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Dissertation-Endstand3 - KLUEDO - Universität Kaiserslautern

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Abbildung 3: Einsatzbereiche von Kreuzungen und Kreisverkehren<br />

2.3 Vorfahrtregelung<br />

An Kreisverkehren gilt allgemein „Vorfahrt für die<br />

Kreisfahrbahn“. Die einmündenden Straßen sind<br />

untergeordnet und die einfahrenden Verkehrsteilnehmer<br />

sind wartepflichtig. Diese historisch gewachsene<br />

Vorfahrtregelung verhindert Selbstblockaden<br />

auf der Kreisfahrbahn. Fahrzeuge im Kreis<br />

können unabhängig von einfahrenden Fahrzeugen<br />

abfließen.<br />

Nicht-signalisierte Kreisverkehrsplätze verknüpfen<br />

alle angeschlossenen Straßen gleichrangig. Eine<br />

Bevorrechtigung übergeordneter Verbindungen<br />

gegenüber nachrangigen Straßen ist nicht möglich<br />

11 . Ebenso können unterschiedliche Straßenkategorien,<br />

bedeutende Verkehrsströme oder einzelne<br />

Verkehrsteilnehmer nicht priorisiert werden.<br />

Daher fahren Fahrzeuge nach dem „first in – first<br />

out“ Prinzip in der Reihenfolge ihrer Ankunft am<br />

Kreisverkehr auch in die Kreisfahrbahn ein.<br />

Von dieser Regelung sind auch Linienbusse in<br />

Kreisverkehrszufahrten betroffen. Die ÖPNV-<br />

Fahrzeuge müssen ebenso wie der MIV in der Zufahrt<br />

warten, bis die Einfahrt in die Kreisfahrbahn<br />

möglich ist.<br />

11 ROHLOFF,1995<br />

11<br />

Abbildung 4: Kleiner Kreisverkehrsplatz mit Beschilderung<br />

vor 1.2.2001<br />

Die Vorfahrt-Beschilderung der Kreisverkehre wurde<br />

zum 1.2.2001 geändert: Bisher erfolgte die Beschilderung<br />

in Deutschland mit Hilfe der Zeichen<br />

301 (Vorfahrt) und 205 (Vorfahrt gewähren!; siehe<br />

Abbildung 4). Seit der Änderung wird Zeichen 205<br />

(Vorfahrt gewähren!) zusammen mit Zeichen 215<br />

(Kreisverkehr) an den Zufahrten eingesetzt. Vorfahrtregelnde<br />

Verkehrszeichen in der Kreisfahrbahn<br />

können entfallen (Abbildung 5).<br />

Abbildung 5: Kleiner Kreisverkehr (beschildert gem. StVO,<br />

Stand 1.2.2001)<br />

2.4 Geometrie<br />

In Kreisverkehren ergibt sich ein anderer Fahrverlauf<br />

als an Kreuzungen. Während an Kreuzungen<br />

Geradeausfahrer keinen Richtungswechsel vornehmen<br />

müssen und Abbieger mit einer Fahrtrichtungsänderung<br />

ihre neue Fahrtrichtung wählen,<br />

sind an Kreisverkehren für alle Fahrzeuge 3 Fahrtrichtungswechsel<br />

erforderlich. Durch die Führung<br />

der Fahrbahn um eine nicht überfahrbare Mittelinsel<br />

(auch Mittelinseln von Mini-Kreisverkehren dürfen<br />

von Pkw nicht überfahren werden) entsteht ein<br />

Versatz zur geradeaus gerichteten Fahrt an Kreu-

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