2. Una Voce - Una Voce Deutschland eV
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Die katholische Lehre von den zwei Quellen der Offenbarung<br />
Und noch ein weiteres Beispiel läßt sich gegen Geiselmann für die Tatsache anführen,<br />
daß die Konzilsväter von Trient auch in der abgewandelten Formel, d. h. mit der<br />
Konjunktion »et« statt mit dem doppelten Adverb »partim – partim«, die mündliche<br />
apostolische Tradition als eine (relativ) selbständige Quelle neben dem schriftlich<br />
abgefaßten Neuen Testament hatten herausstellen wollen. Und zwar geht es um den<br />
sakramentalen Empfang der Eucharistie, bei dem »es in der Kirche immer Brauch<br />
(war), daß die Laien die Kommunion von den Priestern empfangen, die zelebrierenden<br />
Priester aber sich selbst die Kommunion reichen; diese Sitte muß als aus apostolischer<br />
Überlieferung herrührend (»ex traditione apostolica descendens«) mit Fug<br />
und Recht beibehalten werden.« (Dekret über das Sakrament der Eucharistie« Kap.<br />
8, DH 1648) Ein entsprechender Canon (Nr. 10 der Canones über das Sakrament<br />
der Eucharistie: »Wer sagt, es sei dem zelebrierenden Priester nicht erlaubt, sich selbst<br />
die Kommunion zu reichen: der sei mit dem Anathema belegt.« DH 1660) wurde<br />
zusätzlich erlassen, der Abweichlern den Ausschluß verkündete. 134 Auch hier konnte<br />
man ihnen gegenüber eben nur wieder mit der mündlichen Tradition argumentieren.<br />
Übrigens ist es ja wohl nicht unbedenklich, daß man seit einigen Jahrzehnten nicht<br />
selten vom apostolischen Brauch abweicht, indem man die Laien die Kommunion<br />
von Laien empfangen läßt! Allerdings ist zuzugeben, daß der alte Brauch nicht im<br />
selben Maße in der Lehre verwurzelt ist wie bei den beiden zuvor angeführten Fällen:<br />
Es handelt sich eher um eine disziplinäre Bestimmung, die freilich in der herausragenden<br />
Stellung des in persona Christi handelnden Weihe-Priesters ein tiefes dogmatisches<br />
Fundament hat.<br />
Schließlich brachte das Trienter Konzil noch ein viertes Mal die mündliche Tradition ins<br />
Spiel, und zwar um die Letzte Ölung bzw. Krankensalbung oder Krankenölung dogmatisch<br />
abzusichern – natürlich abermals, um sie gegen neugläubige Angriffe zu schützen<br />
(siehe auch den dazugehörigen Canon 1, DH 1716). Dort heißt es, nachdem Jak 5,14 ff.<br />
zitiert worden ist: »Quibus verbis, ut ex apostolica traditione per manus accepta ecclesia<br />
didicit, docet materiam, formam, proprium ministrum et effectum huius salutaris<br />
sacramenti.« Die Übersetzung lautet etwa so: »Durch diese Worte lehrt er (sc. Jakobus)<br />
die Materie, die Form, den eigentlichen Spender und die Wirkung dieses heilsamen Sakramentes,<br />
wie es die Kirche aus von Hand zu Hand empfangener apostolischer Über-<br />
und Gegenwart, in: Gerhard Stumpf, Irregeleiteter Fortschritt – Im Schnittpunkt zwischen<br />
Emanzipation und christlichem Glauben. 17. Theologische Sommerakademie in Augsburg<br />
2009, Augsburg 2009, 246.)<br />
134 Dabei wurde nicht die ganze, auf apostolische Tradition zurückgehende Haltung der Kirche,<br />
wie sie im dogmatischen Lehrteil zuvor vorgetragen worden war, durch Anathem verteidigt,<br />
sondern nach allgemeinem Brauch der Konzilien wurde sie nur soweit geschützt,<br />
wie sie von Neugläubigen bestritten worden war.<br />
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