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Dissertation-Endstand3 - KLUEDO - Universität Kaiserslautern

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5.4.1 Beschleunigungen in der Zufahrt<br />

An kleinen einstreifigen Kreisverkehren mit einstreifigen<br />

Zufahrten werden Linienbusse im Allgemeinen<br />

gemeinsam auf einer Fahrspur mit dem<br />

MIV geführt. Ergeben sich Stauungen im Zufluss<br />

zum Kreisverkehr, sind davon auch Linienbusse<br />

betroffen. Auf Grund fehlender Überholmöglichkeiten<br />

ergeben sich für Linienbusse bei der Annäherung<br />

an den Kreisverkehr ähnliche Wartezeiten wie<br />

für MIV Fahrzeuge.<br />

Reduzierte Wartezeiten für ÖV-Fahrzeuge entstehen<br />

durch die Entkopplung der MIV- und ÖV-<br />

Ströme in der Zufahrt. Zur Reduzierung von Wartezeiten<br />

für Linienbusse sind mehrere Konzepte<br />

möglich:<br />

• Beschleunigung durch ÖV-Spuren bis zum<br />

Kreisverkehr,<br />

• Nutzung von Wartezeit als Haltestellenaufenthaltszeit,<br />

• Kombination von ÖV-Spur und Haltestelle.<br />

5.4.1.1 Konzept: ÖV-Spur<br />

Werden MIV und ÖV durch Anlage von Busspuren<br />

und Busschleusen getrennt geführt, können Wartezeiten<br />

für MIV- und ÖV-Fahrzeuge in den Zufahrten<br />

durch die Entzerrung reduziert werden und der<br />

ÖV-Fahrkomfort steigt aufgrund gleichmäßiger<br />

Fahrt ohne Anfahrvorgänge und Bremsmanöver.<br />

Abbildung 49: Alternative Lage von Sonderfahrstreifen<br />

A: Seitenlage; B: Mittellage<br />

• ÖV-Spur in Seitenlage<br />

Bei einer ÖV-Spur in Seitenlage bleibt die Bedienung<br />

von ÖPNV-Haltestellen in der Zufahrt möglich.<br />

Die Nutzung der ÖV-Spur ist i. A. nur in einer<br />

Richtung möglich.<br />

Die Ausfahrt des Linienbusses am Ende einer ÖV-<br />

Spur kann unterschiedlich gestaltet sein. Es sind<br />

drei Alternativen in der Diskussion:<br />

A. Parallele Fahrstreifen für MIV und ÖV-<br />

Fahrzeuge,<br />

B. vorzeitiges Ende der ÖV-Spur in 2-streifiger<br />

Zufahrt oder<br />

C. MIV-Fahrstreifenreduzierung in der Zufahrt.<br />

A. Parallele MIV- und ÖV- Fahrstreifen<br />

Wird die ÖV-Sur bis zur Kreisfahrbahn vorgezogen,<br />

wird der MIV in der Zufahrt nicht beeinträchtigt,<br />

auch wenn sich eine Haltestelle in der Zufahrt<br />

befindet. Der MIV kann während der Haltestellenbedienung<br />

am ÖV-Fahrzeug vorbei fahren. Nach<br />

dem Haltestellenaufenthalt kann das ÖV-Fahrzeug<br />

direkt bis zur Kreisfahrbahn vorfahren. Durch die<br />

Führung von ÖV-Spuren aus der Zufahrt bis zur<br />

Kreisfahrbahn ergeben sich an der Einfahrt in die<br />

einstreifige Kreisfahrbahn allerdings rechtlich ungeklärte<br />

Situationen. Zu Beachten ist dabei die Art<br />

der Trennung zwischen MIV- und ÖV-Spur.<br />

Abbildung 50 zeigt eine bis zur Kreisfahrbahn parallele<br />

Führung der beiden Spuren. Sind diese<br />

Spuren nur durch eine Markierung (Fahrstreifenbegrenzung,<br />

StVO Zeichen 295) getrennt, so sind<br />

beide Teile rechtlich Teil derselben Fahrbahn. Somit<br />

ist hier nach R-FGÜ z.B. kein Fußgängerüberweg<br />

zulässig. Wird die Spurtrennung jedoch baulich,<br />

z.B. mittels Hoch- oder Flachbord gestaltet,<br />

stellt die ÖV-Spur eine eigene Fahrbahn dar. Aus<br />

dieser Diskrepanz ergeben sich rechtliche Unterschiede<br />

bei der Einfahrt zweier nebeneinander aus<br />

der Zufahrt in die Kreisfahrbahn einfahrender<br />

Fahrzeuge.<br />

Abbildung 50: Parallele Busspur bis zur Kreisfahrbahn

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