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Dissertation-Endstand3 - KLUEDO - Universität Kaiserslautern

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5.4.2 Beschleunigungen in der Einfahrt<br />

Am Übergang zwischen Kreiszufahrt und Kreisfahrbahn<br />

vollzieht sich der eigentliche Einfahrvorgang<br />

in den Kreisverkehr. Einfahrende Fahrzeuge<br />

müssen hier Fahrzeugen auf der Kreisfahrbahn die<br />

Vorfahrt gewähren. Diese Vorfahrtregelung trifft<br />

auch für Linienbusse zu.<br />

Erhielten Linienfahrzeuge an Einfahrten in die<br />

Kreisfahrbahn durch spezielle Regelungen Vorrang<br />

vor anderen, würden Wartezeiten für Linienfahrzeuge<br />

reduziert. Theoretisch ist eine Beschleunigung<br />

von Linienbussen bei der Einfahrt<br />

durch folgende Konzepte möglich:<br />

• Änderung der Vorfahrtregelung für Linienbusse<br />

oder<br />

• signaltechnische Maßnahmen.<br />

5.4.2.1 Konzept: Vorfahrtregelnde Maßnahmen<br />

Straßenbahnen können vorfahrtgeregelt und ohne<br />

signaltechnische Maßnahmen gesichert durch<br />

Kreisverkehrsplätze geführt werden.<br />

Straßen-/ Stadtbahnen erhalten durch StVO-<br />

Regelung nach §41 StVO gegenüber Fahrzeugen<br />

auf der Kreisfahrbahn Vorrang Dies gilt auch an<br />

Kreisverkehren. Andere Fahrzeuge auf der Kreisfahrbahn<br />

müssen halten und dem Linienfahrzeug<br />

Vorrang gewähren. Diese Regelung trifft derzeit<br />

nur für Straßenbahnen zu. Durch eine Übertragung<br />

dieser Regelung auf Linienbusse wäre auch für<br />

diese Fahrzeuge eine Beschleunigung bei der Einfahrt<br />

möglich, dies ist allerdings ohne StVO-<br />

Änderung nicht möglich.<br />

Abbildung 67: Vorfahrtrechtliche Berücksichtigung von ÖV-<br />

Fahrzeugen links: Vorrang für Straßenbahn<br />

(Z205 StVO in Kombination mit Straßenbahn,<br />

VwV-StVO); rechts: analog, Vorrang für Linen-<br />

Busse<br />

Problematisch bei der Übertragung der Straßenbahn-Regelung<br />

auf Linienbusse ist die ungenügende<br />

Kennzeichnung und Abgrenzung von Linienbussen<br />

gegenüber z.B. Reisebussen. Darüber<br />

hinaus ist das Erscheinungsbild von Linienbussen<br />

in den einzelnen Städten sehr unterschiedlich. Neben<br />

Standard-Linienbussen verkehren auch Gelenkbusse,<br />

Kleinbusse und z.B. Anruf-Sammeltaxi<br />

47<br />

im Liniendienst. Weiterhin können Verkehrsteilnehmer<br />

häufig nicht erkennen, ob sich ein Fahrzeug<br />

im Liniendienst oder auf einer Betriebsfahrt<br />

befindet.<br />

Dieser Beschleunigungsansatz erfordert also nicht<br />

nur eine eindeutige Kennzeichnung von sich im Linienbetrieb<br />

befindlichen Fahrzeugen sondern eine<br />

generelle Änderung der ÖPNV-Vorfahrtregelung in<br />

der StVO. Darüber hinaus wird nur der in erster<br />

Position wartende Linienbus beschleunigt. Befinden<br />

sich in einer gemeinsamen MIV-ÖV-Zufahrt<br />

vor dem Linienbus andere Verkehrsteilnehmer,<br />

muss der Bus weiterhin in zurückliegenden Positionen<br />

warten.<br />

5.4.2.2 Konzept: signaltechnische Maßnahmen<br />

Durch die Verwendung von Lichtsignalanlagen an<br />

kleinen Kreisverkehren können Beschleunigungsmaßnahmen<br />

durch Signaltechnik angewandt werden.<br />

Dabei werden die ÖV-Fahrzeuge durch Berücksichtigung<br />

im Signalprogrammablauf priorisiert.<br />

Linienfahrzeuge können nur dann ungehindert und<br />

priorisiert aus der Zufahrt in die Kreisfahrbahn einfahren,<br />

wenn sichergestellt ist, dass Fußgänger<br />

und Radfahrer die Zufahrt nicht betreten. Die Bevorrechtigung<br />

der Linienfahrzeuge gegenüber<br />

Radfahrern und Fußgängern ist mittels Beschilderung<br />

oder ggf. mittels Signalisierung sicherzustellen.<br />

2-phasige Signalgeber (Gelb/Rot) reichen zum Anhalten<br />

der eigentlich vorfahrtberechtigten Fahrzeuge<br />

bei Annäherung eines Linienbusses aus, da die<br />

Signalisierung nur bei Annäherung eines Busses<br />

erforderlich wird. Wartepflichtige Verkehrsströme<br />

werden über das Einschaltbild „Dunkel / Gelb /<br />

Rot“ angehalten. Dabei sind 2 Varianten möglich:<br />

a) Teilsignalisierung:<br />

Bei der Teilsignalisierung wird lediglich der Verkehrsstrom<br />

unterhalb der Zufahrt auf der Kreisfahrbahn<br />

angehalten, so dass das ÖV-Fahrzeug<br />

ohne Wartezeit in die Kreisfahrbahn einfahren<br />

kann. Die Installation der LSA unterhalb der Zufahrt<br />

des Linienfahrzeuges ermöglicht die Aufrechterhaltung<br />

einiger Verkehrsbeziehungen während<br />

der Sperrzeit.

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