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„Diagnose: Rett-Syndrom“ – und dann? - bei föpäd.net

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7.1 „Ich will, ich kann!“ oder:<br />

Self-Advocacy-Bewegung <strong>und</strong> die Ideen des Empowerments<br />

„Ich will, ich kann!“ so lautete das Motto einer Fachtagung zum Thema „EDV <strong>–</strong><br />

gestützte Kommunikation mit schwerbehinderten Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen“, die<br />

von der B<strong>und</strong>esvereinigung Lebenshilfe (1993) initiiert wurde. „Ich will, ich kann!“ -<br />

mit diesen scheinbar einfachen Worten wird die elementare Forderung nach<br />

Selbstbestimmung am treffendsten zum Ausdruck gebracht.<br />

„Der Mensch ist während seines Lebens ständig bestrebt, Zustände des eigenen<br />

Wohlbefindens selbstbestimmt zu erreichen <strong>und</strong> zu erhalten. Selbstbestimmung ist<br />

deshalb das Wesensmerkmal seiner Existenzverwirklichung. Dies gilt für alle<br />

Menschen gleich. Menschen mit Behinderung machen da keine Ausnahme“ (Hahn<br />

1997, 23).<br />

Doch welche Bedeutung hat Selbstbestimmung im Leben von Menschen mit einer<br />

Behinderung? Haben Mädchen <strong>und</strong> Frauen mit <strong>Rett</strong>-Syndrom angesichts ihrer<br />

Abhängigkeit - den hohen Grad an erfahrener Fremdbestimmung in fast allen<br />

Bereichen - jemals die Chance, ein Leben in Selbstbestimmung zu führen?<br />

Selbstbestimmung ist ein relativer Begriff, der in Abhängigkeit zu gesellschaftlichen<br />

Strukturen gesehen werden muss, welche die Interessen anderer berücksichtigt sehen<br />

wollen (vgl. Niehoff-Dittmann 1997, 56). Je nach Lebenssituation ist festzuhalten,<br />

dass Unterschiede im Ausmaß gelebter Selbstbestimmung bestehen. Menschen mit<br />

geistiger Behinderung sind aufgr<strong>und</strong> der gesellschaftlichen Strukturen, in denen sie<br />

leben, häufig nicht in der Lage, selbstbestimmend zu entscheiden.<br />

„Oftmals wird Selbstbestimmung mit Eigenständigkeit gleichgesetzt.<br />

Eigenständigkeit bedeutet ohne Assistenz leben zu können. [...] Ein hohes Maß an<br />

Abhängigkeit von der Hilfe anderer Menschen ist jedoch nicht gleichzusetzen mit<br />

Fremdbestimmung“ (ebd., 78).<br />

Gerade die Menschen, die unterstützt oder gestützt kommunizieren, kommen in der<br />

Regel nicht ohne Assistenz aus. Dennoch wird ihnen Eigenständigkeit durch<br />

alternative Methoden ermöglicht. Oberstes Ziel der am Dialog beteiligten Partner<br />

sollte es sein, dem Menschen mit Behinderung durch Sprache den Ausdruck von<br />

Selbstbestimmung zu ermöglichen <strong>und</strong> voneinander zu lernen. Die ethischen Fragen<br />

im Zusammenhang mit der Gestützten Kommunikation werden <strong>bei</strong> Crossley (1994,<br />

www.foepaed.<strong>net</strong> 118

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