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Dissertation-Endstand3 - KLUEDO - Universität Kaiserslautern

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40<br />

Wo Schienenfahrzeuge einen kreisförmigen Verkehr<br />

kreuzen, an Wendeschleifen oder ähnlich geführten<br />

Gleisanlagen von Schienenbahnen, enthält<br />

das Zeichen [205, Vorfahrt gewähren!] mit dem<br />

Sinnbild einer Straßenbahn auf einem darüber angebrachten<br />

Zusatzschild das Gebot: "Der Schienenbahn<br />

Vorfahrt gewähren!“ [StVO, §41,(2)b)] 50<br />

Ein Beispiel ist der Kasslerfelder Kreisverkehr in<br />

Duisburg. Hier wird die Straßenbahn ohne Signalisierung<br />

in Mittellage aus der Zufahrt Ruhrorter<br />

Straße auf die Bürgermeister-Lehr-Brücke geführt.<br />

Die Verkehrsregung vollzieht sich nach StVO mit<br />

Hilfe des Zeichens 205 "Vorfahrt gewähren!" mit<br />

dem Zusatzzeichen §39, (4) "Straßenbahnen":<br />

Abbildung 42: Duisburg, Kasslerfelder Kreisverkehr, vorfahrtgeregelte<br />

Straßenbahnquerung<br />

An kleinen Kreisverkehrsplätzen ergeben sich vier<br />

Bereiche, an denen Beschleunigungen für Straßen-/<br />

Stadtbahnen möglich sind:<br />

A. in der Zufahrt<br />

B. bei der Einfahrt aus der Zufahrt in die Kreisfahrbahn<br />

und<br />

C. im Kreis, auf der Kreisfahrbahn<br />

D. in der Ausfahrt.<br />

50 StVO<br />

51 StVO<br />

Abbildung 43: Vier mögliche Bereiche zur Priorisierung von<br />

ÖV-Fahrzeugen an Kreisverkehrsplätzen<br />

A: Zufahrt<br />

In der Zufahrt können Wartezeiten und Behinderungen<br />

für Straßen-/ Stadtbahnen eintreten, wenn<br />

die Zufahrt nicht auf Sonderfahrstreifen, sondern<br />

im Mischverkehr mit dem MIV erfolgt.<br />

Beschleunigungen sind durch die Anlage von getrennten<br />

Bahnkörpern oder Sonderfahrstreifen in<br />

der Zufahrt möglich.<br />

Abbildung 44: Strab-Haltestelle in Mittellage auf gesondertem<br />

Bahnkörper (Duisburg - Kasslerfelder Kreisverkehr)<br />

B: Einfahrt<br />

Die Signalisierung der Kreisüberfahrt für Straßen-/<br />

Stadtbahnen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.<br />

Kann der Straßenbahnfahrer beim „Fahren auf<br />

Sicht“ nicht rechtzeitig erkennen, dass alle MIV-<br />

Fahrzeuge den Vorrang der Straßenbahn beachten,<br />

kann dies zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit<br />

der Straßen-/ Stadtbahn bei der Annäherung<br />

an den Kreisverkehr führen, um ggf. bei<br />

nicht anhaltendem MIV reagieren zu können.

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