Dissertation-Endstand3 - KLUEDO - Universität Kaiserslautern
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Abbildung 45: Vorfahrtgeregelte Querung der Kreisfahrbahn,<br />
die Stadtbahn fährt mit verminderter Geschwindigkeit<br />
(Duisburg - Kasslerfelder Kreisverkehr)<br />
Die Beschleunigung von Straßen-/ Stadtbahnen ist<br />
in solchen Fällen durch Signalisierung der Kreisüberfahrt<br />
mit Halt für den MIV möglich, wie das<br />
Beispiel in Stuttgart (Abbildung 46 und Abbildung<br />
47) zeigt.<br />
Abbildung 46: Kreisverkehr mit Straßenbahnüberfahrt in Mittellage<br />
(Stuttgart)<br />
Abbildung 47: Straßenbahnführung über Kreisinsel aus der<br />
Seitenlage in Mittellage, signalgeregelt (Stuttgart-Botnang)<br />
C: Kreisfahrbahn<br />
Straßen-/ Stadtbahnen werden an kleinen Kreisverkehren<br />
quer über die Mittelinsel geführt. Besonderes<br />
Augenmerk ist auf die Querungsstellen zwischen<br />
MIV und ÖV zu legen. Hier sind ggf. Sicherungsmaßnahmen<br />
erforderlich. Die Signalisierung<br />
41<br />
der Überfahrt über die Kreisfahrbahn dient also<br />
sowohl der Beschleunigung für die Straßenbahn<br />
als auch der Verkehrssicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.<br />
Abbildung 48: Kreisverkehr in Wabern (CH) mit Mittelinselquerung<br />
D: Ausfahrt<br />
In der Ausfahrt kann die Straßen-/ Stadtbahn sowohl<br />
auf eigenem Gleiskörper als auch im Mischverkehr<br />
mit dem MIV geführt werden.<br />
Die Führung von Straßen-/ Stadtbahnen an kleinen<br />
Kreisverkehren wird zwar dargestellt, allerdings<br />
nicht weiter verfolgt, da Beschleunigungen im Wesentlichen<br />
auf den bekannten gesonderten Bahnkörpern<br />
und signalisierten Kreisüberfahrten basieren,<br />
die bereits Stand der Technik sind.<br />
5.4 Beschleunigung von Linienbussen<br />
an Kreisverkehren<br />
Im Handbuch des VDV zur Führung von ÖPNV<br />
heißt es:<br />
An Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen können<br />
ÖPNV-Fahrzeuge durch Eingriffe in die Signalsteuerung<br />
priorisiert werden. An Kreisverkehrsplätzen<br />
sind solche Priorisierungen für ÖPNV-<br />
Fahrzeuge nicht möglich 52 .<br />
Wartezeiten treten auch an Kreisverkehrsplätzen<br />
auf. Diese werden zumeist jedoch nicht als so<br />
nachteilig angesehen wie an Lichtsignalanlagen.<br />
Von diesen Wartezeiten sind im Allgemeinen auch<br />
Linienbusse betroffen. Mögliche Beschleunigungsmaßnahmen<br />
zur Priorisierung von Linienbusse<br />
und Straßenbahnen an Kreisverkehren werden<br />
im Folgenden vorgestellt:<br />
52 VDV, 2000