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Dissertation-Endstand3 - KLUEDO - Universität Kaiserslautern

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5 Beschleunigungen von Linienfahrzeugen<br />

an Kreisverkehren<br />

5.1 ÖPNV-Fahrzeuge<br />

Grundlage der Entwicklung von Maßnahmen zur<br />

Beschleunigung von ÖPNV-Fahrzeugen an Kreisverkehren<br />

ist die Kenntnis der eingesetzten Fahrzeugtypen.<br />

Schienengebundene ÖPNV-Verkehrsmittel sind in<br />

diesem Sinne Stadtbahnen und Straßenbahnen.<br />

U-Bahnen und Regionalbahnen sowie Bahnen<br />

nach EBO 42 sind i.A. nicht kompatibel mit Kreisverkehren.<br />

„Ein Zug darf einem anderen nur in einem solchen<br />

Abstand folgen, dass er auch bei ungünstigen Betriebsverhältnissen,<br />

insbesondere bei unvermutetem<br />

Halten des vorausfahrenden Zuges, rechtzeitig<br />

zum Halten gebracht werden kann. Dieser Abstand<br />

muss<br />

1. bei Fahren auf Sicht vom Fahrzeugführer<br />

bewirkt werden,<br />

2. bei Fahren auf Zugsicherung durch Zugsicherungsanlagen<br />

nach § 22 gewährleistet<br />

sein.“ [§49, BO-Strab, Fahrordnung] 43 .<br />

Durch das „Fahren auf Sicht“ nach BO-Strab 44 sind<br />

im Straßenbahnverkehr nur Geschwindigkeiten zulässig,<br />

die einen Fahrzeughalt in Sichtweite aus<br />

der Fahrgeschwindigkeit ermöglichen. Diese Verkehrsführung<br />

ist nur bis zu einer Streckenhöchstgeschwindigkeit<br />

von bis zu 70 km/h zulässig (§49,<br />

BO-Strab). Diese Bahnen können ohne besondere<br />

Bahnkörper im allgemeinen Straßenraum mitgeführt<br />

werden, allerdings gelten auf straßenbündigem<br />

Bahnkörper die jeweiligen MIV-Streckenhöchstgeschwindigkeiten.<br />

42 EBO, 1967<br />

43 BMV, 1987<br />

44 BMV,1987<br />

Abbildung 35: Stadtbahn Wien (Quelle: Siemens)<br />

37<br />

Ab Streckenhöchstgeschwindigkeiten von mehr als<br />

70 km/h sowie in Tunneln ist dagegen „Fahren per<br />

Zugsicherung“ erforderlich.<br />

Als straßengebundene ÖPNV-Fahrzeuge werden<br />

in diesem Zusammenhang Standard-Linienbusse,<br />

Gelenk-Busse und 15m-Linienbusse betrachtet.<br />

Kleinbusse und Taxen, auch wenn sie im Auftrag<br />

eines ÖV-Unternehmens fahren, z.B. Anruf-<br />

Sammel-Taxi etc. werden nicht berücksichtigt.<br />

Standard-Linienbus S 315 NF<br />

15m-Überland-Linienbus S 319 UL<br />

Gelenk-Linienbus SG 321 UL<br />

Abbildung 36: Linienbusse (Abmessungen, Quelle: EVObus)<br />

Maße typischer aktueller ÖV-Fahrzeuge im Linieneinsatz<br />

finden sich in Tabelle 29.

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