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Dissertation-Endstand3 - KLUEDO - Universität Kaiserslautern

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Zufahrt- und Ausfahrtbereich von Kreuzungen<br />

wurden auch die Anlage von Haltestellen im Kreuzungsbereich<br />

mit Umfahrung der Lichtsignalanlage,<br />

sogenannte Busschleusen, empfohlen. Auf gesonderte<br />

Gestaltung, abweichende Baumaterialien<br />

bzw. andere Farbgebung wird verwiesen.<br />

Abbildung 39: Haltestelle vor einem Knotenpunkt mit Umfahrung<br />

der LSA (Quelle: FGSV 1979)<br />

Abbildung 40: Busspur in Seitenlage (Quelle: FGSV 1979)<br />

Beeinträchtigungen an vorfahrtgeregelten Knotenpunkten<br />

ergeben sich für ÖPNV-Fahrzeuge, wenn<br />

• Knotenpunkte nicht über die erforderliche Anzahl<br />

und Länge von Spuren verfügen und der<br />

ÖPNV auf die Abwicklung anderer Fahrtbeziehungen<br />

warten muss,<br />

• unzureichende Abbiegeradien die Benutzung<br />

der Gegenfahrbahn erfordern,<br />

• Knotenpunkte unübersichtlich gestaltet sind 48 .<br />

48 FGSV 1999<br />

39<br />

Maßnahmen zur Beschleunigung sind z.B. der Bau<br />

von Busspuren, die an einem Rückstau in der untergeordneten<br />

Zufahrt vorbei führen oder geänderte<br />

Spuraufteilungen etc. Ein geeignetes Mittel ist<br />

die Anpassung der Vorfahrtregelung an die Linienführung,<br />

so dass der Linienverkehr auf der vorfahrtberechtigten<br />

Straße geführt wird (vgl. VwV §8<br />

StVO).<br />

Vermeidbare Beeinträchtigungen an lichtsignalgeregelten<br />

Knotenpunkten entstehen, wenn die Signalsteuerung<br />

nicht auf das Auftreten von ÖPNV-<br />

Fahrzeugen reagieren kann. Neben der baulichen<br />

Anlage von Busschleusen sichert die gesonderte<br />

Einbindung von ÖPNV-Fahrzeugen in Signalprogramme<br />

eine Beschleunigung.<br />

Signalprogramme mit Festzeitsteuerungen ohne<br />

ÖPNV-Eingriffsmöglichkeit eignen sich nicht zur<br />

ÖPNV-Beschleunigung. Verkehrsabhängig gesteuerte<br />

Anlagen erfassen die Ankunft eines Linienfahrzeuges<br />

(meist durch Anmeldung per Detektor)<br />

und berücksichtigen dies bei der weiteren<br />

Freigabezeitverteilung. Somit können die ÖPNV-<br />

Fahrzeuge i.a. ohne Halt den Knotenpunkt passieren.<br />

Gesonderte Fahrsignale ntach BOStrab ermöglichen<br />

Fahrtfreigaben und Beschleunigungen z.B.<br />

aus gesonderten Busspuren oder aus Fahrspuren<br />

anderer Fahrtrichtungen.<br />

Abbildung 41: ÖPNV-Sondersignale nach BO-Strab 49<br />

5.3 Beschleunigung von Straßen-/<br />

Stadtbahnen an Kreisverkehren<br />

Straßen- und Stadtbahnen ist nach VwV-StVO die<br />

Vorfahrt an Kreisverkehren zu geben. Damit ist eine<br />

Priorisierung durch Vorfahrtregelung für schienengebundene<br />

ÖPNV-Fahrzeuge gegeben.<br />

49 BMV, 1987

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