Zuchtbuchordnung und Zuchtprogramm - RSA ...
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Rinderzuchtverband<br />
Sachsen-Anhalt eG<br />
<strong>Zuchtbuchordnung</strong><br />
<strong>und</strong><br />
<strong>Zuchtprogramm</strong><br />
FLEISCHRINDER
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. Gr<strong>und</strong>lagen 4<br />
2. Zuchtbuchführung – Fleischrinder 4<br />
2.1. Zuchtbuch 4<br />
2.2. Dokumentation im Zuchtbetrieb 5<br />
2.3. Deck- bzw. Besamungsregister 5<br />
2.3.1. Deckregister 5<br />
2.3.2. Besamungsregister 6<br />
2.4. Geburtsanzeige 6<br />
2.5. Zuchtbescheinigung 6<br />
2.6. Weitere Bestimmungen 7<br />
2.6.1. Zuchtbuchaufnahme 7<br />
2.6.2. Abstammungssicherung 7<br />
2.6.2.1. Regelung zur Sicherung der Abstammung 7<br />
2.6.2.2. Regelung zur Sicherung der Abstammung beim Embryotransfer 8<br />
2.6.2.3. Nachträgliche Änderungen von Eintragungen im Zuchtbuch 8<br />
2.7. Zuchtbucheinteilung Fleischrindrassen 8<br />
2.8. Anforderungen an die Zuchtbucheintragung 8<br />
3. Kennzeichnung 8<br />
4. <strong>Zuchtprogramm</strong> 9<br />
4.1. Zuchtgebiet 9<br />
4.2. Populationsgröße 9<br />
4. 3. Zuchtziel 9<br />
2<br />
Seite
4. 4. Zuchtmethode 9<br />
4.5. Leistungsprüfung <strong>und</strong> Zuchtwertschätzung 9<br />
4.5.1. Kühe 10<br />
4.5.2. Bullen 10<br />
4.5.3. Leistungsprüfung in Mutterkuhherden 10<br />
4.5.3.1. Fleischleistungsprüfung im Feld 10<br />
4.5.3.2. Feststellung Fruchtbarkeitsdaten 10<br />
4.5.4. Eigenleistungsprüfung von Bullen im Feld – Verbandskörung 11<br />
4.5.4.1. Rassen mit Zuchtwertschätzung Fleischleistung nach Mehrmerkmals-<br />
Tiermodell 11<br />
4.5.4.2. Rassen ohne Zuchtwertschätzung Fleischleistung nach Mehrmerkmals-<br />
Tiermodell 11<br />
4.6. Genetische Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehler 11<br />
5. Schlussbestimmungen 11<br />
Anlage 1 Zuchtziele der einzelnen Rassen<br />
Anlage 2 Liste der genetischen Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehler<br />
Anlage 3 Indexmerkmale <strong>und</strong> wirtschaftliche Gewichtungsfaktoren für die<br />
Zuchtwertschätzung von Jungbullen (Wirtschaftsrassen mit geringer<br />
Populationsgröße <strong>und</strong> Robustrassen)<br />
Anlage 4 Bewertung der Merkmale Typ, Bemuskelung <strong>und</strong> Skelett<br />
Anlage 5 Zuchtbucheinteilung Fleischrinderrassen<br />
Anlage 6 Spezielles <strong>Zuchtprogramm</strong> Rotes Höhenvieh<br />
3<br />
Seite
1. Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Gr<strong>und</strong>lagen dieser <strong>Zuchtbuchordnung</strong> <strong>und</strong> des darin enthaltenen <strong>Zuchtprogramm</strong>s sind:<br />
1. die tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union, der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland <strong>und</strong> der jeweiligen B<strong>und</strong>esländer, in denen der <strong>RSA</strong> als Zuchtorganisation zugelassen<br />
ist,<br />
2. die Satzung des Rinderzuchtverbandes Sachsen Anhalt,<br />
3. Empfehlungen <strong>und</strong> Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter, des B<strong>und</strong>esverbandes<br />
Deutscher Fleischrindzüchter <strong>und</strong> -halter e.V. sowie der Rasseverbände.<br />
Die <strong>Zuchtbuchordnung</strong> ist gemäß § 2 Abs. 3.2. der Satzung Bestandteil der Satzung des <strong>RSA</strong><br />
2. Zuchtbuchführung<br />
Die Zuchtbuchführung erfolgt durch die Zuchtorganisation unter Mitarbeit der Züchter. Die Zuchtorganisation<br />
kann eine Einrichtung der Datenverarbeitung mit der Führung des Zuchtbuches beauftragen.<br />
Der Züchter ist verantwortlich für die Angaben im Deckregister, auf Deck- bzw. Besamungsbescheinigungen,<br />
der Kälbermeldung (Geburtsanzeige), im Stallbuch, auf den Leistungsausdrucken<br />
sowie auf weiteren Bescheinigungen, die er auszufüllen, einzureichen bzw. aufzubewahren hat. Der<br />
Züchter hat alle Zuchtbuchunterlagen <strong>und</strong> Formblätter, die ihm mit Eintragungen von der <strong>RSA</strong> eG,<br />
Abteilung Fleischrinder oder deren Beauftragten zugeschickt werden, auf Richtigkeit zu prüfen.<br />
Die jeweils letzten aktuellen Leistungsausdrucke <strong>und</strong> Kopien der Geburtsmeldungen sowie die Besamungsscheine<br />
sind aufzubewahren. Alle Fehler sind der <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder unverzüglich<br />
zur Korrektur mitzuteilen. Eine Korrektur durch den Züchter selbst ist nicht statthaft. Bei<br />
Korrekturen muss die <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder einen entsprechenden Korrekturvermerk<br />
anbringen.<br />
Die <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder ist verantwortlich für die zentrale Zuchtbuchführung <strong>und</strong> die<br />
Ausstellung von Zuchtbescheinigungen.<br />
Die Züchter gestatten der Zuchtorganisation die Weitergabe von Daten im Rahmen der Zuchtarbeit<br />
sowie der Auskunftspflicht gegenüber der zuständigen Landesbehörde.<br />
2.1. Zuchtbuch<br />
Im Zuchtbuch einer Rasse wird jedes Tier einzeln geführt. Es enthält mindestens folgende Angaben:<br />
a) Name <strong>und</strong> Anschrift des Züchters, sowie des Eigentümers oder Tierhalters,<br />
b) Geschlecht des Zuchttieres,<br />
c) Ohrmarke (nach ViehVerkVO) des Zuchttieres,<br />
d) Geburtsdatum des Zuchttieres,<br />
e) Ohrmarke (nach ViehVerkVO) der Eltern des Zuchttieres mit Ausnahme weiblicher Tiere aus<br />
dem Vorbuch D,<br />
f) bei reinrassigen Zuchttieren die Ohrmarke (nach ViehVerkVO) seiner Großeltern,<br />
g) bei Zuchttieren, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, die Ohrmarken (nach<br />
ViehVerkVO) der genetischen Eltern <strong>und</strong> deren Blutgruppen bzw. DNA-Typisierung,<br />
4
h) alle der Züchtervereinigung bekannten Ergebnisse der Leistungsprüfungen <strong>und</strong> der aktuellen<br />
Zuchtwertschätzung,<br />
i) alle bekannten genetischen Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehler (siehe Punkt 4.6.),<br />
j) Datum <strong>und</strong>, soweit bekannt, Ursache des Abganges,<br />
k) Datum der ausgestellten Zuchtbescheinigungen.<br />
Zusätzlich erfolgen noch Angaben über die gesamte Nachzucht sowie über die Vergabe von Leistungszeichen<br />
bzw. Prämierungen.<br />
2.2. Dokumentation im Zuchtbetrieb<br />
Jedes Mitglied der <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder führt für die Tiere seines Bestandes Unterlagen.<br />
Es sind regelmäßige Aufzeichnungen über<br />
a) Geschlecht der Zuchttiere,<br />
b) Ohrmarken (nach ViehVerkVO) der Zuchttiere,<br />
c) Geburtsdatum der Zuchttiere,<br />
d) Abstammung der Zuchttiere,<br />
e) Deck- <strong>und</strong> Besamungsdaten,<br />
f) Abkalbedaten, einschließlich Früh- <strong>und</strong> Fehlgeburten<br />
vorzunehmen.<br />
Bei einem Zuchttier, das aus dem Embryotransfer hervorgegangen ist, sind zusätzliche Aufzeichnungen<br />
über:<br />
a) die genetischen Eltern, das Empfängertier <strong>und</strong> den Embryo,<br />
b) den Zeitpunkt der Besamung,<br />
c) die Zeitpunkte der Entnahme <strong>und</strong> der Übertragung des Embryos <strong>und</strong>,<br />
d) den Namen <strong>und</strong> die Anschrift der Embryotransfereinrichtung<br />
vorzunehmen.<br />
Die Unterlagen müssen eindeutig geführt werden. Die Beauftragung eines Vertrauensmannes mit der<br />
Führung der Unterlagen entbindet den Züchter nicht von der Verantwortung für die Richtigkeit seiner<br />
Aufzeichnungen.<br />
2.3. Deck- bzw. Besamungsregister<br />
Der Züchter ist verpflichtet, die Bedeckungen bzw. Besamungen der weiblichen Tiere zu dokumentieren.<br />
2.3.1. Deckregister<br />
Es müssen mindestens folgende Angaben vermerkt sein:<br />
- Ohrmarke (nach ViehVerkVO) der Kuh,<br />
- Ohrmarke (nach ViehVerkVO) des Bullen,<br />
- Zeitpunkt oder Zeitraum der Belegung.<br />
5
2.3.2. Besamungsregister<br />
Der Besamungsschein wird nach erfolgter Besamung vom Tierhalter bzw. Besamungsbeauftragten<br />
vollständig ausgefüllt <strong>und</strong> mit seiner Unterschrift versehen. Der Züchter hat die Angaben zu überprüfen<br />
<strong>und</strong> evtl. Fehler unverzüglich der <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder zu melden. Der Besamungsschein<br />
ist im Zuchtbetrieb aufzubewahren.<br />
Es müssen mindestens folgende Angaben vermerkt sein:<br />
- Ohrmarke (nach ViehVerkVO) der Kuh,<br />
- KB-Nummer des Bullen (BIC-Nummer),<br />
- Besamungsdaten,<br />
- Name <strong>und</strong> Anschrift des Kuhbesitzers.<br />
2.4. Geburtsanzeige<br />
Die Geburtsanzeigen sind nach erfolgter Kälberkennzeichnung zusätzlich zur HIT-Meldung fristgemäß<br />
an die <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder zu senden.<br />
Die Kälbermeldung (Geburtsanzeige) muss mindestens folgende Angaben enthalten:<br />
- Ohrmarke (nach ViehVerkVO) des Kalbes,<br />
- Rasse, Geschlecht <strong>und</strong> Geburtsdatum,<br />
- Geburtsverlauf,<br />
- Geburtsgewicht (sofern exakte Ermittlung möglich),<br />
- Ohrmarke (nach ViehVerkVO) bzw. KB-Nummer (siehe oben) des Vaters <strong>und</strong> Ohrmarke<br />
(nach ViehVerkVO) der Mutter,<br />
- Besamungs- bzw. Deckdaten,<br />
- Name <strong>und</strong> Anschrift des Besitzers.<br />
Die Kennzeichnung der Kälber hat gemäß Viehverkehrsverordnung (ViehVerkVO) zu erfolgen. Die<br />
vollständig <strong>und</strong> korrekt ausgefüllte Geburtsanzeige muss der <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder spätestens<br />
acht Wochen nach der Kennzeichnung vorliegen.<br />
2.5. Zuchtbescheinigung<br />
Eine Zuchtbescheinigung muss mindestens folgende Angaben enthalten:<br />
- den Namen der Züchtervereinigung,<br />
- die Bezeichnung/Abteilung des Zuchtbuches bzw. Vorbuches,<br />
- Geburtsdatum, Rasse <strong>und</strong> Geschlecht des Zuchttieres,<br />
- Ohrmarkennummer (nach ViehVerkVO) sowie gegebenenfalls KB-Nummer (BIC-Nummer),<br />
- den Namen <strong>und</strong> die Anschrift vom Züchter <strong>und</strong> Besitzer des Tieres,<br />
- die Abstammung des Zuchttieres mit Angabe der Kennzeichnung seiner Eltern (Ausnahme<br />
Vorbuch D), bei einem reinrassigen Tier auch seiner Großeltern,<br />
- die aktuellen Ergebnisse der Leistungsprüfungen <strong>und</strong> der Zuchtwertschätzung für das Zuchttier<br />
<strong>und</strong> seine Eltern, bei einem reinrassigen Zuchttier auch für seine Großeltern,<br />
- alle bekannten genetischen Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehler,<br />
- bei einem Zuchttier, dass aus Embryotransfer hervorgegangen ist, die genetischen Eltern <strong>und</strong><br />
deren Blutgruppen bzw. DNA-Typisierung,<br />
- Ort <strong>und</strong> Datum der Ausstellung,<br />
6
- die Unterschrift des für die Zuchtarbeit Verantwortlichen oder seines Vertreters,<br />
- Siegel der Zuchtorganisation.<br />
Die Zuchtbescheinigung gehört bei Eigentumswechsel zum Tier. Beim Verkauf von Zuchttieren aus<br />
<strong>RSA</strong> Mitgliedsbetrieben ist für die Ausstellung der Zuchtbescheinigung die <strong>RSA</strong> eG, Abteilung<br />
Fleischrinder verantwortlich. Beim Kauf von Zuchttieren in <strong>RSA</strong> Mitgliedsbetriebe ist für die Ausstellung<br />
der Zuchtbescheinigung der jeweils zuständige, das Herdbuch führende Rinderzuchtverband,<br />
verantwortlich. Aus anderen Zuchtgebieten zugekaufte Tiere ohne gültige Zuchtbescheinigung<br />
werden nicht in das <strong>RSA</strong> Zuchtbuch eingetragen. Falls ein <strong>RSA</strong> Mitgliedsbetrieb ein Zuchttier verkauft,<br />
für das in vorangegangener Zeit bereits einmal eine Zuchtbescheinigung ausgestellt wurde,<br />
verliert diese, bei Eigentumswechsel ihre Gültigkeit <strong>und</strong> muss durch eine aktuelle Zuchtbescheinigung<br />
ergänzt werden.<br />
2.6. Weitere Bestimmungen<br />
2.6.1. Zuchtbuchaufnahme<br />
Die Gr<strong>und</strong>sätze für die Aufnahme von Zuchttieren sind in der Anlage 5 festgelegt.<br />
Für die Zuchtbucheintragung zugekaufter Zuchttiere ist die gültige Zuchtbescheinigung einer EUanerkannten<br />
Züchtervereinigung bei der <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder vorzulegen.<br />
Für tragende Tiere muss darüber hinaus eine Deckbestätigung (kann auf der Zuchtbescheinigung<br />
vermerkt sein) sowie eine Kopie der Zuchtbescheinigung des Vatertieres eingereicht werden.<br />
2.6.2. Abstammungssicherung<br />
2.6.2.1. Regelung zur Sicherung der Abstammung<br />
Die Abstammungssicherung kann über die Bestimmung genomischer Merkmale als auch in Ausnahmefällen<br />
über die Bestimmung der Blutgruppe erfolgen. Wird die Abstammung nicht bestätigt<br />
bzw. lässt sie sich auch nicht durch weitere Untersuchungen innerhalb der vom Verband festgelegten<br />
Fristen klären, erfolgt eine Rückstufung des Tieres in die Abteilung D des Zuchtbuches (Vorbuch).<br />
Ergänzend gelten die nachstehend aufgeführten Regelungen:<br />
a) Innerhalb der selben Brunst darf ein weibliches Tier nur von einem Bullen bedeckt bzw. besamt<br />
werden. In anderen Fällen muss zur Sicherung der Vaterschaft eine Abstammungsüberprüfung<br />
durchgeführt werden. Hierfür ist der Züchter verantwortlich.<br />
b) Die Zwischenkalbezeit in Bezug auf die jeweils letzte Kalbung muss mindestens 265 Tage<br />
betragen. Die Trächtigkeitsdauer liegt zwischen 265 <strong>und</strong> 303 Tagen.<br />
c) Bedeckungen bzw. Besamungen in auf einander folgenden Brunstperioden sind möglichst<br />
mit dem gleichen Bullen vorzunehmen.<br />
d) Für Bullen, deren Samen zur künstlichen Besamung eingesetzt wird, ist ein Abstammungsnachweis<br />
auf der Gr<strong>und</strong>lage der oben beschriebenen Methoden zu erbringen.<br />
e) Die Abstammung jedes 50. gemeldeten weiblichen Zuchtkalbes (Stichprobe) ist durch die<br />
oben beschriebene Methode zu Abstammungssicherung zu überprüfen. Kommt ein Mitgliedsbetrieb<br />
trotz Mahnung seiner Pflicht zur Überprüfung der Stichproben-Abstammung<br />
nicht nach, so wird dem betreffenden Kalb die Abstammung aberkannt.<br />
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f) Die <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder ordnet zusätzliche Abstammungsuntersuchungen an,<br />
wenn sich die vorliegende Abstammung bei der stichprobenartig durchgeführten Abstammungskontrolle<br />
<strong>und</strong> bei Abstammungskontrollen aufgr<strong>und</strong> von<br />
- Unstimmigkeiten in der Zuchtdokumentation<br />
- verspäteter Kalbemeldung oder<br />
- anderen begründeten Zweifelsfällen<br />
nicht bestätigt hat. In diesem Fall trägt der betreffende Mitgliedsbetrieb die daraus entstehenden<br />
Kosten.<br />
2.6.2.2. Regeln zu Sicherung der Abstammung beim Embryotransfer<br />
Tiere, die über Embryotransfer geboren werden, können nur dann in das Zuchtbuch eingetragen werden,<br />
wenn ergänzend zu den vorgenannten Bestimmungen zur Zuchtbuchaufnahme auch die unter<br />
2.1. <strong>und</strong> 2.2. aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich eine Abstammungsüberprüfung<br />
nach den oben beschriebenen Methoden durchzuführen.<br />
2.6.2.3 Nachträgliche Änderungen von Eintragungen im Zuchtbuch<br />
Änderungen im Zuchtbuch dürfen gr<strong>und</strong>sätzlich nur von für die Zuchtbuchführung autorisierten Personen<br />
aufgr<strong>und</strong> gesicherter neuer Erkenntnisse vorgenommen werden. Sie sind entsprechend kenntlich<br />
zu machen <strong>und</strong> zu dokumentieren.<br />
2.7. Zuchtbucheinteilung Fleischrindrassen<br />
Das Zuchtbuch gliedert sich in die Hauptabteilung A <strong>und</strong> die Hauptabteilung B (reinrassige Zuchttiere)<br />
sowie in das Vorbuch C <strong>und</strong> das Vorbuch D (eingetragene weibliche Zuchttiere).<br />
2.8. Anforderungen an die Zuchtbucheintragung<br />
Die Anforderungen sind generell für alle Fleischrindrassen identisch <strong>und</strong> in Anlage 5 unter besonderer<br />
Berücksichtigung Punkt 4.5. Leistungsprüfung aufgeführt.<br />
3. Kennzeichnung<br />
Die Kennzeichnung der Kälber erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage der ViehVerkVO in der jeweils geltenden<br />
Fassung.<br />
8
4. <strong>Zuchtprogramm</strong><br />
Jedes Mitglied des Rinderzuchtverbandes Sachsen Anhalt eG ist gleichberechtigt in Rechten <strong>und</strong><br />
Pflichten, die aus den Regelungen der <strong>Zuchtbuchordnung</strong> <strong>und</strong> des <strong>Zuchtprogramm</strong>s resultieren. Das<br />
nachstehend beschriebene <strong>Zuchtprogramm</strong> gilt für alle Fleischrindrassen gleichermaßen, mit Ausnahme<br />
der Rasse Rotes Höhenvieh. Für diese als vom Aussterben bedrohte Rasse gilt ein spezielles<br />
<strong>Zuchtprogramm</strong>, das auf die Konsolidierung der Rasse ausgerichtet ist. (siehe Anlage 6).<br />
4.1. Zuchtgebiet<br />
Das Zuchtgebiet erstreckt sich auf das Territorium der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland).<br />
4.2. Fleischrindpopulation<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage der gesetzlichen Bestimmungen <strong>und</strong> den vorliegenden Informationen zur jeweiligen<br />
Rasse wird über die Zuchtbuchführung von neuen Rinderrassen im Zuchtgebiet entschieden.<br />
4.2.1. Im Zuchtbuch geführte Population<br />
Die aktuell im Zuchtbuch geführten Rinderrassen sind in Anlage 1 (Zuchtziele der einzelnen Rassen)<br />
aufgeführt.<br />
4.2.2. Populationsgröße<br />
Die Größe der Zuchtpopulation wird jährlich im <strong>RSA</strong> Geschäftsbericht ausgewiesen.<br />
4.3. Zuchtziel<br />
Es werden Rinder gezüchtet, die den wirtschaftlichen Erfordernissen der mutterkuhhaltenden Betriebe<br />
<strong>und</strong> der Gebrauchskreuzung mit Fleischrindbullen in Milchviehherden möglichst optimal entsprechen.<br />
Dabei ist durch umfassende Leistungsprüfung <strong>und</strong> zielgerichtete Selektion ein hoher Zuchtfortschritt<br />
anzustreben. Für alle Fleischrindrassen wird auf der Mutterseite die Aufzucht eines gut<br />
entwickelten Kalbes pro Jahr verlangt.<br />
Auf der Vaterseite sind leistungsstarke Bullen mit korrekten Gliedmaßen <strong>und</strong> einer hohen Normalgeburtenrate<br />
Ziel. Ein gutartiger Charakter der männlichen <strong>und</strong> weiblichen Tiere wird für alle Rassen<br />
angestrebt. Im Einzelnen gelten die vorliegenden Zuchtziele der B<strong>und</strong>esrasseverbände. (siehe Anlage<br />
1).<br />
4.4. Zuchtmethode<br />
Das Zuchtziel wird mit den Mitteln der Reinzucht angestrebt.<br />
4.5. Leistungsprüfung<br />
Gr<strong>und</strong>lagen der Selektion sind die Abstammung sowie die Ergebnisse der Leistungsprüfung (Station<br />
oder Feld) <strong>und</strong> Zuchtwertschätzung sowie die subjektive Bewertung der Merkmale Typ, Bemuskelung<br />
<strong>und</strong> Skelett (siehe Anlage 4). Die ökonomisch bedeutsamen Teilzuchtwerte können ihrem wirtschaftlichen<br />
Gewicht entsprechend zu einem Zuchtwert zusammengefasst werden (siehe Anlage 3).<br />
9
4.5.1. Kühe<br />
Die Bewertung der Kühe (Bonitur) erfolgt in der Regel nach der ersten <strong>und</strong> dritten Kalbung. Für Typ<br />
(T), Bemuskelung (B) <strong>und</strong> Skelett (S) werden Noten von 1 (sehr schlecht) - 9 (optimal) vergeben.<br />
Der Rahmen wird mit "groß" (g), "mittel" (m) bzw. "klein" (k) beschrieben. (siehe Anlage 4).<br />
4.5.2. Bullen<br />
Die Bewertung der Bullen hinsichtlich ihrer Merkmale der äußeren Erscheinung, Bemuskelung <strong>und</strong><br />
täglichen Zunahme erfolgt im Rahmen von Verbandskörungen. Sie werden bei Jungbullen im Alter<br />
ab 11 Lebensmonaten nach absolvierter Eigenleistungsprüfung im Feld oder auf Station vorgenommen.<br />
Darüber hinaus können erwachsene Bullen nach der Körung ein zweites Mal nach den Merkmalen<br />
Typ, Bemuskelung <strong>und</strong> Skelett bewertet werden. Diese Bewertung verändert nicht die Bewertung<br />
am Körtag, wird aber als zusätzliche Bewertung in der Herdbuchführung ausgewiesen. (zusätzliche<br />
Informationen <strong>und</strong> Festlegungen gemäß Anlage 3)<br />
4.5.3. Leistungsprüfung in Mutterkuhherden<br />
Die Leistungsprüfung in Mutterkuhherden erfolgt für alle reinrassigen Zuchttiere. (Zuchtbuch<br />
Hauptabteilung A <strong>und</strong> B). Für eingetragene Zuchttiere gilt: Erfolgt die Eintragung in das Vorbuch<br />
Abt. D <strong>und</strong> C im Alter bis zum 500. Lebenstag, muss die Fleischleistungsprüfung durchgeführt werden.<br />
Die Feststellung der Fruchtbarkeitsdaten (lt. 4.5.3.2. erfolgt generell für reinrassige <strong>und</strong> eingetragene<br />
Zuchttiere aller Rassen<br />
4.5.3.1. Fleischleistungsprüfung<br />
In Mutterkuhherden müssen mindestens das 200- oder 365-Tage-Gewicht, das Alter bei der Wiegung<br />
<strong>und</strong> die Bemuskelungsnote der Kälber erfasst werden. Dies gilt für die Rassen Fleckvieh/Fleisch<br />
(Simmental), Charolais, Limousin, Angus, Hereford, Uckermärker, Blonde d`Aquitaine, Salers <strong>und</strong><br />
Rotes Höhenvieh.<br />
Für Betriebe welche die geltenden, jeweils b<strong>und</strong>esweit vom BDF festgelegten Anforderungen zur<br />
Mindestprüfdichte nicht erfüllen, gelten bis auf Ausnahme der Rasse Rotes Höhenvieh, Sanktionen<br />
in der Herdbuchführung. Die in diesen Betrieben geborenen Jungtiere im definierten Zeitraum 20.2.<br />
Vorjahr bis 20.2. Folgejahr können lebenslang nur im Zuchtbuch Hauptabteilung B geführt werden.<br />
Die Information der Mitgliedsbetriebe hinsichtlich der jeweils geltenden Anforderungen erfolgt als<br />
schriftliche Information an die Züchter durch die <strong>RSA</strong> eG, Abteilung Fleischrinder.<br />
Die Leistungsprüfung in Mutterkuhherden findet im Alter von 90 bis 500 Tagen statt. Im Alter von<br />
90 bis 280 Tagen wird auf 200 Tage korrigiert. Im Alter von 281 bis 500 Tagen erfolgt eine Korrektur<br />
auf 365 Tage. Kann das für die Berechnung der Tageszunahme benötigte Geburtsgewicht nicht<br />
ermittelt werden, kommt der jeweils gültige Rassestandard zur Anwendung. Zusätzlich wird für die<br />
Absetzer <strong>und</strong> Jährlinge eine Bemuskelungsnote vergeben. Für kleinrahmige Robustrassen ist die<br />
Ermittlung der Fleischleistung aufgr<strong>und</strong> ihrer spezifischen Zuchtzielsetzung nicht vorgeschrieben.<br />
4.5.3.2. Feststellung Fruchtbarkeitsdaten<br />
Zur Feststellung von Fruchtbarkeit <strong>und</strong> Kalbeverlusten sowie Schwerkalbigkeit werden für alle<br />
Fleischrinderrassen über eine Geburtsanzeige mindestens der Anteil der Schwer- <strong>und</strong> Totgeburten<br />
sowie die Zwischenkalbezeit erfasst.<br />
10
4.5.4. Eigenleistungsprüfung von Bullen im Feld – Verbandskörung<br />
4.5.4.1. Rassen mit Zuchtwertschätzung Fleischleistung nach Mehrmerkmals-Tiermodell<br />
Bullen können ab einem Alter von 11 Monaten zur Verbandskörung vorgestellt werden. Ein Höchstalter<br />
gibt es nicht. Eine Wägung am Tage der Körung ist nicht zwingend erforderlich. Die 365-Tage-<br />
Leistung muss jedoch vorliegen. Maßstab für das Leistungsvermögen eines Tieres ist der RZF. Zusätzlich<br />
sind die Noten für Typ <strong>und</strong> Skelett (jeweils 1 – 9) entscheidend für die weitere Zuchtverwendung<br />
des Bullen. Die Bemuskelung wird zwecks Beschreibung des Bullen mit erfasst. Da sie<br />
sowohl bei den Eltern als auch beim Sohn selbst im RZF berücksichtigt ist, ist sie kein gesondertes<br />
Selektionsmerkmal. Die Körung ist einmalig <strong>und</strong> gilt lebenslang.<br />
4.5.4.2. Rassen ohne Zuchtwertschätzung Fleischleistung nach Mehrmerkmals-Tiermodell<br />
Die zur Zucht vorgesehenen Bullen werden zur Verbandskörung vorgestellt. Im Alter von 11 bis 18<br />
Monaten ist die Ermittlung des Gewichtes zur Körung erforderlich. Erfolgt die Körung zu einem<br />
späteren Zeitpunkt, ist, mit Ausnahme der kleinrahmigen Robustrassen, die Eintragung in das Herdbuch<br />
A nicht möglich. Die tägliche Zunahme wird in das Verhältnis zum b<strong>und</strong>esweiten Rassedurchschnitt<br />
gesetzt <strong>und</strong> geht in die Berechnung des Körindexes mit ein (gemäß Anlage 3).<br />
4.6. Genetische Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehler<br />
Die zuständigen Rassedachverbände in der ADR legen die verbindliche Liste der genetischen Besonderheiten<br />
<strong>und</strong> Erbfehler fest. Sie sind verpflichtet, diese Liste auf dem aktuellen Stand zu halten.<br />
Eine Änderung kann nur erfolgen, wenn neue gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.<br />
Die Liste ist Bestandteil der Anlagen zur <strong>Zuchtbuchordnung</strong>.<br />
Das Verfahren der Feststellung von Erbfehlern erfolgt nach wissenschaftlich anerkannten Gr<strong>und</strong>sätzen<br />
<strong>und</strong> wird auf bestimmte Gruppen (wie z.B. Besamungsbullen, deren Bullenmütter, ET-<br />
Spendertiere) beschränkt. Die Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen auf genetische Besonderheiten<br />
<strong>und</strong> Erbfehler sind nach Vorliegen im Zuchtbuch zu führen <strong>und</strong> auf der Zuchtbescheinigung<br />
anzugeben. Die Entwicklung weiterer Erbfehler wird hinsichtlich ihrer Tierschutzrelevanz <strong>und</strong>/oder<br />
ökonomischen Bedeutung ständig geprüft <strong>und</strong> entsprechend behandelt.<br />
Für die im Zuchtbuch geführten Rassen gelten die von den Rassedachverbänden in der ADR festgelegten<br />
Listen zu den genetischen Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehlern in der jeweils aktuellen Fassung.<br />
Änderungen werden der zuständigen Behörde sowie den Mitgliedern unverzüglich mitgeteilt (Gemäß<br />
Anlage 2).<br />
5. Schlussbestimmungen<br />
Die vorliegende <strong>Zuchtbuchordnung</strong> wurde entsprechend der Bestimmungen der Satzung des Rinderzuchtverbandes<br />
Sachsen-Anhalt erarbeitet <strong>und</strong> von der Mitgliederversammlung am 12. März 2009<br />
beschlossen. Sie ist für alle Mitglieder des Rinderzuchtverbandes Sachsen-Anhalt verbindlich <strong>und</strong><br />
wurde am 10. März 2009 vom zuständigen Ministerium für Landwirtschaft <strong>und</strong> Umwelt bestätigt.<br />
11
Anlage 1: Zuchtziele der einzelnen Rassen<br />
Angus<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) um 136 um 145<br />
Gewicht (kg) 600 - 700 950 - 1.200<br />
Geburtsgewicht (kg) 32 35<br />
Körperbau:<br />
mittlerer Rahmen<br />
leichte Köpfe<br />
genetisch hornlos<br />
lang gestreckter Körperbau mit tief reichender<br />
Keulenbildung<br />
feine strapazierfähige Gliedmaßen<br />
feste Klauen<br />
Farbe: einfarbig schwarz oder rot<br />
Anlage 1 zur <strong>RSA</strong> ZBO Fleischrinder<br />
Eigenschaften: ruhig <strong>und</strong> gutmütig<br />
Frühreife (erstes Kalb mit 2 Jahren)<br />
gute Muttereigenschaften mit viel Milch <strong>und</strong> einer langen<br />
Säugezeit<br />
vitale Kälber.<br />
1
Aubrac<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) um 131 um 140<br />
Gewicht (kg) 675 - 750 900 - 1.000<br />
Geburtsgewicht (kg) 34 36<br />
Körperbau:<br />
Farbe:<br />
mittelrahmig<br />
gutes F<strong>und</strong>ament<br />
schwarze, feste Klauen<br />
länglicher Kopf mit breitem Flotzmaul<br />
ausgeprägte Muskulatur an der Keule<br />
relativ hoher Schwanzansatz<br />
große Beckenöffnung<br />
einfarbig fahlgelb bis weizengrau; bei den männlichen Tieren ist die<br />
Halspartie deutlich dunkler bis schwarz gefärbt<br />
Schleimhäute, Hornspitzen <strong>und</strong> Schwanzquaste sind schwarz<br />
Maul- <strong>und</strong> Augenringe weiß mit schwarzer Umrandung; Ränder der<br />
Ohren dunkel.<br />
Eigenschaften: sehr widerstandsfähig<br />
leichtkalbig<br />
langlebig<br />
gutmütig<br />
2
Blonde d'Aquitaine<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) um 155 um 165<br />
Gewicht (kg) 900 - 1.100 1.200 - 1.500<br />
Geburtsgewicht (kg) 41 46<br />
Körperbau: großrahmig<br />
rechteckformatig durch ausgeprägte Körper- <strong>und</strong> Beckenlänge<br />
feingliedriger Knochenbau<br />
feine Haut<br />
mittellange, nach vorn leicht abfallend gebogene feine Hörner<br />
genetische Hornlosigkeit ist möglich<br />
ausgeprägte Bemuskelung in allen fleischtragenden Körperpartien,<br />
vor allem in Rücken <strong>und</strong> Keule<br />
Farbe: einfarbig hellgelb bis weizenfarben<br />
Aufhellungen um Augen <strong>und</strong> Flotzmaul<br />
Innenseiten der Extremitäten <strong>und</strong> Bauchunterseite hell<br />
rosa erscheinende unpigmentierte Schleimhäute<br />
helles, elfenbeinfarbenes Horn mit dunklerem Ende<br />
Eigenschaften: ruhiges, umgängliches Wesen<br />
leichte Geburten<br />
feingliedrige vitale Kälber<br />
hohe Nettozunahmen<br />
hohe Schlachtausbeute<br />
3
Charolais<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) um 144 um 154<br />
Gewicht (kg) 800 - 900 1.200 - 1.300<br />
Geburtsgewicht (kg) 40 44<br />
Körperbau: kleiner Kopf mit großem Flotzmaul<br />
Rahmen groß<br />
Körper groß, breit, tief <strong>und</strong> lang<br />
korrekte trockene <strong>und</strong> nicht zu feine Gliedmaßen<br />
ausgeprägte Bemuskelung an Schulter, Rücken, Lende, Becken <strong>und</strong><br />
besonders an der Keule<br />
gehörnte oder genetisch hornlose Tiere<br />
Farbe: Weiß bis cremegelb, Flotzmaul, Klauen <strong>und</strong> Horn hell.<br />
Eigenschaften: ruhig <strong>und</strong> gutmütig<br />
höchste Zunahmen<br />
regelmäßiges problemloses Abkalben<br />
gute Muttereigenschaften, genügend Milch<br />
vitale Kälber.<br />
4
Fleckvieh/Fleisch (Simmental)<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) 140-150 150-165<br />
Gewicht (kg) 700 - 850 1.100 - 1.300<br />
Geburtsgewicht (kg) 39 41<br />
Körperbau: gute Bemuskelung an allen wichtigen Körperpartien<br />
korrekte, trockene, in der Stärke zum Körperbau passende<br />
Gliedmaßen mit festen Klauen<br />
funktionale Euter<br />
genetische Hornlosigkeit ist Zuchtziel<br />
Farbe: gescheckt vom dunklen Rotbraun bis zum hellen Gelb auf weißem<br />
Gr<strong>und</strong>, daneben auch kleinfleckig gezeichnete oder gedeckte Tiere<br />
weißer Kopf (wobei Augenringe bzw. Pigmente im Augenbereich<br />
häufig vorkommen), der dominant vererbt wird, mit breitem Flotzmaul<br />
weiß sind ferner Unterbauch, Beine <strong>und</strong> Schwanzquaste<br />
Eigenschaften: hohes Futteraufnahmevermögen, sehr gute Zunahmen, hohe<br />
Endgewichte<br />
gute Fruchtbarkeit<br />
Erstkalbealter 24-28 Monate<br />
problemlose Abkalbung<br />
Milchreichtum der Kühe garantiert hohe Absetzgewichte<br />
anpassungsfähig, umgänglich<br />
5
Dexter<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) 91 - 109 102 - 117<br />
Gewicht (kg) 300 - 450 450 - 600<br />
Geburtsgewicht (kg) 18 20<br />
Körperbau:<br />
Farbe:<br />
Eigenschaften:<br />
kleinrahmig, breit <strong>und</strong> tief<br />
Beine mäßig lang, gut proportioniert zur Körpergröße<br />
gut bemuskelte Hinterhand<br />
einfarbig schwarz, rot oder dun<br />
friedfertig<br />
robust<br />
ausgeprägter Mutterinstinkt<br />
gute Milchleistung<br />
starke Herdenbindung<br />
6
Galloway<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) um 125 um 135<br />
Gewicht (kg) um 580 um 850<br />
Geburtsgewicht (kg) 27 30<br />
Körperbau: klein- bis mittelrahmig innerhalb der Rinderpopulation<br />
kurzer breiter Kopf<br />
dominant hornlos<br />
tiefer kompakter Rumpf<br />
volle tiefe Brust bei Kühen mit ausgeprägter Wamme<br />
gerader Rücken<br />
Farbe: vier Farbschläge: einfarbig, belted (weißer Bauchgurt), white<br />
(Farbpigmentierung an Ohren, Flotzmaul <strong>und</strong> Klauen) oder rigget<br />
(schwarz-weiße Rückenschecke)<br />
Drei Pigmentierungen: schwarz, blond oder rot<br />
Eigenschaften: genügsam <strong>und</strong> widerstandsfähig<br />
fruchtbar <strong>und</strong> leichtkalbig<br />
leichte, vitale Kälber<br />
gutartiger Charakter<br />
starke Herdenbindung<br />
7
Hereford<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) um 136 um 141<br />
Gewicht (kg) 600 - 700 900 - 1.300<br />
Geburtsgewicht (kg) 33 36<br />
Körperbau:<br />
mittlerer bis großer Rahmen<br />
gehörnt oder hornlos<br />
harmonischer, gut proportionierter Körperbau mit gutem<br />
Fleischansatz ohne sichtbare Fetteinlagerungen<br />
stark bemuskelte Vorhand<br />
feste Klauen, hohe Trachten<br />
gehörnte oder genetisch hornlose Tiere<br />
Farbe: rotbraune Fellfärbung, weißer Kopf (wird dominant vererbt), weißer<br />
Hals, weiße Mähne, weiß unterm Bauch, weiße Socken <strong>und</strong><br />
Schwanzquaste. weißer Nacken erwünscht<br />
Eigenschaften: extensive <strong>und</strong> robuste Rasse<br />
sehr umgänglich<br />
leichtkalbig <strong>und</strong> fruchtbar<br />
ausgeprägte Mütterlichkeit<br />
8
Highland Cattle<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) um 128 um 138<br />
Gewicht (kg) 450 - 650 650 - 850<br />
Geburtsgewicht (kg) 22 25<br />
Körperbau:<br />
klein- bis mittelrahmig<br />
kurzer, dreieckförmiger Kopf mit breitem Flotzmaul<br />
Haarschopf zwischen den Augen lang, breit <strong>und</strong> buschig, die Augen<br />
bedeckend<br />
tief gestellter Rumpf, gerader Rücken, kräftiges F<strong>und</strong>ament<br />
langes, leicht gewelltes Oberhaar mit üppigem Unterhaar.<br />
Farbe: überwiegend einfarbig rot, gelb oder schwarz; gestromt (brindle),<br />
graubraun (dun) oder weiß sind seltener<br />
Eigenschaften: sehr robust <strong>und</strong> genügsam<br />
spätreif (Erstkalbealter um 40 Monate)<br />
problemlose Kalbung <strong>und</strong> gute Muttereigenschaften<br />
langlebig<br />
9
Limousin<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) um 140 um 150<br />
Gewicht (kg) 700 1.100<br />
Geburtsgewicht (kg) 36 39<br />
Körperbau:<br />
Farbe:<br />
Feiner Knochenbau<br />
ausgeprägte Muskulatur, besonders an der Hinterhand<br />
langes, leicht abfallendes Becken mit guter Breite zur Unterstützung<br />
der Leichtkalbigkeit<br />
gehörnte oder genetisch hornlose Tiere<br />
einfarbig rot (hellrot bis dunkelrot). Innenseiten der Gliedmaßen,<br />
Flotzmaul <strong>und</strong> Augenumgebung sind aufgehellt.<br />
Eigenschaften:<br />
gute Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse verb<strong>und</strong>en mit<br />
hoher Fruchtbarkeit <strong>und</strong> Langlebigkeit<br />
leichtkalbig <strong>und</strong> vital<br />
ausreichende Milchleistung für eine gute Entwicklung des Kalbes<br />
10
Pinzgauer<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) um 143 um 155<br />
Gewicht (kg)<br />
650 -<br />
750<br />
1.100 - 1.200<br />
Geburtsgewicht (kg) 36 40<br />
Körperbau: mittel- bis großrahmig<br />
mittelstarkes, korrektes F<strong>und</strong>ament<br />
dunkle, harte Klauen<br />
gehörnte oder genetisch hornlose Tiere<br />
Farbe: kastanienbraune Farbe mit charakteristischer Rücken- <strong>und</strong><br />
Bauchblesse sowie durchgehend weißen Streifen an Unterschenkel<br />
<strong>und</strong> Unterarm<br />
Flotzmaul unpigmentiert<br />
wachsgelbe Hörner mit schwarzer Spitzen<br />
Besonderheiten: schwarz-weiße oder hornlose Variante.<br />
Eigenschaften:<br />
sehr anpassungsfähig <strong>und</strong> robust<br />
leichtkalbig<br />
ruhiges Temperament<br />
hohe Milch- <strong>und</strong> Fleischleistung<br />
gute Futterverwertung<br />
langlebig<br />
11
Rotes Höhenvieh<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) um 135 um 140<br />
Gewicht (kg) 500 - 700 750 - 950<br />
Geburtsgewicht (kg) 36 38<br />
Körperbau:<br />
mittelrahmig<br />
kurzer Hals mit ausgeprägter Wamme<br />
gut entwickelte Vorhand<br />
langer, gerader Rücken<br />
breite Lende<br />
langes, breites Becken, ausreichend bemuskelte Hinterhand<br />
trockene Gliedmaßen, dunkle harte Klauen<br />
Farbe: einfarbig rot bis rotbraun<br />
helle Hörner mit dunklen Spitzen<br />
helle Schwanzquaste<br />
Eigenschaften: gute Weideeignung, Landschaftspflege<br />
gute Milchleistung<br />
gute Mütterlichkeit<br />
gute Marschfähigkeit.<br />
12
Salers<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) um 147 um 157<br />
Gewicht (kg) 700 - 900 900 - 1.250<br />
Geburtsgewicht (kg) 36 39<br />
Körperbau:<br />
Farbe:<br />
mittel- bis großrahmig<br />
Kopf dreieckig, Hörner mit charakteristischer Lyraform<br />
genetische Hornlosigkeit ist möglich<br />
langes <strong>und</strong> breites Becken<br />
gerader Rücken mit gleichmäßig guter Bemuskelung<br />
starke, Gliedmaßen, harte schwarze Klauen<br />
meist leicht gelocktes Haarkleid<br />
einfarbig hell bis dunkel rotbraun (mahagonifarben), selten schwarz<br />
helle Schleimhäute<br />
Haut braun pigmentiert<br />
Eigenschaften: abgehärtetes, robustes Rind<br />
langlebig, fruchtbar (hohe Trächtigkeitsrate)<br />
gute Milchleistung<br />
sehr leichtkalbig (langes, breites Becken)<br />
13
Uckermärker<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) um 140 um 150<br />
Gewicht (kg) 750 - 850 1.150 - 1.300<br />
Geburtsgewicht (kg) 40 42<br />
Körperbau: großrahmig<br />
gute Bemuskelung an allen Fleisch tragenden Partien<br />
trockene, korrekte Gliedmaßen<br />
fester Rücken<br />
genügend Länge, Breite <strong>und</strong> Tiefe, um hohe Raufutteraufnahme zu<br />
erreichen<br />
gehörnte oder genetisch hornlose Tiere<br />
Farbe: keine Ansprüche an die Farbe: cremefarben bis dunkelrot gescheckt<br />
in allen Varianten<br />
Eigenschaften: anpassungsfähig<br />
leichtkalbig<br />
gute Milchleistung der Mütter<br />
gute Weideeignung<br />
14
Vogesenrind<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) um 130 um 138<br />
Gewicht (kg) 550 - 650 850 - 1.000<br />
Geburtsgewicht (kg) 35 38<br />
Körperbau:<br />
mittelrahmiges Rind mit gutem Fleischansatz<br />
Typisch sind: lange Mittelhand, festes Gangwerk, kräftiger<br />
Knochenbau <strong>und</strong> harte, schwarze Klauen<br />
Quadratischer Kopf mit gleichmäßig geformten dunklen Hörnern<br />
gerader Rücken<br />
gleichmäßige Bemuskelung<br />
Farbe: Gr<strong>und</strong>farbe schwarz oder rot, weißer Rückenstreif (Feder), weißer<br />
Schwanz <strong>und</strong> weiße Unterseite, Randgebiete der Pigmentierung<br />
meist gesprenkelt, aber auch scharf gezeichnet<br />
Kopf meist grauschimmelig, oft dunkle Augenringe<br />
Flotzmaul schwarz<br />
Eigenschaften:<br />
robust <strong>und</strong> anpassungsfähig<br />
umgänglich <strong>und</strong> anspruchslos<br />
leichtkalbig<br />
15
Welsh Black<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) um 137 um 148<br />
Gewicht (kg) 650 - 800 900 - 1.250<br />
Geburtsgewicht (kg) 35 38<br />
Körperbau:<br />
Farbe:<br />
mittelrahmiges Rind mit vollem, ausgeprägtem Fleischansatz an<br />
Schulter, Rücken <strong>und</strong> Keule. Typisch sind: langer Rumpf, kurzes<br />
Gangwerk, starker Knochenbau <strong>und</strong> kräftige Klauen.<br />
gerader Rücken<br />
gleichmäßig gute Bemuskelung<br />
breite, tief reichende Keulen<br />
gehörnte oder genetisch hornlose Tiere<br />
schwarz, etwas weiß an der Unterseite hinter dem Nabel ist erlaubt<br />
dichtes mittellanges Haarkleid, das je nach Umwelt <strong>und</strong> Jahreszeit in<br />
der Länge stark variiert<br />
Eigenschaften: robust <strong>und</strong> anpassungsfähig<br />
umgänglich <strong>und</strong> anspruchslos.<br />
16
Zwergzebu<br />
Maße <strong>und</strong> Gewichte Kühe Bullen<br />
Kreuzbeinhöhe (cm) um 100 um 120<br />
Gewicht (kg) 250 - 350 350 - 550<br />
Geburtsgewicht (kg) 10-20 10-20<br />
Körperbau:<br />
kleinrahmiges Buckelrind<br />
stark ausgebildete Wamme<br />
abfallendes Becken mit einem etwas tieferem Schwanzansatz<br />
leichter Kopf mit schmaler Stirn<br />
waagerechte Ohrenstellung<br />
Hörner überwiegend gerade nach oben gerichtet<br />
Farbe: Das Haarkleid ist überwiegend rot bis braun, schwarz <strong>und</strong> weiß<br />
einfarbig, gefleckt oder gestromt.<br />
Eigenschaften: genügsam <strong>und</strong> anspruchslos<br />
gute Reproduktions- <strong>und</strong> Muttereigenschaften<br />
ruhiger Charakter<br />
17
Anlage 2: Genetische Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehler<br />
I Geltungsbereich<br />
Anlage 2 zur <strong>RSA</strong>- ZBO Fleischrinder<br />
Die hier aufgeführten genetischen Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehler gelten für die Rassen:<br />
- Angus - Dexter - Limousin - Shorthorn<br />
- Aubrac - Galloway - Luing - Uckermärker<br />
- Blonde d'Aquitaine - Hereford - Piemonteser - Weiß-Blaue Belgier<br />
- Charolais - Highland-Cattle - Rotes Höhenvieh - Welsh Black<br />
Salers - Zwergzebu<br />
Sollten die im folgenden aufgeführten genetischen Besonderheiten bzw. Erbfehler nur für<br />
einzelne Rassen zutreffen, so ist dies entsprechend kenntlich gemacht.<br />
Bezüglich Besonderheiten <strong>und</strong> Erbfehler beim Fleckvieh gilt die Anlage 3 zur<br />
<strong>Zuchtbuchordnung</strong> der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Rinderzüchter (ASR) in ihrer<br />
jeweils aktuellen Fassung.<br />
II Genetische Besonderheiten<br />
Genetische Besonderheiten haben keinen negativen Einfluss auf die Ges<strong>und</strong>heit oder das<br />
Wohlbefinden der Anlageträger. In der folgenden Tabelle sind genetische Besonderheiten<br />
festgelegt, deren Bearbeitung aus züchterischen <strong>und</strong>/oder ökonomischen Gesichtspunkten<br />
sinnvoll ist.<br />
genetische<br />
Besonderheit<br />
Hornlosigkeit LIM<br />
CHA<br />
HE<br />
LG<br />
SAL<br />
UCK<br />
WB<br />
BA<br />
Rasse Analyseverfahren<br />
KB-<br />
Bullen<br />
Markertest<br />
b.B<br />
.<br />
Test bei* Zeitpunkt ** Symbol<br />
Bullenmüttern<br />
ET-<br />
Spendertieren<br />
der<br />
Analyse Träger Nicht-<br />
Träger<br />
b.B. b.B. b.B. P, PP,<br />
Pp, PS<br />
* Gruppe, bei der der Test routinemäßig (r) oder bei Bedarf (b.B.) durchgeführt wird<br />
** Stadium im <strong>Zuchtprogramm</strong> (z. B. vor Testeinsatz, vor Wiedereinsatz, vor Spülung,<br />
bei Bedarf)<br />
P=phänotyp. hornlos, PP=homozygot hornlos, Pp=heterozygot hornlos, PS= Wackelhorn<br />
(scurs)<br />
III Erbfehler<br />
Nachfolgend sind Erbfehler aufgeführt, die durch ihre Tierschutzrelevanz <strong>und</strong>/oder<br />
ökonomische Bedeutung in der Zucht gekennzeichnet sind <strong>und</strong> entsprechend im<br />
<strong>Zuchtprogramm</strong> Berücksichtigung finden. In Abhängigkeit der Häufigkeit, in der diese Erbfehler<br />
in der jeweiligen Population auftreten, wird festgelegt, bei welcher Gruppe (Bullen, die zur<br />
künstlichen Besamung eingesetzt werden; Bullenmütter; ET-Spendertiere) die routinemäßige<br />
Untersuchung zu erfolgen hat. Ferner ist festgelegt, welche Konsequenzen sich aus den<br />
Ergebnissen der Analyse für den weiteren Zuchteinsatz der Tiere ergeben. Sofern aus den<br />
Pedigree-Informationen begründeter Verdacht für das Vorhandensein des Erbfehlers beim<br />
Probanden (Besamungsbullen, Bullenmütter, ET-Spendertiere) besteht, muss eine<br />
Untersuchung erfolgen.<br />
1
Erbfehler<br />
Rasse Analyseverfahren<br />
Besamungsbullen<br />
TL 1/29 BA Gen-test Jungbullen<br />
Vererber<br />
TL 1/29 CHA Gen-test Jungbullen<br />
Vererber<br />
TL 1/29 LIM Gen-test Jungbullen<br />
Vererber<br />
Doppel-<br />
lender<br />
Bulldogkalb<br />
WBB<br />
DA<br />
Gen-test Jungbullen<br />
Vererber<br />
DEX Gen-test Jungbullen<br />
KB-Bullen<br />
Test bei* Zeitpunkt ** Symbol<br />
weibl.<br />
Rindern<br />
in HB-A.<br />
ET-<br />
Spendertieren<br />
der<br />
Analyse<br />
b.B. b.B. vor Testeinsatz<br />
vor Wiederein-<br />
satz<br />
b.B. b.B. vor Testeinsatz<br />
vor Wiederein-<br />
satz<br />
b.B. b.B. vor Testeinsatz<br />
vor Wiederein-<br />
satz<br />
b.B. b.B. vor Testeinsatz<br />
vor Wiederein-<br />
r r<br />
satz<br />
vor HB-<br />
Eintrag<br />
vor HB-<br />
Eintrag<br />
Träger Nicht-<br />
Träger<br />
Konsequenzen für<br />
den Zuchteinsatz bei<br />
positivem Bef<strong>und</strong>***<br />
TTL NTL Ausschluss<br />
Ausschluss<br />
TTL NTL Ausschluss<br />
Ausschluss<br />
TTL NTL Ausschluss<br />
Ausschluss<br />
mh/mh Reglementierung 1)<br />
Reglementierung 1)<br />
BD<br />
BD<br />
BF<br />
BF<br />
Ausschluss<br />
Ausschluss<br />
Reglementierung 2)<br />
* Gruppe, bei der der Test routinemäßig (r) oder bei Bedarf (b.B.) durchgeführt wird<br />
** Stadium im <strong>Zuchtprogramm</strong>: (z.B. vor Testeinsatz; vor Wiedereinsatz; vor Spülung,<br />
bei Bedarf)<br />
***Erläuterung:<br />
Ausschluss: Ausschluss der positiven Bullen von der Zucht <strong>und</strong> Merzung<br />
Reglementierung: Kennzeichnung der positiven Tiere, eingeschränkter Einsatz in der Zucht<br />
1) keine Anpaarung an Merkmalsträger,<br />
2) keine Eintragung von ab dem 1. Januar 2010 geborenen<br />
weiblichen Merkmalsträgern in Herdbuch-Hauptabteilung A<br />
Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung des B<strong>und</strong>esverbandes Deutscher<br />
Fleischrinderzüchter <strong>und</strong> -halter e.V. (BDF) am 19. März 2002 in Neuenstein-Aua; ergänzt<br />
um den Erbfehler Bulldog auf den Mitgliederversammlungen am 11. März 2004<br />
(männliche Tiere) <strong>und</strong> 13. März 2008 (weibliche Tiere).<br />
2
Anlage 3 zur <strong>RSA</strong>-ZBO Fleischrinder<br />
Anlage 3: Indexmerkmale <strong>und</strong> wirtschaftliche Gewichtungsfaktoren für die Zuchtwertfeststellung<br />
von Jungbullen (Wirtschaftsrassen mit geringer Populationsgröße<br />
<strong>und</strong> Robustrassen)<br />
Der Körindex findet ausschließlich bei den Rassen Anwendung, bei denen auf Gr<strong>und</strong> der geringen<br />
Populationsgröße, einer unzureichenden genetischen Verknüpfung bzw. einer nicht auf Fleischleistung<br />
ausgerichteten Zuchtzieldefinition eine Zuchtwertschätzung auf Fleischleistung nicht möglich<br />
bzw. gewollt ist.<br />
1. Der Zuchtwert eines Jungbullen ist in Form eines Indexes zu berechnen. Dabei werden mindestens<br />
die Merkmale<br />
- tägliche Zunahme (Gewichtsermittlung) <strong>und</strong><br />
- Bemuskelung (Notenskala 1 - 9)<br />
für den Zuchtwertteil "Fleischleistung" sowie<br />
- Typ (Notenskala 1 - 9) <strong>und</strong><br />
- Skelett (Notenskala 1 - 9)<br />
für den Zuchtwertteil "äußere Erscheinung" berücksichtigt.<br />
2. Der zu berechnende Index wird so eingestellt, dass bei einem Mittelwert von 100 eine Standardabweichung<br />
12 Punkte beträgt.<br />
3. Entsprechend der unterschiedlichen Zuchtzielsetzung der Wirtschaftsrassen <strong>und</strong> der kleinrahmigen<br />
Robustrassen wurden die wirtschaftlichen Gewichtungsfaktoren wie folgt festgelegt:<br />
Indexmerkmale Wirtschaftsrassen kleinrahmige<br />
Robustrassen<br />
tägliche Zunahme 4 2<br />
Bemuskelung 4 3<br />
Typ 2 4<br />
Skelett 2 3<br />
= 12 = 12<br />
Indexberechnung:<br />
Zur Berechnung des Indexes wird für jedes Leistungsmerkmal die Differenz zwischen den Leistungen<br />
der Informanten <strong>und</strong> einem entsprechenden Vergleichswert festgestellt. Aus der Multiplikation<br />
dieser Differenz mit dem entsprechenden genetisch-ökonomischen Faktor (b-Wert) ergibt sich<br />
die Anzahl der Indexpunkte pro Leistungsmerkmal. Die b-Werte sind den Tabellen 2 <strong>und</strong> 3 zu entnehmen.<br />
Die Differenz errechnet sich durch den Vergleich des jeweiligen Bullen zum B<strong>und</strong>esdurchschnitt<br />
aller im Rahmen der Verbandskörung vorgestellten Bullen der letzten drei Jahre. Während für die<br />
TZ rassespezifische Vergleichswerte gelten, liegen die Vergleichswerte für die subjektiven Merkmale<br />
Typ, Bemuskelung <strong>und</strong> Skelett rasseübergreifend bei jeweils 6,0 Punkten.<br />
1
Bei dem Merkmal TZ können als Informationen neben der täglichen Zunahme des Bullen selbst<br />
auch die TZ des Vaters (Feld) <strong>und</strong> der väterlichen Halbgeschwister (Feld) in den Index eingehen.<br />
(Tabelle 2), vorausgesetzt diese Informationen liegen vor.<br />
Bei den Merkmalen Typ, Bemuskelung <strong>und</strong> Skelett wird nur die Eigenleistung im Index berücksichtigt.<br />
Tabelle 2. Standardisierte Indexgewichte (b-Werte) verschiedener Indexvarianten für Wirtschaftsrassen<br />
Indexvarianten<br />
Merkmal ELP ELP+VTZ ELP+HGTZ ELP+HGTZ+VTZ<br />
tgl. Zunahme EL 0,049 0,047 0,046 0,045<br />
Bemuskelung EL 7,014 7,024 7,029 7,035<br />
Typ EL 0,820 0,841 0,842 0,855<br />
Skelett EL 3,410 3,347 3,311 3,277<br />
tgl. Zunahme V - 0,023 - 0,018<br />
tgl. Zunahme HG - 0,074 0,063 -<br />
EL= Eigenleistung; V= Leistung des Vaters; HG= Leistung väterlicher Halbgeschwister<br />
Tabelle 3. Standardisierte Indexgewichte (b-Werte) verschiedener Indexvarianten für<br />
Robustrassen<br />
Merkmal Indexvariante ELP<br />
tgl. Zunahme EL 0,024<br />
Bemuskelung EL 6,602<br />
Typ EL 3,738<br />
Skelett EL 3,054<br />
Für die Robustrasse Dexter wird generell keine TZ erfasst. Für die Robustrassen Galloway, Highland,<br />
Welsh Black <strong>und</strong> Luing, bei denen die Selektion nach Gewichtsentwicklung nur geringe Bedeutung<br />
hat, gilt hinsichtlich der Berechnung der Indexpunktzahlen für die TZ eine Sonderregelung.(Tabelle<br />
4) Die Punktevergabe für das Merkmal TZ erfolgt nach folgendem Schema:.<br />
2
Tabelle 4. Punktevorgabe bei Robustrassen<br />
Punkte Welsh Black Luing Galloway Highland<br />
- 1 < 950g < 800g < 650g < 550g<br />
0 950 - 999g 800 - 849 g 650 - 699g 550 - 599g<br />
+ 1 > 1000g > 850g > 700g > 600g<br />
4. Die in die Indexberechnung eingehenden ökonomischen <strong>und</strong> genetischen Parameter sind<br />
ständig zu überprüfen <strong>und</strong> ggf. zu korrigieren.<br />
Zuchtwertschätzung<br />
Für die Rassen Charolais, Blonde d´Aquitaine, Limousin, Fleckvieh, Uckermärker, Salers, Angus<br />
<strong>und</strong> Hereford erfolgt über das VIT Verden eine Zuchtwertschätzung nach Mehrmerkmals-<br />
Tiermodell. Die Formel des Relativ-Zuchtwertes Fleisch (RZF) nach der Gewichtung 40 – 40 – 20<br />
(TZ maternal – TZ 365 – Bem. 365) ist:<br />
RZF= RZ-Basiswert<br />
+ 0,105 x ZW-TZ mat<br />
+ 0,101 x ZW-TZ365<br />
+ 10,049 x ZW-Bem365<br />
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Zuchtwertschätzung erfolgt ab mindestens 5 Nachkommen<br />
<strong>und</strong> einer Sicherheit (Si) gleich, größer 40 %.<br />
Der Zuchtwert RZF aus der offiziellen Zuchtwertschätzung wird unabhängig von der Sicherheit (Si)<br />
gleichzeitig zum Körzuchtwert. Für Bullen, die keinen RZF haben wird der PI-ZW zum Körzuchtwert.<br />
Dies ist eine Ausnahme, die ausschließlich auf Bullen beschränkt wird, die jeweils im 2. Halbjahr<br />
geboren werden.<br />
Voraussetzung für die Durchführung bzw. den Beginn der Zuchtwertschätzung bei einer Rasse ist<br />
die Größe der jeweiligen Population in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> das im VIT vorliegende<br />
Datenmaterial. Ob für eine Rasse eine Zuchtwertschätzung möglich ist, wird gemeinsam durch<br />
das für die Zuchtwertschätzung zuständige Rechenzentrum VIT Verden <strong>und</strong> den B<strong>und</strong>esverband<br />
Deutscher Fleischrinderzüchter (BDF) entschieden.<br />
3
Anlage 4 Bewertung der Merkmale Typ, Bemuskelung <strong>und</strong> Skelett<br />
Die Merkmale der äußeren Erscheinung Typ <strong>und</strong> Skelett <strong>und</strong> die Ausprägung der<br />
Bemuskelung werden für alle männlichen (Körung) <strong>und</strong> weiblichen (Bonitur) Zuchttiere<br />
subjektiv erfasst <strong>und</strong> in einer Note dargestellt. Darüber hinaus wird im Rahmen der<br />
Fleischleistungsprüfung für alle männlichen <strong>und</strong> weiblichen Jungtiere eine<br />
Bemuskelungsnote jeweils für das 200- <strong>und</strong> das 365-Tage-Gewicht vergeben.<br />
Dabei gilt nachfolgender Notenschlüssel:<br />
1 = sehr schlecht<br />
2 = schlecht<br />
3 = mangelhaft<br />
4 = ausreichend<br />
5 = durchschnittlich<br />
6 = befriedigend<br />
7 = gut<br />
8 = sehr gut<br />
9 = ausgezeichnet (optimal)
(auf der Gr<strong>und</strong>lage der E 2007 / 371 / EG vom 29.05.2007)<br />
Zeile EG-Norm Bezeichnung Anforderungen<br />
Bullen Kühe<br />
Zuchtbuch - Eltern <strong>und</strong> Großeltern in der Hauptabteilung - Vater <strong>und</strong> Großväter in der Hauptabteilung<br />
Hauptabteilung A eines Zuchtbuchs derselben Rasse eingetragen eines Zuchtbuchs der selben Rasse<br />
- Vater <strong>und</strong> Mutter in Hauptabteilung A des Zuchtbuchs - Vater Hauptabteilung A des Zuchtbuchs<br />
1 - Ergebnisse der Leistungsprüfung <strong>und</strong> - Mutter in der Hauptabteilung des Zuchtbuches derselben<br />
reinrassige Zuchttiere***<br />
Zuchtwertschätzung laut <strong>Zuchtbuchordnung</strong> Rasse<br />
- in den Merkmalen "Typ" <strong>und</strong> "Skelett" mindestens - Ergebnisse der Leistungsprüfung <strong>und</strong><br />
jeweils Note 6 bei Körung <strong>und</strong> in der Summe > 13 Zuchtwertschätzung laut <strong>Zuchtbuchordnung</strong><br />
- DNA-Karte oder anderes anerkanntes Verfahren - Bewertung in Typ <strong>und</strong> Skelett mindestens jeweils Note 6<br />
der Abstammungssicherung<br />
Zuchtbuch - Eltern <strong>und</strong> Großeltern in der Hauptabteilung - Vater <strong>und</strong> Großväter in der Hauptabteilung<br />
Hauptabteilung B eines Zuchtbuchs derselben Rasse eingetragen ** eines Zuchtbuchs derselben Rasse<br />
- Mutter in der Hauptabteilung oder in der Abteilung C des<br />
2 Vorbuches des Zuchtbuches<br />
eingetragene Zuchttiere<br />
Anlage 5: Zuchtbucheinteilung Fleischrinderrassen (ab 01.01.2009)<br />
Vorbuch - Vater in der Hauptabteilung des Zuchtbuches<br />
Abteilung C - Mutter mindestens in der Abteilung D des Vorbuches<br />
des Zuchtbuches<br />
3 nicht möglich - Ergebnisse der Leistungsprüfung <strong>und</strong><br />
Zuchtwertschätzung laut <strong>Zuchtbuchordnung</strong><br />
- Bewertung in Typ, Bemuskelung <strong>und</strong> Skelett mindestens<br />
jeweils Note 5<br />
Vorbuch - Ergebnisse der Leistungsprüfung<br />
4 Abteilung D nicht möglich laut <strong>Zuchtbuchordnung</strong> *<br />
* Leistungsprüfung muss in Abhängigkeit des Alters durchgeführt werden<br />
** ist durch Herdbuchführung sicherzustellen bzw. kenntlich zu machen<br />
*** Übereinstimmung mit Anlage 2 b ist sicherzustellen<br />
- Bewertung in Typ, Bemuskelung <strong>und</strong> Skelett mindestens<br />
jeweils Note 5
Anlage 6 Spezielles <strong>Zuchtprogramm</strong> Rotes Höhenvieh<br />
6.1. Zielstellung<br />
Das <strong>Zuchtprogramm</strong> ist auf die ziel gerichtete Konsolidierung der Rasse Rotes Höhenvieh<br />
ausgerichtet. Dabei werden die Erkenntnisse des BML-Modellprojektes „Molekulargenetische<br />
Differenzierung verschiedener Rotviehpopulationen“ <strong>und</strong> die Empfehlungen des<br />
Arbeitsausschuss zur Erhaltung der genetischen Vielfalt bei landwirtschaftlichen Nutztieren<br />
der Deutschen Gesellschaft für Züchtungsk<strong>und</strong>e (DGfZ) berücksichtigt. Darüber hinaus gilt<br />
es, einem weiteren Anstieg des Inzuchtkoeffizienten entgegenzuwirken. Die Rasse hat aber<br />
nur eine Überlebenschance, wenn sie nicht nur erhalten, sondern auch züchterisch<br />
weiterentwickelt wird. „Die nachhaltige Befreiung aus dem Status gefährdete Rasse lässt<br />
sich nur erreichen, wenn die Rasse in am Markt wettbewerbsfähige Produktionsprogramme<br />
integriert wird“.(Nationales Fachprogramm zur Erhaltung <strong>und</strong> nachhaltigen Nutzung<br />
tiergenetischer Ressourcen; 2002 ). Das heißt, die Haltung der Rasse Rotes Höhenvieh soll<br />
perspektivisch einen wirtschaftlichen Erfolg der Zuchtbetriebe ermöglichen. Aus diesem<br />
Gr<strong>und</strong> wird im <strong>RSA</strong>-Zuchtgebiet eine Fleischleistungsprüfung im Feld (nach Punkt 4.5.3.1.)<br />
durchgeführt. Allerdings erfahren Zuchtbetriebe der Rasse Rotes Höhenvieh, welche die vom<br />
BDF festgelegten Anforderungen zur Mindestprüfdichte nicht erfüllen, keine Sanktionen.<br />
Die aktuelle Bestandsituation <strong>und</strong> die noch weiterhin nötige Förderung der Rasse bedingen<br />
ein gesondertes <strong>Zuchtprogramm</strong> <strong>und</strong> eine Reihe von Sonderregelungen gegenüber allen<br />
anderen Rassen im Zuchtgebiet.<br />
6.2. Teilnahme<br />
Alle RHV-Betriebe sollten sich zu einer Teilnahme am <strong>RSA</strong>-<strong>Zuchtprogramm</strong> entscheiden.<br />
Die Beteiligung wird durch den Zuchtbetrieb schriftlich erklärt. Für Betriebe, die sich am<br />
<strong>Zuchtprogramm</strong> beteiligen gelten nachfolgende Regeln, die einzuhalten sind.<br />
a) Feldprüfung (mind. 365 Tage) für möglichst alle männlichen <strong>und</strong> weiblichen<br />
Nachkommen<br />
b) Exzellentbewertung (Beschreibung <strong>und</strong> Qualifizierung aller Merkmale durch<br />
zuständige Mitarbeiter des <strong>RSA</strong>) für alle als Bullenmütter eingesetzten Kühe<br />
c) Einhaltung der Anpaarungsempfehlungen für die gesamte Herde<br />
d) Ausschließliche Verwendung von Vatertieren mit einem auf die Herde bezogenem<br />
Inzuchtzuwachs ≤ 3 % pro Generation<br />
e) Falls Bullen bzw. Kühe eines RHV-Mitgliedbetriebes für eine gezielte Paarung<br />
ausgewählt werden, ist dies durch den Mitgliedsbetrieb zu unterstützen<br />
6.3. Dauer<br />
Die erste Stufe des <strong>RSA</strong>-<strong>Zuchtprogramm</strong>s begann im Jahr 1997 <strong>und</strong> endete im Jahr 2002. In<br />
diesem Zeitraum konnte die Population der Rasse Rotes Höhenvieh zahlenmäßig vergrößert<br />
werden. Das aktuelle <strong>Zuchtprogramm</strong> hat Gültigkeit, solange die Rasse als vom Aussterben<br />
bedroht gilt, bzw. solange nicht neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine Überarbeitung<br />
bedingen.<br />
1
6.4. Methodik<br />
Das Zuchtziel wird durch Reinzucht mit offenem Herdbuch angestrebt. Diese väterliche<br />
Blutzuführung durch andere Rassen ist nur erlaubt, wenn dazu ein b<strong>und</strong>esweit gültiger<br />
Beschluss der B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft Rotes Höhenvieh (BAG-RHV) <strong>und</strong> die<br />
Bestätigung der zuständigen Landesbehörde vorliegen.<br />
Auf der Mutterseite gelten die für alle Rassen zutreffenden Regelungen der<br />
<strong>Zuchtbuchordnung</strong>. (Anlage 5)<br />
Zweck des <strong>Zuchtprogramm</strong>s ist die Erhaltung der Rasse Rotes Höhenvieh <strong>und</strong> eine<br />
Anpassung an die wirtschaftlichen Erfordernisse der Rinderhaltung, ohne die vorhandenen<br />
typischen Rassemerkmale zu verändern.<br />
Das <strong>Zuchtprogramm</strong> beinhaltet als gleichwertige züchterische Maßnahmen:<br />
- Prüfung des Inzuchtkoeffizienten vor jedem Vatertiereinsatz ( Grenzwert 3 %)<br />
- Leistungsprüfung <strong>und</strong> Zuchtwertfeststellung der Zuchttiere<br />
- Anwendung biotechnischer Methoden<br />
6.4.1. Prüfung des Inzuchtkoeffizienten vor jedem Vatertiereinsatz<br />
Der Blutanteil des Bullen „Uwe R12“ (verwandt mit 25,84 % der Population) <strong>und</strong> des<br />
Uwesohns „Umberto“(verwandt mit 18,32 % der Population) hat den heutigen RHV–Bestand<br />
maßgeblich geprägt. Ohne diese Bullen wäre die Rettung der Rasse nicht möglich gewesen.<br />
Zwangsläufig korreliert eine Zunahme des Inzuchtkoeffizienten(F) aber mit einer<br />
Einschränkung der genetischen Varianz. Ein hoher Inzuchtgrad kann zu nachlassender<br />
Fitness <strong>und</strong> zu Leistungsdepressionen führen.<br />
Es ist gelungen, die Zahl der Zuchttiere im Zuchtgebiet absolut zu steigern. Dieser<br />
vordergründige Erfolg ist jedoch durch eine Zunahme der Inzucht <strong>und</strong> eine sehr geringe<br />
effektive Populationsgröße(Ne) erkauft. In einer normalen Population kann theoretisch jedes<br />
Tier gezählt werden. Bei der Berechnung der effektive Population werden eng verwandte<br />
Tiere, vereinfacht ausgedrückt, nur einmal gezählt. Beim Roten Höhenvieh gibt es im<br />
Unterschied zu allen anderen Rinderrassen im Zuchtgebiet eine sehr große Differenz<br />
zwischen der absoluten <strong>und</strong> der effektiven Population.<br />
Für alle RHV-haltenden <strong>RSA</strong>-Mitgliedsbetriebe gilt, dass jedes Vatertier (Natursprung <strong>und</strong><br />
KB) vor dem Einsatz in der Herde auf seine Inzuchtsteigerung geprüft wird. Die Kosten<br />
dieser Prüfung trägt der <strong>RSA</strong>. Die Prüfung erfolgt zentral anhand des PC-<br />
Zuchtverwaltungsprogramms „OPTI-MATE“ <strong>und</strong> wird durch die BAG-RHV über die <strong>RSA</strong> eG,<br />
Abt. Fleischrinder koordiniert. Der tolerierbare Grenzwert liegt bei einer Steigerung des<br />
Inzuchtzuwachs’ um 3 % pro Generation. Die Informationen sind zum Teil unter<br />
www.rotes-hoehenvieh.de öffentlich zugänglich.<br />
6.4.2. Auswahl der Bullen (Bullenväter) <strong>und</strong> Kühe (Bullenmütter) für die gezielte Paarung<br />
Besonders wertvolle Zuchttiere sollen gezielt verpaart werden um deren Eigenschaften in der<br />
Population zu erhöhen.<br />
Als oberstes Kriterium der Auswahl gilt generell, das Tier muss in Typ <strong>und</strong> Exterieur dem<br />
RHV-Zuchtziel entsprechen. Ein helles Flotzmaul <strong>und</strong> eine helle Schwanzquaste müssen<br />
ausgeprägt sein.<br />
a) Auswahl der Vatertiere<br />
Jungbullen werden gekört nach den Festlegungen der <strong>Zuchtbuchordnung</strong>, dabei kommt dem<br />
Rassetyp aber ein ganz besonderer Stellenwert zu. Die Zuchtauswahl steht vor dem<br />
2
Problem, dass die typvollsten Tiere sehr oft aus Inzuchtfamilien stammen. Andererseits darf<br />
die Größenordnung des Inzuchtkoeffizienten nicht das alleinige Selektionskriterium sein, weil<br />
sonst die Gefahr besteht, dass rassefremde Genetik, die Typ verändernd wirkt, bevorzugt<br />
wird.<br />
Für die Verbandskörung in die Hauptabteilung A des Zuchtbuches gelten generell die<br />
Bestimmungen der Anlage 5. Dabei ist erweiternd festgelegt, die Typnote 6 darf nur<br />
vergeben werden, wenn hinsichtlich der Farbe nachfolgende Anforderungen erfüllt sind.<br />
Farbe: - einfarbig rot, rotbraun bis dunkelbraun<br />
- Flotzmaul <strong>und</strong> Hörner sollten hell, letztere mit dunklen Spitzen<br />
versehen sein (leichte Pigmentflecken am Flotzmaul werden toleriert)<br />
- Schwanzquaste ist hell (eine bräunliche Schwanzquastenfärbung<br />
wird toleriert, schwarze nicht )<br />
An künftige, aus dem Zuchtgebiet ausgewählte Besamungsbullen werden folgende<br />
Anforderungen gestellt:<br />
- In den Merkmalen Typ <strong>und</strong> Skelett muss mindestens jeweils die Note 7,<br />
in der Summe 15 erreicht werden<br />
- Eigenleistung tägliche Zunahme mit 365 Tagen nicht unter 1050 g<br />
- Grenzwert für den Inzuchtzuwachs ≤ 3 % pro Generation<br />
- Zuchtbuch Hauptabteilung A<br />
b) Auswahl der Muttertiere<br />
Die im <strong>Zuchtprogramm</strong> ausgewählten Bullenmütter sollen insbesondere zur Reproduktion<br />
künftiger Besamungsbullen zur Verfügung stehen. Diese Kühe sind ebenfalls nach den<br />
Kriterien der Exzellentbewertung zu bonitieren. Für die betreffende Kuh werden nach der<br />
Bonitur durch <strong>RSA</strong>-Mitarbeiter Anpaarungsempfehlungen ausgesprochen <strong>und</strong> gemeinsam<br />
mit dem Züchter festgelegt. Die Geburt eines aus der gezielten Anpaarung resultierenden<br />
Kalbes ist der Abteilung Fleischrinder gesondert zu melden. Unter den männlichen Kälbern<br />
werden die künftigen <strong>RSA</strong>-Besamungsbullen ausgewählt.<br />
Die Anforderungen im Einzelnen:<br />
- In den Merkmalen Typ <strong>und</strong> Skelett mindestens jeweils die Note 7 <strong>und</strong> in der<br />
Summe 15<br />
- bevorzugt werden Kühe, die durch ihre bisherige Eigenleistung Fruchtbarkeit,<br />
Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Langlebigkeit nachgewiesen haben<br />
- Ausnahmen sind möglich, wenn überragende Einzelmerkmale dies rechtfertigen<br />
6.4.3. Leistungsprüfung <strong>und</strong> Zuchtwertfeststellung der Zuchttiere<br />
Die gesamte Population der Rasse RHV im Zuchtgebiet, unabhängig davon, ob sie in der<br />
Produktionsrichtung Mutterkuhhaltung oder Milchproduktion steht, wird im Herdbuch der<br />
Abteilung Fleischrinder geführt.<br />
RHV-Kühe, die in der Milchproduktion genutzt werden, unterliegen keiner Leistungsprüfung<br />
auf Milch bzw. Milchinhaltsstoffe. Die Leistungsprüfung wird in der gesamten Population<br />
3
einheitlich als Feldprüfung nach den in Punkt 4.5.3.1 benannten Kriterien durchgeführt. Die<br />
Ergebnisse der 200-Tage-Prüfung (das im Alter 90-280 Tage ermittelte <strong>und</strong> auf 200 Tage<br />
standardisierte Lebendgewicht) haben einen sehr großen maternalen Einfluss <strong>und</strong> lassen<br />
indirekt Schlussfolgerungen auf die Milchleistung der Mutter zu. Diese Prüfkomponente<br />
gewährleistet die Erhaltung der rassetypischen Milchleistung <strong>und</strong> kann für die Milcherzeuger<br />
unter den RH-Haltern als Selektionskriterium genutzt werden.<br />
6.4.4. Anwendung biotechnischer Methoden<br />
Als relevante biotechnische Methoden zur Erhaltung der Rasse stehen die künstliche<br />
Besamung (KB), der Embryotransfer (ET) <strong>und</strong> die Kryokonservierung zur Verfügung.<br />
Die Anwendung der KB ist für die Erreichung der Zielstellung Rasseerhaltung <strong>und</strong><br />
Weiterentwicklung unverzichtbar.<br />
Embryotransfer wird generell nicht ausgeschlossen <strong>und</strong> in Einzelfällen angewendet.<br />
Ein Kryokonservierungsprogramm beinhaltet das Anlegen von Spermareserven á 100<br />
Portionen von 25 nicht miteinander verwandten Bullen. Der FAO Fachbeirat „State of the<br />
World in Animal Genetic Resources“ empfiehlt dieses Programm für Populationen 200 < Ne<br />
< 1000. Die effektive Population (Ne) der Rasse RHV liegt genau in dieser Größenordnung,<br />
aber, <strong>und</strong> das betont die Brisanz <strong>und</strong> die Bedeutung eines gesonderten <strong>Zuchtprogramm</strong>s,<br />
es gibt in der gesamten Population zur Zeit keine 25 nicht miteinander verwandten Bullen.<br />
In das BML-Modellprojekt „Molekulargenetische Differenzierung verschiedener<br />
Rotviehpopulationen“(2000) wurden 836 Tiere aus allen Zuchtgebieten einbezogen <strong>und</strong> an<br />
26 ausgewählten Mikrosatellitenmarkern typisiert. Die Untersuchung ergab ein für die Rasse<br />
Rotes Höhenvieh höchstsignifikantes Ergebnis. Es gibt eine klare genetische Abtrennung zu<br />
allen anderen Rotvieh-Rassegruppen. Das heißt die Rasse Rotes Höhenvieh kann als<br />
eigenständige Rasse geführt werden. Damit ist eine wesentliche Gr<strong>und</strong>voraussetzung für die<br />
Gewährung einer Förderung erfüllt. Die mit dem Modellprojekt geschaffene Gr<strong>und</strong>lage macht<br />
die stetige genetische Kontrolle vor allem bei Einkreuzungen aus anderen Populationen erst<br />
möglich <strong>und</strong> sollte deshalb Beachtung finden.<br />
Zusammenfassend dienen alle biotechnischen Methoden der Zielstellung<br />
„Erhaltung <strong>und</strong> Weiterentwicklung der Rasse durch Lebendnutzung“.<br />
4