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2. Una Voce - Una Voce Deutschland eV

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Die katholische Lehre von den zwei Quellen der Offenbarung<br />

Und noch ein weiteres Beispiel läßt sich gegen Geiselmann für die Tatsache anführen,<br />

daß die Konzilsväter von Trient auch in der abgewandelten Formel, d. h. mit der<br />

Konjunktion »et« statt mit dem doppelten Adverb »partim – partim«, die mündliche<br />

apostolische Tradition als eine (relativ) selbständige Quelle neben dem schriftlich<br />

abgefaßten Neuen Testament hatten herausstellen wollen. Und zwar geht es um den<br />

sakramentalen Empfang der Eucharistie, bei dem »es in der Kirche immer Brauch<br />

(war), daß die Laien die Kommunion von den Priestern empfangen, die zelebrierenden<br />

Priester aber sich selbst die Kommunion reichen; diese Sitte muß als aus apostolischer<br />

Überlieferung herrührend (»ex traditione apostolica descendens«) mit Fug<br />

und Recht beibehalten werden.« (Dekret über das Sakrament der Eucharistie« Kap.<br />

8, DH 1648) Ein entsprechender Canon (Nr. 10 der Canones über das Sakrament<br />

der Eucharistie: »Wer sagt, es sei dem zelebrierenden Priester nicht erlaubt, sich selbst<br />

die Kommunion zu reichen: der sei mit dem Anathema belegt.« DH 1660) wurde<br />

zusätzlich erlassen, der Abweichlern den Ausschluß verkündete. 134 Auch hier konnte<br />

man ihnen gegenüber eben nur wieder mit der mündlichen Tradition argumentieren.<br />

Übrigens ist es ja wohl nicht unbedenklich, daß man seit einigen Jahrzehnten nicht<br />

selten vom apostolischen Brauch abweicht, indem man die Laien die Kommunion<br />

von Laien empfangen läßt! Allerdings ist zuzugeben, daß der alte Brauch nicht im<br />

selben Maße in der Lehre verwurzelt ist wie bei den beiden zuvor angeführten Fällen:<br />

Es handelt sich eher um eine disziplinäre Bestimmung, die freilich in der herausragenden<br />

Stellung des in persona Christi handelnden Weihe-Priesters ein tiefes dogmatisches<br />

Fundament hat.<br />

Schließlich brachte das Trienter Konzil noch ein viertes Mal die mündliche Tradition ins<br />

Spiel, und zwar um die Letzte Ölung bzw. Krankensalbung oder Krankenölung dogmatisch<br />

abzusichern – natürlich abermals, um sie gegen neugläubige Angriffe zu schützen<br />

(siehe auch den dazugehörigen Canon 1, DH 1716). Dort heißt es, nachdem Jak 5,14 ff.<br />

zitiert worden ist: »Quibus verbis, ut ex apostolica traditione per manus accepta ecclesia<br />

didicit, docet materiam, formam, proprium ministrum et effectum huius salutaris<br />

sacramenti.« Die Übersetzung lautet etwa so: »Durch diese Worte lehrt er (sc. Jakobus)<br />

die Materie, die Form, den eigentlichen Spender und die Wirkung dieses heilsamen Sakramentes,<br />

wie es die Kirche aus von Hand zu Hand empfangener apostolischer Über-<br />

und Gegenwart, in: Gerhard Stumpf, Irregeleiteter Fortschritt – Im Schnittpunkt zwischen<br />

Emanzipation und christlichem Glauben. 17. Theologische Sommerakademie in Augsburg<br />

2009, Augsburg 2009, 246.)<br />

134 Dabei wurde nicht die ganze, auf apostolische Tradition zurückgehende Haltung der Kirche,<br />

wie sie im dogmatischen Lehrteil zuvor vorgetragen worden war, durch Anathem verteidigt,<br />

sondern nach allgemeinem Brauch der Konzilien wurde sie nur soweit geschützt,<br />

wie sie von Neugläubigen bestritten worden war.<br />

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