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Zuchtbuchordnung und Zuchtprogramm - RSA ...

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Rinderzuchtverband<br />

Sachsen-Anhalt eG<br />

<strong>Zuchtbuchordnung</strong><br />

<strong>und</strong><br />

<strong>Zuchtprogramm</strong><br />

FLEISCHRINDER


INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Gr<strong>und</strong>lagen 4<br />

2. Zuchtbuchführung – Fleischrinder 4<br />

2.1. Zuchtbuch 4<br />

2.2. Dokumentation im Zuchtbetrieb 5<br />

2.3. Deck- bzw. Besamungsregister 5<br />

2.3.1. Deckregister 5<br />

2.3.2. Besamungsregister 6<br />

2.4. Geburtsanzeige 6<br />

2.5. Zuchtbescheinigung 6<br />

2.6. Weitere Bestimmungen 7<br />

2.6.1. Zuchtbuchaufnahme 7<br />

2.6.2. Abstammungssicherung 7<br />

2.6.2.1. Regelung zur Sicherung der Abstammung 7<br />

2.6.2.2. Regelung zur Sicherung der Abstammung beim Embryotransfer 8<br />

2.6.2.3. Nachträgliche Änderungen von Eintragungen im Zuchtbuch 8<br />

2.7. Zuchtbucheinteilung Fleischrindrassen 8<br />

2.8. Anforderungen an die Zuchtbucheintragung 8<br />

3. Kennzeichnung 8<br />

4. <strong>Zuchtprogramm</strong> 9<br />

4.1. Zuchtgebiet 9<br />

4.2. Populationsgröße 9<br />

4. 3. Zuchtziel 9<br />

2<br />

Seite


4. 4. Zuchtmethode 9<br />

4.5. Leistungsprüfung <strong>und</strong> Zuchtwertschätzung 9<br />

4.5.1. Kühe 10<br />

4.5.2. Bullen 10<br />

4.5.3. Leistungsprüfung in Mutterkuhherden 10<br />

4.5.3.1. Fleischleistungsprüfung im Feld 10<br />

4.5.3.2. Feststellung Fruchtbarkeitsdaten 10<br />

4.5.4. Eigenleistungsprüfung von Bullen im Feld – Verbandskörung 11<br />

4.5.4.1. Rassen mit Zuchtwertschätzung Fleischleistung nach Mehrmerkmals-<br />

Tiermodell 11<br />

4.5.4.2. Rassen ohne Zuchtwertschätzung Fleischleistung nach Mehrmerkmals-<br />

Tiermodell 11<br />

4.6. Genetische Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehler 11<br />

5. Schlussbestimmungen 11<br />

Anlage 1 Zuchtziele der einzelnen Rassen<br />

Anlage 2 Liste der genetischen Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehler<br />

Anlage 3 Indexmerkmale <strong>und</strong> wirtschaftliche Gewichtungsfaktoren für die<br />

Zuchtwertschätzung von Jungbullen (Wirtschaftsrassen mit geringer<br />

Populationsgröße <strong>und</strong> Robustrassen)<br />

Anlage 4 Bewertung der Merkmale Typ, Bemuskelung <strong>und</strong> Skelett<br />

Anlage 5 Zuchtbucheinteilung Fleischrinderrassen<br />

Anlage 6 Spezielles <strong>Zuchtprogramm</strong> Rotes Höhenvieh<br />

3<br />

Seite


1. Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen dieser <strong>Zuchtbuchordnung</strong> <strong>und</strong> des darin enthaltenen <strong>Zuchtprogramm</strong>s sind:<br />

1. die tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union, der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland <strong>und</strong> der jeweiligen B<strong>und</strong>esländer, in denen der <strong>RSA</strong> als Zuchtorganisation zugelassen<br />

ist,<br />

2. die Satzung des Rinderzuchtverbandes Sachsen Anhalt,<br />

3. Empfehlungen <strong>und</strong> Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter, des B<strong>und</strong>esverbandes<br />

Deutscher Fleischrindzüchter <strong>und</strong> -halter e.V. sowie der Rasseverbände.<br />

Die <strong>Zuchtbuchordnung</strong> ist gemäß § 2 Abs. 3.2. der Satzung Bestandteil der Satzung des <strong>RSA</strong><br />

2. Zuchtbuchführung<br />

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch die Zuchtorganisation unter Mitarbeit der Züchter. Die Zuchtorganisation<br />

kann eine Einrichtung der Datenverarbeitung mit der Führung des Zuchtbuches beauftragen.<br />

Der Züchter ist verantwortlich für die Angaben im Deckregister, auf Deck- bzw. Besamungsbescheinigungen,<br />

der Kälbermeldung (Geburtsanzeige), im Stallbuch, auf den Leistungsausdrucken<br />

sowie auf weiteren Bescheinigungen, die er auszufüllen, einzureichen bzw. aufzubewahren hat. Der<br />

Züchter hat alle Zuchtbuchunterlagen <strong>und</strong> Formblätter, die ihm mit Eintragungen von der <strong>RSA</strong> eG,<br />

Abteilung Fleischrinder oder deren Beauftragten zugeschickt werden, auf Richtigkeit zu prüfen.<br />

Die jeweils letzten aktuellen Leistungsausdrucke <strong>und</strong> Kopien der Geburtsmeldungen sowie die Besamungsscheine<br />

sind aufzubewahren. Alle Fehler sind der <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder unverzüglich<br />

zur Korrektur mitzuteilen. Eine Korrektur durch den Züchter selbst ist nicht statthaft. Bei<br />

Korrekturen muss die <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder einen entsprechenden Korrekturvermerk<br />

anbringen.<br />

Die <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder ist verantwortlich für die zentrale Zuchtbuchführung <strong>und</strong> die<br />

Ausstellung von Zuchtbescheinigungen.<br />

Die Züchter gestatten der Zuchtorganisation die Weitergabe von Daten im Rahmen der Zuchtarbeit<br />

sowie der Auskunftspflicht gegenüber der zuständigen Landesbehörde.<br />

2.1. Zuchtbuch<br />

Im Zuchtbuch einer Rasse wird jedes Tier einzeln geführt. Es enthält mindestens folgende Angaben:<br />

a) Name <strong>und</strong> Anschrift des Züchters, sowie des Eigentümers oder Tierhalters,<br />

b) Geschlecht des Zuchttieres,<br />

c) Ohrmarke (nach ViehVerkVO) des Zuchttieres,<br />

d) Geburtsdatum des Zuchttieres,<br />

e) Ohrmarke (nach ViehVerkVO) der Eltern des Zuchttieres mit Ausnahme weiblicher Tiere aus<br />

dem Vorbuch D,<br />

f) bei reinrassigen Zuchttieren die Ohrmarke (nach ViehVerkVO) seiner Großeltern,<br />

g) bei Zuchttieren, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, die Ohrmarken (nach<br />

ViehVerkVO) der genetischen Eltern <strong>und</strong> deren Blutgruppen bzw. DNA-Typisierung,<br />

4


h) alle der Züchtervereinigung bekannten Ergebnisse der Leistungsprüfungen <strong>und</strong> der aktuellen<br />

Zuchtwertschätzung,<br />

i) alle bekannten genetischen Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehler (siehe Punkt 4.6.),<br />

j) Datum <strong>und</strong>, soweit bekannt, Ursache des Abganges,<br />

k) Datum der ausgestellten Zuchtbescheinigungen.<br />

Zusätzlich erfolgen noch Angaben über die gesamte Nachzucht sowie über die Vergabe von Leistungszeichen<br />

bzw. Prämierungen.<br />

2.2. Dokumentation im Zuchtbetrieb<br />

Jedes Mitglied der <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder führt für die Tiere seines Bestandes Unterlagen.<br />

Es sind regelmäßige Aufzeichnungen über<br />

a) Geschlecht der Zuchttiere,<br />

b) Ohrmarken (nach ViehVerkVO) der Zuchttiere,<br />

c) Geburtsdatum der Zuchttiere,<br />

d) Abstammung der Zuchttiere,<br />

e) Deck- <strong>und</strong> Besamungsdaten,<br />

f) Abkalbedaten, einschließlich Früh- <strong>und</strong> Fehlgeburten<br />

vorzunehmen.<br />

Bei einem Zuchttier, das aus dem Embryotransfer hervorgegangen ist, sind zusätzliche Aufzeichnungen<br />

über:<br />

a) die genetischen Eltern, das Empfängertier <strong>und</strong> den Embryo,<br />

b) den Zeitpunkt der Besamung,<br />

c) die Zeitpunkte der Entnahme <strong>und</strong> der Übertragung des Embryos <strong>und</strong>,<br />

d) den Namen <strong>und</strong> die Anschrift der Embryotransfereinrichtung<br />

vorzunehmen.<br />

Die Unterlagen müssen eindeutig geführt werden. Die Beauftragung eines Vertrauensmannes mit der<br />

Führung der Unterlagen entbindet den Züchter nicht von der Verantwortung für die Richtigkeit seiner<br />

Aufzeichnungen.<br />

2.3. Deck- bzw. Besamungsregister<br />

Der Züchter ist verpflichtet, die Bedeckungen bzw. Besamungen der weiblichen Tiere zu dokumentieren.<br />

2.3.1. Deckregister<br />

Es müssen mindestens folgende Angaben vermerkt sein:<br />

- Ohrmarke (nach ViehVerkVO) der Kuh,<br />

- Ohrmarke (nach ViehVerkVO) des Bullen,<br />

- Zeitpunkt oder Zeitraum der Belegung.<br />

5


2.3.2. Besamungsregister<br />

Der Besamungsschein wird nach erfolgter Besamung vom Tierhalter bzw. Besamungsbeauftragten<br />

vollständig ausgefüllt <strong>und</strong> mit seiner Unterschrift versehen. Der Züchter hat die Angaben zu überprüfen<br />

<strong>und</strong> evtl. Fehler unverzüglich der <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder zu melden. Der Besamungsschein<br />

ist im Zuchtbetrieb aufzubewahren.<br />

Es müssen mindestens folgende Angaben vermerkt sein:<br />

- Ohrmarke (nach ViehVerkVO) der Kuh,<br />

- KB-Nummer des Bullen (BIC-Nummer),<br />

- Besamungsdaten,<br />

- Name <strong>und</strong> Anschrift des Kuhbesitzers.<br />

2.4. Geburtsanzeige<br />

Die Geburtsanzeigen sind nach erfolgter Kälberkennzeichnung zusätzlich zur HIT-Meldung fristgemäß<br />

an die <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder zu senden.<br />

Die Kälbermeldung (Geburtsanzeige) muss mindestens folgende Angaben enthalten:<br />

- Ohrmarke (nach ViehVerkVO) des Kalbes,<br />

- Rasse, Geschlecht <strong>und</strong> Geburtsdatum,<br />

- Geburtsverlauf,<br />

- Geburtsgewicht (sofern exakte Ermittlung möglich),<br />

- Ohrmarke (nach ViehVerkVO) bzw. KB-Nummer (siehe oben) des Vaters <strong>und</strong> Ohrmarke<br />

(nach ViehVerkVO) der Mutter,<br />

- Besamungs- bzw. Deckdaten,<br />

- Name <strong>und</strong> Anschrift des Besitzers.<br />

Die Kennzeichnung der Kälber hat gemäß Viehverkehrsverordnung (ViehVerkVO) zu erfolgen. Die<br />

vollständig <strong>und</strong> korrekt ausgefüllte Geburtsanzeige muss der <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder spätestens<br />

acht Wochen nach der Kennzeichnung vorliegen.<br />

2.5. Zuchtbescheinigung<br />

Eine Zuchtbescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:<br />

- den Namen der Züchtervereinigung,<br />

- die Bezeichnung/Abteilung des Zuchtbuches bzw. Vorbuches,<br />

- Geburtsdatum, Rasse <strong>und</strong> Geschlecht des Zuchttieres,<br />

- Ohrmarkennummer (nach ViehVerkVO) sowie gegebenenfalls KB-Nummer (BIC-Nummer),<br />

- den Namen <strong>und</strong> die Anschrift vom Züchter <strong>und</strong> Besitzer des Tieres,<br />

- die Abstammung des Zuchttieres mit Angabe der Kennzeichnung seiner Eltern (Ausnahme<br />

Vorbuch D), bei einem reinrassigen Tier auch seiner Großeltern,<br />

- die aktuellen Ergebnisse der Leistungsprüfungen <strong>und</strong> der Zuchtwertschätzung für das Zuchttier<br />

<strong>und</strong> seine Eltern, bei einem reinrassigen Zuchttier auch für seine Großeltern,<br />

- alle bekannten genetischen Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehler,<br />

- bei einem Zuchttier, dass aus Embryotransfer hervorgegangen ist, die genetischen Eltern <strong>und</strong><br />

deren Blutgruppen bzw. DNA-Typisierung,<br />

- Ort <strong>und</strong> Datum der Ausstellung,<br />

6


- die Unterschrift des für die Zuchtarbeit Verantwortlichen oder seines Vertreters,<br />

- Siegel der Zuchtorganisation.<br />

Die Zuchtbescheinigung gehört bei Eigentumswechsel zum Tier. Beim Verkauf von Zuchttieren aus<br />

<strong>RSA</strong> Mitgliedsbetrieben ist für die Ausstellung der Zuchtbescheinigung die <strong>RSA</strong> eG, Abteilung<br />

Fleischrinder verantwortlich. Beim Kauf von Zuchttieren in <strong>RSA</strong> Mitgliedsbetriebe ist für die Ausstellung<br />

der Zuchtbescheinigung der jeweils zuständige, das Herdbuch führende Rinderzuchtverband,<br />

verantwortlich. Aus anderen Zuchtgebieten zugekaufte Tiere ohne gültige Zuchtbescheinigung<br />

werden nicht in das <strong>RSA</strong> Zuchtbuch eingetragen. Falls ein <strong>RSA</strong> Mitgliedsbetrieb ein Zuchttier verkauft,<br />

für das in vorangegangener Zeit bereits einmal eine Zuchtbescheinigung ausgestellt wurde,<br />

verliert diese, bei Eigentumswechsel ihre Gültigkeit <strong>und</strong> muss durch eine aktuelle Zuchtbescheinigung<br />

ergänzt werden.<br />

2.6. Weitere Bestimmungen<br />

2.6.1. Zuchtbuchaufnahme<br />

Die Gr<strong>und</strong>sätze für die Aufnahme von Zuchttieren sind in der Anlage 5 festgelegt.<br />

Für die Zuchtbucheintragung zugekaufter Zuchttiere ist die gültige Zuchtbescheinigung einer EUanerkannten<br />

Züchtervereinigung bei der <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder vorzulegen.<br />

Für tragende Tiere muss darüber hinaus eine Deckbestätigung (kann auf der Zuchtbescheinigung<br />

vermerkt sein) sowie eine Kopie der Zuchtbescheinigung des Vatertieres eingereicht werden.<br />

2.6.2. Abstammungssicherung<br />

2.6.2.1. Regelung zur Sicherung der Abstammung<br />

Die Abstammungssicherung kann über die Bestimmung genomischer Merkmale als auch in Ausnahmefällen<br />

über die Bestimmung der Blutgruppe erfolgen. Wird die Abstammung nicht bestätigt<br />

bzw. lässt sie sich auch nicht durch weitere Untersuchungen innerhalb der vom Verband festgelegten<br />

Fristen klären, erfolgt eine Rückstufung des Tieres in die Abteilung D des Zuchtbuches (Vorbuch).<br />

Ergänzend gelten die nachstehend aufgeführten Regelungen:<br />

a) Innerhalb der selben Brunst darf ein weibliches Tier nur von einem Bullen bedeckt bzw. besamt<br />

werden. In anderen Fällen muss zur Sicherung der Vaterschaft eine Abstammungsüberprüfung<br />

durchgeführt werden. Hierfür ist der Züchter verantwortlich.<br />

b) Die Zwischenkalbezeit in Bezug auf die jeweils letzte Kalbung muss mindestens 265 Tage<br />

betragen. Die Trächtigkeitsdauer liegt zwischen 265 <strong>und</strong> 303 Tagen.<br />

c) Bedeckungen bzw. Besamungen in auf einander folgenden Brunstperioden sind möglichst<br />

mit dem gleichen Bullen vorzunehmen.<br />

d) Für Bullen, deren Samen zur künstlichen Besamung eingesetzt wird, ist ein Abstammungsnachweis<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage der oben beschriebenen Methoden zu erbringen.<br />

e) Die Abstammung jedes 50. gemeldeten weiblichen Zuchtkalbes (Stichprobe) ist durch die<br />

oben beschriebene Methode zu Abstammungssicherung zu überprüfen. Kommt ein Mitgliedsbetrieb<br />

trotz Mahnung seiner Pflicht zur Überprüfung der Stichproben-Abstammung<br />

nicht nach, so wird dem betreffenden Kalb die Abstammung aberkannt.<br />

7


f) Die <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder ordnet zusätzliche Abstammungsuntersuchungen an,<br />

wenn sich die vorliegende Abstammung bei der stichprobenartig durchgeführten Abstammungskontrolle<br />

<strong>und</strong> bei Abstammungskontrollen aufgr<strong>und</strong> von<br />

- Unstimmigkeiten in der Zuchtdokumentation<br />

- verspäteter Kalbemeldung oder<br />

- anderen begründeten Zweifelsfällen<br />

nicht bestätigt hat. In diesem Fall trägt der betreffende Mitgliedsbetrieb die daraus entstehenden<br />

Kosten.<br />

2.6.2.2. Regeln zu Sicherung der Abstammung beim Embryotransfer<br />

Tiere, die über Embryotransfer geboren werden, können nur dann in das Zuchtbuch eingetragen werden,<br />

wenn ergänzend zu den vorgenannten Bestimmungen zur Zuchtbuchaufnahme auch die unter<br />

2.1. <strong>und</strong> 2.2. aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich eine Abstammungsüberprüfung<br />

nach den oben beschriebenen Methoden durchzuführen.<br />

2.6.2.3 Nachträgliche Änderungen von Eintragungen im Zuchtbuch<br />

Änderungen im Zuchtbuch dürfen gr<strong>und</strong>sätzlich nur von für die Zuchtbuchführung autorisierten Personen<br />

aufgr<strong>und</strong> gesicherter neuer Erkenntnisse vorgenommen werden. Sie sind entsprechend kenntlich<br />

zu machen <strong>und</strong> zu dokumentieren.<br />

2.7. Zuchtbucheinteilung Fleischrindrassen<br />

Das Zuchtbuch gliedert sich in die Hauptabteilung A <strong>und</strong> die Hauptabteilung B (reinrassige Zuchttiere)<br />

sowie in das Vorbuch C <strong>und</strong> das Vorbuch D (eingetragene weibliche Zuchttiere).<br />

2.8. Anforderungen an die Zuchtbucheintragung<br />

Die Anforderungen sind generell für alle Fleischrindrassen identisch <strong>und</strong> in Anlage 5 unter besonderer<br />

Berücksichtigung Punkt 4.5. Leistungsprüfung aufgeführt.<br />

3. Kennzeichnung<br />

Die Kennzeichnung der Kälber erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage der ViehVerkVO in der jeweils geltenden<br />

Fassung.<br />

8


4. <strong>Zuchtprogramm</strong><br />

Jedes Mitglied des Rinderzuchtverbandes Sachsen Anhalt eG ist gleichberechtigt in Rechten <strong>und</strong><br />

Pflichten, die aus den Regelungen der <strong>Zuchtbuchordnung</strong> <strong>und</strong> des <strong>Zuchtprogramm</strong>s resultieren. Das<br />

nachstehend beschriebene <strong>Zuchtprogramm</strong> gilt für alle Fleischrindrassen gleichermaßen, mit Ausnahme<br />

der Rasse Rotes Höhenvieh. Für diese als vom Aussterben bedrohte Rasse gilt ein spezielles<br />

<strong>Zuchtprogramm</strong>, das auf die Konsolidierung der Rasse ausgerichtet ist. (siehe Anlage 6).<br />

4.1. Zuchtgebiet<br />

Das Zuchtgebiet erstreckt sich auf das Territorium der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland).<br />

4.2. Fleischrindpopulation<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage der gesetzlichen Bestimmungen <strong>und</strong> den vorliegenden Informationen zur jeweiligen<br />

Rasse wird über die Zuchtbuchführung von neuen Rinderrassen im Zuchtgebiet entschieden.<br />

4.2.1. Im Zuchtbuch geführte Population<br />

Die aktuell im Zuchtbuch geführten Rinderrassen sind in Anlage 1 (Zuchtziele der einzelnen Rassen)<br />

aufgeführt.<br />

4.2.2. Populationsgröße<br />

Die Größe der Zuchtpopulation wird jährlich im <strong>RSA</strong> Geschäftsbericht ausgewiesen.<br />

4.3. Zuchtziel<br />

Es werden Rinder gezüchtet, die den wirtschaftlichen Erfordernissen der mutterkuhhaltenden Betriebe<br />

<strong>und</strong> der Gebrauchskreuzung mit Fleischrindbullen in Milchviehherden möglichst optimal entsprechen.<br />

Dabei ist durch umfassende Leistungsprüfung <strong>und</strong> zielgerichtete Selektion ein hoher Zuchtfortschritt<br />

anzustreben. Für alle Fleischrindrassen wird auf der Mutterseite die Aufzucht eines gut<br />

entwickelten Kalbes pro Jahr verlangt.<br />

Auf der Vaterseite sind leistungsstarke Bullen mit korrekten Gliedmaßen <strong>und</strong> einer hohen Normalgeburtenrate<br />

Ziel. Ein gutartiger Charakter der männlichen <strong>und</strong> weiblichen Tiere wird für alle Rassen<br />

angestrebt. Im Einzelnen gelten die vorliegenden Zuchtziele der B<strong>und</strong>esrasseverbände. (siehe Anlage<br />

1).<br />

4.4. Zuchtmethode<br />

Das Zuchtziel wird mit den Mitteln der Reinzucht angestrebt.<br />

4.5. Leistungsprüfung<br />

Gr<strong>und</strong>lagen der Selektion sind die Abstammung sowie die Ergebnisse der Leistungsprüfung (Station<br />

oder Feld) <strong>und</strong> Zuchtwertschätzung sowie die subjektive Bewertung der Merkmale Typ, Bemuskelung<br />

<strong>und</strong> Skelett (siehe Anlage 4). Die ökonomisch bedeutsamen Teilzuchtwerte können ihrem wirtschaftlichen<br />

Gewicht entsprechend zu einem Zuchtwert zusammengefasst werden (siehe Anlage 3).<br />

9


4.5.1. Kühe<br />

Die Bewertung der Kühe (Bonitur) erfolgt in der Regel nach der ersten <strong>und</strong> dritten Kalbung. Für Typ<br />

(T), Bemuskelung (B) <strong>und</strong> Skelett (S) werden Noten von 1 (sehr schlecht) - 9 (optimal) vergeben.<br />

Der Rahmen wird mit "groß" (g), "mittel" (m) bzw. "klein" (k) beschrieben. (siehe Anlage 4).<br />

4.5.2. Bullen<br />

Die Bewertung der Bullen hinsichtlich ihrer Merkmale der äußeren Erscheinung, Bemuskelung <strong>und</strong><br />

täglichen Zunahme erfolgt im Rahmen von Verbandskörungen. Sie werden bei Jungbullen im Alter<br />

ab 11 Lebensmonaten nach absolvierter Eigenleistungsprüfung im Feld oder auf Station vorgenommen.<br />

Darüber hinaus können erwachsene Bullen nach der Körung ein zweites Mal nach den Merkmalen<br />

Typ, Bemuskelung <strong>und</strong> Skelett bewertet werden. Diese Bewertung verändert nicht die Bewertung<br />

am Körtag, wird aber als zusätzliche Bewertung in der Herdbuchführung ausgewiesen. (zusätzliche<br />

Informationen <strong>und</strong> Festlegungen gemäß Anlage 3)<br />

4.5.3. Leistungsprüfung in Mutterkuhherden<br />

Die Leistungsprüfung in Mutterkuhherden erfolgt für alle reinrassigen Zuchttiere. (Zuchtbuch<br />

Hauptabteilung A <strong>und</strong> B). Für eingetragene Zuchttiere gilt: Erfolgt die Eintragung in das Vorbuch<br />

Abt. D <strong>und</strong> C im Alter bis zum 500. Lebenstag, muss die Fleischleistungsprüfung durchgeführt werden.<br />

Die Feststellung der Fruchtbarkeitsdaten (lt. 4.5.3.2. erfolgt generell für reinrassige <strong>und</strong> eingetragene<br />

Zuchttiere aller Rassen<br />

4.5.3.1. Fleischleistungsprüfung<br />

In Mutterkuhherden müssen mindestens das 200- oder 365-Tage-Gewicht, das Alter bei der Wiegung<br />

<strong>und</strong> die Bemuskelungsnote der Kälber erfasst werden. Dies gilt für die Rassen Fleckvieh/Fleisch<br />

(Simmental), Charolais, Limousin, Angus, Hereford, Uckermärker, Blonde d`Aquitaine, Salers <strong>und</strong><br />

Rotes Höhenvieh.<br />

Für Betriebe welche die geltenden, jeweils b<strong>und</strong>esweit vom BDF festgelegten Anforderungen zur<br />

Mindestprüfdichte nicht erfüllen, gelten bis auf Ausnahme der Rasse Rotes Höhenvieh, Sanktionen<br />

in der Herdbuchführung. Die in diesen Betrieben geborenen Jungtiere im definierten Zeitraum 20.2.<br />

Vorjahr bis 20.2. Folgejahr können lebenslang nur im Zuchtbuch Hauptabteilung B geführt werden.<br />

Die Information der Mitgliedsbetriebe hinsichtlich der jeweils geltenden Anforderungen erfolgt als<br />

schriftliche Information an die Züchter durch die <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder.<br />

Die Leistungsprüfung in Mutterkuhherden findet im Alter von 90 bis 500 Tagen statt. Im Alter von<br />

90 bis 280 Tagen wird auf 200 Tage korrigiert. Im Alter von 281 bis 500 Tagen erfolgt eine Korrektur<br />

auf 365 Tage. Kann das für die Berechnung der Tageszunahme benötigte Geburtsgewicht nicht<br />

ermittelt werden, kommt der jeweils gültige Rassestandard zur Anwendung. Zusätzlich wird für die<br />

Absetzer <strong>und</strong> Jährlinge eine Bemuskelungsnote vergeben. Für kleinrahmige Robustrassen ist die<br />

Ermittlung der Fleischleistung aufgr<strong>und</strong> ihrer spezifischen Zuchtzielsetzung nicht vorgeschrieben.<br />

4.5.3.2. Feststellung Fruchtbarkeitsdaten<br />

Zur Feststellung von Fruchtbarkeit <strong>und</strong> Kalbeverlusten sowie Schwerkalbigkeit werden für alle<br />

Fleischrinderrassen über eine Geburtsanzeige mindestens der Anteil der Schwer- <strong>und</strong> Totgeburten<br />

sowie die Zwischenkalbezeit erfasst.<br />

10


4.5.4. Eigenleistungsprüfung von Bullen im Feld – Verbandskörung<br />

4.5.4.1. Rassen mit Zuchtwertschätzung Fleischleistung nach Mehrmerkmals-Tiermodell<br />

Bullen können ab einem Alter von 11 Monaten zur Verbandskörung vorgestellt werden. Ein Höchstalter<br />

gibt es nicht. Eine Wägung am Tage der Körung ist nicht zwingend erforderlich. Die 365-Tage-<br />

Leistung muss jedoch vorliegen. Maßstab für das Leistungsvermögen eines Tieres ist der RZF. Zusätzlich<br />

sind die Noten für Typ <strong>und</strong> Skelett (jeweils 1 – 9) entscheidend für die weitere Zuchtverwendung<br />

des Bullen. Die Bemuskelung wird zwecks Beschreibung des Bullen mit erfasst. Da sie<br />

sowohl bei den Eltern als auch beim Sohn selbst im RZF berücksichtigt ist, ist sie kein gesondertes<br />

Selektionsmerkmal. Die Körung ist einmalig <strong>und</strong> gilt lebenslang.<br />

4.5.4.2. Rassen ohne Zuchtwertschätzung Fleischleistung nach Mehrmerkmals-Tiermodell<br />

Die zur Zucht vorgesehenen Bullen werden zur Verbandskörung vorgestellt. Im Alter von 11 bis 18<br />

Monaten ist die Ermittlung des Gewichtes zur Körung erforderlich. Erfolgt die Körung zu einem<br />

späteren Zeitpunkt, ist, mit Ausnahme der kleinrahmigen Robustrassen, die Eintragung in das Herdbuch<br />

A nicht möglich. Die tägliche Zunahme wird in das Verhältnis zum b<strong>und</strong>esweiten Rassedurchschnitt<br />

gesetzt <strong>und</strong> geht in die Berechnung des Körindexes mit ein (gemäß Anlage 3).<br />

4.6. Genetische Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehler<br />

Die zuständigen Rassedachverbände in der ADR legen die verbindliche Liste der genetischen Besonderheiten<br />

<strong>und</strong> Erbfehler fest. Sie sind verpflichtet, diese Liste auf dem aktuellen Stand zu halten.<br />

Eine Änderung kann nur erfolgen, wenn neue gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.<br />

Die Liste ist Bestandteil der Anlagen zur <strong>Zuchtbuchordnung</strong>.<br />

Das Verfahren der Feststellung von Erbfehlern erfolgt nach wissenschaftlich anerkannten Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

<strong>und</strong> wird auf bestimmte Gruppen (wie z.B. Besamungsbullen, deren Bullenmütter, ET-<br />

Spendertiere) beschränkt. Die Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen auf genetische Besonderheiten<br />

<strong>und</strong> Erbfehler sind nach Vorliegen im Zuchtbuch zu führen <strong>und</strong> auf der Zuchtbescheinigung<br />

anzugeben. Die Entwicklung weiterer Erbfehler wird hinsichtlich ihrer Tierschutzrelevanz <strong>und</strong>/oder<br />

ökonomischen Bedeutung ständig geprüft <strong>und</strong> entsprechend behandelt.<br />

Für die im Zuchtbuch geführten Rassen gelten die von den Rassedachverbänden in der ADR festgelegten<br />

Listen zu den genetischen Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehlern in der jeweils aktuellen Fassung.<br />

Änderungen werden der zuständigen Behörde sowie den Mitgliedern unverzüglich mitgeteilt (Gemäß<br />

Anlage 2).<br />

5. Schlussbestimmungen<br />

Die vorliegende <strong>Zuchtbuchordnung</strong> wurde entsprechend der Bestimmungen der Satzung des Rinderzuchtverbandes<br />

Sachsen-Anhalt erarbeitet <strong>und</strong> von der Mitgliederversammlung am 12. März 2009<br />

beschlossen. Sie ist für alle Mitglieder des Rinderzuchtverbandes Sachsen-Anhalt verbindlich <strong>und</strong><br />

wurde am 10. März 2009 vom zuständigen Ministerium für Landwirtschaft <strong>und</strong> Umwelt bestätigt.<br />

11


Anlage 1: Zuchtziele der einzelnen Rassen<br />

Angus<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) um 136 um 145<br />

Gewicht (kg) 600 - 700 950 - 1.200<br />

Geburtsgewicht (kg) 32 35<br />

Körperbau:<br />

mittlerer Rahmen<br />

leichte Köpfe<br />

genetisch hornlos<br />

lang gestreckter Körperbau mit tief reichender<br />

Keulenbildung<br />

feine strapazierfähige Gliedmaßen<br />

feste Klauen<br />

Farbe: einfarbig schwarz oder rot<br />

Anlage 1 zur <strong>RSA</strong> ZBO Fleischrinder<br />

Eigenschaften: ruhig <strong>und</strong> gutmütig<br />

Frühreife (erstes Kalb mit 2 Jahren)<br />

gute Muttereigenschaften mit viel Milch <strong>und</strong> einer langen<br />

Säugezeit<br />

vitale Kälber.<br />

1


Aubrac<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) um 131 um 140<br />

Gewicht (kg) 675 - 750 900 - 1.000<br />

Geburtsgewicht (kg) 34 36<br />

Körperbau:<br />

Farbe:<br />

mittelrahmig<br />

gutes F<strong>und</strong>ament<br />

schwarze, feste Klauen<br />

länglicher Kopf mit breitem Flotzmaul<br />

ausgeprägte Muskulatur an der Keule<br />

relativ hoher Schwanzansatz<br />

große Beckenöffnung<br />

einfarbig fahlgelb bis weizengrau; bei den männlichen Tieren ist die<br />

Halspartie deutlich dunkler bis schwarz gefärbt<br />

Schleimhäute, Hornspitzen <strong>und</strong> Schwanzquaste sind schwarz<br />

Maul- <strong>und</strong> Augenringe weiß mit schwarzer Umrandung; Ränder der<br />

Ohren dunkel.<br />

Eigenschaften: sehr widerstandsfähig<br />

leichtkalbig<br />

langlebig<br />

gutmütig<br />

2


Blonde d'Aquitaine<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) um 155 um 165<br />

Gewicht (kg) 900 - 1.100 1.200 - 1.500<br />

Geburtsgewicht (kg) 41 46<br />

Körperbau: großrahmig<br />

rechteckformatig durch ausgeprägte Körper- <strong>und</strong> Beckenlänge<br />

feingliedriger Knochenbau<br />

feine Haut<br />

mittellange, nach vorn leicht abfallend gebogene feine Hörner<br />

genetische Hornlosigkeit ist möglich<br />

ausgeprägte Bemuskelung in allen fleischtragenden Körperpartien,<br />

vor allem in Rücken <strong>und</strong> Keule<br />

Farbe: einfarbig hellgelb bis weizenfarben<br />

Aufhellungen um Augen <strong>und</strong> Flotzmaul<br />

Innenseiten der Extremitäten <strong>und</strong> Bauchunterseite hell<br />

rosa erscheinende unpigmentierte Schleimhäute<br />

helles, elfenbeinfarbenes Horn mit dunklerem Ende<br />

Eigenschaften: ruhiges, umgängliches Wesen<br />

leichte Geburten<br />

feingliedrige vitale Kälber<br />

hohe Nettozunahmen<br />

hohe Schlachtausbeute<br />

3


Charolais<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) um 144 um 154<br />

Gewicht (kg) 800 - 900 1.200 - 1.300<br />

Geburtsgewicht (kg) 40 44<br />

Körperbau: kleiner Kopf mit großem Flotzmaul<br />

Rahmen groß<br />

Körper groß, breit, tief <strong>und</strong> lang<br />

korrekte trockene <strong>und</strong> nicht zu feine Gliedmaßen<br />

ausgeprägte Bemuskelung an Schulter, Rücken, Lende, Becken <strong>und</strong><br />

besonders an der Keule<br />

gehörnte oder genetisch hornlose Tiere<br />

Farbe: Weiß bis cremegelb, Flotzmaul, Klauen <strong>und</strong> Horn hell.<br />

Eigenschaften: ruhig <strong>und</strong> gutmütig<br />

höchste Zunahmen<br />

regelmäßiges problemloses Abkalben<br />

gute Muttereigenschaften, genügend Milch<br />

vitale Kälber.<br />

4


Fleckvieh/Fleisch (Simmental)<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) 140-150 150-165<br />

Gewicht (kg) 700 - 850 1.100 - 1.300<br />

Geburtsgewicht (kg) 39 41<br />

Körperbau: gute Bemuskelung an allen wichtigen Körperpartien<br />

korrekte, trockene, in der Stärke zum Körperbau passende<br />

Gliedmaßen mit festen Klauen<br />

funktionale Euter<br />

genetische Hornlosigkeit ist Zuchtziel<br />

Farbe: gescheckt vom dunklen Rotbraun bis zum hellen Gelb auf weißem<br />

Gr<strong>und</strong>, daneben auch kleinfleckig gezeichnete oder gedeckte Tiere<br />

weißer Kopf (wobei Augenringe bzw. Pigmente im Augenbereich<br />

häufig vorkommen), der dominant vererbt wird, mit breitem Flotzmaul<br />

weiß sind ferner Unterbauch, Beine <strong>und</strong> Schwanzquaste<br />

Eigenschaften: hohes Futteraufnahmevermögen, sehr gute Zunahmen, hohe<br />

Endgewichte<br />

gute Fruchtbarkeit<br />

Erstkalbealter 24-28 Monate<br />

problemlose Abkalbung<br />

Milchreichtum der Kühe garantiert hohe Absetzgewichte<br />

anpassungsfähig, umgänglich<br />

5


Dexter<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) 91 - 109 102 - 117<br />

Gewicht (kg) 300 - 450 450 - 600<br />

Geburtsgewicht (kg) 18 20<br />

Körperbau:<br />

Farbe:<br />

Eigenschaften:<br />

kleinrahmig, breit <strong>und</strong> tief<br />

Beine mäßig lang, gut proportioniert zur Körpergröße<br />

gut bemuskelte Hinterhand<br />

einfarbig schwarz, rot oder dun<br />

friedfertig<br />

robust<br />

ausgeprägter Mutterinstinkt<br />

gute Milchleistung<br />

starke Herdenbindung<br />

6


Galloway<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) um 125 um 135<br />

Gewicht (kg) um 580 um 850<br />

Geburtsgewicht (kg) 27 30<br />

Körperbau: klein- bis mittelrahmig innerhalb der Rinderpopulation<br />

kurzer breiter Kopf<br />

dominant hornlos<br />

tiefer kompakter Rumpf<br />

volle tiefe Brust bei Kühen mit ausgeprägter Wamme<br />

gerader Rücken<br />

Farbe: vier Farbschläge: einfarbig, belted (weißer Bauchgurt), white<br />

(Farbpigmentierung an Ohren, Flotzmaul <strong>und</strong> Klauen) oder rigget<br />

(schwarz-weiße Rückenschecke)<br />

Drei Pigmentierungen: schwarz, blond oder rot<br />

Eigenschaften: genügsam <strong>und</strong> widerstandsfähig<br />

fruchtbar <strong>und</strong> leichtkalbig<br />

leichte, vitale Kälber<br />

gutartiger Charakter<br />

starke Herdenbindung<br />

7


Hereford<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) um 136 um 141<br />

Gewicht (kg) 600 - 700 900 - 1.300<br />

Geburtsgewicht (kg) 33 36<br />

Körperbau:<br />

mittlerer bis großer Rahmen<br />

gehörnt oder hornlos<br />

harmonischer, gut proportionierter Körperbau mit gutem<br />

Fleischansatz ohne sichtbare Fetteinlagerungen<br />

stark bemuskelte Vorhand<br />

feste Klauen, hohe Trachten<br />

gehörnte oder genetisch hornlose Tiere<br />

Farbe: rotbraune Fellfärbung, weißer Kopf (wird dominant vererbt), weißer<br />

Hals, weiße Mähne, weiß unterm Bauch, weiße Socken <strong>und</strong><br />

Schwanzquaste. weißer Nacken erwünscht<br />

Eigenschaften: extensive <strong>und</strong> robuste Rasse<br />

sehr umgänglich<br />

leichtkalbig <strong>und</strong> fruchtbar<br />

ausgeprägte Mütterlichkeit<br />

8


Highland Cattle<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) um 128 um 138<br />

Gewicht (kg) 450 - 650 650 - 850<br />

Geburtsgewicht (kg) 22 25<br />

Körperbau:<br />

klein- bis mittelrahmig<br />

kurzer, dreieckförmiger Kopf mit breitem Flotzmaul<br />

Haarschopf zwischen den Augen lang, breit <strong>und</strong> buschig, die Augen<br />

bedeckend<br />

tief gestellter Rumpf, gerader Rücken, kräftiges F<strong>und</strong>ament<br />

langes, leicht gewelltes Oberhaar mit üppigem Unterhaar.<br />

Farbe: überwiegend einfarbig rot, gelb oder schwarz; gestromt (brindle),<br />

graubraun (dun) oder weiß sind seltener<br />

Eigenschaften: sehr robust <strong>und</strong> genügsam<br />

spätreif (Erstkalbealter um 40 Monate)<br />

problemlose Kalbung <strong>und</strong> gute Muttereigenschaften<br />

langlebig<br />

9


Limousin<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) um 140 um 150<br />

Gewicht (kg) 700 1.100<br />

Geburtsgewicht (kg) 36 39<br />

Körperbau:<br />

Farbe:<br />

Feiner Knochenbau<br />

ausgeprägte Muskulatur, besonders an der Hinterhand<br />

langes, leicht abfallendes Becken mit guter Breite zur Unterstützung<br />

der Leichtkalbigkeit<br />

gehörnte oder genetisch hornlose Tiere<br />

einfarbig rot (hellrot bis dunkelrot). Innenseiten der Gliedmaßen,<br />

Flotzmaul <strong>und</strong> Augenumgebung sind aufgehellt.<br />

Eigenschaften:<br />

gute Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse verb<strong>und</strong>en mit<br />

hoher Fruchtbarkeit <strong>und</strong> Langlebigkeit<br />

leichtkalbig <strong>und</strong> vital<br />

ausreichende Milchleistung für eine gute Entwicklung des Kalbes<br />

10


Pinzgauer<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) um 143 um 155<br />

Gewicht (kg)<br />

650 -<br />

750<br />

1.100 - 1.200<br />

Geburtsgewicht (kg) 36 40<br />

Körperbau: mittel- bis großrahmig<br />

mittelstarkes, korrektes F<strong>und</strong>ament<br />

dunkle, harte Klauen<br />

gehörnte oder genetisch hornlose Tiere<br />

Farbe: kastanienbraune Farbe mit charakteristischer Rücken- <strong>und</strong><br />

Bauchblesse sowie durchgehend weißen Streifen an Unterschenkel<br />

<strong>und</strong> Unterarm<br />

Flotzmaul unpigmentiert<br />

wachsgelbe Hörner mit schwarzer Spitzen<br />

Besonderheiten: schwarz-weiße oder hornlose Variante.<br />

Eigenschaften:<br />

sehr anpassungsfähig <strong>und</strong> robust<br />

leichtkalbig<br />

ruhiges Temperament<br />

hohe Milch- <strong>und</strong> Fleischleistung<br />

gute Futterverwertung<br />

langlebig<br />

11


Rotes Höhenvieh<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) um 135 um 140<br />

Gewicht (kg) 500 - 700 750 - 950<br />

Geburtsgewicht (kg) 36 38<br />

Körperbau:<br />

mittelrahmig<br />

kurzer Hals mit ausgeprägter Wamme<br />

gut entwickelte Vorhand<br />

langer, gerader Rücken<br />

breite Lende<br />

langes, breites Becken, ausreichend bemuskelte Hinterhand<br />

trockene Gliedmaßen, dunkle harte Klauen<br />

Farbe: einfarbig rot bis rotbraun<br />

helle Hörner mit dunklen Spitzen<br />

helle Schwanzquaste<br />

Eigenschaften: gute Weideeignung, Landschaftspflege<br />

gute Milchleistung<br />

gute Mütterlichkeit<br />

gute Marschfähigkeit.<br />

12


Salers<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) um 147 um 157<br />

Gewicht (kg) 700 - 900 900 - 1.250<br />

Geburtsgewicht (kg) 36 39<br />

Körperbau:<br />

Farbe:<br />

mittel- bis großrahmig<br />

Kopf dreieckig, Hörner mit charakteristischer Lyraform<br />

genetische Hornlosigkeit ist möglich<br />

langes <strong>und</strong> breites Becken<br />

gerader Rücken mit gleichmäßig guter Bemuskelung<br />

starke, Gliedmaßen, harte schwarze Klauen<br />

meist leicht gelocktes Haarkleid<br />

einfarbig hell bis dunkel rotbraun (mahagonifarben), selten schwarz<br />

helle Schleimhäute<br />

Haut braun pigmentiert<br />

Eigenschaften: abgehärtetes, robustes Rind<br />

langlebig, fruchtbar (hohe Trächtigkeitsrate)<br />

gute Milchleistung<br />

sehr leichtkalbig (langes, breites Becken)<br />

13


Uckermärker<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) um 140 um 150<br />

Gewicht (kg) 750 - 850 1.150 - 1.300<br />

Geburtsgewicht (kg) 40 42<br />

Körperbau: großrahmig<br />

gute Bemuskelung an allen Fleisch tragenden Partien<br />

trockene, korrekte Gliedmaßen<br />

fester Rücken<br />

genügend Länge, Breite <strong>und</strong> Tiefe, um hohe Raufutteraufnahme zu<br />

erreichen<br />

gehörnte oder genetisch hornlose Tiere<br />

Farbe: keine Ansprüche an die Farbe: cremefarben bis dunkelrot gescheckt<br />

in allen Varianten<br />

Eigenschaften: anpassungsfähig<br />

leichtkalbig<br />

gute Milchleistung der Mütter<br />

gute Weideeignung<br />

14


Vogesenrind<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) um 130 um 138<br />

Gewicht (kg) 550 - 650 850 - 1.000<br />

Geburtsgewicht (kg) 35 38<br />

Körperbau:<br />

mittelrahmiges Rind mit gutem Fleischansatz<br />

Typisch sind: lange Mittelhand, festes Gangwerk, kräftiger<br />

Knochenbau <strong>und</strong> harte, schwarze Klauen<br />

Quadratischer Kopf mit gleichmäßig geformten dunklen Hörnern<br />

gerader Rücken<br />

gleichmäßige Bemuskelung<br />

Farbe: Gr<strong>und</strong>farbe schwarz oder rot, weißer Rückenstreif (Feder), weißer<br />

Schwanz <strong>und</strong> weiße Unterseite, Randgebiete der Pigmentierung<br />

meist gesprenkelt, aber auch scharf gezeichnet<br />

Kopf meist grauschimmelig, oft dunkle Augenringe<br />

Flotzmaul schwarz<br />

Eigenschaften:<br />

robust <strong>und</strong> anpassungsfähig<br />

umgänglich <strong>und</strong> anspruchslos<br />

leichtkalbig<br />

15


Welsh Black<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) um 137 um 148<br />

Gewicht (kg) 650 - 800 900 - 1.250<br />

Geburtsgewicht (kg) 35 38<br />

Körperbau:<br />

Farbe:<br />

mittelrahmiges Rind mit vollem, ausgeprägtem Fleischansatz an<br />

Schulter, Rücken <strong>und</strong> Keule. Typisch sind: langer Rumpf, kurzes<br />

Gangwerk, starker Knochenbau <strong>und</strong> kräftige Klauen.<br />

gerader Rücken<br />

gleichmäßig gute Bemuskelung<br />

breite, tief reichende Keulen<br />

gehörnte oder genetisch hornlose Tiere<br />

schwarz, etwas weiß an der Unterseite hinter dem Nabel ist erlaubt<br />

dichtes mittellanges Haarkleid, das je nach Umwelt <strong>und</strong> Jahreszeit in<br />

der Länge stark variiert<br />

Eigenschaften: robust <strong>und</strong> anpassungsfähig<br />

umgänglich <strong>und</strong> anspruchslos.<br />

16


Zwergzebu<br />

Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />

Kreuzbeinhöhe (cm) um 100 um 120<br />

Gewicht (kg) 250 - 350 350 - 550<br />

Geburtsgewicht (kg) 10-20 10-20<br />

Körperbau:<br />

kleinrahmiges Buckelrind<br />

stark ausgebildete Wamme<br />

abfallendes Becken mit einem etwas tieferem Schwanzansatz<br />

leichter Kopf mit schmaler Stirn<br />

waagerechte Ohrenstellung<br />

Hörner überwiegend gerade nach oben gerichtet<br />

Farbe: Das Haarkleid ist überwiegend rot bis braun, schwarz <strong>und</strong> weiß<br />

einfarbig, gefleckt oder gestromt.<br />

Eigenschaften: genügsam <strong>und</strong> anspruchslos<br />

gute Reproduktions- <strong>und</strong> Muttereigenschaften<br />

ruhiger Charakter<br />

17


Anlage 2: Genetische Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehler<br />

I Geltungsbereich<br />

Anlage 2 zur <strong>RSA</strong>- ZBO Fleischrinder<br />

Die hier aufgeführten genetischen Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehler gelten für die Rassen:<br />

- Angus - Dexter - Limousin - Shorthorn<br />

- Aubrac - Galloway - Luing - Uckermärker<br />

- Blonde d'Aquitaine - Hereford - Piemonteser - Weiß-Blaue Belgier<br />

- Charolais - Highland-Cattle - Rotes Höhenvieh - Welsh Black<br />

Salers - Zwergzebu<br />

Sollten die im folgenden aufgeführten genetischen Besonderheiten bzw. Erbfehler nur für<br />

einzelne Rassen zutreffen, so ist dies entsprechend kenntlich gemacht.<br />

Bezüglich Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehler beim Fleckvieh gilt die Anlage 3 zur<br />

<strong>Zuchtbuchordnung</strong> der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Rinderzüchter (ASR) in ihrer<br />

jeweils aktuellen Fassung.<br />

II Genetische Besonderheiten<br />

Genetische Besonderheiten haben keinen negativen Einfluss auf die Ges<strong>und</strong>heit oder das<br />

Wohlbefinden der Anlageträger. In der folgenden Tabelle sind genetische Besonderheiten<br />

festgelegt, deren Bearbeitung aus züchterischen <strong>und</strong>/oder ökonomischen Gesichtspunkten<br />

sinnvoll ist.<br />

genetische<br />

Besonderheit<br />

Hornlosigkeit LIM<br />

CHA<br />

HE<br />

LG<br />

SAL<br />

UCK<br />

WB<br />

BA<br />

Rasse Analyseverfahren<br />

KB-<br />

Bullen<br />

Markertest<br />

b.B<br />

.<br />

Test bei* Zeitpunkt ** Symbol<br />

Bullenmüttern<br />

ET-<br />

Spendertieren<br />

der<br />

Analyse Träger Nicht-<br />

Träger<br />

b.B. b.B. b.B. P, PP,<br />

Pp, PS<br />

* Gruppe, bei der der Test routinemäßig (r) oder bei Bedarf (b.B.) durchgeführt wird<br />

** Stadium im <strong>Zuchtprogramm</strong> (z. B. vor Testeinsatz, vor Wiedereinsatz, vor Spülung,<br />

bei Bedarf)<br />

P=phänotyp. hornlos, PP=homozygot hornlos, Pp=heterozygot hornlos, PS= Wackelhorn<br />

(scurs)<br />

III Erbfehler<br />

Nachfolgend sind Erbfehler aufgeführt, die durch ihre Tierschutzrelevanz <strong>und</strong>/oder<br />

ökonomische Bedeutung in der Zucht gekennzeichnet sind <strong>und</strong> entsprechend im<br />

<strong>Zuchtprogramm</strong> Berücksichtigung finden. In Abhängigkeit der Häufigkeit, in der diese Erbfehler<br />

in der jeweiligen Population auftreten, wird festgelegt, bei welcher Gruppe (Bullen, die zur<br />

künstlichen Besamung eingesetzt werden; Bullenmütter; ET-Spendertiere) die routinemäßige<br />

Untersuchung zu erfolgen hat. Ferner ist festgelegt, welche Konsequenzen sich aus den<br />

Ergebnissen der Analyse für den weiteren Zuchteinsatz der Tiere ergeben. Sofern aus den<br />

Pedigree-Informationen begründeter Verdacht für das Vorhandensein des Erbfehlers beim<br />

Probanden (Besamungsbullen, Bullenmütter, ET-Spendertiere) besteht, muss eine<br />

Untersuchung erfolgen.<br />

1


Erbfehler<br />

Rasse Analyseverfahren<br />

Besamungsbullen<br />

TL 1/29 BA Gen-test Jungbullen<br />

Vererber<br />

TL 1/29 CHA Gen-test Jungbullen<br />

Vererber<br />

TL 1/29 LIM Gen-test Jungbullen<br />

Vererber<br />

Doppel-<br />

lender<br />

Bulldogkalb<br />

WBB<br />

DA<br />

Gen-test Jungbullen<br />

Vererber<br />

DEX Gen-test Jungbullen<br />

KB-Bullen<br />

Test bei* Zeitpunkt ** Symbol<br />

weibl.<br />

Rindern<br />

in HB-A.<br />

ET-<br />

Spendertieren<br />

der<br />

Analyse<br />

b.B. b.B. vor Testeinsatz<br />

vor Wiederein-<br />

satz<br />

b.B. b.B. vor Testeinsatz<br />

vor Wiederein-<br />

satz<br />

b.B. b.B. vor Testeinsatz<br />

vor Wiederein-<br />

satz<br />

b.B. b.B. vor Testeinsatz<br />

vor Wiederein-<br />

r r<br />

satz<br />

vor HB-<br />

Eintrag<br />

vor HB-<br />

Eintrag<br />

Träger Nicht-<br />

Träger<br />

Konsequenzen für<br />

den Zuchteinsatz bei<br />

positivem Bef<strong>und</strong>***<br />

TTL NTL Ausschluss<br />

Ausschluss<br />

TTL NTL Ausschluss<br />

Ausschluss<br />

TTL NTL Ausschluss<br />

Ausschluss<br />

mh/mh Reglementierung 1)<br />

Reglementierung 1)<br />

BD<br />

BD<br />

BF<br />

BF<br />

Ausschluss<br />

Ausschluss<br />

Reglementierung 2)<br />

* Gruppe, bei der der Test routinemäßig (r) oder bei Bedarf (b.B.) durchgeführt wird<br />

** Stadium im <strong>Zuchtprogramm</strong>: (z.B. vor Testeinsatz; vor Wiedereinsatz; vor Spülung,<br />

bei Bedarf)<br />

***Erläuterung:<br />

Ausschluss: Ausschluss der positiven Bullen von der Zucht <strong>und</strong> Merzung<br />

Reglementierung: Kennzeichnung der positiven Tiere, eingeschränkter Einsatz in der Zucht<br />

1) keine Anpaarung an Merkmalsträger,<br />

2) keine Eintragung von ab dem 1. Januar 2010 geborenen<br />

weiblichen Merkmalsträgern in Herdbuch-Hauptabteilung A<br />

Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung des B<strong>und</strong>esverbandes Deutscher<br />

Fleischrinderzüchter <strong>und</strong> -halter e.V. (BDF) am 19. März 2002 in Neuenstein-Aua; ergänzt<br />

um den Erbfehler Bulldog auf den Mitgliederversammlungen am 11. März 2004<br />

(männliche Tiere) <strong>und</strong> 13. März 2008 (weibliche Tiere).<br />

2


Anlage 3 zur <strong>RSA</strong>-ZBO Fleischrinder<br />

Anlage 3: Indexmerkmale <strong>und</strong> wirtschaftliche Gewichtungsfaktoren für die Zuchtwertfeststellung<br />

von Jungbullen (Wirtschaftsrassen mit geringer Populationsgröße<br />

<strong>und</strong> Robustrassen)<br />

Der Körindex findet ausschließlich bei den Rassen Anwendung, bei denen auf Gr<strong>und</strong> der geringen<br />

Populationsgröße, einer unzureichenden genetischen Verknüpfung bzw. einer nicht auf Fleischleistung<br />

ausgerichteten Zuchtzieldefinition eine Zuchtwertschätzung auf Fleischleistung nicht möglich<br />

bzw. gewollt ist.<br />

1. Der Zuchtwert eines Jungbullen ist in Form eines Indexes zu berechnen. Dabei werden mindestens<br />

die Merkmale<br />

- tägliche Zunahme (Gewichtsermittlung) <strong>und</strong><br />

- Bemuskelung (Notenskala 1 - 9)<br />

für den Zuchtwertteil "Fleischleistung" sowie<br />

- Typ (Notenskala 1 - 9) <strong>und</strong><br />

- Skelett (Notenskala 1 - 9)<br />

für den Zuchtwertteil "äußere Erscheinung" berücksichtigt.<br />

2. Der zu berechnende Index wird so eingestellt, dass bei einem Mittelwert von 100 eine Standardabweichung<br />

12 Punkte beträgt.<br />

3. Entsprechend der unterschiedlichen Zuchtzielsetzung der Wirtschaftsrassen <strong>und</strong> der kleinrahmigen<br />

Robustrassen wurden die wirtschaftlichen Gewichtungsfaktoren wie folgt festgelegt:<br />

Indexmerkmale Wirtschaftsrassen kleinrahmige<br />

Robustrassen<br />

tägliche Zunahme 4 2<br />

Bemuskelung 4 3<br />

Typ 2 4<br />

Skelett 2 3<br />

= 12 = 12<br />

Indexberechnung:<br />

Zur Berechnung des Indexes wird für jedes Leistungsmerkmal die Differenz zwischen den Leistungen<br />

der Informanten <strong>und</strong> einem entsprechenden Vergleichswert festgestellt. Aus der Multiplikation<br />

dieser Differenz mit dem entsprechenden genetisch-ökonomischen Faktor (b-Wert) ergibt sich<br />

die Anzahl der Indexpunkte pro Leistungsmerkmal. Die b-Werte sind den Tabellen 2 <strong>und</strong> 3 zu entnehmen.<br />

Die Differenz errechnet sich durch den Vergleich des jeweiligen Bullen zum B<strong>und</strong>esdurchschnitt<br />

aller im Rahmen der Verbandskörung vorgestellten Bullen der letzten drei Jahre. Während für die<br />

TZ rassespezifische Vergleichswerte gelten, liegen die Vergleichswerte für die subjektiven Merkmale<br />

Typ, Bemuskelung <strong>und</strong> Skelett rasseübergreifend bei jeweils 6,0 Punkten.<br />

1


Bei dem Merkmal TZ können als Informationen neben der täglichen Zunahme des Bullen selbst<br />

auch die TZ des Vaters (Feld) <strong>und</strong> der väterlichen Halbgeschwister (Feld) in den Index eingehen.<br />

(Tabelle 2), vorausgesetzt diese Informationen liegen vor.<br />

Bei den Merkmalen Typ, Bemuskelung <strong>und</strong> Skelett wird nur die Eigenleistung im Index berücksichtigt.<br />

Tabelle 2. Standardisierte Indexgewichte (b-Werte) verschiedener Indexvarianten für Wirtschaftsrassen<br />

Indexvarianten<br />

Merkmal ELP ELP+VTZ ELP+HGTZ ELP+HGTZ+VTZ<br />

tgl. Zunahme EL 0,049 0,047 0,046 0,045<br />

Bemuskelung EL 7,014 7,024 7,029 7,035<br />

Typ EL 0,820 0,841 0,842 0,855<br />

Skelett EL 3,410 3,347 3,311 3,277<br />

tgl. Zunahme V - 0,023 - 0,018<br />

tgl. Zunahme HG - 0,074 0,063 -<br />

EL= Eigenleistung; V= Leistung des Vaters; HG= Leistung väterlicher Halbgeschwister<br />

Tabelle 3. Standardisierte Indexgewichte (b-Werte) verschiedener Indexvarianten für<br />

Robustrassen<br />

Merkmal Indexvariante ELP<br />

tgl. Zunahme EL 0,024<br />

Bemuskelung EL 6,602<br />

Typ EL 3,738<br />

Skelett EL 3,054<br />

Für die Robustrasse Dexter wird generell keine TZ erfasst. Für die Robustrassen Galloway, Highland,<br />

Welsh Black <strong>und</strong> Luing, bei denen die Selektion nach Gewichtsentwicklung nur geringe Bedeutung<br />

hat, gilt hinsichtlich der Berechnung der Indexpunktzahlen für die TZ eine Sonderregelung.(Tabelle<br />

4) Die Punktevergabe für das Merkmal TZ erfolgt nach folgendem Schema:.<br />

2


Tabelle 4. Punktevorgabe bei Robustrassen<br />

Punkte Welsh Black Luing Galloway Highland<br />

- 1 < 950g < 800g < 650g < 550g<br />

0 950 - 999g 800 - 849 g 650 - 699g 550 - 599g<br />

+ 1 > 1000g > 850g > 700g > 600g<br />

4. Die in die Indexberechnung eingehenden ökonomischen <strong>und</strong> genetischen Parameter sind<br />

ständig zu überprüfen <strong>und</strong> ggf. zu korrigieren.<br />

Zuchtwertschätzung<br />

Für die Rassen Charolais, Blonde d´Aquitaine, Limousin, Fleckvieh, Uckermärker, Salers, Angus<br />

<strong>und</strong> Hereford erfolgt über das VIT Verden eine Zuchtwertschätzung nach Mehrmerkmals-<br />

Tiermodell. Die Formel des Relativ-Zuchtwertes Fleisch (RZF) nach der Gewichtung 40 – 40 – 20<br />

(TZ maternal – TZ 365 – Bem. 365) ist:<br />

RZF= RZ-Basiswert<br />

+ 0,105 x ZW-TZ mat<br />

+ 0,101 x ZW-TZ365<br />

+ 10,049 x ZW-Bem365<br />

Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Zuchtwertschätzung erfolgt ab mindestens 5 Nachkommen<br />

<strong>und</strong> einer Sicherheit (Si) gleich, größer 40 %.<br />

Der Zuchtwert RZF aus der offiziellen Zuchtwertschätzung wird unabhängig von der Sicherheit (Si)<br />

gleichzeitig zum Körzuchtwert. Für Bullen, die keinen RZF haben wird der PI-ZW zum Körzuchtwert.<br />

Dies ist eine Ausnahme, die ausschließlich auf Bullen beschränkt wird, die jeweils im 2. Halbjahr<br />

geboren werden.<br />

Voraussetzung für die Durchführung bzw. den Beginn der Zuchtwertschätzung bei einer Rasse ist<br />

die Größe der jeweiligen Population in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> das im VIT vorliegende<br />

Datenmaterial. Ob für eine Rasse eine Zuchtwertschätzung möglich ist, wird gemeinsam durch<br />

das für die Zuchtwertschätzung zuständige Rechenzentrum VIT Verden <strong>und</strong> den B<strong>und</strong>esverband<br />

Deutscher Fleischrinderzüchter (BDF) entschieden.<br />

3


Anlage 4 Bewertung der Merkmale Typ, Bemuskelung <strong>und</strong> Skelett<br />

Die Merkmale der äußeren Erscheinung Typ <strong>und</strong> Skelett <strong>und</strong> die Ausprägung der<br />

Bemuskelung werden für alle männlichen (Körung) <strong>und</strong> weiblichen (Bonitur) Zuchttiere<br />

subjektiv erfasst <strong>und</strong> in einer Note dargestellt. Darüber hinaus wird im Rahmen der<br />

Fleischleistungsprüfung für alle männlichen <strong>und</strong> weiblichen Jungtiere eine<br />

Bemuskelungsnote jeweils für das 200- <strong>und</strong> das 365-Tage-Gewicht vergeben.<br />

Dabei gilt nachfolgender Notenschlüssel:<br />

1 = sehr schlecht<br />

2 = schlecht<br />

3 = mangelhaft<br />

4 = ausreichend<br />

5 = durchschnittlich<br />

6 = befriedigend<br />

7 = gut<br />

8 = sehr gut<br />

9 = ausgezeichnet (optimal)


(auf der Gr<strong>und</strong>lage der E 2007 / 371 / EG vom 29.05.2007)<br />

Zeile EG-Norm Bezeichnung Anforderungen<br />

Bullen Kühe<br />

Zuchtbuch - Eltern <strong>und</strong> Großeltern in der Hauptabteilung - Vater <strong>und</strong> Großväter in der Hauptabteilung<br />

Hauptabteilung A eines Zuchtbuchs derselben Rasse eingetragen eines Zuchtbuchs der selben Rasse<br />

- Vater <strong>und</strong> Mutter in Hauptabteilung A des Zuchtbuchs - Vater Hauptabteilung A des Zuchtbuchs<br />

1 - Ergebnisse der Leistungsprüfung <strong>und</strong> - Mutter in der Hauptabteilung des Zuchtbuches derselben<br />

reinrassige Zuchttiere***<br />

Zuchtwertschätzung laut <strong>Zuchtbuchordnung</strong> Rasse<br />

- in den Merkmalen "Typ" <strong>und</strong> "Skelett" mindestens - Ergebnisse der Leistungsprüfung <strong>und</strong><br />

jeweils Note 6 bei Körung <strong>und</strong> in der Summe > 13 Zuchtwertschätzung laut <strong>Zuchtbuchordnung</strong><br />

- DNA-Karte oder anderes anerkanntes Verfahren - Bewertung in Typ <strong>und</strong> Skelett mindestens jeweils Note 6<br />

der Abstammungssicherung<br />

Zuchtbuch - Eltern <strong>und</strong> Großeltern in der Hauptabteilung - Vater <strong>und</strong> Großväter in der Hauptabteilung<br />

Hauptabteilung B eines Zuchtbuchs derselben Rasse eingetragen ** eines Zuchtbuchs derselben Rasse<br />

- Mutter in der Hauptabteilung oder in der Abteilung C des<br />

2 Vorbuches des Zuchtbuches<br />

eingetragene Zuchttiere<br />

Anlage 5: Zuchtbucheinteilung Fleischrinderrassen (ab 01.01.2009)<br />

Vorbuch - Vater in der Hauptabteilung des Zuchtbuches<br />

Abteilung C - Mutter mindestens in der Abteilung D des Vorbuches<br />

des Zuchtbuches<br />

3 nicht möglich - Ergebnisse der Leistungsprüfung <strong>und</strong><br />

Zuchtwertschätzung laut <strong>Zuchtbuchordnung</strong><br />

- Bewertung in Typ, Bemuskelung <strong>und</strong> Skelett mindestens<br />

jeweils Note 5<br />

Vorbuch - Ergebnisse der Leistungsprüfung<br />

4 Abteilung D nicht möglich laut <strong>Zuchtbuchordnung</strong> *<br />

* Leistungsprüfung muss in Abhängigkeit des Alters durchgeführt werden<br />

** ist durch Herdbuchführung sicherzustellen bzw. kenntlich zu machen<br />

*** Übereinstimmung mit Anlage 2 b ist sicherzustellen<br />

- Bewertung in Typ, Bemuskelung <strong>und</strong> Skelett mindestens<br />

jeweils Note 5


Anlage 6 Spezielles <strong>Zuchtprogramm</strong> Rotes Höhenvieh<br />

6.1. Zielstellung<br />

Das <strong>Zuchtprogramm</strong> ist auf die ziel gerichtete Konsolidierung der Rasse Rotes Höhenvieh<br />

ausgerichtet. Dabei werden die Erkenntnisse des BML-Modellprojektes „Molekulargenetische<br />

Differenzierung verschiedener Rotviehpopulationen“ <strong>und</strong> die Empfehlungen des<br />

Arbeitsausschuss zur Erhaltung der genetischen Vielfalt bei landwirtschaftlichen Nutztieren<br />

der Deutschen Gesellschaft für Züchtungsk<strong>und</strong>e (DGfZ) berücksichtigt. Darüber hinaus gilt<br />

es, einem weiteren Anstieg des Inzuchtkoeffizienten entgegenzuwirken. Die Rasse hat aber<br />

nur eine Überlebenschance, wenn sie nicht nur erhalten, sondern auch züchterisch<br />

weiterentwickelt wird. „Die nachhaltige Befreiung aus dem Status gefährdete Rasse lässt<br />

sich nur erreichen, wenn die Rasse in am Markt wettbewerbsfähige Produktionsprogramme<br />

integriert wird“.(Nationales Fachprogramm zur Erhaltung <strong>und</strong> nachhaltigen Nutzung<br />

tiergenetischer Ressourcen; 2002 ). Das heißt, die Haltung der Rasse Rotes Höhenvieh soll<br />

perspektivisch einen wirtschaftlichen Erfolg der Zuchtbetriebe ermöglichen. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong> wird im <strong>RSA</strong>-Zuchtgebiet eine Fleischleistungsprüfung im Feld (nach Punkt 4.5.3.1.)<br />

durchgeführt. Allerdings erfahren Zuchtbetriebe der Rasse Rotes Höhenvieh, welche die vom<br />

BDF festgelegten Anforderungen zur Mindestprüfdichte nicht erfüllen, keine Sanktionen.<br />

Die aktuelle Bestandsituation <strong>und</strong> die noch weiterhin nötige Förderung der Rasse bedingen<br />

ein gesondertes <strong>Zuchtprogramm</strong> <strong>und</strong> eine Reihe von Sonderregelungen gegenüber allen<br />

anderen Rassen im Zuchtgebiet.<br />

6.2. Teilnahme<br />

Alle RHV-Betriebe sollten sich zu einer Teilnahme am <strong>RSA</strong>-<strong>Zuchtprogramm</strong> entscheiden.<br />

Die Beteiligung wird durch den Zuchtbetrieb schriftlich erklärt. Für Betriebe, die sich am<br />

<strong>Zuchtprogramm</strong> beteiligen gelten nachfolgende Regeln, die einzuhalten sind.<br />

a) Feldprüfung (mind. 365 Tage) für möglichst alle männlichen <strong>und</strong> weiblichen<br />

Nachkommen<br />

b) Exzellentbewertung (Beschreibung <strong>und</strong> Qualifizierung aller Merkmale durch<br />

zuständige Mitarbeiter des <strong>RSA</strong>) für alle als Bullenmütter eingesetzten Kühe<br />

c) Einhaltung der Anpaarungsempfehlungen für die gesamte Herde<br />

d) Ausschließliche Verwendung von Vatertieren mit einem auf die Herde bezogenem<br />

Inzuchtzuwachs ≤ 3 % pro Generation<br />

e) Falls Bullen bzw. Kühe eines RHV-Mitgliedbetriebes für eine gezielte Paarung<br />

ausgewählt werden, ist dies durch den Mitgliedsbetrieb zu unterstützen<br />

6.3. Dauer<br />

Die erste Stufe des <strong>RSA</strong>-<strong>Zuchtprogramm</strong>s begann im Jahr 1997 <strong>und</strong> endete im Jahr 2002. In<br />

diesem Zeitraum konnte die Population der Rasse Rotes Höhenvieh zahlenmäßig vergrößert<br />

werden. Das aktuelle <strong>Zuchtprogramm</strong> hat Gültigkeit, solange die Rasse als vom Aussterben<br />

bedroht gilt, bzw. solange nicht neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine Überarbeitung<br />

bedingen.<br />

1


6.4. Methodik<br />

Das Zuchtziel wird durch Reinzucht mit offenem Herdbuch angestrebt. Diese väterliche<br />

Blutzuführung durch andere Rassen ist nur erlaubt, wenn dazu ein b<strong>und</strong>esweit gültiger<br />

Beschluss der B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft Rotes Höhenvieh (BAG-RHV) <strong>und</strong> die<br />

Bestätigung der zuständigen Landesbehörde vorliegen.<br />

Auf der Mutterseite gelten die für alle Rassen zutreffenden Regelungen der<br />

<strong>Zuchtbuchordnung</strong>. (Anlage 5)<br />

Zweck des <strong>Zuchtprogramm</strong>s ist die Erhaltung der Rasse Rotes Höhenvieh <strong>und</strong> eine<br />

Anpassung an die wirtschaftlichen Erfordernisse der Rinderhaltung, ohne die vorhandenen<br />

typischen Rassemerkmale zu verändern.<br />

Das <strong>Zuchtprogramm</strong> beinhaltet als gleichwertige züchterische Maßnahmen:<br />

- Prüfung des Inzuchtkoeffizienten vor jedem Vatertiereinsatz ( Grenzwert 3 %)<br />

- Leistungsprüfung <strong>und</strong> Zuchtwertfeststellung der Zuchttiere<br />

- Anwendung biotechnischer Methoden<br />

6.4.1. Prüfung des Inzuchtkoeffizienten vor jedem Vatertiereinsatz<br />

Der Blutanteil des Bullen „Uwe R12“ (verwandt mit 25,84 % der Population) <strong>und</strong> des<br />

Uwesohns „Umberto“(verwandt mit 18,32 % der Population) hat den heutigen RHV–Bestand<br />

maßgeblich geprägt. Ohne diese Bullen wäre die Rettung der Rasse nicht möglich gewesen.<br />

Zwangsläufig korreliert eine Zunahme des Inzuchtkoeffizienten(F) aber mit einer<br />

Einschränkung der genetischen Varianz. Ein hoher Inzuchtgrad kann zu nachlassender<br />

Fitness <strong>und</strong> zu Leistungsdepressionen führen.<br />

Es ist gelungen, die Zahl der Zuchttiere im Zuchtgebiet absolut zu steigern. Dieser<br />

vordergründige Erfolg ist jedoch durch eine Zunahme der Inzucht <strong>und</strong> eine sehr geringe<br />

effektive Populationsgröße(Ne) erkauft. In einer normalen Population kann theoretisch jedes<br />

Tier gezählt werden. Bei der Berechnung der effektive Population werden eng verwandte<br />

Tiere, vereinfacht ausgedrückt, nur einmal gezählt. Beim Roten Höhenvieh gibt es im<br />

Unterschied zu allen anderen Rinderrassen im Zuchtgebiet eine sehr große Differenz<br />

zwischen der absoluten <strong>und</strong> der effektiven Population.<br />

Für alle RHV-haltenden <strong>RSA</strong>-Mitgliedsbetriebe gilt, dass jedes Vatertier (Natursprung <strong>und</strong><br />

KB) vor dem Einsatz in der Herde auf seine Inzuchtsteigerung geprüft wird. Die Kosten<br />

dieser Prüfung trägt der <strong>RSA</strong>. Die Prüfung erfolgt zentral anhand des PC-<br />

Zuchtverwaltungsprogramms „OPTI-MATE“ <strong>und</strong> wird durch die BAG-RHV über die <strong>RSA</strong> eG,<br />

Abt. Fleischrinder koordiniert. Der tolerierbare Grenzwert liegt bei einer Steigerung des<br />

Inzuchtzuwachs’ um 3 % pro Generation. Die Informationen sind zum Teil unter<br />

www.rotes-hoehenvieh.de öffentlich zugänglich.<br />

6.4.2. Auswahl der Bullen (Bullenväter) <strong>und</strong> Kühe (Bullenmütter) für die gezielte Paarung<br />

Besonders wertvolle Zuchttiere sollen gezielt verpaart werden um deren Eigenschaften in der<br />

Population zu erhöhen.<br />

Als oberstes Kriterium der Auswahl gilt generell, das Tier muss in Typ <strong>und</strong> Exterieur dem<br />

RHV-Zuchtziel entsprechen. Ein helles Flotzmaul <strong>und</strong> eine helle Schwanzquaste müssen<br />

ausgeprägt sein.<br />

a) Auswahl der Vatertiere<br />

Jungbullen werden gekört nach den Festlegungen der <strong>Zuchtbuchordnung</strong>, dabei kommt dem<br />

Rassetyp aber ein ganz besonderer Stellenwert zu. Die Zuchtauswahl steht vor dem<br />

2


Problem, dass die typvollsten Tiere sehr oft aus Inzuchtfamilien stammen. Andererseits darf<br />

die Größenordnung des Inzuchtkoeffizienten nicht das alleinige Selektionskriterium sein, weil<br />

sonst die Gefahr besteht, dass rassefremde Genetik, die Typ verändernd wirkt, bevorzugt<br />

wird.<br />

Für die Verbandskörung in die Hauptabteilung A des Zuchtbuches gelten generell die<br />

Bestimmungen der Anlage 5. Dabei ist erweiternd festgelegt, die Typnote 6 darf nur<br />

vergeben werden, wenn hinsichtlich der Farbe nachfolgende Anforderungen erfüllt sind.<br />

Farbe: - einfarbig rot, rotbraun bis dunkelbraun<br />

- Flotzmaul <strong>und</strong> Hörner sollten hell, letztere mit dunklen Spitzen<br />

versehen sein (leichte Pigmentflecken am Flotzmaul werden toleriert)<br />

- Schwanzquaste ist hell (eine bräunliche Schwanzquastenfärbung<br />

wird toleriert, schwarze nicht )<br />

An künftige, aus dem Zuchtgebiet ausgewählte Besamungsbullen werden folgende<br />

Anforderungen gestellt:<br />

- In den Merkmalen Typ <strong>und</strong> Skelett muss mindestens jeweils die Note 7,<br />

in der Summe 15 erreicht werden<br />

- Eigenleistung tägliche Zunahme mit 365 Tagen nicht unter 1050 g<br />

- Grenzwert für den Inzuchtzuwachs ≤ 3 % pro Generation<br />

- Zuchtbuch Hauptabteilung A<br />

b) Auswahl der Muttertiere<br />

Die im <strong>Zuchtprogramm</strong> ausgewählten Bullenmütter sollen insbesondere zur Reproduktion<br />

künftiger Besamungsbullen zur Verfügung stehen. Diese Kühe sind ebenfalls nach den<br />

Kriterien der Exzellentbewertung zu bonitieren. Für die betreffende Kuh werden nach der<br />

Bonitur durch <strong>RSA</strong>-Mitarbeiter Anpaarungsempfehlungen ausgesprochen <strong>und</strong> gemeinsam<br />

mit dem Züchter festgelegt. Die Geburt eines aus der gezielten Anpaarung resultierenden<br />

Kalbes ist der Abteilung Fleischrinder gesondert zu melden. Unter den männlichen Kälbern<br />

werden die künftigen <strong>RSA</strong>-Besamungsbullen ausgewählt.<br />

Die Anforderungen im Einzelnen:<br />

- In den Merkmalen Typ <strong>und</strong> Skelett mindestens jeweils die Note 7 <strong>und</strong> in der<br />

Summe 15<br />

- bevorzugt werden Kühe, die durch ihre bisherige Eigenleistung Fruchtbarkeit,<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Langlebigkeit nachgewiesen haben<br />

- Ausnahmen sind möglich, wenn überragende Einzelmerkmale dies rechtfertigen<br />

6.4.3. Leistungsprüfung <strong>und</strong> Zuchtwertfeststellung der Zuchttiere<br />

Die gesamte Population der Rasse RHV im Zuchtgebiet, unabhängig davon, ob sie in der<br />

Produktionsrichtung Mutterkuhhaltung oder Milchproduktion steht, wird im Herdbuch der<br />

Abteilung Fleischrinder geführt.<br />

RHV-Kühe, die in der Milchproduktion genutzt werden, unterliegen keiner Leistungsprüfung<br />

auf Milch bzw. Milchinhaltsstoffe. Die Leistungsprüfung wird in der gesamten Population<br />

3


einheitlich als Feldprüfung nach den in Punkt 4.5.3.1 benannten Kriterien durchgeführt. Die<br />

Ergebnisse der 200-Tage-Prüfung (das im Alter 90-280 Tage ermittelte <strong>und</strong> auf 200 Tage<br />

standardisierte Lebendgewicht) haben einen sehr großen maternalen Einfluss <strong>und</strong> lassen<br />

indirekt Schlussfolgerungen auf die Milchleistung der Mutter zu. Diese Prüfkomponente<br />

gewährleistet die Erhaltung der rassetypischen Milchleistung <strong>und</strong> kann für die Milcherzeuger<br />

unter den RH-Haltern als Selektionskriterium genutzt werden.<br />

6.4.4. Anwendung biotechnischer Methoden<br />

Als relevante biotechnische Methoden zur Erhaltung der Rasse stehen die künstliche<br />

Besamung (KB), der Embryotransfer (ET) <strong>und</strong> die Kryokonservierung zur Verfügung.<br />

Die Anwendung der KB ist für die Erreichung der Zielstellung Rasseerhaltung <strong>und</strong><br />

Weiterentwicklung unverzichtbar.<br />

Embryotransfer wird generell nicht ausgeschlossen <strong>und</strong> in Einzelfällen angewendet.<br />

Ein Kryokonservierungsprogramm beinhaltet das Anlegen von Spermareserven á 100<br />

Portionen von 25 nicht miteinander verwandten Bullen. Der FAO Fachbeirat „State of the<br />

World in Animal Genetic Resources“ empfiehlt dieses Programm für Populationen 200 < Ne<br />

< 1000. Die effektive Population (Ne) der Rasse RHV liegt genau in dieser Größenordnung,<br />

aber, <strong>und</strong> das betont die Brisanz <strong>und</strong> die Bedeutung eines gesonderten <strong>Zuchtprogramm</strong>s,<br />

es gibt in der gesamten Population zur Zeit keine 25 nicht miteinander verwandten Bullen.<br />

In das BML-Modellprojekt „Molekulargenetische Differenzierung verschiedener<br />

Rotviehpopulationen“(2000) wurden 836 Tiere aus allen Zuchtgebieten einbezogen <strong>und</strong> an<br />

26 ausgewählten Mikrosatellitenmarkern typisiert. Die Untersuchung ergab ein für die Rasse<br />

Rotes Höhenvieh höchstsignifikantes Ergebnis. Es gibt eine klare genetische Abtrennung zu<br />

allen anderen Rotvieh-Rassegruppen. Das heißt die Rasse Rotes Höhenvieh kann als<br />

eigenständige Rasse geführt werden. Damit ist eine wesentliche Gr<strong>und</strong>voraussetzung für die<br />

Gewährung einer Förderung erfüllt. Die mit dem Modellprojekt geschaffene Gr<strong>und</strong>lage macht<br />

die stetige genetische Kontrolle vor allem bei Einkreuzungen aus anderen Populationen erst<br />

möglich <strong>und</strong> sollte deshalb Beachtung finden.<br />

Zusammenfassend dienen alle biotechnischen Methoden der Zielstellung<br />

„Erhaltung <strong>und</strong> Weiterentwicklung der Rasse durch Lebendnutzung“.<br />

4

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