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Dissertation-Endstand3 - KLUEDO - Universität Kaiserslautern

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Abbildung 78: Haltestelle an der Kreisfahrbahn (Münster)<br />

5.4.4 Beschleunigungen in der Ausfahrt<br />

Die Befahrung der Ausfahrt eines Kreisverkehrs ist<br />

für Linienbusse bei engen Radien problematisch.<br />

Zusätzlich können Beeinträchtigungen durch bevorrechtigt<br />

querende Fußgänger oder Radfahrer<br />

auftreten.<br />

Maßnahmen zur schnellen und komfortablen Ausfahrt<br />

von Linienbussen sind:<br />

• Aufpflasterungen zur Radienvergrößerung,<br />

• Haltestelle in der Ausfahrt,<br />

• ÖV-Spuren in der Ausfahrt und durch<br />

• Sicherung der Ausfahrt vor Fußgängern und<br />

Radfahrern.<br />

5.4.4.1 Konzept: Radienvergrößerung<br />

Durch die Vergrößerung des Ausfahrtradius lassen<br />

sich tangentialere Ausfahrten für Linienbusse und<br />

große Fahrzeuge realisieren.<br />

Abbildung 79: Verbreiterung in Zufahrt zur Sicherstellung der<br />

Schleppkurven, Vergrößerung des Ausfahrtradius,<br />

gepflastert (Kreis Steinfurt)<br />

Erforderliche Flächen für Fahrzeuge mit großen<br />

Schleppkurven und Militärfahrzeuge können durch<br />

Pflasterungen am Außenrand zusätzlich bereitge-<br />

51<br />

stellt werden ohne die geschwindigkeitsdämpfende<br />

Wirkung des Kreisverkehrs zu vermindern.<br />

5.4.4.2 Konzept: Haltestelle<br />

Eine bessere Befahrbarkeit des Kreisverkehrs ist<br />

gegeben, wenn aus der Kreisfahrbahn tangential in<br />

die Haltestelle eingefahren werden kann.<br />

Abbildung 80: Haltestelle in Ausfahrt, Zufahrt aus Kreisfahrbahn<br />

(Leverkusen)<br />

Nachteilig für Fußgänger und Radfahrer ist dann<br />

jedoch die Querung von 2 Fahrstreifen in der Ausfahrt.<br />

PKW nutzen häufig den Haltestellenbereich<br />

zum beschleunigten, tangentialen Ausfahren aus<br />

der Kreisfahrbahn.<br />

Abbildung 81: Haltestelle in der Ausfahrt mit Bevorrechtigung<br />

der ÖV-Fahrzeuge<br />

Wird bei der Ausfahrt aus der Haltestelle der MIV<br />

dem ÖV untergeordnet, ergeben sich keine Fahrzeitverluste<br />

infolge Wiedereingliederung in den<br />

Verkehr (Abbildung 81).

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