<br />
Im Aufnahmeantrag zur Maßnahme auf Belastungen hinweisen.<br />
Wissensinput zeitnah mit Umsetzungsaufgaben verknüpfen.<br />
Ausschließlich Aufgaben/Projekte vergeben, die wirklich gebraucht werden.<br />
Gesamte Maßnahme in einer Übersicht aufbereiten: Welches Risiko im Personalmanagement<br />
wird durch welches Modul verringert.<br />
Erfolge müssen sichtbar gemacht <strong>und</strong> gefeiert werden!<br />
Prüfungen sichern die Qualität.
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Neues zum Sicherheitenpoolvertrag<br />
Anfechtung von Poolsicherheiten – Änderung der höchstrichterlichen<br />
Rechtsprechung?<br />
I. Einleitung<br />
w Ausgangspunkt der Diskussion dürfte die<br />
bisherige Rechtsprechung des BGH 1 sein. Diese<br />
erwies sich in der typischen Konstellation eines<br />
Sicherheitenpoolvertrags mit einer treuhänderischen<br />
durch die Poolführerin gehaltene<br />
Globalzession als wenig bankenfre<strong>und</strong>lich.<br />
1. Treuhänderisch gehaltene<br />
Globalzession als Standardfall<br />
Ausgangspunkt dieser Entscheidung war, dass<br />
die poolführende Bank eine Globalzession eingeholt<br />
hatte. Diese Globalzession wurde von<br />
der Poolführerin treuhänderisch zugunsten<br />
der übrigen Banken gehalten. Streitgegenstand<br />
zwischen Insolvenzverwalter <strong>und</strong> Poolbank<br />
waren insbesondere Zahlungseingänge<br />
nach Insolvenzantragsstellung auf Konten der<br />
Poolmitglieder, die keine eigene Globalzession<br />
hatten, sondern lediglich über die Poolführerin<br />
an der Globalzession beteiligt waren.<br />
a) Insolvenzverwalter ficht Eingänge auf<br />
Kontokorrentkonto der Poolbank an<br />
Der Insolvenzverwalter hatte gem. § 96 Abs. 1<br />
i. V. m. § 130 InsO die Verrechnung mit den Kontokorrentkonten<br />
der Poolbanken angefochten.<br />
Die poolbanken sind der Argumentation<br />
des Insolvenzverwalters entgegengetreten<br />
mit dem Hinweis, dass mit der Sicherungsabtretung<br />
der Forderung an die Poolführerin<br />
die Forderung aus dem Schuldnervermögen<br />
ausgeschieden sei. Der Vorgang sei als ein<br />
bloßer sicherheitenaustausch zu bewerten,<br />
weil nach Zahlung auf ihre Konten das AGB<br />
Pfandrecht an der Forderung gegenüber der<br />
Gemeinschuldnerin bestehe. Die an die Poolführerin<br />
zedierte Forderung sei durch das Einstellen<br />
in das Kontokorrentverhältnis bei der<br />
Poolbank erloschen. Somit könne keine objektive<br />
Gläubigerbenachteiligung i. S. von § 130<br />
InsO angenommen werden.<br />
b) BGH lässt Anfechtung zu<br />
Der BGH ist dieser Auffassung entgegengetreten,<br />
mit dem Hinweis, dass die Forderung<br />
durch die Zession aus dem schuldnervermögen<br />
nicht ausgeschieden sei. Ein AGB Pfandrecht<br />
sei zwar nach Kündigung des Kontokorrentverhältnisses<br />
entstanden, dieses sei aber<br />
nach § 131 InsO nach ganz herrschender<br />
Meinung in der Rechtsprechung anfechtbar.<br />
Ferner bestehe trotz des Poolvertrags kein<br />
dingliches Recht des Poolmitglieds an der verrechneten<br />
Forderung.<br />
Das treuhänderische Verwalten im Rahmen<br />
eines Poolvertrags durch eine Poolführerin<br />
begründet nach Auffassung des BGH kein<br />
dingliches Recht der übrigen beteiligten<br />
Banken an den zedierten Forderungen. Auch<br />
die Tatsache, dass die Gemeinschuldnerin<br />
den Sicherheitenpoolvertrag ebenso wie die<br />
übrigen Poolmitglieder unterschrieben habe,<br />
ändere nichts an dieser Tatsache. Dingliche<br />
Berechtigung besteht allein aufgr<strong>und</strong> der<br />
Globalzession zugunsten der Poolführerin.<br />
Eine Verrechnung einer Gutschrift mit einem<br />
negativen Saldo eines Kontokorrentkontos<br />
bei einem anderen Poolmitglied als der Poolführerin<br />
stelle auch dann eine Benachteiligung<br />
der Gläubigergesamtheit dar, wenn die<br />
Gutschrift aus der Zahlung aus einer an den<br />
Pool sicherungshalber abgetretenen Forderung<br />
resultiere.<br />
In der Praxis bedeutet diese Auffassung bei<br />
den typischen Konstellationen der Sicherheitentreuhandverträge<br />
im Rahmen von Poolvereinbarungen<br />
eine erhebliche Wertminderung<br />
der Globalzession. Insbesondere den<br />
Poolmitgliedern dürfte ein Ansatz einer Globalzession<br />
als Sicherheit allenfalls über einen<br />
Saldenausgleich möglich sein. Ein direkter<br />
Ansatz der Globalzession scheidet bei diesen<br />
Kreditinstituten wegen der mögliche Anfechtung<br />
i. d. R. aus.<br />
Autor:<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
Michael Kersting, Rechtsanwalt,<br />
Direktor KreditConsult,<br />
Sparkasse Nürnberg.<br />
1 Vgl. insbesondere BGH Urt. vom 02.6.2005 – IXZR<br />
181/03 = ZinsO 2005 S. 932, ZIP 2005 S. 1651,<br />
WM 2005 S. 1790.<br />
291
292<br />
Beitrag<br />
» Die bisherige<br />
Handhabung der<br />
Gr<strong>und</strong>schulden in<br />
Finanzierungstreu<br />
hand ist nach der<br />
BGH Rechtsprechung<br />
insolvenzfest <strong>und</strong><br />
kann somit beibehalten<br />
werden. «<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
2. Gr<strong>und</strong>schuldabtretung bei<br />
Finanzierungstreuhand nicht<br />
anfechtbar<br />
In der nunmehr zitierten aktuellen Entscheidung<br />
des BGH vom 21.02.2008 ging es um den<br />
Sachverhalt, dass zwei Darlehen durch eine<br />
Gr<strong>und</strong>schuld gesichert wurden. Hierbei hatte<br />
eine Sparkasse im Rahmen einer Immobilienfinanzierung<br />
eine erstrangige Gr<strong>und</strong>schuld<br />
auf dem zu finanzierenden Objekt eingetragen.<br />
Nachrangig war gegenüber einer weiteren<br />
Bank ein gr<strong>und</strong>pfandrechtlich abgesichertes<br />
Darlehen ausgereicht worden. Die<br />
Absicherung dieses Darlehens erfolgte durch<br />
treuhänderisches Halten der vorgenannten<br />
erstrangigen Gr<strong>und</strong>schuld. Die zugunsten<br />
der erstrangig eingetragenen Sparkasse <strong>und</strong><br />
abgetretenen Rückgewährsansprüche dienten<br />
auch zur Sicherung der Ansprüche der anderen<br />
(nachrangigen) Bank aus diesem Darlehen.<br />
Die erstrangige Sparkasse darf nach den<br />
getroffenen Vereinbarungen diese Sicherheit<br />
ganz oder teilweise auf die zweite Bank<br />
übertragen.<br />
Die spätere Gemeinschuldnerin hat dieser<br />
Sicherungszweckerklärung zugestimmt. Nach<br />
Insolvenzantragsstellung erfolgte die Kreditkündigung<br />
der beiden Banken. Die Sparkasse<br />
hat den nachrangigen Teil vereinbarungsgemäß<br />
an die weitere Bank abgetreten. Frage<br />
war nunmehr, ob diese Sicherungszweckerklärung<br />
eine dingliche Berechtigung im<br />
Sinne der o. g. bisherigen Rechtsprechung des<br />
BGH zur Anfechtbarkeit von Poolsicherheiten<br />
begründet. Dies hätte dann zur Folge, dass<br />
die Erweiterung der Rechte zugunsten der<br />
weiteren Bank nach § 90 Abs. 1 InsO unwirksam<br />
wäre.<br />
a) Typische Sachverhaltskonstellation<br />
der Finanzierungstreuhand<br />
Bei dem hier entschiedenen Fall handelt es<br />
sich um die typische Gestaltung einer Finanzierungstreuhand.<br />
Demnach wurde von einem<br />
Kreditinstitut treuhänderisch eine Gr<strong>und</strong>schuld<br />
bzw. ein Gr<strong>und</strong>schuldteil für ein anderes<br />
Institut – meist eine Bausparkasse – gehalten.<br />
Im Fall der Rückzahlung oder Verwertung<br />
wird dann der nicht mehr valutierende Teil<br />
der Gr<strong>und</strong>schuld an das andere Kreditinstitut<br />
abgetreten.<br />
b) BGH entscheidet bankenfre<strong>und</strong>lich<br />
Der BGH hat hier entschieden, dass eine<br />
Unwirksamkeit nach § 93 Abs. 1 InsO nicht<br />
besteht. Zur Begründung führte der BGH auf,<br />
dass die bloße Abtretung bestehender (erstrangiger)<br />
Rechte die Gläubigergesamtheit<br />
i. d. R. nicht beeinträchtigt. Gr<strong>und</strong>sätzlich fällt<br />
zwar der Verlust der Einrede der Nichtvalutierung<br />
in den von § 91 Abs. 1 InsO geschützten<br />
Bereich, aber eine Erweiterung der ursprünglichen<br />
Zweckerklärung auf den zusätzlichen<br />
Gläubiger <strong>und</strong> die damit für den Gläubiger<br />
bestehende Rechtstellung war hier außerhalb<br />
einer Krise anfechtungsfest erworben. Eine<br />
Masseschmälerung kann somit in den Verlust<br />
der Nichtvalutierungseinrede durch Abtretung<br />
einer Gr<strong>und</strong>schuld an einen bis dahin<br />
ungesicherten Gläubiger gr<strong>und</strong>sätzlich vorliegen.<br />
Eine unwirksame Unterdeckungsnahme<br />
i. S. von § 91 Abs. 1 InsO liegt auch dann nicht<br />
vor, wenn die das schuldnerische Gr<strong>und</strong>stück<br />
belastende Sicherungsgr<strong>und</strong>schuld nach der<br />
mit dem Zedenten insolvenzfest getroffenen<br />
Sicherungsvereinbarung auch das Darlehen<br />
eines Dritten sichert <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>schuld<br />
nach Verfahrenseröffnung in dieser Höhe an<br />
ihn abgetreten wird.<br />
Die bisherige Handhabung der Gr<strong>und</strong>schulden<br />
in Finanzierungstreuhand ist nach der BGH<br />
Rechtsprechung also insolvenzfest <strong>und</strong> kann<br />
somit beibehalten werden.<br />
II. Konsequenzen aus<br />
diesen Urteilen<br />
Dieses Urteil zur fiduziarisch gehaltenen<br />
Gr<strong>und</strong>schuld führt dazu, dass die Auffassung<br />
des BGH hinsichtlich der Anfechtbarkeit von<br />
Eingängen auf einem Kontokorrentkonto eines<br />
Poolmitglieds aus einer treuhänderisch gehaltenen<br />
Globalzession nach der überwiegenden<br />
Meinung in der Kreditwirtschaft die Sicherheitenpoolentscheidung<br />
vom 02.06.2005 als aufgehoben<br />
gilt.<br />
1. Mehrheit des Bankenlagers sieht<br />
Entscheidung zu Sicherheitenpoolverträgen<br />
aufgehoben<br />
Nach dieser Auffassung stellt die „Sicherheitenpoolentscheidung“<br />
vom 02.06.2005 keinen
allgemeinen Rechtsatz auf, dass aus einer treuhänderischen<br />
Verwaltung eines Sicherungsrechts<br />
die Poolmitglieder kein eigenes Recht<br />
auf eine abgesonderte Befriedigung gelten<br />
machen können. Soweit Sicherungsrechte<br />
bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch<br />
nicht untergegangen sind – wie z. B. im Fall aus<br />
der Entscheidung vom 02.06.2005 – besteht<br />
zugunsten aller Poolmitglieder ein Absonderungsrecht,<br />
sofern diesem eine Anfechtungsfeste<br />
<strong>und</strong> rechtswirksame Sicherheitenbestellung<br />
zugr<strong>und</strong>e liegt. Diese Auffassung gibt der<br />
Kreditwirtschaft eine Entwarnung hinsichtlich<br />
der Anfechtbarkeit von Zahlungseingängen<br />
auf Konten eines Poolmitglieds bei einer treuhänderisch<br />
gehaltenen Globalzession zugunsten<br />
des Poolführers.<br />
2. Aktuelle Rechtsprechung des BGH<br />
stützt diese Auffassung<br />
Der BGH hat in seinem Urteil vom 21.02.2008 2<br />
explizit ausgeführt, dass sich die Rechtsprechung<br />
des Senats zu den Poolsicherheiten<br />
in der Insolvenz nicht heranziehen<br />
lässt. Das Urteil aus dem Jahre 2008 stellt<br />
nicht den allgemeinen Gr<strong>und</strong>rechtsatz<br />
auf, dass aus einer treuhänderischen Verwaltung<br />
eines Sicherungsrechts kein eigenes<br />
Recht auf abgesonderte Befriedigung<br />
hergeleitet werden könne. Die Besonderheit<br />
der Entscheidung aus dem Jahre 2005<br />
prAXIsTIpps<br />
•<br />
•<br />
besteht darin, dass die zur Sicherheit abgetretene<br />
Forderung des Schuldners gegen den<br />
Drittschuldner durch dessen Zahlung an die<br />
Anfechtungsgegnerin erloschen war. Die<br />
Poolbank hatte ihrerseits nur einen schuldrechtlichen<br />
Anspruch gegen die Poolführerin,<br />
die ihr übertragenen Sicherheiten auch<br />
für sie zu verwalten.<br />
a) Sachverhalt nicht vergleichbar<br />
Bei dem im Jahre 2008 entschiedenen Streitfall<br />
ist das Sicherungsrecht jedoch nicht untergegangen,<br />
es hatte vielmehr vor <strong>und</strong> nach der<br />
Abtretung Bestand.<br />
b) BGH weist ausdrücklich auf<br />
Unterschied im Sachverhalt hin<br />
Durch diesen ausdrücklichen Hinweis des BGH<br />
ergibt sich daher eine Entwarnung hinsichtlich<br />
der Anfechtbarkeit von Zahlungseingängen<br />
auf Konten der Poolmitglieder, denen<br />
eine Globalzession zugunsten des Sicherheitenpoolführers<br />
zugr<strong>und</strong>e liegt. Demnach<br />
gibt es keinen allgemeinen Rechtsatz, wonach<br />
wegen der treuhänderischen Verwaltung<br />
eines Sicherungsrechts ein Absonderungsrecht<br />
der Poolbanken ausgeschlossen ist. In<br />
diesem Fall liegt keine anfechtbare „Unterdeckungnahme“<br />
einer Sicherheit zulasten<br />
der Gläubigergemeinschaft vor. £<br />
Die vonseiten der Kreditwirtschaft vertretene Meinung, dass durch die neue<br />
Rechtsprechung zur Gr<strong>und</strong>schuld im Finanzierungstreuhandverhältnis eine Entwarnung<br />
hinsichtlich der Rechtsprechung zur Anfechtung von Eingängen aus einer<br />
Globalzession bei einem Sicherheitentreuhandverhältnis ausgegangen werden<br />
kann, wird aufgr<strong>und</strong> der Hinweise des BGH in seinem Urteil aus dem Jahre 2008<br />
geteilt.<br />
Eine Anfechtbarkeit von Zahlungseingängen auf ein Konto einer Poolbank unterliegt<br />
unter dem Gesichtspunkt der mangelnden dinglichen Berechtigung keiner<br />
Anfechtung, da es sich bei der fiduziarischen Treuhand im Rahmen eines Sicherheitenpoolvertrags<br />
nicht um eine anfechtbare Rechtshandlung <strong>und</strong> objektive Gläubigerbenachteiligung<br />
handelt.<br />
2 Vgl. WM 2008 S. 602.<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
293
294<br />
Beitrag<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
OpRisk individuelle<br />
Datenverarbeitung<br />
Management der operationellen Risiken aus dem Einsatz individueller<br />
Datenverarbeitung (IDV).<br />
Autor:<br />
Jörg Bretz, Prüfungsleiter im Rahmen<br />
bankgeschäftlicher Prüfungen bei<br />
Finanzinstituten, Deutsche B<strong>und</strong>esbank.<br />
I. Einleitung<br />
w Sämtliche Finanzinstitute setzen individuelle<br />
Datenverarbeitung (IDV), d. h. durch Fachbereiche<br />
entwickelte Tabellenkalkulations <strong>und</strong><br />
Datenbankanwendungen, zur Unterstützung<br />
von Prozessen ein. Die Qualität des Managements<br />
der operationellen Risiken aus dem Einsatz<br />
der IDV schwankt zwischen den Instituten<br />
allerdings erheblich. Der folgende Beitrag stellt<br />
wesentliche Elemente der Steuerung operationeller<br />
Risiken aus dem Einsatz der IDV dar.<br />
II. Risiken aus dem Einsatz von IDV<br />
Wenn das Management operationeller Risiken<br />
aus IDV thematisiert wird, sind in fast allen<br />
Finanzinstituten vergleichbare Diskussionen<br />
zu beobachten. Die IT als Kompetenzzentrum<br />
für Entwicklung <strong>und</strong> Betrieb von Anwendungen<br />
lehnt IDV als dilettantisch ab. Die Fachbereiche<br />
ihrerseits betrachten regelmäßig die<br />
Anforderungen der IT z. B. nach Fachkonzepten<br />
<strong>und</strong> dokumentierten Programmtests als überdimensionierte<br />
administrative Hürden, die<br />
nur Kosten verursachen. Die oftmals benötigte<br />
Flexibilität des Fachbereichs sei nicht<br />
gewährleistet. Im Zusammenhang mit diesem<br />
eisernen „IDVVorhang“ zwischen Fachbereich<br />
<strong>und</strong> IT werden dann Thesen wie „Sind aufgezeichnete<br />
ExcelMakros schon Anwendungsentwicklung?“<br />
oder „Reines Summenziehen<br />
ist ja wohl noch keine Programmierung?“ oder<br />
„Soll ich jetzt jede eilige adhocAuswertung<br />
für den Vorstand erst durch IT entwickeln <strong>und</strong><br />
testen lassen?“ diskutiert.<br />
Die Analyse der schadensfälle aus dem<br />
unsachgemäßen Einsatz von IDVAnwendungen<br />
rückt Fragestellungen in den Vordergr<strong>und</strong>,<br />
die in den Fachbereichen eher selten<br />
diskutiert werden. Die beiden nachstehenden<br />
Beispiele dokumentieren die Problematik.<br />
IDVAnwendungen analysieren meist auf<br />
Kopien von Produktivdatenbeständen, die<br />
auf einem Fachbereichslaufwerk gespeichert<br />
wurden. Wer stellt sicher, dass der verwendete<br />
Datentopf aktuell <strong>und</strong> vollständig ist?<br />
Wer verantwortet die Datenextraktionsprozedur<br />
inhaltlich? Wie ist die Datenkopie generell<br />
gegen bewusste oder unbewusste Veränderungen<br />
durch den Fachbereich geschützt?<br />
Durch das gezielte Löschen eines Datensatzes<br />
in der Fachbereichskopie könnte ein problematisches<br />
Kreditengagement aus dem Vorstandsbericht<br />
verschwinden.<br />
Rechnet die IDVAnwendung richtig? Wie<br />
werden Formeln <strong>und</strong> Funktionen qualitätsgesichert?<br />
Gibt es Schutzmaßnahmen gegen eine<br />
versehentliche Veränderung von Formeln <strong>und</strong><br />
Funktionen? Wie ist sichergestellt, dass auch<br />
die aktuell getestete Version der Anwendung<br />
eingesetzt wird, <strong>und</strong> nicht eine fehlerbehaftete<br />
aus der Vorwoche? Z. B. können fehlerhaft<br />
ermittelte Konditionstableaus für den Vertrieb<br />
die Ursache für erhebliche Verluste sein.<br />
III. Management operationeller<br />
Risiken aus IDV-Anwendungen<br />
1. Zentrale Vorgaben begrenzen<br />
die operationellen Risiken aus<br />
IDV-Anwendungen<br />
Das Kreditwesengesetz macht in § 25 a die<br />
Geschäftsleitung für ein angemessen ausgestaltetes<br />
Risikomanagement verantwortlich. Dies<br />
schließt das Management der operationellen<br />
Risiken <strong>und</strong> damit auch die aus IDVAnwendungen<br />
resultierenden ein.
Üblicherweise wird die Geschäftsleitung dieser<br />
Verantwortung im ersten Schritt durch die Veröffentlichung<br />
einer Arbeitsanweisung zur IDV<br />
gerecht. Diese wird oftmals durch die Abteilung<br />
Organisation oder IT fachlich erstellt<br />
<strong>und</strong> verantwortet. Damit ist präzise festgelegt,<br />
in welchem Umfang <strong>und</strong> nach welchen<br />
Regeln Fachbereiche Anwendungsentwicklung<br />
selbst betreiben dürfen. Die Einhaltung dieser<br />
Regeln/Kontrollen wird dann prozessunabhängig<br />
durch die Interne Revision geprüft.<br />
Die Prüfungspraxis zeigt, dass in den meisten<br />
Instituten eine IDVArbeitsanweisung vorhanden<br />
ist, die den Anwendungsentwicklungsprozess<br />
im Fachbereich skizziert. Der Inhalt dieser<br />
IDVArbeitsanweisungen wird üblicherweise<br />
den in AT 7.2 der MaRisk referenzierten gängigen<br />
Standards gerecht <strong>und</strong> führt kaum zu<br />
Beanstandungen der Bankenaufsicht.<br />
Die Verantwortung für ein angemessenes<br />
Management der operationellen Risiken aus<br />
IDVAnwendungen liegt damit in der Hand<br />
der Fachbereiche.<br />
2. Mängel in der dezentralen<br />
Umsetzung der Vorgaben<br />
durch die Fachbereiche<br />
Die Erfahrungen aus bankgeschäftlichen Prüfungen<br />
zeigen, dass die Fachbereiche den zentralen<br />
Vorgaben zum Management der operationellen<br />
Risiken aus IDVAnwendungen<br />
häufig nicht gerecht werden. Die beobachteten<br />
Mängel münden dann häufig in Prüfungsfeststellungen<br />
zum jeweiligen Fachbereich.<br />
Häufen sich die Mängel in der Steuerung der<br />
operationellen Risiken aus IDV allerdings fachbereichübergreifend,<br />
ist die Ursache vielfach<br />
unmittelbar auf Ebene der Geschäftsleitung<br />
zu suchen.<br />
Was macht es den Fachbereichen so schwer,<br />
die zentralen Vorgaben zu erfüllen? Die Fachbereichsleiter<br />
sind mangels ITVorbildung<br />
oft unsensibel gegenüber den operationellen<br />
risiken aus IDV-Anwendungen.<br />
Die Fachbereichsmitarbeiter lernen auf den<br />
angebotenen Fortbildungen die technische<br />
Bedienung der Anwendungen wie z. B. Formeln<br />
<strong>und</strong> Funktionen in Excel <strong>und</strong> das Aufzeichnen<br />
von Makros. Kenntnisse zu den<br />
prozessen der sicheren Anwendungsentwicklung<br />
mit Fachkonzept, Architektur, Qualitätssicherung,<br />
Dokumentation sowie zum<br />
sicheren Anwendungsbetrieb werden den<br />
Fachbereichsmitarbeitern häufig nicht vermittelt.<br />
Mangelndes Risikomanagement bei<br />
IDVAnwendungen ist also primär auf unzureichende<br />
Qualifikation der Fachbereiche<br />
zurückzuführen.<br />
Ein zweiter Kernpunkt ist, dass Kontrollen im<br />
rahmen von Anwendungsentwicklung <strong>und</strong><br />
-betrieb Zeit <strong>und</strong> damit Geld kosten. Wenn<br />
der Fachbereich sämtliche Prozessschritte in<br />
der Hand hat, ist es für ihn leicht, durch Aufweichen<br />
von Kontrollen höhere operationelle<br />
risiken einzugehen <strong>und</strong> damit – kurzfristig –<br />
Geld zu sparen. Diese operationellen Risiken<br />
werden oftmals nicht transparent gemacht.<br />
Erst wenn ein mit der Anwendungsentwicklung<br />
betrauter Beschäftigter den Fachbereich<br />
wechselt, fallen die Kosten der Neuentwicklung<br />
aufgr<strong>und</strong> unzureichender Dokumentation <strong>und</strong><br />
Architektur an. Diese werden natürlich nicht als<br />
Schadensfall aus operationellem Risiko transparent<br />
gemacht, sondern bleiben in den allgemeinen<br />
Personalkosten verschleiert.<br />
Mit der Einbindung der IT wird automatisch<br />
ein Vier-Augen-prinzip eingeführt. IT als eine<br />
mit dem Management operationeller Risiken<br />
aus IDV vertraute Organisationseinheit fordert<br />
vom Fachbereich ein Mitwirken ein. Dies hebt<br />
das Risikomanagement üblicherweise auf ein<br />
professionelles Niveau, da dem Fachbereich<br />
viele Möglichkeiten des Aufweichens von Kontrollen<br />
genommen werden. Und selbst wenn<br />
die Qualität der fachlichen Tests nichts taugen<br />
sollte, ist zumindest der Verantwortliche für die<br />
Tests durch sein Freigabetestat nachvollziehbar<br />
dokumentiert.<br />
3. Wesentliche Anwendungen<br />
identifizieren<br />
Ein wichtiger Punkt im Management operationeller<br />
Risiken ist das Abwägen von risiken<br />
gegenüber den durch Kontrollen entstehenden<br />
Kosten. Natürlich schießt man mit Kanonen<br />
auf Spatzen, wenn jede einzelne Excel<br />
Tabelle die Anforderungen an professionelles<br />
IDVAnwendungsmanagement erfüllen muss;<br />
dem Fachbereich wäre jede Flexibilität für<br />
adhocAuswertungen entzogen.<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Die Fachbereichsleiter<br />
sind mangels<br />
ITVorbildung oft<br />
unsensibel gegenüber<br />
den operationellen<br />
Risiken aus IDV<br />
Anwendungen. «<br />
295
296<br />
Beitrag<br />
» Der erste Schritt<br />
professionellen<br />
IDVAnwendungs<br />
managements<br />
besteht darin, die<br />
wesentlichen IDV<br />
Anwendungen<br />
anhand der poten<br />
ziellen Auswirkung<br />
fehlerhafter Pro<br />
grammqualität zu<br />
identifizieren. «<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Der erste Schritt professionellen IDVAnwendungsmanagements<br />
besteht darin, die wesent<br />
lichen IDVAnwendungen anhand der potenziellen<br />
Auswirkung fehlerhafter Programmqualität<br />
zu identifizieren. In der Praxis immer wieder<br />
vorgef<strong>und</strong>ene Kriterien wie die Komplexität der<br />
Programmierung gehen am Ziel eines angemessenen<br />
Risikomanagements vorbei. Eine simple<br />
Addition von 30 Zahlen ist zwar technisch trivial,<br />
doch wenn die Geschäftsleitung auf Basis dieser<br />
Zahlen die Risiken eines Portfolios steuert, muss<br />
sichergestellt sein, dass die Summenformel alle<br />
relevanten Summanden einschließt.<br />
Gängige Kriterien zur Identifizierung wesentlicher<br />
Anwendungen sind:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Werden die Ergebnisse der IDV in bestandsführende<br />
Anwendungen übernommen?<br />
Werden auf Basis der IDVAnwendung Entscheidungen<br />
erheblicher Tragweite getroffen<br />
(z. B. Fondspreisermittlung, Positionsmanagement,<br />
Kontrollfunktionen im<br />
RisikoControlling, Ergebnisermittlung)?<br />
Stellt die IDVAnwendung die Datenqualität<br />
wesentlicher Anwendungen sicher (z. B.<br />
Abstimmungsanwendungen)<br />
Der Fachbereich hat die wesentlichen IDV<br />
Anwendungen angemessen zu verwalten. In der<br />
Praxis haben sich einfache Listen bewährt, die<br />
für jede dieser Anwendungen die eingesetzte<br />
Version, Zweck <strong>und</strong> Zuständigkeiten (Programmierung,<br />
Qualitätssicherung, Test, Abnahme,<br />
Produktiveinsatz) dokumentieren. Die funktionale<br />
Trennung zwischen der Anwendungsentwicklung<br />
<strong>und</strong> den Qualitätssicherungstests<br />
wird leider in der Praxis regelmäßig vernachlässigt.<br />
Die Analyse zu den wesentlichen Anwendungen<br />
ist im Rahmen der jährlichen Risikoinventur<br />
gem. BTR 4 der MaRisk zu überprüfen.<br />
IV. Die häufigsten Fehler beim<br />
Einsatz von IDV-Anwendungen<br />
<strong>und</strong> daraus resultierende<br />
Anforderungen<br />
1. Versionierung von<br />
IDV-Anwendungen<br />
Die Nachvollziehbarkeit des Programmcodes<br />
<strong>und</strong> seiner Versionen ist regelmäßig nicht<br />
sichergestellt. In der Prüfungspraxis ist oft<br />
zu beobachten, dass es nur eine IDVAnwendungsdatei<br />
gibt, an der immer weiter gebastelt<br />
<strong>und</strong> die immer wieder überschrieben wird.<br />
Eine preiswerte Abhilfe kann die Nutzung<br />
eines professionellen Versionierungstools (z. B.<br />
CVS) für die Programmdateien <strong>und</strong> die zugehörige<br />
Dokumentation sein. Auf keinen Fall<br />
darf die Dokumentation älterer Programmversionen<br />
änderbar sein.<br />
2. Trennung von Programm <strong>und</strong> Daten<br />
IDVAnwendungen vermischen regelmäßig<br />
Code <strong>und</strong> Daten. Damit sind die Programmversionen<br />
fix an Datenversionen gekoppelt<br />
<strong>und</strong> erschweren Kontrolltätigkeiten. Einfach<br />
umzusetzen sind separate Tabellen bzw.<br />
Datenbanken für Datenhaltung, Parametrisierung<br />
sowie für die Funktionalität <strong>und</strong><br />
Rechenlogik.<br />
3. Wartung von IDV-Anwendungen<br />
Oft sind IDVAnwendungen hochindividuell<br />
programmiert <strong>und</strong> damit schwer oder<br />
gar nicht wartbar (SpaghettiCodeRisiko).<br />
Dies verhindert eine Entwicklung im Team,<br />
die Nachvollziehbarkeit durch Dritte (Interne<br />
Revision <strong>und</strong> externe Prüfer) sowie die Unterstützung<br />
durch Spezialisten im Notfall.<br />
Eine wirtschaftliche Weiterentwicklung der<br />
Anwendung anstelle einer Neuentwicklung<br />
wird damit verhindert. Ursächlich ist hier<br />
meist die unzureichende Qualifikation des<br />
Programmierers hinsichtlich professioneller<br />
Anwendungsentwicklung.<br />
Auch bei IDVAnwendungen müssen Standards<br />
zu Anwendungsarchitektur, Bezeichnung <strong>und</strong><br />
Nutzung von Variablen, Objekten <strong>und</strong> Makros<br />
eingehalten werden. Dokumentationen sind<br />
anzufertigen. Die Einhaltung dieser Standards<br />
ist durch den Fachbereich sicherzustellen.<br />
4. Qualitätssicherung von<br />
IDV-Anwendungen<br />
Vielfach werden IDVAnwendungen nur durch<br />
den Programmierer selbst getestet bzw. plausibilisiert.<br />
Eine Selbstkontrolle führt regelmäßig<br />
zu keiner angemessenen Anwendungsqualität.<br />
Unabdingbar ist die Kontrolle durch eine weitere<br />
Person, die nicht in die Programmierung<br />
eingeb<strong>und</strong>en war.
Programmierer <strong>und</strong> Qualitätssicherer müssen<br />
ihre Tätigkeit nachvollziehbar dokumentieren.<br />
Die Nachvollziehbarkeit erhöht den Qualitätsdruck,<br />
da der für Fehler Verantwortliche<br />
im Nachhinein identifiziert werden kann. Zum<br />
Ende der Qualitätssicherungstests ist die fachlichfunktionale<br />
Abnahme der IDVAnwendung<br />
durch den Fachbereich zu dokumentieren.<br />
Die Interne Revision sollte in inhaltliche Fragen<br />
nicht eingeb<strong>und</strong>en sein. Immer wieder ist zu<br />
beobachten, dass die Interne Revision IDV<br />
Anwendungen inhaltlich freigeben muss.<br />
Solche prozessualen Einbindungen gefährden<br />
die Unabhängigkeit der Revision <strong>und</strong> werden<br />
den Anforderungen des BT 2.2 Rdn. 2 der MaRisk<br />
nicht gerecht. Die Interne Revision muss die<br />
IDVAnwendung im Rahmen ihrer Tätigkeiten<br />
prozessunabhängig überprüfen können. Wie<br />
könnte sie dies tun, wenn sie zuvor deren Richtigkeit<br />
unterschriftlich bescheinigt hat?<br />
Im Rahmen der technischen Funktionstrennung<br />
ist sicherzustellen, dass der Programmierer<br />
die Qualitätssicherung technisch nicht<br />
beeinflussen kann. Sonst könnte er während<br />
der Tests am Programmcode manipulieren<br />
<strong>und</strong> damit die Testergebnisse verfälschen. So<br />
könnten fehlerhafte Programme in den regulären<br />
IDVAnwendungsbetrieb gelangen.<br />
5. Sicherer Produktivbetrieb<br />
von IDV-Anwendungen<br />
Oft gelangen Fehlerkorrekturen <strong>und</strong> Updates<br />
des Programmierers unkontrolliert in den Produktivbetrieb,<br />
weil sämtliche Beschäftigte<br />
des Fachbereichs schreibenden Zugriff auf<br />
IDVAnwendungen haben. Dies gefährdet die<br />
Qualität der IDVAnwendung <strong>und</strong> auch die<br />
Sicherheit der verarbeiteten Daten durch Vertuschung<br />
<strong>und</strong> Manipulation. Ein bewährtes<br />
Verfahren hierzu ist die Programmsiegelung.<br />
Preiswerte Abhilfe ist die Einschränkung der<br />
Benutzerrechte auf die produktive Programmversion.<br />
Hierbei ist sicherzustellen, dass der<br />
Programmierer die qualitätsgesicherten Version<br />
nicht produktiv stellen kann.<br />
6. Zugriffsrechte innerhalb<br />
von IDV-Anwendungen<br />
Ist die Rechenlogik gegen Veränderungen<br />
durch Anwender geschützt?<br />
Wird ein fachlich gebotenes VierAugenPrinzip<br />
auch technisch implementiert oder zumindest<br />
organisatorisch abgefangen?<br />
Sind Datenänderungen hinsichtlich Verursacher,<br />
Datum <strong>und</strong> Uhrzeit nachvollziehbar?<br />
Häufig ist keine Benutzerberechtigungssteuerung<br />
in IDVAnwendungen implementiert.<br />
Obwohl entsprechende Mechanismen in IDV<br />
Plattformen nicht immer gegen Hacker tauglich<br />
sind, reduzieren sie immerhin das Risiko<br />
versehentlicher Veränderungen. Standard sollte<br />
zumindest die Nutzung des Zellschutzes in Excel<br />
für sämtliche berechnete Werte sein. Ebenso<br />
wichtig ist ein Schreibschutz für Makros. Meist<br />
lassen sich VierAugenPrinzip <strong>und</strong> Nachvollziehbarkeit<br />
nur implementieren, indem der Anwender<br />
nicht mehr direkt in der Tabelle, sondern in<br />
einer Erfassungsmaske arbeitet.<br />
7. Backup der Daten von<br />
IDV-Anwendungen<br />
I. d. R. sind die IDVAnwendungsdaten in die<br />
Datensicherung der Dateiserver integriert <strong>und</strong><br />
stellen hinsichtlich des Backup damit kein<br />
Problem dar.<br />
8. Integrität der Daten von<br />
IDV-Anwendungen<br />
Häufig werden die Quelldaten der IDVAnwendung<br />
auf unsicheren Wegen aus den bestandsführenden<br />
Anwendungen exportiert. Risiko ist<br />
hierbei die Manipulation der Quelldaten. Eine<br />
preiswerte Problemlösung ist die automatisierte<br />
Extraktion der Quelldaten <strong>und</strong> Speicherung in<br />
ein schreibgeschütztes Dateiverzeichnis.<br />
Wichtig sind hierbei die Qualitätssicherung<br />
der Extraktionsprozedur <strong>und</strong> die regelmäßige<br />
Abstimmung, ob der Datenextrakt auch alle<br />
Daten enthält. Wie wird der Fachbereich zu<br />
Änderungen der bestandsführenden Anwendung<br />
informiert, die Auswirkungen auf die IDV<br />
Anwendung haben könnten (z. B. Migration von<br />
Feldinhalten, Umwidmung von Werten)?<br />
9. Dokumentation von<br />
IDV-Anwendungen<br />
Oft verzichtet der Programmierer des Fachbereichs<br />
auf die Dokumentation der Anwen<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
297
298<br />
Beitrag<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
dung, weil er sie selbst verwendet. Doch was<br />
ist mit den Aspekten Wartbarkeit, Prüfbarkeit,<br />
Nachvollziehbarkeit, Urlaubsvertretung?<br />
Praktisch reduziert bereits die Einhaltung von<br />
Programmierstandards den Dokumentationsaufwand<br />
erheblich. Die Dokumentation zur<br />
Anwendungsarchitektur enthält Datenquellen,<br />
einen Überblick zur Programmlogik <strong>und</strong> die<br />
Ergebnisse der Anwendung. Die technische Programmdokumentation<br />
kann auch im Quellcode<br />
durch ausführliche Kommentare stattfinden,<br />
die mit den jeweiligen Anwendungsversionen<br />
abgelegt werden. Das Anwenderhandbuch<br />
kann auch in eine Arbeitsablaufbeschreibung<br />
eingeb<strong>und</strong>en sein; bei größeren Anwendungen<br />
wird oft ein separates Benutzerhandbuch mit<br />
den jeweiligen Anwendungsversionen erstellt.<br />
10. Revision von IDV-Anwendungen<br />
Manchmal werden die IDVAnwendungen von<br />
der Internen Revision stiefmütterlich behandelt;<br />
die qualifizierte ITRevision wird im Fachbereich<br />
nicht eingesetzt <strong>und</strong> die Fachrevision<br />
ist nicht in jedem Fall ausreichend kompetent<br />
für die Aspekte der IDV. Kernpunkt ist hier die<br />
klare Regelung der Zuständigkeit. Hier könnten<br />
gemischte Teams aus Fach <strong>und</strong> ITRevision<br />
Abhilfe schaffen.<br />
prAXIsTIpps<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
V. Ausblick<br />
Auch wenn dieser Beitrag die Risiken aus<br />
IDVAnwendungen in den Vordergr<strong>und</strong><br />
rückt, soll nicht der Eindruck entstehen, als<br />
seien diese aus dem betrieblichen Alltag zu<br />
eliminieren.<br />
Im Rahmen der Unterstützung bankfachlicher<br />
Prozesse bieten sie erhebliche möglichkeiten<br />
im prototyping. Oftmals kann ein<br />
Fachkonzept für eine (IDV)Anwendung erst<br />
dann erstellt werden, nachdem mit einem<br />
IDVPrototyp die Kernfunktionalität entwickelt<br />
wurde. In dieser frühen Phase sind IDV<br />
Anwendungen durch ihre Flexibilität <strong>und</strong><br />
ihre umfassenden Möglichkeiten unschlagbar.<br />
Ebenso sind IDVAnwendungen vorteilhaft,<br />
wenn es um die rasche unkomplizierte<br />
Filterung, Analyse <strong>und</strong> präsentation<br />
von Daten aus bestandsführenden Anwendungen<br />
geht.<br />
Wesentlich ist, dass die Risiken aus dem<br />
Einsatz von IDVAnwendungen qualifiziert<br />
gegen die Chancen ihrer Nutzung abgewogen<br />
werden. Nur dann werden operationelle<br />
Risiken den Vorschriften des BTR 4<br />
Rdn. 2 der MaRisk entsprechend identifiziert<br />
<strong>und</strong> beurteilt. £<br />
Qualifizieren Sie Fachbereichsmitarbeiter nicht nur hinsichtlich der technischen<br />
Möglichkeiten von z. B. Excel <strong>und</strong> Access, sondern auch hinsichtlich angemessener<br />
Anwendungsentwicklungsprozesse.<br />
Ermitteln Sie die in Ihrem Haus eingesetzten wesentlichen IDVAnwendungen.<br />
Dies sind erfahrungsgemäß mehr als fünf, aber weniger als fünfzig.<br />
Analysieren Sie die operationellen Risiken aus diesen wesentlichen IDVAnwendungen<br />
systematisch <strong>und</strong> dokumentieren Sie die ChanceRisikoAbwägung.<br />
Lassen Sie die Restrisiken durch einen geeigneten Kompetenzträger wie Abteilungsleiter,<br />
Fachbereichsleiter oder die Geschäftsleitung gegenzeichnen.
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Finanz Colloquium<br />
Heidelberg<br />
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Dr. Stefan Zeranski (Hrsg.)<br />
Leiter Treasury Kölner Bank eG<br />
Dr. Bernd Walter<br />
Leiter Risikocontrolling<br />
Kasseler Sparkasse<br />
Michael Schneider<br />
Leiter Liquidität & Collateral<br />
DZ Bank, Frankfurt<br />
Thomas Rempel-Oberem<br />
Associate Partner, Consulting<br />
ifb group, Köln<br />
Anja Albert<br />
Laufende Aufsicht<br />
Deutsche B<strong>und</strong>esbank<br />
Thomas Nordheim<br />
Leiter Revision EDG Kie<br />
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Finanz Colloquium<br />
Heidelberg<br />
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Dr. Stefan Zeranski (Hrsg.)<br />
Leiter Treasury, Kölner Bank eG<br />
Prof. Dr. Harry M. Kat<br />
City University of London<br />
Risikomanagement, Aquila Capital<br />
Rainer Englisch<br />
Prüfungsleiter Deutsche B<strong>und</strong>esbank<br />
Hauptverwaltung München<br />
Dr. Martin Knauber<br />
Abteilungsdirektor Banksteuerung<br />
Deutsche Postbank AG<br />
Dr. Thomas Meißner<br />
Gruppenleiter Marktanalyse Renten<br />
Ertragsorientiertes Liquiditätsrisikomanagement<br />
in mittelständischen Banken,<br />
2. Auflage<br />
Volker Schmidt<br />
Leiter Geldhandel/Derivate<br />
Helaba, Frankfurt<br />
Dr. Holger Thomae<br />
Partner, Consulting<br />
TriSolutions, Hamburg<br />
Karsten Stickelmann<br />
Leiter Prüfung Liquiditätsmodelle<br />
Deutsche B<strong>und</strong>esbank<br />
Holger Nielsen<br />
Stv. Leiter Treasury<br />
Hamburger Sparkasse<br />
Dr. Thomas Dietz<br />
Dozent, Fachhochschule<br />
Deutsche B<strong>und</strong>esbank u. a.<br />
Aus den §§ 11, 25a KWG <strong>und</strong> den Empfehlungen<br />
der Bank für Internationalen<br />
Zahlungsausgleich resultiert die Forderung,<br />
dass Banken ein angemessenes<br />
Liquiditätsrisikomanagement haben müssen.<br />
Gemäß den Mindestanforderungen<br />
an das Risikomanagement (MaRisk) ist<br />
DZ BANK AG, Frankfurt<br />
Svend Reuse<br />
Abteilungsleiter Controlling<br />
Sparkasse Mülheim an der Ruhr<br />
Thomas Schaar<br />
Leiter Rechnungswesen <strong>und</strong> Steuern<br />
Stadtsparkasse München<br />
Stephan Meißner<br />
Bereichsleiter Investmentbanking<br />
Berliner Volksbank eG u. a.<br />
Gemäß den Mindestanforderungen<br />
an das Risikomanagement (MaRisk) ist<br />
sicherzustellen, dass die Risiken adäquat<br />
in den Risikosteuerungs- <strong>und</strong> Controllingprozessen<br />
berücksichtigt werden.<br />
In einer modernen Banksteuerung<br />
obliegt dem Treasury Management das<br />
zentrale Bilanzstrukturmanagement unter<br />
Beachtung der Kreditrisikostrategie. Das<br />
Treasury Management hat in der Praxis<br />
eine hohe Komplexität zu bewältigen,<br />
die vor allem aus Produktinnovationen im<br />
K<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> Handelsgeschäft sowie dem<br />
globalen Finanzmarktumfeld hervorgeht.<br />
In Zeiten rückläufiger Margen <strong>und</strong><br />
geprägt von den Erfahrungen der<br />
Finanzkrise erkennen Banken im Treasury<br />
Management immer mehr ein Handlungsfeld,<br />
in dem sie zusätzliche Erträge generieren<br />
<strong>und</strong> Vermögensverluste vermeiden<br />
können. Das Treasury Management<br />
erwirtschaftet neben dem Transformationsergebnis<br />
aus der Bilanzstruktur auch<br />
Erträge aus dem Depot A. Dabei stehen<br />
die Eigenanlagen in enger Wechselwirkung<br />
mit der geschäftspolitischen<br />
Ausrichtung eines Hauses als Handelsbuch-<br />
oder Nichthandelsbuchinstitut. Die<br />
Finanzkrise legt eindringlich nahe, Treasury<br />
Management konsequent umzusetzen.<br />
Mit der Finanzkrise kommt dem Treasury<br />
Management aus bankenaufsichtlicher<br />
Sicht eine noch größere Bedeutung zu.<br />
Im Mittelpunkt des Fachbuchs stehen<br />
Beiträge aus der Praxis, die aufzeigen,<br />
wie Banken derzeit Treasury Management<br />
umsetzen. Die Autorengruppe ist<br />
unmittelbar mit dem Treasury Management<br />
im Umfeld von Sparkassen <strong>und</strong><br />
Genossenschaftsbanken sowie der<br />
Bankenaufsicht betraut. Sie arbeitet<br />
die wichtigen Kernfragen für die<br />
Umsetzung eines erfolgreichen Treasury<br />
Managements in der Praxis heraus.<br />
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sicherzustellen, dass Liquiditätsrisiken<br />
adäquat in den Risikosteuerungs- <strong>und</strong><br />
Controllingprozessen berücksichtigt<br />
werden. So muss sich beispielsweise die<br />
Geschäftsleitung einer Bank regelmäßig<br />
über die Liquiditätssituation informieren.<br />
Zudem fordern die MaRisk, dass jede<br />
Bank angemessene Systeme zur Messung,<br />
Überwachung <strong>und</strong> Kontrolle des<br />
Liquiditätsrisikos einsetzt. Dabei schreiben<br />
die MaRisk bewusst keine bestimmten<br />
Methoden <strong>und</strong> Modelle vor. § 10 der<br />
Liquiditätsverordnung lässt interne Liquiditätsmodelle<br />
alternativ zum Standardverfahren<br />
zu, das den Gr<strong>und</strong>satz II ersetzt.<br />
Viele Banken haben bereits eine wertorientierte<br />
Zinsbuchsteuerung umgesetzt.<br />
Geprägt von den Erfahrungen aus der<br />
Finanzkrise erkennen viele Institute nun<br />
in Zeiten rückläufiger Zinsspannen im<br />
Liquiditätsmanagement immer mehr<br />
ein Handlungsfeld, in dem sie durch ein<br />
ertragsorientiertes Liquiditätsrisikomanagement<br />
zusätzliche Erträge generieren<br />
<strong>und</strong> Liquiditätskosten vermeiden können.<br />
Dabei stehen Liquiditäts- <strong>und</strong> Erfolgsrisiken<br />
Treasury Management<br />
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in mittelständischen Banken, 2. Auflage<br />
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in enger Wechselwirkung, zumal Banken<br />
letztlich nur so viel Liquidität anlegen können,<br />
wie sie nicht unmittelbar zur Sicherstellung<br />
ihrer täglichen Zahlungsbereitschaft<br />
benötigen. Im Zuge der Finanzkrise<br />
kommt dem Liquiditätsrisikomanagement<br />
aus regulatorischer Sicht eine gestiegene<br />
Bedeutung zu.<br />
Im Mittelpunkt der 2. Auflage stehen<br />
Beiträge aus der Praxis, die aufzeigen,<br />
wie Banken derzeit ein ertragsorientiertes<br />
Liquiditätsrisikomanagement umsetzen.<br />
Die Autorengruppe ist unmittelbar mit dem<br />
Liquiditätsrisikomanagement im Umfeld von<br />
Sparkassen <strong>und</strong> Genossenschaftsbanken<br />
sowie der Bankenaufsicht betraut. Im<br />
Einzelnen werden aktuelle Schwerpunkte<br />
vermittelt, wobei die bisherigen Kapitel<br />
überarbeitet <strong>und</strong> neue Beiträge mit aufgenommen<br />
worden sind.<br />
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Datum, Unterschrift<br />
Heidelberg
300<br />
Beitrag<br />
» Der öffentliche<br />
Auftrag stellt eine<br />
wettbewerbsdifferenzierende<br />
Dimension<br />
mit Alleinstellungsmerkmal<br />
dar. «<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Was K<strong>und</strong>en wirklich wollen!<br />
Service <strong>und</strong> Qualität als stärkenfokussierte Strategie einer Sparkasse.<br />
Autoren:<br />
Dr. Michael Sohl, Zentralbereichsleiter<br />
Vorstandsstab <strong>und</strong> Kommunikation,<br />
Nassauische Sparkasse (Naspa),<br />
Wiesbaden.<br />
Dirk Schwarz, Leiter Unternehmensentwicklung<br />
<strong>und</strong> Qualitätsmanagement,<br />
Nassauische Sparkasse (Naspa),<br />
Wiesbaden.<br />
I. Einleitung<br />
w Am 29.01.2009 stellte DSGVPräsident Heinrich<br />
Haasis die Eckpunkte der neuen Geschäftstrategie<br />
der sparkassen in Berlin der Öffentlichkeit<br />
vor. Dort wird die K<strong>und</strong>enzufriedenheit<br />
auf die oberste Zielebene gehoben; folgerichtig<br />
wird das früher rein auf Finanzkennzahlen<br />
(CIR, EKRendite) basierende Zielsteuerungssystem<br />
weiterentwickelt. Der K<strong>und</strong>e steht künftig<br />
(noch) mehr im Mittelpunkt. In der Strategiepyramide<br />
findet sich zu Recht auch die erfüllung<br />
des öffentlichen Auftrags als Vision ebenso an<br />
der Spitze wie der Anspruch, Deutschlands Nr. 1<br />
in allen Geldangelegenheiten durch überlegene<br />
Qualität in Beratung <strong>und</strong> Service zu werden. Dazu<br />
werden die Sparkassen ihre Beratungs <strong>und</strong> Servicequalität<br />
weiter deutlich ausbauen.<br />
Die Nassauische Sparkasse ist auch insoweit eine<br />
typische Sparkasse. Sie stellte 2007 im Rahmen<br />
ihrer strategischen Neuausrichtung bewusst <strong>und</strong><br />
gezielt den K<strong>und</strong>en in den Fokus. Das strategische<br />
Ziel „Komfortsparkasse Nr. 1“ zu werden ist dabei<br />
konsequent „vom K<strong>und</strong>en her gedacht“.<br />
Dem Thema Qualitätsmanagement i. S. eines<br />
integrierten Managementansatzes wurde dabei<br />
ein hoher Stellenwert eingeräumt <strong>und</strong> die<br />
Naspa verfügt über ein „StrategieCockpit“, das<br />
dem TopManagement ermöglicht, mit wenigen<br />
Kennzahlen Strategie <strong>und</strong> Qualitätsanspruch<br />
nachhaltig umzusetzen <strong>und</strong> zu steuern.<br />
Neben den klassischen Dimensionen Finanzen,<br />
K<strong>und</strong>en, Mitarbeiter <strong>und</strong> Prozesse, stellt sie den<br />
öffentlichen Auftrag als eine eigene, weil wettbewerbsdifferenzierende<br />
Dimension mit Alleinstellungscharakter<br />
dar.<br />
II. Naspa – Der Weg zur<br />
Komfortsparkasse Nr. 1<br />
1. Standard ist oft nicht ausreichend<br />
Den K<strong>und</strong>en in den Fokus stellen heißt, sich<br />
intensiv mit den Bedürfnissen <strong>und</strong> den Verhal<br />
tensmustern der K<strong>und</strong>en zu befassen. Die wissenschaftlichen<br />
Zusammenhänge sind bereits<br />
1978 durch Dr. Noriaki Kano, Professor an der<br />
Universität Tokio, aus Analysen von K<strong>und</strong>enwünschen<br />
abgeleitet worden. Auf den Punkt<br />
gebracht: Eine Wettbewerbsdifferenzierung<br />
ist nur möglich, wenn man die Erwartungen<br />
seiner Zielk<strong>und</strong>en kennt <strong>und</strong> in der Lage ist,<br />
diese am „point of Visuality“, also im direkten<br />
K<strong>und</strong>enkontakt zu übertreffen <strong>und</strong> zwar in<br />
einem Bereich, für den der K<strong>und</strong>e dann auch<br />
bereit ist, einen adäquaten Preis zu zahlen.<br />
Da sich die Erwartungen aber kontinuierlich<br />
erhöhen, bedarf es eines revolvierenden Prozesses,<br />
diese Begeisterungsfaktoren ständig<br />
neu zu definieren.<br />
Wie sieht dies praktisch aus? Warum fahren<br />
nicht alle Menschen günstige Kleinwagen,<br />
warum nächtigen wir nicht gr<strong>und</strong>sätzlich in<br />
Hotels der unteren Mittelklasse, warum ernähren<br />
wir uns nicht täglich in den jeweils billigsten<br />
FastFoodRestaurants? Weil wir eben nicht<br />
immer das Billigste suchen. Mitunter muss<br />
es komfortabel sein <strong>und</strong> eine hohe Qualität<br />
haben. Und selbst bei der Suche nach dem<br />
Schnäppchen gehen viele Verbraucher den<br />
komfortablen Weg: Sie lassen einen Preis<br />
Agenten im Internet nach den günstigsten<br />
Angeboten suchen.<br />
Die Präferenzen der Verbraucher sind also<br />
unterschiedlich <strong>und</strong> bewegen sich in einer<br />
Bandbreite zwischen der möglichst preiswerten<br />
Deckung von Gr<strong>und</strong>bedürfnissen,<br />
dazu gehören z. B. auch einfache <strong>und</strong> standardisierte<br />
Bankgeschäfte, <strong>und</strong> dem Wunsch nach<br />
anspruchsvollen Qualitätslösungen, wenn<br />
es um die persönliche Zukunft <strong>und</strong> Sicherheit<br />
geht. Eine vor kurzem vom Mannheimer<br />
IposInstitut veröffentlichte Studie ergab, dass<br />
sogar für 60% der DirektbankK<strong>und</strong>en der persönliche<br />
Kontakt zu ihrem Kreditinstitut wichtig<br />
ist. Vor allem, wenn es um höhere Summen<br />
<strong>und</strong> um langfristige Entscheidungen geht,<br />
legen die K<strong>und</strong>en großen Wert auf das persönliche<br />
Gespräch. Natürlich bietet die Naspa als
Hausbank auch einfache <strong>und</strong> standardisierte<br />
Dienstleistungen. Diese könnten die K<strong>und</strong>en<br />
bei einem filiallosen Distanzbanker vielleicht<br />
etwas billiger haben. Deshalb setzt die Naspa<br />
auf eine „mehrwertstrategie“ – eben Komfort<br />
<strong>und</strong> die Gewissheit, bei der Nassauischen Sparkasse<br />
gut aufgehoben zu sein <strong>und</strong> persönlich<br />
geschätzt zu werden. Komfort in diesem Sinne<br />
ist alles, was deutlich über den selbstverständlichen<br />
Standard hinausreicht <strong>und</strong> die K<strong>und</strong>en<br />
nicht nur zufriedenstellt, sondern begeistert.<br />
2. Positionierung mit Qualität<br />
Als führende deutsche Komfortsparkasse hat<br />
sich die Naspa 2007/2008 positioniert. Das ist<br />
ein ehrgeiziges Vorhaben <strong>und</strong> wirft im ersten<br />
Moment Fragen auf: Was macht eine Komfortsparkasse<br />
eigentlich aus? Welche Kriterien<br />
entscheiden darüber, ob ein Institut zur Masse<br />
der Standardanbieter oder zur Avantgarde der<br />
Komfort <strong>und</strong> QualitätsDienstleister zählt?<br />
Erscheint dieses Ziel wirklich viel versprechend<br />
in einer Zeit, da in vielen Köpfen noch immer<br />
der Werbeslogan „Geiz ist geil“ nachklingt?<br />
Und: Welche Wettbewerbsvorteile erwartet die<br />
Naspa von dieser Neuausrichtung? Wer Komfort<br />
verspricht, muss sich daran messen lassen.<br />
Entlarvt sich die Komfortsparkasse im täglichen<br />
Geschäft als inhaltsloser MarketingGag, geht<br />
der Schuss nach hinten los.<br />
Dabei steht der K<strong>und</strong>e im Mittelpunkt; seine<br />
Wünsche <strong>und</strong> erwartungen wurden in Fokusgruppen<br />
ermittelt, getestet, verifiziert <strong>und</strong><br />
schließlich vor der gesamthausweiten Umsetzung<br />
in einem Pilot auf Herz <strong>und</strong> Nieren geprüft.<br />
Am Ende eines jeden Schritts stand eine<br />
K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Mitarbeiterbefragung. Was war<br />
gut, was hat sich bewährt, wo gibt es Anpassungsbedarf?<br />
Denn nur wenn die Erwartungen<br />
des K<strong>und</strong>en segmentspezifisch erreicht <strong>und</strong> in<br />
den Zielsegmenten übertroffen werden, ist der<br />
K<strong>und</strong>e bereit, dafür einen Preis zu zahlen <strong>und</strong><br />
damit den wirtschaftlichen Erfolg eines jeden<br />
Unternehmens zu sichern.<br />
III. Anforderungen an ein modernes<br />
Steuerungsinstrument<br />
Jede Strategie ist nur so gut wie ihre Umsetzung.<br />
Dieser Satz ist ebenso banal wie wahr,<br />
zeigen sich am Markt oftmals die „Macher“<br />
erfolgreicher als die besten „Theoretiker“, ohne<br />
dass operative Hektik strategische Defizite dauerhaft<br />
ersetzen kann. Am erfolgreichsten ist<br />
daher eine auf f<strong>und</strong>ierten Analysen aufsetzende<br />
Zielfindung, gepaart mit einer stringenten, auf<br />
Nachhaltigkeit basierenden Umsetzung. Dabei<br />
sind eben nicht nur Finanzkennzahlen entscheidend,<br />
sondern es kommt darauf an, die<br />
Wechselwirkungen der an der Gestaltung des<br />
Unternehmenserfolges zusammenwirkenden<br />
Dimensionen zu erkennen <strong>und</strong> mittels weniger<br />
Kennzahlen für das TopManagement steuerungsfähig<br />
zu machen.<br />
1. Die Q-Card<br />
Die QCard der Naspa erfüllt diese Anforderungen.<br />
Sie ist ein innovatives Managementsystem,<br />
welches die Gesamthausstrategie in allen<br />
strategierelevanten Dimensionen abbildet<br />
<strong>und</strong> operationalisiert. Die Abbildung erfolgt<br />
„vom K<strong>und</strong>en her gedacht“ <strong>und</strong> qualitätsorientiert.<br />
Sie löst sich damit von der Dimension<br />
der retrograden Betrachtung auf K<strong>und</strong>enbeschwerden.<br />
Strategieabbildend „denkt“ sie<br />
nach vorne <strong>und</strong> orientiert sich dabei an den<br />
Dimensionen der BSC.<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Qualität wird damit: messbar entlang der<br />
gesamten Prozesskette;<br />
Qualität wird damit: steuerbar durch Kennzahlen<br />
in allen Teilzielen;<br />
Qualität wird zudem: zu einer neu gedachten<br />
„Fehlerkultur“.<br />
Die Q-Card wird innerhalb der Sparkasse als<br />
Steuerungsinstrument zur Plattform für einen<br />
„Gesteuerten Dialog“. Offenheit <strong>und</strong> Kontrolle<br />
sind die Elemente <strong>und</strong> Leitplanken zugleich<br />
einer neuen Qualitätskultur.<br />
Dabei ist auch neu, dass in dieser vernetzten<br />
Betrachtung die für die Sparkassen wichtige<br />
(wichtigste) Dimension, der öffentlichen Auftrag<br />
<strong>und</strong> das gesellschaftliche Umfeld, als<br />
Betrachtungsebene von vorneherein einbezogen<br />
werden.<br />
Dass es gerade beim „öffentlichen Auftrag“<br />
einer Sparkasse Entwicklungspotenzial hinsichtlich<br />
der Wahrnehmung als Wettbewerbsvorteil<br />
gibt, mag allein die Suchfunktion der<br />
Homepage des <strong>BankPraktiker</strong> belegen. Während<br />
zum Thema Qualitätsmanagement 39 Tref<br />
» Entscheidend<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
für die Zugehörigkeit<br />
zu Komfort<br />
<strong>und</strong> Qualitätsdienstleistern<br />
ist die<br />
nachhaltige Qualität<br />
der Service <strong>und</strong><br />
Beratungsdienst<br />
leistung. «<br />
301
302<br />
Beitrag<br />
» Die QCard ist<br />
ein innovatives<br />
Managementsystem,<br />
welches die Gesamt<br />
hausstrategie in<br />
allen strategie<br />
relevantenDimen sionen abbildet <strong>und</strong><br />
operationalisiert. «<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
fer über alle Rubriken angezeigt wurden, ergab<br />
die Anfrage „öffentlicher Auftrag“ sieben Treffer,<br />
die sich auf drei Rechtsquellen beschränkten.<br />
Angesichts der Finanzmarktkrise, in der die<br />
Themen Vertrauen <strong>und</strong> Sicherheit deutlich stärker<br />
in den Fokus der Öffentlichkeit <strong>und</strong> damit<br />
der K<strong>und</strong>en gerückt sind, liegt eine Herausforderung<br />
für die Sparkassen darin, ihre Gemeinwohlorientierung<br />
als Wettbewerbsvorteil zu<br />
begreifen <strong>und</strong> konsequent zu nutzen, statt sie<br />
als „Kostenfaktor“ zu bilanzieren. Dann sollte es<br />
in Zukunft deutlich mehr Beiträge geben, die<br />
sich auch inhaltlich mit diesem USP der Sparkassen<br />
beschäftigen.<br />
2. Zwei Praxisbeispiele zur<br />
„Qualitätssteuerung“<br />
Entscheidend für die Akzeptanz der QCard<br />
ist die Aussagefähigkeit der gewählten Kennzahlen,<br />
Ziel <strong>und</strong> Messgrößen. Exemplarisch<br />
soll dies anhand der Ziele „K<strong>und</strong>en durch herausragende<br />
erlebbare Servicequalität begeistern“<br />
<strong>und</strong> „Einheitliche Führungskultur entwickeln<br />
<strong>und</strong> leben“ verdeutlicht werden:<br />
a) Zertifizierte K<strong>und</strong>enorientierung<br />
Die Naspa als Komfortsparkasse Nummer 1<br />
hat ihre Komfort <strong>und</strong> Serviceorientierung<br />
von einem unabhängigen Gutachter – dem<br />
TÜV Hessen – zertifizieren lassen. Dieses Zertifikat<br />
bescheinigt der Naspa ihre außerordentliche<br />
Qualität in service <strong>und</strong> Dienstleistung.<br />
Als eine der ersten Sparkassen erhält sie das<br />
TÜVProficertSiegel.<br />
Für diese Zertifizierung haben die Prüfer des<br />
TÜV Hessen die Service <strong>und</strong> Dienstleistungsprozesse<br />
eingehend analysiert, Mitarbeiter<br />
befragt <strong>und</strong> die Arbeitsabläufe in den Finanz<br />
Centern auf den Prüfstand gestellt. Insbesondere<br />
untersuchten sie<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
die Rolle des K<strong>und</strong>enmanagers der Naspa,<br />
der für den ersten K<strong>und</strong>enkontakt in größeren<br />
FinanzCentern verantwortlich ist;<br />
die Rolle des Servicemanagers der Naspa,<br />
der u. a. auf den Gesamteindruck des Finanz<br />
Centers achtet;<br />
die Behandlung <strong>und</strong> den Umgang mit<br />
Beschwerden;<br />
die permanente <strong>und</strong> dauerhafte Abfrage<br />
der K<strong>und</strong>enzufriedenheit;<br />
ß<br />
das Komfortversprechen der Naspa gegenüber<br />
den K<strong>und</strong>en, jeden Tag durch Wertschätzung,<br />
Qualität <strong>und</strong> Schnelligkeit zu<br />
überzeugen.<br />
Ziel der Zertifizierung ist es, sich nicht nur<br />
auf eine nachhaltige servicequalität zu verpflichten,<br />
sondern sich vor allem am Anspruch<br />
messen zu lassen, den individuellen Wünschen<br />
<strong>und</strong> Anliegen der K<strong>und</strong>en gerecht zu werden.<br />
D. h.: Individuelle <strong>und</strong> professionelle Beratung,<br />
hochwertige Service <strong>und</strong> Dienstleistungsqualität<br />
<strong>und</strong> das bisschen mehr, was der K<strong>und</strong>e im<br />
ersten Moment nicht erwartet. Das sind die<br />
Punkte, mit denen die Naspa K<strong>und</strong>en begeistern<br />
will.<br />
Das TÜVProficertSiegel für Komfort <strong>und</strong><br />
Serviceorientierung wird für drei Jahre vergeben,<br />
wobei die unabhängigen TÜVPrüfer<br />
einmal jährlich eine Überprüfung der festgelegten<br />
Service <strong>und</strong> Dienstleistungsstandards<br />
vornehmen.<br />
b) Neue Führungsleitlinien etabliert<br />
Gerade im Dienstleistungssektor steht der<br />
Dienstleistende im Mittelpunkt aller Qualitätsbetrachtungen.<br />
Entsprechend kommen auf<br />
die Führungskräfte neue Herausforderungen<br />
zu. Sie zu meistern heißt, sowohl „harte“ Vertriebszahlen<br />
als auch „weiche“ Faktoren gleichermaßen<br />
zu berücksichtigen. Herausragende<br />
Leistungen wird der K<strong>und</strong>e nur in einem positiven<br />
Mitarbeiterumfeld erleben. Gerade in<br />
Zeiten restriktiver Ressourcen stellt dies besondere<br />
Anforderungen an die Führungskräfte. Hier<br />
ist – ähnlich wie die Komfort <strong>und</strong> Serviceorientierung<br />
gegenüber dem K<strong>und</strong>en – ein einheitliches<br />
Verständnis <strong>und</strong> Vorgehen der Erfolgsfaktor<br />
in der Führung. Um dies zu gewährleisten,<br />
hat der Vorstand der Naspa gemeinsam mit<br />
dem TopManagement im Dialog fünf Leitlinien<br />
der Führung entwickelt. Führung ist in<br />
der Komfortstrategie der Naspa ein zentraler<br />
Anker. Neben begleitenden CoachingMaßnahmen<br />
wird zukünftig auch im Rahmen eines<br />
„Change-Barometers“ das Stimmungsbild der<br />
Mitarbeiter <strong>und</strong> damit nicht zuletzt der Umsetzungsgrad<br />
der Führung regelmäßig widergespiegelt.<br />
Führungsverständnis <strong>und</strong> Wirkungsgrad<br />
werden zu entscheidenden Faktoren des<br />
Umsetzungserfolgs der Strategie.
3. Wenn’s ums Geld geht, Sparkasse!<br />
Sparkassen stehen für Vertrauen <strong>und</strong> Menschlichkeit.<br />
Und für Tradition. Es gilt, diesen „genetische<br />
Code“ einer Sparkasse neu aufzuladen.<br />
Eine Herausforderung, die gerade in diesen<br />
Tagen ein mehr an Transparenz <strong>und</strong> Steuerung<br />
verlangt. Angesichts der Finanzmarktkrise sind<br />
aber auch aufsichtsrechtliche Bestrebungen<br />
wahrscheinlich, integrierte Steuerungssysteme<br />
zu fordern, die neben den klassischen Finanz<br />
<strong>und</strong> Risikokennzahlen auch andere wesentliche<br />
Dimensionen wie K<strong>und</strong>en, Mitarbeiter <strong>und</strong> Pro<br />
prAXIsTIpps<br />
•<br />
•<br />
zesse berücksichtigen. Erste Expertentreffen<br />
haben dazu schon stattgef<strong>und</strong>en.<br />
Für die Sparkassen wird es darauf ankommen,<br />
ihren öffentlichen Auftrag nicht als Pflicht oder<br />
betriebswirtschaftlichen Kostenfaktor zu begreifen,<br />
sondern in ihm einen strategischen Wettbewerbsvorteil<br />
zu sehen. Einen Wettbewerbsvorteil,<br />
der bei entsprechender Vernetzung mit<br />
den betriebswirtschaftlichen Dimensionen entscheidend<br />
zur Differenzierung im i. S. eines USP<br />
beitragen kann. Die QCard der Naspa ist auf<br />
diesem Weg ein wichtiger Meilenstein. £<br />
Qualität ist mehr als „messen <strong>und</strong> wiegen“ von Ideen <strong>und</strong> Beschwerden. Qualität<br />
<strong>und</strong> Service werden in der Zukunft zu einer stärkenfokussierten Strategie. Erfolgsfaktoren<br />
auf diesem Weg sind Transparenz <strong>und</strong> Steuerung. Machen Sie daher Qualität<br />
zu einem festen Anker ihrer Geschäftsstrategie.<br />
Dieses „neue“ Cockpit braucht exzellente Piloten: Führung ist der Engpassfaktor<br />
für die Umsetzung jeglicher strategischer Ziele. Daher gilt es Führung als stabilisierenden<br />
Faktor in Zeiten der rasanten Änderung von Umwelt <strong>und</strong> Technik zu verstehen.<br />
Coaching <strong>und</strong> Change sind die zentralen Wertpaare <strong>und</strong> daher fest mit der<br />
Strategie des Instituts zu verbinden.<br />
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Beitrag<br />
» Aktuell werden<br />
aufsichtsrechtliche<br />
Bestrebungen<br />
erkennbar,<br />
integrierte SteueSteue rungssysteme zu<br />
fordern, die neben<br />
den klassischen<br />
Finanz <strong>und</strong> Risikokennzahlen<br />
auch<br />
andere wesentliche<br />
Dimensionen wie<br />
K<strong>und</strong>en, Mitarbeiter<br />
<strong>und</strong> Prozesse<br />
berücksichtigen. «<br />
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AR_189x90_4c.indd 1 15.12.2008 16:08:53 Uhr
304<br />
Beitrag<br />
» In der Praxis zeigt<br />
sich immer wieder,<br />
dass die bestmögliche<br />
Befriedigung<br />
der Gläubiger<br />
i. d. R. eher durch<br />
eine Sanierung <strong>und</strong><br />
damit den Erhalt<br />
der Werte <strong>und</strong><br />
nicht durch eine<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Wiederkehrende Probleme mit<br />
der Insolvenzordnung aus Sicht<br />
der Banken<br />
Praktische Lösungsvorschläge <strong>und</strong> Anregungen an den Gesetzgeber.<br />
Autor:<br />
Reinhard Voß, Bereichsvorstand Global<br />
Intensive Care, COMMERZBANK AG.<br />
Zerschlagung herherbeigeführt wird. «<br />
I. Einleitung<br />
w Nach dem Insolvenzverfahren jahrzehntelang<br />
eher ein Schattendasein führten <strong>und</strong> in<br />
der breiten Öffentlichkeit kaum Aufmerksamkeit<br />
fanden, ist durch die Finanzmarktkrise <strong>und</strong><br />
ihre Auswirkungen auf die Realwirtschaft (den<br />
sprunghaften Anstieg der Verfahren Anfang<br />
dieses Jahres) <strong>und</strong> insbesondere durch spektakuläre<br />
Großverfahren (z. B. Hertie, Sinn Leffers,<br />
Edscha, Stankiewicz etc.) die Bedeutung der<br />
Insolvenzverfahren für die Volkswirtschaft, nicht<br />
nur den direkt Betroffenen bewusst geworden.<br />
Es ist mittlerweile auch erkannt worden, dass<br />
ein modernes Insolvenzrecht <strong>und</strong> ein funktionierendes<br />
Prozedere zwischen Insolvenzgericht,<br />
Insolvenzverwaltern <strong>und</strong> Gläubigern im<br />
Zuge der weiter fortgeschrittenen Globalisierung<br />
ein wesentliches Wettbewerbselement<br />
für konkurrierende Volkswirtschaften darstellt.<br />
Auch wenn mit der am 01.01.1999 in Kraft<br />
gesetzten Insolvenzordnung (InsO) ein modernes<br />
<strong>und</strong> wettbewerbsfähiges Verfahrensrecht<br />
geschaffen wurde, erscheint es angebracht,<br />
auf einige Schwächen der Insolvenzordnung<br />
hinzuweisen <strong>und</strong> Anregungen zur Beseitigung<br />
aufzuzeigen. Dies ist zz. umso mehr geboten,<br />
denn die Weltwirtschaft steht vor der größten<br />
Herausforderung ihrer Nachkriegsgeschichte.<br />
II. Ziele der Insolvenzrechtsreform<br />
Die Insolvenzordnung sollte die Idee der marktkonformen<br />
Insolvenzabwicklung verwirklichen<br />
<strong>und</strong> hatte im Wesentlichen folgende Hauptziele:<br />
ß Schaffung eines einheitlichen Insolvenzverfahrens<br />
ß Erleichterte <strong>und</strong> rechtzeitige Verfahrenseröffnung<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Stärkung der Gläubigerautonomie<br />
Erhöhte Verteilungsgerechtigkeit durch<br />
Abschaffung der Konkursrechte<br />
Förderung der Sanierung, insbesondere<br />
durch Insolvenzpläne <strong>und</strong> Eigen<br />
verwaltung<br />
Mehrung der Masse durch Verschärfung des<br />
Anfechtungsrechts<br />
Verbraucherinsolvenzverfahren / Einführung<br />
einer Restschuldbefreiung<br />
Nach zehnjähriger Praxis muss jetzt resümiert<br />
werden, dass weder die Gläubigerautonomie<br />
wesentlich gestärkt, noch dass die Sanierung<br />
evident gefördert werden konnte.<br />
III. Förderung der Sanierung<br />
Die Hauptziele des Gesetzgebers waren, die<br />
Rechtseinheit in Ost <strong>und</strong> Westdeutschland<br />
wieder herzustellen <strong>und</strong> die Vergleichsverfahren<br />
in die Insolvenzordnung zu integrieren.<br />
Darüber hinaus wurde die Gleichwertigkeit<br />
der Verfahrensziele Liquidation <strong>und</strong> Sanierung<br />
eingeführt. Allerdings wurde in § 1 Satz 1<br />
der InsO normiert, dass das Insolvenzverfahren<br />
der gemeinschaftlichen Befriedigung der<br />
Gläubiger dient, <strong>und</strong> damit die Haftungsverwirklichung<br />
weiterhin im Vordergr<strong>und</strong> steht.<br />
Der ursprüngliche Reformansatz, der Sanierung<br />
einen gesetzlichen Vorrang einzuräumen,<br />
wurde aufgegeben. In der Praxis zeigt sich aber<br />
immer wieder, dass die bestmögliche Befriedigung<br />
der Gläubiger i. d. R. eher durch eine<br />
Sanierung <strong>und</strong> damit den Erhalt der Werte<br />
<strong>und</strong> nicht durch eine Zerschlagung herbeigeführt<br />
wird.<br />
Deshalb sollten sanierungsmaßnahmen<br />
mit dem Ziel des Erhalts von möglichst vielen<br />
Unternehmen im Ganzen oder in Teilen vom
Gesetzgeber privilegiert werden. Das Insolvenzplanverfahren<br />
1 als Regelfall für eine<br />
gerichtliche Sanierung hat sich aus verschiedenen<br />
Gründen leider nicht durchgesetzt<br />
<strong>und</strong> dürfte ohne gr<strong>und</strong>legende Änderung der<br />
Sanierungsvorschriften auch in Zukunft ein<br />
Schattendasein führen.<br />
Abgesehen von „bürokratischen Hemmnissen“<br />
ist hierfür insbesondere maßgeblich,<br />
dass der Schuldner zu geringen Einfluss auf<br />
die Art der Durchführung des Insolvenzverfahrens<br />
hat. Dem Schuldner sollte deshalb<br />
bei Insolvenzbeantragung die Wahlmöglichkeit<br />
eingeräumt werden, entweder ein<br />
sanierungsverfahren mit Erhalt des Rechtsträgers<br />
oder ein Insolvenzverfahren zu beantragen.<br />
Beantragt er das Sanierungsverfahren,<br />
sollte die eigenverwaltung 2 der Regelfall<br />
darstellen, sofern die erste Gläubigerversammlung<br />
nicht etwas anderes beschließt.<br />
Der Insolvenzverwalter – besser Sanierungs<br />
oder Vergleichsverwalter – fungiert insoweit<br />
als Sachverwalter, wobei dessen Befugnisse<br />
aber erheblich erweitert werden sollten, insbesondere<br />
bei der Begründung von neuen<br />
Verbindlichkeiten.<br />
Dem Sanierungsantrag ist ein von externer,<br />
sachk<strong>und</strong>iger Seite zu bestätigter Liquiditätsplan<br />
für die Sanierungsphase beizufügen,<br />
unterlegt durch eine Finanzierungsbestätigung<br />
eines Kreditinstituts. In Anlehnung<br />
der aus dem amerikanischen Insolvenzrecht<br />
bekannten „Debtor in Possesion“ 3 sollten derartige<br />
neue Finanzierungsmittel eine „super<br />
priority“ eingeräumt werden. Nur so kann<br />
sichergestellt werden, dass das Unternehmen<br />
schnell <strong>und</strong> unbürokratisch wieder zahlungsfähig<br />
wird <strong>und</strong> damit überhaupt erst fortgeführt<br />
werden kann.<br />
Im eröffneten Sanierungsverfahren (Insolvenzplanverfahren)<br />
ist dann unter enger<br />
Beteiligung der Gläubiger (steering Committee<br />
bzw. Gläubigerausschuss 4 ) ein<br />
Sanierungsplan zu entwickeln <strong>und</strong> durch<br />
die Gläubigerversammlung zu bestätigen.<br />
Ziel des Plans muss die nachhaltige Sanierung<br />
des Unternehmens 5 <strong>und</strong> damit auch<br />
der Erhalt von Arbeitsplätzen sein. Abgesehen<br />
von der leistungswirtschaftlichen Sanierung<br />
bedarf es dazu vor allem der Bereitstellung<br />
von neuem Kapital.<br />
IV. Stärkung der<br />
Gläubigerautonomie<br />
Weiteres wesentliches Ziel der Insolvenzrechtsreform<br />
war die Stärkung der Gläubigerautonomie.<br />
Dies kommt insbesondere in § 57 InsO<br />
(Wahl eines anderen Insolvenzverwalters) <strong>und</strong><br />
in § 157 InsO (Entscheidung über den Fortgang<br />
des Verfahrens) zum Ausdruck. Bei der wichtigsten<br />
Entscheidung in jedem Insolvenzverfahren,<br />
nämlich bei der Bestellung des vorläufigen<br />
Insolvenzverwalters 6 , werden die<br />
Gläubiger jedoch nicht beteiligt.<br />
Auch wenn zu konzedieren ist, dass zunehmend<br />
einzelne Insolvenzgerichte auch Gläubigeranregungen<br />
berücksichtigen, ist insgesamt<br />
die derzeitige Praxis der Insolvenzgerichte bei<br />
der Bestellung von vorläufigen Insolvenzverwaltern<br />
für die Gläubiger unbefriedigend.<br />
Die derzeitige Diskussion beschäftigt sich vorrangig<br />
mit einer gleichmäßigen <strong>und</strong> gerechten<br />
Versorgung der Insolvenzverwalter mit Mandaten<br />
<strong>und</strong> weniger mit einer bestmöglichen<br />
Masseverwertung oder der Sanierung 7 .<br />
Erfreulicherweise hat die UhlenbruckKommission<br />
das Problem offensichtlich erkannt<br />
<strong>und</strong> will institutionellen Gläubigern im Einzelfall<br />
ein eingeschränktes Anhörungsrecht einräumen.<br />
Es wird vorgeschlagen, die Gedanken<br />
der UhlenbruckKommission 8 insoweit fortzuentwickeln.<br />
Jedem Gläubiger sollte ein Vorschlagsrecht<br />
für den zu bestellenden vorläufigen<br />
Insolvenzverwalter eingeräumt werden;<br />
der Vorschlag ist auf Basis eines objektiven<br />
Anforderungsprofils zu begründen. Es obliegt<br />
der Eigeninitiative des Gläubigers, in unmittelbarem<br />
zeitlichen Zusammenhang mit dem<br />
Insolvenzantrag auf das Insolvenzgericht<br />
zuzugehen.<br />
Wenn das Insolvenzgericht einem Vorschlag<br />
nicht entspricht, sollte dies im Einzelfall zu<br />
begründen sein, wobei ein Gläubigervorschlag<br />
nicht allein deshalb zurückgewiesen werden<br />
darf, weil sich der Vorgeschlagene nicht auf<br />
der Vorauswahlliste befindet.<br />
Es kann bei diesem Vorschlag zur Stärkung<br />
der Gläubigerautonomie nicht deutlich genug<br />
darauf hingewiesen werden, dass die derzeitige<br />
Nichtberücksichtigung von Gläubiger<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Jedem Gläubiger<br />
sollte ein Vorschlags<br />
recht für den zu<br />
bestellenden vor<br />
läufigenInsolvenz verwalter eingeräumt<br />
werden; der Vor<br />
schlag ist auf Basis<br />
eines objektiven<br />
Anforderungsprofils<br />
zu begründen. «<br />
1 Vgl. §§ 217 ff. InsO.<br />
2 Vgl. §§ 270 ff. InsO.<br />
3 Vgl. Chapter 11 USBC.<br />
4 Vgl. § 69 Satz 1 InsO.<br />
5 I. S. d. § 39 Abs. 4 S. 2 InsO.<br />
6 Vgl. § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO.<br />
7 Vgl. BAKinso ZinsO 2008 S. 1260.<br />
8 Vgl. ZIP 2007 S. 1433 f.<br />
305
306<br />
Beitrag<br />
» Es wird angeregt,<br />
das Sanierungs<br />
privileg für einen<br />
festen Zeitraum, z. B.<br />
für mind. vier Jahre<br />
seit der Übernahme<br />
der Beteiligung,<br />
einzuräumen. «<br />
9 Vgl. Eidenmüller, ZGR 2006 S. 467.<br />
10 Vgl. Westpfahl/Janjuah, ZIP 2008 Beil. zu Heft 3<br />
S. 8.<br />
11 Vgl. Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis,<br />
7. Aufl. 2007, Rdn 5.175.<br />
12 Vgl. §§ 222, 229 ff. AktG, §§ 15, 21 WpHG, § 8 c<br />
KStG.<br />
13 Vgl. Buth/Herrmanns, Restrukturierung Sanierung<br />
Insolvenz, 2. Aufl. 2004, § 13 Rdn. 49.<br />
14 Vgl. BGH, NJW 1984 S. 1891.<br />
15 Vgl. § 32 a Abs. 3 Satz 3 GmbHG a. F.<br />
16 Vgl. § 39 Abs. 4 Satz 2 InsO.<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
interessenten bei der Bestellung des vorläufigen<br />
Insolvenzverwalters einen echten<br />
Wettbewerbsnachteil im Vergleich mit sonstigen<br />
Rechtsordnungen darstellt <strong>und</strong> hier –<br />
insbesondere von ausländischen Gläubigern<br />
– das größte operative Risiko bei Einleitung<br />
<strong>und</strong> Durchführung von Insolvenzverfahren in<br />
Deutschland gesehen wird 9 . Auch der zunehmenden<br />
Verlagerung von Insolvenzverfahren<br />
ins Ausland könnte durch das angeregte Vorschlagsrecht<br />
entgegengewirkt werden.<br />
Des Weiteren wird zu überlegen sein, ob es<br />
wegen des erforderlichen wirtschaftlichen<br />
Sachverstands bei der Auswahl der Insolvenzverwalter,<br />
nicht geboten wäre, die Insolvenzgerichte,<br />
wie bei den Kammern für Handelssachen,<br />
mit einem Berufsrichter / Rechtspfleger<br />
<strong>und</strong> zwei wirtschaftlich erfahrenen, ehrenamtlichen<br />
Richtern zu besetzen.<br />
Auch § 57 InsO (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters)<br />
berücksichtigt die Gläubigerinteressen<br />
nicht ausreichend. Der Insolvenzverwalter<br />
kann von der Gläubigergemeinschaft derzeit<br />
nur in der ersten Gläubigerversammlung ohne<br />
einen besonderen Gr<strong>und</strong> durch die Wahl eines<br />
neuen Verwalters ersetzt werden. Die Gläubigerversammlung<br />
findet unter Umständen<br />
erst sechs Monate nach dem Eröffnungsantrag<br />
statt. Dann sind erfahrungsgemäß entscheidende<br />
Weichenstellungen für das Verfahren<br />
unabänderlich erfolgt 10 .<br />
Der Gesetzgeber sollte deshalb vorsehen, dass<br />
die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters im<br />
Insolvenzeröffnungsverfahren <strong>und</strong>/oder während<br />
der Laufzeit des Insolvenzverfahrens<br />
jederzeit möglich ist. Hierzu ist erforderlich,<br />
dass die Gläubiger entsprechend § 75 InsO<br />
die Einberufung einer Gläubigerversammlung<br />
beantragen können.<br />
V. Förderung von<br />
Sanierungsmaßnahmen<br />
Wie eingangs schon erwähnt, sollten im wohlverstandenen<br />
Schuldner <strong>und</strong> Gläubigerinteresse<br />
alle Anstrengungen unternommen<br />
werden, sowohl außer als auch gerichtliche<br />
Sanierungen zu fördern, um zumindest wertevernichtende<br />
gerichtliche Liquidationen zu<br />
vermeiden.<br />
Die institutionellen Gläubiger sehen deshalb<br />
mit Sorge die teilweise ausufernde Praxis von<br />
Insolvenzverwaltern, die Anfechtungsmöglichkeiten<br />
nach § 133 InsO weit auszulegen<br />
<strong>und</strong> dadurch auch Erfolg versprechende außergerichtliche<br />
Sanierungen zu belasten.<br />
Sanierungsdarlehen sind für Darlehensgeber<br />
<strong>und</strong> Organe der Gesellschaft deshalb derzeit<br />
mit erheblichem Risiko belastet. Im Fall des<br />
Fehlschlagens der Sanierung können Anfechtungstatbestände<br />
<strong>und</strong>/oder Schadenersatzansprüche<br />
ausgelöst werden 11 . Daneben wird<br />
die Mitwirkung von Anteilseignern an Sanierungsmaßnahmen<br />
<strong>und</strong> die Umwandlung von<br />
Darlehen in Beteiligungen auch durch die<br />
bestehenden anderen gesetzlichen Regeln<br />
erheblich erschwert 12 .<br />
Der Gesetzgeber sollte deshalb klarstellen,<br />
dass von der Eignung des sanierungskonzepts<br />
<strong>und</strong> der Ernsthaftigkeit des Sanierungsversuchs<br />
immer dann auszugehen ist, wenn<br />
das von einem unabhängigen branchenk<strong>und</strong>igen<br />
Fachmann erstellt oder geprüfte Konzept<br />
schlüssig ist, die Sanierungsfähigkeit <strong>und</strong> würdigkeit<br />
bestätigt hat <strong>und</strong> es nicht offensichtlich<br />
<strong>und</strong>urchführbar ist.<br />
Ziel einer jeden Sanierung ist die Kapitaldienstfähigkeit<br />
eines Unternehmens <strong>und</strong> damit die<br />
Finanzierbarkeit wieder herzustellen. Dies ist<br />
i. d. R. nur durch Bereitstellung neuen Kapitals<br />
möglich. In der Praxis erfolgt diese entweder<br />
durch Zuführung echten Eigenkapitals oder<br />
durch die Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen<br />
(Debt-equity-swaps) 13 .<br />
Die o. g. Sanierungsmaßnahmen wurden<br />
durch die Regeln über den Eigenkapitalersatz<br />
14 erheblich erschwert. Das seinerzeitige<br />
sanierungsprivileg 15 hat sich in der Praxis<br />
nicht bewährt, da ein Investor nicht zuverlässig<br />
erkennen kann, ob <strong>und</strong> wie lange die Privilegierung<br />
andauert. Zu begrüßen sind die insoweit<br />
neuen Vorschriften im momiG, mit dem<br />
die §§ 32 a <strong>und</strong> 32 b GmbHG a. F. aufgehoben<br />
wurden. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO führt – wegen<br />
des Wegfalls des Eigenkapitalersatzrechts zu<br />
erhöhter Rechtssicherheit <strong>und</strong> klarheit. Allerdings<br />
werden die Vorbehalte von Beteiligungsinteressenten<br />
durch die Neuregelung des Sanierungsprivilegs<br />
16 leider nicht beseitigt, womit<br />
kaum von einer Änderung im Gläubigerverhal
ten auszugehen ist. Es wird deshalb angeregt,<br />
das Sanierungsprivileg für einen festen Zeitraum,<br />
z. B. für mind. vier Jahre seit der Übernahme<br />
der Beteiligung, einzuräumen.<br />
Bei gerichtlichen Sanierungen im Rahmen von<br />
Insolvenzplanverfahren ist eine Zurückhaltung<br />
bei den Gläubigern allein schon deshalb festzustellen,<br />
weil sie sich unzureichend an den prognostizierten<br />
Erfolgen beteiligt sehen. Dem<br />
könnte insbesondere dadurch entgegenge<br />
prAXIsTIpps<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
wirkt werden, dass mit Gläubigermehrheit<br />
umschuldungen von Fremd in Eigenkapital<br />
auch gegen den Willen des Schuldners ermöglicht<br />
werden.<br />
Dadurch wird erreicht, dass die Unternehmen<br />
wieder ausreichend kapitalisiert sind <strong>und</strong> die<br />
Gläubiger angemessen an einem Sanierungserfolg<br />
beteiligt werden. Der Gesetzgeber ist<br />
dringend gefordert, hier kurzfristig neue Wege<br />
zu beschreiten. £<br />
Die Gläubiger sollten die Möglichkeiten der Sanierung von Unternehmen im Rahmen<br />
eines Insolvenzplanverfahrens vermehrt in Betracht ziehen.<br />
Eine aktivere Begleitung von Insolvenzverfahren durch die Gläubiger erhöht die<br />
Chancen einer erfolgreichen Sanierung des Schuldners.<br />
Ein DebtEquitySwap sollte als alternatives Sanierungsinstrument häufiger geprüft<br />
werden, da es die Kapitalbasis des Unternehmens stärkt <strong>und</strong> die Gläubiger am Unternehmenserfolg<br />
partizipieren lässt.<br />
Aus der Praxis <strong>und</strong> aus Sicht eines Gläubigervertreters ergeben sich Verbesserungsmöglichkeiten,<br />
insbesondere in folgenden Bereichen:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Förderung von Sanierungsmaßnahmen (gerichtlich/außergerichtlich);<br />
Weitere Stärkung der Gläubigerautonomie;<br />
Weiterentwicklung/Modifizierung des Anfechtungsrechts.<br />
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06 ������������� / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
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Beitrag<br />
» Dem Bedenken<br />
der Gläubiger, dass<br />
sie unzureichend<br />
an den prognostizierten<br />
Erfolgen<br />
beteiligt würden,<br />
könnte insbesondere<br />
dadurch entgegengewirkt<br />
werden,<br />
dass mit GläubigermehrheitUmschuldungen<br />
von Fremd<br />
in Eigenkapital auch<br />
gegen den Willen des<br />
Schuldners ermöglicht<br />
werden. «<br />
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307<br />
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Leiter k<strong>und</strong>enbetreuung<br />
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Fax: 0 21 50/9153 299<br />
Mail: vertrieb@abit.de<br />
www.abit.de<br />
bankon Management Consulting ist als Branchenspezialist für den Finanzdienstleistungssektor<br />
fokussiert auf das Management komplexer Themenstellungen, die gleichermaßen bankfachliche<br />
<strong>und</strong> technische Expertise erfordern. Mit dem anspruch eines Qualitätsführers, der aufgr<strong>und</strong> der<br />
besonderen kompetenzprofile der Berater auch bezüglich der Effizienz bei der Projektdurchführung<br />
Maßstäbe setzt, umfasst das Beratungsspektrum sämtliche Bankfunktionalitäten. Unsere k<strong>und</strong>en sind<br />
ausnahmslos renommierte Häuser, die in ihren Märkten eine führende Position innehaben.<br />
bankon hat sich aktuell als der führende Berater im Umfeld der Migrationen von Sparkassen <strong>und</strong><br />
Landesbanken auf das kernsystem OSPlus tief in der Sparkassen Organisation etabliert.<br />
Risk Research berät seit über 15 Jahren in kooperation mit dem Lehrstuhl für Statistik (Prof. Dr. alfred<br />
Hamerle) an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Regensburg internationale<br />
Großbanken <strong>und</strong> mittelständische kreditinstitute bei der konzeption, Entwicklung <strong>und</strong> Implementierung<br />
von Risikomanagementsystemen. neben der Beratung <strong>und</strong> Forschung bilden unsere Workshops<br />
einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Darüber hinaus bieten wir gezielte Inhouse-Trainings<br />
zu allen Bereichen des Risikomanagements an.<br />
Protiviti ist ein globales Beratungsunternehmen, das über anerkannte Expertise in den Themen Corporate<br />
<strong>und</strong> IT Governance, unternehmensweites Risikomanagement, Controlling & Finanzwesen sowie<br />
Interne Revision verfügt. Im Gegensatz zu vielen anderen anbietern in diesem Umfeld sind wir<br />
unabhängig in unserer Meinungsbildung <strong>und</strong> Beratungsdienstleistung, da wir keine Jahresabschlussprüfungen<br />
durchführen. Diese Unabhängigkeit ist seit der Gründung die Basis unseres unternehmerischen<br />
Handelns.<br />
Die IndustrieWert GmbH ist eines der führenden Sachverständigen- <strong>und</strong> auktionshäuser für Industrieanlagen,<br />
Maschinen <strong>und</strong> sonstiges bewegliches anlage- <strong>und</strong> Umlaufvermögen. Öffentlich bestellte<br />
<strong>und</strong> vereidigte Sachverständige <strong>und</strong> Versteigerer be- <strong>und</strong> verwerten sicherungsübereignetes Vermögen<br />
mit rechtlich geprüfter, einwandfreier abwicklung <strong>und</strong> einem optimalen Erlös-/kosten-Verhältnis.<br />
Erlösgarantien <strong>und</strong> Mittelstandsnachfolge sowie Sale-and-Lease Back im angebot.<br />
Gerne überreichen wir Ihnen ein kostenloses angebot!<br />
Mit derzeit über 550 Installationen bei k<strong>und</strong>en aus der kreditwirtschaft ist aBIT führender anbieter<br />
innovativer Bankensoftware für die Unterstützung von Serviceprozessen im deutschsprachigen Raum.<br />
Mit aBIT Banknology © bietet aBIT ein komponentenbasiertes Bearbeitungssystem, das als Standardsoftware-Lösung<br />
auf Basis eines einheitlichen Datenmodells, generischer Schnittstellenadapter <strong>und</strong><br />
einer integrierten Workflowsteuerung kreditinstitute in den Bereichen kreditantragsbearbeitung,<br />
Problemkreditmanagement, Risikovorsorge <strong>und</strong> Pfändungsbearbeitung unterstützt. als Partner der<br />
kreditwirtschaft ist aBIT seit über 20 Jahren erfolgreich im Markt etabliert.
Rubrik Firma Kontakt Profil<br />
I T - D I E N S T L E I S T u N G<br />
S T E u E R B E R AT u N G /<br />
W I R T S C H A f T S P Rü f u N G<br />
tolina GmbH<br />
Salzufer 8<br />
10587 Berlin<br />
SUBITO aG<br />
kurhessenstr. 5<br />
D-64546 Mörfelden-Walldorf<br />
Ernst & Young aG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Steuerberatungsgesellschaft<br />
Thomas Baier<br />
Leiter Vertrieb<br />
Tel. 0 30/2647 45 77 77<br />
Fax: 0 30/2647 45 13<br />
Mail: vertrieb@tolina.de<br />
www.tolina.de<br />
Holger Müller<br />
Bereichsleiter Vertrieb<br />
Tel.: 06105/9702-278<br />
Fax: 06105/9702-106<br />
Mail: holger.mueller@subito.de<br />
www.subito.de<br />
Dr. karsten Füser<br />
Partner<br />
advisory Services / Global Financial<br />
Services<br />
national Office aaBS/<br />
Intelligent Information Technology<br />
Ernst & Young aG<br />
Tel.: 07 11/98 81-144 97<br />
Mail: karsten.Fueser@de.ey.com<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
BankPartner<br />
Das tolina-Team entwickelt seit 1988 erfolgreich individuelle Software für Finanzinstitute. Wir<br />
bieten praxiserprobte, thematisch umfassende Lösungen für die Bereiche Backoffice, Recht <strong>und</strong><br />
kredit. Die enge kooperation mit den k<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die ständige innovative Weiterentwicklung<br />
unserer Produkte sind zentrale Bausteine unseres Erfolges. tolina-Programme arbeiten effizient,<br />
können gut in vor-handene IT-Strukturen integriert werden <strong>und</strong> amortisieren sich in kurzer Zeit.<br />
Jede dritte Sparkasse setzt eine oder mehrere unserer anwendungen ein.<br />
Seit fast 20 Jahren entwickelt die SUBITO aG Lösungen für das kredit- <strong>und</strong> Forderungsmanagement,<br />
welche die Prozesse im kreditgeschäft von Finanzdienstleistern effizient <strong>und</strong><br />
sicher unterstützen. Durch die langjährige Erfahrung in der k<strong>und</strong>enorientierten Gestaltung<br />
geschäftskritischer Prozesse sowie dem fachlichen <strong>und</strong> technologischen know-how aus<br />
der konzipierung <strong>und</strong> Entwicklung von anwendungen für das kreditgeschäft bietet SUBITO<br />
Finanzdienstleistern neben dem Produktportfolio FactoryBanking auch umfassende <strong>und</strong><br />
praxisorientierte Consulting-Leistungen.<br />
Ernst & Young bietet Wirtschaftsprüfung <strong>und</strong> prüfungsnahe Leistungen sowie Steuer-, Transaktions-<br />
<strong>und</strong> Immobilienberatung an <strong>und</strong> liefert somit ein einzigartiges fachübergreifendes<br />
Serviceangebot. Der Bereich advisory Services / Global Financial Services hat sich vor allem auf<br />
Fragen von Banken, Versicherungen <strong>und</strong> Finanzdienstleistungsunternehmen spezialisiert <strong>und</strong><br />
berät z.B. sowohl im Rahmen regulatorischer Themenstellungen r<strong>und</strong> um „Basel II“, bei der Bewertung<br />
strukturierter Finanzprodukte oder aber in Fragen der Optimierung betrieblicher abläufe.<br />
309
Rezensionen<br />
01<br />
02<br />
03<br />
310 06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Anlage, Controlling, Recht<br />
01 Family Office Management als<br />
(Bank-)Dienstleistung für vermögende<br />
Privatk<strong>und</strong>en<br />
Dr. Maximilian A. Werkmüller: Family Office Management<br />
als (Bank)Dienstleistung für vermögende Privatk<strong>und</strong>en.<br />
Finanz Colloquium Heidelberg, Heidelberg, 2008.<br />
413 S., 84 €.<br />
w Dieses Buch ist eine Bereicherung für die Family<br />
Office Fachliteratur. Es bietet einen guten Überblick<br />
über die Organisation <strong>und</strong> alle gängigen Dienstleistungen<br />
eines Family Office. Leicht verständlich werden<br />
die relevanten Aspekte vermittelt. Damit bietet es eine<br />
gute Orientierung sowohl für vermögende Familien,<br />
die sich mit der Frage beschäftigen, wie sie die Sicherung<br />
ihres Vermögens organisieren wollen, als auch<br />
für Family Office Anbieter.<br />
Jedem, der vor der Entscheidung steht, sein Familienvermögen<br />
einem Family Office anzuvertrauen, ist dieses<br />
Buch zu empfehlen. Der <strong>Leser</strong> kann sich orientieren,<br />
was er von einem Family Office erwarten kann <strong>und</strong> was<br />
sich hinter bestimmten Dienstleistungen verbirgt.<br />
Dieses Werk ist auch dem <strong>Leser</strong> zu empfehlen, der sich<br />
mit dem Gedanken trägt, selbst Family Office Dienstleistungen<br />
für Mandanten anzubieten. Es werden alle<br />
dafür entscheidenden Aspekte vorgestellt, wie z. B.<br />
die rechtlichen Rahmenbedingungen, die möglichen<br />
Dienstleistungsangebote, die Vertragsgestaltung, Preismodelle<br />
<strong>und</strong> die Beziehung zum Mandanten. Dabei<br />
liegt der Schwerpunkt des Buchs auf der Darstellung<br />
der Family Office Dienstleistungen.<br />
Fazit: Dieses Werk von Werkmüller <strong>und</strong> seinen Autoren<br />
ist jedem, der sich für das Thema Family Office interessiert,<br />
sehr zu empfehlen. £<br />
Jörg Plesse, Erb <strong>und</strong> Stiftungsmanager, NORD/LB,<br />
Hannover, Braunschweig<br />
Anlage<br />
02 Wer hat unser Geld verbrannt?<br />
Hans-Lothar Merten / Johannes Fiala: Wer hat unser<br />
Geld verbrannt? Walhalla Fachverlag, Regensburg,<br />
2008. 240 S., 19,90 €.<br />
w In ihrem neuen Buch liefern Finanzjournalist Hans-<br />
Lothar Merten <strong>und</strong> Rechtsanwalt Johannes Fiala eine<br />
Stichwortsammlung r<strong>und</strong> um Finanzprodukte <strong>und</strong> wie<br />
mit diesen Geld von Anlegern „verbrannt“ wird. In rd.<br />
200 Beiträgen von A wie „Abkassiert – wie Banken tricksen“<br />
bis Z wie „Zinsaufblähungsmodell“ nehmen die<br />
beiden gr<strong>und</strong>sätzlich ausgewiesenen Autoren kein Blatt<br />
vor den M<strong>und</strong>. Das Buch richtet sich an den mehr oder<br />
weniger erfahrenen Bankk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> verlässt leider<br />
zu oft die Linie der Sachlichkeit, als dass man es als<br />
Buch für <strong>BankPraktiker</strong> empfehlen könnte. Eine f<strong>und</strong>ierte<br />
Analyse der Finanzkrise sieht anders aus. £<br />
Vorstand, Recht, Revision<br />
03 Revision des Personalbereichs<br />
Christine Brand-Noé: Revision des Personalbereichs:<br />
Prüfungsplanung <strong>und</strong> durchführung mit der „Prüfungslandkarte<br />
Personal“. Erich Schmidt Verlag, Berlin.<br />
2008. 136 S., 29 €.<br />
w Der Personalbereich besitzt für Kreditinstitute<br />
eine enorme Bedeutung. Er ist vielschichtig sowie<br />
mit hohen Kosten <strong>und</strong> Risiken verb<strong>und</strong>en. Dennoch<br />
wird dieses Gebiet nicht oder nur teilweise in die Prüfungsarbeit<br />
der Internen Revision einbezogen. Vor<br />
allem die Komplexität <strong>und</strong> die schwierige Messbarkeit<br />
der Ergebnisse sind es, die die Revisionstätigkeit<br />
erheblich erschweren.<br />
Das vorliegende Buch von Christine Brand-Noé zeigt<br />
wichtige Prüfungsansätze: Was kann, was soll, was muss<br />
die Interne Revision im Personalbereich prüfen? Das<br />
Werk bietet:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
erstmalig eine umfassende <strong>und</strong> ganzheitliche<br />
Darstellung des Personalbereichs unter Prüfungsaspekten,<br />
eine klar strukturierte <strong>und</strong> überschaubare Aufteilung<br />
in Prüffelder, Prüfungsgebiete <strong>und</strong> segmente für<br />
einen schnellen, zielführenden Einstieg (z. B. unter<br />
Risikogesichtspunkten),<br />
viele wichtige Ansatzpunkte zur detaillierten Planung<br />
<strong>und</strong> Durchführung von Prüfungen im Personalbereich.<br />
Das besondere Plus des Buchs: Für eine leistungsfähige<br />
moderne Revision erhält man mit der „Prüfungslandkarte<br />
Personal“ zum ersten Mal die Praxishilfe, die<br />
die Prüfungsaufgabe in diesem schwierigen Gebiet<br />
erleichtert <strong>und</strong> damit die Effektivität <strong>und</strong> Effizienz der<br />
Revisionsarbeit steigert.<br />
Dieses Werk richtet sich vornehmlich an Kollegen aus<br />
der Internen Revision in Banken <strong>und</strong> Sparkassen. £
IT<br />
Busenbach, Dirk<br />
Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt<br />
w Bei der Sparkasse Gummersbach<br />
Bergneustadt geht Rolf Ospelkaus, Leiter<br />
der Organisation, in Rente. Sein Nachfolger<br />
wird Dirk Busenbach. £<br />
Vorstand<br />
Freidel, Ingo<br />
Volksbank Stendal eG<br />
w Ingo Freidel, Dipl.Bankbetriebswirt,<br />
wurde zum 01.03.2009 vom Aufsichtsrat<br />
in den Vorstand der Volksbank Stendal<br />
berufen. Der 42jährige ist wie<br />
Vorstandskollege Andreas Lepel ein<br />
genossenschaftliches Eigengewächs.<br />
Er war seit 1990 bei der Volksbank<br />
Osterburg, nach einigen Fusionen als<br />
Volksbank OsterburgLüchowDannenberg<br />
firmierend. Zu seinen Stationen<br />
gehörten die Marktbereichsleitung der<br />
Volksbank Osterburg <strong>und</strong> zuletzt die<br />
Vertriebsleitung für das Privat <strong>und</strong> das<br />
Firmenk<strong>und</strong>engeschäft der Gesamtbank.<br />
Freidel wird für das K<strong>und</strong>engeschäft<br />
zuständig sein, während Lepel wieder<br />
die Verantwortung für die Marktfolgebereiche<br />
übernimmt. £<br />
Revision<br />
Kallweit, Elke<br />
Sparkasse Osterode am Harz<br />
w Bei der Sparkasse Osterode am Harz<br />
geht Herrmann Veit in Rente, seine Nachfolgerin<br />
als Leiterin der Revision wird<br />
Elke Kallweit. £<br />
Vorstand<br />
Novotny, Karl<br />
Oberpfälzer Sparkassen<br />
w Der Neumarkter SparkassenChef<br />
Karl Novotny wurde zum Sprecher der<br />
Oberpfälzer Sparkassen gewählt. Der<br />
SparkassenBezirksverband hat den<br />
Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse<br />
NeumarktParsberg mit Wirkung<br />
zum 01.09.2009 zum Bezirksobmann<br />
bestimmt. Novotny übernimmt das<br />
Amt vom Vorstandsvorsitzenden Alois<br />
Hagl von der Sparkasse Schwandorf,<br />
der in den Ruhestand geht. Landrat<br />
Albert Löhner wurde in der Sitzung<br />
als Vorsitzender des Sparkassen<br />
Bezirksverbands wiedergewählt. Sein<br />
Stellvertreter wurde Karl Novotny. £<br />
Vorstand<br />
Opitz, Frank<br />
Sparkasse Detmold<br />
w Die Sparkasse Detmold freut sich<br />
über einen weiteren Verhinderungsvertreter<br />
des Vorstands. Zum 01.04.2009<br />
hat der Verwaltungsrat Dip.Kfm. Frank<br />
Opitz in diesen verantwortungsvollen<br />
Aufgabenbereich berufen. Opitz ist<br />
45 Jahre alt, verheiratet <strong>und</strong> lebt in<br />
Detmold.<br />
In der Sparkasse führt er als Bereichsleiter<br />
das Vertriebsmanagement. Den<br />
Beruf des Bankkaufmanns erlernte er<br />
bei der Sparkasse Detmold. Nach dem<br />
erfolgreichen Abschluss im Jahr 1988<br />
übernahm er anspruchsvolle Aufgaben<br />
im Kreditgeschäft der Sparkasse.<br />
Bereits im Herbst 1990 legte er an der<br />
Sparkassenakademie in Münster die<br />
Prüfung zum Sparkassenbetriebswirt<br />
ab. Dem folgte das Studium zum<br />
DiplomSparkassenbetriebswirt an der<br />
Deutschen Sparkassenakademie in Bonn<br />
<strong>und</strong> das berufsbegleitende Studium<br />
der Betriebswirtschaftslehre, das er als<br />
Diplomkaufmann abschloss.<br />
In der Sparkasse Detmold wechselte<br />
er vom Kreditgeschäft ins Vorstandssekretariat,<br />
zu dessen Leiter er 1995<br />
ernannt wurde. Im Mai 2000 berief ihn<br />
der Vorstand der Sparkasse Detmold zum<br />
Abteilungsleiter Firmenk<strong>und</strong>en.<br />
Im Jahr 2006 übertrug ihm die<br />
Geschäftsleitung der Sparkasse neue<br />
<strong>und</strong> verantwortungsvolle Aufgaben.<br />
Mit der Einführung des neuen Bereichs<br />
Vertriebsmanagement wurde Opitz zum<br />
Direktor <strong>und</strong> Bereichsleiter ernannt.<br />
In dieser Tätigkeit gestaltet er die<br />
zukunftsorientierte Ausrichtung der<br />
Sparkasse Detmold mit. £<br />
06 / 2009 <strong>BankPraktiker</strong><br />
Personalia<br />
de Maizière, Andreas<br />
Fürstlich Castell’sche Bank<br />
w Mit Ablauf der Hauptversammlung<br />
am 29.04.2009 hat der<br />
Vorsitzende des Aufsichtsrats der<br />
Fürstlich Castell’schen Bank Hans<br />
Hermann Reschke (76) sein Amt an<br />
Andreas de Maizière übergeben.<br />
De Maizière (58) blickt auf eine fast<br />
30jährige Tätigkeit bei der Commerzbank<br />
AG zurück, die ihn bis<br />
in den Vorstand führte, aus dem er<br />
2005 auf eigenen Wunsch ausschied.<br />
Er ist heute Partner bei Doertenbach<br />
& Co. in Frankfurt/M. <strong>und</strong> Mitglied<br />
von Aufsichtsräten <strong>und</strong> Beiräten<br />
verschiedener Unternehmen <strong>und</strong><br />
Institutionen; dem Aufsichtsrat der<br />
Fürstlich Castell’schen Bank gehört<br />
er seit drei Jahren an.<br />
Die Hauptversammlung der Fürstlich<br />
Castell’schen Bank bestellte zudem<br />
den bis vor kurzem amtierenden<br />
B<strong>und</strong>eswirtschaftsminister Michael<br />
Glos (64) zum neuen Mitglied des<br />
Aufsichtsrats. Der in Prichsenstadt<br />
nahe Castell wohnende Unternehmer<br />
ist den Inhabern der Bank<br />
seit vielen Jahren fre<strong>und</strong>schaftlich<br />
verb<strong>und</strong>en.<br />
1774 gegründet, ist die Fürstlich<br />
Castell’sche Bank die älteste<br />
Bank Bayerns. Sie hat 13 Filialen in<br />
Franken sowie Repräsentanzen in<br />
Heilbronn, Mannheim <strong>und</strong> München<br />
<strong>und</strong> ist in den drei Geschäftsfeldern<br />
Vermögensanlage, Firmenk<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong> Privatk<strong>und</strong>en tätig. £<br />
311
Personalia<br />
Vorstand<br />
Overkamp, Frank<br />
Volksbank Gronau-Ahaus<br />
w Frank Overkamp (37), seit Oktober 2008<br />
Generalbevollmächtigter der Volksbank<br />
GronauAhaus, wird zum 01.06.2009 in<br />
den Vorstand der Bank berufen. Das<br />
teilte Vorstandssprecher Wilfried Schlimm<br />
am Rande einer Bilanzpressekonferenz<br />
mit. Overkamp wird damit Nachfolger<br />
von Vorstandsmitglied Heinz Ahler, der<br />
Ende Mai nach 46jähriger Tätigkeit für<br />
die Volksbank GronauAhaus in den Ruhestand<br />
tritt.<br />
Overkamp begann am 01.08.1991 seine<br />
Ausbildung bei der Volksbank. Neben der<br />
fachlichen Weiterbildung an verschiedenen<br />
Akademien, die mit dem Abschluss<br />
des „Bachelor of Business Administration“<br />
abgeschlossen wurde, bekleidete<br />
er in den letzten Jahren verschiedene<br />
Führungspositionen im Haus der Bank<br />
– so als Teilmarktleiter für die Niederlassung<br />
Epe sowie als Bereichsleiter für das<br />
Firmenk<strong>und</strong>engeschäft.<br />
Overkamps Nachfolge als Bereichsleiter<br />
Firmenk<strong>und</strong>engeschäft wird Thomas<br />
Krotzek (51) antreten, der bisher für den<br />
Zählen Sie zu den Gewinnern!<br />
Mit präzisen Analysen <strong>und</strong> handfesten Tipps verbessert die M&A REVIEW die Erfolgs quote engagierter<br />
Praktiker.<br />
Jeden Monat zeigen namhafte Autoren die erfolgskritischen Faktoren auf, damit Sie beim Kaufen, Verkaufen,<br />
Fusionieren <strong>und</strong> Kooperieren den Überblick behalten <strong>und</strong> richtig entscheiden können. Für die<br />
gezielte Recherche steht Abonnenten zusätzlich die M&A REVIEW Online-Daten bank mit allen Heftinhalten<br />
seit 1990 zur Verfügung.<br />
Die hohe fachliche Kompetenz sichert die M&A REVIEW durch die Schirmherrschaft des Instituts für<br />
Betriebswirtschaft der Universität St. Gallen.<br />
Schnell & einfach bestellen<br />
Bereich der „IntensivBetreuung“ von<br />
VolksbankK<strong>und</strong>en verantwortlich war.<br />
Seine Aufgabe wird in der Folge in den<br />
Geschäftsbereich Marktfolge Kreditwesen<br />
integriert. £<br />
Vorstand<br />
Rieger, Johannes<br />
Sparkasse Schweinfurt<br />
w Rd. 20 Jahre hat Jürgen Riese die<br />
Stadt Schweinfurt mitgeprägt. Zuerst<br />
als Vorstandsmitglied <strong>und</strong> ab dem<br />
Jahr 2000 als Vorstandsvorsitzender<br />
der ehemaligen Städtischen Sparkasse<br />
Schweinfurt. Nach der Fusion im Jahr<br />
2007 mit der örtlichen Kreissparkasse<br />
übernahm er für das Gesamthaus den<br />
Vorsitz. Nach 48 Jahren aktiv im Arbeitsleben,<br />
wurde Riese nun in den Ruhestand<br />
verabschiedet.<br />
Nach der Ausbildung bei der Berliner<br />
Bank haben die Grenzöffnung 1989, die<br />
Einführung des € <strong>und</strong> nicht zuletzt die<br />
Fusion der beiden Schweinfurter Sparkassen<br />
seinen Weg wesentlich geprägt.<br />
Künftig wird Johannes Rieger – vor<br />
der Fusion Vorstandsvorsitzender der<br />
Kreissparkasse – die Geschicke des Kreditinstituts<br />
leiten. £<br />
Vorstand<br />
Thomann, Werner<br />
Baden-württembergischer Genossenschaftsverband<br />
w Bankdirektor Werner Thomann, Vorstandssprecher<br />
der Volksbank RheinWehra, ist<br />
zum Vorstandssprecher der Regionalkonferenz<br />
Süd im badenwürttembergischen<br />
Genossenschaftsverband gewählt worden.<br />
Thomann repräsentiert damit 26 Volks <strong>und</strong><br />
Raiffeisenbanken im Gebiet zwischen Lahr<br />
<strong>und</strong> Meersburg. £<br />
Telefon 08 00/000 1637<br />
Telefax 08 00/000 2959 Internet www.mareview.de<br />
Kredit<br />
Warschke, Ingeborg<br />
Helaba<br />
w Ingeborg Warschke hat zum 01.05.2009 die<br />
Leitung des Helaba Immobilienkreditgeschäfts<br />
am Standort London übernommen. Die erfahrene<br />
Bankerin ist seit 1995 im internationalen<br />
Immobiliengeschäft der Helaba tätig <strong>und</strong> war<br />
zuletzt für Immobilienfinanzierungen der Bank<br />
in Süd <strong>und</strong> Westeuropa sowie für das Geschäft<br />
mit international tätigen geschlossenen <strong>und</strong><br />
offenen Immobilienfonds verantwortlich. Peter<br />
Wilson, der das Londoner Immobiliengeschäft<br />
während der letzten neun Jahre erfolgreich<br />
geführt hat, wird als „Senior“ weiterhin vor<br />
Ort mitwirken. £