„Diagnose: Rett-Syndrom“ – und dann? - bei föpäd.net
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7.1 „Ich will, ich kann!“ oder:<br />
Self-Advocacy-Bewegung <strong>und</strong> die Ideen des Empowerments<br />
„Ich will, ich kann!“ so lautete das Motto einer Fachtagung zum Thema „EDV <strong>–</strong><br />
gestützte Kommunikation mit schwerbehinderten Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen“, die<br />
von der B<strong>und</strong>esvereinigung Lebenshilfe (1993) initiiert wurde. „Ich will, ich kann!“ -<br />
mit diesen scheinbar einfachen Worten wird die elementare Forderung nach<br />
Selbstbestimmung am treffendsten zum Ausdruck gebracht.<br />
„Der Mensch ist während seines Lebens ständig bestrebt, Zustände des eigenen<br />
Wohlbefindens selbstbestimmt zu erreichen <strong>und</strong> zu erhalten. Selbstbestimmung ist<br />
deshalb das Wesensmerkmal seiner Existenzverwirklichung. Dies gilt für alle<br />
Menschen gleich. Menschen mit Behinderung machen da keine Ausnahme“ (Hahn<br />
1997, 23).<br />
Doch welche Bedeutung hat Selbstbestimmung im Leben von Menschen mit einer<br />
Behinderung? Haben Mädchen <strong>und</strong> Frauen mit <strong>Rett</strong>-Syndrom angesichts ihrer<br />
Abhängigkeit - den hohen Grad an erfahrener Fremdbestimmung in fast allen<br />
Bereichen - jemals die Chance, ein Leben in Selbstbestimmung zu führen?<br />
Selbstbestimmung ist ein relativer Begriff, der in Abhängigkeit zu gesellschaftlichen<br />
Strukturen gesehen werden muss, welche die Interessen anderer berücksichtigt sehen<br />
wollen (vgl. Niehoff-Dittmann 1997, 56). Je nach Lebenssituation ist festzuhalten,<br />
dass Unterschiede im Ausmaß gelebter Selbstbestimmung bestehen. Menschen mit<br />
geistiger Behinderung sind aufgr<strong>und</strong> der gesellschaftlichen Strukturen, in denen sie<br />
leben, häufig nicht in der Lage, selbstbestimmend zu entscheiden.<br />
„Oftmals wird Selbstbestimmung mit Eigenständigkeit gleichgesetzt.<br />
Eigenständigkeit bedeutet ohne Assistenz leben zu können. [...] Ein hohes Maß an<br />
Abhängigkeit von der Hilfe anderer Menschen ist jedoch nicht gleichzusetzen mit<br />
Fremdbestimmung“ (ebd., 78).<br />
Gerade die Menschen, die unterstützt oder gestützt kommunizieren, kommen in der<br />
Regel nicht ohne Assistenz aus. Dennoch wird ihnen Eigenständigkeit durch<br />
alternative Methoden ermöglicht. Oberstes Ziel der am Dialog beteiligten Partner<br />
sollte es sein, dem Menschen mit Behinderung durch Sprache den Ausdruck von<br />
Selbstbestimmung zu ermöglichen <strong>und</strong> voneinander zu lernen. Die ethischen Fragen<br />
im Zusammenhang mit der Gestützten Kommunikation werden <strong>bei</strong> Crossley (1994,<br />
www.foepaed.<strong>net</strong> 118