Sicherheit zuerSt - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung
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❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ <strong>Sicherheit</strong><br />
Nach der Obsternte<br />
Lagern ohne Verluste<br />
Gute Erträge füllen die Lager<br />
der Obstbauern. Nur durch<br />
besondere Lagerung ist es<br />
möglich, die Verbraucher<br />
bis zur nächs ten Ernte mit<br />
frischem Obst zu versorgen.<br />
Spezielle Obstlager, in denen die<br />
Lagerbedingungen technisch<br />
beeinflusst werden, erhalten beispielsweise<br />
Äpfel über den Winter hinaus<br />
knackig. Beim Betreiben dieser<br />
Lager sind wichtige Punkte zur Vermeidung<br />
von Unfällen zu beachten.<br />
Atmosphäre lebensgefährlich<br />
Alle Kühlräume müssen mit einer Notentriegelung<br />
versehen sein, die das Öffnen<br />
von innen ermöglicht, auch wenn<br />
die Kühlraumtür von außen verschlossen<br />
ist. Unterschieden wird jedoch in<br />
Kühllagerräume mit und ohne veränderter<br />
Atmosphäre. Lebensgefahr besteht<br />
bei der Lagerung im CA/ULO-<br />
Lager (CA = controlled atmosphere,<br />
ULO = ultra low oxygen).<br />
Bei einem CA-Lager handelt es sich<br />
um eine Lagerung mit kontrollierter<br />
Atmosphäre, bei der Temperatur,<br />
Luftfeuchtigkeit, Sauerstoff- und<br />
Kohlendioxidgehalt geregelt und<br />
überwacht werden. Durch Reduzierung<br />
des Sauerstoff- und Erhöhung<br />
des Kohlendioxid-Anteiles wird der<br />
Reifeprozess stark verlangsamt und<br />
so die Lagermöglichkeit verlängert.<br />
In einem ULO-Lager wird dabei zusätzlich<br />
der Sauerstoffgehalt auf den<br />
geringsten für die Reifung noch erforderlichen<br />
Wert heruntergefahren.<br />
Er liegt dann bei höchstens zwei bis<br />
drei Prozent. Normalerweise enthält<br />
die Luft etwa 21 Volumenprozent. Bei<br />
Sauerstoffmangel können bereits ab<br />
einer unteren Grenze von 11 bis 13<br />
Volumenprozent irreversible Schäden<br />
oder der Tod eintreten. Das Betreten<br />
des Lagers ist wegen der Erstickungsgefahr<br />
unbedingt auszuschließen.<br />
18 LSV kompakt Juni I 12<br />
Verschlossenes Lager mit verschlossener<br />
Probenentnahmestelle und Warnschild<br />
Schutzmaßnahmen und Verhalten<br />
■ CA-Lager sind zu verschließen und<br />
nur von Befugten zu öffnen.<br />
■ Das Betreten ist grundsätzlich verboten,<br />
worauf zum Schutz Dritter<br />
(auch Kinder) hinzuweisen ist.<br />
■ Geöffnete Räume dürfen nur nach<br />
ausreichender Belüftung (Sauerstoffgehalt<br />
> 20,9 Volumenprozent) betreten<br />
werden. Nicht in Räume belüften,<br />
in denen sich gefährliche Atmosphäre<br />
aufbauen kann.<br />
■ Für Probenentnahmen während der<br />
Lagerung kann eine Entnahmeöffnung<br />
in den Notausstieg (lichte<br />
Weite mindestens 500 mm, lichte<br />
Höhe mindestens 600 mm) integriert<br />
sein. Hineinbeugen bzw. -steigen<br />
darf nicht erforderlich sein. <strong>Die</strong><br />
Entnahmestelle darf in der Breite<br />
oder in der Höhe das Maß von 150<br />
mm nicht überschreiten. Eine<br />
praktikab le Lösung zeigen die Grafiken:<br />
Anbringung eines Schutzgitters<br />
mit Probenentnahmeöffnung,<br />
bei der die Funktion eines Notausstiegs<br />
gewährleistet und ein Einsteigen<br />
von außen verhindert sind<br />
(Technische Regel 3 „Lagerräume<br />
mit kontrollierter Atmosphäre“).<br />
Bei der oftmals vorhandenen Sicherungskette,<br />
die statt eines Schutzgitters<br />
verwendet wird, ist darauf zu achten,<br />
dass sich die Tür der Probenentnahmestelle<br />
nicht weiter als 150 mm öffnen<br />
lässt und die Entriegelung der Kette<br />
von außen nicht möglich ist.<br />
Ob Schutzgitter oder Sicherungskette:<br />
<strong>Die</strong> Schutzvorrichtung ist vor der Be-<br />
Öffnungsweite bei eingelegter Kette<br />
maximal 150 mm – sie darf nicht von<br />
außen zu entriegeln sein Fotos: Dökel<br />
eine im Notausstieg (oben innen, unten<br />
außen) integrierte Probeentnahmestelle<br />
füllung des Lagers in Schutzfunktion<br />
zu bringen und auf sichere Funktion zu<br />
prüfen.<br />
Weitere Informationen stehen in der<br />
Broschüre „<strong>Sicherheit</strong> im Obstbau“,<br />
die unter www.lsv.de/gartenbau gefunden<br />
werden kann. Darüber hinaus<br />
stehen die Mitarbeiter des Technischen<br />
Aufsichtsdienstes gern zur<br />
Verfügung. ■<br />
Thorsten Dökel