Dissertation-Endstand3 - KLUEDO - Universität Kaiserslautern
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5.4.1 Beschleunigungen in der Zufahrt<br />
An kleinen einstreifigen Kreisverkehren mit einstreifigen<br />
Zufahrten werden Linienbusse im Allgemeinen<br />
gemeinsam auf einer Fahrspur mit dem<br />
MIV geführt. Ergeben sich Stauungen im Zufluss<br />
zum Kreisverkehr, sind davon auch Linienbusse<br />
betroffen. Auf Grund fehlender Überholmöglichkeiten<br />
ergeben sich für Linienbusse bei der Annäherung<br />
an den Kreisverkehr ähnliche Wartezeiten wie<br />
für MIV Fahrzeuge.<br />
Reduzierte Wartezeiten für ÖV-Fahrzeuge entstehen<br />
durch die Entkopplung der MIV- und ÖV-<br />
Ströme in der Zufahrt. Zur Reduzierung von Wartezeiten<br />
für Linienbusse sind mehrere Konzepte<br />
möglich:<br />
• Beschleunigung durch ÖV-Spuren bis zum<br />
Kreisverkehr,<br />
• Nutzung von Wartezeit als Haltestellenaufenthaltszeit,<br />
• Kombination von ÖV-Spur und Haltestelle.<br />
5.4.1.1 Konzept: ÖV-Spur<br />
Werden MIV und ÖV durch Anlage von Busspuren<br />
und Busschleusen getrennt geführt, können Wartezeiten<br />
für MIV- und ÖV-Fahrzeuge in den Zufahrten<br />
durch die Entzerrung reduziert werden und der<br />
ÖV-Fahrkomfort steigt aufgrund gleichmäßiger<br />
Fahrt ohne Anfahrvorgänge und Bremsmanöver.<br />
Abbildung 49: Alternative Lage von Sonderfahrstreifen<br />
A: Seitenlage; B: Mittellage<br />
• ÖV-Spur in Seitenlage<br />
Bei einer ÖV-Spur in Seitenlage bleibt die Bedienung<br />
von ÖPNV-Haltestellen in der Zufahrt möglich.<br />
Die Nutzung der ÖV-Spur ist i. A. nur in einer<br />
Richtung möglich.<br />
Die Ausfahrt des Linienbusses am Ende einer ÖV-<br />
Spur kann unterschiedlich gestaltet sein. Es sind<br />
drei Alternativen in der Diskussion:<br />
A. Parallele Fahrstreifen für MIV und ÖV-<br />
Fahrzeuge,<br />
B. vorzeitiges Ende der ÖV-Spur in 2-streifiger<br />
Zufahrt oder<br />
C. MIV-Fahrstreifenreduzierung in der Zufahrt.<br />
A. Parallele MIV- und ÖV- Fahrstreifen<br />
Wird die ÖV-Sur bis zur Kreisfahrbahn vorgezogen,<br />
wird der MIV in der Zufahrt nicht beeinträchtigt,<br />
auch wenn sich eine Haltestelle in der Zufahrt<br />
befindet. Der MIV kann während der Haltestellenbedienung<br />
am ÖV-Fahrzeug vorbei fahren. Nach<br />
dem Haltestellenaufenthalt kann das ÖV-Fahrzeug<br />
direkt bis zur Kreisfahrbahn vorfahren. Durch die<br />
Führung von ÖV-Spuren aus der Zufahrt bis zur<br />
Kreisfahrbahn ergeben sich an der Einfahrt in die<br />
einstreifige Kreisfahrbahn allerdings rechtlich ungeklärte<br />
Situationen. Zu Beachten ist dabei die Art<br />
der Trennung zwischen MIV- und ÖV-Spur.<br />
Abbildung 50 zeigt eine bis zur Kreisfahrbahn parallele<br />
Führung der beiden Spuren. Sind diese<br />
Spuren nur durch eine Markierung (Fahrstreifenbegrenzung,<br />
StVO Zeichen 295) getrennt, so sind<br />
beide Teile rechtlich Teil derselben Fahrbahn. Somit<br />
ist hier nach R-FGÜ z.B. kein Fußgängerüberweg<br />
zulässig. Wird die Spurtrennung jedoch baulich,<br />
z.B. mittels Hoch- oder Flachbord gestaltet,<br />
stellt die ÖV-Spur eine eigene Fahrbahn dar. Aus<br />
dieser Diskrepanz ergeben sich rechtliche Unterschiede<br />
bei der Einfahrt zweier nebeneinander aus<br />
der Zufahrt in die Kreisfahrbahn einfahrender<br />
Fahrzeuge.<br />
Abbildung 50: Parallele Busspur bis zur Kreisfahrbahn