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Dissertation-Endstand3 - KLUEDO - Universität Kaiserslautern

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64<br />

Alternative 1<br />

Alt1a Alternative 1<br />

ÖV-Spur in Seitenlage (Länge: 150m), Ausfahrt<br />

signalgeregelt mit Anforderung und Priorisierung,<br />

Einfahrt in Kreisfahrbahn signalgeregelt mit schlafender<br />

LSA in der Kreisfahrbahn<br />

Alt1b Alternative 1b<br />

ÖV-Spur in Seitenlage (Länge: 250m), Ausfahrt<br />

signalgeregelt mit Anforderung und Priorisierung,<br />

Einfahrt in Kreisfahrbahn signalgeregelt mit schlafender<br />

LSA in der Kreisfahrbahn<br />

Abbildung 107: Alternative 1 - ÖV-Spur, mit LSA-<br />

Priorisierungen<br />

Maßnahmen<br />

Die Alternative 1 stellt die Maximalvariante dar. Sie<br />

vereint alle Ansätze zur Beschleunigung eines<br />

Busses in der Zufahrt zu einem Kreisverkehr, einschließlich<br />

der Priorisierung bei der Einfahrt in den<br />

Kreisverkehr. Folgende Maßnahmen zur Beschleunigung<br />

werden dabei angewandt:<br />

• ÖV-Spur in Seitenlage,<br />

• LSA-geregelte priorisierte Ausfahrt aus ÖV-<br />

Spur und<br />

• Priorisierung der Linienfahrzeuge bei der Einfahrt<br />

in die Kreisfahrbahn<br />

• LSA-gesicherte Fußgängerfurt (in Abbildung<br />

107 nicht dargestellt)<br />

Die Simulation 1 gliedert sich in die Simulationen<br />

1a und 1b. Bei den Varianten variiert die Länge der<br />

ÖV-Spur:<br />

• 1a: ÖV-Spur: 150m lang<br />

• 1b: ÖV-Spur: 250m lang.<br />

Durch die ÖV-Spur in Seitenlage ist eine beschleunigte<br />

Fahrt für den ÖPNV in der Zufahrt<br />

möglich. Die Länge des Sonderfahrstreifens in Simulation<br />

1a entspricht der Rückstaulänge, die in<br />

95% aller Fälle bei Erreichen der Leistungsfähigkeit<br />

des Kreisverkehrs im Nullfall, ohne Änderungen<br />

für den ÖPNV, nach [FGSV, 1998] nicht überschritten<br />

wird. Bei Variante 1b entspricht die Länge<br />

des Sonderfahrstreifens dem Rückstau, der in 99%<br />

aller Fälle im Nullfall nicht überschritten wird. Der<br />

Fahrstreifen wird bei beiden Varianten vor der<br />

Fußgängerfurt eingezogen, so dass Fußgänger<br />

nur einen Fahrsteifen queren müssen.<br />

Durch eine bedarfsgesteuerte Lichtsignalanlage<br />

("Lückenampel" [VDV, 2000]) am Ende der ÖV-<br />

Spur kann der Linienverkehr priorisiert ausfahren.<br />

Der parallel fahrende MIV wird während der Ausfahrt<br />

des ÖV-Fahrzeuges signalgeregelt angehalten.<br />

Die Fußgängerfurt wird ebenfalls per LSA gesperrt.<br />

Die LSA in der gegenüberliegenden Zufahrt<br />

wird nicht angesteuert. Eine Regelung der Fußgängerfurt<br />

in der gegenüber liegenden Ausfahrt erfolgt<br />

nicht.<br />

Die Anforderung der LSA-Freigabe erfolgt nach<br />

Anmeldung des Busses in der ÖV-Spur. Die Anforderung<br />

erfolgt zeitlich so, dass der Linienverkehr<br />

ohne Halt am Ende des Fahrstreifens eine Ausfahrtfreigabe<br />

aus der ÖV-Spur erhält. Der MIV wird<br />

vor dem Ende der ÖV-Spur in der Zufahrt durch<br />

eine Zweifeld-Lichtsignalanlage (Dunkel-Gelb-Rot)<br />

angehalten.<br />

Bei Anmeldung eines Linienbusses wird zusätzlich<br />

zur Zufahrtregelung auch die Vorfahrtsituation an<br />

der Zufahrt auf die Kreisfahrbahn geändert: Durch<br />

eine Zweifeld-Lichtsignalanlage in der Kreisfahrbahn<br />

unterhalb der Zufahrt mit Linienverkehr wird<br />

der im Allgemeinen bevorrechtigte Verkehr auf der<br />

Kreisfahrbahn angehalten. Fahrzeuge, die sich in<br />

der Zufahrt befinden, können auf die Kreisfahrbahn<br />

einfahren. Der angemeldete Linienbus schließt<br />

sich diesen Fahrzeugen an. Während der Freigabezeit<br />

für die Fahrzeuge in der Zufahrt und für den<br />

Linienbus tritt zusätzlich eine Sicherung der Fußgängerfurt<br />

durch eine Lichtsignalanlage in Kraft.<br />

Nachdem der Linienbus in die Kreisfahrbahn eingefahren<br />

ist, wird die Signalanlage nach Abmeldung<br />

des Busses wieder Dunkel geschaltet. Die<br />

übliche Verkehrsregelung mit Bevorrechtigung des<br />

Verkehrs auf der Kreisfahrbahn tritt in Kraft.

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