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Altstadtsanierung am "Pelô"

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Die Macht der "Zuckerbarone"<br />

dem anderen, weil die ökonomische, politische und soziale Realität der Kolonie die Land-<br />

eigentümer waren" (Queiroz 1969: 15). 18)<br />

Diese Vermischung von lokaler und regionaler politischer Macht mit Großgrundbesitz und<br />

absoluter Herrschaftsbefugnis über die Latifundien bezeichnet Queiroz (1969) als mando-<br />

nismo local, 19) ein mit feudalistischen Merkmalen ausgestattetes Herrschaftssystem mit<br />

lokalem Bezug und überregionalem politischem Einfluß. Der portugiesischen Krone mißfiel<br />

natürlich der wachsende Einfluß der lokalen mandões (Herrscher), sah sie doch die Gefahr<br />

einer realen Unabhängigkeitsbestrebung ihrer Kolonie. Doch blieben Versuche der portugie-<br />

sischen Krone, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bis zum Ende der Kolonialzeit weitge-<br />

hend erfolglos. So wurde die Reformierung des Wahlsystems 20) von den munizipalen K<strong>am</strong>-<br />

mern einfach ignoriert und "mit Recht oder ohne" (ebd.: 14) in der gewohnten Weise<br />

fortgefahren. Auch der Versuch, den Einfluß des mandonismo durch die Berufung von juízes<br />

de fora (Richter von außerhalb) in den Vorsitz der K<strong>am</strong>mern zu bremsen, zeigte keine große<br />

Wirkung, da die auswärtigen Richter in den K<strong>am</strong>mern von den Abgeordneten überstimmt<br />

werden konnten. Viele der Richter ergriffen daher schnell Partei für einen der Großgrundbe-<br />

sitzer, da ihnen dies ihr Leben in den vilas wesentlich erleichterte (vgl. ebd.: 23).<br />

c) Die brasilianischen Mandarins<br />

Bereits in der Kolonialzeit manifestierte sich also die Grundlage der Macht der Agraroligar-<br />

chie, die mit dem Wandel der politischen Systeme natürlich gewissen Schwankungen<br />

unterworfen war. In der zweiten Phase des brasilianischen Kaiserreiches (1831-1889) 21)<br />

18) "Para êstes senhores rurais, o interêsse particular estava inextrincavelmente confundido com o interêsse<br />

municipal; as resuloções tomadas pela câmara municipal não refleti<strong>am</strong> sòmente a preocupação com o bem<br />

comum e sim t<strong>am</strong>bém a preocupação do senhor rural em defender seus interêsses privados; não havia<br />

separação entre uns e outros porque a realidade econômica, política e social da Colônia er<strong>am</strong> os proprietários<br />

rurais" (Queiroz 1969: 15).<br />

19) Vom portugiesischen "mandar" = befehlen.<br />

20) Die Ersetzung der sogenannten ordenações manuelinas durch die ordenações filipinas, die das Funktionieren<br />

der câmaras municipais regelten (vgl. Queiroz 1969: 12).<br />

21) In der Regentschaft Dom Pedro I. (1822-1831), der ersten Phase des Kaiserreiches, vertraten die Großgrundbesitzer<br />

ihre Interessen in der Abgeordnetenk<strong>am</strong>mer, die jedoch in der Zus<strong>am</strong>mensetzung der Willkür<br />

des Kaisers unterlag. Erst mit der Einrichtung der Generalvers<strong>am</strong>mlung (1826) begannen sich die politischen<br />

Kräfte langs<strong>am</strong> zu konsolidieren (vgl. Germano 183: 26).<br />

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