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Dissertation-Endstand3 - KLUEDO - Universität Kaiserslautern

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Abbildung 45: Vorfahrtgeregelte Querung der Kreisfahrbahn,<br />

die Stadtbahn fährt mit verminderter Geschwindigkeit<br />

(Duisburg - Kasslerfelder Kreisverkehr)<br />

Die Beschleunigung von Straßen-/ Stadtbahnen ist<br />

in solchen Fällen durch Signalisierung der Kreisüberfahrt<br />

mit Halt für den MIV möglich, wie das<br />

Beispiel in Stuttgart (Abbildung 46 und Abbildung<br />

47) zeigt.<br />

Abbildung 46: Kreisverkehr mit Straßenbahnüberfahrt in Mittellage<br />

(Stuttgart)<br />

Abbildung 47: Straßenbahnführung über Kreisinsel aus der<br />

Seitenlage in Mittellage, signalgeregelt (Stuttgart-Botnang)<br />

C: Kreisfahrbahn<br />

Straßen-/ Stadtbahnen werden an kleinen Kreisverkehren<br />

quer über die Mittelinsel geführt. Besonderes<br />

Augenmerk ist auf die Querungsstellen zwischen<br />

MIV und ÖV zu legen. Hier sind ggf. Sicherungsmaßnahmen<br />

erforderlich. Die Signalisierung<br />

41<br />

der Überfahrt über die Kreisfahrbahn dient also<br />

sowohl der Beschleunigung für die Straßenbahn<br />

als auch der Verkehrssicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.<br />

Abbildung 48: Kreisverkehr in Wabern (CH) mit Mittelinselquerung<br />

D: Ausfahrt<br />

In der Ausfahrt kann die Straßen-/ Stadtbahn sowohl<br />

auf eigenem Gleiskörper als auch im Mischverkehr<br />

mit dem MIV geführt werden.<br />

Die Führung von Straßen-/ Stadtbahnen an kleinen<br />

Kreisverkehren wird zwar dargestellt, allerdings<br />

nicht weiter verfolgt, da Beschleunigungen im Wesentlichen<br />

auf den bekannten gesonderten Bahnkörpern<br />

und signalisierten Kreisüberfahrten basieren,<br />

die bereits Stand der Technik sind.<br />

5.4 Beschleunigung von Linienbussen<br />

an Kreisverkehren<br />

Im Handbuch des VDV zur Führung von ÖPNV<br />

heißt es:<br />

An Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen können<br />

ÖPNV-Fahrzeuge durch Eingriffe in die Signalsteuerung<br />

priorisiert werden. An Kreisverkehrsplätzen<br />

sind solche Priorisierungen für ÖPNV-<br />

Fahrzeuge nicht möglich 52 .<br />

Wartezeiten treten auch an Kreisverkehrsplätzen<br />

auf. Diese werden zumeist jedoch nicht als so<br />

nachteilig angesehen wie an Lichtsignalanlagen.<br />

Von diesen Wartezeiten sind im Allgemeinen auch<br />

Linienbusse betroffen. Mögliche Beschleunigungsmaßnahmen<br />

zur Priorisierung von Linienbusse<br />

und Straßenbahnen an Kreisverkehren werden<br />

im Folgenden vorgestellt:<br />

52 VDV, 2000

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