Dissertation-Endstand3 - KLUEDO - Universität Kaiserslautern
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Alternative 1<br />
Alt1a Alternative 1<br />
ÖV-Spur in Seitenlage (Länge: 150m), Ausfahrt<br />
signalgeregelt mit Anforderung und Priorisierung,<br />
Einfahrt in Kreisfahrbahn signalgeregelt mit schlafender<br />
LSA in der Kreisfahrbahn<br />
Alt1b Alternative 1b<br />
ÖV-Spur in Seitenlage (Länge: 250m), Ausfahrt<br />
signalgeregelt mit Anforderung und Priorisierung,<br />
Einfahrt in Kreisfahrbahn signalgeregelt mit schlafender<br />
LSA in der Kreisfahrbahn<br />
Abbildung 107: Alternative 1 - ÖV-Spur, mit LSA-<br />
Priorisierungen<br />
Maßnahmen<br />
Die Alternative 1 stellt die Maximalvariante dar. Sie<br />
vereint alle Ansätze zur Beschleunigung eines<br />
Busses in der Zufahrt zu einem Kreisverkehr, einschließlich<br />
der Priorisierung bei der Einfahrt in den<br />
Kreisverkehr. Folgende Maßnahmen zur Beschleunigung<br />
werden dabei angewandt:<br />
• ÖV-Spur in Seitenlage,<br />
• LSA-geregelte priorisierte Ausfahrt aus ÖV-<br />
Spur und<br />
• Priorisierung der Linienfahrzeuge bei der Einfahrt<br />
in die Kreisfahrbahn<br />
• LSA-gesicherte Fußgängerfurt (in Abbildung<br />
107 nicht dargestellt)<br />
Die Simulation 1 gliedert sich in die Simulationen<br />
1a und 1b. Bei den Varianten variiert die Länge der<br />
ÖV-Spur:<br />
• 1a: ÖV-Spur: 150m lang<br />
• 1b: ÖV-Spur: 250m lang.<br />
Durch die ÖV-Spur in Seitenlage ist eine beschleunigte<br />
Fahrt für den ÖPNV in der Zufahrt<br />
möglich. Die Länge des Sonderfahrstreifens in Simulation<br />
1a entspricht der Rückstaulänge, die in<br />
95% aller Fälle bei Erreichen der Leistungsfähigkeit<br />
des Kreisverkehrs im Nullfall, ohne Änderungen<br />
für den ÖPNV, nach [FGSV, 1998] nicht überschritten<br />
wird. Bei Variante 1b entspricht die Länge<br />
des Sonderfahrstreifens dem Rückstau, der in 99%<br />
aller Fälle im Nullfall nicht überschritten wird. Der<br />
Fahrstreifen wird bei beiden Varianten vor der<br />
Fußgängerfurt eingezogen, so dass Fußgänger<br />
nur einen Fahrsteifen queren müssen.<br />
Durch eine bedarfsgesteuerte Lichtsignalanlage<br />
("Lückenampel" [VDV, 2000]) am Ende der ÖV-<br />
Spur kann der Linienverkehr priorisiert ausfahren.<br />
Der parallel fahrende MIV wird während der Ausfahrt<br />
des ÖV-Fahrzeuges signalgeregelt angehalten.<br />
Die Fußgängerfurt wird ebenfalls per LSA gesperrt.<br />
Die LSA in der gegenüberliegenden Zufahrt<br />
wird nicht angesteuert. Eine Regelung der Fußgängerfurt<br />
in der gegenüber liegenden Ausfahrt erfolgt<br />
nicht.<br />
Die Anforderung der LSA-Freigabe erfolgt nach<br />
Anmeldung des Busses in der ÖV-Spur. Die Anforderung<br />
erfolgt zeitlich so, dass der Linienverkehr<br />
ohne Halt am Ende des Fahrstreifens eine Ausfahrtfreigabe<br />
aus der ÖV-Spur erhält. Der MIV wird<br />
vor dem Ende der ÖV-Spur in der Zufahrt durch<br />
eine Zweifeld-Lichtsignalanlage (Dunkel-Gelb-Rot)<br />
angehalten.<br />
Bei Anmeldung eines Linienbusses wird zusätzlich<br />
zur Zufahrtregelung auch die Vorfahrtsituation an<br />
der Zufahrt auf die Kreisfahrbahn geändert: Durch<br />
eine Zweifeld-Lichtsignalanlage in der Kreisfahrbahn<br />
unterhalb der Zufahrt mit Linienverkehr wird<br />
der im Allgemeinen bevorrechtigte Verkehr auf der<br />
Kreisfahrbahn angehalten. Fahrzeuge, die sich in<br />
der Zufahrt befinden, können auf die Kreisfahrbahn<br />
einfahren. Der angemeldete Linienbus schließt<br />
sich diesen Fahrzeugen an. Während der Freigabezeit<br />
für die Fahrzeuge in der Zufahrt und für den<br />
Linienbus tritt zusätzlich eine Sicherung der Fußgängerfurt<br />
durch eine Lichtsignalanlage in Kraft.<br />
Nachdem der Linienbus in die Kreisfahrbahn eingefahren<br />
ist, wird die Signalanlage nach Abmeldung<br />
des Busses wieder Dunkel geschaltet. Die<br />
übliche Verkehrsregelung mit Bevorrechtigung des<br />
Verkehrs auf der Kreisfahrbahn tritt in Kraft.