2. Una Voce - Una Voce Deutschland eV
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78 Heinz-Lother Barth<br />
lieferung gelernt hat.« 135 Man sieht allerdings, daß dieser letztere Fall etwas anders als die<br />
drei vorigen gelagert ist. Denn hier geht es um den katholischen Sinn einer Bibelstelle,<br />
der durch die mündliche Tradition ausgelegt und so auf die sakramentale Praxis bezogen<br />
wird. Andersherum ausgedrückt, es wird uns aufgezeigt, wie man sich für die sakramentale<br />
Praxis der Kirche nach dem »sensus catholicus« auf das Neue Testament zu beziehen<br />
hat. Es handelt sich also mehr um ein die Bibel interpretierendes bzw. explizierendes Element<br />
in der mündlichen Tradition als um ein konstitutives. 136 Allerdings hätten wir eben<br />
ohne die mündliche, auf die Apostelzeit zurückgehende Tradition kein sicheres Zeugnis<br />
für das Kranken – bzw. Sterbesakrament, weswegen es die Protestanten, ihrem falschen<br />
Prinzip konsequent folgend, ja auch ablehnen! 137<br />
Geiselmann sind all diese Beispiele bekannt. 138 Mir ist schwer verständlich, wieso er aus<br />
ihnen nicht den nötigen Schluß auf das richtige Verständnis der veränderten Formel<br />
135 Bei der Übersetzung habe ich mich an einer alten, oben schon erwähnten Ausgabe orientiert,<br />
die man trotz neuerer Übertragungen immer einmal wieder zu Rate ziehen sollte: Wilhelm<br />
Smets, Des hochheiligen, ökumenischen und allgemeinen Concils von Trient Canones<br />
und Beschlüsse, 76. Die neue Edition der Texte sämtlicher Ökumenischer Konzilien, so<br />
gut sie insgesamt gelungen ist, entfernt sich hier, was den ut-Satz betrifft, unnötig weit von<br />
der lateinischen Vorlage; andererseits wird »ministrum« zu »wörtlich« mit »Diener« wiedergegeben<br />
(Wohlmuth, Dekrete der ökumenischen Konzilien 3/2002, 710). DH 1695 rückt bei der<br />
Übertragung des ut-Satzes sogar noch etwas weiter vom Originaltext ab.<br />
136 Soweit ich sehe, sind diese vier die einzigen Beispiele, bei denen direkt die mündliche<br />
apostolische Tradition beschworen wird. Ein wenig anders gelagert ist der Fall dann, wenn<br />
sich das Tridentinum mehrfach allgemein auf biblische bzw. kirchliche Überlieferung oder<br />
auf die Tradition der Väter beruft. Ein Beispiel: Zur Lehre vom Fegfeuer bzw. dem Reinigungsort<br />
heißt es: »Cum catholica Ecclesia, Spiritu Sancto edocta, ex sacris Litteris et antiqua<br />
Patrum traditione in sacris Conciliis et novissime in hac oecumenica Synodo docuerit,<br />
purgatorium esse…« (DH 1820) Letztlich greift die Lehre von der Notwendigkeit der postmortalen<br />
Reinigung noch nicht vollendeter Seelen natürlich auch auf die (mündliche oder<br />
schriftliche) apostolische Tradition zurück, wie aus der Formulierung »ex sacris litteris« hervorgeht.<br />
137 Matthias Premm, Katholische Glaubenskunde – Ein Lehrbuch der Dogmatik, Bd. III/2, 3.<br />
Aufl. Wien 1960, 159-183 (Abschnitt »Krankenölung«), v. a. 160. Hinzu kommt, daß die Protestanten<br />
hier sogar dem Schriftzeugnis reserviert gegenüber standen, da sie die Kanonizität<br />
des Jakobusbriefes in Frage stellten (siehe Handbuch der Dogmengeschichte, hg. von Michael<br />
Schmaus – Josef R. Geiselmann und Alois Grillmeier, Bd. IV, Faszikel 3: Buße und Letzte<br />
Ölung, bearbeitet von Bernhard Poschmann, Freiburg/B. 1951, 138). Zur Kritik Luthers nicht<br />
nur am Jakobus-Brief, sondern auch an anderen Schriften des Neuen Testaments siehe Handbuch<br />
der Dogmengeschichte Bd. I Fasz. 3 a (<strong>2.</strong>Teil): Kanon – Von der Väterzeit bis zur Gegenwart,<br />
bearbeitet von Anton Ziegenaus, Freiburg/B. 1990, 206 f. Ziege naus hält es aus methodischen<br />
Gründen zu Recht für schwer möglich, Luthers Kanon lehre auf einen einheitlichen,<br />
systematischen Nenner bringen zu wollen. Denn der Doktor aus Wittenberg änderte bekanntlich<br />
immer wieder im Laufe seines Lebens – und nicht nur in dieser Frage! – seine Meinung.<br />
138 Geiselmann (1962, 278) differenziert nicht zwischen den von uns zuerst genannten drei Fäl-